7-Tage-Service - Stadt Neuwied
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7-Tage-Service - Stadt Neuwied
Was ist der „7-Tage-Service“? Im Rahmen des „7-Tage-Service“ gibt die Bauordnungs-Abteilung der Stadt Neuwied die Zusage, für bestimmte Vorhaben die Baugenehmigung innerhalb von sieben Werktagen zu erteilen, wenn das Vorhaben genehmigungsfähig ist. Das heißt, wenn Montag morgen der Bauantrag bei uns vorliegt, halten Sie spätestens eine Woche später dienstags Ihre Baugenehmigung in den Händen. Welche Vorhaben sind das? Der „7-Tage-Service“ wird für folgende Vorhaben unter bestimmten Voraussetzungen angeboten: 1. Alle Vorhaben, welche die Voraussetzungen des Freistellungsverfahren gem. § 67 Abs. 1 LBauO Rheinland Pfalz erfüllen. 2. Werbeanlagen über 1 Quadratmeter Größe. Innerhalb der Ortsdurchfahrtsgrenze. 3. Balkone und Erker unter folgenden Voraussetzungen - Sie dürfen nicht mehr als 1,5m vor die Fassade hervortreten - Sie müssen mindestens 2m von der Nachbargrenze entfernt bleiben - Sie dürfen nicht oberhalb der Trauflinie angeordnet sein. Für Erker gilt Folgendes - Sie müssen in der Breite untergeordnet sein. - Sie dürfen nicht vom Boden aufsteigen - Sie dürfen die Wohnfläche der Wohnung je Geschoß maximal 3% vergrößern. - Sie dürfen nicht Teil des Treppenhauses sein. 4. Vordächer 5. Terrassenüberdachungen ab 50 Kubikmeter. Kleinere Terrassenüberdachung sind gem. der Landesbauordnung Rheinland – Pfalz genehmigungsfrei. 6. Unbeheizte Wintergärten ab 50 Kubikmeter. Kleinere unbeheizte Wintergärten sind gem. der Landesbauordnung Rheinland – Pfalz genehmigungsfrei. Beheizte Wintergärten gelten als Anbauten. Siehe die Voraussetzungen hierzu. 7. Kleinere An- und Umbauten bei Ein- und Zweifamilienhäusern, wenn - keine neue Nutzungseinheit entsteht (Eine zusätzliche Wohnung wäre beispielsweise eine neue Nutzungseinheit, aber auch eine freiberufliche Praxis) - und sich die bisherige Nutzung nicht ändert. (Kein „7Tage-Service“, wenn z.B. aus einer Wohnung eine Praxis werden soll). 8. Dachgauben Für eine Dachgaube ist in Abgrenzung zu sonstigen zurücktretenden Wandteilen kennzeichnend, dass sie sich in der Gestaltung des Daches einordnet und ihr Aufbau oberhalb eines Teiles der Dachschräge beginnt. Der „7-Tage-Service“ gilt nur für Dachgauben. 9. Kleingaragen bis 100 Quadratmeter Nutzfläche und Carports ab 51 Quadratmeter. Carports oder Garagen unter 50 Quadratmeter sind gem. der Landesbauordnung Rheinland – Pfalz genehmigungsfrei. 10. Gartenhäuser ab 50 Kubikmeter umbauten Raum. Kleinere Gartenhäuser sind gem. der Landesbauordnung Rheinland – Pfalz genehmigungsfrei. Wo darf sich das Bauvorhaben befinden? Das Baugrundstück darf sich nicht im Außenbereich, sondern muss sich innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Gebietes oder im Geltungsbereich eines Bebauungsgplanes befinden. Welche Voraussetzungen sind noch zu beachten? • Für alle genannten Vorhaben gilt, dass sie einem eventuell vorhandenen Bebauungsplan entsprechen müssen. Befreiungen und Abweichungen können nicht im „7-Tage-Service“ bearbeitet werden. • Informationen darüber, ob das Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegt, erhalten Sie bei der Bauordnungs-Abteilung. • Dem Vorhaben darf keine andere öffentlich rechtliche Erlaubnispflicht (z.B. Denkmalgesetz oder Werbesatzung) entgegenstehen. • Dem Vorhaben dürfen keine Baulasten entgegenstehen. • Es dürfen keine zusätzlichen Genehmigungen erforderlich sein (z.B. sanierungsrechtliche Genehmigung, wasserbehördliche Genehmigung) Welche Unterlagen müssen eingereicht werden? Wichtig ist, wie bei jedem Bauantrag, dass die zur Beurteilung erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht werden. Nachforderungen von Unterlagen führen dazu, dass der Antrag nicht im „7-Tage Service“ bearbeitet werden kann. Die wichtigsten Unterlagen sind: • Bauantragsformular (spezielles einfaches Formular für Werbeanlagen bei der Bauordnungsabteilung vorhanden). Achten Sie bitte auch darauf, dass alle Formulare und Pläne sowohl vom Bauherrn wie auch vom Planvorlageberechtigten unterschrieben sind. • Amtlicher Lageplan. Zum Bauantrag gehört ein amtlicher Lageplan, der nicht älter als ein halbes Jahr ist. Den Lageplan erhalten Sie beim Katasteramt oder über ein Vermessungsbüro. • Bauzeichnungen mit Vermaßungen des Vorhabens. • Baubeschreibung Details entnehmen Sie bitte der „Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung“. Wer kann Unterlagen einreichen? Gemäß § 64 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) müssen die Unterlagen von einer bauvorlagebrechtigten EntwurfsverfasserIn unterschrieben sein. Das sind z.B. Architekten oder eingetragene Ingenieure. Wie können die Unterlagen eingereicht werden? Damit die Unterlagen schnell beim jeweiligen Sachbearbeiter ankommen und der „7-Tage-Service“ gewährleistet werden kann, gibt es zwei Wege, den Antrag einzureichen: 1. Per Post Wenn die Unterlagen per Post zugesandt werden, schreiben Sie einfach auf den Umschlag „7-Tage-Service“ und die Unterlagen kommen vom Briefkasten direkt beim Sachbearbeiter auf den Schreibtisch. Die 7 Tage Frist beginnt dann natürlich erst mit Posteingang. Die Adresse: Stadtverwaltung Neuwied Bauordnungsabteilung „7-Tage-Service“ Engerser Landstraße 17 56564 Neuwied 2. Persönlich abgeben Natürlich können Sie die Unterlagen mit dem Vermerk „7-Tage-Service“ auch direkt in unserem Info-Point im Rathaus, Engerser Landstraße, Zimmer 164 abgeben. Dann beginnt die Frist mit Abgabe der Unterlagen. Noch Fragen? Unser Info-Point hilft Ihnen gerne weiter: 02631 / 802-643