7-Tage-Service - Stadt Neuwied

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7-Tage-Service - Stadt Neuwied
Was ist der „7-Tage-Service“?
Im Rahmen des „7-Tage-Service“
gibt die Bauordnungs-Abteilung
der Stadt Neuwied die Zusage, für
bestimmte Vorhaben die Baugenehmigung innerhalb von sieben
Werktagen zu erteilen, wenn das
Vorhaben genehmigungsfähig ist.
Das heißt, wenn Montag morgen
der Bauantrag bei uns vorliegt,
halten Sie spätestens eine Woche
später dienstags Ihre Baugenehmigung in den Händen.
Welche Vorhaben sind das?
Der „7-Tage-Service“ wird für
folgende Vorhaben unter bestimmten Voraussetzungen angeboten:
1. Alle Vorhaben, welche die
Voraussetzungen des Freistellungsverfahren gem. § 67
Abs. 1 LBauO Rheinland Pfalz
erfüllen.
2. Werbeanlagen über 1 Quadratmeter Größe. Innerhalb der
Ortsdurchfahrtsgrenze.
3. Balkone und Erker unter folgenden Voraussetzungen
- Sie dürfen nicht mehr als
1,5m vor die Fassade hervortreten
- Sie müssen mindestens 2m
von der Nachbargrenze entfernt bleiben
- Sie dürfen nicht oberhalb
der Trauflinie angeordnet sein.
Für Erker gilt Folgendes
- Sie müssen in der Breite untergeordnet sein.
- Sie dürfen nicht vom Boden
aufsteigen
- Sie dürfen die Wohnfläche
der Wohnung je Geschoß maximal 3% vergrößern.
- Sie dürfen nicht Teil des
Treppenhauses sein.
4. Vordächer
5. Terrassenüberdachungen ab
50 Kubikmeter. Kleinere Terrassenüberdachung sind gem.
der Landesbauordnung Rheinland – Pfalz genehmigungsfrei.
6. Unbeheizte Wintergärten ab
50 Kubikmeter. Kleinere unbeheizte Wintergärten sind gem.
der Landesbauordnung Rheinland – Pfalz genehmigungsfrei.
Beheizte Wintergärten gelten
als Anbauten. Siehe die Voraussetzungen hierzu.
7. Kleinere An- und Umbauten
bei Ein- und Zweifamilienhäusern, wenn
- keine neue Nutzungseinheit
entsteht (Eine zusätzliche
Wohnung wäre beispielsweise
eine neue Nutzungseinheit,
aber auch eine freiberufliche
Praxis)
- und sich die bisherige Nutzung nicht ändert. (Kein „7Tage-Service“, wenn z.B. aus
einer Wohnung eine Praxis
werden soll).
8. Dachgauben
Für eine Dachgaube ist in Abgrenzung zu sonstigen zurücktretenden Wandteilen kennzeichnend, dass sie sich in der
Gestaltung des Daches einordnet und ihr Aufbau oberhalb
eines Teiles der Dachschräge
beginnt. Der „7-Tage-Service“
gilt nur für Dachgauben.
9. Kleingaragen bis 100 Quadratmeter Nutzfläche und
Carports ab 51 Quadratmeter.
Carports oder Garagen unter
50 Quadratmeter sind gem.
der Landesbauordnung Rheinland – Pfalz genehmigungsfrei.
10. Gartenhäuser ab 50 Kubikmeter umbauten Raum. Kleinere
Gartenhäuser sind gem. der
Landesbauordnung Rheinland
– Pfalz genehmigungsfrei.
Wo darf sich das
Bauvorhaben befinden?
Das Baugrundstück darf sich nicht
im Außenbereich, sondern muss
sich innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Gebietes oder
im Geltungsbereich eines Bebauungsgplanes befinden.
Welche Voraussetzungen
sind noch zu beachten?
•
Für alle genannten Vorhaben
gilt, dass sie einem eventuell
vorhandenen Bebauungsplan
entsprechen müssen. Befreiungen und Abweichungen
können nicht im „7-Tage-Service“ bearbeitet werden.
•
Informationen darüber, ob das
Vorhaben im Geltungsbereich
eines Bebauungsplanes liegt,
erhalten Sie bei der Bauordnungs-Abteilung.
•
Dem Vorhaben darf keine
andere öffentlich rechtliche
Erlaubnispflicht (z.B. Denkmalgesetz oder Werbesatzung)
entgegenstehen.
•
Dem Vorhaben dürfen keine
Baulasten entgegenstehen.
•
Es dürfen keine zusätzlichen
Genehmigungen erforderlich
sein (z.B. sanierungsrechtliche
Genehmigung, wasserbehördliche Genehmigung)
Welche Unterlagen
müssen eingereicht werden?
Wichtig ist, wie bei jedem Bauantrag, dass die zur Beurteilung
erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht werden.
Nachforderungen von Unterlagen führen dazu, dass der Antrag
nicht im „7-Tage Service“ bearbeitet werden kann.
Die wichtigsten
Unterlagen sind:
•
Bauantragsformular (spezielles
einfaches Formular für Werbeanlagen bei der Bauordnungsabteilung vorhanden).
Achten Sie bitte auch darauf,
dass alle Formulare und Pläne
sowohl vom Bauherrn wie
auch vom Planvorlageberechtigten unterschrieben sind.
•
Amtlicher Lageplan.
Zum Bauantrag gehört ein
amtlicher Lageplan, der nicht
älter als ein halbes Jahr ist.
Den Lageplan erhalten Sie
beim Katasteramt oder über
ein Vermessungsbüro.
•
Bauzeichnungen mit Vermaßungen des Vorhabens.
•
Baubeschreibung
Details entnehmen Sie bitte der
„Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische
Prüfung“.
Wer kann
Unterlagen einreichen?
Gemäß § 64 Landesbauordnung
Rheinland-Pfalz (LBauO) müssen
die Unterlagen von einer bauvorlagebrechtigten EntwurfsverfasserIn unterschrieben sein. Das sind
z.B. Architekten oder eingetragene
Ingenieure.
Wie können
die Unterlagen
eingereicht werden?
Damit die Unterlagen schnell
beim jeweiligen Sachbearbeiter
ankommen und der „7-Tage-Service“ gewährleistet werden kann,
gibt es zwei Wege, den Antrag
einzureichen:
1. Per Post
Wenn die Unterlagen per Post
zugesandt werden, schreiben
Sie einfach auf den Umschlag
„7-Tage-Service“ und die Unterlagen kommen vom Briefkasten direkt beim Sachbearbeiter auf den Schreibtisch.
Die 7 Tage Frist beginnt dann
natürlich erst mit Posteingang.
Die Adresse:
Stadtverwaltung Neuwied
Bauordnungsabteilung
„7-Tage-Service“
Engerser Landstraße 17
56564 Neuwied
2. Persönlich abgeben
Natürlich können Sie die
Unterlagen mit dem Vermerk
„7-Tage-Service“ auch direkt
in unserem Info-Point im
Rathaus, Engerser Landstraße,
Zimmer 164 abgeben. Dann
beginnt die Frist mit Abgabe
der Unterlagen.
Noch Fragen?
Unser Info-Point hilft Ihnen gerne
weiter: 02631 / 802-643