Erdgastransportleitung OPAL, Abschnitt Brandenburg Süd

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Erdgastransportleitung OPAL, Abschnitt Brandenburg Süd
Senatsverwaltung
für Stadtentwicklung
Ministerium für Infrastruktur
und Raumordnung
Gemeinsame
Landesplanungsabteilung
Berlin-Brandenburg
Landesplanerische Beurteilung
für das Vorhaben
„Erdgastransportleitung OPAL1),
Abschnitt Brandenburg Süd“
27. Februar 2009
1) Ostsee-Pipeline-Anbindungs-Leitung
Landesplanerische Beurteilung für das Vorhaben „Erdgastransportleitung OPAL, Abschnitt Brandenburg Süd“
Antragsteller:
WINGAS GmbH & Co. KG
Friedrich-Ebert-Straße 160
34119 Kassel
Verfahrensträger:
MIR/SenStadt
Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg
Referat GL 6
Standort Cottbus
Gulbener Straße 24
03046 Cottbus
Reg.-Nr.:
1251/2006/C
Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg
-2-
Landesplanerische Beurteilung für das Vorhaben „Erdgastransportleitung OPAL, Abschnitt Brandenburg Süd“
-3-
Inhaltsverzeichnis
1
Ergebnis der landesplanerischen Beurteilung............................................................................................................ 5
1.1
Gesamtergebnis............................................................................................................................................................. 5
1.2
Maßgaben ..................................................................................................................................................................... 6
1.3
Ergänzende Hinweise .................................................................................................................................................... 8
2
Verfahren...................................................................................................................................................................... 9
2.1
Art des Verfahrens ......................................................................................................................................................... 9
2.2
Rechtliche Grundlagen................................................................................................................................................. 10
2.3
Darstellung des Verfahrensablaufes ............................................................................................................................. 11
2.3.1
Antragskonferenz.......................................................................................................................................... 11
2.3.2
Einleitung des Verfahrens ............................................................................................................................. 12
2.3.3
Beteiligungsverfahren.................................................................................................................................... 12
2.3.4
Zwischenzeitliches Ruhen des Verfahrens..................................................................................................... 16
2.3.5
Erneutes Beteiligungsverfahren auf der Grundlage ergänzter Unterlagen ....................................................... 17
3.
Vorhabenbeschreibung ............................................................................................................................................. 18
4
Begründung der landesplanerischen Beurteilung .................................................................................................... 23
4.1
Darstellung und Bewertung der raumbedeutsamen Auswirkungen auf den Raum .......................................................... 23
4.2
4.1.1
Gesamtraum/ Zentralörtliche Gliederung........................................................................................................ 23
4.1.2
Siedlungs- und Freiraum............................................................................................................................... 24
4.1.3
Verkehr......................................................................................................................................................... 33
4.1.4
Wirtschaft ..................................................................................................................................................... 35
4.1.5
Land- und Forstwirtschaft.............................................................................................................................. 37
4.1.6
Ver- und Entsorgung/ Technische Infrastruktur .............................................................................................. 41
4.1.7
Erholung und Tourismus ............................................................................................................................... 43
4.1.8
Rohstoffabbau und Lagerstätten.................................................................................................................... 45
4.1.9
Hochwasserschutz........................................................................................................................................ 47
4.1.10
Andere raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen.................................................................................. 48
Darstellung und Bewertung der raumbedeutsamen Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt gemäß § 2 UVPG...... 49
4.2.1
Schutzgut Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit................................................................ 49
4.2.2
Schutzgut Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt.................................................................................... 52
4.2.3
Schutzgut Boden........................................................................................................................................... 58
4.2.4
Schutzgut Wasser......................................................................................................................................... 60
4.2.5
Schutzgüter Luft und Klima............................................................................................................................ 63
4.2.6
Schutzgut Landschaft.................................................................................................................................... 64
4.2.7
Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter............................................................................................... 68
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Landesplanerische Beurteilung für das Vorhaben „Erdgastransportleitung OPAL, Abschnitt Brandenburg Süd“
4.3
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Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf NATURA 2000-Gebiete (Raumordnerische FFHVerträglichkeitsprüfung)................................................................................................................................................ 70
4.3.1
Grundlagen................................................................................................................................................... 70
4.3.2
FFH-Vorprüfungen ........................................................................................................................................ 71
4.3.3
FFH-Verträglichkeitsprüfungen für FFH-Gebiete ............................................................................................ 74
5.
Raumordnerische Gesamtbetrachtung ..................................................................................................................... 78
5.1
Ergebnis der Raumverträglichkeitsprüfung.................................................................................................................... 79
5.2
Ergebnis der Umweltverträglichkeitsprüfung ................................................................................................................. 79
5.3
Ergebnis der FFH-Vorprüfungen und FFH-Verträglichkeitsprüfungen............................................................................. 81
6.
Abschließende Hinweise............................................................................................................................................ 81
Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg
Landesplanerische Beurteilung für das Vorhaben „Erdgastransportleitung OPAL, Abschnitt Brandenburg Süd“
1
Ergebnis der landesplanerischen Beurteilung
1.1
Gesamtergebnis
-5-
Im Rahmen des Raumordnungsverfahrens "Erdgastransportleitung OPAL, Abschnitt Brandenburg Süd“ (im Folgenden als „OPAL BB S“ oder Erdgastransportleitung bezeichnet) der WINGAS GmbH & Co. KG wurde das
Vorhaben einer Raumverträglichkeitsprüfung mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung sowie einer raumordnerischen FFH-Verträglichkeitsprüfung unterzogen.
Die Unterlagen zum Raumordnungsverfahren vom Juni 2007 beinhalteten den in der Anlage 1 dargestellten
Hauptkorridor, sowie die vom Antragsteller eingebrachten Trassenvarianten für bestimmte Einzelabschnitte
-
BD1 und BD2 (Bindow/Dahmequerung) im Abschnitt 10,
-
GK1, GK2 und GK3 (Groß Köris, Teupitz, Radeland, Dornswalde) im Abschnitt 12
-
KG1, KG2 und KG3 (Kalkgruben bei Weißack) in den Abschnitten 14 und 15 sowie
-
SE1, SE2 und SE3 (Querung/Umgehung NSG Seewald) in den Abschnitten 17 und 18.
In den ergänzten Unterlagen zur Weiterführung des Raumordnungsverfahrens vom Juli 2008 wurden neben dem
Verdichterstandort Groß Köris die alternativen Verdichterstandorte Mochheide, Radeland und Baruth zur Prüfung
in das Raumordnungsverfahren eingebracht.
Im Ergebnis des Raumordnungsverfahrens wird für den zur Prüfung eingereichten Hauptkorridor mit
den Trassenvarianten BD2, GK1, KG1 und SE2 und den potenziellen Verdichterstandort Radeland festgestellt, dass bei Umsetzung der erteilten Maßgaben, eine Vereinbarkeit mit den Erfordernissen der
Raumordnung gegeben ist.
Die anderen Trassenvarianten und Verdichterstandorte sind für das beantragte Vorhaben aus raumordnerischer
Sicht nicht geeignet und stimmen mit den Erfordernissen der Raumordnung nicht überein.
Die Raumverträglichkeitsprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass das beantragte Leitungsvorhaben „OPAL BB
S“ für den o. g. Trassenverlauf mit den Erfordernissen der Raumordnung (Ziele, Grundsätze und sonstige Erfordernisse der Raumordnung) in den Sachgebieten Gesamtraum/ Zentralörtliche Gliederung, Siedlungs- und
Freiraum, Land- und Forstwirtschaft, Verkehr, Wirtschaft, Erholung und Tourismus, Ver- und Entsorgung/ Technische Infrastruktur, Hochwasserschutz sowie Rohstoffabbau und Lagerstätten vereinbar ist bzw. die Vereinbarkeit bei Umsetzung entsprechender Maßgaben hergestellt werden kann.
Bei den anderen Trassenvarianten und Verdichterstandorten ist eine Vereinbarkeit mit den Erfordernissen der
Raumordnung bezüglich der Sachgebiete Siedlungs- und Freiraum, Land- und Forstwirtschaft, Wirtschaft sowie
Erholung und Tourismus nicht gegeben und voraussichtlich auch nicht herstellbar.
Im Ergebnis der raumordnerischen Umweltverträglichkeitsprüfung sind für das beantragte Leitungsvorhaben
„OPAL BB S“ bis auf die Schutzgüter Wasser, Luft und Klima sowie Kultur- und sonstige Sachgüter bei allen
anderen Schutzgütern Konflikte ermittelt worden. Diese können bei Umsetzung der erteilten Maßgaben im
Rahmen des nachfolgenden Planfeststellungsverfahrens und der dazu erforderlichen Prüfschritte reduziert oder
ausgeräumt werden. Es kann deshalb davon ausgegangen werden, dass die Vereinbarkeit des beantragten
Vorhabens mit den umweltbezogenen Erfordernissen der Raumordnung für die o. g. Trassenführung herstellbar
ist.
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Die Verträglichkeit des Vorhabens mit NATURA 2000-Gebieten wurde anhand der durchgeführten FFHVorprüfungen und FFH-Verträglichkeitsprüfungen entsprechend dem Planungsstand im Raumordnungsverfahren bewertet. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass die in den geprüften
Gebieten festgestellten Beeinträchtigungen der Schutz-, Erhaltungs- und Entwicklungsziele mit großer Wahrscheinlichkeit als nicht erheblich einzustufen sind, wenn die hierzu erteilten Maßgaben umgesetzt werden.
Die vertiefenden Detailuntersuchungen zu den FFH-Verträglichkeitsprüfungen, die über die Zulassung des Vorhabens entscheiden, sind dem Planfeststellungsverfahren vorbehalten.
Auch nach Inkrafttreten des Landesentwicklungsplans Berlin-Brandenburg (LEP B-B) ergäbe sich im Ergebnis
keine andere Bewertung des Vorhabens, da die in Aufstellung befindlichen Ziele im Entwurf des LEP B-B bei
der raumordnerischen Abwägung bereits berücksichtigt wurden.
1.2
Maßgaben
Sachgebiete der Raumordnung
Siedlungs- und Freiraum
1. Bei der weiteren Trassenplanung sind die kommunalen Bauleitplanungen zu berücksichtigen. Im Rahmen
der Feintrassierung ist in Abstimmung mit den betreffenden Gemeinden (siehe Kap. 4.1.2) auf eine möglichst konfliktarme Trassenführung hinzuwirken, um Beeinträchtigungen der kommunalen Planungen und
benachbarter Siedlungsbereiche auf ein Minimum zu beschränken.
2. Soweit mit der raumordnerisch geeigneten Trassenführung der OPAL, Abschnitt Brandenburg Süd (siehe
Übersichtskarte zum Ergebnis des Raumordnungsverfahrens) besonders geschützter Freiraum gemäß LEP
GR, LEP eV und Entwurf des LEP B-B in Anspruch genommen wird, sind die jeweiligen Ausnahmetatbestände entsprechend der oben genannten Pläne gegeben. Jedoch sind die Auswirkungen der Erdgastransportleitung auf den vorhandenen Freiraum weiter zu verringern, indem Beeinträchtigungen oder Neuzerschneidungen des ökologisch wirksamen Freiraumverbundsystems/ Freiraum mit besonderem Schutzanspruch bzw. des im LEP B-B Entwurf 2008 in der Festlegungskarte 1 vorgesehenen Freiraumverbundes
durch die Optimierung der Feintrassierung innerhalb des raumordnerisch befürworteten Trassenkorridors
auf das unvermeidliche Mindestmaß reduziert werden (hier: Minimierungsnachweis). Im Rahmen der Feintrassierung sind die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung sowie zum Ausgleich und
Ersatz weiter zu präzisieren.
Land- und Forstwirtschaft
3. Der Verlust von bisher land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen ist so gering wie möglich zu halten
und die Funktionalität der verbleibenden Flächen ist durch weitere Trassenoptimierung bei weitestgehender
Mitnutzung vorhandener Waldschneisen zu sichern. Ebenso ist auf die verträgliche Einpassung der im Streckenverlauf notwendigen überirdischen Absperrstationen zu achten.
Schutzgüter der Umwelt
Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit
4. Zur Gewährleistung des Schutzes der Allgemeinheit vor Lärm und Staub sind die baubedingten Auswirkungen des Vorhabens zu minimieren. Es sind in der praktischen Bauausführung die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um in der Nähe zu Wohngebieten die Staub- und Lärmimmissionen zu minimieren.
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Tiere und Pflanzen/ Natura 2000-Gebiete
5. Um den umweltbezogenen Erfordernissen der Raumordnung zur Sicherung der Tier- und Pflanzenwelt in
ihrer Funktions- und Regenerationsfähigkeit angemessen Rechnung tragen zu können, sind die Auswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen durch entsprechende Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen gering zu halten.
Im Sinne des Vermeidungsgebotes ist die Erdgastransportleitung im Zuge der Feintrassierung so zu trassieren, dass nach Möglichkeit Auswirkungen auf die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes
nicht oder nur in geringem Umfang entstehen.
Dazu sind die in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung genannten Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung der Umweltauswirkungen sowie insbesondere die Vorschläge für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im nachfolgenden Planfeststellungsverfahren zu berücksichtigen, zu konkretisieren und gegebenenfalls zu ergänzen.
6. Die in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung, in den FFH-Vorprüfungen und den FFH-Verträglichkeitsprüfungen vorgeschlagenen Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und Schadensbegrenzung
der Auswirkungen auf die für die Erhaltungsziele und Schutzzwecke maßgeblichen Bestandteile von FFHund Europäischen Vogelschutzgebieten sind den Verträglichkeitsprüfungen im Planfeststellungsverfahren
zu Grunde zu legen.
Da im Raumordnungsverfahren nur eine überschlägige Prüfung der Betroffenheit von Lebensraumtypen
anhand der CIR-Luftbildkartierungen von 1998 erfolgte, ist für die FFH-Verträglichkeitsprüfungen eine Konkretisierung der von der Feintrassierung betroffenen Lebensraumtypen durch vor-Ort-Kartierungen bzw. Geländeaufnahmen vorzunehmen.
Im Zuge der Feintrassierung ist durch geeignete Maßnahmen wie die Einschränkung von Arbeitsbereichen,
Wahl von geschlossenen Bauverfahren und Bauzeitenregelungen sicherzustellen, dass die Beeinträchtigungen für die betroffenen FFH-/ SPA-Gebiete unterhalb der Erheblichkeitsschwelle bleiben.
In FFH-Gebieten ist bei Betroffenheit von Arten, die nach Anhang IV der FFH-Richtlinie besonders streng
geschützt sind, außerdem vor Baubeginn zu prüfen, ob Maßnahmen zur Beweissicherung durchzuführen
sind, um die Auswirkungen auf die nachfolgenden Reproduktionszyklen später belegen zu können.
Die Standorte für die Absperrstationen sind ebenfalls, sofern erforderlich, auf ihre Verträglichkeit mit den
Schutzbestimmungen der Europäischen – und nationalen Schutzgebietsausweisungen zu prüfen.
Boden
7. Die in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung aufgeführten Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung,
zum Ausgleich und zum Ersatz sind im Landschaftspflegerischen Begleitplan (LPB) zum Vorhaben zu präzisieren.
Landschaft
8. Im Rahmen der Feintrassierung sind konkrete Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung, zum Ausgleich
und Ersatz im LPB zu präzisieren sowie Umfang und Art der notwendigen Kompensationsmaßnahmen mit
den für den Landschaftsschutz zuständigen Behörden abzustimmen. Für den Naturschutz bedeutsame
Gewässer, einschließlich ihrer Begleitgehölze, sind mittels Durchörterung zu schonen.
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1.3
-8-
Ergänzende Hinweise
Ergänzend wird insbesondere auf nachfolgende fachgesetzliche Anforderungen und Anregungen aus den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange hingewiesen:
1. Der Bau der „OPAL BB S“ stellt einen Eingriff nach dem Brandenburgischen Naturschutzgesetz dar. Eine
detaillierte Beurteilung der Eingriffstatbestände bleibt dem Planfeststellungsverfahren vorbehalten. Als
Grundlage ist ein Landschaftspflegerischer Begleitplan in enger Abstimmung mit den zuständigen Naturschutzbehörden zu erstellen und diesen zur Genehmigung vor Baubeginn vorzulegen. Im Rahmen des
Landschaftspflegerischen Begleitplans sind die in den Verfahrensunterlagen aufgeführten Maßnahmen zur
Eingriffsvermeidung, -minimierung und -kompensation weiter zu konkretisieren.
2. Zur weiteren Verringerung der vorhabenbedingten Auswirkungen sind folgende Maßnahmen umzusetzen:
a) Einrichtung einer naturschutzfachlichen Baubegleitung, um die Wirkungen der Maßnahmen des vorgeschlagenen Baumanagement zu evaluieren und ggf. Änderungen des Baumanagements vornehmen
und weitere notwendige Schutzmaßnahmen initiieren zu können. Einzelheiten sind im Planfeststellungsverfahren zu regeln.
b) Prüfung der Möglichkeit der Eingriffsminimierung durch „Vor-Kopf-Verfahren“ in sensiblen Bereichen.
c) Ebenso ist im nachfolgenden Planfeststellungsverfahren zu prüfen, wie die in Abschnitt 4 und 5 des
BbgNatSchG genannten Schutzausweisungen und gesetzlich geschützten Teile von Natur und Landschaft von Beeinträchtigungen frei gehalten werden können. Dies betrifft insbesondere die direkte und
indirekte Beeinträchtigung der nach § 32 und § 33 nach dem BbgNatSchG geschützten Biotope und
evtl. Beeinträchtigungen von Mooren durch Veränderungen des Grundwasserspiegels.
d) Die zur Kompensation der Eingriffsfolgen notwendigen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sollen, sofern nicht direkt im Trassenkorridor geeignete Maßnahmen umgesetzt werden können, sinnvoll zu
Komplexmaßnahmen zusammengefasst werden. Trockenbiotope sind am Ende der Baumaßnahme am
Eingriffsort wieder herzustellen.
e) Das Vorkommen von nach § 42 BNatSchG direkt geschützten Tierarten ist im nachfolgenden Zulassungsverfahren zu untersuchen und ggf. sind hierfür entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
3. Im sich anschließenden Planfeststellungsverfahren sind die Auswirkungen insbesondere auf Europäische
Vogelschutzgebiete durch Trassenbefliegung zu prüfen und gegebenenfalls Schutzmaßnahmen festzulegen.
4. Bei der Realisierung der Erdgastransportleitung sind die Vorschriften des Bundes-Bodenschutzgesetzes
und der Bundes-Bodenschutzverordnung, insbesondere zum Auf- und Einbringen von Materialien auf und in
den Boden zu beachten.
Falls Arbeiten in kontaminierten Bereichen, wie Altlasten- oder Altlastenverdachtsflächen erfolgen müssen,
ist zusätzlich die Begleitung durch einen sachverständigen Gutachter abzusichern.
Die in den Stellungnahmen der Abfallwirtschaftsbehörden enthaltenen weiteren Hinweise sind ebenfalls zu
berücksichtigen.
5. Soweit die Erdgastransportleitung Gewässer quert, ist die Zustimmung der betroffenen Wasserbehörde einzuholen; die Verlegung der Erdgastransportleitung muss, zumindest bei den bedeutsamen oder landschaftsbildprägenden Gewässern, in geschlossener Bauweise erfolgen. Ebenso sind ggf. im Zuge der Leitungsverlegung erforderliche Wasserhaltungen vor Beginn der Baumaßnahme den entsprechenden regional zuständigen unteren Wasserbehörden anzuzeigen.
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6. Mit dem Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege und dem Archäologischen Landesmuseum ist
eine enge Abstimmung zu gewährleisten, um die notwendigen archäologischen Maßnahmen (wie bodenkundliche Standortkartierung und/ oder Prospektionen) nach den Vorschriften des Denkmalschutzgesetzes
durchführen zu können.
7. Kreuzungen und Näherungen der Erdgastransportleitung mit vorhandenen und geplanten Autobahnen,
Straßen, Bahnstrecken, Schifffahrtswegen (strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung erforderlich),
Telekommunikations-, Strom-, Gas-/ Öl- oder sonstigen Produktenleitungen sowie Wasser- und Abwasserleitungen sind frühzeitig mit den jeweiligen Rechtsträgern im Detail abzustimmen.
Zudem sind Abstimmungen mit Eigentümern oder Betreibern von Windkraftanlagen sowie den Bergwerkseigentümern/ Rechtsinhabern von aktiven oder ehemaligen Abbauflächen oberflächennaher Rohstoffe innerhalb oder im unmittelbaren Umfeld der Erdgastrasse durchzuführen.
2
Verfahren
2.1
Art des Verfahrens
Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg (GL) hat das Raumordnungsverfahren für das
Vorhaben „OPAL BB S“ mit integrierter raumordnerischer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und FFHVorprüfung unter Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt.
Das Erfordernis zur Durchführung des Raumordnungsverfahrens ergibt sich aus dem Raumordnungsgesetz
(§ 15 ROG), der Raumordnungsverordnung (§ 1 Nr. 14 RoV) und dem Landesplanungsvertrag (Artikel 16). Die
Durchführung von Raumordnungsverfahren wird in der Gemeinsamen Raumordnungsverfahrensverordnung
(GROVerfV) geregelt.
Das Raumordnungsverfahren ist ein dem Planfeststellungsverfahren vorgelagertes Verwaltungsverfahren. Es
dient der Überprüfung einer verträglichen räumlichen Einordnung des Vorhabens unter überörtlichen Gesichtspunkten.
Die beantragte Erdgastransportleitung „OPAL BB S“ einschließlich der für ihren Betrieb erforderlichen Verdichterstation wurde im Rahmen einer Raumverträglichkeitsuntersuchung (RVU) auf ihre Vereinbarkeit mit den Erfordernissen der Raumordnung geprüft. Die Erfordernisse der Raumordnung umfassen gemäß § 3 ROG
Grundsätze, Ziele und sonstige Erfordernisse der Raumordnung. Es wurden die Sachgebiete Gesamtraum/
Zentralörtliche Gliederung, Siedlungs- und Freiraum, Verkehr, Wirtschaft, Land- und Forstwirtschaft, Ver- und
Entsorgung/ Technische Infrastruktur, Erholung und Tourismus, Rohstoffabbau und Lagerstätten sowie Hochwasserschutz betrachtet. Darüber hinaus wurde das Vorhaben unter raumordnerischen Gesichtspunkten mit
anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen abgestimmt.
Gemäß § 4 Abs. 2 GROVerfV wurde der grenzüberschreitende Trassenkorridor der geplanten Erdgastransportleitung im südbrandenburgischen Grenzgebiet zwischen Hirschfeld und Großthiemig mit dem benachbarten
Freistaat Sachsen abgestimmt.
In der raumordnerischen Umweltverträglichkeitsprüfung wurde gemäß § 2 Abs. 1 ROG sowie § 2 Abs. 1 UVPG
und § 16 Abs. 1 UVPG auch die Bewertung der raumbedeutsamen Auswirkungen des geplanten Leitungsvorhabens auf die Schutzgüter Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft sowie Kulturgüter und sonstige Sachgüter, einschließlich der jeweiligen Wechselwirkungen, vorgenommen. Hierbei wurde insbesondere auf die Ermittlungen, Beschreibungen und Wertungen der als Bestandteil der Verfahrensunterlage eingereichten Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU) zurückgegriffen.
FFH-Vorprüfungen und wo erforderlich FFH-Verträglichkeitsuntersuchungen zur Verträglichkeit des Vorhabens
mit den Erhaltungszielen der jeweils betroffenen NATURA 2000 Gebiete wurden entsprechend dem Planungsstand ebenfalls im Raumordnungsverfahren durchgeführt.
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Die Öffentlichkeit wurde gemäß § 4 Abs. 3 GROVerfV beteiligt. Die Verfahrensunterlagen wurden in den Verwaltungen der Landkreise Dahme-Spreewald, Teltow-Fläming, Oberspreewald-Lausitz und Elbe-Elster sowie in
18 vom Vorhaben berührten Ämtern oder amtsfreien Gemeinden und Städten öffentlich ausgelegt. Die Bürger
hatten damit Gelegenheit, die Unterlagen einzusehen und Anregungen, Hinweise und Bedenken zum Vorhaben
vorzubringen.
Die aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange ins Verfahren eingebrachten Stellungnahmen zum Vorhaben wurden auf ihre Relevanz geprüft und in die raumordnerische Gesamtbetrachtung einbezogen.
2.2
Rechtliche Grundlagen
Grundlage für die raumordnerische Beurteilung sind in erster Linie die Ziele, Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung, daneben aber auch fachgesetzliche Vorschriften. Es wurden insbesondere folgende Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften sowie Programme und Pläne herangezogen:
EU-Recht:
-
Vogelschutzrichtlinie
-
Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie)
Bundesrecht:
-
Raumordnungsgesetz (ROG)
-
Raumordnungsverordnung (RoV)
-
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
-
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVPVwV)
-
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG)
-
Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)
-
Bundesberggesetz (BBergG)
-
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (BundesBodenschutzgesetz - BBodSchG)
-
Bundeswaldgesetz (BWaldG)
-
Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
-
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundesimmissionsschutzgesetz - BImSchG)
-
16. Verordnung (VO)
Lärmschutzverordnung)
-
22. VO zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (VO über Immissionswerte)
-
Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz - Technische Anleitung zur
Reinhaltung der Luft (TA Luft)
-
DIN 18005, Schallschutz im Städtebau
-
VDI 2058, Blatt 1
-
Baugesetzbuch (BauGB)
zur
Durchführung
Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg
des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(Verkehrs-
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Landesrecht:
-
Vertrag über die Aufgaben und Trägerschaft sowie Grundlagen und Verfahren der Gemeinsamen Landesplanung zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg (Landesplanungsvertrag) vom 1. Februar 2008
-
Gemeinsame Raumordnungsverfahrensverordnung für den Planungsraum Berlin-Brandenburg (GROVerfV)
-
Landesentwicklungsprogramm der Länder Berlin und Brandenburg 2007 (LEPro 2007)
-
Verordnung über den Gemeinsamen Landesentwicklungsplan für den Gesamtraum Berlin-Brandenburg
(LEP GR) - ergänzende raumordnerische Festlegungen für den äußeren Entwicklungsraum
-
Verordnung über den gemeinsamen Landesentwicklungsplan für den engeren Verflechtungsraum Brandenburg-Berlin (LEP eV)
-
Landesentwicklungsplan Brandenburg - Zentralörtliche Gliederung (LEP I)
-
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege im Land Brandenburg (Brandenburgisches Naturschutzgesetz (BbgNatSchG) sowie Leitfaden "Zuständigkeiten bei der Eingriffsregelung nach dem Brandenburgischen Naturschutzgesetz"
-
Waldgesetz des Landes Brandenburg (LWaldG)
-
Gesetz über den Schutz und die Pflege der Denkmale und Bodendenkmale im Land Brandenburg Denkmalschutzgesetz (BbgDSchG)
-
Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG) und Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
-
Brandenburgisches Abfallgesetz (BbgAbfG)
-
Sachlicher Teilregionalplan II „Gewinnung und Sicherung oberflächennaher Rohstoffe“ der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald
-
Landschaftsprogramm Brandenburg (LaPro)
-
Verwaltungsvorschrift der Landesregierung zur Anwendung der §§ 19a bis 19f Bundesnaturschutzgesetz
(BNatSchG) in Brandenburg, insbesondere zur Verträglichkeit nach der FFH-Richtlinie
-
Anforderungen des Bodenschutzes bei Planungs- und Zulassungsverfahren im Land Brandenburg – Handlungsanleitung
-
Entwurf des Landesentwicklungsplanes Berlin-Brandenburg (LEP B-B, Stand 21. August 2007)
Anmerkung: Die Ziele des derzeit noch in Aufstellung befindlichen Landesentwicklungsplans Berlin-Brandenburg (LEP B-B)
stellen sonstige Erfordernisse der Raumordnung im Sinne von § 3 Nr. 4 ROG dar. Daher wird der Entwurf des LEP B-B im Rahmen dieser landesplanerischen Beurteilung als Bewertungs- und Abwägungsgrundlage im Sinne von § 4 Abs. 2 ROG mit herangezogen. Der Entwurf des LEP B-B enthält die zukünftige landesplanerische Zielsetzung der Gemeinsamen Landesentwicklungsplanung der Länder Berlin und Brandenburg und soll die bestehenden Landesentwicklungspläne LEP I Brandenburg,
LEP eV und LEP GR mit seinem Inkrafttreten ablösen.
2.3
Darstellung des Verfahrensablaufes
2.3.1
Antragskonferenz
Der zu Beginn der Planung noch unter dem Namen WINGAS GMBH (jetzt WINGAS GMBH & Co. KG) agierende Antragsteller hat für das Vorhaben „OPAL BB S“ am 29. November 2006 einen Antrag auf Prüfung der
Durchführung eines ROV an die Gemeinsame Landesplanungsabteilung, Referat GL 7 (alt) gestellt. Dem waren
bereits mehrere Vorgespräche sowie die Zusendung eines Entwurfs der Unterlagen für die Antragskonferenz an
GL 7 (alt) vorausgegangen.
Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg
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Mit Schreiben vom 6. Dezember 2006 an den Antragsteller hat die Gemeinsame Landesplanungsabteilung
nach § 2 Abs. 1 GROVerfV in Verbindung mit § 1 Nr. 14 RoV festgestellt, dass insbesondere aufgrund der überörtlichen Bedeutung des raumbedeutsamen Vorhabens die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens mit
integrierter raumordnerischer Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Zeitgleich erfolgte die Einladung
des Antragstellers sowie von ausgewählten Trägern öffentlicher Belange zur Antragskonferenz.
Die Antragskonferenz zur Festlegung des voraussichtlichen Untersuchungsrahmens des ROV, einschließlich
Inhalt und Methode der Umweltverträglichkeitsuntersuchung sowie der raumordnerischen FFH-Verträglichkeitsprüfung fand am 18. Januar 2007 statt. Die Festlegungen wurden im Protokoll vom 20. März 2007 festgehalten und gingen sowohl der WINGAS GmbH als auch den beteiligten Trägern öffentlicher Belange zu.
2.3.2
Einleitung des Verfahrens
Durch den Antragsteller wurden die Verfahrensunterlagen erarbeitet und mit Schreiben vom 6.Juni 2007 zur
Vollständigkeitsprüfung an die GL eingereicht.
Die Prüfung auf Vollständigkeit und Plausibilität erfolgte unter Einbeziehung der obersten Naturschutzbehörde.
Sowohl seitens der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung als auch der Naturschutzbehörde ergaben sich
Nachforderungen, die mit dem Antragsteller und seinem beauftragten Planungsbüro erörtert wurden. Die Nachforderungen bezogen sich insbesondere auf inhaltliche Ergänzungen und Nachbesserungen der Verfahrensunterlagen sowie noch notwendige Änderungen in den Plandarstellungen. So wurden die Darstellungen zur beabsichtigten Erdgasverdichterstation Groß Köris einschließlich der Zufahrtsmöglichkeiten in Auswertung der Ergebnisse der Vor-Ort-Befahrung vom 25. Juni 2007 dementsprechend ergänzt.
Nach Übersendung und Durchsicht eines überarbeiteten Exemplars der Verfahrensunterlagen hat die Gemeinsame Landesplanungsabteilung mit Schreiben vom 19. Juli 2007 die formelle Vollständigkeit und Prüffähigkeit
der Verfahrensunterlagen für die Eröffnung des Raumordnungsverfahrens festgestellt.
Die Eröffnung des Raumordnungsverfahrens mit den überarbeiteten und ergänzten Verfahrensunterlagen erfolgte am 31. Juli 2007.
2.3.3
Beteiligungsverfahren
Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 19. Juli 2007 über die Eröffnung des Raumordnungsverfahrens zum 31. Juli 2007 in Kenntnis gesetzt; gleichzeitig wurden die Verfahrensunterlagen übersandt. Die beteiligten Träger öffentlicher Belange hatten die Möglichkeit, ihre schriftlichen Stellungnahmen bis
zum 28. September 2007 der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung zu übergeben; teilweise wurde auf Antrag Terminverlängerung gewährt. Im Raumordnungsverfahren wurden insgesamt 82 Träger öffentlicher Belange beteiligt. Von 60 Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen abgegeben.
Nachfolgende Träger öffentlicher Belange wurden im Raumordnungsverfahren beteiligt:
-
Ministerium für Wirtschaft, Abteilung 3
-
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie,
Referat Krankenhäuser, Rehabilitation, Kur- und Bäderwesen
-
Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz, Abt. 4, Ref. 41
-
Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz, Abt. 4, Ref. 46
(mit der Bitte um Weiterleitung/ Einbeziehung der Naturparkverwaltungen Dahme-Heideseen, Niederlausitzer Landrücken und Niederlausitzer Heidelandschaft)
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Freistaat Sachsen, Sächsisches Staatsministerium des Innern
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Regierungspräsidium Dresden, Referat Raumordnung
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Bundesnetzagentur
Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg
Landesplanerische Beurteilung für das Vorhaben „Erdgastransportleitung OPAL, Abschnitt Brandenburg Süd“
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Landesumweltamt Brandenburg, Regionalbereich Süd, RS 4
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Landkreis Dahme-Spreewald
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Landkreis Teltow-Fläming
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Landkreis Oberspreewald-Lausitz
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Landkreis Elbe-Elster
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Gemeinde Heidesee
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Stadt Königs Wusterhausen
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Gemeinde Bestensee
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Amt Schenkenländchen
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Stadt Mittenwalde
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Amt Unterspreewald
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Stadt Baruth/Mark
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Amt Golßener Land
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Stadt Luckau
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Gemeinde Heideblick
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Stadt Sonnewalde
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Amt Kleine Elster
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Amt Elsterland
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Stadt Finsterwalde
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Amt Plessa
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Stadt Lauchhammer
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Amt Ortrand
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Amt Schradenland
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Regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming
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Regionale Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald
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Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung, Dienstsitz Luckau
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Amt für Forstwirtschaft Wünsdorf
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Amt für Forstwirtschaft Lübben
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Amt für Forstwirtschaft Doberlug-Kirchhain
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Landesamt für Bauen und Verkehr
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Landesbetrieb Straßenwesen, Der Vorstand (für Niederlassung Süd und Niederlassung Autobahn)
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Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe, Abt. 3, Dez. 33
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Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum
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Landesbüro der anerkannten Naturschutzverbände GbR
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Landesjagdverband Brandenburg eV
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Wasser- und Schifffahrtsamt Berlin
Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg
Landesplanerische Beurteilung für das Vorhaben „Erdgastransportleitung OPAL, Abschnitt Brandenburg Süd“
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Deutsche Bahn Services Immobilien GmbH, Niederlassung Berlin
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Deutsche Telekom AG, T-Com, Technische Infrastruktur, Niederlassung Cottbus
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E.ON edis AG, Regionalbereich Dahme-Schönefeld
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Vattenfall Europe Transmission GmbH (Berlin)
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Envia Netzservice GmbH, Netzregion Brandenburg
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EWE Netz GmbH Königs Wusterhausen
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EMB Erdgas Mark Brandenburg GmbH, Regionalbereich Teltow-Fläming
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Spreegas-Gesellschaft für Gasversorgung und Energiedienstleistung mbH (Cottbus)
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Verbundnetz Gas AG (Leipzig)
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Ruhrgas AG (Essen)
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Mineralölverbundleitung Schwedt GmbH
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Wehrbereichsverwaltung Ost (Strausberg)
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Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg, Kampfmittelbeseitigungsdienst (Wünsdorf)
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Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Cottbus)
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Brandenburgische Bodengesellschaft für Grundstücksverwaltung und -verwertung GmbH
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Industrie- und Handelskammer Cottbus
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Wasser- und Bodenverband Dahme-Notte
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Wasser- und Bodenverband Nördlicher Spreewald
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Wasser- und Bodenverband Oberland Calau
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Gewässerunterhaltungsverband Obere Dahme-Berste
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Märkischer Abwasser- und Wasserzweckverband (Königs Wusterhausen)
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Wasser- und Abwasserzweckverband Gräbendorf-Gussow
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Zweckverband Teupitzsee
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Gewässerverband Kleine Elster-Pulsnitz
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Eigenbetrieb für Wasserver- und Abwasserentsorgung Baruther Urstomtal
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Trink- und Abwasserzweckverband Luckau
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Wasserverband Lausitz
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Trink- und Abwasserzweckverband Sonnewalde/ Umland
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Wasser- und Abwasserverband Westniederlausitz
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Wasser- und Abwasserverband Elsterwerda
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Wasser- und Abwasserzweckverband „Schradenland“
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Wasserverband „Kleine Elster“
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LMBV Lausitzer- und Mitteldeutsche Bergbauverwaltungsgesellschaft mbH
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Wirtschaftsförderungsgesellschaft Finsterwalde mbH
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In weiteren Stellungnahmen haben sich im Raumordnungsverfahren zum OPAL – Vorhaben geäußert:
Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg
Landesplanerische Beurteilung für das Vorhaben „Erdgastransportleitung OPAL, Abschnitt Brandenburg Süd“
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Fachverband Wandern Berlin e.V. im Landessportbund Berlin e. V.
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Fontane-Klinik Motzen, Psychosomatische Fachklinik Berlin-Brandenburg
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Alle Stellungnahmen wurden dem Antragsteller in Kopie zur Auswertung übergeben.
Soweit sich ein Träger öffentlicher Belange im Verlauf des Verfahrens nicht geäußert hat, ging die Landesplanungsbehörde davon aus, dass die von ihm zu vertretenden Belange mit dem Vorhaben in Übereinstimmung
stehen bzw. vom Vorhaben nicht betroffen sind.
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit wurden die Verfahrensunterlagen für den Zeitraum von einem Monat in den
Verwaltungen der vier Landkreise Dahme-Spreewald, Teltow-Fläming, Oberspreewald-Lausitz sowie in den 18
betroffenen Ämtern, amtsfreien Gemeinden und Städten zur Einsichtnahme ausgelegt.
Die öffentliche Bekanntmachung der Auslegung erfolgte in den Tageszeitungen Märkische Allgemeine und
Lausitzer Rundschau sowie durch ortsübliche Bekanntmachungen der Auslegungsbehörden. Die Öffentlichkeit
hatte bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist Gelegenheit, ihre Anregungen, Hinweise und Bedenken
zum Vorhaben bei den Auslegungsstellen bzw. der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung vorzubringen.
Im Rahmen der Anhörung und Unterrichtung der Öffentlichkeit entsprechend § 5 Abs. 2 GROVerfV haben insbesondere die Bürger im betroffenen Trassenraum Groß Köris in großer Anzahl Einwendungen und Bedenken
gegen das OPAL-Vorhaben bis Ende September / Anfang Oktober 2007 vorgebracht. Sofort nach dem Bekanntwerden der Planungsabsichten der WINGAS hatten sich in Groß Köris zwei Bürgerinitiativen mit dem Ziel
formiert, die Interessen der Bürger nachdrücklich zu vertreten und auf eine gründliche raumordnerische Überprüfung des OPAL- Vorhabens hinzuwirken. Die erste Bürgerinitiative protestierte in der eingereichten schriftlichen Begründung mit insgesamt 652 Unterschriften gegen die von der WINGAS mit den Trassenvarianten GK2
und GK3 favorisierte ortsnahe Trassenführung der Ferngasleitung OPAL durch Groß Köris und plädierte „Für
die GK1 – die ortsverträgliche Westumfahrung des Ortes Groß Köris auf bestehenden Trassen“. Die zweite
Bürgerinitiative mit der Zielstellung „Keine Erdgasverdichterstation im Raum Groß Köris und im Naturpark Dahme-Heideseen“ forderte eine großräumige Variantenprüfung möglicher Verdichterstandorte und legte dazu eine
umfangreiche schriftliche Begründung mit insgesamt 518 Unterschriften vor. Außerdem haben sich viele Bürger aus Groß Köris in insgesamt 53 Einzelstellungnahmen sehr kritisch zum OPAL-Vorhaben geäußert. In der
Folge haben sich zwei weitere Bürgerinitiativen nördlich und südlich von Groß Köris in den Gemeinden Bestensee und Schwerin gebildet, die sich ebenfalls gegen die vom Unternehmen WINGAS mit der GK3 vorgeschlagene Trassenführung und die Einordnung der Erdgasverdichterstation nördlich von Groß Köris gewandt haben.
Die Landesplanungsbehörde verschaffte sich im Zeitraum Oktober bis Dezember 2007 in Anhörungsberatungen mit den Gemeindevertretern und den beauftragten Vertretern der Bürgerinitiativen sowie durch Ortsbesichtigungen ein eigenes Bild zu den konkreten Betroffenheiten insbesondere im Trassenabschnitt Groß Köris.
Die Landesplanungsbehörde war stets um eine transparente Verfahrensführung bemüht. So wurde den bevollmächtigten Vertretern der Gemeinden und der Bürgerinitiativen im Verlauf des Raumordnungsverfahrens antragsgemäß mehrmals Akteneinsicht in die Verfahrensunterlagen gewährt. Mit dem Antragsteller und seinem
beauftragten Planungsbüro fanden ebenfalls mehrere Abstimmungsgespräche zum Stand des Verfahrensablaufs und zur Auswertung der erkennbaren Probleme aus dem Beteiligungsverfahren statt.
In einer gemeinsamen Beratung der Landesplanungsbehörde mit dem Antragsteller und seinem beauftragten
Planungsbüro, den betroffenen Ämtern und Gemeinden sowie den zuständigen Forstämtern und Naturschutzbehörden wurden die in das Raumordnungsverfahren eingebrachten Trassenvarianten hinsichtlich der Betroffenheit der forstwirtschaftlichen und Naturschutzbelange erörtert, in deren Ergebnis die verträglichsten Trassenvarianten im Konsens mit allen Beteiligten ausgewählt und festgestellt wurden. Mit Ausnahme des Trassenabschnittes 12 von Bestensee bis Rietzneuendorf (hier: Trassenvariante GK3 mit 17,5 km Länge bzw. Trassenvariante GK1 mit 24 km Länge) waren damit alle anderen Trassenabschnitte im Südraum Brandenburgs mit
einer Gesamtlänge von 100 km raumgeordnet (hier: Trassenabschnitte 9.2, 10 und 11 sowie 13 bis 18).
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Landesplanerische Beurteilung für das Vorhaben „Erdgastransportleitung OPAL, Abschnitt Brandenburg Süd“
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Im Januar 2008 wurde in den weiteren Beratungen der Landesplanungsbehörde mit dem Antragsteller deutlich
gemacht, dass die vom Unternehmen favorisierte Trassenführung durch die Ortslage Groß Köris und die bisher
vorgesehene Einordnung der Erdgasverdichterstation nördlich der Ortslage Groß Köris im Naturparkgebiet
Dahme- Heideseen mit schwerwiegenden Problemen behaftet sind, bei denen eine raumverträgliche Lösung
nicht zu erwarten ist. Der Antragsteller wurde daher aufgefordert, die Verfahrensunterlagen mit geeigneten
Standortalternativen für die Verortung der Erdgasverdichterstation nachzubessern und zu ergänzen, da anderenfalls ein erfolgreicher Abschluss des Raumordnungsverfahrens nicht in Aussicht gestellt werden kann.
Die Einwände und Hinweise aus dem Beteiligungsverfahren sind bei entsprechender Relevanz in die raumordnerische Abwägung und damit in das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens bzw. in die Maßgaben eingeflossen. Dabei wurden die einzelnen Beteiligten mit ihren Anliegen nicht jeweils separat genannt, sondern themenbezogen in der Abwägung berücksichtigt. Sachfremde, d. h. nicht den Gegenstand des ROV betreffende Erwägungen, blieben unberücksichtigt.
Grundlage für die landesplanerische Beurteilung sind die in den Verfahrensunterlagen einschließlich ihrer Ergänzung vom Juni 2008 enthaltenen Darstellungen und Bewertungen der Auswirkungen des Vorhabens auf die
einzelnen entscheidungsrelevanten Sachgebiete der Raumordnung und Schutzgüter der Umwelt sowie die Ergebnisse der FFH-Vorprüfungen, die Hinweise der beteiligten Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit,
die zusätzlichen beurteilungsrelevanten Informationen sowie eigene Ermittlungen.
2.3.4
Zwischenzeitliches Ruhen des Verfahrens
In Auswertung des ersten Beteiligungsverfahrens von August bis Oktober 2007, der Anhörungen der betroffenen Gemeinden und der Bürgerinitiativen sowie der Beratungen mit dem Antragsteller WINGAS vom 16. und
23. Januar 2008 hatte sich herausgestellt, dass zum OPAL-Vorhaben Brandenburg Süd ein weitergehender
beurteilungsrelevanter Informations- und Abstimmungsbedarf besteht, der eine Nachbesserung und Ergänzung
der ROV-Verfahrensunterlagen durch eine vergleichende Betrachtung möglicher Standortalternativen für die
Einordnung der einzigen Verdichterstation auf der Strecke Greifswald – Olbernhau erfordert.
Im Ergebnis der Beratung der von der WINGAS am 16. Januar 2008 der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung vorgestellten großräumigen Alternativenprüfung zur Einordnung der Verdichterstation („Vertiefte Prüfung
für den Standort einer Erdgasverdichterstation im OPAL-Abschnitt zwischen Kienbaum und Baruth“) war deutlich geworden, dass neben dem vom Unternehmen bisher favorisierten einzigen Verdichterstandort Groß Köris
durchaus auch andere Standortalternativen für die Erdgasverdichterstation aus raumordnerischer Sicht geeignet sein könnten. Der Antragsteller wurde daher aufgefordert, die von ihm dokumentierten Erkenntnisse aus der
Alternativenprüfung offiziell in das Raumordnungsverfahren einzuführen, da erst auf der Grundlage vollständiger und beurteilungsfähiger Unterlagen mit einer ergänzenden Darstellung möglicher Standortalternativen für
die Einordnung der Verdichterstation eine abschließende raumordnerische Gesamteinschätzung vorgenommen
werden kann. Für den Zeitraum der Erarbeitung bis zur Einreichung prüffähiger ergänzender Verfahrensunterlagen bei der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung musste das Raumordnungsverfahren daher ausgesetzt
werden.
Aus den vorgenannten Gründen hat die Landesplanungsbehörde mit Schreiben vom 25. Januar 2008 dem Antragsteller und den Trägern öffentlicher Belange mitgeteilt, dass das Raumordnungsverfahren zum Vorhaben
„OPAL BB S“ gemäß § 5 Absatz 4 GROVerfV ab diesem Tage ruht und nicht mehr innerhalb der gesetzlich
vorgesehenen 6-Monatsfrist abgeschlossen werden kann.
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Landesplanerische Beurteilung für das Vorhaben „Erdgastransportleitung OPAL, Abschnitt Brandenburg Süd“
2.3.5
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Erneutes Beteiligungsverfahren auf der Grundlage ergänzter Unterlagen
Der Vorhabenträger WINGAS GmbH & Co. KG hat am 4. Juli 2008 bei der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung den geforderten Nachtrag zu den Verfahrensunterlagen mit den Ergebnissen der Variantenuntersuchung
zum Standort einer Erdgasverdichteranlage in Verbindung mit den beiden Trassenvarianten GK1 und GK3 für
die Trassenführung der OPAL-Ferngasleitung im Trassenabschnitt Bestensee bis Rietzneuendorf zur raumordnerischen Prüfung eingereicht, auf dessen Grundlage das Raumordnungsverfahren für das Vorhaben „OPAL
BB S“ einschließlich der Erdgasverdichterstation wieder aufgenommen werden konnte.
Mit diesen ergänzenden Verfahrensunterlagen hat die Landesplanungsbehörde ein erneutes Beteiligungsverfahren der von den vier potenziellen Verdichterstandorten Groß Köris, Mochheide, Radeland und Baruth/Mark
und den beiden Trassenvarianten für die Trassenführung der OPAL-Ferngasleitung im Trassenabschnitt Bestensee bis Rietzneuendorf jeweils räumlich und fachlich betroffenen Träger öffentlicher Belange und Gemeinden unter Einbeziehung der Öffentlichkeit durchgeführt.
Als Gegenstand für die Weiterführung des Raumordnungsverfahrens wurde insbesondere die Prüfung und vergleichende Bewertung der Raum – und Umweltverträglichkeit der dargestellten Standort – und Trassenvarianten benannt, wobei das Raumordnungsverfahren dem Zweck dient, das OPAL- Vorhaben hinsichtlich der Vereinbarkeit mit den Erfordernissen der Raumordnung zu beurteilen und gleichzeitig mit anderen raumbedeutsamen Planungen oder Maßnahmen abzustimmen.
Mit Schreiben der Landesplanungsbehörde vom 7. Juli 2008 wurden die berührten Träger öffentlicher Belange
im Trassenabschnitt von Bestensee bis Rietzneuendorf über die Weiterführung des Raumordnungsverfahrens
informiert und um erneute Stellungnahme zum Vorhaben „OPAL BB S“ bis zum 22. August 2008 gebeten. Mit
Ausnahme der Bundesnetzagentur haben alle beteiligten Träger öffentlicher Belange auf der Grundlage der
ergänzten Verfahrensunterlagen zum OPAL-Vorhaben nochmals Stellung genommen.
Die Wiederaufnahme des Raumordnungsverfahrens für das Vorhaben „OPAL BB S“ einschließlich der Erdgasverdichterstation wurde in den Amtsblättern der betroffenen Landkreise, Ämter, Städte und amtsfreien Gemeinden sowie in der Märkischen Allgemeine Zeitung vom 24. Juli 2008 öffentlich bekannt gemacht. In den benannten Auslegungsstellen wurden die ergänzenden Verfahrensunterlagen der WINGAS mit den Darstellungen zu
den beiden alternativen Trassenvarianten GK1 und GK3 sowie den vier potenziellen Verdichterstandorten Groß
Köris, Mochheide, Radeland und Baruth/Mark einen Monat zur Einsichtnahme ausgelegt. Die Bürger der jeweils
betroffenen Städte und Gemeinden hatten also ausreichend Zeit und Gelegenheit, sich bis Ende September /
Anfang Oktober 2008 zum OPAL-Vorhaben zu äußern, wovon sie auch rege und reichlich Gebrauch gemacht
haben. So haben sich insgesamt 2.427 Bürger mit ihren Einwendungen und Hinweisen sowie ihren Unterschriftsbekundungen in das Raumordnungsverfahren eingebracht, darunter 769 Bürger aus Groß Köris, 433
Bürger aus Bestensee, 110 Bürger aus Mittenwalde, Teupitz und Schwerin, 1.013 Bürger aus Baruth/Mark einschließlich OT Radeland sowie 102 Bürger aus der Hauptstadt Berlin und anderen Orten. Das überaus starke
Bürgerinteresse hängt nicht nur mit den konkreten Betroffenheiten durch das OPAL-Vorhaben zusammen, sondern wurde insbesondere auch durch die Wirksamkeit von insgesamt 6 Bürgerinitiativen und Interessengemeinschaften der Bürger sowohl in den Gemeinden Bestensee, Groß Köris und Schwerin als auch in der Stadt Baruth/Mark und in der Radelandsiedlung mobilisiert.
In den mehr als 2400 Bürgereinwendungen haben sich die ortsnahe Trassenführung der OPAL- Ferngasleitung
im Bereich der Ortslage Groß Köris und die verträgliche Einordnung der Erdgasverdichterstation als die beiden
Hauptprobleme herausgestellt. Der geringe Abstand der von der WINGAS favorisierten Leitungstrasse zu bewohnten Siedlungs- und Erholungsgrundstücken in der Ortslage Groß Köris wird in den Stellungnahmen massiv
abgelehnt. Seitens der betroffenen Anwohner gibt es erhebliche Sicherheitsbedenken zum Gefahrenpotenzial
der OPAL-Transitleitung insbesondere im Bereich der Siedlungsquerung von Groß Köris. Außerdem wird die
mit der Trassenführung der GK3 durch die Ortslage Groß Köris verbundene Zerschneidungswirkung heftig kritisiert, da sie zu einer nachhaltigen Minderung der Lärm- und Sichtschutzwirkung des vorhandenen Waldgürtels
bei Parallellage der OPAL- Ferngasleitung an der Bahnstrecke führen und eine deutliche Verschlechterung der
Wohn- und Erholungsqualität nach sich ziehen würde.
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Die geplante Erdgasverdichterstation wird von den Bürgern als industrieartige Großanlage mit erheblichen Geräuschemissionen und klimaschädlichen CO²- Emissionen eingestuft, die nicht in Naturparkgebieten und auch
nicht in anderen bewaldeten Standortbereichen innerhalb von Landschaftsschutzgebieten errichtet werden sollte. Im Standortumfeld der Erdgasverdichterstation werden erhebliche Beeinträchtigungen der Naherholung und
der touristischen Nutzung befürchtet. Das trifft grundsätzlich auf alle vier potenziellen Verdichterstandorte zu.
Für den Verdichterstandort Mochheide wird zusätzlich eine erhebliche Beeinträchtigung des Kurbetriebes der
Fontane-Klinik Motzen durch die vorhabenbedingte Verlärmung des umgebenden Waldgebietes erwartet, die zu
einer existenziellen Gefährdung dieser psychosomatischen Fachklinik für den gemeinsamen Planungsraum
Berlin- Brandenburg führen könnte. Von den beiden potenziellen Verdichterstandorten Baruth und Radeland
wird durch eine mögliche Überlagerung der vorhabenbedingten Lärmimmissionen mit dem Industriegebiet Baruth- Bernhardsmüh eine Gefährdung der Entwicklungsmöglichkeiten des Holzkompetenzstandortes Baruth
befürchtet (hier: vorhabenbedingte Inanspruchnahme von Lärmkontingenten für das Industriegebiet). Außerdem
wird von den Bürgern, den Stadtverordneten und der Stadtverwaltung Baruth/Mark bezweifelt, ob sich künftig
überhaupt ein Bedarf für einen energetischen Verbund des Industriegebiets mit der Verdichterstation entwickeln
könnte (hier: Wärmeabnahme aus einer energetisch und klimapolitisch sinnvollen Kraft- Wärme- Kopplung).
In Auswertung der Stellungnahmen aus dem zweiten Beteiligungsverfahren sowie der abschließenden Gespräche mit der obersten Naturschutzbehörde, der Stadtverwaltung Baruth/Mark und dem Ortsvorstand der Radelandsiedlung hat die Landesplanungsbehörde die abwägungserheblichen Sachverhalte zum Vorhaben „OPAL
BB S“ zusammengefasst und raumordnerisch bewertet, auf deren Grundlage die vorliegende landesplanerische
Beurteilung erstellt wurde.
3. Vorhabenbeschreibung
Die WINGAS GmbH & Co. KG plant und baut im Auftrag der OPAL NEL TRANSPORT GmbH („ONTG“) und
der E.ON Ruhrgas AG („E.ON Ruhrgas“) im Zusammenhang mit dem beschlossenen Bau des „Nord Stream
Projektes“ (Ostseepipeline Wyborg – Greifswald/ Lubmin) als landseitige Leitungsanbindung und Vernetzung
mit den europäischen Gasnetzen den Bau der Erdgastransportleitung OPAL (Ostsee-Pipeline-AnbindungsLeitung) zwischen Greifswald/ Lubmin in Mecklenburg-Vorpommern und Olbernhau in Sachsen über rund
480 km Länge.
Die OPAL ist mit einem Nenndurchmesser von DN 1400 mm, einem Druck von MOP 100 bar und einer daraus
resultierenden Gesamttransportkapazität von 36,5 Mrd. m3 Erdgas pro Jahr ausgelegt.
Antragsteller der hier beantragten Erdgasfernleitung sind:
WINGAS GmbH & Co. KG
Friedrich-Ebert-Straße 160
34119 Kassel
und
E.ON Ruhrgas AG
Huttropstraße 60
45138 Essen
Die Fa. WINGAS führt das Verfahren.
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Zur Vorplanung:
Am Beginn der Planung für die OPAL-Trasse stand seitens des Antragstellers eine Machbarkeitsstudie mit den
zwei Teilabschnitten „Greifswald – Groß Köris“ und „Groß Köris – Olbernhau“. In dieser Studie wurden Trassenvarianten entwickelt und unter technischen, wirtschaftlichen, Umwelt- und raumordnerischen Aspekten bewertet. Im Ergebnis wurde ein Hauptkorridor aufgezeigt, der im Norden und im Süden an die jeweils bevorzugten Trassenvarianten in Mecklenburg-Vorpommern bzw. Sachsen anschließt. Um beim Betrieb der Erdgastransportleitung OPAL den notwendigen Transportdruck auf der gesamten Länge aufrecht erhalten zu können,
ist etwa auf halber Strecke die Errichtung einer Erdgasverdichterstation erforderlich, wofür vom Vorhabenträger
ein Standortbereich nördlich von Groß Köris ausgewählt wurde, da hier eine Bündelung und Verknüpfung der
OPAL mit anderen Erdgasfernleitungen verschiedener Betreiber möglich ist.
Basierend auf der Machbarkeitsstudie hat der Vorhabenträger schließlich für das Land Brandenburg einen Vorzugskorridor einschließlich einer Erdgas-Verdichterstation in Groß Köris entwickelt.
Aufgrund der Gesamtlänge der OPAL-Trasse von 270 km im Land Brandenburg und der großen Anzahl der
durch das Vorhaben berührten TÖB wurde vereinbart, die OPAL hier in zwei parallel geführten Raumordnungsverfahren, den „Abschnitt Brandenburg Nord“ und den „Abschnitt Brandenburg Süd“ zu prüfen.
Zum ROV „OPAL, Abschnitt Brandenburg Süd“:
Für das ROV zur „OPAL BB S“ wurde eine Vorzugsvariante mit alternativen Nebenvarianten in 6 Einzelabschnitten zur Prüfung eingereicht.
Diese sind konkret:
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BD2 und BD1 (Bindow/Dahmequerung) im Abschnitt 10,
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GK3, GK2 und GK1 (Groß Köris, Teupitz, Radeland, Dornswalde) im Abschnitt 12
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KG1, KG2 und KG3 (Kalkgruben bei Weißack) in den Abschnitten 14 und 15 sowie
-
SE2, SE1 und SE3 (Querung/Umgehung NSG Seewald) in den Abschnitten 17 und 18.
Dabei ist die erstgenannte Trassenvariante jeweils die Vorzugsvariante und die anderen Trassenvarianten sind
die Nebenvarianten des Antragstellers.
Bei den Trassenvarianten BD1 und BD2 sowie KG1, KG2 und KG3 handelt es sich jeweils um kleinräumige
Trassenvarianten, bei denen es um die Auswahl einer verträglichen Trassenführung für besonders sensible
Bereiche in Abstimmung mit naturschutzfachlichen und forstwirtschaftlichen Belangen geht. Mit den Trassenvarianten SE2 und SE3 werden geeignete großräumige Trassenalternativen für die ursprünglich mit der Trassenvariante SE1 vorgesehene Durchschneidung eines Naturschutzgebietes vorgeschlagen.
Bei den Trassenvarianten GK1, GK2 und GK3 handelt es sich dagegen um eine komplexe Problematik, da hier
sowohl Siedlungsbelange als auch Belange von Natur und Landschaft in unterschiedlicher Weise betroffen
sind. Bei den beiden Trassenvarianten GK2 (hier: Parallelführung mit der BAB A 13) und GK3 (hier: Parallelführung mit der Bahnstrecke Lübben – Königs Wusterhausen) wird eine Trassenführung unmittelbar an der Ortslage Groß Köris vorgeschlagen, bei der eine Querung der Ortschaft Groß Köris und die Inanspruchnahme sensibler Feuchtwaldbereiche nicht vermieden werden können und außerdem weitere Beeinträchtigungen der Wohn –
und Erholungsnutzungen im Siedlungsbereich Groß Köris nicht völlig auszuschließen sind. Mit der um 6,5 km
längeren Trassenvariante GK1 wird die Ortslage Groß Köris in westlicher Richtung großräumig umgangen. Außerdem können trassenbedingte Eingriffe in sensible Feuchtwaldbereiche hier vermieden werden. Da der Antragsteller die von ihm eingebrachte Trassenvariante GK2 mit Schreiben vom 19. Februar 2008 an die Gemeinsame Landesplanungsabteilung zurückgezogen hat (Begründung: Trassenvariante GK2 ist aufgrund der örtlichen Gegebenheiten wegen der erforderlichen langen Unterbohrung eines Feuchtwaldes bautechnisch nicht
realisierbar) wurden im Raumordnungsverfahren nur die beiden Trassenvarianten GK3 und GK1 vergleichend
bewertet.
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Der in diesem Raumordnungsverfahren beurteilte Trassenkorridor für den „Abschnitt Brandenburg Süd“ mit einer Untersuchungsbreite von ca. 600 m hat eine Länge von ca. 124 km. Er beginnt im Norden an der Grenze
des Landkreises Dahme-Spreewald zum Landkreis Oder-Spree an der Bundesautobahn BAB A12 zwischen
Dannenreich und Friedersdorf (Gemeinde Heidesee) und endet südlich zwischen Hirschfeld und Großthiemig
(Amt Schradenland) an der Landesgrenze zum Freistaat Sachsen. Der zur raumordnerischen Prüfung beantragte Hauptkorridor sowie die alternativen Trassenvarianten für einzelne Trassenabschnitte sind in der Anlage
dargestellt (Übersichtskarte zum Ergebnis des Raumordnungsverfahrens).
Die Errichtung der Erdgastransportleitung ist bis auf wenige Ausnahmen (z.B. bei notwendigen Trassenkreuzungen mit anderen Medien oder von Gewässern) in offener Bauweise vorgesehen. Sie soll dabei, soweit möglich, über Acker- und Brachflächen, in Waldschneisen und parallel zu bereits vorhandenen Trassen der technischen Infrastruktur (Freileitungen, Straßen, andere Rohrleitungen) und vollständig unterirdisch mit einer Erdüberdeckung von mindestens 1 m verlegt werden.
Im Abstand von jeweils 10-18 km sind Absperrstationen (je ca. 1.250 m2 inkl. eines 700 m2 umlaufenden Bepflanzungsstreifens) geplant.
Während der Baumaßnahme sind Arbeitsstreifenbreiten von 36 m im freien Gelände und 30 m in Waldbereichen vorgesehen. Der nach der Verlegung notwendigerweise anzulegende Schutzstreifen wird eine Breite von
insgesamt 10 m besitzen, worin ein holzfrei zu haltender Streifen von 6,4 m Breite eingeschlossen ist.
Zur Einordnung und Beschreibung der Erdgasverdichterstation:
Eine wichtige Besonderheit im Abschnitt Brandenburg Süd ist die Einordnung einer Erdgasverdichterstation, die
zwingend für die Aufrechterhaltung des Transportdrucks über die gesamte Länge der OPAL benötigt wird. Aus
netztechnischen Gründen ist die Errichtung dieser Erdgasverdichterstation etwa in mittiger Lage des gesamten
OPAL-Trassenkorridors im Bereich der Parallelführung mit der JAGAL nördlich von Groß Köris bis nordöstlich
von Baruth/Mark erforderlich. Dieser für die Standortauswahl vorgesehene Bereich befindet sich im Trassenabschnitt 12.
Vom Antragsteller war zunächst nur der Standortbereich nördlich von Groß Köris betrachtet worden. Im Ergebnis einer kleinräumigen Variantenuntersuchung wurde der Vorzugsstandort Groß Köris ermittelt und in den
ROV-Verfahrensunterlagen vom Juli 2007 für die Errichtung der Erdgasverdichterstation vorgeschlagen. Im Beteiligungsverfahren stellte sich jedoch heraus, dass der vom Antragsteller favorisierte einzige Verdichterstandort
Groß Köris mit erheblichen Problemen behaftet ist und eine großräumige Variantenuntersuchung weiterer Einordnungsmöglichkeiten für die Erdgasverdichterstation im oben beschriebenen Parallelführungsbereich erfordert.
Die Ergebnisse der geforderten Variantenuntersuchungen zum Standort für eine Erdgasverdichteranlage sind
mit gesonderten Unterlagen im Juli 2008 in das Raumordnungsverfahren eingebracht worden. In den ergänzenden Verfahrensunterlagen wurden vier mögliche Verdichterstandorte spezifiziert:
•
Groß Köris – weiterhin Vorzugsstandort der WINGAS (ca. 2,8 km nördlich der Ortslage Groß Köris und
nahe der BAB A 13)
•
Mochheide (1,4 km südwestlich des Standortes Groß Köris und nahe der BAB A 13)
•
Radeland (14,3 km südwestlich des Standortes Groß Köris, nordöstlich des Baruther Industriegebietes
und unmittelbar an der Waldschneise für die Trassenvariante GK1gelegen)
•
Baruth/Mark (15,2 km südwestlich des Standortes Groß Köris, nordöstlich des Baruther Industriegebietes und mittig im Wald gelegen)
Im Trassenabschnitt 12, in dem sich alle Standortalternativen für den Verdichterstandort befinden, wurden mit
der GK1 und der GK3 ebenfalls Trassenvarianten untersucht, welche die Standortwahl des Verdichters wesentlich beeinflussen. Die Verdichterstandorte Groß Köris und Mochheide könnten für beide Trassenvarianten (GK1
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und GK3) vorgesehen werden. Die Verdichterstandorte Baruth/Mark und Radeland sind dagegen nur in Verbindung mit der Trassenvariante GK1 als sinnvoll anzusehen.
Der Flächenbedarf für die geplante Verdichteranlage beträgt ca. 4 ha einschließlich der Nebeneinrichtungen wie
Feuerlöschtank und Versickerungsbecken. Außerdem ist für den Zeitraum der Errichtung der Verdichteranlage
eine zusätzliche Fläche von ca.1, 5 ha als Montage- und Lagerfläche erforderlich. Der technische Hauptbestandteil der geplanten Erdgasverdichterstation sind die Erdgasverdichter mit Gasturbinen als Antrieb, die mit
Erdgas befeuert werden. Die einzelnen Gasturbinen und Verdichtereinheiten der Erdgasverdichterstation sind in
schallgedämmten Hallen untergebracht. Neben der eigentlichen Verdichterhalle mit 4 Gasturbinenverdichteranlagen werden als wesentliche Hochbaukomponenten das Betriebsgebäude mit Leitzentrale und Werkstatt, das
Versorgungsgebäude mit Heizungsanlage, Ergasaufbereitung und Lager, Gebäude für die Gasdruckregel- und
Messanlage (GDRM) und den Elektro- Mess- und Regel-Raum (EMR) sowie ein Ausbläsersystem und Schornsteine mit einer Höhe von ca. 30 m errichtet.
In den Gasturbinen / Verdichtereinheiten werden im Endausbau ca. 3,6 Mio m³/h (Normzustand) Erdgas auf
den für den Transport notwendigen Druck verdichtet und in die OPAL bzw. nach Messung und Regelung in der
GDRM II in die JAGAL übergeben. Zum Transport der Erdgasmenge ist unabhängig von den untersuchten vier
möglichen Verdichterstandorten der Betrieb von zwei Gasturbinen / Verdichtereinheiten mit einer Nennleistung
von jeweils 32 MW (ISO) erforderlich. Eine dritte Gasturbinenverdichtereinheit ist aus Verfügbarkeitsgründen
z. B. während der Wartungsarbeiten notwendig. Eine vierte Gasturbinenverdichtereinheit ist als Ausbau – bzw.
Ausfallreserve konzipiert.
Zur Ausspeisung von Gasmengen aus der OPAL in andere Ferngasleitungen:
Bestandteil des Leitungsvorhabens „OPAL BB S“ ist auch die Verknüpfung der OPAL mit anderen nachgeordneten Leitungsnetzen. So ist vorgesehen, eine Teilmenge von ca. 0,5 Mio m³/h der mit der OPAL antransportierten Erdgasmenge (Gesamtmenge ca. 4,1 Mio m³/h) in die bestehende Erdgasfernleitung JAGAL und/ oder in
die bestehende Erdgasfernleitung der ONTRAS auszuspeisen. Die Einspeisung einer Teilgasmenge von der
OPAL in die JAGAL erfolgt am künftigen Standort der Erdgasverdichterstation über die in der Verdichteranlage
integrierte GDRM II.
Wie in den ergänzenden Unterlagen zum Raumordnungsverfahren dargestellt, ist die Ausspeisung einer Teilgasmenge von der OPAL in das bestehende Erdgasnetz der ONTRAS & E.ON Ruhrgas im Standortbereich
nördlich von Groß Köris geplant, da hier eine Verknüpfung mit dem Leitungssystem der ONTRAS an der bereits
bestehenden Absperrstation möglich ist. Zur Gewährleistung der Ausspeisung von Erdgas ist der Bau einer ca.
1,6 km langen Erdgasanschlussleitung (Rohrdurchmesser DN 700, Druckstufe MOP 100 bar) von der OPAL bis
zum Einspeisepunkt in das ONTRAS-Netz sowie einer separaten Gasdruckregel- und Messanlage (GDRM I)
am Standort der bestehenden Absperrstation JAGAL erforderlich. Für die Errichtung der GDRM I mit einem
Flächenbedarf von ca. 1.500 m² wird das Gelände um die bestehende WINGAS-Absperrstation Groß Köris genutzt. In diesem Bereich werden auf einer Grundfläche von ca. 280 m² Gebäude mit Räumen für Mess-, Schaltund Heizfunktionen errichtet sowie Absperrarmaturen und Anlagen zur Mengenmessung und Datenübertragung
installiert. Die Leitungstrasse für die Anschlussleitung zur Station der ONTRAS verläuft auf ca. 1,2 km Länge
am östlichen Rand der bestehenden Pipelineschneise in Richtung Norden, so dass hier kein Waldeinschlag
erforderlich ist. Für die restliche Trassenlänge von ca. 400 m in Richtung Osten bis zur Station muss am Nordende der Leitung eine Waldfläche von ca. 0,5 ha zeitweilig in Anspruch genommen werden. Die Leitungsstrasse für die Anschlussleitung liegt unmittelbar parallel zu bestehenden Pipelines. Die vorgesehene Verknüpfung
der OPAL mit dem ONTRAS-Netz durch die geplante Anschlussleitung und die Errichtung der GDRM I (hier:
Anbau und Erweiterung der bestehenden WINGAS- Absperrstation) im Trassenraum Groß Köris ist daher nur
mit kleinflächigen Eingriffen von lokaler Bedeutung verbunden.
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Landesplanerische Beurteilung für das Vorhaben „Erdgastransportleitung OPAL, Abschnitt Brandenburg Süd“
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Zur Vorhabenbegründung:
In den Leitlinien der Europäischen Union für die transeuropäischen Energienetze von 2006 ist die nordeuropäische Gasfernleitung Russland, Ostsee, Deutschland enthalten. Diese Gasleitung soll Gas vom russischen Wyborg nach Greifswald/ Lubmin transportieren („Nord Stream“ - Ostseepipeline).
Seitens der WINGAS wird das Vorhaben OPAL mit einer steigenden Nachfrage nach Erdgas bei gleichzeitiger
Abnahme der bisherigen Produktionsmengen aus den Erdgasfeldern der erdgasfördernden Länder der Europäischen Union begründet, nach der bereits bis 2015 ein beträchtlicher zusätzlicher Importbedarf zu erwarten ist.
Über die bestehenden Erdgasfernleitungen können nach den Darstellungen des Vorhabenträgers keine neuen
und zusätzlichen Erdgasmengen nach Deutschland und Westeuropa befördert werden.
Die OPAL soll neben der ebenfalls neu zu bauenden Norddeutschen Erdgasleitung NEL (von Greifswald/ Lubmin nach Achim bei Bremen) die in Greifswald/ Lubmin künftig anlandenden russischen Erdgasmengen aus der
Ostseepipeline weiter in den Süden Deutschlands, nach Tschechien, in das südliche Mitteleuropa bis nach
Frankreich verteilen.
Ebenso sind Verbindungen der Erdgastransportleitung OPAL mit anderen großen/ wichtigen Erdgasleitungen
vorgesehen (JAGAL). Außerdem soll eine Erdgastransitverbindung nach Tschechien durch die beabsichtigte
Verknüpfung der OPAL mit der ebenfalls geplanten Erdgasleitung „Gazelle“ hergestellt werden. Am Standort
Kienbaum ist beabsichtigt, neben der schon bestehenden JAGAL-Absperr- und Abzweigstation ebenfalls eine
Absperrstation in die geplante OPAL einzubauen. Damit besteht hier die Option, am bestehenden Netzknoten
Kienbaum Erdgas für Brandenburg aus der OPAL aus- und in den Berliner Erdgasring einzuspeisen.
Im Trassenabschnitt bei Groß Köris ist zudem eine Verknüpfung mit dem Transportleitungsnetz der ONTRAS VNG Gastransport GmbH bzw. der E.ON Gastransport AG & Co KG für Erdgasausspeisungen (insbesondere
für den Versorgungsraum Berlin-Brandenburg) geplant.
Neben der Zuführung von zusätzlichem Erdgas für Deutschland und Europa wird mit dem Bau der Leitungen
OPAL und NEL somit der Ausbau des transnationalen Erdgasnetzes in Europa optimiert und die Versorgungssicherheit durch neue Möglichkeiten zur Diversifizierung der Erdgastransportströme wesentlich verbessert.
Eine Nichtrealisierung des Vorhabens (Nullvariante) würde dazu führen, dass in Greifswald/ Lubmin kein Erdgas von der Nord Stream durch die OPAL abgenommen und in Richtung Süden bis nach Olbernhau und an die
deutsch/tschechische Grenze zum vorgesehenen Anbindungspunkt mit der geplanten tschechischen Erdgasfernleitung „Gazelle“ transportiert werden könnte.
Damit würde auch das Nord-Stream-Projekt insgesamt in Frage gestellt werden, das mit den nachfolgenden
Leitungssystemen
-
Onshore-Leitung in Russland von Grjazovez nach Wyborg,
-
Offshore-Leitung Nord Stream von Wyborg nach Greifswald/ Lubmin sowie die
-
Onshore-Leitungen NEL und OPAL von Greifswald/ Lubmin in Richtung Westen bzw. Süden
für den Transport und die Verteilung zusätzlicher Erdgasmengen zur Sicherstellung der europäischen Erdgasversorgung umgesetzt werden soll.
Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg
Landesplanerische Beurteilung für das Vorhaben „Erdgastransportleitung OPAL, Abschnitt Brandenburg Süd“
- 23 -
4
Begründung der landesplanerischen Beurteilung
4.1
Darstellung und Bewertung der raumbedeutsamen Auswirkungen auf den Raum
4.1.1
Gesamtraum/ Zentralörtliche Gliederung
Grundlagen
Im Sachgebiet Gesamtraum/ Zentralörtliche Gliederung werden die Auswirkungen des beantragten Vorhabens
auf die Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg und wenn relevant, auf die Leistungsfähigkeit und die Erreichbarkeit der Zentralen Orte betrachtet. Diese werden anhand des LEPro 2007 und des Entwurfs des LEP B-B bewertet.
Bestand
Das Leitungsvorhaben „OPAL BB S“ verläuft im hier betrachteten Teilabschnitt Brandenburg Süd durch die
Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg durch die Landkreise Dahme-Spreewald, Teltow-Fläming, Oberspreewald-Lausitz und Elbe-Elster. Von den Zentralen Orten, die im Entwurf des LEP B-B ausgewiesen sind, werden
die Gemeindegebiete der Mittelzentren Finsterwalde und Lauchhammer in Funktionsteilung mit Schwarzheide
vom Untersuchungsraum berührt.
Auswirkungen
Mit der raumgeordneten Trassenführung der OPAL-Ferngasleitung durch die Hauptstadtregion BerlinBrandenburg wird den räumlichen Erfordernissen für den Ausbau und die Gestaltung der transeuropäischen
Netze im Interesse des Zusammenhalts der Europäischen Union Rechnung getragen.
Das beantragte Vorhaben ist mit einer Flächeninanspruchnahme im Gesamtraum verbunden. Aufgrund der unterirdischen Verlegung der Erdgastransportleitung ist nach deren Bau eine Zerschneidung der Landschaft aber
nur in Bereichen feststellbar, in denen Schneisen in Waldbereichen hergestellt oder deutlich erweitert werden.
Die Errichtung der für den Betrieb der OPAL-Ferngasleitung erforderlichen Erdgasverdichterstation ist mit einer
dauerhaften Inanspruchnahme von ca. 4 ha Waldfläche verbunden.
Vorhabenbedingte Auswirkungen auf die Entwicklung der Zentralen Orte als Siedlungsschwerpunkte gemäß § 3
Abs. 1 LEPro 2007 sind hier nicht relevant bzw. können nicht festgestellt werden.
Bewertung
Das OPAL-Vorhaben ist ein länderübergreifendes Leitungsvorhaben, das der Versorgung und Vernetzung des
Raumes mit Einrichtungen der energetischen Infrastruktur dient. Auch wenn die OPAL-Ferngasleitung eine
Transitleitung zur Sicherstellung der künftigen Erdgasversorgung vorwiegend des westeuropäischen Wirtschaftsraumes darstellt, so leistet sie dennoch mit der vorgesehenen Ausspeisung von Ergasmengen im
Standortbereich Groß Köris und am Verdichterstandort Radeland (hier: Einspeisung in untergeordnete Gasleitungsnetze der ONTRAS und der JAGAL) einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Sicherung der Erdgasversorgung der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg. Damit wird die Funktionalität Zentraler Orte durch das OPALVorhaben unterstützt. Durch die Möglichkeit der Bereitstellung zusätzlicher Gasmengen kann eine langfristige
Sicherstellung der Versorgungsaufgaben für den Gesamtraum unterstellt werden. So trägt das OPAL-Vorhaben
zumindest indirekt dazu bei, die Leistungsfähigkeit Zentraler Orte zu stärken. Mit der geplanten Errichtung und
dem Betrieb neuer Kraftwerkskapazitäten auf Erdgasbasis partizipiert das Mittelzentrum Lauchhammer in Funktionsteilung mit Schwarzheide von den standörtlich günstigen Möglichkeiten einer ausreichenden und sicheren
Erdgasversorgung.
Feststellung
Das beantragte Vorhaben „OPAL BB S“ ist mit den Erfordernissen der Raumordnung bezogen auf das Sachgebiet Gesamtraum/ Zentralörtliche Gliederung vereinbar.
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4.1.2
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Siedlungs- und Freiraum
Grundlagen
In diesem Sachgebiet werden die Auswirkungen des beantragten Vorhabens auf den Siedlungs- und Freiraum
betrachtet. Diese werden insbesondere anhand des LEPro 2007, des LEP GR, des LEP eV und des Entwurfes
des LEP B-B bewertet.
Siedlungsraum
Bestand
Im Untersuchungsraum der „OPAL BB S“ werden Siedlungsbereiche sowie Splittersiedlungen und Einzelgehöfte berührt. In der Raumverträglichkeitsuntersuchung sind die betroffenen Siedlungsbereiche konkret aufgeführt.
Es handelt sich insgesamt um 59 Siedlungsflächen, die vorwiegend Kleinsiedlungsbereiche, lockere Bebauungen, Einzelhäuser und gewerbliche Bauten in Randlagen von Siedlungen betreffen.
Ebenfalls wird in der Raumverträglichkeitsuntersuchung auf kommunale Bauleitplanungen im Untersuchungsraum verwiesen.
Nachfolgende rechtsgültige und/ oder landesplanerisch befürwortete Bebauungs- (BP) sowie Vorhaben- und
Erschließungspläne (VEP) werden im Untersuchungsraum von der „OPAL BB S“ berührt (hier: ein ca. 1000 m
breiter Untersuchungsraum für den Hauptkorridor und die Trassenvarianten sowie die Umgebung der potenziellen Verdichterstandorte):
Landkreis
Amt
Gemeinde
Bezeichnung
Planart
Dahme-Spreewald
amtsfrei
Heidesee
Misch- und Gewerbegebiet,
BP
Wenzlow
Blossiner Straße, Bindow
BP
amtsfrei
Bestensee
Am Hang, Pätz
BP
Schenkenländchen
Groß Köris
Nr. 1 - Am Großen Roßkardtsee
VEP
Rankenhof
BP
Nr. 8 – Wohnbebauung nördlich Eichen-
BP
Schwerin
straße
Nr. 4a – Seestraße / Mochheide-
BP
straße
Teupitz
Teltow-Fläming
Dahme-Spreewald
Gewerbepark
BP
Zossener Straße, Egsdorf
BP
BP
BP
amtsfrei
Baruth/Mark
amtsfrei
Baruth/Mark
Dorfstraße, Dornswalde
Bernhardsmüh V
Unterspreewald
Rietzneuendorf
Wohngebiet An der Rietze,
-Staakow
Rietzneuendorf
Golßener Land
Kasel-Golzig
Windpark Kasel-Golzig
BP
amtsfrei
Heideblick
Windkraftnutzungsgebiet
BP
BP
Waltersdorf
Elbe-Elster
amtsfrei
Finsterwalde
Frankenaer Weg
BP
Elsterland
Heideland
Firmensitz Lindstädt Bau, Drößig
VEP
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Oberspreewald-
amtsfrei
Lauchhammer
- 25 -
Grünewalder Lauch
BP
Industrie- und Gewerbegebiet
BP
Lausitz
Franz-Mehring-Straße
Elbe-Elster
Schradenland
Gröden
Photovoltaikanlage
VEP
Großthiemig
Werkhalle für Blechbearbeitung
VEP
Tischlerei Richter
VEP
Bebauung Flur 19, Flurstück 50
VEP
Nachfolgende rechtskräftige Flächennutzungspläne sind im Untersuchungsraum von der „OPAL BB S“ betroffen:
Landkreis
Amt
Gemeinde
Ortsteile
Dahme-Spreewald
amtsfrei
Bestensee
Pätz
Schenkenländchen
Groß Köris
Groß Köris
Schwerin
Schwerin
Halbe
Halbe
Oderin
Teltow-Fläming
amtsfrei
Mittenwalde
Töpchin
amtsfrei
Baruth/Mark
Baruth
Dornswalde
Radeland
Dahme-Spreewald
Unterspreewald
Golßener Land
amtsfrei
Rietzneuendorf-Staakow
Rietzneuendorf-Friedrichshof
Schönwald
Waldow
Golßen
Prierow
Kasel-Golzig
Kasel-Golzig
Luckau
Rüdingsdorf
Zieckau
Gießmannsdorf
Wierigsdorf
Zöllmersdorf
amtsfrei
Heideblick
Langengrassau
Waltersdorf
Gehren
Bornsdorf
Weißack
Elbe-Elster
Kleine Elster *
Massen-Niederlausitz
Ponnsdorf
amtsfrei
Finsterwalde
Finsterwalde
Sorno
Elsterland *
Heideland
Eichholz-Drößig
Plessa *
Gorden-Staupitz
Staupitz
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Plessa
Schraden
Oberspreewald-Lausitz
amtsfrei
Lauchhammer
Grünewalde
Lauchhammer
Elbe-Elster
Schradenland
Gröden
Hirschfeld
Großthiemig
*
FNP auf Amtsebene
Die vier potenziellen Verdichterstandorte Groß Köris, Mochheide, Baruth/Mark und Radeland sind von den
nächst gelegenen Siedlungsbereichen mit mehr als 1.000 m ausreichend weit entfernt, so dass in Auswertung
der Schallimmissionsprognose die zulässigen Lärmimmissionsrichtwerte sicher eingehalten werden können.
Die Lage des Verdichterstandortes Groß Köris ist dennoch konfliktbehaftet, da sich im Nahbereich in einer Entfernung von ca. 220 m ein wohngenutztes „Haus an der Bahn“ befindet (hier: Immissionsort IO 1 mit einem
prognostizierten Lärmimmissionswert < 60 dB A), dessen Rechtsstatus bisher noch nicht abschließend festgestellt wurde (hier: bestandsgeschütztes Wohnen oder illegale Wohnnutzung im Außenbereich).
Auswirkungen
Bedingt durch die Größe des Untersuchungsraums und des untersuchten Trassenkorridors, vorgegebenen
Zwangspunkten oder Engstellen sowie den angestrebten möglichst geradlinigen und flächensparenden Verlauf
der Erdgastransportleitung lassen sich Konflikte mit Siedlungsräumen nicht immer vollständig vermeiden. Die
geplante Trasse kreuzt oder tangiert vielfach Darstellungen von Flächennutzungsplänen und Festsetzungen
von Bebauungs- sowie Vorhaben- und Erschließungsplänen. Aufgrund des während der gesamten Lebensdauer der Leitung von Bebauung freizuhaltenden Schutzstreifens werden die Nutzung und Entwicklung dieser Gebiete zum Teil eingeschränkt.
Hinsichtlich der siedlungsbezogenen Auswirkungen des OPAL-Leitungsvorhabens gibt es deutliche Unterschiede in der Betroffenheit von Siedlungsbereichen. So gibt es im Trassenverlauf unvermeidliche Näherungen oder
Tangierungen von Siedlungsbereichen in Abständen von ca. 200 bis 50 m oder Trassenführungen durch lückige Splittersiedlungen, ohne das Ortslagen direkt betroffen sind. An einer Stelle berührt ein Gartengrundstück
den südlichen Rand der Leitungsschneise der Hochspannungsfreileitung im Bereich der Radelandsiedlung, so
dass die OPAL-Leitungsstrasse auf der Nordseite der Leitungsschneise einzuordnen ist (hier: bei Trassenvariante GK1). Es gibt aber auch direkte Querungen von Siedlungsbereichen, wo Ortschaften unmittelbar und dauerhaft betroffen sind (hier: von Bebauung frei zu haltender Schutzstreifen in der Ortslage).
Der überwiegende Teil der vorhandenen Siedlungsflächen befindet sich im Randbereich des Untersuchungsraumes für die beantragte Trassenführung der OPAL-Ferngasleitung und damit außerhalb des für die Bauausführung benötigten Arbeitsstreifens und des (nicht bebaubaren) Schutzstreifens der Leitung.
Mit der Trassenvariante GK3 wird jedoch der zwischen der Bundesautobahn A 13 und der Bahnstrecke befindliche Siedlungsbereich der Ortslage Groß Köris direkt gequert (lt. FNP sind die Siedlungsflächen als Wohn- und
Mischgebiete dargestellt). Speziell der Untersuchungsraum Groß Köris ist durch eine zum Teil dichte Bebauung
mit Wohn-, Wochenend- und Ferienhausgebieten gekennzeichnet. Die ortsnahe Trassenführung und die Querung von Siedlungsteilen sind mit einer deutlichen Verschlechterung der Wohn- und Erholungsqualität in der
Ortslage verbunden (hier: dauerhafte Beeinträchtigungen des Wohnumfeldes durch die holzfrei zu haltenden
neuen Trassenschneisen in der Ortslage). Außerdem wird das Wohlbefinden der betroffenen Anwohner von
Groß Köris v. a. in der Berliner Straße und in der Rankenheimer Straße durch die unmittelbare Nähe des Leitungsvorhabens zu ihren Wohngrundstücken und die damit verbundenen Ängste und Sicherheitsbedenken
empfindlich gestört.
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Der dicht besiedelte Gebietsstreifen in der Ortslage Groß Köris zwischen der Bundesautobahn A 13 und der
Bahnstrecke Cottbus – Berlin ist mit einer Breite von ca. 250 m deutlich schmaler als der für die Optimierung
der Trassenführung ansonsten übliche Untersuchungskorridor von 600 m, so dass hier auch gar keine Möglichkeiten für eine konfliktfreie Trassenlösung gesehen werden, die den Erfordernissen der Siedlungsentwicklung
besser gerecht werden könnten.
Bewertung
Nach § 2 Abs. 2 Nr. 4 ROG ist die Infrastruktur mit der Siedlungs- und Freiraumstruktur in Übereinstimmung zu
bringen.
Mit Ausnahme der Trassenvariante GK3 ist bei der vorgeschlagenen Trassenführung der OPAL-Ferngasleitung das Bemühen erkennbar, großflächige und kompakte Siedlungsräume zu umgehen. Trotz der Nord –
Süd – Durchquerung der südlichen Hälfte des Landes Brandenburg mit dem engeren Verflechtungsraum um
Berlin und den äußeren Entwicklungsraum des Landes Brandenburg bis zur Landesgrenze zum Freistaat
Sachsen konnte auf einer Länge von ca. 124 km eine geeignete Trassenführung für die OPAL-Ferngasleitung
ermittelt werden, bei der eine weitgehende Bündelung mit bestehenden Energieleitungstrassen erreicht wurde
(hier: mit der Hauptvariante GK1) und direkte Betroffenheiten von Siedlungsbereichen vermieden werden konnten. Der weitaus überwiegende Teil der vorgeschlagenen OPAL-Leitungstrasse verläuft außerhalb von Siedlungsgebieten im unbesiedelten Freiraum. In einigen Trassenabschnitten kommt es allerdings zu Näherungen
oder Tangierungen von Siedlungsbereichen.
Im Geltungsbereich des LEP e V sind die vorhandenen Siedlungen vom Trassenverlauf der OPAL- Ferngasleitung nicht unmittelbar betroffen. Allerdings liegen die festgelegten Siedlungsbereiche von Bindow, Bindow-Süd
und Gräbendorf der Gemeinde Heidesee sowie von Pätz der Gemeinde Bestensee im Untersuchungsraum des
OPAL-Trassenkorridors (hier: Trassenabschnitte 10 und 11). Der im Entwurf des LEP B-B ausgewiesene Gestaltungsraum Siedlung wird vom Trassenkorridor nicht berührt.
Im Geltungsbereich des LEP GR kommt es zu Annäherungen der OPAL-Leitungstrasse an bestehende Kleinsiedlungen und dörfliche Bebauungen insbesondere im Trassenabschnitt 13 zwischen Rietzneuendorf und Friedrichshof in der Gemeinde Rietzneuendorf-Staakow im Landkreis Dahme-Spreewald. In den Trassenabschnitten 17
und 18 nähert sich die OPAL-Leitungstrasse ebenfalls Siedlungsbereichen westlich von Finsterwalde, östlich von
Eichholz-Drößig, westlich von Lauchhammer und östlich von Hirschfeld in den Landkreisen OberspreewaldLausitz und Elbe-Elster. Die favorisierte kürzere Trassenvariante SE2 weist eine deutlich geringere Siedlungsbetroffenheit auf. Demgegenüber verläuft die längere Trassenvariante SE3 im Nahbereich von Siedlungsbereichen
der Stadt Lauchhammer und des Schradenlandes.
In Randlagen von Siedlungsbereichen ist die eingeschränkte Nutzbarkeit der Flächen über der Erdgastransportleitung nach raumordnerischen Maßstäben nicht so erheblich, das sie zu einer Unvereinbarkeit des Vorhabens
mit den Erfordernissen der Raumordnung zur Siedlungsentwicklung führen könnte.
Die mit der Trassenvariante GK3 beabsichtigte Trassenführung der OPAL- Ferngasleitung durch die Ortslage
Groß Köris ist jedoch mit erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen von Siedlungsbereichen verbunden
und wird daher als nicht raumverträglich beurteilt.
Die Entwicklung einer ausgewogenen Siedlungs – und Freiraumstruktur gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 4 ROG wird
empfindlich gestört, wenn in Siedlungsbereiche und in das ökologisch wirksame Freiraumverbundsystem durch
ein raumbedeutsames Infrastrukturvorhaben dauerhaft eingegriffen wird. Die leitungsgebundene Infrastruktur
kann mit der Siedlungs – und Freiraumstruktur nur dann in Übereinstimmung gebracht werden, wenn Eingriffe
in Siedlungsbereiche und in besonders schutzbedürftige Freiräume bei der Auswahl der Trassenvarianten und
des Verdichterstandortes auch tatsächlich vermieden werden. Das gilt umso mehr für große Erdgasfernleitungen mit Transitfunktion, die nicht auf eine ortsnahe Trassenführung angewiesen sind.
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Feststellung
Das Vorhaben „OPAL BB S“ ist mit den Erfordernissen der Raumordnung bezogen auf das Teil-Sachgebiet
Siedlungsraum nur bedingt vereinbar bei Umsetzung von entsprechenden Maßgaben. Zwingende Voraussetzung ist, dass für die Trassenführung der OPAL-Ferngasleitung die raumverträgliche Trassenvariante GK1 in
Kombination mit dem Verdichterstandort Radeland genutzt wird, mit der eine Trassenführung durch die Ortslage Groß Köris vermieden werden kann.
Die Trassenvariante GK3 ist demgegenüber mit den Erfordernissen der Raumordnung zur Siedlungsentwicklung nicht vereinbar. Für eine ortsnahe Trassenführung und die Querung der Ortslage Groß Köris besteht außerdem keine zwingende Notwendigkeit. Mit der Trassenalternative GK1 (hier: westliche Umgehung der Ortslage Groß Köris) steht zudem eine raumordnerisch geeignete und ortsverträgliche Trassenführung zur Verfügung.
Freiraum
Bestand
Der Untersuchungsraum umfasst vorwiegend Freiraum. Hochwertige Freiräume mit besonders bedeutsamen
Funktionen werden nach LEP eV als Freiraum mit besonderem Schutzanspruch und nach LEP GR als ökologisch wirksames Freiraumverbundsystem festgelegt. Im Entwurf des LEP B-B erfolgt die Festlegung als Freiraumverbund.
Auswirkungen
Der Untersuchungsraum mit den verschiedenen Trassenvarianten durchquert auf einer Länge von ca. 124 km
den Freiraum und führt dabei in unterschiedlichem Maße zu einer zusätzlichen Inanspruchnahme und Zerschneidung von Freiraum. Durch die Einrichtung von Arbeitsstreifen, Lagerplätzen und Zufahrten kommt es
baubedingt zu Flächeninanspruchnahmen und Zerschneidungen im ökologisch wirksamen Freiraumverbundsystem und im Freiraum mit besonderem Schutzanspruch. Diese können zeitweilig den Verlust von Biotoptypen
und Lebensräumen hervorrufen sowie Funktionsverluste durch Trenn- und Verinselungseffekte verursachen.
Baubedingter Lärm wirkt negativ auf Gebietskulissen mit störungsempfindlichen Nutzungen. Darüber hinaus
können sich baubedingte Schadstoffimmissionen negativ auf empfindliche Lebensräume der Gebietskulisse
auswirken.
Anlagenbedingt kommt es durch die dauerhaft erforderliche Trassenfreihaltung einschließlich des Sicherheitsstreifens zur Flächeninanspruchnahme und Zerschneidung. Aufgrund der unterirdischen Verlegung sowie der
schmalen linienartigen Anlage und der geplanten Bündelung der Trasse mit Verkehrs- und anderen Leitungstrassen begrenzen sich die Auswirkungen jedoch auf einen relativ kleinen Flächenanteil des ökologisch wirksamen Freiraumverbundsystems und des Freiraums mit besonderem Schutzanspruch.
In nachstehender Tabelle wird die Betroffenheit des Freiraumes mit besonderem Schutzanspruch und des ökologisch wirksamen Freiraumverbundsystems von den betreffenden Trassenvarianten dargestellt (hier: Flächeninanspruchnahmen mit dem frei zuhaltenden Schutzstreifen).
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Freiraum mit besonderem Schutzanspruch (engerer Verflechtungsraum):
Landkreis
Gemeinde
Vorzugsvariante des
Nebenvariante
Nebenvariante
Vorhabenträgers
Dahme-Spreewald
Heidesee
ca. 2 ha
westlich von Friedersdorf
Dahme-Spreewald
Heidesee
ca. 1,0 ha
ca. 1,8 ha
nordöstlich von Bindow
nördlich von Bindow /
/ westlich von Frieders-
westlich von Frie-
dorf (BD2)
dersdorf (BD1)
Ökologisch wirksames Freiraumverbundsystem (äußerer Entwicklungsraum):
Landkreis
Gemeinde
Vorzugsvariante
des
Nebenvariante
Nebenvariante
Vorhabenträgers
Dahme-Spreewald
Groß Köris
ca. 2,1 ha
südlich von Bestensee
und nördlich von Groß
Köris
Teupitz
ca. 1,9 ha westlich
von Neuendorf (GK1)
Rietzneuendorf-
ca. 1,5 ha
Staakow
westlich von Rietzneuendorf
Golßen
ca. 2,0 ha
nördlich und östlich von
Zützen
Luckau
ca. 0,8 ha
nördlich von Rüdingsdorf
Heideblick
ca. 3,8 ha
nördlich von Bornsdorf
und nordwestlich von
Weißack
Heideblick
Elbe-Elster
Sonnewalde
ca. 1,8 ha
ca. 1,8 ha
ca. 2,0 ha
südlich von Weißack
südlich von Weißack
südlich von Weißack
(KG1)
(KG 2)
(KG 3)
ca. 0,1 ha
östlich von Münchhausen
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Heideland
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ca. 0,4 ha
nordwestlich von Eichholz
Oberspreewald-
Lauchhammer/
ca. 2,0 ha
Lausitz / Elbe-Elster
Plessa
westlich von Lauchhammer
ca. 7,3 ha
ca. 7,3 ha
ca. 3,9 ha
westlich und südlich
westlich und südlich
westlich und südlich
von Lauchhammer
von Lauchhammer
von Lauchhammer
(SE2)
(SE1)
(SE3)
Bewertung
Gemäß § 6 Abs. 2 LEPro 2007 sollen die Inanspruchnahme und Zerschneidung von Freiräumen vermieden
bzw. notwendige Zerschneidungswirkungen bandartiger Infrastruktur durch räumliche Bündelung minimiert
werden. Freiräume mit hochwertigen Schutz-, Nutz- und sozialen Funktionen sollen nach § 6 Abs. 4 LEPro
2007 in einem Freiraumverbund entwickelt werden.
Gemäß LEP GR sind im ökologisch wirksamen Freiraumverbundsystem raumbedeutsame Neuzerschneidungen durch Infrastrukturtrassen regelmäßig ausgeschlossen. Die besonders bedeutsamen Freiraumfunktionen
sind zudem gemäß dem Ziel 3.2.1 LEP GR zu sichern und in ihrer Funktionsfähigkeit zu entwickeln.
In Ausnahmefällen kann hiervon nur abgewichen werden, wenn
- ein öffentliches Interesse an der Realisierung einer überregional bedeutsamen Planung oder Maßnahme
besteht und Zweck und Ziel dieser Maßnahme nicht durch Nutzung von Flächen außerhalb des Freiraumverbundes erreicht werden kann,
- eine linienhafte Infrastruktur nur bei geringfügiger Inanspruchnahme des ökologischen Freiraumverbundsystems, ansonsten überwiegend außerhalb realisiert werden kann (Minderungsnachweis) und die Kohärenz
des Verbundsystems durch Maßnahmen zur Minderung der Stör- und Barrierewirkung bzw. zur Wiederherstellung des Verbundes an anderer Stelle aufgewertet wird,
- bei Betroffenheit von Natura 2000-Gebieten die Zulässigkeit von Plänen und Projekten auf der Grundlage
einer FFH-Verträglichkeitsprüfung beurteilt wird.
Entsprechend dem Grundsatz 3.1.2 LEP GR sollen Maßnahmen, die auf eine Inanspruchnahme des Freiraums
abzielen, sich dann auf den unabweisbar notwendigen Bedarf beschränken.
Gemäß Ziel 2.0.8 LEP eV sind bei Inanspruchnahme der Landschaft durch Verkehrs- und Leitungstrassen vermeidbare Beeinträchtigungen zu unterlassen. Dies kann z.B. durch die Trassenführung in bereits vorbelasteten
Räumen oder Längsverlegung zu anderen Leitungssystemen oder zu Verkehrswegen (Prinzip der Bündelung
zur Vermeidung weiterer Zerschneidungen) erfolgen.
Der Freiraum im Geltungsbereich des LEP eV ist in die zwei planungsrechtlichen Kategorien untergliedert. Im
„Freiraum mit besonderem Schutzanspruch“ haben gemäß Ziel 2.2.1 LEP eV die Belange von Natur und Landschaft und die Sicherung und Entwicklung der Freiraumfunktionen, einschließlich der Land- und Forstwirtschaft
Vorrang. Andere raumbedeutsame Nutzungen sind nur dann zulässig, wenn sie mit den jeweiligen Schutzzielen
vereinbar sind. Der „Freiraum mit großflächigem Ressourcenschutz“ hat entsprechend Grundsatz 2.1.1 LEP eV
erhebliche Bedeutung für den ökologischen Ressourcenschutz, die Erholung sowie die land- und forstwirtschaftliche Nutzung. Als Teil der hochwertigen Kulturlandschaft im engeren Verflechtungsraum ist er in seiner
regionalen Vielfalt und Eigenart und als ästhetisch wertvoller Erlebnisraum zu sichern und zu entwickeln.
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Gemäß Ziel 5.2 des Entwurfs des LEP B-B sind raumbedeutsame Inanspruchnahme und Neuzerschneidungen
durch Infrastrukturtrassen, die die räumliche Entwicklung oder Funktion des Freiraumverbundes beeinträchtigen, regelmäßig ausgeschlossen. In Ausnahmefällen kann der Freiraumverbund in Anspruch genommen werden, wenn u.a.
-
ein öffentliches Interesse an der Realisierung einer überregional bedeutsamen Planung oder Maßnahme
besteht und der Zweck dieser Inanspruchnahme nicht durch Nutzung von Flächen außerhalb des Freiraumverbundes erreicht werden kann.
-
eine überregional bedeutsame linienhafte Infrastruktur nicht umgesetzt werden kann, ohne den Freiraumverbund, in Anspruch zu nehmen. Dabei muss nachgewiesen werden, dass das Vorhaben ohne die Inanspruchnahme von Flächen des Verbundes nicht realisierbar wäre und dass die Inanspruchnahme minimiert
wird.
Eine Inanspruchnahme der derzeit verbindlichen und der im Entwurf des LEP B-B vorgesehenen Gebietskulisse
des Freiraumverbundes kann bei einem, das gesamte Land durchquerenden Leitungsbauvorhaben, nicht vollständig vermieden werden.
Aufgrund der Größe des Arbeitsstreifens der geplanten Erdgastransportleitung sowie der Mindestabstände zu
bestehenden Leitungstrassen stellt selbst die Bündelung mit bestehender Infrastruktur eine Belastung für den
zu durchquerenden Freiraum dar.
Das Vorhaben ist als überregional bedeutsame linienhafte Infrastruktur von besonderem öffentlichen Interesse
anzusehen, das aufgrund seiner Länge und der feststehenden Verknüpfungspunkte mit den bereits raumordnerisch positiv beurteilten Trassenabschnitten in den Ländern Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen nicht ohne
Inanspruchnahme des Freiraumverbundes umgesetzt werden kann. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens ist auf die weitere Verringerung der Inanspruchnahme des Freiraumverbundes durch das Vorhaben hinzuwirken.
Hinsichtlich des Schutzes des Freiraumverbundsystems sind von den verschiedenen Trassenvarianten diejenigen als raumverträglich zu betrachten, die zu einer minimalen Inanspruchnahme führen oder dem Gebot der
Trassenbündelung entsprechen oder bei denen die Durchquerung besonders sensibler Bereiche des Freiraumverbundes vermieden werden kann.
In Auswertung der tabellarischen Übersicht wird die unterschiedliche Betroffenheit des landesplanerisch festgelegten Freiraumverbundes für die untersuchten Trassenvarianten nachfolgend dargestellt:
Varianten BD1 – BD2:
Die Variante BD2 ist trotz der Neuzerschneidung einer Waldfläche aus raumordnerischer Sicht deutlich vorteilhafter, da der Freiraum mit besonderem Schutzanspruch nordöstlich von Bindow auf wesentlich kürzerer Strecke gequert wird als bei der Variante BD1. Außerdem wird mit der Vorzugsvariante BD2 die Durchquerung des
besonders sensiblen FFH- und Naturschutzgebietes „Skabyer Torfgraben“ vermieden.
Varianten GK1 – GK3:
Mit der alternativen Trassenvariante GK1 kann nicht nur die unmittelbare Siedlungsbetroffenheit von Groß Köris
sondern auch die Inanspruchnahme besonders empfindlicher Moorwaldbiotope im ortsnahen Bereich Groß Köris vermieden werden. Die Trassenvariante GK1 entspricht dem raumordnerischen Gebot der Trassenbündelung und wird daher trotz ihrer längeren Trassenführung und der zusätzlichen Betroffenheit des ökologisch
wirksamen Freiraumverbundsystems westlich von Neuendorf als raumordnerisch geeignet bewertet.
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Varianten KG1 – KG2 – KG3:
Alle drei kleinräumigen Trassenvarianten durchqueren mit einer etwa gleichgroßen Flächenbetroffenheit das
ökologisch wirksame Freiraumverbundsystem südlich von Weißack. Gegenüber der Vorzugsvariante KG1, die
einen vorhandenen Leitungskorridor nutzt, sind die anderen beiden Varianten jedoch mit zusätzlichen Waldzerschneidungen verbunden.
Varianten SE1 – SE2 – SE3:
Das großflächige ökologisch wirksame Freiraumverbundsystem im Trassenraum zwischen Lauchhammer West
und Plessa und in der Elsterniederung wird von allen drei Trassenvarianten durchquert. Die Vorzugsvariante
SE2 weist gegenüber der Trassenvariante SE1 eine vergleichbare Flächenbetroffenheit im ökologisch wirksamen Freiraumverbundsystem auf. Allerdings wird mit der Trassenvariante SE2 eine Zerschneidung von Waldflächen in dem sensiblen FFH- und Naturschutzgebiet „Seewald“ vermieden. Die Trassenvariante SE3 hätte
zwar eine noch geringere Flächeninanspruchnahme im ökologisch wirksamen Freiraumverbundsystem zur Folge, wäre jedoch aus raumordnerischer Sicht mit anderen Nachteilen für die Freiraumnutzung verbunden (hier:
deutlich längere Trassenführung, Betroffenheit mehrerer sensibler Waldgebiete im Trassenverlauf).
Die in das ROV eingebrachten Trassenvarianten entsprechen im Wesentlichen dem im § 6 Abs. 2 LEPro 2007
enthaltenen Grundsatz zur Minimierung notwendiger Zerschneidungswirkungen bandartiger Infrastruktur durch
räumliche Bündelung. Es sind Bündelungen mit vorhandenen linienhaften Infrastruktureinrichtungen beabsichtigt. Als besonders positiv wird die vorgesehene Längs-/ Parallelverlegung der „OPAL BB S“ zu den im Raum
vorhandenen Hochspannungs-, Erdgas- und Mineralölleitungen beurteilt.
In der Gesamtbetrachtung wird die vorgesehene Trassenführung der OPAL-Ferngasleitung im Abschnitt Brandenburg Süd mit den Trassenvarianten BD2, GK1, KG1 und SE2 aufgrund der weitgehenden Trassenbündelung und der geringeren Konflikte mit dem landesplanerisch festgelegten Freiraumverbundsystem als raumverträglich bewertet. Die vom Antragsteller bisher favorisierte Trassenvariante GK3 wird dagegen wegen der Betroffenheit hochwertiger und nicht regenerierbarer Moorwaldbiotope nicht befürwortet.
Da die Flächenkulisse des Freiraumverbundes im Untersuchungsraum der Trassenvarianten annähernd gleich
bleibt, ändert sich auch nicht die Bewertung der Trassenführung nach Inkrafttreten des LEP B-B.
Im Unterschied zur linienhaften Trassenführung der OPAL-Ferngasleitung mit einem verbleibenden schmalen
Schutzstreifen von 10 m handelt es sich bei der betriebsnotwendigen Erdgasverdichteranlage um ein flächenhaftes Vorhaben mit einem relativ großen Flächenbedarf von insgesamt 6 ha für den Bau- und Montageplatz
und die Verdichterstation selbst mit allen Haupt- und Nebenanlagen. Ein solch großflächiger und dauerhafter
Eingriff innerhalb der Flächenkulisse des unter besonderem landesplanerischen Schutz stehenden Freiraumverbundes führt in der Regel zu schwerwiegenden Beeinträchtigungen des Biotopverbundes (Stör- und Barrierewirkungen) und ist daher grundsätzlich unzulässig.
Von den vier potenziellen Verdichterstandorten befindet sich der Verdichterstandort Groß Köris als einziger innerhalb des landesplanerisch gesicherten Freiraumverbundsystems, in unmittelbarer Nachbarschaft zum FFHGebiet „Leue–Wilder See“ sowie im Landschaftschutzgebiet und gleichnamigen Naturpark „Dahme-Heideseen“.
Nach den Festlegungen sowohl des LEP GR als auch des LEP B-B kann überhaupt nur dann eine Ausnahme
vom Nutzungsverbot der Flächen des Freiraumverbundes erwogen werden, wenn nachgewiesen wird, dass
eine überregional bedeutsame Maßnahme nicht außerhalb des Freiraumverbundes realisiert werden kann.
Mit der Trassenvariante GK1 und dem Verdichterstandort Radeland bietet sich jedoch eine raumverträgliche
Alternativlösung außerhalb der Gebietskulissen des ökologisch wirksamen Freiraumverbundsystems nach LEP
GR bzw. des Freiraumverbundes nach LEP B-B (Entwurf) für die bisher beabsichtigte unverträgliche Trassenführung durch die Ortslage Groß Köris und den unzulässigen Verdichterstandort Groß Köris an. Im Unterschied
zu den Verdichterstandorten Baruth und Mochheide befindet sich der Verdichterstandort Radeland unmittelbar
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im Kreuzungsbereich der OPAL-Leitungstrasse mit einer Hochspannungsfreileitungstrasse, so dass hier die
freiraumwirksamen Eingriffe in Natur und Landschaft auf ein notwendiges Mindestmaß reduziert werden können.
Feststellung
Das Vorhaben ist mit den Erfordernissen der Raumordnung, bezogen auf das Teil-Sachgebiet Freiraum, nur
bedingt vereinbar bei Umsetzung von entsprechenden Maßgaben. Zwingende Voraussetzung ist, dass für die
Trassenführung der OPAL-Ferngasleitung die raumverträgliche Trassenvariante GK1 in Kombination mit dem
Verdichterstandort Radeland genutzt wird und die in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung beschriebenen
Maßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft umgesetzt werden.
Der vorgeschlagene Errichtung der Erdgasverdichteranlage im Standortbereich Groß Köris stehen die Erfordernisse der Raumordnung nach LEPro 2007, LEP GR und dem Entwurf des LEP B-B entgegen, wonach raumbedeutsame Freirauminanspruchnahmen, die die räumliche Entwicklung oder Funktion des Freiraumverbundes
beeinträchtigen können, regelmäßig ausgeschlossen sind. Daher ist die vom Antragsteller bisher favorisierte
Kombination der Trassenvariante GK3 mit dem Verdichterstandort Groß Köris mit den Erfordernissen der
Raumordnung zum Freiraumschutz unvereinbar.
4.1.3
Verkehr
Grundlagen
Im Sachgebiet Verkehr werden die verkehrsbezogenen Auswirkungen des beantragten Vorhabens auf die verschiedenen vorhandenen und geplanten Verkehrsnetze betrachtet. Als Kriterium für die Bewertung ist hier die
sich darbietende allgemeine verkehrliche Erschließung und in diesem Zusammenhang auch die Aufnahmekapazität der insbesondere während der Bauphase zu nutzenden Straßen heranzuziehen. Diese werden anhand
des LEP GR, des LEP eV und des Entwurfes des LEP B-B bewertet.
Bestand
Im geplanten Trassenverlauf der „OPAL BB S“ sind eine Vielzahl von verschiedenen Verkehrstrassen betroffen.
So werden mit den untersuchten Trassenvarianten Bundesautobahnen, Bundesstraßen, Landesstraßen, Kreisstraßen, kommunale Straßen und Wege sowie Eisenbahntrassen und Bundeswasserstraßen gekreuzt oder in
Parallelführung begleitet.
Mit der „Dahme Wasserstraße“ bei Bindow und dem „Teupitzer Gewässer“ in Groß Köris (hier: Verbindungskanal vom Schulzensee zum Zemminsee nur bei der Trassenvariante GK3) sollen Bundeswasserstraßen mit der
Erdgashochdruckleitung gequert werden.
Die Erdgasleitung kreuzt die Bundesautobahnen A 12 und A 13. Mit der Trassenvariante GK 3 verläuft die Erdgasleitung ca. 13 km parallel zur Bundesautobahn A 13 und ca. 3 km parallel zur Bahnstrecke Cottbus – Berlin
im Trassenabschnitt Groß Köris.
Im weiteren südlichen Trassenverlauf werden westlich von Finsterwalde Flächen des Sonderlandeplatzes Finsterwalde Heinrichsruh berührt, welcher über einen Bauschutzbereich nach § 17 Luftverkehrsgesetz verfügt.
Für die verkehrliche Anbindung der potenziellen Verdichterstandorte Groß Köris und Mochheide hat der Antragsteller Sonderzufahrten von der Bundesautobahn A 13 im Bereich vorhandener Trassenschneisen vorgeschlagen. Die potenziellen Verdichterstandorte Baruth und Radeland sind dagegen von der Autobahnanschlussstelle Baruth/Mark mit den bereits vorhandenen Straßenverbindungen erreichbar.
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Auswirkungen
Die verkehrlichen Auswirkungen des Vorhabens beschränken sich vorrangig auf die Bauphase und beziehen
sich im Wesentlichen auf den Transport der Rohre, Ausrüstungsteile, Baumaschinen und Baumaterialien.
Für die Errichtung der Erdgasverdichterstation muss für einen Zeitraum von ca. 18 Monaten (Bauphase für den
1. Bauabschnitt) mit einer erheblichen Verkehrsbelastung gerechnet werden. So werden für die Anlieferung von
Material und Ausrüstungsteilen in diesem Zeitraum täglich bis zu 100 LKW benötigt. Im Bauzeitraum sind überschlägig ca. 50 Schwerlasttransporte mit einer Gesamtlast bis zu 125 t pro LKW zu erwarten. Zur Bewältigung
dieser Transportanforderungen sind schwerlastfähige Straßenverbindungen mit geeigneten Zufahrtsmöglichkeiten zum Verdichterstandort erforderlich, mit denen Ortsdurchfahrten weitgehend vermieden werden können.
Während der Betriebsphase der unterirdisch zu verlegenden Leitung und der Erdgasverdichterstation wird das
öffentliche Verkehrsnetz nur gering belastet. Lediglich zu bestimmten Kontroll- und Wartungsfahrten werden die
Absperr- und Molchstationen turnusmäßig durch das Wartungspersonal über die vorhandenen Straßen und
Wege angefahren. Zur Überprüfung der Leitungstrasse werden in etwa halbjährlichen Abständen Befliegungen
durchgeführt. Eine Ausnahme bildet der mögliche Havariefall.
Bewertung
Der LEP eV und der LEP GR enthalten in den Festlegungskarten die großräumigen und überregionalen Verbindungen für die Verkehrsträger Straße, Schiene und Wasserstraße. Im Entwurf des LEP B-B sind in der Festlegungskarte die großräumigen und überregionalen Verkehrsverbindungen dargestellt.
Diese Verbindungen werden teilweise vom Trassenkorridor der OPAL gekreuzt. Bei Einhaltung der geltenden
technischen Regeln und technischen Vorgaben sind für die zu kreuzenden Straßen-, Schienen- und Wasserwege keine Beeinträchtigungen zu erwarten. In der Bauphase sind zeitlich beschränkte Auswirkungen möglich.
Durch eine Querung möglichst in geschlossener Bauweise werden Beeinträchtigungen für den darauf befindlichen Verkehr vermieden.
Bei der Bewertung verschiedener Trassenvarianten ist zu berücksichtigen, dass die geplante Erdgashochdruckleitung OPAL (Nenndurchmesser DN 1400 mm, Leitungsdruck MOP 100 bar) mit einer länderübergreifenden
europäischen Versorgungsfunktion zweifelsohne zu den „kritischen Infrastrukturen“ gehört, die auch aus raumordnerischer Sicht eines besonderen Schutzes bedürfen. Diesen Schutzbedürfnissen kann mit einer geeigneten
Trassenführung entsprochen werden (hier: raumordnerische Standortvorsorge), bei der das latente Gefährdungspotenzial, das sich aus einer Parallelführung von verschiedenen Infrastrukturen ergeben kann, von vornherein vermieden wird. In diesem Zusammenhang wird eine Bündelung von Gasleitungen mit Verkehrsanlagen
als besonders problematisch angesehen (vgl. dazu Begründung im Entwurf des LEP B-B zum Grundsatz 6.8)
mit der Konsequenz, dass die Sicherheitsbelange im konkreten Einzelfall Vorrang gegenüber einer Bündelung
haben.
Mit der Trassenvariante GK1 steht eine alternative Trassenvariante zur Verfügung, bei der eine Parallelführung
der Ferngasleitungtrasse mit stark belasteten öffentlichen Verkehrsanlagen (hier: Bundesbahnstrecke durch die
Ortslage Groß Köris und Bundesautobahn A 13) vermieden werden kann. Die Trassenvariante GK1 ist daher
günstiger zu beurteilen als die Variante GK3.
Gemäß dem im Entwurf des LEP B-B formulierten Grundsatz 6.8 Absatz 2 soll bei Infrastrukturstandorten (hier:
Lokalisierung der Erdgasverdichterstation) und anderen Vorhaben mit einem nicht nur unwesentlichen Verkehrsaufkommen eine funktionsgerechte Anbindung an das Verkehrsnetz einschließlich öffentlicher Verkehrsmittel sichergestellt werden. Die potenziellen Verdichterstandorte Groß Köris und Mochheide werden diesem
Grundsatz nicht gerecht. Die vom Antragsteller angestrebte Einrichtung von Sonderzufahrten von der Bundesautobahn A 13 zu den Verdichterstandorten wird vom zuständigen Landesbetrieb Straßenwesen als nicht genehmigungsfähig abgelehnt, da sie keine nachhaltige Verkehrslösung darstellt und auch nicht der Verkehrserschließung des Raumes dient.
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Für den Verdichterstandort Groß Köris könnte alternativ auch die im Bau befindliche Autobahnabfahrt Bestensee und die in südlicher Richtung zum Standortbereich führende Betonplattenstraße „Unter den Eichen“ genutzt
werden. Diese Zufahrt zum Verdichterstandort ist jedoch mit einem erheblichen Sanierungsaufwand und zusätzlichen Eingriffen in alte Baumbestände verbunden und führt außerdem unmittelbar an einer Legehennenhaltungsanlage vorbei. Die Betreiber des Legehennenbetriebes befürchten, dass durch den Schwerlastverkehr
während der Bauphase erhebliche Beeinträchtigungen der Legehennenhaltung durch impulsartigen Lärm und
Erschütterungen verursacht werden könnten. Diese Zufahrtsmöglichkeit wird daher als konfliktträchtig bewertet.
Für die potenziellen Verdichterstandorte Baruth und Radeland bestehen dagegen raumverträgliche Zuwegungsmöglichkeiten, da sie von der bestehenden Autobahnabfahrt Baruth/Mark über die Kreisstraße 7225 mit
der neu gebauten Ortsumfahrung Dornswalde in Richtung Baruth über die Zufahrtsstraße zum Industriegebiet
Baruth-Bernhardsmüh erreichbar sind. Lediglich ein vorhandener unbefestigter Weg entlang der Freileitungsschneise müsste für den Schwerlasttransport hergerichtet werden. Alternativ oder zusätzlich könnte die Zufahrt
auch über die B 96 (OT Mückendorf, Teupitzer Weg zur Trassenschneise) bis zum Verdichterstandort erfolgen.
Das Industriegebiet Baruth – Bernhardsmüh verfügt außerdem über einen Gleisanschluss, der zusätzlich für
bahngebundene Transporte genutzt werden kann.
Feststellung
Das Vorhaben „OPAL BB S“ ist mit der Trassenvariante GK1 und dem Verdichterstandort Radeland mit den
Erfordernissen der Raumordnung zum Sachgebiet Verkehr vereinbar.
4.1.4
Wirtschaft
Grundlagen
Im Sachgebiet Wirtschaft werden die Auswirkungen des beantragten Vorhabens auf bestehende Wirtschaftsbetriebe und auf die Entwicklung der Wirtschaft im untersuchten Raum betrachtet. Diese werden anhand des LEP
GR und des Entwurfes des LEP B-B bewertet.
Bestand
Zusammen mit dem Land Berlin bildet das Land Brandenburg einen gemeinsamen Wirtschaftsraum und Arbeitsmarkt. Die geplante Erdgastransportleitung „OPAL BB S“ quert diesen Wirtschaftsraum.
Auswirkungen
Die geplante Erdgastransportleitung „OPAL BB S“ tangiert keinen der im Ziel 1.3.6 LEP GR ausgewiesen Vorsorgestandorte für gewerblich-industrielle Vorhaben. Die im Entwurf des LEP B-B vorgesehenen Standorte für
großflächige gewerblich-industrielle Vorhaben sind ebenfalls nicht betroffen.
Bestehende Industrie- und Gewerbegebiete werden von der Trassenführung der OPAL-Ferngasleitung und den
potenziellen Verdichterstandorten nicht berührt. Allerdings befinden sich die Verdichterstandorte Baruth und
Radeland in der Nähe des Industrie- und Gewerbegebietes Baruth-Bernhardsmüh.
Aufgrund des Transitcharakters der Ergastransportleitung sind direkte Auswirkungen des OPAL-Leitungsvorhabens auf die regionale Wirtschaft nicht zu erwarten.
Vorteile, die sich durch das Vorhaben für das Land Brandenburg ergeben könnten, sind u.a. potenzielle Beschäftigungsmöglichkeiten in der Bauwirtschaft und eine tendenzielle Belebung der regionalen Wirtschaft während der Bauphase sowie allgemein die Erhöhung der Versorgungssicherheit mit Rohstoffen, in diesem Fall mit
Erdgas.
Von den potenziellen Verdichterstandorten können im konkreten Einzelfall auch negative Auswirkungen auf
betroffene Unternehmen und Wirtschaftsbranchen ausgehen.
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Bewertung
Der Bau der Erdgastransportleitung stellt sich primär als eine Verbesserung im Auf- und Ausbau eines großräumigen europäischen und somit überregionalen Gasnetzes für einzelne Gasversorger/ -lieferanten dar. Das
OPAL-Vorhaben dient dazu, die Daseinsvorsorge hinsichtlich der Energie- und Rohstoffversorgung der Wirtschaft nachhaltig zu sichern.
Bei Realisierung des beabsichtigten OPAL-Stationsausbaus am Netzknoten Kienbaum sowie der geplanten
Gasausspeisung in untergeordnete Gasnetze am Standort der VNG / ONTRAS-Übergabestation in Groß Köris
und am Standort der Erdgasverdichterstation Radeland kann das Land Brandenburg von der Lieferung zusätzlicher Gasmengen und der höheren Versorgungssicherheit profitieren.
So plant der spanische Energiekonzern IBERDROLA im Industrie- und Gewerbepark Lauchhammer Süd die
Errichtung und den Betrieb einer Gas- und Dampfturbinenanlage (GuD-Kraftwerk) auf Erdgasbasis mit zwei
Kraftwerksblöcken und einer Kraftwerkskapazität von insgesamt 1920 MW thermisch (vorgesehene Inbetriebnahme 10/2011). Zur Sicherung der Erdgasbereitstellung aus der VNG-Leitung für den Kraftwerksstandort
Lauchhammer Süd ist der Neubau einer Gashochdruckanschlussleitung zum bestehenden Netzknotenpunkt
Lauchhammer West konzipiert (Erdgasbedarf für den Kraftwerksbetrieb: 175 t/h).
Im Industrie- und Gewerbegebiet Baruth-Bernhardsmüh haben sich mehrere Betriebe der holzverarbeitenden
Industrie angesiedelt. Die Stadt Baruth ist als Branchenschwerpunktort für die holzverarbeitende Wirtschaft an
der erfolgreichen Profilierung des Holzkompetenzstandortes Baruth interessiert und hat für den weiteren Ausbau dieses Standortes Lärmkontingente vorgesehen, die nicht von branchenfremden Unternehmen in Anspruch
genommen werden sollen.
Aufgrund der Nähe des potenziellen Verdichterstandortes Baruth zum bestehenden Industrie- und Gewerbegebiet Baruth-Bernhardsmüh einschließlich der optionalen Erweiterungsfläche kann nicht völlig ausgeschlossen
werden, dass die weitere Entwicklung des Holzkompetenzstandortes Baruth durch die überlagernde Lärmimmission der Verdichterstation behindert oder eingeschränkt werden könnte.
Mit dem weiter entfernten Verdichterstandort Radeland an der OPAL-Leitungstrasse kann jedoch eine Gefährdung der Entwicklung des Holzkompetenzstandortes Baruth durch Lärmimmissionen ausgeschlossen werden.
Außerdem besteht auch für den Verdichterstandort Radeland die Möglichkeit, einen energetischen Verbund mit
dem Industrie- und Gewerbegebiet Baruth-Bernhardsmüh zur künftigen Abwärmenutzung und deutlichen Minderung klimaschädlicher CO²- Emissionen herzustellen.
Bei der vom Antragsteller favorisierten Errichtung der Erdgasverdichterstation nördlich von Groß Köris im Naturparkgebiet Dahme-Heideseen ist zu befürchten, dass die Attraktivität dieser Wald- und Seenlandschaft um
Groß Köris für Erholungssuchende aus der Region und aus dem Berliner Raum deutlichen Schaden nimmt und
der Tourismus als wesentlicher Bestandteil des Wirtschaftspotenzials der Region geschwächt wird.
Am potenziellen Verdichterstandort Mochheide ist die bewaldete Umgebung der Fontaneklinik Motzen unmittelbar betroffen. Von der Unternehmensleitung wurden daher ebenfalls große Befürchtungen geäußert, dass ein
wirtschaftlicher und fachgerechter Weiterbetrieb dieser Klinik mit der geplanten Errichtung der Erdgasverdichterstation ernsthaft gefährdet würde, da die psychosomatischen Fachklinik darauf angewiesen sei, ihren Patienten einen ruhigen und erholsamen Aufenthalt in der waldreichen Umgebung zu bieten.
Feststellung
Das Vorhaben „OPAL BB S“ stimmt mit den untersuchten Trassenvarianten und dem Verdichterstandort Radeland mit den Erfordernissen der Raumordnung für das Sachgebiet Wirtschaft überein.
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4.1.5
- 37 -
Land- und Forstwirtschaft
Grundlagen
In diesem Sachgebiet werden die Auswirkungen des beantragten Vorhabens auf die Land- und Forstwirtschaft,
insbesondere durch Flächeninanspruchnahme und Zerschneidung betrachtet. Diese werden anhand des ROG,
des LEP GR, des Entwurfs des LEP B-B sowie des Landeswaldgesetzes bewertet.
Bestand
Große Teile der Kulturlandschaften in der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg werden durch die Land- und
Forstwirtschaft geprägt.
Im Untersuchungsraum der Trassenvarianten für die „OPAL BB S“ befinden sich großflächige Waldgebiete und
intensiv genutzte Landwirtschaftsflächen. Einige Grün- und Ackerlandflächen haben durch ihre landschaftliche
Strukturierung auch Bedeutung als Erholungsgebiete. Das trifft ebenfalls auf Waldgebiete mit einem hohen
Mischwaldanteil zu.
Die Belange der Landwirtschaft sind hauptsächlich betroffen im Amtsgebiet Golßener Land, im Luckauer Raum
und im Gemeindegebiet Heideblick des Landkreises Dahme-Spreewald sowie in den Amtsgebieten Plessa und
Schradenland des Landkreises Elbe-Elster. Ausgedehnte Waldgebiete werden vor allem in den Landkreisen
Dahme-Spreewald und Teltow-Fläming gequert, wobei weitgehend vorhandene Schneisen für die Trassenführung genutzt werden.
In der nachfolgenden Tabelle sind die Angaben für die Durchquerung von Waldgebieten und den erforderlichen
Holzeinschlag für die verschiedenen Trassenvarianten dargestellt, die für die Trassenvarianten GK1 und GK3
entsprechend den ergänzenden Verfahrensunterlagen aktualisiert worden sind:
Abschnitt / Landkreis
Nebenvariante
Vorzugsvariante des Vorhabenträgers
10
BD2
BD1
Dahme-Spreewald
1,05 km in neuer Schneise
2,96 km in vorhandener
3,2 ha Gehölzeinschlag
Schneise
5,9 ha Gehölzeinschlag
12
GK3
GK1
Dahme-Spreewald
2,4 km neue Schneise
1,5 km neue Schneise
und
13,3 km parallel zu vorhande-
20 km entlang vorhandener
ner Schneise
Schneisen
38,1 ha Gehölzeinschlag
37,2 ha Gehölzeinschlag
Teltow-Fläming (GK1)
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Nebenvariante
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Abschnitt / Landkreis
Nebenvariante
Vorzugsvariante des Vorha-
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Nebenvariante
benträgers
14/15
KG1
KG2
KG3
Dahme-Spreewald
0 km neue Schneise
1,1 km neue Schneise
1,3 km neue Schneise
und
2,0 km parallel zu vorhandener
0 km parallel zu vorhande-
1,1 km parallel zu vorhandener
Schneise
ner Schneise
Schneise
2,0 ha Gehölzeinschlag
3,3 ha Gehölzeinschlag
6,1 ha Gehölzeinschlag
17/18
SE2
SE1
SE3
Elbe-Elster
0 km neue Schneise
1,55 km neue Schneise
0 km neue Schneise
und
0,6 km parallel zu vorhandener
1,35 km parallel zu vorhan-
3,05 km parallel zu vorhandener
Schneise
dener Schneise
Schneise
1,2 ha Gehölzeinschlag
7,2 ha Gehölzeinschlag
6,1 ha Gehölzeinschlag
Elbe-Elster
Oberspreewald-Lausitz
Auswirkungen
Überregionale Infrastrukturprojekte sind in der Regel auf die Mitnutzung land- und forstwirtschaftlich geprägter
Bereiche angewiesen. Eine verträgliche Nutzung dieser Bereiche ist nur dann möglich, wenn die Auswirkungen
der Flächeninanspruchnahme durch bautechnische Maßnahmen minimiert werden.
Die Auswirkungen der Verlegung der Erdgastransportleitung in landwirtschaftlich genutzten Bereichen beschränken sich weitgehend auf die Bauphase und sind damit zumeist nur temporär.
Da eine Mindestüberdeckung der Leitung von 1,0 m vorgesehen ist, wird die Nutzung der in Anspruch zu nehmenden Flächen für landwirtschaftliche Zwecke nach der Verlegung der Leitung mit nur geringen Einschränkungen für den unmittelbaren Schutzbereich später wieder möglich sein.
Die Auswirkungen der Leitungsverlegung auf forstwirtschaftlich genutzte Flächen sind gegenüber landwirtschaftlich genutzten Bereichen wesentlich gravierender und führen in der Regel zu einem dauerhaften Flächenentzug. Trotz der vorgesehenen Nutzung vorhandener Schneisen und der Parallelführung der geplanten Erdgastransportleitung mit bereits bestehenden Infrastrukturtrassen in Waldlagen kann auf die zusätzliche Inanspruchnahme von Waldflächen nicht gänzlich verzichtet werden, da für die Leitungsverlegung mit einem dafür
benötigten 30 m breiten Arbeitsstreifen die Baufreiheit zu gewährleisten ist und außerdem ein Sicherheitsabstand zu benachbarten Leitungen eingehalten werden muss.
Gegenüber der Schaffung neuer Waldschneisen stellt jedoch die Mitnutzung bestehender Leitungstrassen in
Waldbereichen eine deutlich geringere Beeinträchtigung der betroffenen Waldgebiete dar. Nach der Leitungsverlegung kann der Arbeitsstreifen bis auf einen holzfrei zu haltenden Trassenstreifen von insgesamt 6,4 m
Breite wieder aufgeforstet werden.
Aufgrund der Länge der Trassenführung der Ferngasleitung durch Waldgebiete ist das OPAL-Vorhaben Brandenburg Süd auch mit einer erheblichen Waldinanspruchnahme von ca. 45 ha verbunden. Dazu kommt an allen
potenziellen Verdichterstandorten ein dauerhafter Flächenentzug von 4 ha für die betriebsnotwendige Erdgasverdichterstation. Außerdem wird für die Errichtung der Verdichterstation zeitweilig eine ca. 1,5 ha große Lagerund Montagefläche benötigt.
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Bewertung
Gemäß § 2 Abs. 2 Ziff. 10 ROG sind die für eine land- und forstwirtschaftliche Nutzung geeigneten Flächen zu
erhalten und ihre wirtschaftliche Nutzung zu gewährleisten. Zur Sicherung der Waldfunktionen sind im Grundsatz 3.1.4 des LEP GR weitere Aussagen formuliert. Laut § 6 Abs.1 LWaldG ist allerdings bei fehlenden Alternativen die Inanspruchnahme von Waldflächen unter Beachtung des Minimierungsgebotes möglich, wenn das
Vorhaben von öffentlichem Interesse ist.
Durch den weitgehend gebündelten Trassenverlauf mit bereits vorhandenen Erdgas-, Mineralöl- und Hochspannungsfreileitungen wird das OPAL-Vorhaben den Erfordernissen einer sparsamen Nutzung natürlicher
Ressourcen grundsätzlich gerecht.
Die vorhabenbedingten Auswirkungen auf die Landwirtschaft sind in der Bauphase für die betroffenen Ackerflächen nicht unerheblich, da der für die Baufreiheit benötigte ca. 36 m breite Arbeitsstreifen für die landwirtschaftlichen Bodennutzung zur Nahrungsgüter- oder Futtermittelproduktion in der betreffende Vegetationsperiode
nicht zur Verfügung steht (hier: vorhabenbedingte Ernteausfälle). Außerdem wird durch den Grabenaushub das
vorgefundene natürliche Bodengefüge zunächst zerstört und muss nach der Leitungsverlegung erst wieder hergestellt werden. Bei fachgerechter Anwendung der beim Bau von Erdgasleitungen üblichen Technologien und
Verfahrensweisen können die flächenkonkreten Auswirkungen jedoch minimiert werden. Durch eine entsprechende Bauausführung muss gewährleistet werden, dass eine getrennte Lagerung von Mutterboden und Erdaushub erfolgt und eventuell vorhandene Drainagen wieder funktionsfähig hergestellt werden. Mit den landwirtschaftlichen Betrieben sind frühzeitig vertragliche Regelungen abzustimmen, bei denen ein wirtschaftlicher Ausgleich auch für die in den Folgejahren des Leitungsbaus auftretenden Ertragsminderungen gewährt wird.
Die zu erwartenden Auswirkungen des Vorhabens auf die Forstwirtschaft durch dauerhafte Flächenentzüge
sind wesentlich größer und müssen mit den zu vereinbarenden Ersatzaufforstungen wieder ausgeglichen werden.
Die verschiedenen Trassenvarianten wirken sich gemäß der tabellarischen Darstellung auch unterschiedlich auf
die Waldinanspruchnahme aus:
Varianten BD1 – BD2:
Die längere Trassenvariante BD1 verläuft zwar in einer vorhandenen Waldschneise, quert jedoch ein sensibles
FFH-Gebiet und ist auch mit einem größeren Waldverlust verbunden. Demgegenüber ist mit der Trassenvariante BD2, die auf kurzer Strecke eine Waldfläche neu durchschneidet und mit einem relativ geringen Holzeinschlag verbunden ist, eine Gewässerquerung ohne erhebliche Beeinträchtigungen von FFH-Gebieten möglich.
Daher wird die Trassenvariante BD2 trotz der Neuzerschneidung einer Waldfläche im Ergebnis der Abstimmungen mit den zuständigen Forst- und Naturschutzbehörden bevorzugt.
Varianten GK1 – GK3:
Trotz der um 6,4 km längeren Trassenführung der Variante GK1 (Gesamtlänge 23,8 km) gibt es im Vergleich
mit der vom Antragsteller favorisierten kürzeren Trassenführung der GK3 (Gesamtlänge 17,4 km) keine raumordnerisch relevanten Unterschiede zwischen beiden Varianten hinsichtlich der trassenbedingten Inanspruchnahme von Kiefernwaldflächen (GK1: ca. 37,2 ha Kiefernwaldinanspruchnahme, GK3: ca. 36,3 ha Kiefernwaldinanspruchnahme). Dazu kommt bei der Trassenvariante GK3 die Inanspruchnahme von ca. 1,8 ha Moorwaldflächen (Erlen- und Weidenbruchwald) im ortsnahen Bereich von Groß Köris, die hinsichtlich der Eingriffsschwere erheblicher einzustufen sind als die Inanspruchnahme von Trockenbiotopflächen, die sich nach der
Leitungsverlegung wieder regenerieren können. Die trassenbedingte Entnahme von Moorwaldbeständen ist
außerdem mit dem Verlust von Sicht- und Immissionsschutzwald und der Neuausprägung einer Waldschneise
zwischen dem Siedlungsbereich und der Bahnstrecke in der Ortslage Groß Köris verbunden.
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Zusammenfassend wird daher eingeschätzt, dass die Trassenvariante GK3 im Vergleich zur Trassenvariante
GK1 deutlich nachteiliger ist, da sie in Summe zu einer größeren Waldinanspruchnahme von insgesamt 38,1
ha führt und durch eine sehr hohe Eingriffserheblichkeit bei den betroffenen Moorwaldbereichen gekennzeichnet ist. Deswegen wird anstelle der vom Antragsteller bevorzugten Trassenvariante GK3 die alternative Trassenführung der GK1 als raumverträglichere Trassenvariante befürwortet.
Varianten KG1 – KG2 – KG3:
Die Vorzugsvariante KG1 nutzt die vorhandene kurze Trassenschneise und ist deshalb nur mit einem relativ
geringen Gehölzeinschlag verbunden. Demgegenüber benötigen die Trassenvarianten KG2 und KG3 neue
Trassenschneisen, die wiederum erheblich größere Gehölzeinschläge erfordern.
Varianten SE1 – SE2 – SE3:
Die Vorzugsvariante SE2 umgeht das NSG „Seewald“ und erfordert trotzdem nur einen geringen Holzeinschlag.
Die anderen beiden Trassenvarianten SE1 und SE3 benötigen teilweise neue Schneisen und verursachen deutlich größere Waldverluste.
Die Auswirkungen der für die Errichtung und den Betrieb der Erdgasverdichterstation erforderlichen Waldinanspruchnahme sind an allen vier potenziellen Verdichterstandorten erheblich. Dennoch gibt es standortspezifische Bewertungsunterschiede, die sich aus der der konkreten Lage der Verdichterstandorte, dem Gebietscharakter und der Funktionalität der betroffenen Waldflächen ableiten lassen.
So befindet sich der Verdichterstandort Groß Köris in unmittelbarer Nähe von sensiblen FFH- und Naturschutzgebieten im Naturparkgebiet Dahme-Heideseen, das von Erholungssuchenden aus der Region und aus dem
Berliner Raum häufig besucht wird.
Ebenso wie für den Standortbereich Groß Köris muss die Erholungsfunktion des Waldes für den Standortbereich Mochheide in besonderem Maße berücksichtigt werden. Aufgrund der Lage der psychosomatischen
Fachklinik Motzen am Töpchiner See wird der Wald hinter dem Klinikum von Gästen und Patienten zur Rehabilitation gern aufgesucht. Ein Wanderweg führt in die unmittelbare Nähe des Verdichterstandortes, dessen Umgebung durch den Betrieb der Erdgasverdichteranlage verlärmt würde. Von der zuständigen Forstbehörde wird
der Verdichterstandort Mochheide auch wegen der windexponierten Lage zum Bomsberg und der in der Folge
zu erwartenden Windschäden abgelehnt.
Der im Ergebnis eigentumsrechtlicher Abstimmungen in nordwestlicher Richtung verschobene Verdichterstandort Baruth befindet sich nunmehr mittig in einem geschlossenen Waldgebiet und ist aufgrund seiner singulären
Lage mit erheblichen zusätzlichen Eingriffen in das Waldgebiet verbunden (hier: zusätzliche Waldinanspruchnahme für die Leitungsverbindungen zur OPAL-Leitungstrasse und die erforderliche Zuwegung).
Demgegenüber wird der potenzielle Verdichterstandort Radeland aus raumordnerischer Sicht als geeignet eingeschätzt, da er sich unmittelbar im Kreuzungsbereich von zwei breiten Trassenschneisen befindet und hier mit
der Trassenführung der OPAL-Ferngasleitung gebündelt werden kann (Trassenvariante GK1). Im Randbereich
einer bereits vorhandenen Trassenschneise kann die stationsbedingte Waldinanspruchnahme auf den betriebsnotwendigen Mindestumfang begrenzt werden. Im Standortbereich der Verdichterstation Radeland und
seiner unmittelbaren Umgebung wird die Erholungsfunktion des Waldgebietes ebenfalls beeinträchtigt. Es handelt sich hier aber um eine eher kleinräumige Beeinträchtigung der waldgebundenen Erholungsnutzung außerhalb erholungsorientierter Einrichtungen und Ortslagen. So sind die wohngenutzten Siedlungsbereiche der
Stadt Baruth und die Häuser der Radelandsiedlung weiter entfernt vom Verdichterstandort Radeland als die
nächst gelegenen Siedlungsbereiche von Groß Köris zum Verdichterstandort Groß Köris und die Fontaneklinik
Motzen zum Verdichterstandort Mochheide. Die großräumige Erholungsfunktion der Waldflächen in der Radelander Heide wird mit der Verdichterstation Radeland nicht erheblich beeinträchtigt, da die in Standortnähe befindlichen Fernwanderwege erhalten bleiben und von Erholungssuchenden weiter genutzt werden können.
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- 41 -
Feststellung
Bezogen auf das Sachgebiet Land- und Forstwirtschaft ist das Vorhaben „OPAL BB S“ mit den untersuchten
Trassenvarianten BD2, GK1, KG1 und SE2 sowie dem potenziellen Verdichterstandort Radeland bei Umsetzung der erteilten Maßgaben mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar.
Im Rahmen der nachfolgenden Planung sind die Möglichkeiten zur Minimierung der Auswirkungen von unvermeidlichen Flächenentzügen und der Zerschneidung von Land- und Forstwirtschaftsflächen mit den zuständigen Behörden bzw. den betroffenen Eigentümern und Pächtern weiter abzustimmen.
Für die Inanspruchnahme von Waldflächen sind zudem Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen mit den zuständigen Forstbehörden zu vereinbaren, die sowohl Wiederaufforstungen als auch Erstaufforstungen in dafür geeigneten Standortbereichen erfordern werden.
4.1.6
Ver- und Entsorgung/ Technische Infrastruktur
Grundlagen
Im Sachgebiet Ver- und Entsorgung/ Technische Infrastruktur werden die Auswirkungen des beantragten Vorhabens auf die im Untersuchungsraum vorhandenen und geplanten Anlagen der Ver- und Entsorgung sowie
der technischen Infrastruktur betrachtet. Diese werden anhand des LEP GR und des Entwurfs des LEP B-B
bewertet.
Bestand
Das beantragte Vorhaben „OPAL BB S“ kreuzt in seinem geplanten Verlauf zahlreiche Ver- und Entsorgungsleitungen verschiedener Medien mit kommunaler und regionaler Bedeutung sowie Hochspannungs- und Gasleitungstrassen mit überregionaler Bedeutung. Des Weiteren ist eine Trassenbündelung mit Leitungssystemen für
den Transport von Mineralölprodukten vorgesehen.
Nachfolgend sind die wichtigsten beim Vorhaben „OPAL BB S“ für den Parallelverlauf in Frage kommenden
Infrastrukturtrassen und deren Betreiber genannt:
-
Mineralölproduktenleitungen der MVL GmbH Schwedt in den Trassenabschnitten 9.2 bis 12 von Dannenreich bis Baruth/Mark
-
JAGAL-Trasse der WINGAS GmbH & Co. KG in den Trassenabschnitten 9.2 bis 12 von der Landkreisgrenze Oder-Spree über Groß Köris bis zur Radelandsiedlung
-
Ferngasleitungen der ONTRAS – VNG Gastransport GmbH im Trassenabschnitt 12 Groß Köris bis Rietzneuendorf – Staakow und in den Trassenabschnitten 13 bis 17 von Rietzneuendorf – Staakow bis Lauchhammer
-
380- kV -Hochspannungsfreileitung Ragow – Wustermark – Thyrow der Vattenfall Europe Transmission
GmbH im Trassenabschnitt 12 nördlich der Radelandsiedlung bis östlich von Dornswalde
Des Weiteren berührt das beantragte Vorhaben „OPAL BB S“ in seinem Verlauf nachfolgende Wind- und Solarnutzungsgebiete in der Region Lausitz Spreewald:
-
Windnutzungsgebiet Kasel-Golzig mit 2 WKA (ehemaliges Windeignungsgebiet W 12 Kasel-Golzig West)
im Landkreis Dahme-Spreewald im Trassenabschnitt 13
-
Windnutzungsgebiet nordöstlich Langengrassau mit 7 bestehenden bzw. genehmigten WKA im Landkreis
Dahme-Spreewald im Trassenabschnitt 13
-
Windnutzungsgebiet Waltersdorf mit 7 WKA (ehemaliges Windeignungsgebiet W 15 Langengrassau) im
Landkreis Dahme-Spreewald im Trassenabschnitt 13
-
Windnutzungsgebiet Dabern mit 2 geplanten WKA (ehemaliges Windeignungsgebiet W 15 Dabern Nord) im
Landkreis Elbe-Elster in den Trassenabschnitten 14 und 15
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-
- 42 -
Windnutzungsgebiet südöstlich Eicholz-Drößig mit 4 genehmigten WKA im Landkreis Elbe-Elster im
Trassenabschnitt 16
-
Plangebietsfläche Gröden für die Errichtung und den Betrieb von Fotovoltaik – Freiflächenanlagen
Da der bisherige sachliche Teilregionalplan III „Windkraftnutzung“ für die Region Lausitz-Spreewald mit dem
Urteil des OVG Berlin – Brandenburg vom 21. 09. 2007 für unwirksam erklärt wurde, haben die darin ausgewiesenen Windeignungsgebiete ihre Rechtswirksamkeit für die überörtliche Steuerung raumbedeutsamer Windkraftanlagen verloren. Bestandskräftige Anlagengenehmigungen und bauplanungsrechtliche Festsetzungen zur
kommunalen Steuerung von außenbereichwirksamen Anlagen zur regenerativen Energieerzeugung müssen
dennoch weitere Beachtung finden.
Auswirkungen
Wie bereits erwähnt, werden aufgrund der Länge der Erdgastransportleitung eine Vielzahl von technischen Verund Entsorgungseinrichtungen verschiedenster Versorgungsträger vom Vorhaben berührt. Neben der Parallelverlegung (Prinzip der Trassenbündelung) stellt deren Unterquerung den Regelfall dar. Hierbei kommt sowohl
die offene als auch die geschlossene Bauweise mit ihren unterschiedlichen Auswirkungen zum Einsatz. Die
Beeinträchtigungen sind dabei nur temporär sowie örtlich und zeitlich auf die Verlegung beschränkt.
Es sind keine wesentlichen Auswirkungen des Vorhabens auf vorhandene und geplante Anlagen der Ver- und
Entsorgung sowie die technische Infrastruktur zu erwarten.
Das geplante Vorhaben berührt nur randlich die oben genannten Windnutzungsgebiete und das geplante Solarfeld Gröden. Aufstandsflächen bestehender, genehmigter oder geplanter Windkraftanlagen sind nach den uns
bekannten Eintragungen im digitalen Raumordnungskataster der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung nicht
direkt betroffen. Lediglich im Windnutzungsgebiet Eichholz-Drößig führt die beantragte OPAL-Leitungstrasse an
einem genehmigten Anlagenstandort unmittelbar vorbei. In den Randbereichen der Windnutzungsgebiete könnten sich noch Konflikte durch die Kreuzung von Kabeltrassen, die der Abführung der mit den WKA erzeugten
elektrischen Energie dienen, ergeben. Die dazu erforderlichen Detailabstimmungen des Antragstellers mit den
jeweiligen Anlagenbetreibern und den betreffenden Gemeinden sind dem nachfolgenden Planfeststellungsverfahren vorbehalten.
In Einzelfällen sind Gemeinden selbst planerisch tätig geworden und haben im übergeordneten öffentlichen Interesse der Freihaltung des Trassenkorridors für die OPAL-Ferngasleitung ihre Windenergieplanungen dementsprechend angepasst (hier: Reduzierung des Windnutzungsgebietes Waltersdorf mit dem von der Gemeinde
Heideblick aufgestellten B-PLan).
Bewertung
Der Bestand und die Funktionsfähigkeit von Ver- und Entsorgungsleitungen Dritter wird bei fachgerechter Verlegung durch das geplante OPAL-Vorhaben nicht gefährdet. Es kann außerdem davon ausgegangen werden,
dass im Rahmen der nachfolgenden Feintrassierung der OPAL-Ferngasleitung mögliche Raumnutzungskonflikte bei der Näherung an fremde Leitungssysteme vermieden werden (hier: Einhaltung notwendiger Sicherheitsabstände).
Auch werden die im Raum der Leitungsverlegung vorhandenen Kapazitäten der technischen Infrastruktur, insbesondere der Ver- und Entsorgung, für den Bau und den Betrieb der „OPAL BB S“ als ausreichend eingeschätzt.
Feststellung
Das Vorhaben „OPAL BB S“ ist mit den Belangen der Ver- und Entsorgung sowie der technischen Infrastruktur
vereinbar.
Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg
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4.1.7
- 43 -
Erholung und Tourismus
Grundlagen
Im Sachgebiet Erholung und Tourismus werden die Auswirkungen des beantragten Vorhabens auf bestehende
und geplante Naherholungs-, Wochenend- und Feriengebiete, regionale Erholungsgebiete einschließlich der
Regionalparks und der Naturparke, Kur- und Erholungsorte sowie auf den Fremdenverkehr betrachtet. Ebenso
wird der großräumige Freiraumverbund als erholungswirksame regionale Verbindungsstruktur in die Betrachtungen mit einbezogen. Die Auswirkungen werden anhand des LEP GR, des LEP eV und des Entwurfs des
LEP B-B bewertet.
Bestand
Im Untersuchungsraum für die „OPAL BB S“ befinden sich vielfältige für die regionale und die überregionale
Erholung und den Tourismus bedeutsame Gebiete und Standorte.
Mit den untersuchten Trassenvarianten werden die regional und überregional bedeutsamen Erholungsgebiete
des Naturparks Dahme-Heideseen, des Teupitz-Köriser Seengebiets, der Luckenwalder Heide und des Baruther Urstromtals, der Naturparke Lausitzer Landrücken und Niederlausitzer Heidelandschaft und des Schradenlandes gequert.
Deutliche Unterschiede der gebietsbezogenen Betroffenheiten gibt es zwischen den Trassenvarianten GK1 und
GK3. Während die Trassenvariante GK3 in südlicher Richtung an einer Bahnstrecke durch das Naturparkgebiet
Dahme-Heideseen und die Ortslage Groß Köris bis an die Bundesautobahn BAB A 13 heranführt und andere
Erholungsräume nicht berührt, verlässt die Trassenvariante GK1 in westlicher Richtung das Naturparkgebiet
Dahme-Heideseen und führt entlang einer vorhandenen Trassenschneise durch die Mochheide des TeupitzKöriser Seengebiets und die Luckenwalder Heide wieder in östlicher Richtung zurück.
Im weiteren südlichen Trassenverlauf gibt es zwischen den verschiedenen Trassenvarianten keine signifikanten
Unterschiede in der Betroffenheit von Erholungsgebieten.
Alle vier potenziellen Verdichterstandorte befinden sich in Waldgebieten und Landschaftsschutzgebieten, die für
eine Erholungsnutzung geeignet sind. Nach dem Landschaftsprogramm Brandenburg (2000) befinden sich die
potenziellen Standortbereiche für die Verdichterstation in Landschaftsräumen mit mittlerer Erlebniswirksamkeit,
für die als Ziel der „Erhalt der Erholungseignung der Landschaft in Schwerpunkträumen der Erholungsnutzung“
formuliert wurde. Der vom Antragsteller favorisierte Verdichterstandort nördlich von Groß Köris liegt als einziger
im Naturparkgebiet Dahme-Heideseen und im geplanten Freiraumverbund des LEP B-B.
Auswirkungen
Grundsätzlich ist zwischen bau- und anlagebedingten Auswirkungen des Leitungsvorhabens zu unterscheiden.
Aufgrund der unterirdischen Verlegung der Erdgastransportleitung sind die Auswirkungen auf das Sachgebiet
Erholung und Tourismus überwiegend indirekter Natur und beziehen sich auf die dauerhaften oberflächennahen
Veränderungen der Erholungslandschaft, die mit der Leitungsverlegung verursacht werden.
Die direkten Auswirkungen auf die Tourismus- und Erholungsfunktion des für die Errichtung der Rohrleitung
beanspruchten Raumes beschränken sich auf die Bauphase und sind zeitweiliger Natur. Sie treten vor allem
durch ein höheres Verkehrsaufkommen beim Transport von Baumaschinen und Material oder der Zwischenlagerung von Erdreich und durch Lärmemissionen der Baumaschinen während der Bauphase auf. Sie führen
damit grundsätzlich nur zu vorübergehenden optischen und akustischen Beeinträchtigungen der Erholungsnutzung bzw. zu kurzzeitigen Störungen des Naturerlebnisses. Während der Bauausführung kann sich die Erholungsqualität der betroffenen Gebiete durch vermehrten Fahrzeugverkehr auch außerhalb von öffentlichen
Straßen sowie durch Lärm-, Staub- und Schadstoffimmissionen erheblich verschlechtern. Zeitlich beschränkte
Sperrungen von Wegen und Zufahrten können ebenfalls den Fremdenverkehr beeinträchtigen.
Dauerhafte anlagebedingte Auswirkungen entstehen insbesondere durch die Zerschneidungswirkung der Leitungstrasse für die Erdgastransportleitung. Diese wird vor allem bei der Trassenführung durch Waldlagen beGemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg
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sonders sichtbar und kann in der visuellen Wahrnehmung des Betrachters auch zu Beeinträchtigungen des
Landschaftsbildes und zum Attraktivitätsverlust eines Gebietes für die Erholungsnutzung führen. Insbesondere
in ortsnahen Erholungsbereichen ist die zerschneidende Wirkung großer Trassenschneisen besonders gravierend und kann eine erhebliche Beeinträchtigung der Erholungsqualität verursachen. Andererseits können Trassenschneisen in großflächigen und siedlungsfernen Waldgebieten auch zur touristischen Erschließung genutzt
werden.
Nachhaltige Auswirkungen auf die Erholungsfunktion ergeben sich durch die Rodung von Waldflächen oder die
Aufweitung vorhandener Schneisen. Auch die in Abständen von 10-18 km zu errichtenden überirdischen Absperrstationen können eine weitere Beeinträchtigung des Landschaftsbildes darstellen und damit den Erholungswert des zu querenden Gebietes mindern.
Aufgrund der vorgesehenen Bündelung der Erdgastransportleitung mit anderen linienhaften Infrastruktureinrichtungen in vorhandenen Trassenkorridoren sollen die verbleibenden und dauerhaften Auswirkungen des Vorhabens von vornherein reduziert werden.
Die für den Betrieb der Erdgastransportleitung erforderliche Erdgasverdichterstation kann jedoch aufgrund ihres
relativ hohen Flächenbedarfs von 4 – 6 ha, ihres Erscheinungsbildes einer industrieähnlichen Großanlage und
der von ihr ausgehenden Störwirkungen v. a. durch Geräusch- und Lichtemissionen eine erhebliche Belastung
für naturnahe Erholungsräume darstellen.
Bewertung
Die direkten Auswirkungen auf die Tourismus- und Erholungsfunktion des vom Leitungsvorhaben beanspruchten Raumes beschränken sich vordergründig auf die Bauphase. Die Auswirkungen müssen dennoch durch
Bauausführungen nach Stand der Technik sowie eine gut durchdachte Baustellenlogistik unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten auf ein Minimum reduziert werden. Ebenso muss die Auswahl der Standorte
für die Absperrstationen auch unter dem Gesichtspunkt der Verträglichkeit mit dem Landschaftsbild erfolgen.
Das Vorhaben widerspricht grundsätzlich nicht dem im LEP GR geregelten Grundsatz 3.1.10, wonach die Attraktivität der durch die Landnutzung geprägten Kulturlandschaft für eine naturverträgliche Erholung erhalten
und entwickelt werden soll.
Nach dem Ziel 2.0.8 LEP eV sind bei der Inanspruchnahme der Landschaft durch Leitungstrassen vermeidbare
Beeinträchtigungen zu unterlassen. Durch die unterirdische Bauweise und die Mitnutzung vorhandener Trassenkorridore sowie die Optimierung der Leitungsverlegung im Rahmen der Feintrassierung können leitungsbedingte Beeinträchtigungen der Landschaft und somit der Erholungsnutzung weitgehend minimiert werden.
Insofern ist die längere Trassenführung der GK1 durch mehrere Erholungsgebiete hinsichtlich der damit verbundenen Auswirkungen nicht schlechter zu bewerten als die kürzere Trassenführung der GK3 durch den Naturpark Dahme-Heideseen und die Ortslage Groß Köris. Die kürzere Trassenführung der GK3 durch den ortsnahen Erholungsraum von Groß Köris ist im Gegenteil mit einer erheblichen und nachhaltigen Verschlechterung
der Naherholungsqualität im unmittelbaren Wohnumfeld der Anwohner von Groß Köris verbunden (hier: Neuausprägung einer Leitungsschneise entlang der Bahnstrecke durch Inanspruchnahme von Moorwaldflächen).
Auch wenn sich alle vier potenziellen Verdichterstandorte in Räumen mit Erholungseignung befinden, so ergeben sich bei Berücksichtigung der gebietsspezifischen Merkmale der Standortbereiche deutliche Bewertungsunterschiede für die voraussichtliche Beeinträchtigung von Erholungsnutzungen.
So wird der Standortbereich Groß Köris durch die abwechslungsreiche und unbebaute Wald- und Seenlandschaft des Naturparks Dahme-Heideseen charakterisiert, die sich für eine naturnahe Erholungsnutzung in der
unmittelbaren Umgebung von Groß Köris besonders eignet. Mit dem geplanten Ausbau des überregional bedeutsamen Hofjagdweges, der von Königs Wusterhausen über Bestensee kommend diesen Standortbereich
nördlich tangiert und über Groß Köris und Schlepzig bis nach Lübben führt, nimmt die Bedeutung dieses Gebietes für Erholungssuchende aus der Region und dem Ballungsraum Berlin noch zu. Mit dem Betrieb einer Verdichteranlage würde aber die Erholungswürdigkeit dieses Standortbereiches in unmittelbarer Nachbarschaft von
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reizvollen Seengebieten durch Flächeninanspruchnahme sowie Lärm- und Lichtimmissionen praktisch entwertet.
Der Verdichterstandort Mochheide befindet sich unweit des Klinikums Motzen, das auf den besonderen Schutz
des umgebenden Waldgebietes vor vermeidbaren Beeinträchtigungen durch Lärmimmissionen angewiesen ist,
um den Patienten und Gästen Ruhe und Entspannung bei Spaziergängen in der bewaldeten Umgebung bieten
zu können.
Im bewaldeten Standortbereich Radeland kommt es zwar auch zu einer räumlichen Einschränkung der Erholungsnutzung, die aber im Vergleich zu den vorgenannten Verdichterstandorten als nachrangig zu bewerten ist,
da über die vorhandenen Wegeverbindungen die weiterhin bestehenden Möglichkeiten der waldgebundenen
Erholung in dem großflächigen Waldgebiet genutzt werden können.
Zwischen dem Antragsteller, der Stadt Baruth/Mark und der zuständigen Forstverwaltung sollten im Rahmen
der weiteren Planungen geeignete Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für die Einschränkung der Erholungsnutzung im Standortbereich Radeland abgestimmt werden, die zu einer Verbesserung der Erholungsinfrastruktur bzw. einer Aufwertung benachbarter Bereiche für die Erholungsnutzung führen.
Feststellung
Das Vorhaben „OPAL BB S“ ist mit der Trassenvariante GK1 und dem Verdichterstandort Radeland mit den Erfordernissen der Raumordnung zum Sachgebiet Erholung und Tourismus bei Berücksichtigung der vorgenannten Hinweise bedingt vereinbar.
4.1.8
Rohstoffabbau und Lagerstätten
Grundlagen
Im Sachgebiet Rohstoffabbau und Lagerstätten werden die Auswirkungen des beantragten Vorhabens auf vorhandene und geplante Rohstoffabbauvorhaben sowie den Altbergbau betrachtet. Prüfmaßstab sind der LEP
GR und der Entwurf des LEP B-B sowie der Sachliche Teilregionalplan II „Gewinnung und Sicherung oberflächennaher Rohstoffe“ der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald.
Bestand
In der Raumverträglichkeitsstudie wird basierend auf der Stellungnahme des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) darauf hingewiesen, dass von den Trassenvarianten GK1 und GK3 in den Trassenabschnitten 12 und 13 sowie den Trassenvarianten SE1 und SE2 im Trassenabschnitt 18 Bergwerksfelder,
Bergbaubewilligungsflächen und grundeigene Lagerstätten, die im Sachlichen Teilregionalplan II „Gewinnung
und Sicherung oberflächennaher Rohstoffe“ der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald als Vorrang – und Vorbehaltsgebiete für die Sicherung der Rohstoffversorgung ausgewiesen sind, tangiert werden
bzw. teilweise direkt betroffen sind.
So wird die grundeigene Sandlagerstätte Teupitz (VR 08) von der Trassenführung der GK3 parallel zur Bundesautobahn BAB A 13 tangiert. Von der Trassenvariante GK1 werden die beiden Bewilligungsfelder Egsdorf
und Neuendorf (VR 09 und VH 05) tangiert und das Bergwerksfeld Dornswalde innerhalb eines bereits bestehenden Trassenkorridors entlang einer Hochspannungsfreileitung gequert. Beide Trassenvarianten GK1 und
GK3 durchqueren in gebündelter Trassenführung mit anderen Leitungssystemen und linienhaften Infrastrukturelementen in Nord-Süd-Richtung das großflächige Erlaubnisfeld Brandenburg Süd zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen (hier: Erkundung möglicher Erdöl- und Erdgasvorkommen). So werden im Trassenkorridor
Erdöl- und Erdgasbohrungen bei Teupitz-Schwerin, Teupitz-Neuendorf, Rietzneuendorf-Staakow und KaselGolzig durchgeführt.
Im weiteren Verlauf des Trassenkorridors werden im Trassenabschnitt 13 die Vorbehaltsflächen für die Rohstoffsicherung VH 08 und VH 14 östlich von Golssen und südlich von Kasel-Golzig tangiert. Im Trassenabschnitt 16 sind westlich von Finsterwalde die Randbereiche der Vorrang- und Vorbehaltsflächen für die Roh-
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stoffgewinnung VR 51(Bewilligungsfeld Hennersdorf 2C) und VH 36 (Kiessandvorkommen Ponnsdorf Süd) vom
Trassenkorridor betroffen.
Im südlichen Trassenabschnitt 18 an der Landesgrenze zum Freistaat Sachsen tangiert der Trassenkorridor
das Bergwerks- und das Bewilligungsfeld Großthiemig.
Darüber hinaus werden durch den Trassenkorridor in mehreren Trassenabschnitten Höffigkeitsgebiete von
Steine-Erden-Rohstoffen tangiert bzw. gequert. So führt der Trassenkorridor im Trassenabschnitt 11 bei Bestensee durch Höffigkeitsgebiete für Sande und die Sandlagerstätte Pätz.
In den Trassenabschnitte 13, 16 , 17 und 18 tangiert oder quert der Trassenkorridor außerdem aktuelle und
frühere Grundwasserabsenkungsbereiche (hier: Gebiet bei Bornsdorf, ehemaliges Tagebaugebiet PlessaLauch), Altbergbaugebiete im Raum Lauchhammer-Plessa und Sanierungsflächen.
In den vier potenziellen Standortbereichen Groß Köris, Mochheide, Baruth und Radeland sind Belange der
Rohstoffsicherung nicht betroffen.
Auswirkungen
Nach dem Bau der „OPAL BB S“ können innerhalb der Lagerstätten - zumindest im Bereich des notwendigen
Schutzsockels und Schutzstreifens - keine Rohstoffe mehr im Tagebau gewonnen werden.
Im Bereich der Altbergbaue können Gefährdungen der Erdgastransportleitung durch Tagesbrüche oder Setzungen nicht völlig ausgeschlossen werden.
Bewertung
Gemäß Grundsatz 3.1.13 LEP GR sollen für die vorsorgende Sicherung von oberflächennahen Rohstoffen Lagerstätten für die regionale und überregionale Versorgung im Regionalplan als Vorrang- und Vorbehaltsgebiete
festgelegt werden und von Überbauung und anderen, die Gewinnung dauerhaft ausschließenden Nutzungen
freigehalten werden. Auch der im Entwurf des LEP B-B formulierte Grundsatz 6.9 gibt vor, dass die Gewinnung
und Nutzung einheimischer Bodenschätze und Energieträger als wichtiges wirtschaftliches Entwicklungspotential gesichert werden soll und Nutzungskonflikte hierbei minimiert werden sollen.
Zusammenfassend wird eingeschätzt, dass bereits im Vorfeld mit der Ermittlung der beantragten Trassenführung und den untersuchten Trassenvarianten schwerwiegende Konflikte mit dem Rohstoffabbau und dem Lagerstättenschutz soweit wie möglich vermieden werden konnten. So werden im Betrieb befindliche Sand- und
Kiessandtagebaue und bestätigte Rohstoffabbaugebiete nicht überbaut, sondern lediglich in Randbereichen
tangiert. Bei einer unvermeidlichen Querung von Bergwerksfeldern (hier: Bergwerksfeld Dornswalde) werden
bereits vorhandene Trassenkorridore für die Leitungsverlegung genutzt.
Im Rahmen der weiteren planerischen Vorbereitung und Abstimmung des OPAL-Vorhabens mit den Rechtsinhabern sowie den Bergbaubetreibern der jeweils betroffenen Bergwerks- und Bewilligungsfelder besteht die
Möglichkeit, im Einzelfall noch nicht abschließend geklärte Raumnutzungskonflikte mit der Feintrassierung der
OPAL-Leitung zu lösen.
In diesem Zusammenhang ist eine einvernehmliche Abstimmung des konkreten Trassenverlaufs im Randbereich der Lagerstätte Hennersdorf 2C mit der MKK Märkische Kies- und Kalksandsteinwerke GmbH Hennersdorf und dem Flugsportverein Otto Lilienthal erforderlich, die in ihrem Ergebnis sowohl den genehmigten Rohstoffabbau als auch den weiteren Segelflugbetrieb auf dem Sonderlandeplatz Finsterwalde – Heinrichsruh ohne größere räumliche und zeitliche Einschränkungen ermöglicht.
Im Interesse der weiteren Sicherung des Gesteinsabbaus der AHG Asphalt- und Hartsteinwerk Großthiemig
GmbH im Steinbruch Großthiemig sollte die Feintrassierung der OPAL-Leitung möglichst weit westlich innerhalb
des beantragten Trassenkorridor erfolgen, um durch eine größere Entfernung möglichen Beeinträchtigungen
der OPAL-Leitung durch Erschütterungen infolge von Gesteinssprengungen vorzubeugen und künftig auch eine
Erweiterung des Gesteinsabbaus zu ermöglichen.
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Bei Querung von Altbergbaugebieten ist mit geeigneten bautechnischen Maßnahmen und Schutzvorkehrungen
dafür Sorge zu tragen, dass der Baugrund so stabilisiert wird, dass die OPAL-Leitung nicht durch unvorhersehbare Bodenbewegungen- und verformungen gefährdet werden kann.
Feststellung
Das Vorhaben „OPAL BB S“ ist mit den Erfordernissen der Raumordnung zum Sachgebiet Rohstoffabbau und
Lagerstätten bei Beachtung der vorgenannten Abstimmungshinweise vereinbar.
4.1.9
Hochwasserschutz
Grundlagen
Im Sachgebiet Hochwasserschutz werden die Auswirkungen des beantragten Vorhabens auf die Belange des
Hochwasserschutzes für die untersuchten Trassenvarianten betrachtet. Prüfmaßstab sind das LEPro, der
LEP GR und der Entwurf des LEP B-B.
Bestand
In den südlichen Trassenabschnitten 17 und 18 werden mit den Trassenvarianten SE1, SE2 und SE3 die im
LEP GR ausgewiesenen Vorbehaltsgebiete für hochwassergefährdete Bereiche der Schwarzen Elster zwischen
Lauchhammer und Plessa sowie der Pulsnitz im Schradenland in geschlossener Bauweise gequert. Diese Bereiche sind im Entwurf des LEP B-B als Risikobereich Hochwasser dargestellt. In den übrigen Trassenabschnitten des OPAL- Vorhabens Brandenburg Süd sind keine Hochwasserschutzgebiete oder hochwassergefährdeten Bereiche ausgewiesen. Die potenziellen Standortbereiche für die Errichtung der Erdgasverdichteranlage
befinden sich ebenfalls außerhalb von hochwassergefährdeten Bereichen.
Auswirkungen
Während der Bauphase sind voraussichtlich Wasserhaltungsmaßnahmen erforderlich. Wasserhaltung kann
unter anderem durch Sammeln und Abpumpen von eindringendem Oberflächenwasser oder durch eine Absenkung des Grundwasserspiegels erfolgen. Es müssen entsprechende vorsorgende Maßnahmen getroffen werden, die im Falle eines Hochwassers den Wasserabfluss ermöglichen und eine Aufstauung des Hochwassers
verhindern.
Durch schwere Maschinen, die beim Bau zum Einsatz kommen, können Verdichtungen und Störungen des natürlichen Bodengefüges mit Verringerung der Infiltrationskapazität verursacht werden. Nach Beendigung der
Baumaßnahme ist der Ausgangszustand durch entsprechende Maßnahmen wieder herzustellen.
Die Erdgastransportleitung wird unter der Geländeoberfläche verlegt, wodurch das Bodenvolumen reduziert
wird. Es findet jedoch keine Versiegelung statt. Das potenzielle Retentionsvermögen für Niederschlagswasser
wird somit nur in geringem Maße beeinträchtigt.
In Hochwasserschutzgebieten können ungesicherte Leitungen aufschwemmen, so dass in diesen Bereichen
Maßnahmen getroffen werden müssen, die dies verhindern. Darüber hinaus wird die Erdgastransportleitung
nach Stand der Technik gegen Austritte von Leitungsinhalten gesichert, so dass eine Gefährdung durch Schadstoffemissionen auch bei Hochwasser nicht zu erwarten ist.
Bewertung
Gemäß § 6 Abs. 5 LEPro 2007 sollen zum vorbeugenden Hochwasserschutz Überschwemmungsgebiete erhalten und Rückhalteräume geschaffen werden.
Gemäß Ziel 4.6 LEP GR sind in Vorranggebieten Hochwasserschutz andere raumbedeutsame Nutzungen, darunter auch Infrastrukturanlagen nur zulässig, soweit sie mit dem Ziel des Hochwasserschutzes vereinbar sind.
Nach Grundsatz 4.4 LEP GR ist bei Planungen und Maßnahmen auf diesen Flächen der potenziellen Gefahrensituation durch entsprechende Vorsorgemaßnahmen Rechnung zu tragen. Der Schadensminimierung ist ein
besonderes Gewicht beizumessen.
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Nach Grundsatz 5.3 Entwurf des LEP B-B ist im Risikobereich Hochwasser ebenfalls den Belangen des vorbeugenden Hochwasserschutzes und der Schadensminimierung besonderes Gewicht beizumessen.
Da die hochwassergefährdeten Bereiche der Schwarzen Elster auf vergleichbarer Länge von den Trassenvarianten SE1, SE2 und SE3 gequert werden, sind hier keine signifikanten Unterschiede festzustellen. Die hochwassergefährdeten Bereiche der Pulsnitz werden mit der Trassenvariante SE2 auf deutlich kürzerer Strecke
gequert im Vergleich zur längeren Trassenführung der Variante SE3. Deshalb ist die Trassenvariante SE2 als
Vorzugsvariante für den Hochwasserschutz anzusehen.
Mit den vorgesehenen Maßnahmen, die u.a. ein Aufschwemmen der Erdgastransportleitung in den Überschwemmungsgebieten der Schwarzen Elster und der Pulsnitz verhindern sollen sowie der Sicherung der Leitung gegen Austritte von Leitungsinhalten kann davon ausgegangen werden, dass den Anforderungen an eine
hochwasserangepasste oder zumindest schadensmindernde Gestaltung Rechnung getragen wird.
Feststellung
Das Vorhaben „OPAL BB S“ ist mit den Erfordernissen der Raumordnung zum Sachgebiet Hochwasserschutz
bei Realisierung der vorgenannten Maßnahmen vereinbar.
4.1.10 Andere raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen
Neben der Feststellung, ob raumbedeutsame Planungen oder Maßnahmen mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmen, soll im Raumordnungsverfahren auch geprüft werden, wie raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen unter den Gesichtspunkten der Raumordnung aufeinander abgestimmt oder gemeinsam
durchgeführt werden können.
Im Untersuchungsraum des Vorhabens „OPAL BB S“ sind der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung verschiedene raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen bekannt, die sich sowohl auf flächenhafte Vorhaben
als auch auf linienhafte Vorhaben der leitungsgebundenen Infrastruktur beziehen.
Im Trassenabschnitt 10 ist das Vorhabensgebiet für den beabsichtigten Golfplatz Bindow (ROV positiv abgeschlossen) in der Gemeinde Heidesse des Landkreises Dahme-Spreewald von der Vorzugsvariante BD2 betroffen (hier: nordwestliche Querung des potenziellen Golfplatzgeländes). Das Golfplatzvorhaben ist bisher nicht
realisiert worden und ist auch nicht mehr Gegenstand der gemeindlichen Planung. Das OPAL-Vorhaben ist von
besonderem öffentlichem Interesse und hat daher im konkreten Fall einen vorrangigen Raumnutzungsanspruch. Nach der Verlegung der OPAL-Ferngasleitung könnte das Gelände jedoch wieder für das Freizeitvorhaben Golfplatz Bindow genutzt werden, wobei lediglich der 10 m breite Schutzstreifen der OPAL-Leitungstrasse von Baulichkeiten freigehalten werden muss.
Im Trassenabschnitt 12 wird das Vorhabensgebiet für die Kiessandgewinnung Neuendorf (ROV positiv abgeschlossen) in der Gemeinde Teupitz des Landkreises Dahme-Spreewald von der raumordnerisch befürworteten
Trassenvariante GK1 randlich berührt. Da der bereits vorhandene Trassenkorridor im westlichen Randbereich
des Vorhabensgebietes für die Verlegung der OPAL-Ferngasleitung genutzt wird, sind Raumnutzungskonflikte
mit dem Rohstoffvorhaben bei einem späteren Abbau der Kiessandlagerstätte Neuendorf wenig wahrscheinlich.
Andere großflächige Vorhaben mit überörtlicher Bedeutung sind im weiterführenden Trassenkorridor der OPALFerngasleitung nicht betroffen.
Im Untersuchungsraum für die Trassenführung der OPAL-Ferngasleitung wurden in der Vergangenheit mehrere Raumordnungsverfahren für bestimmte Leitungsabschnitte verschiedener Erdgashochdruckleitungen mit
positiven Abstimmungsergebnissen durchgeführt, die inzwischen realisiert wurden. In diesem Zusammenhang
sind vor allem folgende Leitungen zu nennen:
-
Erdgashochdruckleitung Spreenhagen / Gussow 2. BA
-
Erdgashochdruckleitung Gussow – Groß Köris
-
Erdgashochdruckleitung Königs Wusterhausen – STEGAL
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Im Ergebnis der Raumordnungsverfahren für die vorgenannten Leitungen steht ein bereits raumgeordneter
Trassenkorridor zur Verfügung, der auch für die Trassenführung der OPAL-Ferngasleitung in den Trassenabschnitten 9.2 bis 12 genutzt werden kann und von der Landkreisgrenze Dahme- Spreewald bei Dannenreich
über Bindow, Bestensee und Groß Köris bis nördlich Radeland führt.
Im Untersuchungsraum für die südlichen Trassenabschnitte 17 und 18 in den Landkreisen OberspreewaldLausitz und Elbe-Elster wurde ebenfalls ein Raumordnungsverfahren für die inzwischen realisierte Erdgasfernleitung Olbernhau – Lauchhammer durchgeführt, deren Trassenverlauf positiv beurteilt wurde. Für die OPALFerngasleitung konnte jedoch mit der Trassenvariante SE2 eine günstigere Trassenführung in diesem Raum
ermittelt werden.
Feststellung
Zusammenfassend ist einzuschätzen, dass raumordnerische Abstimmungsergebnisse insbesondere für die
nördlichen Trassenabschnitte des Vorhabens „OPAL BB S“ genutzt werden konnten. Raumnutzungskonflikte
mit anderen raumbedeutsamen Planungen oder Maßnahmen, von denen die Gemeinsame Landesplanungsabteilung bisher Kenntnis hat, sind aller Voraussicht nach nicht zu erwarten.
4.2 Darstellung und Bewertung der raumbedeutsamen Auswirkungen des Vorhabens auf die
Umwelt gemäß § 2 UVPG
Die Erfassung und Bewertung des Bestandes der (Umwelt-)Schutzgüter ist wesentliche Voraussetzung für die
Ermittlung und Darstellung der entscheidungsrelevanten Umweltauswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft sowie Kulturgüter und sonstige
Sachgüter.
Die Umweltauswirkungen beschreiben die auf Grund des Planungsstandes derzeit ermittelbaren Beeinträchtigungen, die vom Vorhaben ausgehen können. Die Beeinträchtigungen werden hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit
mit den raumordnerischen Erfordernissen bewertet und bei bestehenden Trassenalternativen miteinander verglichen. Detailaussagen sind in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung, die Bestandteil der Verfahrensunterlage ist, enthalten. Bestehende Wechselwirkungen werden bei dem Schutzgut betrachtet, bei dem sie auftreten.
4.2.1
Schutzgut Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit
Grundlagen
Im Kapitel Schutzgut Menschen werden die auf den Menschen einwirkenden Faktoren durch das Vorhaben
während der Bau- und Betriebsphase sowie im möglichen Havariefall betrachtet. Im Wesentlichen sind dies
Schall- und Staubimmissionen, Flächennutzungskonflikte und das Unfallgefährdungspotenzial. Diese werden
anhand der umweltbezogenen Grundsätze des ROG bewertet.
Bestand
Die Bestandserfassung zum Schutzgut Menschen berücksichtigt vor allem die Lage von Erholungsgebieten,
Wohnsiedlungen und Einzelgehöften im Untersuchungsraum.
Vom OPAL-Leitungsvorhaben Brandenburg Süd werden folgende Landschaften mit Erholungseignung berührt:
Dahme-Heideseengebiet, Zossen-Teupitzer Platten- und Hügelland, Luckenwalder Heide, Baruther Urstromtal,
Luckau-Calauer Becken, Lausitzer Grenzwall, Kirchhain-Finsterwalder Becken, Niederlausitzer Hügelland, Elbe-Elster-Tiefland und die Großenhainer Pflege. Nähere Ausführungen zur Betroffenheit von regional und überregional bedeutsamen Erholungsgebieten erfolgten bereits im Kapitel 4.1.7 Erholung und Tourismus.
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Die beantragte Trassenführung verläuft überwiegend entlang von vorhandenen Trassenkorridoren und abseits
von Siedlungsgebieten. Jedoch treten auch die bereits im Kapitel 4.1.2 Siedlungs- und Freiraum aufgezeigten
Näherungen oder Tangierungen von Siedlungsbereichen auf, die in der Regel nicht mit erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch verbunden sind.
Hervorzuheben ist jedoch die unmittelbare Siedlungsbetroffenheit von Groß Köris im Trassenabschnitt 12 mit
der ortsnahen Trassenführung der GK3 und der Querung der Ortslage im Bereich der Berliner Straße.
Im weiteren Trassenverlauf führt der OPAL-Trassenkorridor im Trassenabschnitt 13 auf landwirtschaftlich genutzten Flächen zwischen den Siedlungsbereichen Friedrichshof und Rietze durch die Ortschaft Rietzneuendorf-Friedrichshof hindurch.
Auswirkungen
Beim Schutzgut Menschen kann es zu Auswirkungen auf Wohn- und Wohnumfeldfunktionen (siedlungsnahe
Freiräume) einerseits und der Erholungsfunktion (landschaftsgebundene Erholung einschließlich der Komponenten Lufthygiene und menschliche Gesundheit) andererseits kommen.
Wesentliche Auswirkungen auf Menschen entstehen während der Bauphase durch Schall- und Staubimmissionen von der Baustelle und durch den Transport von Baumaterialien. Diese können sowohl Wohn- als auch Erholungsbereiche betreffen.
Es kommt zu einer zeitweiligen Flächeninanspruchnahme auf der Breite des Arbeitsstreifens (30-36 m) und von
Flächen für die Errichtung temporärer Rohrlagerplätze bzw. für die Baustelleneinrichtung. Weiterhin ist damit zu
rechnen, dass es zu einer zeitweiligen Unterbrechung von Wegebeziehungen durch die Bauarbeiten kommt.
Sämtliche dieser Beeinträchtigungen sind temporärer Natur und charakterisiert durch eine sich fort bewegende
Baustelle. Mit der regelmäßigen Kontroll-Befliegung der Trasse gehen ebenfalls temporäre Schallimmissionen
einher.
Anlagenbedingte Auswirkungen entstehen durch Nutzungskonflikte aufgrund der nicht zu überbauenden Leitungstrasse (bebauungsfreier Schutzstreifen von 10 m Breite) im siedlungsnahen Bereich und durch dauerhafte
Flächennutzungen für die erforderlichen Absperrstationen sowie die betriebsnotwendige Erdgasverdichterstation.
Nachhaltige Auswirkungen durch Lärm können durch die Schallimmissionen der Verdichterstationen verursacht
werden. Hierbei ist insbesondere zu betrachten, inwieweit die zulässigen Grenzwerte für Schallimmissionen
eingehalten werden bzw. eine unmittelbare oder ständige Betroffenheit von Menschen zu erwarten ist. Eine Betroffenheit kann auch durch die Minderung der Erholungseignung der von Schallimmissionen betroffenen Räume hervorgerufen werden. Stoffliche Immissionen durch die Verdichterstation liegen nach der vorgelegten Immissionsprognose der WINGAS gemäß der TA Luft unterhalb der Irrelevanzschwelle und können sich daher
auch nicht auf die Menschen, den Boden, die Pflanzen und Tiere und somit auch nicht auf die Nahrungskette
auswirken. Lichtimmissionen der Verdichterstation können in unmittelbarer Nähe von Siedlungsbereichen erhebliche Beeinträchtigungen des unmittelbaren Wohnumfeldes verursachen. Aufgrund des Abstandes der potenziellen Verdichterstandorte zu Siedlungsbereichen sind jedoch keine erheblichen Beeinträchtigungen zu besorgen.
Erdgasfernleitungen nach Stand der Technik zählen zu den relativ sicheren Transportsystemen. Bau und Betrieb unterliegen strengen Sicherheitsmaßstäben. Ein Restrisiko besteht nur dann, wenn die vorgeschriebenen
Regeln der Technik grob fahrlässig verletzt werden.
Unfälle und Katastrophen im Zusammenhang mit Erdgasfernleitungen sind sehr selten. Sie werden fast immer
durch unsachgemäße Fremdeinwirkungen verursacht und könnten in Einzelfällen dann zu Gefährdungen von
Leib und Leben führen.
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Bewertung
Nach § 2 Abs. 2 Nr. 8 ROG sind der Schutz der Allgemeinheit vor Lärm und die Reinhaltung der Luft sicherzustellen. Vor allem in Wohn- und Erholungsbereichen sind bestehende Beeinträchtigungen durch Luftverunreinigungen, Lärm, Erschütterungen und andere Umwelteinwirkungen zu vermindern. Neue Beeinträchtigungen
durch das geplante Vorhaben sollten soweit wie möglich vermieden oder, soweit unvermeidbar, ausgeglichen
werden.
Die während der Bauphase auftretenden Schall- und Staubimmissionen (bei Befahrungen und Befliegungen
auch während des Betriebes) sowie die Flächeninanspruchnahme für die Baustellen und Lagerplätze sind unvermeidbar und zeitlich begrenzt und daher auch nur mit relativ geringen Beeinträchtigungen verbunden.
Mit der vom Antragsteller favorisierten Trassenvariante GK3 ergeben sich jedoch erhebliche anlagebedingte
Konflikte, die durch die ortsnahe Trassenführung und die Querung von Siedlungsbereichen nahe der Autobahnanschlussstelle Groß Köris hervorgerufen werden. Durch die trassierungsbedingte Reduzierung des Sichtund Immissionsschutzwaldes entlang der Bahnstrecke kommt es zu einer deutlichen Verschlechterung der
Wohn- und Erholungsqualität der vom Leitungsvorhaben unmittelbar betroffenen Anwohner des Ortes Groß
Köris.
Im unwahrscheinlichen Falle einer Gasexplosion der geplanten Hochdruckerdgasleitung OPAL wären die Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch bei einem Unglücksfall in Groß Köris voraussichtlich größer als auf jedem
anderen Trassenabschnitt. Die alternative Trassenvariante GK1 ist daher für das Schutzgut Mensch wesentlich
günstiger zu bewerten als die Variante GK3, da sie keine derartigen Betroffenheiten von Siedlungsbereichen
aufweist.
Durch eine Optimierung der Feintrassierung der OPAL-Ferngasleitung im Trassenkorridor zwischen den
Ortsteilen Rietze und Friedrichshof (hier: anzustrebende mittige Lage der Leitungstrasse zwischen den bewohnten Siedlungsbereichen) kann den Besorgnissen der Gemeinde Rietzneuendorf-Staakow und ihrer Bürger hinsichtlich einer ortsverträglichen Leitungsführung Rechnung getragen werden.
Die vier potenziellen Verdichterstandorte sind von den nächst gelegenen Siedlungsbereichen weit genug entfernt (Mindestentfernung ca. 1100 m), so dass gemäß der von der WINGAS vorgelegten Schallimmissionsprognose für alle im Umfeld der Verdichterstandorte betroffenen Siedlungsgebiete einschließlich der Fontaneklinik
die Immissionsrichtwerte nach TA Lärm sicher eingehalten werden können.
Allerdings muss beim Verdichterstandort Groß Köris beachtet werden, dass für das 220 m vom Verdichterstandort entfernte „Haus an der Bahn“ der baurechtliche Status noch nicht abschließend festgestellt ist. Mit einer Einstufung als Wohnhaus wären die Immissionsrichtwerte nach den vorgelegten Planungen nicht einzuhalten. Da dieses „Haus an der Bahn“ offensichtlich bewohnt ist, muss von einer erheblichen Beeinträchtigung der
Hausbewohner durch die Lärmimmissionen der Verdichteranlage ausgegangen werden. Außerdem befindet
sich der Verdichterstandort Groß Köris in der Nachbarschaft unbebauter Seengebiete im überregional bedeutsamen Naturparkgebiet Dahme-Heideseen, das von Erholungssuchenden gern aufgesucht wird. Durch die Errichtung und den Betrieb der Erdgasverdichteranlage würde die Erholungswertigkeit des betroffenen Gebietes
deutlich gemindert werden. Das trifft analog auch auf den Verdichterstandort Mochheide zu, in dessen unmittelbarer Umgebung der von den Patienten und Gästen des Klinikums Motzen genutzte Erholungswald durch den
Betrieb der Verdichterstation verlärmt würde.
Bei den potenziellen Verdichterstandorten Baruth/Mark und Radeland würde es zwar auch zu räumlichen Einschränkungen und Beeinträchtigungen der Erholungsnutzung in den betroffenen Standortbereichen kommen.
Das vorhandene Fernwanderwegenetz durch das großflächige Waldgebiet ist davon jedoch nicht betroffen. Erhebliche Beeinträchtigungen der Erholungsnutzung in der Radelandsiedlung durch Lärmimmissionen von der
Verdichterstation sind aufgrund der großen Entfernung ebenfalls nicht zu besorgen. Die Verdichterstandorte
Baruth/Mark und Radeland befinden sich außerdem in der Nähe des großflächigen Industrie- und Gewerbege-
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bietes Baruth-Bernhardsmüh, das den Gebietscharakter des betroffenen Raumes bereits deutlich vorgeprägt
hat.
Im Vergleich der beiden Verdichterstandorte Baruth/Mark und Radeland wird der Verdichterstandort Radeland
aus raumordnerischer Sicht bevorzugt, da er lagebedingt mit geringeren Eingriffsfolgen behaftet ist und im Interesse des Schutzgutes Mensch (hier: Schaffung weiterer Beschäftigungsmöglichkeiten) auch eine künftige Erweiterung des bestehenden Industrie- und Gewerbegebietes Baruth-Bernhardsmüh ermöglicht (hier: Vermeidung von zusätzlichen Beeinträchtigungen durch Lärmimmissionen von der Verdichterstation).
Da, wie vorgenannt, Unfälle mit Erdgasfernleitungen sehr selten sind und i.d.R. nur durch Fremdeinwirkungen
hervorgerufen werden können, gelten unter Beachtung aller Sicherheitsvorschriften die Leitungen, einschließlich ihrer Nebenanlagen, wie Absperrarmaturen, als sicher. Ein verbleibendes Restrisiko ist dennoch grundsätzlich nicht auszuschließen.
Feststellung
Das Vorhaben „OPAL BB S“ ist mit der Trassenvariante GK1 und dem Verdichterstandort Radeland bei Beachtung der vorgenannten Hinweise und Umsetzung der erteilten Maßgaben mit den Erfordernissen der Raumordnung zum Schutzgut Menschen vereinbar.
Die Trassenvariante GK3 ist durch die ortsnahe Trassenführung und die Querung der Ortslage Groß Köris mit
erheblichen Beeinträchtigungen der Wohn- und Erholungsqualität der betroffenen Anwohner und einem nicht
vollständig ausschließbaren Restrisiko verbunden und deshalb mit den Erfordernissen der Raumordnung zum
Schutzgut Menschen nicht vereinbar. Die potenziellen Verdichterstandorte Groß Köris und Mochheide werden
wegen der erheblichen Betroffenheit von Erholungsnutzungen und des „Hauses an der Bahn“ nördlich von Groß
Köris ebenfalls nicht befürwortet.
4.2.2
Schutzgut Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt
Grundlagen
Im Kapitel zum Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt werden die Auswirkungen des beantragten
Vorhabens auf die Lebensräume von Tieren und Pflanzen sowie auf geschützte Biotope durch Flächeninanspruchnahme, Zerschneidungs- und Barrierewirkungen betrachtet.
Diese werden insbesondere anhand des ROG, des LEPro 2007, des LEP GR, des LEP eV, des Entwurfs des
LEP B-B, des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes und des Landschaftsprogramms Brandenburgs bewertet.
Bestand
Der Untersuchungsraum hat eine Breite von 600 m und erstreckt sich 300 m beiderseits des Hauptkorridors
sowie der verschiedenen Trassenvarianten. In Abschnitten mit direkt betroffenen Naturschutzgebieten oder mit
derzeit bekannten Vorkommen besonders sensibler Vogel- und Säugetierarten wurde der Untersuchungsraum
auf bis zu 500 m für die jeweils betroffene Seite ausgedehnt.
Der Naturraum im Abschnitt „OPAL BB S“ wird geprägt durch eine abwechslungsreiche Wald- und Seenlandschaft im Landkreis Dahme-Spreewald, großflächige Waldgebiete, Niederungsbereiche und intensiv genutzte
Ackerlandschaften in den Landkreisen Teltow-Fläming und Dahme-Spreewald, aber auch kleinräumig strukturierte Offenlandbereiche, Höhenzüge und Heidelandschaften sowie Flussniederungen in den südlichen Landkreisen Oberspreewald-Lausitz und Elbe-Elster.
Im Untersuchungsraum der „OPAL BB S“ befinden sich eine Reihe von verschiedenen Schutzgebieten. So
durchquert das OPAL-Leitungsvorhaben die Großschutzgebiete Naturpark „Dahme-Heideseen“ (Landkreis
Dahme-Spreewald), Naturpark „Niederlausitzer Landrücken“ (Landkreise Dahme-Spreewald und Elbe-Elster)
sowie den Naturpark „Niederlausitzer Heidelandschaft“ (Landkreis Elbe Elster).
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Folgende Landschaftsschutzgebiete werden vom Vorhaben betroffen:
Landkreis
Gebiets Nr.
Gebietsname
Dahme-Spreewald
3748-601
Teupitz-Köriser Seengebiet
Dahme-Spreewald
3848-602
Dahme-Heideseen
Teltow-Fläming
3946-602
Baruther Urstromtal und Luckenwalder Heide
Dahme-Spreewald,
4248-601
Lausitzer Grenzwall zwischen Gehren, Crinitz
Elbe-Elster,
und Buschwiesen
Oberspreewald-Lausitz
Elbe-Elster
4348-601
Bürgerheide
Elbe-Elster
4447-602
Rückersdorf-Drößiger-Heidelandschaft
Elbe-Elster
4447-603
Hohenleipisch-Sornoer-Altmoränenlandschaft
Elbe-Elster
4446-601
Elsteraue
Elbe-Elster
4549-601
Elsterniederung und westliche Oberlausitzer
Heide zwischen Senftenberg und Ortrand
Elbe-Elster
4647-601
Merzdorf/ Hirschfelder Waldhöhen
Weiterhin liegen folgende Naturschutzgebiete im Untersuchungsgebiet:
Landkreis
Gebiets Nr.
Gebietsname
Dahme-Spreewald
NSG 3747-504
Pätzer Hintersee
Dahme-Spreewald
NSG 3748-502
Skabyer Torfgraben
Dahme-Spreewald
NSG 3848-501
Löptener Fenne
Dahme-Spreewald
NSG 3947-501
Replinchener See
Dahme-Spreewald
NSG 4047-501
Prierow bei Golßen
Dahme-Spreewald
NSG 4047-503
Zützener Busch
Elbe-Elster
NSG 4448-503
Bergbaufolgelandschaft Grünhaus
Oberspreewald-Lausitz
NSG 4548-503
Seewald
Aufgrund der Vielfalt der betroffenen Landschaftseinheiten kommen im Untersuchungsraum auch fast alle in der
brandenburgischen Kartieranleitung aufgeführten Biotoptypen vor.
Die Verlegung der Erdgastransportleitung soll überwiegend auf relativ eingriffsunempfindlichen Ackerflächen
und in vorhandenen Trassenschneisen in Waldgebieten erfolgen, berührt aber auch wertvolle und nach § 32
BbgNatSchG geschützte Biotope. Insbesondere sind naturnahe Gewässer, Feuchtbiotope, Moore, naturnahe
Wälder und Trockenbiotope vom Vorhaben betroffen. Darüber hinaus schneidet die Trasse eine Vielzahl nach
§ 34 BbgNatSchG geschützter Gehölzbiotope wie Hecken, Feldgehölze und Gebüsche.
Weiterhin befinden oder nähern sich dem untersuchten Trassenkorridor der „OPAL BB S“ Tierlebensräume, die
einem besonderen Schutz unterliegen oder eine hohe naturschutzfachliche Wertigkeit besitzen. Ihre Seltenheit
bzw. Gefährdung ist durch Einträge in den Roten Listen des Landes Brandenburg dokumentiert und durch die
Aufführung in den Anhängen zur FFH-Richtlinie (92/43/EWG) sowie der EU-Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG)
dargestellt. Einem besonderen, strengen Schutz unterliegen hierbei die Arten nach Anhang IV der FFHRichtlinie, die nach § 42 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) geschützt sind. Hierzu zählen neben
Fischotter und Biber u.a. auch verschiedene Fledermaus-, Amphibien- und Vogelarten.
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Im Untersuchungsraum befinden sich auch zahlreiche NATURA 2000-Gebiete, zu denen im Kap. 4.3 „Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die NATURA 2000-Gebiete“ nähere Ausführungen folgen.
Auswirkungen
Die Auswirkungen des Vorhabens auf Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt werden entsprechend dem
derzeitigen Planungsstand dargestellt; detaillierte Auswirkungsprognosen und Aussagen zur Vermeidung und
Minimierung sind dem nachfolgenden Planfeststellungsverfahren vorbehalten.
Die Verlegung der Leitung soll fast vollständig in offener Bauweise erfolgen und überwiegend auf landwirtschaftlichen Flächen stattfinden, wobei sie sich in großem Maße an die vorhandenen linienhaften Infrastruktureinrichtungen (wie Leitungen oder Straßen) orientiert. Es werden aber auch in nicht unerheblichem Umfang
naturschutzfachlich hochwertige Lebensräume wie Wälder und Feuchtgebiete sowie Trockenbiotope von der
Trassenführung berührt.
Der Bau der geplanten unterirdischen Erdgasfernleitung und der erforderlichen oberirdischen Absperrstationen
führt vor allem durch die Anlage des Leitungsgrabens, die Herrichtung von Baustraßen und Baustelleneinrichtungen sowie aufgrund der Wechselwirkungen mit den Schutzgütern Wasser und Boden zu zahlreichen kleinflächigen Veränderungen von Artenreichtum und -vielfalt, zu Verlusten bzw. Schädigungen von Biotopen bzw.
Habitaten sowie zur Störung ökologischer Ausgleichsbeziehungen. Diese sind aufgrund der unterirdischen Verlegung meist nur kurz- und mittelfristig wirksam. Lediglich im Standortbereich der Erdgasverdichterstation und
der Absperrstationen sind durch den anlagenbedingten Flächenverbrauch und die Flächenversiegelungen dauerhafte Auswirkungen zu verzeichnen (hier: Verlust von Waldbeständen).
Bei den vier potenziellen Verdichterstandorten Groß Köris, Mochheide, Baruth/Mark und Radeland handelt es
sich um bewaldete Standortbereiche (Kiefernwald). Der Verdichterstandort Groß Köris befindet sich jedoch im
sensiblen Umfeld der benachbarten und z. T. direkt angrenzenden FFH-Gebiete (hier: FFH-Gebiete „LeueWilder See“ und „Heideseen bei Groß Köris“). Der Verdichterstandort Mochheide wäre mit zusätzlichen Eingriffen in Flora und Fauna zur Herstellung einer Sonderzufahrt für Schwerlasttransporte in einem bisher unbelasteten Erholungsraum für das Klinikum Motzen verbunden. Der Verdichterstandort Baruth/Mark liegt mittig in einem großflächigen Waldgebiet und würde zusätzliche Eingriffe für die Zuwegung und die Leitungsverbindungen
zur OPAL-Leitungstrasse erfordern. Demgegenüber befindet sich der Verdichterstandort Radeland am Rande
des Landschaftsschutzgebietes „Baruther Urstromtal und Luckenwalder Heide“ im Bereich einer vorhandenen
Trassenkreuzung und trägt damit dem raumordnerischen Grundsatz einer ressourcenschonenden Bündelung
von Infrastrukturen Rechnung (hier: Bündelung der OPAL-Leitungstrasse mit der Verdichterstation). Daher ist
der potenzielle Verdichterstandort Radeland aller Voraussicht nach auch mit den geringsten Auswirkungen auf
das Schutzgut Tiere und Pflanzen verbunden.
Während der Bauphase sind folgende wesentliche Auswirkungen zu erwarten, die im gesamten Hauptkorridor
und bei den vorgeschlagenen Trassenvarianten auftreten können:
-
Zerstörung der Vegetationsschicht im Bereich des Arbeitsstreifens auf ca. 30 m (in Waldbereichen) bis 36 m
(im Offenland)
-
Nachhaltiger und/ oder erheblicher Funktionsverlust bei Biotopen von hoher Wertigkeit und/ oder geringem
Regenerationsvermögen
-
Temporäre Beanspruchung von Tierlebensräumen auf der Breite des Arbeitsstreifens von insbesondere
standorttreuen Arten (wie z.B: Amphibien, bestimmte Vogelarten, Biber, Otter, Insekten), die Tierverluste
verursachen können
-
Zerschneidung von Lebensräumen bei der Verlegung in offener Grabenbauweise (insbesondere für mobile
Tierarten mit festen räumlichen Beziehungen wie Biber, Fischotter, Amphibien, Wild)
-
Vertreibung von schallempfindlichen oder menschenscheuen Tierarten
-
Veränderung von hydrologischen Biotopeigenschaften durch temporäre Wasserhaltungsmaßnahmen
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Als anlagenbedingte Auswirkungen sind folgende Sachverhalte aufzuführen:
-
Dauerhafter Flächenentzug durch die Errichtung von Absperrstationen (ca. 1,0-1,9 ha) und der Erdgasverdichterstation (ca.4,0 ha)
-
Freihaltung der Leitungstrasse inkl. des Schutzstreifens von Gehölzen (auf 6,4 m Breite) entlang der gesamten Trasse. Daraus resultiert ein Totalverlust der sich dort derzeit befindlichen Gehölzbiotope.
Betriebsbedingte Auswirkungen können insbesondere durch folgende Ereignisse entstehen:
-
Vertreibung von Tierarten durch Befliegungen und Befahrungen
-
Schädigung von Pflanzen und Tieren bei Leckagen in der Erdgastransportleitung
Anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen durch die unterirdisch verlegte Erdgastransportleitung selbst sind
gering, da sie sich im Boden befindet und der Arbeitsstreifen direkt nach Beendigung der Baumaßnahme bepflanzt, eingesät oder der Sukzession überlassen wird. Lediglich der Schutzstreifen wird gehölzfrei gehalten.
Bewertung
Gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 4 und Nr. 8 ROG sind Natur und Landschaft, einschließlich der Gewässer und Wälder, zu
schützen, zu pflegen und zu entwickeln. Die Infrastruktur ist mit der Freiraumstruktur in Übereinstimmung zu
bringen.
Nach § 6 LEPro 2007 sind die Naturgüter Boden, Wasser, Luft, Pflanzen- und Tierwelt in ihrer Funktions- und
Regenerationsfähigkeit sowie ihren Zusammenwirken zu sichern und zu entwickeln.
Gemäß dem Grundsatz G 3.1.1 LEP GR sollen unter anderem Flora und Fauna nachhaltig genutzt und großräumig vor Beeinträchtigungen bewahrt werden.
Nach dem Ziel 3.2.1 LEP GR ist zudem das ökologisch wirksame Freiraumverbundsystem mit den darin integrierten Freiraumfunktionen und Werten des Naturhaushaltes zu sichern und seine Funktionsfähigkeit zu entwickeln.
Gemäß dem Ziel 2.2.1 LEP eV haben im Freiraum mit besonderem Schutzanspruch die Belange von Natur und
Landschaft und die Sicherung und Entwicklung der Freiraumfunktionen Vorrang. Andere raumbedeutsame Nutzungen sind nur dann zulässig, wenn sie mit den Schutzzielen vereinbar sind.
Gemäß dem in Aufstellung befindlichen Ziel 5.2 LEP B-B sind im Freiraumverbund raumbedeutsame Inanspruchnahmen und Neuzerschneidungen durch Infrastrukturmaßnahmen, die die räumliche Entwicklung oder
Funktion des Freiraumverbundes beeinträchtigen, regelmäßig ausgeschlossen.
Das Vorhaben führt insbesondere zu baubedingten Beeinträchtigungen des Schutzgutes Tiere, Pflanzen und
biologische Vielfalt. Es steht damit teilweise im Konflikt zu den Erfordernissen der Raumordnung zur Sicherung
der Tier- und Pflanzenwelt in ihrer Funktions- und Regenerationsfähigkeit.
Die Beeinträchtigungen müssen durch entsprechende Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen gering gehalten werden.
Die baubedingten Auswirkungen sind durch entsprechende Planung und Ausführung generell auf das notwendige Minimum zu beschränken. Dies kann u.a. durch eine naturschutzfachliche Baubegleitung und eine angemessene Bauzeitenregelung zur Sicherung der Naturschutzbelange erreicht werden.
Es wird davon ausgegangen, dass die in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung dargestellten Maßnahmen V1
bis V6 zum Schutz und zur Wiederherstellung von Lebensräumen, zum Vogelschutz, zum Biberschutz, zum
Otterschutz, zum Amphibienschutz, zum Reptilienschutz und zum Fledermausschutz sowie zu Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen grundsätzlich geeignet sind, die Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen zu mindern oder zu
vermeiden. Diese Maßnahmen sind nicht nur zum Ausgleich für Beeinträchtigungen der Schutzgüter Tiere und
Pflanzen geeignet, sondern kompensieren zudem Eingriffe bei den Schutzgütern Landschaft, Boden und Wasser.
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Die detaillierte Konzeption und Ausarbeitung der Maßnahmen erfolgt im Rahmen der landschaftspflegerischen
Begleitplanung im nachfolgenden Planfeststellungsverfahren.
Der Verlegung der Leitung und der Errichtung von oberirdischen Anlagen einschließlich der Erdgasverdichterstation stehen einzelne Rechtsverordnungen der jeweils betroffenen Schutzgebiete entgegen. Die Beeinträchtigungserheblichkeit ist jedoch abhängig von der Ausgestaltung konkreter Schutzmaßnahmen und kann daher
deutlich verringert werden. Auf der Ebene der Planfeststellung ist die Befreiung von den dem Vorhaben jeweils
entgegenstehenden Bestimmungen erforderlich. Befreiungsvoraussetzung ist das Vorliegen überwiegender
Gründe des Gemeinwohls.
Im nachfolgenden Trassenvergleich werden die unterschiedliche Eingriffsschwere der verschiedenen Trassenvarianten und die Möglichkeiten zur Vermeidung bzw. Minderung erheblicher Beeinträchtigungen dargelegt.
Varianten BD1 – BD2:
Die Trassenvariante BD1 verläuft in Parallellage zu vorhandenen Pipelines im FFH- und Naturschutzgebiet
„Skabyer Torfgraben“ und würde durch die erforderliche Aufweitung der Trassenschneise und die in offener
Bauweise vorgesehene Querung der Dahme zu erheblichen Beeinträchtigungen des Moorwaldes und der FFHLebensraumtypen führen. Variante BD2 umgeht das genannte Schutzgebiet bei Bindow Süd und quert die
Dahme in geschlossener Bauweise, ohne die nach § 32 BbgNatSchG geschützten Biotope entlang der Dahme
zu beeinträchtigen. Hingegen verursacht die Trassenführung der BD2 eine neue Waldschneise von ca. 1 km
Länge und führt über ein nach § 32 BbgNatSchG geschütztes Trockenbiotop. Aufgrund der nachhaltigen Beeinträchtigung des FFH- und Naturschutzgebietes „Skabyer Torfgraben“ kann die Variante BD1 nicht befürwortet
werden. Die Variante BD2 wird aufgrund der geringeren Eingriffsfolgen als deutlich günstiger bewertet.
Varianten GK1 – GK3:
Die Trassenvarianten GK1 und GK3 verlaufen beide fast vollständig in Landschaftsschutzgebieten, kreuzen
keine NATURA 2000-Gebiete oder Naturschutzgebiete und führen entlang von vorhandenen Infrastrukturtrassen (Versorgungsleitungen, Autobahn, Bahnstrecke). Der Eingriff in Kiefernforstbestände ist annähernd identisch. Die Trassenvariante GK3 greift auf ca. 1,8 ha in Moorwaldbereiche und auf ca. 8,4 ha in Trockenbiotope
ein. Moorwälder werden von der Trassenführung GK1 nicht berührt. Dagegen sind Trockenbiotope innerhalb
von Leitungsschneisen mit einem Flächenumfang von ca. 27,9 ha betroffen. Eingriffe in Moorwälder sind in der
Regel irreversibel. Die Trockenbiotope sind durch die Freihaltung der vorhandenen Leitungsschneisen entstanden. Daher ist davon auszugehen, dass sich diese Trockenbiotope kurz- und mittelfristig am Eingriffsstandort
wieder etablieren können. Des Weiteren ist für beide Trassenvarianten davon auszugehen, dass sich nach dem
Bau der Leitung durch die räumlich erweiterte Freihaltung der Leitungsschneisen in den Bereichen, die als
Standorte für Trockenbiotope geeignet sind, auch weitere Trockenbiotope entwickeln werden.
Deshalb ist die Trassenvariante GK1 trotz der größeren Streckenlänge von 23,8 km und der flächenmäßig größeren Eingriffe in Trockenbiotope der kürzeren Trassenvariante GK3 vorzuziehen, die mit nachhaltigen Eingriffen in Moorwaldbereichen und demzufolge auch mit einer größeren Beeinträchtigungserheblichkeit verbunden
ist. Hinsichtlich des Schutzgutes Tiere bestehen keine wesentlichen Unterschiede zwischen den Trassenvarianten GK1und GK3. Für beide Varianten ist jedoch von Beeinträchtigungen der Lebensräume insbesondere
von Fledermäusen und Vögeln auszugehen.
Varianten KG1 – KG2 – KG3:
Die Trassenvariante KG1 verläuft vollständig entlang einer bestehenden Schneise in Parallellage zu vorhandenen Leitungen der ONTRAS und führt auf einer Länge von ca. 65 m im Bereich der Weißacker Kalkgruben
durch das FFH-Gebiet „Kleine Elster und Niederungsbereiche Ergänzung“. Im Querungsbereich selbst sind
keine geschützten Lebensraumtypen betroffen. Mit einer ökologischen Baubegleitung können durch geeignete
Schadensbegrenzungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen erhebliche Beeinträchtigungen der für die Erhaltungsziele oder Schutzzwecke maßgeblichen Bestandteile des FFH-Gebietes vermieden werden. So muss die
basiphile Vegetation im Bereich der Kalkgruben geschützt und das vorhandene kalkhaltige Material nach den
Verlegearbeiten wieder aufgetragen werden. Die Trassenvarianten KG2 und KG3 queren in Sololage größere
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zusammenhängende Waldflächen und verursachen durch die Neuzerschneidungen erhebliche Waldverluste
(KG3: 6,8ha, KG2: 3,7 ha). Die Trassenvariante KG2 berührt das FFH-Gebiet zudem auf einer längeren Strecke
von ca.130 m. Mit der Trassenvariante KG3 ist außerdem ein Wasserschutzgebiet Zone III betroffen. Unter der
Maßgabe, dass durch geeignete Schutzmaßnahmen die betroffenen Lebensraumtypen und Arten von erheblichen Beeinträchtigungen frei gehalten werden, ist die Vorzugsvariante KG1 auch aus naturschutzfachlicher
Sicht tragbar. Der Nachweis für die Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des FFHGebietes ist mit den vertiefenden Unterlagen für das nachfolgende Planverfahren zu erbringen.
Varianten SE1 – SE2 – SE3:
Die Trassenvariante SE1 durchquert das FFH- und Naturschutzgebiet „Seewald“ in offener Bauweise und würde insbesondere Bruchwälder und FFH-Lebensraumtypen erheblich beeinträchtigen. Die Trassenvarianten SE2
und SE3 umgehen dieses Gebiet vollständig, wobei die längere Trassenvariante SE3 mehr Gehölzbestände
durchschneidet als die Variante SE2. Deshalb ist die kürzere Variante SE2 als Vorzugsvariante für diesen
Raum zu bewerten. Mit den Trassenvarianten SE2 und SE3 wird auch eine direkte Inanspruchnahme des FFHGebietes „Pulsnitz und Niederungsbereiche“ vermieden, da die Pulsnitz in geschlossener Bauweise unterquert
wird. Da der Biber entlang beider Varianten SE3 und SE2 nachgewiesen ist, sind hier spezielle Schutzmaßnahmen zu treffen, um erhebliche Beeinträchtigungen für diese Tierart ausschließen zu können.
Im Interesse der Vermeidung bzw. Minimierung von Beeinträchtigungen des Schutzgutes Tiere und Pflanzen
hat die Landesplanungsbehörde im Rahmen des Raumordnungsverfahrens weitere Abstimmungen mit dem
Vorhabenträger, den Naturschutz – und Forstbehörden und den betreffenden Landkreisen und Kommunen zur
Optimierung der Trassenführung der OPAL-Ferngasleitung durchgeführt, die im Einzelnen folgende Maßnahmen betrifft:
•
Verlagerung der OPAL-Leitungstrasse aus dem FFH-Gebiet „Pätzer Hintersee“ auf die Ostseite einer
bereits vorhandenen Pipeline im Trassenabschnitt 11, wodurch das FFH-Gebiet dann nicht mehr betroffen ist
•
sorgfältige Feintrassierung der OPAL-Ferngasleitung im Raum Bornsdorf der Gemeinde Heideblick im
Trassenabschnitt 13 erforderlich, um mögliche Beeinträchtigungen von Feuchtgebieten zu minimieren
•
zum Schutz des Moorgebietes „Eierpieler“ südlich von Finsterwalde im Trassenabschnitt 16 ist mit der
Trassenführung eine westliche Umgehung dieses Moorgebietes vorgesehen
Eine detaillierte Beurteilung der Eingriffstatbestände nach § 12 BbgNatSchG und der Eingriffe im Hinblick auf
die artenschutzrechtlichen Belange bleibt dem nachfolgenden Planfeststellungsverfahren vorbehalten, da erst in
diesem Verfahren detaillierte Auswirkungsprognosen und belastbare Aussagen zur Vermeidung und Verminderung erstellt werden.
Feststellung
Das Vorhaben „OPAL BB S“ mit den Trassenvarianten BD2, GK1, KG1, SE2 und dem Verdichterstandort Radeland ist mit den Erfordernissen der Raumordnung zum Schutzgut Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt
nur bei Umsetzung der in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung vorgeschlagenen Maßnahmen und der erteilten Maßgaben vereinbar.
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Landesplanerische Beurteilung für das Vorhaben „Erdgastransportleitung OPAL, Abschnitt Brandenburg Süd“
4.2.3
- 58 -
Schutzgut Boden
Grundlagen
Im Kapitel zum Schutzgut Boden werden die Auswirkungen des beantragten Vorhabens auf die Bodenfunktionen durch Flächeninanspruchnahme, Funktionsverlust und Schadstoffeintrag betrachtet.
Diese werden insbesondere anhand des LEPro 2007 und des LEP GR bewertet.
Bestand
Die im untersuchten Trassenkorridor vorkommenden Böden sind überwiegend Jung- und Altmoränenböden, in
denen sich die glaziale Serie (Grundmoräne, Sander, Endmoräne, Urstromtal) widerspiegelt. Entlang der Fließgewässer finden sich auch holozän geprägte Auen- und Moorböden.
Aufgrund der differenzierten (pleistozänen) Bodenbildungsprozesse und der nachfolgenden (holozänen) Einflüsse sind im Trassenraum eine Vielzahl unterschiedlicher Leitbodenassoziationen vorhanden.
Die geringste ökologische Wertigkeit besitzen stark anthropogen überformte Böden der Siedlungsbereiche und
im Besonderen durch Altlasten vorbelastete Böden.
Der überwiegende Anteil der im Untersuchungsraum der „OPAL BB S“ vorhandenen Böden sind landwirtschaftlich genutzte Böden, die aufgrund der Bearbeitung und Düngung bereits einer stofflichen und physischen Beeinträchtigung unterliegen. Hierbei besitzen insbesondere lehmige Böden mit ausgeglichenem Bodenwasserhaushalt ein hohes Ertragspotenzial, was sie für landwirtschaftliche Nutzung besonders wertvoll macht.
Weiterhin sind auch zu einem erheblichen Anteil Waldböden vom Leitungsvorhaben betroffen, die als überwiegend naturnah einzustufen sind und damit einen hohen ökologischen Wert besitzen.
In geringerem Flächenumfang werden auch ökologisch besonders wertvolle und hochempfindliche Moor- und
Auenböden vom Vorhaben tangiert, die nur ein geringes Regenerationspotenzial besitzen und daher einen besonderen Schutzbedarf aufweisen.
Auswirkungen
Der Eingriff in das Schutzgut Boden wird hauptsächlich baubedingt durch die Verlegung im offenen Graben
stattfinden. Hierbei ist insbesondere mit Bodenverdichtungen durch die Befahrung mit Baufahrzeugen und Bodengefügeveränderungen durch die Bodenlagerung sowie den Wiedereinbau zu rechnen. Je feuchter und differenzierter die Böden aufgebaut sind, desto höher ist das Beeinträchtigungspotenzial. Durch den schonenden
Umgang mit dem Schutzgut Boden (z.B. durch Anwendung der DIN 18915 Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Bodenarbeiten) können diese Beeinträchtigungen verringert werden.
Bei hochempfindlichen Böden (insbesondere Moor- und Auenböden) muss überschlägig von einer erheblichen
Beeinträchtigung ausgegangen werden, die durch spezielle Schutzmaßnahmen vermindert werden kann.
Beim Auftreten von Altlasten in von Bodenbewegungen betroffenen Trassenabschnitten können darüber hinaus
umweltbelastende Stoffe frei werden.
Bei der Anwendung der vorgesehenen Durchörterungstechniken (Bohrung, Pressung) ist von einem nur sehr
geringen Eingriff in die Böden außerhalb der Baugruben auszugehen.
Anlagenbedingt entsteht eine nachhaltige Beeinträchtigung des Schutzgutes Boden vor allem durch die Oberflächenversiegelung im Standortbereich der Verdichterstation und auf den Standorten der oberirdischen Absperrstationen, wodurch wesentliche Bodenfunktionen verloren gehen.
In Auswertung der vorgelegten Immissionsprognose nach TA Luft Nr. 4.1 ist durch den Betrieb der Verdichterstation mit keinen relevanten stofflichen Einträgen in den Boden innerhalb des Beurteilungsgebietes nach TA
Luft zu rechnen. Bei Umsetzung der Baumaßnahmen für die Verlegung und den Betrieb der Ergasleitung nach
Stand der Technik sind andere schädliche stoffliche Einträge in den Boden nicht zu erwarten.
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- 59 -
Bewertung
Gemäß § 6 Abs. 1 und 2 LEPro 2007 soll das Naturgut Boden in seiner Funktions- und Regenerationsfähigkeit
sowie im Zusammenwirken mit den anderen Naturgütern (Wasser, Luft, Pflanzen- und Tierwelt) gesichert und
entwickelt werden.
Nach dem Grundsatz 3.1.8 des LEP GR soll das nicht vermehrbare Naturgut Boden in einem Zustand erhalten
werden, in dem es seine vielfältigen ökologischen Funktionen erbringen kann sowie die Vielfalt der Bodentypen
erhalten bleiben und u.a. grundwasserbeeinflusste Böden besonders geschützt werden.
Dem kann insbesondere auf vorbelasteten Agrarflächen durch die Anwendung von bodenschonenden Arbeitsweisen bei der Rohrverlegung entsprochen werden.
Einem besonderen Schutz unterliegen nach vorgenanntem Grundsatz auch grundwasserbeeinflusste Böden
wie Moor- und Auenböden. Da aufgrund der hohen Empfindlichkeit dieser Böden hier von einer nachhaltigen
und erheblichen Beeinträchtigung ausgegangen werden muss, kann diesem Grundsatz nur dann entsprochen
werden, wenn die betreffenden Bereiche mittels Durchörterung geschont werden oder bei der Trassenführung
gemieden werden. In der vergleichenden Bewertung verschiedener Trassenvarianten sind die Trassenvarianten
zu bevorzugen, mit denen eine Inanspruchnahme von Moorböden weitestgehend vermieden werden kann.
Der konkrete Vergleich der verschiedenen Trassenvarianten stellt sich wie folgt dar:
Varianten BD1 – BD2:
Bei der Variante BD1 sind weitaus größere Abschnitte mit Moor- und Waldböden betroffen als bei der Variante
BD2. Daher ist die Variante BD2 bezüglich des Schutzgutes Boden hier günstiger zu bewerten, auch wenn sie
auf einer relativ kurzen Strecke mit einer Neuzerschneidung einer Waldfläche verbunden ist.
Varianten GK1 – GK3:
Die Trassenvariante GK1 verläuft weitestgehend entlang einer bereits vorhandenen Erdgastrasse und unter
einer Hochspannungsfreileitungstrasse durch Waldflächen. Aufgrund der Vorbelastung durch den vorangegangenen Leitungsbau wird diese Variante günstiger bewertet als die Trassenvariante GK3, die in Teilbereichen
Moorwälder berührt, bei denen zu vermuten ist, dass sie von moorigen oder torfreichen Böden unterlagert sind.
Varianten KG1 – KG2 – KG3:
Bei den kleinräumigen Trassenvarianten KG1, KG2 und KG3 ergeben sich nur geringe Unterschiede. Dennoch
ist die mit der KG1 favorisierte Nutzung des bereits vorhandenen und vergleichsweise kürzeren Trassenkorridors hinsichtlich der Bodeneingriffe hier günstiger zu beurteilen als die mit den längeren Trassenvarianten KG2
und KG3 verbundene Neuzerschneidung von Waldflächen, da hier auch in einem größeren Umfang Waldböden
in Anspruch genommen werden müssen.
Varianten SE1 – SE2 – SE3:
Bei den Trassenvarianten SE1, SE2 und SE3 ist aufgrund der hydromorphen Bodenverhältnisse in diesem Gebiet davon auszugehen, dass im Trassenbereich empfindliche Böden vorgefunden werden. Das trifft insbesondere auf die Trassenvariante SE1 zu, die mit einer Durchschneidung des NSG „Seewald“ und der Inanspruchnahme empfindlicher Moorböden verbunden wäre. Bei Beachtung der hier erkennbaren sehr engen Wechselwirkungen zwischen den Schutzgüter Boden, Wasser, Tiere und Pflanzen muss die Trassenvariante SE1
grundsätzlich abgelehnt werden. Die zur großräumigen Umgehung des NSG „Seewald“ vorgeschlagenen Trassenvarianten SE2 und SE3 weisen hinsichtlich der Betroffenheit des Schutzgutes Boden vor allem Unterschiede in der Beanspruchung von naturnahen Waldböden auf. Da die Trassenvariante SE2 in ihrem Trassenverlauf
weniger Waldflächen in Anspruch nimmt, weist sie auch eine deutlich geringere Beanspruchung von Waldböden auf als die Variante SE3. Die Trassenvariante SE2 ist daher hinsichtlich der Auswirkungen auf das Schutzgut Boden günstiger zu bewerten.
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Prinzipiell lässt sich in Bezug auf das Schutzgut Boden feststellen, dass Trassenbündelungen in Waldbereichen
eine geringere Beeinträchtigung verursachen als eine Verlegung in unzerschnittene Waldgebiete, da hier bereits durch vorangegangene Leitungsbaumaßnahmen eine Beeinträchtigung des Bodenkörpers vorliegt.
Hinsichtlich des Baus von Absperrstationen im Abstand von 10-18 km und der Errichtung der Erdgasverdichterstation ist das OPAL-Vorhaben mit erheblichen Oberflächenversiegelungen verbunden. Aufgrund gleichartiger
Bodenverhältnisse unterscheiden sich die möglichen Standorte für die Erdgasverdichterstation in ihrem Beeinträchtigungsgrad auf das Schutzgut Boden jedoch nur unwesentlich voneinander. Da die Standorte der Absperrarmaturen noch nicht festgelegt sind, können hier auch noch keine Standortvarianten bevorzugt werden.
Mit den nachfolgenden Planungsschritten ist dafür Sorge zu tragen, dass die Absperrstationen auf eingriffsunempfindlichen Flächen lokalisiert werden, um nachhaltige Beeinträchtigungen von ökologisch besonders wertvollen Böden auszuschließen.
Feststellung
Für das Vorhaben „OPAL BB S“ ist eine Vereinbarkeit mit den Erfordernissen der Raumordnung zum Schutzgut
Boden nur bei Umsetzung der erteilten Maßgaben herstellbar. Für die Trassenführung der OPAL- Ferngasleitung im südlichen Teil des Landes Brandenburg werden die Trassenvarianten BD2, GK1, KG1 und SE2 als verträglich bewertet.
4.2.4
Schutzgut Wasser
Grundlagen
In diesem Kapitel werden die Auswirkungen des beantragten Vorhabens auf das Oberflächenwasser und auf
das Grundwasser betrachtet (z.B. durch Beeinflussung der Grundwasserleiter infolge möglicher Schadstoffeinträge oder Grundwasserabsenkungen, einschließlich der Grundwasserneubildung in Wasserschutzgebieten).
Die Auswirkungen werden insbesondere anhand des LEPro 2007 und des LEP GR sowie des Brandenburgischen Wassergesetzes bewertet.
Bestand
Oberflächengewässer im Untersuchungsraum der „OPAL BB S“ sind die Dahme (bei Bindow) als Bundeswasserstrasse sowie die Schwarze Elster und die Pulsnitz als Landesgewässer I. Ordnung. Weiterhin befinden sich
eine Vielzahl von Fließgewässern, Gräben und Kanälen im Untersuchungskorridor, wovon die Bedeutendsten
hierbei der Skabyer Torfgraben, die Kleine Elster, der Hauptschradengraben und die Schacke sind.
Als markante Standgewässer sind der Pätzer Hintersee, der Wilder See, der Töpchiner See, der Buhrsee, der
Güldensee, der Kleine und der Große Roßkardtsee, der Schulzensee, der Zemminsee, der Schweriner See,
der Mielitzsee, der Teupitzer See und die Seen der Kleinen Restlochkette westlich von Grünewalde (Altbergbaugebiet Lauchhammer) mit dem Kleinen und dem Großen Woobergsee, dem Grünewalder Lauch und dem
Seewaldsee im Untersuchungsgebiet vorhanden. Weiterhin existieren eine Vielzahl von Teichen und andere
Kleingewässer im Untersuchungsraum.
Im Untersuchungsraum der „OPAL BB S“ befinden sich sehr unterschiedlich vor Schadstoffeintrag geschützte
Grundwasservorkommen. Die Spannbreite reicht von Niederungen, in denen das Grundwasser zu Tage tritt, bis
hin zu grundwasserfernen Bereichen mit sehr großen Grundwasserflurabständen. In der Nähe von Bergbaugebieten insbesondere in den südlichen Trassenabschnitten ist mit Grundwasserabsenkungsbereichen zu rechnen. Hier ist aufgrund der bergbaulichen Tätigkeit eine stoffliche Vorbelastung des Grundwassers nicht auszuschließen.
Insbesondere die Niedermoor- und Auenbereiche besitzen eine hohe Grundwasserverschmutzungsempfindlichkeit und weisen daher einen erhöhten Schutzbedarf auf. In der Regel besitzt Grundwasser unter Grund- und
Endmoränen mit hohem Lehmanteil eine geringe Grundwassergefährdungsempfindlichkeit.
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Im Untersuchungsraum der „OPAL BB S“ befinden sich die Wasserschutzgebiete Lindenbrück (Landkreis Teltow-Fläming), Gussow, Groß Köris und Bornsdorf (Landkreis Dahme-Spreewald), Hirschfeld und Gahro (Landkreis Elbe-Elster) sowie Tettau (Landkreis Oberspreewald-Lausitz).
Auswirkungen
Bei Fließ- und Stillgewässer besteht generell - sofern keine entsprechenden Vermeidungsmaßnahmen durchgeführt werden - ein hohes Risiko von negativen Auswirkungen durch baubedingten Schadstoff- und Nährstoffeintrag. Dies könnte vor allem bei offenen Gewässerquerungen temporär der Fall sein. Weiterhin können bei
diesen Querungen zeitweilig ökologisch wichtige Gewässerstrukturen (Ufer, Flachwasserbereiche) beeinträchtigt werden, sofern nicht - wie zumindest bei den größeren Fließgewässern vorgesehen - eine geschlossene
Bauweise zur Unterquerung der Gewässer gewählt wird. Im nachfolgenden Planfeststellungsverfahren werden
die technischen Querungsarten von Gewässern und deren Auswirkungen detailliert dargestellt.
Naturnahe Oberflächengewässer sind morphologisch differenziert aufgebaut und daher bei physischen Eingriffen wie der Verlegung in offener Bauweise, nur bedingt regenerationsfähig. Anthropogen überformte Gewässer
wie Gräben oder Kanäle, sind demgegenüber relativ eingriffsunempfindlich.
Insbesondere saubere, naturnahe Gewässer reagieren empfindlich gegenüber Stoffeinträgen, wie sie beim unkontrollierten Austritt von Betriebstoffen vorkommen könnten.
Durch den Austritt von Betriebsstoffen, der zum Bau verwendeten Geräte und Maschinen, besteht die Gefahr
der Grundwasserverschmutzung in grundwasserverschmutzungsempfindlichen Bereichen. Dem kann durch die
Verwendung einwandfreier Gerätschaften und der Betankung der Maschinen außerhalb dieser Bereiche entgegengewirkt werden. In Bereichen mit großen Grundwasserflurabständen und bindigen Böden ist die Gefahr der
Grundwasserverschmutzung beim Austreten von kleineren Mengen an Betriebsflüssigkeiten eher gering.
Temporär kann es durch ggf. erforderlich werdende Wasserhaltungsmaßnahmen während der Verlegearbeiten
zu einer Unterbrechung des Gewässerflusses und der Veränderung von Pegelständen kommen.
Durch den Bau von Absperrarmaturen und der Erdgasverdichterstation kommt es zu Oberflächenversiegelungen, welche die Infiltrationsrate von Regenwasser mindert.
Bewertung
Gemäß § 6 Abs. 1 LEPro 2007 ist das Naturgut Wasser in seiner Funktions- und Regenerationsfähigkeit sowie
in seinem Zusammenwirken mit den anderen Naturgütern zu sichern und zu entwickeln.
In den Grundsätzen 3.1.5. und 3.1.6 LEP GR werden die Sicherung und Erhaltung der ökologischen Funktionen
von Grundwasser und Oberflächengewässern und die Vermeidung von schädlichen Stoffeinträgen herausgestellt. Darüber hinaus werden im Grundsatz 3.2.4 LEP GR die Fließgewässersysteme als Rückgrat des Feuchtbiotopverbundes gesehen, das naturnah erhalten bzw. gestaltet werden sollte.
Hinsichtlich der Grundwassergefährdungsempfindlichkeit ist allgemein davon auszugehen, dass je größer der
Grundwasserflurabstand und je bindiger die Böden sind, desto besser auch das Grundwasser vor Schadstoffeinträgen geschützt ist. Durch die Beachtung einfacher technischer Regeln im Umgang mit grundwassergefährdenden Stoffen lässt sich die Gefahr der Grundwasserverschmutzung weiter verringern. Damit kann dem
Grundsatz 3.1.5 des LEP GR entsprochen werden. Bei Anwendung der vorgenannten Regeln können auch die
Zonen III und IV von Wasserschutzgebieten gekreuzt werden, ohne dass eine Beeinträchtigung des Trinkwassers zu erwarten ist. Wasserschutzzonen I oder II werden von den Trassenvarianten jedoch nicht gequert.
Gemäß § 54 Abs. 3 BbgWG dürfen die Versiegelung des Bodens oder andere Beeinträchtigungen der Versickerung zur Grundwasserneubildung nur soweit erfolgen, wie dies unvermeidbar ist. Negative Auswirkungen
sind diesbezüglich im Standortbereich der Erdgasverdichteranlage und im weit geringeren Maße an den Standorten der oberirdischen Absperrstationen zu erwarten.
Die Beeinträchtigungen der Oberflächengewässer sind in Abhängigkeit von ihrer Naturnähe und der zum Einsatz kommenden Kreuzungstechnologie unterschiedlich zu bewerten. Grundsätzlich aber ist die vorgesehene
Durchörterung sensibler Gewässer (hier: grabenlose geschlossene Bauweise mit unterirdischen VortriebsverGemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg
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- 62 -
fahren) eine Voraussetzung für die Umweltverträglichkeit des Leitungsvorhabens. Durchörterungen sind vorgesehen für die Dahme Wasserstraße (Trassenvarianten BD2), den Verbindungskanal vom Schulzensee zum
Zemminsee in Groß Köris (Trassenvariante GK3), die Kleine Elster und die Schwarze Elster, den Hauptschradengraben und die Pulsnitz (Trassenvarianten SE1, SE2 und SE3). Bei Anwendung unterirdischer Vortriebsverfahren ist eine erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigung des Wasserkörpers nicht zu besorgen. Hierzu bedarf es jedoch in der nachfolgenden Planungsphase einer Konkretisierung zu den weiteren Gewässerkreuzungen, aus der abgeleitet werden kann, ob der Grundsatz 3.1.6 des LEP GR bezüglich der Sicherung der ökologischen Funktionen der Oberflächengewässer eingehalten wird.
Hinsichtlich der Betroffenheit des Schutzgutes Wasser werden die verschiedenen Trassenvarianten wie folgt
bewertet.
Varianten BD1 – BD2:
Die Trassenvariante BD2 ist deutlich verträglicher als die Variante BD1, da bei der Variante BD2 die Querung
sensibler aquatischer und semi-aquatischer Bereiche einen weitaus geringeren Umfang besitzt.
Varianten GK1 – GK3:
Die Trassenvariante GK3 weist einen höheren Anteil von Gewässerquerungen und betroffenen Feuchtgebieten
auf als die Variante GK1, welche die Schutzzone III B und IV des Wasserschutzgebietes Lindenbrück kreuzt.
Aufgrund des unmittelbaren Eingriffs in sensible Feuchtgebiete und Gewässer wird diese Beeinträchtigung als
nachteiliger eingeschätzt als die potenzielle und kaum wahrscheinliche Beeinträchtigung des genannten Wasserschutzgebietes. Daher wird die GK1 der Variante GK3 vorgezogen.
Varianten KG1 – KG2 – KG3:
Die kleinräumigen Trassenvarianten KG1 und KG2 sind hinsichtlich des Schutzgutes Wasser als verträglich zu
bewerten. Die Variante KG3 berührt die Schutzzone III des Wasserschutzgebietes Gahro und ist daher ungünstiger als die beiden vorgenannten Varianten.
Varianten SE1 – SE2 – SE3:
Da durch die Trassenvarianten SE1, SE2 und SE3 gleichermaßen viele Gewässer gekreuzt werden und die
Hauptgewässer Schwarze Elster, Hauptschradengraben und Pulsnitz in geschlossener Bauweise gequert werden sollen, sind zwischen den Trassenvarianten keine wesentlichen Unterschiede festzustellen. Allerdings
muss durch den hohen Grundwasserstand in diesem Raum und die notwendigen Wasserhaltungsmaßnahmen
dafür Sorge getragen werden, dass Beeinträchtigungen des Grundwassers vermieden werden.
Hinsichtlich der Betroffenheit des Schutzgutes Wasser sind keine wesentlichen Unterschiede zwischen den potenziellen Standortbereichen für die Erdgasverdichterstation auszumachen. Die Verdichterstandorte Baruth und
Radeland liegen zwar in der Schutzzone III B und IV des Wasserschutzgebietes Lindenbrück. Jedoch ergibt
sich durch den Bau der Verdichterstation nur ein unwesentlicher Unterschied für den Trinkwasserschutz, da
sich das Industrie- und Gewerbegebiet „Bernhardsmüh“ bereits überwiegend in diesem Schutzgebiet befindet.
Bei Einhaltung der von der zuständigen Wasserbehörde auferlegten Schutzmaßnahmen sind keine Gefährdungen der Trinkwasserressourcen zu besorgen. Die Verdichterstandorte Groß Köris und Mochheide liegen zwar
außerhalb von Wasserschutzgebieten, dafür jedoch in der Nähe sensibler Seen und Feuchtgebiete und können
daher auch nicht als vorteilhafter eingeschätzt werden.
Feststellung
Das Vorhaben „OPAL BB S“ ist mit den Erfordernissen der Raumordnung zum Schutzgut Wasser vereinbar,
sofern ökologische sensible und bedeutende Oberflächengewässer in geschlossener Bauweise gequert und
alle Vorsichtsmaßnahmen nach Stand der Technik getroffen werden, um eine Verschmutzung des Grundwassers zu verhindern.
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4.2.5
- 63 -
Schutzgüter Luft und Klima
Grundlagen
Im Kapitel zu den Schutzgütern Luft und Klima werden vor allem die Auswirkungen des beantragten Vorhabens
durch Luftschadstoffemissionen auf die Lufthygiene, auf klimatische Funktionen durch Beeinflussung von
Frisch- und Kaltluftentstehung sowie der Luftzirkulation betrachtet. Die Auswirkungen werden anhand des
LEPro 2007 und des LEP GR bewertet.
Bestand
Das Land Brandenburg befindet sich im Übergangsbereich von ozeanischem Klima in Westeuropa und kontinentalem Klima im Osten. Mit einer mittleren Niederschlagssumme von unter 600 mm (im Oderbruch ca.
450 mm) gehört das Land zu den trockensten Regionen von Deutschland. Lufthygienische Vorbelastungen im
betrachteten Raum entstehen vor allem durch die vorhandene Industrie und durch den Straßenverkehr. Waldflächen wirken als Frischluftentstehungsgebiete und haben daher eine besondere Bedeutung für die Lufthygiene.
Auswirkungen
Zu den baubedingten Auswirkungen auf das Schutzgut Luft und Klima gehören insbesondere die temporären
Schadstoff- und Staubemissionen bei der Verlegung der Erdgastransportleitung. Anlagenbedingte Auswirkungen sind in der notwendigen ständigen Freihaltung des Schutzstreifens in Waldbereichen zu sehen, da hierdurch langfristig ein Frischluftentstehungsgebiet in seiner Funktion beeinträchtigt werden kann. Im Falle der
Beschädigung einer Erdgasleitung, welche in aller Regel jedoch sehr selten und zumeist auf Fremdeinwirkung
zurückzuführen ist, kann lokal begrenzt Erdgas entweichen.
Durch den Bau der Erdgasverdichterstation in einem Waldgebiet geht die klimatische Wirkung der betroffenen
Waldfläche auf einer Fläche von ca. 4 ha verloren. Die Errichtung und der Betrieb der Absperrstationen verursachen geringfügige mesoklimatische Wirkungen, die die Erheblichkeitsschwelle nicht überschreiten. Stoffliche
Emissionen (in Form von NO2, SO2 und CO) erfolgen durch den Betrieb der Verdichterstation. Jedoch liegen die
Immissionen nach den Vorgaben der TA Luft unterhalb der Irrelevanzschwelle. Während des Betriebes der
Erdgasverdichterstation werden maximal 3 Verdichter mit je 32 MW Leistung betrieben. Die Befeuerung der
Verdichter mit Erdgas hat erhebliche Treibhausgasemissionen in Form von CO2 zur Folge.
Bewertung
Gemäß § 6 Abs. 1 LEPro 2007 ist die Luft als Naturgut in seiner Funktions- und Regenerationsfähigkeit sowie
im Zusammenwirken mit anderen Naturgütern zu sichern und zu entwickeln. Im Grundsatz 3.1.9 des LEP GR
sind zudem klimatisch bedeutsame Gebiete (hier: Kaltluftentstehungsgebiete vornehmlich im Einzugsgebiet von
Siedlungen) zu schützen und weiterzuentwickeln.
Die baubedingten Schadstoff- und Staubemissionen sind räumlich und zeitlich eng begrenzt und werden daher
nicht merklich zur Beeinträchtigung der Luftqualität beitragen. Insgesamt sind die Auswirkungen auf die Schutzgüter Luft und Klima daher als gering zu bewerten.
Auswirkungen können sich durch die langfristige Verminderung von Frischluftentstehungsgebietsflächen im notwendigen Schutzstreifen der geplanten „OPAL BB S“ innerhalb von Waldgebieten ergeben. Aufgrund des relativ
geringen Flächenanteils dieser Schutzstreifenflächen an den insgesamt zu querenden Waldgebieten ist allerdings auch hier nicht mit erheblichen Verminderungen der Klimawirksamkeit der betroffenen Waldgebiete zu
rechnen.
Da die Emissionen der Verdichterstation mit dem Luftstrom größtenteils abgeführt werden, sind für das Beurteilungsgebiet nach TA Luft (Radius aus 50-facher Schornsteinhöhe von ca. 30 m) keine wesentlichen Beeinträchtigungen der Luftqualität abzuleiten. Der klimatische Funktionsverlust des Waldes durch den Bau der Erdgasverdichterstation unterscheidet sich hinsichtlich der verschiedenen Standortvarianten nur unwesentlich, da es
sich bei allen Standorten um gleichartige Waldflächen handelt.
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Ausgehend von den Klimaschutzzielen des Landes Brandenburg sind die Treibhausgasemissionen der Erdgasverdichteranlage als kritisch zu werten. Nach den im Bundes-Immissionsschutzgesetz geregelten Grundpflichten sind solche genehmigungsbedürftigen Vorhaben wie die geplante Gasturbinenverdichteranlage so zu errichten und zu betreiben, dass zur Gewährleistung eines hohen Schutzniveaus für die Umwelt Energie sparsam
und effizient verwendet wird. Zur Sicherung eines hohen energetischen Wirkungsgrades und der Verminderung
von CO² - Emissionen hat der künftige Betreiber der Gasturbinenanlage deshalb im Genehmigungsverfahren
geeignete Maßnahmen zur Abwärmenutzung darzulegen. Aufgrund der räumlichen Möglichkeiten für eine Anbindung der Verdichterstation an das bestehende Industriegebiet „Bernhardsmüh“ werden die Standortvarianten
Baruth und Radeland als geeigneter für eine künftige Abwärmenutzung gegenüber den Standortvarianten
Mochheide und Groß Köris bewertet. Daher sind die Verdichterstandorte Baruth und Radeland die Vorzugsstandorte hinsichtlich der Schutzgüter Klima und Luft.
Feststellung
Das Vorhaben „OPAL BB S“ ist mit den Erfordernissen der Raumordnung bezüglich der Schutzgüter Luft und
Klima vereinbar, wobei den Klimaschutzzielen des Landes Brandenburg mit den Verdichterstandorten Baruth
und Radeland am besten Rechnung getragen werden kann. Im folgenden Planverfahren ist ein detailliertes
Konzept zur Abwärmenutzung für den künftigen Betrieb der Verdichteranlage vorzulegen. Hierbei ist auch zu
prüfen, inwieweit eine Abwärmenutzung bereits vor der geplanten Vollauslastung der Verdichter ab 2017 sinnvoll möglich ist. Der klimatische Funktionsverlust durch die nachhaltige Inanspruchnahme von Waldflächen ist
an anderer Stelle auszugleichen.
4.2.6
Schutzgut Landschaft
Grundlagen
Im Kapitel zum Schutzgut Landschaft werden die Auswirkungen des beantragten Vorhabens auf das Landschaftsbild durch oberflächlich verbleibende optische Veränderungen betrachtet. Kriterien zur Bewertung des
Landschaftsbildes sind seine Eigenart, Vielfalt und Naturnähe. Weitere Kriterien zur Bewertung des Schutzgutes sind die Erlebniswirksamkeit und freiraumbezogene Erholungsnutzung sowie der großräumige Funktionszusammenhang. Die Auswirkungen des Vorhabens werden anhand des LEPro 2007, des LEP GR, des LEP eV
und des Entwurfs des LEP B-B bewertet.
Bestand
Vom Vorhaben „OPAL BB S“ sind folgende naturräumliche Großeinheiten betroffen (Untereinheiten sind in
Klammern gesetzt):
•
Ostbrandenburgisches Heide- und Seengebiet (Dahme- Seengebiet, Zossen- Teupitzer Platten- und
Hügelland)
•
Mittelbrandenburgische Platten und Niederungen (Luckenwalder Heide, Baruther Tal)
•
Lausitzer Becken und Heideland (Luckauer-Calauer Becken, Lausitzer Grenzwall, KirchhainFinsterwalder Becken, Niederlausitzer Randhügel)
•
Elbe-Mulde-Tiefland (Elbe-Elster-Land)
•
Sächsisches Hügelland (Großenhainer Pflege)
Im Untersuchungsraum der „OPAL BB S“ kommen verschiedenartige Landschaftseinheiten mit vielfältigen
natürlichen oder naturnahen Vegetationsformen vor (Alleen, Baumreihen, Hecken, Feldgehölze). Das betrifft
sowohl großflächige Wald – und Seengebiete, große Ackerflächen als auch Offenlandflächen mit einer kleingliedrig strukturierten Feldflur sowie hüglige Landschaften. Stellvertretend für die darin integrierten sowie das
Landschaftsbild gleichfalls prägenden Großschutzgebiete sind zu nennen:
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•
Naturpark Dahme-Heideseen
•
Naturpark Niederlausitzer Landrücken
•
Naturpark Niederlausitzer Heidelandschaft .
- 65 -
Auswirkungen
Baubedingte Beeinträchtigungen für das Landschaftsbild resultieren insbesondere aus der Anlage eines Arbeitsstreifens. Da die OPAL häufig durch Acker- und Grünland geführt wird, ist eine Wiederherstellung des ursprünglichen Landschaftsbildes innerhalb kurzer Zeit möglich.
Erhebliche Beeinträchtigungen sind nur zu erwarten, wenn ältere Gehölze, geschlossene Waldbestände oder
andere landschaftsbildprägende Vegetationseinheiten mit langer Regenerationszeit (z.B. Niedermoore mit Röhrichten) betroffen sind. Durch die Zerschneidung (und anschließende Freihaltung innerhalb der Schutzstreifenbreite) von Waldflächen oder anderer punktueller oder linienhafter Gehölzstrukturen wird das Landschaftsbild
i. d. R. beeinträchtigt.
Die anlagenbedingten Auswirkungen der Erdgasfernleitung werden durch die unterirdische Verlegung sowie die
Anpassung der Trassenführung an vorhandene Freiräume und Schneisen bereits weitgehend optimiert.
Aufgrund der unterirdischen Verlegung der „OPAL BB S“ verbleiben neben den sichtbaren Trassenschneisen in
Waldlagen oberirdisch nur wenige Elemente, die eine landschaftsbildverändernde Wirkung entfalten können.
Dazu gehören insbesondere die Bauwerke für die Absperrstationen. Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes
hängen sowohl vom Charakter und der Vorbelastung des jeweils betroffenen Landschaftsraumes als auch von
der Größe und der Wirkung des Bauwerks im Landschaftsraum ab.
Da die Standorte für die Absperrstationen noch nicht festgelegt sind, können hieraus auch noch keine konkreten und variantenbezogenen Auswirkungen abgeleitet werden. Jedoch ist davon auszugehen, dass Bauwerke
dieser Größe in der freien Landschaft in gewissem Maße eine Blick richtende Wirkung besitzen und eine verfremdende Wirkung auf das Landschaftsbild ausüben können.
Es wird eingeschätzt, dass auch Trassenmarkierungselemente (Schilderpfähle) und Flugüberwachungstafeln
oder Hauben (je nach Örtlichkeit und räumlichen Zusammenhang), insbesondere wegen ihrer Signalfarbe ebenfalls Blicke auf sich ziehen können.
Von wesentlicher Bedeutung für die Veränderung des Landschaftsbildes ist jedoch die Errichtung der Erdgasverdichterstation. Diese umfasst auf einem ca. 4 ha großen Gelände verschiedene Gebäude mit einer Höhe von
bis zu 12,5 m und Schornsteinen bzw. Ausbläsern mit einer Höhe bis 30 m. Diese Gebäude sind im Zusammenhang mit dem umgebenden Landschaftsbildraum zu betrachten und zu bewerten. Großflächige und industrieähnliche technische Anlagen beeinträchtigen das natürliche Umfeld in erheblichem Maße und sollten daher
möglichst in entsprechend vorgeprägten oder vorbelasteten Standortbereichen eingeordnet werden.
Bewertung
Gemäß § 6 Abs. 1 LEPro 2007 sollen die Naturgüter Boden, Wasser, Luft, Pflanzen- und Tierwelt in ihrem Zusammenwirken gesichert und entwickelt werden. Entsprechend § 6 Abs. 2 LEPro 2007 sollen die Inanspruchnahme und Zerschneidung des Freiraums vermieden werden.
Gemäß Ziel 2.0.8 LEP eV sind bei der Inanspruchnahme der Landschaft durch Verkehrs- und Leitungstrassen
vermeidbare Beeinträchtigungen zu unterlassen.
Nach dem Grundsatz 3.1.10 LEP GR soll zudem die Attraktivität der durch die Landnutzung geprägten Kulturlandschaft erhalten und entwickelt werden, während Grundsatz 3.1.11 LEP GR auf die Erhaltung der Kulturlandschaften abzielt.
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Gemäß dem im Entwurf des LEP B-B enthaltenen Grundsatzes 6.8 sollen für Vorhaben der technischen Infrastruktur, Ver- und Entsorgung sowie Energieerzeugung im Außenbereich entsprechend vorgeprägte, raumverträgliche Standorte vorrangig mit- oder nachgenutzt werden.
Die bereits genannten Naturräume sind nach der vorliegenden Umweltverträglichkeitsuntersuchung in ihrer Bedeutung und Empfindlichkeit gegenüber landschaftswirksamen Eingriffen wie folgt bewertet worden:
Naturräumliche
Untereinheit
Vielfalt
Eigenart
Bedeutung
Empfindlichkeit
Großeinheit
(nach SCHOLZ)
Ostbrandenburgisches
Dahme- Seengebiet
Hoch
Hoch
hoch
hoch
Heide- und
Zossen-Teupitzer Platten- und
Gering
Mittel
mittel
gering
Seengebiet
Hügelland
Mittelbrandenburgische Plat-
Luckenwalder Heide
Mittel
Hoch
hoch
mittel
ten und Niederungen
Baruther Tal
Hoch
Hoch
hoch
hoch
Hoch
Mittel
mittel
mittel
Lausitzer Grenzwall
Hoch
Hoch
hoch
hoch
Kirchhain-Finsterwalder Becken
Mittel
gering
mittel
gering
Niederlausitzer Randhügel
Hoch
Hoch
hoch
hoch
Elbe-Mulde-Tiefland
Elbe-Elster-Tieflland
Mittel
Mittel
mittel
mittel
Sächsisches Hügelland
Großenhainer Pflege
Gering
gering
gering
gering
(mit Fiener Bruch)
Lausitzer Becken und Heide-
Luckauer-Calauer
land
Becken
Von besonderer lokaler Bedeutung sind i.d.R. naturnahe Gewässer und deren Feuchtgebiete, Wälder, landschaftsgliedernde linienhafte Gehölzstrukturen und geomorphologische Besonderheiten. Wesentliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes können durch Eingriffe in geschlossene Gehölzbestände sowie bei der
Durchschneidung von geschlossenen linienhaften Gehölzbeständen entstehen.
Die Eingriffserheblichkeit der verschiedenen Trassenvarianten in das jeweils vorgefundene Landschaftsbild wird
wie folgt beurteilt:
Varianten BD1 – BD2:
Bei der Trassenvariante BD1 wird ein hochwertiges Feuchtgebiet an der Dahme gequert, welches als FFH- und
Naturschutzgebiet ausgewiesen ist. Zwar soll für die Leitungsverlegung eine bestehende Schneise genutzt
werden, die jedoch erheblich aufzuweiten wäre, was in diesem sumpfigen Abschnitt zu einer deutlichen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes führen würde. Mit der Trassenvariante BD2 werden diese Schutzgebiete
umgangen. Allerdings muss durch diese Umgehung eine Neuzerschneidung einer Waldfläche auf einer Länge
von 1 km in Kauf genommen werden. Dennoch ist der mit der Trassenvariante BD1 verbundene Eingriff aufgrund des höheren Landschaftsbildwertes als schwerwiegender zu beurteilen als bei der Variante BD2.
Varianten GK1 – GK3:
Die Trassenvariante GK1 verläuft nahezu vollständig entlang von vorhandenen Leitungsschneisen in Waldgebieten. Die Variante GK3 ist überwiegend mit der Bundesautobahn BAB A 13 und der Bahnlinie im Bereich von
Groß Köris gebündelt, ist in der Ortslage Groß Köris aber auch mit einer teilweisen Inanspruchnahme von
Moorwaldflächen verbunden, was zu einer nachteiligen Wirkung auf das Landschaftsbild führen würde. Aufgrund der zerschneidenden Wirkung der OPAL – Leitungstrasse durch den Moorwald im Blickfeld der Anwohner der Ortslage Groß Köris, wodurch das Wohnumfeld dauerhaft beeinträchtigt würde, ist die Trassenvariante
GK3 gegenüber der Variante GK1 als deutlich ungünstiger zu bewerten. Die Zerschneidungswirkung einer ortsGemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg
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- 67 -
nahen Trassenführung durch sensible Landschaftsbereiche weist eine größere Eingriffserheblichkeit auf als die
Zerschneidung weniger empfindlicher Waldflächen.
Varianten KG1 – KG2 – KG3:
Die favorisierte Trassenvariante KG1 verläuft in einer bereits vorhandenen Leitungstrasse und hat daher nur
geringe Auswirkungen auf das Landschaftsbild. Demgegenüber führen die längeren Trassenvarianten KG2 und
KG3 zu einer Neuzerschneidung von Waldflächen, die deutlich negative Auswirkungen auf das Landschaftsbild
mit sich bringen.
Varianten SE1 – SE2 – SE3:
Die Trassenvariante SE1 ist aufgrund des Eingriffs in einen naturnahen Moor- bzw. Bruchwald, dessen vollständige Widerherstellung nach der Verlegung nicht sicher gewährleistet werden kann, mit größeren Beeinträchtigungen in das Landschaftsbild verbunden als die Varianten SE2 und SE3. Die Trassenvariante SE3 verursacht eine größere Zerschneidung von Waldflächen als die Variante SE2 bei insgesamt geringer bis mittlerer
Konfliktstärke für beide Varianten. Daher ist die Trassenvariante SE2 als Vorzugsvariante zu bewerten.
Alle Verdichterstandorte liegen in Landschaftsschutzgebieten und beanspruchen gleichartige Kiefernwaldflächen. Die Verdichterstandorte Groß Köris und Mochheide befinden sich nicht in einem von Hoch- oder Industriebauten vorgeprägten Gebiet. Vorbelastungen besitzen beide Standorte durch ihre Nähe zur Autobahn
(Standorte Groß Köris und Mochheide) und zur Bahnstrecke (Standort Groß Köris) sowie ihre Lage an einer
bereits vorhandenen Trassenschneise. Beide Verdichterstandorte befinden sich in einer bisher unverbauten
reizvollen Wald- und Seenlandschaft. Der vom Antragsteller favorisierte Verdichterstandort Groß Köris liegt zudem in unmittelbarer Nähe von sensiblen FFH- und Naturschutzgebieten. Aufgrund der Lage im Naturpark
„Dahme-Heideseen“ widerspricht der Verdichterstandort Groß Köris im besonderen Maße dem im LEP GR geregelten Grundsatz G 3.1.11, wonach die schutzbedürftigen Kulturlandschaften in ihrer regionaltypischen Ausprägung, Vielfalt und Eigenart bewahrt und entwickelt werden sollen. Innerhalb einer naturbetonten Wald – und
Seenlandschaft wirkt eine großflächige und industrieartige Erdgasverdichteranlage als besonders störender
Fremdkörper, der mit dem Landschaftscharakter nicht zu vereinbaren ist.
Die Verdichterstandorte Baruth und Radeland liegen in einem bewaldeten Gebiet nördlich der Stadt Baruth/Mark, das durch die Nähe zum großflächigen Industrie- und Gewerbegebiet „Bernhardsmüh“ vorgeprägt ist.
Der Verdichterstandort Baruth liegt zwar näher am genannten Industriegebiet als der Verdichterstandort Radeland, ist aber durch umgebende Waldflächen von der vorhandenen Freileitungsschneise abgegrenzt und liegt
daher mittig im Wald. Die Nutzung des potenziellen Anlagenstandortes Baruth würde zusätzliche Rohrleitungsverbindungen durch das Waldgebiet erfordern, die von der OPAL- Ferngasleitungstrasse zum Verdichterstandort hin und wieder zurückgeführt werden müssten. Daher belastet dieser singuläre Anlagenstandort stärker das
bewaldete Landschaftsschutzgebiet als der Standort Radeland, der unmittelbar an der Freileitungsschneise und
einer weiteren Energieleitungsschneise angrenzt. Aufgrund der Standortnähe zu bestehenden Vorbelastungen
(Leitungsschneisen und Industriegebiet), der Bündelung der Verdichteranlage mit der OPAL- Leitungstrasse
sowie der Lage des Verdichterstandortes am unmittelbaren Rand des Landschaftsschutzgebietes „Baruther
Urstromtal und Luckenwalder Heide“, weist der Standort Radeland geringere Landschaftsbildbeeinträchtigungen auf als die anderen alternativen Verdichterstandorte.
Feststellung
Das Vorhaben „OPAL BB S“ ist mit den Erfordernissen der Raumordnung bezüglich des Schutzgutes Landschaft bei Umsetzung der erteilten Maßgaben bedingt vereinbar.
Da die Leitung unterirdisch verlegt wird, ist eine erhebliche und dauerhafte Veränderung der Landschaft in der
Regel nicht zu erwarten, zumindest nicht in den Trassenabschnitten, in denen keine sichtbaren Neuzerschneidungen von Landschaftseinheiten vorgesehen sind (hier: auf landwirtschaftlichen Nutzflächen). Die Trassenführung entspricht aufgrund der überwiegenden Trassenbündelung weitgehend den Grundsätzen des LEP GR
(hier: G 3.1.2. Vermeidung von Zerschneidungen und G 3.1.11 Schutz von Kulturlandschaften). Nur wenige
Trassenabschnitte stehen bei einer Neuzerschneidung im Widerspruch zum Grundsatz 3.1.2.
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Landesplanerische Beurteilung für das Vorhaben „Erdgastransportleitung OPAL, Abschnitt Brandenburg Süd“
- 68 -
Mit der Einordnung der für den Betrieb der OPAL- Ferngasleitung erforderlichen Erdgasverdichteranlage ist jedoch eine dauerhafte Veränderung des Landschaftsbildes im betroffenen Standortbereich und seinem näheren
Umfeld verbunden. Auch die Absperrstationen an der OPAL- Leitungstrasse bleiben in der Landschaft sichtbar.
Mögliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes können aber durch eine geeignete landschaftsverträgliche
Standortwahl sowie durch eine Eingrünung der Absperrstationen gemindert werden.
Hinsichtlich des Schutzgutes Landschaft wird den Trassenvarianten BD2, GK1, KG1 und SE2 sowie dem Verdichterstandort Radeland der Vorzug gegeben.
4.2.7
Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter
Grundlagen
Im Kapitel zu den Kulturgütern und sonstigen Sachgütern werden die Auswirkungen des beantragten Vorhabens auf Baudenkmale und auf bekannte bzw. vermutete Bodendenkmale durch Versiegelung und Flächeninanspruchnahme betrachtet. Diese werden insbesondere anhand des ROG, des LEPro 2007 und des LEP GR
sowie des Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes bewertet.
Bestand
Nach der Stellungnahme des Brandenburgischen Landesamtes für Denkmalpflege und des Archäologischen
Landesmuseums vom 14. August 2008 sind im Untersuchungsgebiet des Vorhabens „OPAL BB S“ derzeit 99
Bodendenkmale im Sinne des Gesetzes über den Schutz und die Pflege der Denkmale im Land Brandenburg
registriert. Bodendenkmale sind nach BbgDSchG im öffentlichen Interesse und als Quellen und Zeugnisse
menschlicher Geschichte sowie als prägende Bestandteile der Kulturlandschaft des Landes Brandenburg geschützt. Kulturhistorisch bedeutsame Denkmale dürfen durch den Bau der Leitung nicht beeinträchtigt werden.
Darüber hinaus gibt es jedoch noch mehrere Areale, in denen Bodendenkmale begründet vermutet werden,
aber noch nicht sicher erkundet und registriert sind.
Im Rahmen des ergänzenden Beteiligungsverfahren wurde die aktuelle Bestandssitution für die beiden Trassenvarianten GK1 und GK3 sowie die vier potenziellen Verdichterstandorte Groß Köris, Mochheide, Radeland
und Baruth hinsichtlich der Belange des Bodendenkmalschutzes konkret dargestellt und bewertet.
Während für die Trassenvariante GK1 ein Bodendenkmal registriert wurde (hier: Egsdorf 2 Fundplatz der Urgeschichte, Steinzeit und des deutschen Mittelalters), sind im Bereich der Trassenvariante GK3 nördlich der Ortslage Groß Köris zwei Bodendenkmale bekannt (hier: Groß Köris 12 und 18 Rast- und Werkplätze der Mittelsteinzeit).
Der potenzielle Verdichterstandort Baruth befindet sich höchstwahrscheinlich im Bereich des registrierten Bodendenkmals Mückendorf 1 (hier: Wüstung des deutschen Mittelalters und der Neuzeit). Der potenzielle Verdichterstandort Mochheide überdeckt nahezu vollständig ein Areal, in dem bislang noch nicht aktenkundig gewordene Bodendenkmale begründet vermutet werden.
Im Bereich der mit dem OPAL-Vorhaben geplanten Anschlussleitung von der OPAL- Leitungstrasse zur VNG /
ONTRAS- Absperrstation nördlich von Groß Köris und des für den Bau der GDRM I vorgesehenen Areals an
der Absperrstation sind ebenfalls Vermutungsflächen betroffen.
Es befinden sich keine Bau- und Industriedenkmale in dem für die „OPAL BB S“ untersuchten Trassenkorridor.
Für die Eintragung in die Denkmalliste wird das Gutshaus Parkanlage in Rietzneuendorf (Landkreis DahmeSpreewald) überprüft.
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- 69 -
Auswirkungen
Aufgrund der unterirdischen Verlegung der geplanten Erdgastransportleitung und den damit zwangsläufig verbundenen massiven Erdarbeiten muss zunächst grundsätzlich von vorhabenbedingten Auswirkungen auf dieses Schutzgut ausgegangen werden. So können vorhandene oder vermutete Bodendenkmale nicht nur während der Leitungsverlegung beeinträchtigt, sondern schlimmstenfalls auch teilweise oder ganz zerstört werden.
Beim Bau von Absperrarmaturen und der Erdgasverdichterstation sowie der GDRM I am Standort der VNG /
ONTRAS- Absperrstation nördlich von Groß Köris könnten außerdem Bodendenkmale durch Oberflächenversiegelung für die Zukunft unzugänglich gemacht werden.
Durch eine - inzwischen allgemein übliche - archäologische Prospektion der bekannten Bodendenkmals- und
Verdachtsflächen, einschließlich aller baubezogenen Begleitmaßnahmen, können jedoch erhebliche Beeinträchtigungen von vornherein wirksam vermieden werden.
Bewertung
Gemäß § 4 LEPro 2007 soll die Kulturlandschaft in ihrer Vielfalt erhalten werden und sind historisch bedeutsame Kulturlandschaften zu bewahren und zu entwickeln. Insbesondere zählt hierzu die Bewahrung und Entwicklung der kulturellen Identität der Bevölkerung, das kulturelle Erbe, wie z.B. historisch gewachsene Ortsbilder,
Bodendenkmale und schützenswerte Bausubstanz.
Eine Beeinträchtigung von Bau- und Bodendenkmalen widerspricht auch dem im § 2 Abs. 2 Nr. 13 ROG genannten Grundsatz, wonach die gewachsenen Kulturlandschaften in ihren prägenden Merkmalen sowie mit ihren Kultur- und Naturdenkmalen zu erhalten sind.
Im Grundsatz 3.1.11 Abs. 2 LEP GR ist ebenfalls formuliert, dass historisch bedeutsame Kulturlandschaften
geschützt, gepflegt, weiterentwickelt und in ihrer kulturellen Bedeutung für die Bevölkerung erlebbar gemacht
werden sollen. Den größten Schutzbedarf besitzen dabei die kulturhistorisch bedeutenden Denkmale, die in
ihrer jetzigen Form erhalten werden müssen und daher ggf. eine Trassenumgehung erfordern.
Die sonstigen genannten, registrierten und vermuteten Bodendenkmale sind nach BbgDSchG geschützt und
erfordern, auf Flächen auf denen Bodenarbeiten erfolgen, eine archäologische Prospektion und ggf. eine fachgerechte Bergung des Schutzgutes.
Aus der fachbehördlichen Sicht des Bodendenkmalschutzes wird die Trassenvariante GK1 gegenüber der Variante GK3 bevorzugt, da bei der Variante GK1 lediglich ein Bodendenkmal sicher betroffen ist. Die potenziellen
Verdichterstandorte Baruth und Mochheide werden nicht befürwortet, da hier bereits registrierte oder vermutete
Bodendenkmalsbereiche erheblich betroffen sind.
Die vorhabenbedingt mögliche Beeinträchtigung vermuteter Bodendenkmale kann im Einzelfall bzw. variantenkonkret erst im Rahmen der weiteren bauvorbereitenden Aktivitäten konkret bewertet werden.
Mit der Umsetzung des „archäologischen Betreuungskonzeptes“ des Brandenburgischen Landesamtes für
Denkmalpflege und des Archäologischen Landesmuseums wird seitens der genannten Behörde von einem ausreichenden Schutz von Bodendenkmalen im Trassenbereich ausgegangen (Schreiben vom 30. August 2008).
Feststellung
Das Vorhaben „OPAL BB S“ ist mit den Erfordernissen der Raumordnung zu Kulturgütern und sonstigen Sachgütern bedingt vereinbar, wenn die erforderlichen denkmalpflegerischen Schutz – und Bergungsmaßnahmen in
enger Abstimmung mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde umgesetzt werden.
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4.3
Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf NATURA 2000-Gebiete
(Raumordnerische FFH-Verträglichkeitsprüfung)
4.3.1
Grundlagen
- 70 -
"NATURA 2000" ist die Bezeichnung für ein zusammenhängendes ökologisches Netz besonderer europäischer
Schutzgebiete. Vorrangiges Ziel in Natura 2000-Gebieten ist es, die biologische Artenvielfalt an wildlebenden
Tieren und Pflanzen in Europa zu erhalten. Gebiete der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Gebiete) und der
EU-Vogelschutzrichtlinie (SPA-Gebiete) werden zusammenfassend als NATURA 2000-Gebiete bezeichnet.
Das Netz „NATURA 2000“ besteht aus den Gebieten der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG
des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und
Pflanzen) und der Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung
der wildlebenden Vogelarten). Die FFH-Gebiete werden auch als Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB)
bzw. Special Areas of Conservation (SAC) bezeichnet. Die Vogelschutzgebiete werden als besondere Schutzgebiete bzw. Special Protected Areas (SPA) bezeichnet. Sie werden nach EU-weit einheitlichen Standards
ausgewählt und unter Schutz gestellt.
Im bzw. in der Nähe des Untersuchungsraumes der „OPAL BB S“ befinden sich 31 Gebiete, die unter die
Richtlinien 92/43/EWG des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) und unter die Richtlinie 79/409/EWG über die
Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (EU-Vogelschutzrichtlinie) fallen und als FFH- oder SPA-Gebiet ausgewiesen sind. Für diese wurden entweder eine FFH-Vorprüfung oder eine raumordnerische FFHVerträglichkeitsuntersuchung durchgeführt. Die FFH-Verträglichkeitsprüfung nach § 26 d BbgNatSchG für das
Vorhaben wird im Planfeststellungsverfahren durchgeführt, so dass auch erst in dieser Planungsphase eine
abschließende Bewertung zur FFH-Verträglichkeit getroffen werden kann.
Grundsätzlich ist festzustellen, dass auf Grund der Eigenart und Dimension des Vorhabens keine Trassenvariante gefunden werden konnte, welche europäische Schutzgebiete nicht direkt oder indirekt beansprucht.
Im Kapitel zur FFH-Verträglichkeit wird die Verträglichkeit des beantragten Vorhabens mit den Schutzzielen der
betroffenen NATURA 2000-Gebiete entsprechend dem Planungsstand Raumordnungsverfahren betrachtet.
Dies erfolgt insbesondere anhand der FFH-Richtlinie, des BNatSchG sowie der Empfehlungen der Länderarbeitsgemeinschaft für Naturschutz und Landschaftspflege (LANA) zu „Anforderungen an die Prüfung der Erheblichkeit von Beeinträchtigungen der NATURA 2000-Gebiete gemäß § 34 BNatSchG im Rahmen einer FFHVerträglichkeitsprüfung (FFH-VP)“.
Um mögliche Beeinträchtigungen auf die Natura 2000-Gebiete in seinen für die Erhaltung maßgeblichen Bestandteilen einschätzen zu können, muss ermittelt werden, ob von dem Vorhaben erhebliche Beeinträchtigungen auf die Erhaltungsziele der Schutzgebiete ausgehen könnten.
Für alle Schutzgebiete, welche sich im 600 m breiten Untersuchungsraum der Trasse befinden, jedoch nicht
direkt vom Arbeitsstreifen der Trasse betroffen sind und nicht Arten oder Lebensräume nach Anhang I oder II
der FFH-Richtlinie berühren, wurde auf der Grundlage einer FFH-Vorprüfung eine Erheblichkeitseinschätzung
vorgenommen. Schutzgebiete mit einer direkten räumlichen Betroffenheit wurden einer FFH-Verträglichkeitsprüfung unterzogen.
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Landesplanerische Beurteilung für das Vorhaben „Erdgastransportleitung OPAL, Abschnitt Brandenburg Süd“
4.3.2
- 71 -
FFH-Vorprüfungen
Mit einer FFH-Vorprüfung soll überschlägig geprüft werden, ob eine erhebliche Beeinträchtigung der Erhaltungsziele eines NATURA 2000-Gebietes durch das Vorhaben allein oder im Zusammenwirken mit anderen
Plänen und Projekten offensichtlich ausgeschlossen werden kann.
Kann durch diese überschlägige Prognose auf der Grundlage verfügbarer Informationen eine erhebliche Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen werden, muss in einer FFH-Verträglichkeitsprüfung detailliert untersucht werden, welche Beeinträchtigungen zu erwarten sind und ob bzw. unter welchen Voraussetzungen das Vorhaben
realisierbar ist.
Folgende Schutzgebiete wurden einer FFH-Vorprüfung unterzogen:
1. FFH DE 3748-305 „Skabyer Torfgraben“ (BD2)
2. FFH DE 3847-309 „Heideseen bei Groß Köris“ (Hauptvariante)
3. FFH DE 3847-309 „Heideseen bei Groß Köris“ (GK3)
4. FFH DE 3847-309 „Heideseen bei Groß Köris“ (Verdichterstandort Groß Köris)
5. FFH DE 3847-310 „Leue-Wilder See“ (GK1)
6. FFH DE 3847-310 „Leue-Wilder See“ (Verdichterstandort Groß Köris V2)
7. FFH DE 3647-311 „Mühlenfließ-Sägebach Ergänzung“ (GK1)
8. FFH DE 3647-301 „Massow“ (GK3)
9. FFH DE 3947-302 „Replinchener See“ (GK3)
10. FFH DE 3947-304 „Glashütte/Mochheide“ (Hauptvariante)
11. FFH DE 4047-301 „Zützener Busch“ (Hauptvariante)
12. FFH DE 4047-302 „Prierow bei Golßen“ (Hauptvariante)
13. FFH DE 4247-304 „Heidegrund Grünswalde“ (Hauptvariante)
14. FFH DE 4447-307 „Kleine Elster und Niederungsbereiche Ergänzung“ (KG3)
15. FFH DE 4448-305 „Koyne“ (Hauptvariante)
16. FFH DE 4448-306 „Grünhaus Ergänzung“ (Hauptvariante)
17. FFH DE 4548-303 „Seewald“ (SE2)
18. FFH DE 4548-303 „Seewald“ (SE3)
19. SPA DE 4450-421 „Lausitzer Bergbaufolgelandschaft“ (Hauptvariante)
Nachfolgend sind die vorstehend genannten FFH-Gebiete einschließlich der vorhandenen Lebensraumtypen
(LRT) und Arten des Anhangs II der FFH-RL dargestellt. Hinzugefügt wurden Hinweise zur räumlichen Betroffenheit und die vom Vorhabenträger vorgesehenen Schutzmaßnahmen:
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Gebietsname
Gebiets-
- 72 -
Trassen-
Lebensraumtypen
Arten des Anhang II
Nähe des
LRT/Art
Auflage
variante
des Anhang I FFH-
der FFH-RL im Wirk-
FFH-Gebiets
unmittel-
SZ, EV,
RL im Wirkraum-
raumkorridor
zum
bar
BZR
Arbeitsstrei-
berührt
Nr.
korridor
fen
FFH DE
Skabyer Torf-
3748-305
graben
BD2
3260, 7140,
Fischotter, Großer
nein
nein
EV
91D0*, 91E0*
Feuerfalter,
ja
ja
keine
ja
ja
keine
ja
nein
keine
-
ja
ja
SZ
-
ja
ja
keine
-
ja
nein
EV
nein
nein
nein
nein
nein
nein
ja
ja
nein
nein
nein
EV
nein
nein
nein
Schlammpeitzger
FFH DE
Heideseen bei
3847-309
Groß Köris
FFH DE
Heideseen bei
3847-309
Groß Köris
FFH DE
Heideseen bei
3847-309
Groß Köris
HV
3140, 3150, 3160,
Lutra lutra,
7140
Cobitis taenia
3140, 3150, 3160,
Lutra lutra,
7140
Cobitis taenia
Verdich-
3140, 3150, 3160,
Lutra lutra,
ter-
7140
Cobitis taenia
GK3
standort
Groß
Köris
FFH DE
Leue-Wilder
3847-310
See
FFH DE
Leue-Wilder
Verdich-
3140,
3847-310
See
ter-
7140,
standort
7210*,
Groß
91D1*,
Köris V1
91D2*
GK1
6410
GK3
2310,
Bachpieper,
2330,
Ziegenmelker,
4030
Wiedehopf
FFH DE
Mühlenfließ-
3647-311
Sägebach Er-
GK1
7140,
7210
gänzung
FFH DE
Massow
3647-301
FFH DE
Replinchener
3947-302
See
FFH DE
Glashüt-
3947-304
te/Mochheide
GK3
HV
-
-
9160,
Mopsfledermaus,
9190
Heldbock, Fischotter
FFH DE
Zützener Busch
HV
9160
4047-301
FFH DE
Schmale Windelschnecke
Prierow bei
HV
91D1*
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-
Landesplanerische Beurteilung für das Vorhaben „Erdgastransportleitung OPAL, Abschnitt Brandenburg Süd“
Gebietsname
Gebiets-
- 73 -
Trassen-
Lebensraumtypen
Arten des Anhang II
Nähe des
LRT/Art
Auflage
variante
des Anhang I FFH-
der FFH-RL im Wirk-
FFH-Gebiets
unmittel-
SZ, EV,
RL im Wirkraum-
raumkorridor
zum
bar
BZR
Arbeitsstrei-
berührt
Nr.
korridor
fen
4047-302
Golßen
FFH DE
Heidegrund
4247-304
Grünswalde
FFH DE
Kleine Elster
4447-307
und Nieder-
HV
9190
-
ja
nein
nein
KG3
6410, 6510, 6210
-
ja
nein
nein
Koyne
HV
-
-
nein
nein
nein
FFH DE
Grünhaus Er-
HV
-
ja
nein
nein
4448-306
gänzung
FFH DE
Seewald
ja
nein
nein
ja
nein
nein
34 Arten des An-
ja, klein-
Ja
nein
räumig
ungsbereiche
Ergänzung
FFH DE
4448-305
2330, 6120*,
9190, 9410
SE2
9190, 91D1*
4548-303
Fischotter, Biber,
Hirschkäfer, Große
Moosjungfer
FFH DE
Seewald
SE3
9190, 91D1*
4548-303
Fischotter, Biber,
Hirschkäfer, Große
Moosjungfer
SPA DE
Lausitzer Berg-
HV
-
4450-421
bau-
hangs I der Vogel-
folgelandschaft
schutzrichtlinie,
zusätzlich 43 Arten
nach Art. 4 (2) siehe
Standarddatenbogen
Abkürzungen:
SZ = Schutzzaun
EV = Einleitungsverbot von Pumpwasser in Vorfluter
BZR = Bauzeitenregelung
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- 74 -
In Auswertung der vorstehenden Tabelle kann auf der Grundlage des derzeitigen Planungsstandes für die
innerhalb der FFH-Vorprüfung untersuchten Schutzgebiete eine erhebliche Beeinträchtigung offensichtlich
ausgeschlossen und damit auf eine FFH-Verträglichkeitsuntersuchung verzichtet werden.
Zur Untersetzung der Untersuchungsergebnisse wird davon ausgegangen, dass im weiteren Verlauf innerhalb
des energierechtlichen Planfeststellungsverfahrens eine weiterführende detaillierte Vor-Ort-Untersuchung
stattfinden wird.
Bei Gebieten, die der Trassenführung einschließlich Arbeitsstreifen sehr nahe kommen, ist durch eine Vor-OrtKartierung der Lebensraumtypen auszuschließen, dass die Erhaltungsziele der betroffenen FFH-Gebiete nicht
erheblich beeinträchtigt werden können. Daher sind nach Festlegung der Feintrassierung und der Variantenwahl die Untersuchungen zur möglichen Betroffenheit der FFH-Gebiete „Leue-Wilder See“, „Heideseen bei
Groß Köris“ und „Mochheide/Glashütte“ zu vertiefen.
Die planerischen Festlegungen zu den in der Vorpüfung auf FFH-Verträglichkeit genannten Schutzmaßnahmen und den genannten Maßgaben sind im folgenden Planfeststellungsverfahren zu treffen.
4.3.3
FFH-Verträglichkeitsprüfungen für FFH-Gebiete
Die FFH-Verträglichkeitsprüfung erfolgt auf der Grundlage der für das jeweils zu untersuchende Schutzgebiet
festgelegten Erhaltungsziele. Es ist verbindlich zu klären, ob das Vorhaben zu erheblichen Beeinträchtigungen
der Erhaltungsziele und der maßgeblichen Bestandteile im betreffenden FFH-Gebiet führen kann.
Die FFH-Verträglichkeitsprüfung dient dem Schutz des Europäischen Natura 2000 – Netzes und damit dem
Erhalt der biologischen Vielfalt. Auswirkungen durch das Vorhaben sollen so frühzeitig erkannt und negative
Auswirkungen auf das FFH-Gebiet vermieden werden.
Um die Schutzziele der FFH-Gebiete erheblich beeinträchtigen zu können, müssen die nach der FFHRichtlinie geschützten Arten oder Lebensraumtypen in den einzelnen FFH-Gebieten vom Vorhaben betroffen
sein.
Folgende FFH-Gebiete wurden einer FFH-Verträglichkeitsprüfung unterzogen:
1. DE 3747-304 „Pätzer Hintersee“ (Hauptvariante)
2. DE 3748-305 „Skabyer Torfgraben" (BD1)
3. DE 3748-308 „Skabyer Torfgraben Ergänzung" (BD1,2)
4. DE 4047-306 „Dahmetal Ergänzung“ (Hauptvariante)
5. DE 4347-302 „Kleine Elster und Niederungsbereiche“ (Hauptvariante)
6. DE 4446-301 „Mittellauf der Schwarzen Elster“ (SE1)
7. DE 4446-301 „Mittellauf der Schwarzen Elster“ (SE3)
8. DE 4447-307 „Kleine Elster und Niederungsbereiche Ergänzung“ (KG1)
9. DE 4447-307 „Kleine Elster und Niederungsbereiche Ergänzung“ (KG2)
10. DE 4547-303 „Pulsnitz und Niederungsbereiche“ (Hauptvariante)
11. DE 4547-303 „Pulsnitz und Niederungsbereiche“ (SE3)
12. DE 4548-303 „Seewald“ (SE1)
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FFH-Verträglichkeitsprüfungen wurden für FFH-Gebiete durchgeführt, bei denen im Hauptkorridor oder bei
den verschiedenen Trassenvarianten erhebliche Beeinträchtigungen der Arten oder Lebensräume nach Anhang I oder II der FFH-Richtlinie durch die unmittelbare Nachbarschaft zur geplanten Trasse überschlägig
nicht auszuschließen waren.
Auswirkungen auf die Lebensräume erfolgen z.B. durch die Entfernung der Vegetationsschicht bei Verlegung
in offener Bauweise. Weiterhin können Beeinträchtigungen durch akustische, optische und stoffliche Einträge
stattfinden. Hierzu zählen insbesondere Einleitungen in Gewässer oder auch das Vertreiben von störungsempfindlichen Tierarten und Beeinträchtigungen der Populationsdynamik der in Anhang II der FFH-Richtlinie
aufgeführten Tierarten.
In nachfolgender Tabelle sind schutzgebietsbezogen die betroffenen Lebensraumtypen sowie Arten nach der
FFH-Richtlinie, die Einschätzung der Erheblichkeit der Beeinträchtigung sowie die vorgeschlagenen Schutzmaßnahmen durch den Vorhabenträger dargestellt.
Gebiets-
Gebietsname
Nr.
Vari-
Lebensraumtypen
Arten des Anhang II der FFH-
Erhebliche
Auflagen
ante
des Anhang I FFH-
RL im Wirkraumkorridor
Beeinträch-
D, ASM, BZR,
tigung
TV, BZ
RL im Wirkraumkorridor
FFH DE
Pätzer Hintersee
HV
3747-304
6410,
Kammmolch, Fischotter
Ja
TV
3260,
Fischotter,
Ja
TV
6430,
Großer Feuerfalter,
7140,
Schlammpeitzger
Ja
D, TV
Ja
D
Ja
D,
6430
FFH DE
Skabyer Torfgra-
3748-305
ben
BD1
91D0*
FFH DE
Skabyer Torf-
3748-308
graben Ergänzung
FFH DE
Dahmetal Ergän-
4047-306
zung
BD2
1340*, 91E0*
-
HV
1340*,
Fischotter,
3260,
Schlammpeitzger,
6410,
Steinbeißer
6430,
91E0*
FFH DE
Kleine Elster und
HV
4347-302
Niederungsberei-
Schlammpeitzger, Fisch-
che
otter, Biber
FFH DE
Mittellauf der
SE2/
4446-301
Schwarzen Elster
SE1
Kammmolch,
3260
Bachneunauge,
Biber, Bitterling,
Fischotter, Heldbock,
Hirschkäfer,
Schlammpeitzger,
Schwarzblauer Bläuling
Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg
BZR,
BZ
Ja
D,
BZR,
BZ
Landesplanerische Beurteilung für das Vorhaben „Erdgastransportleitung OPAL, Abschnitt Brandenburg Süd“
Gebiets-
Gebietsname
Nr.
- 76 -
Vari-
Lebensraumtypen
Arten des Anhang II der FFH-
Erhebliche
Auflagen
ante
des Anhang I FFH-
RL im Wirkraumkorridor
Beeinträch-
D, ASM, BZR,
tigung
TV, BZ
RL im Wirkraumkorridor
FFH DE
Mittellauf der
4446-301
Schwarzen Elster
SE3
3260,
Bachneunauge,
9190,
Biber, Bitterling,
91E0*,
Fischotter, Heldbock,
91F0
Hirschkäfer,
Ja
D,
BZR
Schlammpeitzger,
Schwarzblauer Bläuling
FFH DE
Kleine Elster und
4447-307
Niederungsberei-
6510,
che Ergänzung
6210(*)
FFH DE
Kleine Elster und
4447-307
Niederungsberei-
KG1
KG2
6410,
6210(*)
Mopsfledermaus
Ja
(TV)
Mopsfledermaus
Ja
TV
Fischotter, Biber,
Ja
D,
che Ergänzung
FFH DE
Pulsnitz und
SE2/
4547-303
Niederungsberei-
SE1
-
Rotbauchunke,
che
BZR,
Kammmolch, Steinbei-
BZ
ßer,
Schlammpeitzger,
Bitterling,
Bachneunauge,
Schwarzblauer Bläuling,
Grüne Keiljungfer
FFH DE
Pulsnitz und
SE 3
3260
Fischotter, Biber,
4547-303
Niederungsberei-
Rotbauchunke,
che
Kammmolch, Steinbei-
Ja
D,
BZR,
BZ
ßer,
Schlammpeitzger,
Bitterling,
Bachneunauge,
Schwarzblauer Bläuling,
Grüne Keiljungfer
FFH DE
4548-303
Seewald
SE1
6430, 6510,
Biber, Fischotter,
7140, 91D1*
Große Moosjungfer,
Abkürzungen:
D = Durchörterung (geschlossene Bauweise)
BZR = Bauzeitenregelung
ASM = Amphibienschutzmaßnahmen
BZ = Bauzaun
TV = Trassenvariante
Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg
Ja
TV
Landesplanerische Beurteilung für das Vorhaben „Erdgastransportleitung OPAL, Abschnitt Brandenburg Süd“
- 77 -
Auf der Grundlage des derzeitigen Planungsstandes wird davon ausgegangen, dass bei Umsetzung aller in
den FFH-Prüfungen dargestellten Schutzmaßnahmen eine FFH-Verträglichkeit gewährleistet werden kann.
Die hier dargestellten Untersuchungen bilden die Grundlage für die Weiterführung der Untersuchungen und
die abschließende Bearbeitung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens. Die in Abständen notwendigen
Befliegungen der Trasse sind in die weiteren Betrachtungen einzuschließen.
Eine FFH-Verträglichkeit für das FFH-Gebiet „Seewald“ (DE 4548-303) bei Querung durch die Trassenvariante SE 1 kann schon zum derzeitigen Bearbeitungsstand ausgeschlossen werden, betrifft aber nicht die raumordnerisch positiv bewertete Trassenvariante SE 2, welche das FFH-Gebiet östlich umgeht.
Für die betroffenen FFH-Gebiete „Pätzer Hintersee“ (DE 3747304) und „Kleine Elster und Niederungsbereiche
Ergänzung“ (DE 4447-307) entlang der raumordnerisch positiv bewerteten Trassenvariante sind die mit den
zuständigen Naturschutz- und Forstbehörden im ROV abgestimmten Maßnahmen zur Vermeidung erheblicher
Beeinträchtigungen im weiteren Verfahren zu untersetzen.
Von den vier potenziellen Verdichterstandorten Groß Köris, Mochheide, Baruth/Mark und Radeland befindet
sich nur der Verdichterstandort Groß Köris in der Nähe von FFH-Gebieten. In Auswertung der erfolgten FFHVorprüfungen sind jedoch erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele nicht zu besorgen.
Die in den FFH-Verträglichkeitsprüfungen genannten Schutzmaßnahmen sind im Zuge der Feintrassierung
und nach Festlegung der Kreuzungsart für die einzelnen betroffenen Gebiete ortskonkret im folgenden Planfeststellungsverfahren festzulegen.
Die Festlegung der Standorte für die betriebsbedingten Absperrstationen entlang der Trasse muss im nachfolgenden Planfeststellungsverfahren erfolgen. Diese Standorte sind auf ihre Verträglichkeit mit den Schutzbestimmungen der Europäischen – und nationalen Schutzgebietsausweisungen zu prüfen.
Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg
Landesplanerische Beurteilung für das Vorhaben „Erdgastransportleitung OPAL, Abschnitt Brandenburg Süd“
5.
- 78 -
Raumordnerische Gesamtbetrachtung
Im ROV wurden der Hauptkorridor sowie die eingebrachten Trassenvarianten und potenziellen Verdichterstandorte auf ihre Vereinbarkeit mit den Erfordernissen der Raumordnung, insbesondere im Hinblick auf die
relevanten Sachgebiete der Raumordnung und Schutzgüter der Umwelt geprüft.
Darüber hinaus wurde das Vorhaben „OPAL BB S“ mit bestehenden und geplanten anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen abgestimmt.
Bei der raumordnerischen Gesamtbetrachtung wurde davon ausgegangen, dass für die Ermittlung und Auswahl geeigneter Varianten für die Trassenführung der OPAL-Erdgastransportleitung nach den Darstellungen in
den Raumordnungsverfahrensunterlagen vor allem folgende Trassierungsprinzipien maßgeblich und von
raumordnerischer Relevanz sind:
-
Wahl eines möglichst geradlinigen und kurzen Korridorverlaufs im Interesse eines flächensparenden Umgangs mit wirtschaftlichen Ressourcen und der Minimierung von Umwelteingriffen
-
Beachtung des raumordnerischen Gebots der Trassenbündelung durch Nutzung bestehender Erdgasfernleitungstrassen bzw. weiterer Bündelungsmöglichkeiten mit anderen Leitungs- und Verkehrstrassen
-
Meidung bzw. Umgehung von Gebieten mit hohen Raumwiderständen wie Schutzgebieten (insbesondere
FFH, NSG und LSG unter Berücksichtigung der Schutz- und Erhaltungsziele und der Verbotstatbestände),
anderer besonders sensibler und ökologisch wertvoller Bereiche wie Moore und schutzbedürftige Waldflächen, Wasserschutzgebieten (Zonen 1 und 2), Hochwasserschutz – und Überschwemmungsgebieten und
Stillgewässer, Bergbauflächen und Rohstoffabbaugebiete sowie militärische Gebiete
-
Umgehung von geschlossenen Ortschaften sowie Berücksichtigung der kommunalen Bauleitplanung zur
Entwicklung von Siedlungsbereichen
-
Berücksichtigung der geologischen Gegebenheiten mit dem Ziel der Meidung bautechnisch schwieriger
Bereiche
Aus raumordnerischer Sicht ist eine Trassenführung für die Erdgasfernleitung anzustreben, die den dargelegten Trassierungsprinzipien am besten Rechnung trägt und sowohl die Naturschutzbelange als auch die
schutzwürdigen Belange der Menschen angemessen und in einen ausgewogenen Verhältnis berücksichtigt.
Die raumordnerische Gesamtabwägung kommt zu dem Ergebnis, dass für den beantragten Hauptkorridor mit den Trassenvarianten BD2, GK1, KG1 und SE2 und den potenziellen Verdichterstandort Radeland bei Umsetzung der erteilten der Maßgaben eine Vereinbarkeit mit den Erfordernissen der Raumordnung gegeben ist.
Die Trassenvarianten BD1, GK3 und SE1 sowie der Verdichterstandort Groß Köris sind aus Naturschutzgründen (hier: erhebliche Beeinträchtigungen von FFH- und Naturschutzgebieten, geschützten Moorwaldbiotopen
und des Freiraumverbundes) und wegen der erheblichen Betroffenheit der schutzwürdigen Belange der Menschen mit den Erfordernissen der Raumordnung unvereinbar.
Die Trassenvarianten KG2, KG3 und SE3 sowie die Verdichterstandorte Mochheide und Baruth/Mark sind wegen der größeren Eingriffserheblichkeit der betroffenen Freiraumbelange, der zusätzlichen Zerschneidung von
Waldflächen und der möglichen Raumnutzungskonflikte mit dem Kurbetrieb der Fontaneklinik Motzen sowie
der konzipierten Erweiterung des Industrie- und Gewerbegebietes Baruth-Bernhardsmüh aus raumordnerischer Sicht ebenfalls nicht geeignet.
Unter Beachtung und Umsetzung der im Kapitel 1.2 aufgeführten Maßgaben ist das Vorhaben mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar.
Darüber hinaus wurden ergänzende Hinweise mit empfehlendem Charakter formuliert. Sie sind nicht Bedingung für die Realisierung des Vorhabens, können aber die Akzeptanz des Vorhabens erhöhen und die Umsetzung erleichtern (siehe Kap. 1.3).
Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg
Landesplanerische Beurteilung für das Vorhaben „Erdgastransportleitung OPAL, Abschnitt Brandenburg Süd“
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In die raumordnerische Gesamtbetrachtung sind gleichfalls die Ergebnisse der fachlichen Stellungnahmen der
Träger öffentlicher Belange, die sachdienlichen Hinweise der Bürger sowie eigene Ermittlungen und gutachterliche Zuarbeiten/ Bewertungen zu den möglichen Vorhabenauswirkungen einbezogen worden. Ferner wurden
die Ergebnisse der am 21.02.2008 bei der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung durchgeführten Erörterung mit dem Antragsteller sowie den Vertretern des Naturschutzes und der Forstwirtschaft einbezogen.
5.1
Ergebnis der Raumverträglichkeitsprüfung
Bei der Prüfung der Raumverträglichkeit des Vorhabens wurden insbesondere nachfolgende raumordnerische
Aspekte berücksichtigt:
-
Die Infrastruktur ist mit der Siedlungs- und Freiraumstruktur in Übereinstimmung zu bringen.
-
Die Trassenführung ist so zu wählen, dass Siedlungsbereiche sowie Wald- und Agrarflächen möglichst
wenig beeinträchtigt werden.
-
Die Trassenbündelung hat Vorrang vor der weiteren Beeinträchtigung oder (Neu-)Zerschneidung größerer
zusammenhängender Freiflächen.
Vor allem bezüglich der Trassenbündelung kann festgestellt werden, dass die beantragte „OPAL BB S“ sich in
ihrem geplanten Trassenverlauf, soweit wie möglich, bereits an im Raum vorhandene Infrastrukturtrassen anlehnt. Damit entspricht das Vorhaben diesem raumordnerischen Grundsatz. Gleichfalls kann durch die angestrebte größtmögliche Parallelverlegung bereits jetzt von einer deutlichen Eingriffsminimierung in Bezug auf
den Freiraum ausgegangen werden.
Insgesamt sind die Beeinträchtigungen aufgrund der räumlichen Ausdehnung der Erdgasleitung umfangreich.
Anderseits sind die Beeinträchtigungen aufgrund der unterirdischen Ausführung und der im Wesentlichen bauzeitlich auftretenden Konflikte bei weitem nicht so groß wie dies beim Neubau einer ähnlich langen oberirdisch
verlaufenden linienhaften Infrastruktur (Straße, Schiene, Hochspannungsfreileitung) der Fall wäre.
Die Beeinträchtigungen lassen sich in vielen Fällen durch entsprechende Maßnahmen vermeiden oder mindern.
Der in das ROV eingebrachte Hauptkorridor und die Trassenvarianten BD2, GK1, KG1 und SE2 sowie der
potenzielle Verdichterstandort Radeland sind bei Umsetzung der erteilten Maßgaben mit den Erfordernissen
der Raumordnung vereinbar.
Die Raumverträglichkeitsprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass für das beantragte Vorhaben „OPAL BB S“
mit den Trassenvarianten BD2, GK1, KG1 und SE2 sowie dem potenziellen Verdichterstandort Radeland,
gemessen an den bestehenden Erfordernissen der Raumordnung (Ziele, Grundsätze und sonstige Erfordernisse der Raumordnung) bei den Sachgebieten Gesamtraum/ Zentralörtliche Gliederung, Siedlungs- und Freiraum, Land- und Forstwirtschaft, Verkehr, Wirtschaft, Erholung und Tourismus, Ver- und Entsorgung/ Technische Infrastruktur, Hochwasserschutz sowie Rohstoffabbau und Lagerstätten, eine Vereinbarkeit gegeben ist
bzw. bei Umsetzung entsprechender Maßgaben hergestellt werden kann.
Für die Trassenvarianten BD1, GK3, KG2, KG3, SE1 und SE3 sowie die Verdichterstandorte Groß Köris,
Mochheide und Baruth/Mark ist eine Vereinbarkeit mit den Erfordernissen der Raumordnung bezüglich der
Sachgebiete Siedlungs- und Freiraum, Land- und Forstwirtschaft, Wirtschaft sowie Erholung und Tourismus
nicht gegeben und voraussichtlich auch nicht herstellbar.
5.2
Ergebnis der Umweltverträglichkeitsprüfung
Im Ergebnis der Prüfung und Auswertung der vom Antragsteller eingereichten Unterlagen, der Umweltverträglichkeitsuntersuchung, der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der eigenen Ermittlungen ist
festzustellen, dass von dem Vorhaben „OPAL BB S“ negative Auswirkungen auf die Schutzgüter ausgehen.
Die Auswirkungen auf die Schutzgüter wirken jedoch, bis auf einige wenige, nicht nachhaltig und bleiben i.d.R.
auf die kurze Bauphase oder den nicht vollständig ausschließbaren Havariefall beschränkt. Während der normalen - und wesentlich längeren - Betriebsphase der Erdgastransportleitung bestehen viele der genannten
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Landesplanerische Beurteilung für das Vorhaben „Erdgastransportleitung OPAL, Abschnitt Brandenburg Süd“
- 80 -
Auswirkungen nicht mehr oder können z.T. bereits im Vorfeld durch entsprechende Minderungs-, Ausgleichsund Ersatzmaßnahmen weiter reduziert werden.
Die Auswirkungen auf das Schutzgut Menschen treten überwiegend während der Bauphase durch Lärm und
Staub auf. Diese sind durch entsprechende Maßnahmen zu mindern. Wenn Siedlungsbereiche von der Leitungsführung unmittelbar betroffen sind, können jedoch auch nachhaltige Beeinträchtigungen des Wohnumfeldes verursacht werden (hier: bei der Querung der Ortslage Groß Köris mit der Trassenvariante GK3).
Nicht zu vermeiden und nicht vollständig ausgleichbar sind die Auswirkungen auf die Schutzgüter Pflanzen
und Tiere sowie Boden. Nach Realisierung des Leitungsvorhabens unterliegen die in Anspruch zu nehmenden
Bereiche u.a. einem konkreten Flächenentzug (an den Absperrstationen) oder ständigen Nutzungseinschränkungen (auf der Leitungstrasse plus Sicherheitsstreifen).
Die Untersuchungen und Aussagen in der UVU zeigen auf, dass die mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffe
in Natur und Landschaft weitestgehend über entsprechende Minderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
ausgeglichen werden können.
Aus naturschutzfachlicher Sicht wird ebenfalls eine Vereinbarkeit des geplanten Vorhabens mit den durch die
Naturschutzbehörden zu vertretenden öffentlichen Belangen bei Umsetzung entsprechender Auflagen/ Maßgaben für realisierbar gehalten.
Im Ergebnis der Untersuchung möglicher negativer Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter ist abschließend festzustellen, dass nur
-
beim Schutzgut Boden (durch Bodenaushub und Verlust desselben) sowie in dessen Folge
-
beim Schutzgut Pflanzen und Tiere (Verlust von Vegetation, insbesondere Bäumen)
nachhaltige Beeinträchtigungen verbleiben werden.
Beim Schutzgut Wasser führt das Vorhaben insbesondere zu Konflikten bei der Querung von naturnahen Gewässern. Negative Auswirkungen können auch durch baubedingten Schadstoff- und Nährstoffeintrag entstehen. Bei Umsetzung der ergänzenden Hinweise können diese Auswirkungen gemindert werden.
Die Auswirkungen auf das Landschaftsbild können zwar ebenfalls erheblich und nachhaltig sein, aufgrund ihrer großen Abhängigkeit vom jeweiligen Standort des Betrachters werden diese jedoch stets sehr unterschiedlich wahrgenommen werden (In der Nähe stärker als in der Ferne; bei direktem Blick in/ auf die Schneise deutlicher als bei anderen Blickwinkeln). Die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes kann darüber hinaus durch
entsprechende eingriffsmindernde oder geeignete Gestaltungsmaßnahmen weiter reduziert werden.
Beim Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter sind insbesondere Bodendenkmale vom Bau der Leitung betroffen. Auftretenden Konflikte lassen sich durch enge Abstimmung mit den zuständigen Behörden mindern.
Im Ergebnis der raumordnerischen Umweltverträglichkeitsprüfung sind für das beantragte Leitungsvorhaben „OPAL BB S“ bis auf die Schutzgüter Wasser, Luft und Klima sowie Kultur- und sonstige Sachgüter, bei
allen anderen Schutzgütern Konflikte ermittelt worden. Diese können bei Umsetzung der erteilten Maßgaben
im Rahmen des nachfolgenden Planfeststellungsverfahrens und der dazu erforderlichen Prüfschritte reduziert
oder ausgeräumt werden. Es kann deshalb davon ausgegangen werden, dass die Vereinbarkeit des beantragten Vorhabens mit den umweltbezogenen Erfordernissen der Raumordnung herstellbar ist.
Bei der vom Antragsteller vorgeschlagenen Trassenvariante GK3 durch die Ortslage Groß Köris ist jedoch
eine Vereinbarkeit mit den raumordnerischen Erfordernissen zum Schutzgut Mensch nicht gegeben und auch
nicht herstellbar.
Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg
Landesplanerische Beurteilung für das Vorhaben „Erdgastransportleitung OPAL, Abschnitt Brandenburg Süd“
5.3
- 81 -
Ergebnis der FFH-Vorprüfungen und FFH-Verträglichkeitsprüfungen
Die Verträglichkeit des Vorhabens mit NATURA 2000-Gebieten wurde anhand der durchgeführten FFHVorprüfungen und FFH-Verträglichkeitsprüfungen entsprechend dem Planungsstand im Raumordnungsverfahren bewertet. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass die in den geprüften
Gebieten festgestellten Beeinträchtigungen der Schutz-, Erhaltungs- und Entwicklungsziele mit großer Wahrscheinlichkeit als nicht erheblich einzustufen sind, wenn die hierzu erteilten Maßgaben umgesetzt werden.
Die in das Raumordnungsverfahren eingebrachten Trassenvarianten BD1 und SE1 wurden als unverträglich
verworfen, da sie zu erheblichen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele der jeweils betroffenen FFH-Gebiete
geführt hätten.
Die vertiefenden Detailuntersuchungen zu den FFH-Verträglichkeitsprüfungen, die über die Zulassung des
Vorhabens entscheiden, sind dem Planfeststellungsverfahren vorbehalten.
Die in den FFH-Vorprüfungen bzw. in den FFH-Verträglichkeitsuntersuchungen genannten Schutzmaßnahmen sind im Planfeststellungsverfahren für die konkrete Trassenführung (siehe Maßgaben) verbindlich festzuschreiben.
6.
Abschließende Hinweise
Gemäß Artikel 16 des Landesplanungsvertrages in Verbindung mit der Verordnung über die einheitliche
Durchführung von Raumordnungsverfahren für den gemeinsamen Planungsraum Berlin-Brandenburg ist das
Ergebnis des Raumordnungsverfahrens und die darin eingeschlossene Prüfung der raumbedeutsamen Auswirkungen auf die Umweltbelange in Form einer Ermittlung, Beschreibung und Bewertung entsprechend dem
Planungsstand nach den Vorschriften des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei allen weiteren
Entscheidungen über die Zulässigkeit des Vorhabens nach Maßgabe der dafür geltenden Vorschriften zu berücksichtigen.
Die landesplanerische Beurteilung hat gegenüber dem Träger des Vorhabens und gegenüber Einzelnen keine
unmittelbare Rechtswirkung und ersetzt nicht die Genehmigungen, Planfeststellungen oder sonstigen Entscheidungen nach anderen Rechtsvorschriften.
Die landesplanerische Beurteilung gilt für die Dauer von zwei Jahren nach Abschluss des Raumordnungsverfahrens. Sie verliert ihre Gültigkeit, wenn ein nachfolgendes fachgesetzliches Zulassungsverfahren oder ein
anderes behördliches Verfahren nicht innerhalb dieses Zeitraumes begonnen wurde oder wenn sich die Bewertungsgrundlagen wesentlich geändert haben. Die Landesplanungsbehörde kann die Geltungsdauer der
landesplanerischen Beurteilung verlängern.
Der Träger des Vorhabens ist verpflichtet, die Landesplanungsbehörde über die nachfolgenden behördlichen
Genehmigungs- und Zulassungsverfahren zu unterrichten sowie Baubeginn und Fertigstellung des Vorhabens
mitzuteilen.
Die Landesplanungsbehörde leitet die landesplanerische Beurteilung dem Träger des Vorhabens und den übrigen Verfahrensbeteiligten zu. Die Öffentlichkeit wird über den Abschluss und das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens durch ortsübliche Bekanntmachungen in den betroffenen Ämtern, amtsfreien Gemeinden,
Landkreisen und kreisfreien Städten unterrichtet.
Im Auftrag
Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg

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