Das komplette Konzept können Sie hier herunter laden.

Transcription

Das komplette Konzept können Sie hier herunter laden.
ABW
SENIORENPENSION
Präsentation für
Eine alternative Wohnform für Senioren und Pflegebedürftige
in Einklang mit dem Landesgesetzes über Wohnformen und
Teilhabe (LWTG). Gestaltet nach der neuen Maßgabe „ambulant vor
stationär“ von der KompetenzZentrum-Kastellaun GmbH.
V5/Juli 2014
interessierte Gemeinden
ABW Seniorenpension
Präsentation für interessierte Gemeinden
„Angesichts einer älter werdenden Gesellschaft müssen wir uns auch in der Wohnraumförderung neuen
Herausforderungen stellen.“ Frau Dreyer und Herr Kühl stellten den Kurs der Landesregierung am
18.04.2012 mit dem neuen Wohnraumförderprogramm klar: Neue Wohnformen müssten her, die „ein
gemeinschaftliches und barrierefreies Wohnen auch in ambulant betreuten Wohngruppen ermöglichen“.
Die betroffenen Menschen und ihre Angehörigen bräuchten dazu wohnortnahe Unterstützungsangebote und eben auch entsprechenden Wohnraum.
Ambulant vor stationär ist das Stichwort. Damit solle auch ein wichtiger Beitrag zur Gestaltung des
demographischen Wandels geleistet werden.
Zu diesem Zweck sei es notwendig, neue Raum- und Finanzierungskonzepte zu entwickeln, damit
für Menschen mit Behinderung und pflegebedürftige, ältere Menschen barrierefreier und finanzierbarer
Wohnraum zur Verfügung stehe.
Das vorliegende Konzept der KompetenzZentrum-Kastellaun GmbH bietet im Sinne der Aufgabenstellung eine Erfolg versprechende Lösung. Wir nennen sie ABW Seniorenpension.
2
Inhalt
Inhalt ................................................................................................................................................. 3
Überblick ........................................................................................................................................... 4
Was ist eine ABW Seniorenpension? ..................................................................................................................... 4
Leitsätze der ABW Seniorenpension ..................................................................................................................... 5
Wer ist die KompetenzZentrum-Kastellaun GmbH und was trägt sie zu diesem Konzept bei?................ 5
Weiterer Ablauf ......................................................................................................................................................... 6
Besonderheiten und Vorteile des Konzepts ...................................................................................... 7
Individuelle Anpassung und Vielfältigkeit ............................................................................................................ 7
Keine finanzielle Belastung für Gemeinden ......................................................................................................... 7
Erleichterungen des § 5 LWTG ............................................................................................................................. 7
Umsatzsteuerbefreiung möglich ............................................................................................................................. 8
Der Kundenstamm wächst progressiv .................................................................................................................. 8
„Alte Bäume verpflanzt man nicht“ ...................................................................................................................... 8
Mehr Aktivität für die Bewohner ........................................................................................................................... 8
Ortsvereine und Ehrenamt mit einbeziehen ........................................................................................................ 8
Medienwirksames Vorzeigeobjekt.......................................................................................................................... 9
„Turnkey“ Konzept.................................................................................................................................................. 9
Neue Arbeitsplätze in strukturell schwachen Gebieten....................................................................................10
Fachliche Kompetenz und Know-how von Anfang an ...................................................................................10
Qualitätsmanagement – Qualitätssicherung .......................................................................................................10
Abläufe und Anforderungen im Detail ............................................................................................ 11
6 Schritte zum Erfolg .............................................................................................................................................11
Anforderungen an das Objekt ..............................................................................................................................11
Anforderungen an den Betreiber .........................................................................................................................11
Vertragliche Anforderungen .................................................................................................................................12
Personelle Anforderungen.....................................................................................................................................12
Zusammenfassung .......................................................................................................................... 13
Der aktuelle Stand...................................................................................................................................................13
3
Überblick
Was ist eine ABW Seniorenpension?
Auf Grundlage des Landesgesetzes über Wohnformen und Teilhabe (LWTG) und der Zielsetzung der
Landesregierung „ambulant vor stationär“ handelt es sich bei der ABW Seniorenpension um eine
vorrangig für ältere, pflegebedürftige und auch demenziell erkrankte Personen eingerichtete, ambulante
Wohnform für bis zu 12 Personen, für die eine Einordnung nach § 5 LWTG angestrebt wird. ABW steht
für Ambulant Betreute Wohnform und soll uns im weiteren Verlauf dabei helfen, das Konzept von anderen Seniorenpensionen zu unterscheiden. Die angebotenen Dienstleistungen beschränken sich auf
Wohnraumvermietung, Verpflegungs- und Betreuungsdienstleistungen. Die ABW Seniorenpension
stellt eine kleine, dezentrale Wohneinheit dar, die das „Kasernierungsdenken“ entzerren helfen soll und
ein familienähnliches Wohnen ermöglicht, die Kommunikation fördert, sowie die Vereinsamung verhindert.
Die Pension wird innerhalb der jeweiligen Ortschaft primär für Mitglieder der Gemeinde oder Nachbargemeinden durch Existenzgründer betrieben, die aus dem Alten-/Krankenpflegesektor kommen und die
persönliche und fachliche Eignung hierzu besitzen. Mitarbeiter können direkt aus den jeweiligen
Ortschaften und auch aus schwerer erschließbaren Arbeitsmärkten rekrutiert werden (z.B. Hausfrauen).
Pflegedienstleistungen werden durch den mobilen Pflegedienst übernommen.
Die Immobilie, in der sich die Pension befindet, gehört dabei der Gemeinde. Es handelt sich in der
Regel um ein geeignetes Gebäude (z.B. ehemalige Schule, Kindergarten o.ä.). Die Gemeinde beantragt
einen Kommunalkredit und führt die notwendigen Umbau- und Renovierungsmaßnahmen durch. Der aus
dem Kredit entstehende Kapitaldienst wird dann durch die Pacht gedeckt, den die Gemeinde von dem
Betreiber fordert. Ihr entstehen durch den Umbau keine weiteren Kosten, die nicht durch den laufenden
Betrieb gedeckt würden.
4
Leitsätze der ABW Seniorenpension
Um dem LWTG und der Zielsetzung der Landesregierung gerecht zu werden, verfolgt die ABW
Seniorenpension klare Leitsätze, die sie konzeptionell von anderen Wohnformen abhebt.

Annehmlichkeiten einer Großfamilie bzw. Raster eines Privathaushalts sicherstellen:
Die ABW Seniorenpension soll Wärme und Geborgenheit spenden und durch die Möglichkeit
der individuellen Tagesgestaltung und Selbstverantwortlichkeit den Grundsatz der Selbstbestimmung für jeden Bewohner einhalten. Das Leben in der ABW Seniorenpension richtet sich wie in
einem Privathaushalt auch nach einem nachvollziehbaren Hausrecht. Es geht um die größtmögliche Integration der Bewohner.

Hilfeleistung durch die Betreiber auf ein sorgsames Mindestmaß reduzieren:
Die Betreiber sollen den Bewohnern dabei helfen, sich selbständig in Wohnung und nahem
Umfeld zurechtzufinden, den sozialen Umgang mit ihren Mitbewohnern zu fördern, sowie aufrecht zu erhalten und Einkäufe sowie Arztbesuche zu erledigen. Ganz besonders soll die
Hilfeleistung den Bewohner ermutigen, am Leben in der Seniorenpension und der Gemeinde teil
zu haben.

Weitere Dienstleistungen die sich je nach Voraussetzung körperlicher und geistiger
Möglichkeiten individuell arrangieren ließen:
Fahrdienste, Besorgungsfahrten, gemeinsame Ausfahrten, Besuche von Lokalitäten, Spaziergänge,
Organisation von Friseur-, Nagel- und Fußpflegediensten, regelmäßige Angehörigentreffen,
Betätigung im hauseigenen Garten, Kleintierhaltung, Musiktherapie, TherapieBesuchshundedienst, begleitete Gottesdienstbesuche, Themen-Beschäftigungsangebote,
Durchführung gemeinsamer hauseigener Festlichkeiten wie Geburtstage, Grillfeste, Weihnachtsfeiern.
Wer ist die KompetenzZentrum-Kastellaun GmbH und was trägt sie zu diesem
Konzept bei?
Eine konzeptionelle Umsetzung bedarf zunächst einer sorgfältigen Vorbereitung und Prüfung. Wir erledigen alle Arbeiten, sowohl für den Investor als auch für den/die Betreiber/in der ABW Seniorenpension.
Das KompetenzZentrum-Kastellaun ist eine speziell im Unternehmensgründungsbereich erfahrene Unternehmensberatung (KfW-Beraternummer 18369) und wir setzen das selbst entwickelte und beschriebene Konzept bereits seit 2009 erfolgreich um. Wir verfügen über die notwendigen Kontakte und Erfahrungen von der Vorgründung bis hin zur Realisierung und stehen unseren Kunden auch danach mit der
umfassenden betriebswirtschaftlichen Betreuung zur Verfügung (s. „Turnkey“ Konzept, Seite 9)
5
Weiterer Ablauf
Der allgemeine, vom KompetenzZentrum-Kastellaun betriebene Ablauf gliedert sich in folgende sechs
Schritte:
1. Gemeinden informieren
2. Betreiber suchen
3. Beide Interessengruppen zusammenbringen
4. Vorhaben bei Übereinstimmung planen
5. Nach Erfüllung aller Voraussetzungen bei der Umsetzung unterstützen (s. „Turnkey“ Konzept,
Seite 9)
6. Das Vorhaben nach Umsetzung betriebswirtschaftlich begleiten
Weitere Details zum Ablauf und den Erfordernissen finden Sie unter „Abläufe und Anforderungen im
Detail“, Seite 11.
Kostenlose Beratung, günstige Vorabprüfung
Ein erstes, umfangreiches Beratungsgespräch, sowie eine Powerpoint-Präsentation, mit der wir das Konzept der ABW Seniorenpension auch einem größeren Personenkreis (z.B. Gemeinderat) vorstellen, sind
bei uns völlig kostenlos! Darüber hinaus bieten wir eine umfangreiche Vorabprüfung Ihrer Bestandsimmobilie mit schriftlicher Ausarbeitung zu einem sehr günstigen Pauschalpreis an. Diese Dienstleistung soll
dazu beitragen, Interessenten mehr Entscheidungssicherheit zu geben. Die Kosten für die Vorabprüfung
werden bei Umsetzung des Projektes mit unserem Honorar verrechnet.
6
Besonderheiten und Vorteile des Konzepts
Individuelle Anpassung und Vielfältigkeit
Wohnkonzepte für barrierefreies, gemeinschaftliches Wohnen im Alter können sehr unterschiedlich sein.
Im Vordergrund steht jedoch immer ein Zusammenleben mit sozialer Zielsetzung. Das Konzept der
ABW Seniorenpension stellt ein Rahmenkonzept dar. Es ist dabei ganz bewusst so flexibel gehalten, dass
es den Gegebenheiten vor Ort, sowie den Angebotskonzepten des Betreibers individuell angepasst wird.
Eine Abwandlung der ABW Seniorenpension stellt die ABW Demenz-Pension dar, die ausschließlich für
demenziell erkrankte konzipiert ist und die Flexibilität des Konzeptes der ABW Seniorenpension unterstreicht. In der ABW Demenz-Pension können bis zu 12 demenziell erkrankte Senioren leben und optimal
betreut werden. Dass gerade eine kleine Gruppe Demenzkranker besser und individueller betreut werden
kann, ist unter Fachleuten unumstritten.
Keine finanzielle Belastung für Gemeinden
Die Gemeinden beantragen zur Einrichtung der ABW Seniorenpension in ihrer unter Umständen leer
stehenden Immobilie einen zinsgünstigen Kommunalkredit, dessen monatlicher Kapitaldienst über die
Pacht des späteren Betreibers gedeckt wird (die Gemeinden bleiben zu jeder Zeit Eigentümer der
Immobilien).
Natürlich ist es auch denkbar, das Konzept in einem Neubau zu realisieren.
In beiden Fällen hat die Gemeinde keine Kosten zu tragen, die nicht durch den laufenden Betrieb der
ABW Seniorenpension gedeckt würden.
Erleichterungen des § 5 LWTG
Da es sich bei einer ABW Seniorenpension um eine „Einrichtung mit besonderer konzeptioneller Ausrichtung“ handelt, sind Erleichterungen nach § 5 LWTG möglich, gegenüber „Einrichtungen mit
umfassendem Leistungsangebot“ (§ 4 LWTG). Hier einige gravierende Unterschiede in der Betrachtungsweise:
1. Ein Altenheim bietet umfassende Leistungen (§ 4 LWTG), die ABW Seniorenpension nur
Wohnraumvermietung und Betreuungsdienstleistungen, die sich die Bewohnerinnen und Bewohnern jederzeit frei von einem anderen Dienstleister erbringen lassen können.
2. Die ABW Seniorenpension legt besonderen Wert auf ein familiäres Miteinander und eine
größtmögliche Selbstbestimmung der Bewohner.
7
3. Die ABW Seniorenpension sieht explizit die Betreuung von Gemeindemitgliedern vor, um eine
Entwurzelung zu verhindern und die Gemeinde beisammen zu halten. Dadurch grenzt sich der
Kundenstamm und (optimaler Weise) auch der Mitarbeiterstamm ein.
Umsatzsteuerbefreiung möglich
Durch den Nachweis einer Leistungs- u. Vergütungsvereinbarung mit dem Sozialhilfeträger gemäß § 75
SGB XII werden die Umsätze umsatzsteuerfrei gestellt.
Der Kundenstamm wächst progressiv
Wir befinden uns im demographischen Wandel – die Gesellschaft wird immer älter. Für den Betreiber der
ABW Seniorenpension bedeutet das eine ständig wachsende Nachfrage und damit eine Planungssicherheit
auf Jahre. Mit leeren Zimmern muss er durch den progressiven Anstieg an pflegebedürftigen Senioren
nicht rechnen.
„Alte Bäume verpflanzt man nicht“
Die Wahrheit ist, niemand geht gerne ins Altenheim. Die Aufgabe des eigenen Haushalts fällt schwer,
doch führt der Umzug oft zu einer noch schwereren Entwurzelung: Nämlich der Aufgabe aller sozialen
Bindungen. Die wenigsten kleinen Ortschaften haben ihr eigenes Altenheim. Die lokalen Seniorenpensionen wirken dieser Entwurzelung entgegen, sie halten die Menschen dort, wo sie hingehören – in der eigenen Gemeinde. Im idealen Fall wohnen die betreuten Senioren mit genau den Freunden zusammen, mit
denen sie schon die Schulbank gedrückt haben.
Mehr Aktivität für die Bewohner
Eine Seniorenpension erlaubt nicht nur die aktive Teilnahme am Tagesablauf, sie erwünscht sie sogar. Das
Stichwort ist Integration. Je nach persönlichen Fähigkeiten und Bedürfnissen können sich die Bewohner
so an gemeinsamen Aktivitäten wie Kochen, Putzen, Wäsche waschen, Einkaufen etc. beteiligen und
einen Beitrag zum Zusammenleben leisten. Anders als in einem Altenheim, wo diese Aufgaben aus organisatorischen und gesetzlichen Gründen vom Pflegepersonal übernommen werden müssen.
Ortsvereine und Ehrenamt mit einbeziehen
Das Konzept der ABW Seniorenpension sieht vor, dass auf Sozialer Ebene mit agierenden Organisationen, örtlichen Vereinen Sozialverbänden, sowie mit Angehörigen und interessierten Mitgliedern der Gemeinde Netzwerke geknüpft werden, die in die Betreuung und den Tagesablauf der Senioren mit
einbezogen werden können.
8
Kostengünstige Alternative zu einem Altenheim
In der ABW Seniorenpension liegen die Kosten für Unterbringung und sämtliche Dienstleistungen –
unabhängig von der Pflegestufe – bei ca. 1.500 Euro, monatlich. Für die aufkommenden Kosten der ambulanten Pflege in der ABW Seniorenpension reicht in der Regel die Kostenübernahme durch die Pflegeversicherung aus. Wenn sich der Bewohner die Kosten in der ABW Seniorenpension nicht leisten kann,
so prüft der Sozialhilfeträger die Bezuschussung aufgrund des Vertrags mit dem Betreiber nach §75 SGB
12. Liegt der Nachweis eines angemessenen Pflegebedarfs pro Tag vor, wird sein Wohnen somit unter
bestimmten Voraussetzungen vom Sozialhilfeträger unterstützt. Viele alte Menschen, die ihren Haushalt
aufgeben, haben ein Pflegebedürfnis. Dadurch wird diese Wohnform für jeden Interessenten vom Preis/Leistungsangebot eine echte Alternative gegenüber der stationären Variante.
Medienwirksames Vorzeigeobjekt
Sowohl für die die bewohnerorientierten Gemeinden, wie auch für die an der regionalen Entwicklung
interessierten Banken ist die Förderung von ABW Seniorenpensionen ein prestigeträchtiges und medienwirksames Projekt. Eine ungenutzte Liegenschaft im Ort – “Leerstände“ – beseitigen und gleichzeitig eine
alternative Wohnform für die alten und pflegebedürftigen Gemeindemitglieder schaffen: Das setzt
beträchtliche positive Akzente. Die Gemeinde kann sich positiv von anderen Gemeinden absetzen, welche
ihre eigenen älteren Bewohner „ins Heim bringen“ lassen müssen, da sie keine Alternative anbieten
können. Die regionale Bank wiederum kann sich, bei der Gewährung eines Kredits, der Öffentlichkeit als
Förderer nachhaltiger Strukturen präsentieren.
„Turnkey“ Konzept
Die KompetenzZentrum-Kastellaun GmbH bietet ihr Konzept den Gemeinden und Existenzgründern als
komplettes Paket zur Umsetzung an. Zu keinem Zeitpunkt muss der künftige Betreiber den gigantischen
Berg an Bürokratie alleine abarbeiten. Das KompetenzZentrum Kastellaun kennt die Bestimmungen und
Erfordernisse und führt seine Kunden zielsicher bis zur Hauseinweihung und darüber hinaus. Konkret
umfassen die Dienstleistungen des Kompetenzzentrums-Kastellaun in der Umsetzungsphase:

Vorabprüfung zur Umsetzbarkeit des Bauvorhabens

Erstellung einer Rentabilitäts- und Liquiditätsvorausschau

Ausführliche Beschreibung des Vorhabens in Form eines Businessplans

Prüfung und Beantragung der Finanz- und Fördermittel

Beantragung einer Leistungs- und Vergütungsvereinbarung gem. § 75 SGB XII für eine ambulant
betreute Wohngemeinschaft mit dem Ziel der UST-Befreiung nach § 4.16h UStG.

Hilfe bei der Vertragsgestaltung von
1. Wohnraummietvertrag zwischen Betreiber und Bewohner
9
2. Dienstvertrag zwischen Betreiber und Bewohner

Mediation zwischen Gemeinden, Betreibern, Behörden, Förderstellen, Banken

Bedarfsermittlung/Angebotsbeschaffung der Betriebsversicherungen

Unterstützung beim Aufbau betriebswirtschaftlicher Steuerungsabläufe

Marketingtechnische Unterstützung

Beschreibung der Einrichtung nach § 18 Abs. 1 Nr. 3 LWTG

Beschreibung der Umsetzung von Teilhabe nach § 8 Abs. 2 LWTG
Nach der Umsetzung betreuen wir in Zusammenarbeit mit unseren Kooperationspartnern die Betreiber
gerne unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten mit der Erledigung aller im Unternehmen anfallenden Dienste wie Buchhaltungsarbeiten, Marketing, Personalwesen, Steuerberatung, Rechtsfragen,
Versicherungs- und Finanzierungsangelegenheiten sowie Qualitätsmanagement.
Neue Arbeitsplätze in strukturell schwachen Gebieten
Versetzen Sie sich in die Lage einer Hausfrau oder Krankenschwester mit Kindern: Am Morgen das Kind
zum Kindergarten bringen, mittags dann abholen und/oder kochen. Selbst ein Halbtagsjobs kann so zum
Drahtseilakt werden. Doch die ABW Seniorenpensionen sehen hier wertvolle Mitarbeiter: Direkt in der
eigenen Ortschaft können sie flexibel – vielleicht auch nur drei Stunden täglich – arbeiten ohne ihre elterlichen (oder anderweitigen) Pflichten zu vernachlässigen. Oft wird der Arbeitsplatz nur einen Fußmarsch
von der Pension entfernt sein. Der Betreiber profitiert dabei von der guten Beziehung zwischen Personal
und Kundschaft, denn alle sind sich bekannt.
Fachliche Kompetenz und Know-how von Anfang an
Zum Team der Kompetenzzentrum-Kastellaun GmbH gehören nicht nur erfahrene Berater mit betriebswirtschaftlichem Background, die Ihr Projekt der ABW Seniorenpension in allen Details umsetzen. Vielmehr stehen unseren Kunden auch mehrere Branchen spezifische Experten, u.a. ein erfahrener, staatlich
geprüfter Heim- und Pflegedienstleiter, zur Verfügung. Diese Fachleute werden von Beginn an in laufende Projekte eingebunden.
Qualitätsmanagement – Qualitätssicherung
Die Kompetenzzentrum Kastellaun GmbH arbeitet zur Zeit an einem Qualitätssicherungskonzept, das bei
den von uns umgesetzten Projekten der ABW Seniorenpension in Anwendung gebracht werden soll.
Dadurch kann zukünftig gewährleistet werden, dass die durch uns betreuten Betriebe klar definierte Parameter erfüllen und permanent in eine Optimierung der Leistungen eingebunden sind. Dies gewährleistet
eine zusätzliche Sicherheit für die Bewohner der ABW Seniorenpension.
10
Abläufe und Anforderungen im Detail
6 Schritte zum Erfolg
1. Gemeinde trifft Entscheidung
2. Existenzgründer/Betreiber wird gesucht
3. Beide Interessengruppen wollendie Zusammenarbeit
4. Umsetzungsplanung
5. Realisierung der Umsetzung
6. Betriebswirtschaftliche Begleitung nach der Umsetzung
Anforderungen an das Objekt
Das Objekt muss zur Einrichtung einer ABW Seniorenpension geeignet sein und die Anforderungen und
Auflagen des LWTG erfüllen. Konkret bedeutet dies:

Barrierefreiheit

Raumgröße Einzelzimmer mind. 14 m²

Raumgröße Doppelzimmer mind. 20 m²

Behindertengerechte sanitäre Anlagen

Gesellschaftsraum für Integrationsarbeiten

Nebenraumangebot: Abstellraum, Gästetoilette
Anforderungen an den Betreiber
Der Betreiber einer ABW Seniorenpension muss zur Führung des Betriebes persönlich und fachlich geeignet sein. Folgende Vorgaben sollten möglichst erfüllt werden:

Abgeschlossene Ausbildung als (Pflegefachkraft, examinierte Krankenschwester oder artverwandte Ausbildung)

Mehrjährige Berufserfahrung im Bereich Senioren-/Krankenbetreuung

Vorlage eines unauffälligen polizeilichen Führungszeugnisses

Geordnete familiäre und finanzielle Lebensumstände

Körperliche u. gesundheitliche Eignung

„Berufung“ an der Ausübung von Sozialarbeit (Spaß an der Berufswahl)

Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung
11
Vertragliche Anforderungen
Das Landesgesetz über Wohnform und Teilhabe (LWTG) verlangt den Nachweis folgender vertraglicher
Anforderungen:

Trennung in Miet- und Betreuungsvertrag

Keine Kopplung der Verträge

Wahlfreiheit bei unterschiedlichen Leistungen
Personelle Anforderungen
Das Konzept sieht im Bereich der personellen Anforderungen folgendes vor.

Sicherstellung der Präsenz „Rund um die Uhr“ an 365 Tagen im Jahr

Der Nachweis ist durch die Erstellung eines Dienstplanes zu erbringen
12
Zusammenfassung
Der aktuelle Stand
Die Kompetenzzentrum-Kastellaun GmbH hat bereits regional beteiligte Institutionen kontaktiert, um
notwendige Rahmenbedingungen im Vorfeld zu klären. Weiterhin konnte das Konzept schon erfolgreich
umgesetzt werden und wir haben ständig Projekte in der Vorabprüfung.
Wenn auch Sie den Handlungsbedarf anhand der durch den demographischen Wandel ausgelösten Prognosen erkannt haben, bietet Ihnen unser Konzept eine Möglichkeit, für Ihre Gemeinde aktiv zu werden.
Mit der Einrichtung einer ABW Seniorenpension können Sie Ihrer Gemeinde folgende Vorteile sichern:

Möglichkeiten der altersgerechten Unterbringung pflegebedürftiger Senioren in Ihrer Gemeinde

Angepasste, altersgerechte Integrationsmöglichkeiten

Einbezug der Ortsvereine und des Ehrenamtes

Grundsatz der Selbstbestimmung der Senioren

Entgegnung von Leerständen in Dörfern

Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze

Existenzgründungen von Fachkräften

Flexible Betreiberkonzepte
Noch Fragen?
Haben Sie Fragen oder möchten Sie das weitere Vorgehen mit uns besprechen?
Melden Sie sich! Ein Erstgespräch ist völlig unverbindlich.
KompetenzZentrum-Kastellaun GmbH
Geschäftsführung
Franz-Josef Thelen
Fordstraße 1
56288 Kastellaun
Telefon: 06762-9633435
Fax: 06762-407121
Mail: [email protected]
www.abw-seniorenpension.de
13