Bibliotheksausweis Kosten

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Bibliotheksausweis Kosten
Bibliotheksausweis
Ausstellung bzw. Erneuerung eines Ausweises der
Münchner Stadtbibliothek:
für Erwachsene
im Jahr
im Vierteljahr
€ 20,00
€ 07,00
für Auszubildende, Schülerinnen und Schüler,
Studentinnen und Studenten, Renten-,
Versorgungs- und Sozialhilfeempfänger /-innen,
Arbeitslose, Grundwehr- und Zivildienstleistende,
Personen, die ein freiwilliges, soziales, kulturelles
oder grünes Jahr absolvieren Schwerbehinderte
mit einem Grad der Behinderung von
wenigstens 50 %
im Jahr
€ 10,00
im Vierteljahr
€ 04,00
für Kinder und Jugendliche
bis zur Vollendung
des 18. Lebensjahres
kostenlos
für Kundinnen und Kunden der Lesesäle, des
Mobilen Bücherhausdienstes, der Krankenhausund Altenheimbibliotheken, der Fahrbibliotheken,
für Asylbewerberinnen und Asylbewerber, für
Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte
für die
jeweilige Schulbibliothek
kostenlos
für privat- und öffentlich-rechtliche
Institutionen
im Jahr
€ 50,00
für Kindergärten, Schulen und Horte
im Münchner Stadtgebiet
(Planungsregion 14)
kostenlos
Zweitausstellung eines Bibliotheksausweises
(bei Verlust)
für Erwachsene und
Institutionen
€ 5,00
für Ermäßigungsberechtigte,
Kinder und Jugendliche bis
zum 18. Lebensjahr
€ 2,50
Kosten- und Medienersatz
Leihfristüberschreitungen
Für jeden Tag der Leihfrist-überschreitung sind pro
Öffnungstag und Medium Gebühren zu entrichten:
(Berechnung nach Öffnungstagen)
für Erwachsene
und Institutionen
€ 0,40
für Kinder und Jugendliche
(bis zum 18. Lebensjahr)
€ 0,20
für geringfügige Beschädigungen oder Verluste:
Reparatur kleiner Schäden
Reparatur großer Schäden
Neubindung
VC-Reparaturen
CC-/CD-/DVD-/VC-Hülle
Behälter für Sprachkurse
und Media Mixta
CC-/CD-/
DVD-Cover/-Textheft
Dia-Journal
EDV-Etikett
Einsteckhülle für Beihefte
Signatur-Etikett
RFID-Etikett
€ 3,50
€ 11,00
€ 13,00
€ 5,50
€ 1,50
€ 7,50
€ 2,50
€ 5,00
€ 2,00
€ 0,50
€ 0,10
€ 1,50
Für verlorene, beschmutzte oder beschädigte
Medien muss Ersatz geleistet werden. Es steht im
Ermessen der Bibliothek, Wertersatz in Geld zu
verlangen oder ein Ersatzexemplar bzw. eine
Reproduktion oder ein anderes gleichwertiges Werk
beschaffen zu lassen. Dabei fallen zusätzliche
Kosten für die Einarbeitung in Höhe von € 5,00
bzw. € 8,00 an.
Sind Medien verloren gegangen, können eine
frühzeitige Meldung des Verlustes und eine
Beschaffung des Medienersatzes zu einer
Reduzierung von Kosten (Versäumnisgebühren und
Verwaltungskosten) führen.
Mahnschreiben
(Berechnung nach Kalendertagen)
1. Schreiben (Mahnung)
am 7. Kalendertag ab
Leihfristende
2. Schreiben (Mahnung)
am 17. Kalendertag ab
Leihfristende
3. Schreiben (Bescheid)
am 50. Kalendertag ab
Leihfristende
€ 2,00
€ 5,00
€ 10,00
Das dritte Schreiben stellt die Kosten für Wiederbeschaffung und Einarbeitung der jeweiligen
Medien in Rechnung. Nur bei Rückgabe können
diese Aufwendungen storniert werden. Werden die
Medien nicht zurückgegeben oder ersetzt, gehen
die Forderungen (Medienwert und Versäumnisgebühren) an das Kassen- und Steueramt der
Landeshauptstadt München. Beim Kassen- und
Steueramt können durch Zahlungsverzug weitere
Kosten entstehen.
Ab diesem Zeitpunkt ist die Rückgabe der
Medien nicht mehr möglich.
Namens- und Adressenänderungen müssen der
Bibliothek mitgeteilt werden. Für Adressenermittlungen durch die Bibliothek können € 5,00
berechnet werden.
Bestseller-Service
Ausleihe je Medium
€ 2,00
Bestellungen
Bereitstellung von bestellten oder
vorgemerkten Medien:
für Erwachsene
je Medium
für Kinder und Jugendliche
bis zum 18. Lebensjahr
je Medium
€ 1,25
Internet
€ 1,00
€ 0,10
Kopien – je Seite
€ 0,10
€ 0,20
Zum Mitnehmen
Stoff-Tragetasche
Stadtteilbibliotheken
Mo, Di, Do, Fr 10.00-19.00 Uhr
Mi 14.00-19.00 Uhr
€ 0,65
Die Bereitstellung von Magazinbeständen in der
Zentralbibliothek Am Gasteig ist kostenlos.
DIN A4
DIN A3
Münchner
Stadtbibliothek
www.muenchner-stadtbibliothek.de
Benachrichtigung per Post über die
Bereitstellung, soweit gewünscht
je Medium
€ 0,60
Surfen - je Stunde
Ausdruck - je Seite
Münchner Stadtbibliothek
Am Gasteig
Mo-Fr 10.00-19.00 Uhr
Sa 11.00-16.00 Uhr
Rückgabe täglich 7.00-23.00 Uhr
€ 1,50
Quellen:
Satzung über die Gebühren für die Benutzung
der Bibliotheken der Landeshauptstadt München (Gebührensatzung) laut
Beschluss des Stadtrats der Landeshauptstadt München vom 30.09.2010.
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten
für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Landeshauptstadt
München (Kostensatzung) vom 30.09.2010.
Haus- und Benutzungsordnungen der Münchner Stadtbibliothek vom 01.
Januar 2003
9/2012
Gebühren
im Überblick