Mustervertrag Arbeitsvertrag, projektbezogen - Handwerk

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Mustervertrag Arbeitsvertrag, projektbezogen - Handwerk
Mustervertrag
Arbeitsvertrag, projektbezogen
Quelle: Jürgen Leske
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Arbeitsvertrag: Projektbezogener Vertrag1
Zwischen der
Firma __________ >>Adresse<<, __________-Meister
- nachfolgend Arbeitgeber genannt -
und
Herrn/Frau __________ >>Adresse<<,
- nachfolgend Arbeitnehmer genannt wird der nachfolgend befristete und projektbezogene Arbeitsvertrag geschlossen:
§ 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses / Tätigkeitsbeschreibung2
(1) Der Arbeitnehmer wird ab dem __________ als Elektrikermeister eingestellt, und zwar im Rahmen des Vorhabens des Unternehmens __________. Die Firma ist mit der Bauentwicklung und –
betreuung des __________-baus in __________ beauftragt. Die Pläne des Architekturbüros, die diesem Vertrag angehängt sind, beinhalten, dass ganz bestimmte lichttechnische Vorgaben für die Beleuchtung eingehalten werden. Die genauen zum Tätigkeitsbereich des Arbeitnehmers gehörenden
Aufgaben ergeben sich aus der Stellenbeschreibung (Anlage 1), die Bestandteil dieses Vertrages ist.
Es ist Aufgabe des Arbeitnehmers, dafür Sorge zu tragen, dass der Auftrag sachgerecht erfüllt wird.3
(2). Der Arbeitsort ist die Baustelle des Projekts des Unternehmers nach Abs. 1 dieses Vertrages. Der
Arbeitnehmer ist verpflichtet, seine Dienstleistung auch an anderer Stelle zu erbringen, sofern dies
im Rahmen des Projekts des Unternehmens angezeigt ist.4
§ 2 Befristung des Arbeitsverhältnisses
(1) Das Arbeitsverhältnis endet – ohne dass es einer ausdrücklichen Kündigung bedarf – mit der Abnahme durch das Architekturbüro oder bei vorzeitigem Ende des Vertrages des Architekturbüros mit
dem Bauherrn, der Stadt __________, sowie mit Ende des Vertrages der Firma mit dem Bauherrn5.
(2) Während der Befristung ist eine ordentliche Kündigung des Arbeitsvertrages für beide Seiten
unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Vierteljahresende möglich6.
§ 3 Ankündigungsfrist7
Die Firma hat den Arbeitnehmer unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen auf den Eintritt der
Zweckerreichung und somit auf das Ende des Beschäftigungsverhältnisses schriftlich hinzuweisen.
§ 4 Arbeitszeit
(1) Die regelmäßige Arbeitszeit des Arbeitnehmers richtet sich nach den betriebsüblichen Zeiten der
Firma. Sie betragen derzeit __________ Stunden in der Woche ohne Berücksichtigung der Pausen.
(2) Der Arbeitnehmer erklärt sich bereit, bei einer entsprechenden betrieblichen Notwendigkeit bis
zu __________ Überstunden pro Woche zu leisten.
§ 5 Vergütung
(1) Dem Arbeitnehmer steht eine monatliche Bruttovergütung in Höhe von __________ Euro zu. Die
Vergütung ist jeweils zum Monatsende fällig und wird auf das vom Arbeitnehmer zu nennende Konto
überwiesen.
(2) Angeordnete Überstunden werden mit einem Zuschlag von __________ vergütet.
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§ 6 Urlaub
(1) Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf anteiligen Urlaub, berechnet auf der Basis von __________
Werktagen pro Urlaubsjahr.
(2) Die Festlegung des Urlaubs ist mit der Firma abzustimmen.
§ 7 Arbeitsverhinderung
(1) Bei Arbeitsverhinderung hat der Arbeitnehmer die Firma unverzüglich zu informieren.
(2) Tritt Arbeitsunfähigkeit wegen Erkrankung ein, so hat der Arbeitnehmer der Firma innerhalb von
drei Tagen seit Beginn der Arbeitsunfähigkeit eine ärztliche Bescheinigung über die Dauer der voraussichtlichen Arbeitsunfähigkeit vorzulegen8.
§ 8 Verschwiegenheitspflicht
Der Arbeitnehmer wird über alle betrieblichen Angelegenheiten, die ihm im Rahmen und im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit über die Firma bekannt geworden sind, auch nach seinem Ausscheiden
Stillschweigen bewahren.
§ 9 Nebenbeschäftigung
(1) Dem Arbeitnehmer ist für die Dauer der Beschäftigung jede entgeltliche oder unentgeltliche
Tätigkeit, die die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers beeinträchtigen könnte, untersagt.
(2) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, vor Aufnahme einer Nebentätigkeit die Firma zu unterrichten.
§ 10 Funktionsbegriffe
Die in der Satzung verwendeten Funktionen sind geschlechtsneutrale Begriffe und beziehen sich
sowohl auf weibliche als auch männliche Funktionsinhaber.
§ 11 Nebenabreden
(1) Änderungen dieses Vertrages oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform,
das betrifft auch die Vereinbarung über das Schriftformerfordernis selbst.
(2) Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
>>Ort, Datum<<
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Arbeitgeber
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Hinweis Meldepflicht9
Zur Aufrechterhaltung ungekürzter Ansprüche auf Arbeitslosengeld sind Sie verpflichtet, sobald die
Beendigung dieses Vertragsverhältnisses absehbar ist, sich unverzüglich persönlich bei der Agentur
für Arbeit arbeitssuchend zu melden und aktiv nach einer Beschäftigung zu suchen.
Ich habe diesen Hinweis zur Kenntnis genommen.
>>Ort, Datum<<
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Arbeitnehmer
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Gelegentlich sieht sich ein Betrieb vor dem Problem, dass er einen Auftrag hat, ein bestimmtes Projekt zu betreuen, das in absehbarer Zeit wieder erledigt ist. Wenn in einem solchen Fall eigens zusätzliche Arbeitnehmer angestellt werden müssen, vielleicht solche, die gerade auf die Erfüllung des Projektes spezialisiert sind, dann ist es nicht sinnvoll, einen einfachen, unbefristeten Arbeitsvertrag abzuschließen. Vielmehr wird man einen befristeten, auf das Projekt bezogenen Arbeitsvertrag anstreben.
Ein solcher Vertrag hat den Vorteil, dass er mit dem Eintritt des vorher festgelegten Ereignisses, bei
Erfüllung des Zweckes nämlich, endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Es müssen dann also
die allgemeinen oder besonderen Kündigungsvorschriften nicht beachtet werden. Da die Kündigungserfordernisse nicht vorliegen müssen, brauchen Betriebsrat oder Behörden nicht beteiligt werden.
In einem solchen Fall aber ist § 14 Abs. 4 des Gesetzes über Teilzeit und befristete Arbeitsverträge
(TzBfG) zu beachten, wonach die Befristung eines Arbeitsvertrages, um wirksam zu sein, schriftlich
vereinbart werden muss. Geschieht dies nicht, gilt der befristete Arbeitsvertrag als auf unbestimmte
Zeit geschlossen. Dann allerdings kann auch ordentlich gekündigt werden (§ 16 Abs. 2 TzBfG), also
auch vor dem ursprünglich vereinbarten Ende.
2
Die Tätigkeitsbeschreibung ist das wesentliche Argument dafür, dass der Arbeitsvertrag befristet ist.
Daher sollte sie präzise und im Hinblick darauf formuliert sein, dass sich damit die Befristung - etwa
vor einem Gericht - begründen lässt. Die Beteiligten müssen sich darüber im Klaren sein, dass durch
die Befristung insbesondere der Kündigungsschutz für den Arbeitnehmer verloren geht, also muss ein
sachlich gerechtfertigter Grund für die Befristung gegeben sein. Allein bei der so genannten erleichterten Befristung, § 14 Abs. 2, 2 a und 3 Gesetz über Teilzeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG), ist
die Befristung auch ohne Sachgrund zulässig. Danach kann ein Arbeitsvertrag ohne Vorliegen eines
sachlichen Grundes unter bestimmten, engen Voraussetzungen auf bis zu zwei Jahre (Absatz 2) und
bis zu vier Jahre kalendermäßig befristet werden.
Ein sachlicher Grund für die Befristung ist immer die Einstellung eines Arbeitnehmers im Rahmen
oder zur Abwicklung eines Projekts, wie hier im Muster.
3
Das Anhängen einer solchen Stellenbeschreibung kann sehr hilfreich sein zur Begründung, dass die
Anstellung nur für die Umsetzung eines speziellen Projekts gelten soll.
4
Gerade bei projektbezogenen Verträgen wird dem Arbeitnehmer häufig ein bestimmter Arbeitsort
zugewiesen. Gleichwohl sollte der Vertrag offen genug sein, dass der Arbeitnehmer auch andernorts
eingesetzt werden kann.
5
Regelmäßig kann man bei projektbezogenen befristeten Arbeitsverhältnissen keinen nach dem Kalender zu bestimmenden Endtermin des Vertrages nennen. Vielmehr ergibt sich die Beendigung des
Vertrages mit dem Abschluss eines Vorhabens oder bei Vorliegen bestimmter behördlicher Genehmigungen. Daher sollte die Zweckerreichung möglichst präzise beschrieben werden, so dass keine
Zweifel über das vertragliche Ende bestehen.
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In der einfachen Variante projektbezogener Arbeitsverträge ist eine Kündigung während der Laufzeit
ausgeschlossen. Aber insbesondere dann, wenn mit einer längeren Laufzeit zu rechnen ist, kann es
für beide Seiten von Vorteil sein, gleichwohl eine Kündigungsmöglichkeit einzubauen. Wenn der Arbeitgeber von einer solchen Kündigungsmöglichkeit Gebrauch macht, müssen die allgemeinen Voraussetzungen der Kündigung beachtet werden, also gesetzliche Kündigungsfristen eingehalten werden, oder solche die sich aus Tarif- oder Einzelvertrag ergeben. Bei befristeten Arbeitsverträgen, die
länger als sechs Monate laufen, muss das Kündigungsschutzgesetz berücksichtigt werden, wenn
dessen Voraussetzungen vorliegen. Auch die allgemeinen und besonderen Kündigungshindernisse
(etwa Mutterschutz) sind zu beachten, wie auch der Betriebsrat vor einer solchen Kündigung gehört
werden muss.
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Mit der Zweckerreichung endet ein zweckbefristeter Arbeitsvertrag, ohne dass es einer Kündigung
oder sonst einer Erklärung der Vertragsparteien bedarf – frühestens endet der Vertrag jedoch zwei
Wochen nach Zugang der schriftlichen Unterrichtung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber über
den Zeitpunkt der Zweckerreichung, § 15 Abs. 2 Gesetz über Teilzeit und befristete Arbeitsverträge
(TzBfG). Die Kündigungsschutzbestimmungen werden hier nicht angewendet. In der Zeit davor ist
eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen, sofern es dazu nicht eine ausdrückliche Vereinbarung
gibt (was im hier vorgeschlagenen Muster jedoch der Fall ist). Die Beendigungswirkung tritt nur ein,
wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer schriftlich über den Zeitpunkt des Erreichens des Zwecks
unterrichtet. Versendet der Arbeitgeber also die Unterrichtung zu spät, etwa erst nach Zweckerreichung, dann endet der Arbeitsvertrag erst zwei Wochen nach Zugang dieser Unterrichtung. Wird der
Vertrag nach dem Zeitpunkt der Zweckerreichung und mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt, dann
gilt der Vertrag nun auf unbestimmte Zeit verlängert, sofern der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die
Zweckerreichung nicht unverzüglich und schriftlich mitteilt.
8
Das Gesetz verpflichtet den Arbeitnehmer, den Arbeitgeber bei Arbeitsunfähigkeit unverzüglich darüber zu informieren und einen Nachweis zu erbringen (§ 5 Entgeltfortzahlungsgesetz). Die Mitteilung
kann mündlich, telefonisch oder per Email erfolgen, auch durch Angehörige oder Arbeitskollegen. Eine
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss grundsätzlich erst dann vorgelegt werden, wenn die Erkrankung länger als drei Tage dauert, der Arbeitgeber kann aber die Bescheinigung auch schon für früher
fordern.
9
Wer als Arbeitnehmer gekündigt ist oder von Arbeitslosigkeit bedroht ist, hat sich frühzeitig persönlich bei der Bundesagentur für Arbeit als arbeitsuchend zu melden. Dies gilt nicht für Auszubildende in
einer betrieblichen Ausbildung. Eine solche Meldepflicht trifft auch Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis befristet ist und ausläuft – wie hier im Muster. Nach § 2 Abs. 2 SGB III soll der Arbeitgeber vor
Beendigung des Arbeitsverhältnisses und frühzeitig den Arbeitnehmer über die Notwendigkeit eigener
Aktivitäten bei der Suche nach einer anderen Beschäftigung sowie über die Verpflichtung unverzüglicher Meldung bei der Agentur für Arbeit informieren. Er muss den Arbeitnehmer dazu freistellen und
die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen ermöglichen.
Unterlässt der Arbeitgeber den hier im Muster aufgeführten Hinweis auf die frühzeitige Arbeitssuche,
dann hat das zwar auf den Vertrag selbst keine negativen Auswirkungen. Die Hinweispflicht ist jedoch
ein Ausfluss der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer. Da der Arbeitnehmer
den teilweisen Verlust seiner Arbeitslosenunterstützung riskiert, wenn er sich zu spät meldet, gab es
schon Fälle, in denen Arbeitgeber, die ihrer Hinweispflicht nicht nachgekommen sind, entsprechenden
Schaden zu ersetzen hatten. Es ist daher wichtig, dass sich der Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses schriftlich bestätigen lässt, dass er den scheidenden Arbeitnehmer auf die Meldepflicht hingewiesen hat. Da befristete Arbeitsverträge nicht gekündigt werden, empfiehlt es sich, den
Hinweis mit dem Vertrag zu verbinden, der dann eigens vom Arbeitnehmer zu unterschreiben ist.
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