Fachsprachliche Texte analysieren

Transcription

Fachsprachliche Texte analysieren
Bildungsplan 2004
Allgemein bildendes Gymnasium
Niveaukonkretisierung
für Deutsch
Klasse 10
Fachsprachliche Texte analysieren
Landesinstitut
für Schulentwicklung
Qualitätsentwicklung
und Evaluation
Schulentwicklung
und empirische
Bildungsforschung
Bildungspläne
Februar 2005
Bildungsplan Gymnasium
Vorbemerkung
Die fachsprachliche Kommunikation ist nicht nur Bestandteil des beruflichen Lebens, sondern prägt zunehmend
die gesellschaftliche Kommunikation. Um kompetent kommunizieren zu können, ist es wichtig, die Besonderheiten und Konventionen fachlicher Kommunikation zu kennen. Die Analyse von Fachtexten macht die jungen
Menschen mit den Möglichkeiten und Formen fachsprachlicher Kommunikation vertraut und sensibilisiert sie
für Probleme, die aus dem Gebrauch von Fachsprache erwachsen können, wie z. B Unverständlichkeit, Sprachbarrieren, Sprachlosigkeit und Missbrauch von Fachsprache.
(1) Bezug zu den Bildungsstandards
Fach- und Gruppensprachen
Die Schülerinnen und Schüler können
- lexikalische, syntaktische und stilistische Besonderheiten fachsprachlicher Texte erkennen, beschreiben
und erklären;
- Fachsprachen und Standardsprache und deren spezifische Verwendung unterscheiden;
- den Inhalt einfacher Fachtexte erschließen;
- die Leistung semantischer und syntaktischer Strukturen und sprachlich-stilistischer Mittel in unterschiedlichen Texten beschreiben und beurteilen.
(2) Problemstellung
Lexikalische, syntaktische und stilistische Analyse eines einfachen fachsprachlichen Textes
Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und
ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Die Analyse des Paragraphen 323c des Strafgesetzbuches (StGB) regt zur gedanklichen Auseinandersetzung mit dem Problem der unterlassenen Hilfeleistung an.
(3) Niveaubeschreibung
Niveaustufe A
Der Text wird dem juristischen Fachbereich (z.B. Rechtssprache, Gerichtssprache, Juristensprache, Gesetzestext) zugeordnet.
Die Fachbegriffe („gemeine Not“, „gemeine Gefahr“) werden genannt, ihre Funktion in allgemeiner Weise
erläutert (z.B. Sie dienen der Präzision bzw. der schnellen und erfolgreichen Verständigung zwischen Fachleuten).
Die Analyse der syntaktischen Struktur des Satzes konzentriert sich auf auffällige Merkmale (Länge des
Satzes, Hypotaxe, Aufzählungen bzw. Häufigkeit von „und“ bzw. „oder“).
Die Sachlichkeit des Stils wird erkannt.
Der Zusammenhang zwischen den sprachlichen Besonderheiten des Gesetzestextes und der Notwendigkeit
einer klaren und vollständigen Beschreibung der Umstände, unter denen jemand sich der unterlassenen Hilfeleistung schuldig macht, wird knapp umrissen.
Niveaukonkretisierung für Deutsch – Textanalyse – Klasse 10
2
Bildungsplan Gymnasium
Niveaustufe B
Der Text wird klar als Gesetzestext erkannt.
Die Fachbegriffe („gemeine Not“, „gemeine Gefahr“) werden genannt und umschrieben (z.B. mit die Allgemeinheit betreffend), ihre Funktion erläutert (z.B. Notwendigkeit einer klaren und eindeutigen Benennung).
Die wesentlichen syntaktischen Besonderheiten (komplexer Satzbau bzw. Hypotaxe, Aufzählungen auch
mit mehr als zwei Gliedern, Häufung von Substantiven, Häufung von Adverbialen) werden korrekt beschrieben.
Die Sachlichkeit des Gesetzestextes wird erkannt.
Die Erläuterung der sprachlichen und stilistischen Besonderheiten macht deutlich, dass im Gesetzestext der
Tatbestand der unterlassenen Hilfestellung genau bestimmt („bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder
gemeiner Not“) und durch die Nennung aller Umstände und Bedingungen („erforderlich“, „zuzumuten“,
„ohne erhebliche eigene Gefahr…“) klar eingegrenzt wird.
Niveaustufe C
Der Text wird klar als Gesetzestext erkannt, sein Zweck bzw. sein Inhalt mit eigenen Worten (z.B. gesetzliche Verpflichtung zur Hilfeleistung) umrissen.
Die Fachbegriffe werden anschaulich erläutert (z.B. „gemeine Gefahr“, „gemeine Not“: wenn nicht nur ein
Einzelner, sondern die Allgemeinheit betroffen ist; eine konkrete Gefahr für eine unbestimmte Zahl von
Menschen oder zahlreiche Sachen von hohem Wert, z.B. Überschwemmung, Brände, Naturkatastrophen).
Neben den wesentlichen lexikalischen und syntaktischen Besonderheiten wird auch weniger Auffälliges
bemerkt (z.B. Fehlen fremdsprachlicher Begriffe, besondere Bedeutung von Wörtern aus der Standardsprache, z.B. „gemein“, altertümlicher Stil).
Neben der Sachlichkeit wird auch die hohe Abstraktionsebene des Textes gesehen und erklärt.
Die sprachlichen Besonderheiten werden präzise auf die Verbindlichkeit des Inhalts bzw. die Funktion des
Gesetzestextes (genaue Bestimmung bzw. klare Eingrenzung sowohl der kriminalisierten Tat und der Tatumstände als auch deren Folgen; Abschreckung, Warnung) bezogen.
Niveaukonkretisierung für Deutsch – Textanalyse – Klasse 10
3