Knappschaft-Bahn-See

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Knappschaft-Bahn-See
Herzlich willkommen zur heutigen Veranstaltung
wünscht Ihnen die
Knappschaft-Bahn-See
Regionaldirektion Saarbrücken
Günter Kattler
Reha-Berater
 0681/4002-2251
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Kattler
Zugangsvoraussetzungen für
Leistungen zur Teilhabe am
Arbeitsleben aus Sicht der
Rentenversicherung
Maßgebliche
Rechtsgrundlage
SGB IX i.V.m. SGB VI
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Kattler
14 SGB IX – Gesetzestext 01.05.2004
Abs. 1 Prüfung der Zuständigkeit innerhalb von 2 Wochen,
ggf. Weiterleitung an zuständigen Reha-Träger
Abs. 2 Falls keine Weiterleitung, wird Reha-bedarf direkt
festgestellt
Abs. 4 Falls Feststellung über Zuständigkeit eines
anderen Trägers erst nach der Bewilligung erfolgt
Erstattungsanspruch
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Kattler
Prüfung der Zuständigkeit
12 – Ausschluss von Leistungen – Gesetzestext -
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Kattler
Ursache der Behinderung
Allgemeine
Erkrankung
Arbeitsunfall oder
Berufserkrankung
Wartezeit erfüllt
(Versicherungsrechtlich
e Voraussetzungen)
Abgabe an zuständige
Berufsgenossenschaft
Prüfung der persönlichen
Voraussetzungen
oder Unfallversicherungsträger
Wartezeit nicht
erfüllt
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Abgabe an Agentur für Arbeit
oder Sozialhilfeträger
Kattler
Persönliche Voraussetzungen
§10 SGB VI
 erhebliche Gefährdung oder Minderung der
Erwerbsfähigkeit
 Abwendung der Gefährdung
 Beseitigung der Minderung
durch Leistungen zur medizinischen Reha oder durch LTA
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Kattler
Versicherungsrechtliche Voraussetzungen
§11 SGB VI
 Wartezeit von 15 Jahren
 mediz. Rentenbezug
 wenn LTA unmittelbar im Anschluss an Leistungen zur
medizinischen Rehabilitation der Träger der
Rentenversicherung erforderlich sind.
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Kattler
Der §11 Abs.2a SGB VI gilt nicht für KFZHilfe oder Versorgung mit Hilfsmittel
Welche Leistungen können im Rahmen der
LTA gewährt werden?
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Kattler
§ 33 Abs. 3 Nr. 1 Hilfen zur Erhaltung
oder Erlangung eines Arbeitsplatzes
 Kraftfahrzeughilfe
 Verdienstausfall
 Arbeitsassistenz
 Hilfsmittel
 technische Arbeitshilfen
 Wohnungskosten
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Kattler
§ 33 Abs. 3 Nr. 2 Berufsvorbereitung
 z.B. blindentechnische Grundausbildung
 Vorförderlehrgänge in allgemeinbildenden
Fächern (z.B. Deutsch, Mathematik)
 VHS-Kurse
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Kattler
§ 33 Abs. 3 Nr. 3 Berufliche
Anpassung und Weiterbildung36
 Fortbildung
 Weiterbildung
 Umschulung
 Anpassungsqualifizierung
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Kattler
§ 33 Abs. 3 Nr. 5 - Gründungszuschuss
 Dauer und Höhe der Förderung
 Dauer sechs Monate
 Höhe: Arbeitslosengeld zuzüglich monatlich 300 Euro
Eventuell weitere neun Monate in Höhe von monatlich 300
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Kattler
KFZ-Hilfe
Fahrerlaubnis (Zu den Kosten der Fahrerlaubnis zählen)
 Aufwendungen für Fahrstunden,
 Prüfungsgebühren, auch bei Wiederholungsprüfungen,
 TÜV-Gebühren,
 Gebühren beim Straßenverkehrsamt,
 evtl. Umrüstung eines Fahrschulwagens.
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Kattler
KFZ-Hilfe
Behinderungsgerechte Zusatzausstattung
 z.B. Handbedienungsgeräte für Gas, Kupplung,
Bremse, Drehknopf am Lenkrad.
 automatische Kupplung
 automatisches Getriebe
 Behindertengerechte Sitzhilfen (Spezialsitze,
Stützkissen o.ä.)
 Hilfe zur Beschaffung eines KFZ (einkommensabhängig)
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Kattler
§ 33 Abs. 8 Nr. 4 Kosten für Hilfsmittel
 Hörgeräte
 Arbeits-und Sicherheitsschuhe
 Arbeitsschutzbrille
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Kattler
§ 33 Abs. 8 Nr. 5 - Technische Arbeitshilfen
 Ergonomische Arbeitsplatzausstattung durch
 Orthopädischen Drehstuhl
 Höhenverstellbaren Schreibtisch
 Stehpult
 Hebevorrichtung (Kran)
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Kattler
Ergänzende Leistungen
 Übergangsgeld
 Haushaltshilfe
 Fahrtkosten
 Übernahme von Wohnungskosten
 Unterkunft und Verpflegung
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Kattler

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