Kooperationsvereinbarung Zwischen den Schulen Carl
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Kooperationsvereinbarung Zwischen den Schulen Carl
Kooperationsvereinbarung Zwischen den Schulen Carl-Zeiss-Schule Integrierte Sekundarschule – 07K02 – Barnetstr. 12 – 14 12305 Berlin und Bruno-H.-Bürgel-Grundschule - 07 G 32 Rackebüller Weg 70 12305 Berlin wird folgende Kooperation vereinbart: § 1 Gegenstand Die Schulen vereinbaren eine Kooperation, um für Schülerinnen und Schüler der o. g. Grundschule ein Angebot zu ermöglichen, die weiterführende Oberschule kennen zu lernen. Die Kooperation umfasst u.a. folgende mögliche Angebote: • Gegenseitige Informationen zum Tag der offenen Tür • ITG-Schnuppertag an der Carl-Zeiss-Schule mit gemeinsamen Projekten von Schülern und Schülerinnen der Jahrgangstufen 5 und 6 bzw. 8 und 9 • NAT-Schnuppertag an der Carl-Zeiss-Schule mit gemeinsamen Projekten von Schülern und Schülerinnen der Jahrgangstufen 5 und 6 bzw. 8 und 9 • Spanisch-Schnuppertag an der Carl-Zeiss-Schule • Gemeinsame Informationen zu Übergang in die Oberschule • Hospitationen im Unterricht. § 2 Vorhaben im Rahmen der Kooperation, Benennung von Beauftragten (1) Konkrete Vorhaben werden von beauftragten Personen für jedes Schuljahr in einer Umsetzungsvereinbarung festgelegt, die jährlich bis spätestens vier Wochen nach Beginn eines Schuljahres vereinbart wird. (2) Für die Planung und Durchführung der Kooperation benennen die Kooperationspartner jeweils Beauftragte. § 3 Zusammenarbeit mit Schulaufsicht und Schulträger Beide Vertragspartner informieren ihre Schulaufsicht und ihren jeweiligen Schulträger über die Kooperationsvereinbarung und die Umsetzungsvereinbarung. § 4 Öffentlichkeitsarbeit Beide Vertragspartner informieren die Öffentlichkeit über die wesentlichen Punkte ihrer Kooperation und binden in der Öffentlichkeitsarbeit den jeweils anderen Partner ein. § 5 Datenschutz Die Vertragsparteien verpflichten sich, die Datenschutzvorschriften einzuhalten. § 6 Laufzeit Die Vereinbarung tritt am 01.10.2011 – nach Zustimmung der Schulkonferenzen - in Kraft. Sie gilt unbefristet und kann mit einer Frist von einem halben Jahr zum Schuljahresende gekündigt werden. Berlin, ___________ für die Carl-Zeiss-Schule für Bruno-H.-Bürgel-Grundschule Dr. Zapfe Lienke (SchulleiterIn) (SchulleiterIn)