Kooperationsvereinbarung Zwischen den Schulen Carl

Transcription

Kooperationsvereinbarung Zwischen den Schulen Carl
Kooperationsvereinbarung
Zwischen den Schulen
Carl-Zeiss-Schule
Integrierte Sekundarschule – 07K02 –
Barnetstr. 12 – 14
12305 Berlin
und
Bruno-H.-Bürgel-Grundschule
- 07 G 32 Rackebüller Weg 70
12305 Berlin
wird folgende Kooperation vereinbart:
§ 1 Gegenstand
Die Schulen vereinbaren eine Kooperation, um für Schülerinnen und Schüler der o. g. Grundschule
ein Angebot zu ermöglichen, die weiterführende Oberschule kennen zu lernen.
Die Kooperation umfasst u.a. folgende mögliche Angebote:
• Gegenseitige Informationen zum Tag der offenen Tür
• ITG-Schnuppertag an der Carl-Zeiss-Schule mit gemeinsamen Projekten von Schülern
und Schülerinnen der Jahrgangstufen 5 und 6 bzw. 8 und 9
• NAT-Schnuppertag an der Carl-Zeiss-Schule mit gemeinsamen Projekten von Schülern
und Schülerinnen der Jahrgangstufen 5 und 6 bzw. 8 und 9
• Spanisch-Schnuppertag an der Carl-Zeiss-Schule
• Gemeinsame Informationen zu Übergang in die Oberschule
• Hospitationen im Unterricht.
§ 2 Vorhaben im Rahmen der Kooperation, Benennung von Beauftragten
(1) Konkrete Vorhaben werden von beauftragten Personen für jedes Schuljahr in einer Umsetzungsvereinbarung festgelegt, die jährlich bis spätestens vier Wochen nach Beginn eines Schuljahres vereinbart
wird.
(2) Für die Planung und Durchführung der Kooperation benennen die Kooperationspartner jeweils Beauftragte.
§ 3 Zusammenarbeit mit Schulaufsicht und Schulträger
Beide Vertragspartner informieren ihre Schulaufsicht und ihren jeweiligen Schulträger über die Kooperationsvereinbarung und die Umsetzungsvereinbarung.
§ 4 Öffentlichkeitsarbeit
Beide Vertragspartner informieren die Öffentlichkeit über die wesentlichen Punkte ihrer Kooperation und
binden in der Öffentlichkeitsarbeit den jeweils anderen Partner ein.
§ 5 Datenschutz
Die Vertragsparteien verpflichten sich, die Datenschutzvorschriften einzuhalten.
§ 6 Laufzeit
Die Vereinbarung tritt am 01.10.2011 – nach Zustimmung der Schulkonferenzen - in Kraft. Sie gilt unbefristet und kann mit einer Frist von einem halben Jahr zum Schuljahresende gekündigt werden.
Berlin, ___________
für die Carl-Zeiss-Schule
für Bruno-H.-Bürgel-Grundschule
Dr. Zapfe
Lienke
(SchulleiterIn)
(SchulleiterIn)

Documents pareils