Trägerverein Evangelische Grundschule Groß Kölzig e
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Trägerverein Evangelische Grundschule Groß Kölzig e
Betreuungsvertrag Die Archimedes Schulträger gUG, Dorfstraße 25, 03149 Forst - Träger und die Personensorgeberechtigten a) Name: ........................................................................................................... Anschrift: ........................................................................................................... Telefonnummer/E-Mail: ........................................................................................................... b) Name: ........................................................................................................... Anschrift (falls abweichend): ........................................................................................................... ........................................................................................................... der Schülerin/des Schülers: ........................................................................................................... geb. am: ................................., in: .................................................. wohnhaft (falls abweichend): ........................................................................................................... - Vertragspartner/Personensorgeberechtigte vereinbaren Folgendes: § 1 Aufnahme (1) Der Träger nimmt die Schülerin/den Schüler mit Wirkung vom _________ in die Archimedes Grundschule Forst auf. (2) Die Aufnahme erfolgt in die ____ Klasse. § 2 Grundlagen (1) Grundlage der Erziehungs- und Unterrichtsarbeit bildet das durch das Ministerium für Bildung, Jugend uns Sport des Landes Brandenburg genehmigte Schulkonzept in der jeweiligen Fassung. (2) Die jeweils aktuelle Haus- und Schulordnung ist Vertragsbestandteil und kann im Schulsekretariat angefordert werden. § 3 Verpflichtungen (1) Der Träger bildet die Schüler gemäß dem Inhalten der Rahmenpläne des Landes Brandenburg sowie dem Schulkonzept aus und betreut die Schüler im Rahmen des Ganztagsschulbetriebes und der Hortbetreuung. (2) Die Personensorgeberechtigten wirken mit dem Träger und den Lehrern entsprechend den Ordnungen der Schule in dem Bemühen zusammen, die Erziehungs- und Bildungsarbeit in der Schule zum Erfolg zu führen. 2 § 4 Schulgeld (1) Für den Besuch der Schule sowie den Betreungsangeboten ist ein Schulgeld zu zahlen. Die Höhe des Schulgeldes ist einkommensabhängig und richtet sich nach der jeweils gültigen Schulgeldregelung des Trägers. Änderungen der Schuldgeldregelung sind den Vertragspartnern schriftlich mitzuteilen. (2) Die Vertragspartner haften für die Zahlung des Schulgeldes als Gesamtschuldner. (3) Das Schulgeld wird durch Lastschrift eingezogen. Einzugsermächtigung: Hiermit ermächtige ich: ................................................................. die Archimedes Schulträger gUG, das monatliche Schul- und Essengeld von folgendem Konto einzuziehen: Bank: ................................................................. BLZ: .............................................. Konto: .............................................. .............................................. Datum, Unterschrift § 5 Versicherung und Haftung (1) Die Schüler sind nach den gesetzlichen Bestimmungen gegen Schulunfälle (Unfälle im Schulbetrieb und auf dem Schulweg) versichert. (2) Wegeunfälle sind der Hort- bzw. Schulleitung unverzüglich zu melden, damit eine Unfallanzeige fristgerecht erstellt werden kann. (3) Gegen Schadensfälle, die vom Träger, den Lehrern oder sonstigen Mitarbeitern verursacht werden, ist der Träger durch den Abschluss einer Schulhaftpflichtversicherung versichert. (4) Der Träger übernimmt keine Haftung für Schäden (Entwendung, Beschädigung etc.) an mitgebrachten Sachen. § 6 Gesundheitsvorsorge (1) Die Personensorgeberechtigten verpflichten sich, der Einrichtung unverzüglich Mitteilung zu machen, wenn bei dem Kind oder einer anderen Person, die mit dem Kind zusammenlebt, eine ansteckende Krankheit aufgetreten ist. (2) Bei Auftreten einer meldepflichtigen Infektionskrankheit in der Familie müssen auch die gesunden Geschwister vom Besuch der Einrichtung ausgeschlossen werden, um eine Verbreitung der Infektion in der Einrichtung zu vermeiden (dies richtet sich nach den Regelungen des Infektionsschutzgesetzes – IfSG). (3) Nach ansteckenden Krankheiten (Keuchhusten, Masern, Scharlach, Diphtherie, Mumps, Röteln, Windpocken, Mundfäule, eitriger Bindehautentzündung (Konjunktivitis), Durchfall, parasitärem Befall (z. B. Scabies, Milben, Läuse, etc. und fieberhaften Erkrankungen u. ä.) kann das Kind nur nach Vorlage eines ärztlichen Attests bzw. einer ärztlichen Bescheinigung wieder die Einrichtung besuchen. (4) Im Krankheitsfall und bei Fernbleiben aus anderen Gründen, die nicht mit der Einrichtung abgesprochen wurden, ist die Einrichtung unverzüglich zu informieren. 3 § 7 Öffnungszeiten/Schließzeiten (1) Die Schule ist zur Zeit von Montag bis Freitag in der Zeit von 6:00 Uhr bis 16:30 Uhr geöffnet. Änderungen können sich aus dem Bedarf der Eltern ergeben. (2) Sollte das Kind allein oder mit einer den Mitarbeitern unbekannten Person die Schule verlassen dürfen, muss eine schriftliche Bestätigung der Personensorgeberechtigten vorliegen. (3) Die Schule behält sich vor, in den Sommerferien, für die Dauer von max. 2 Wochen, sowie zwischen Weihnachten und Neujahr die Schule zu schließen (Schließzeiten). § 8 Beendigung des Schulvertrags Dieser Vertrag endet: a) mit Ablauf des Monats in dem der Schüler die 6. Klasse beendet, b) auf Grund ordentlicher oder außerordentlicher Kündigung, c) zu dem Zeitpunkt, zu dem der Vertrag im gegenseitigen Einvernehmen aufgehoben wird. § 9 Kündigung des Schulvertrags Beide Vertragsparteien können den Schulvertrag unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Schulhalbjahres kündigen (ordentliche Kündigung). § 10 Zustimmung Bild-/Tonaufnahmen (1) Die Vertragspartner nehmen davon Kenntnis, dass im Unterricht und im Rahmen von schulischen Arbeitsgemeinschaften, Veranstaltungen und Projekten Bild-, Ton- und Filmaufnahmen von und mit den Schülern gemacht werden. (2) Die Vertragspartner sind damit einverstanden, dass die Ergebnisse dieser Aufnahmen auf denen unser Kind zu erkennen ist, im Rahmen schulischer Veranstaltungen und für schulische Zwecke, insbesondere in Publikationen wie Schülerzeitung, Jahresbericht, Schulchronik, Internetpräsens, Beiträge im Amtsblatt oder der regionalen Tageszeitung, Tage der offenen Tür, Videofilmen und Multimedia-Produktionen der Schule veröffentlicht werden können. Jede weitergehende Veröffentlichung, insbesondere die Nutzung für kommerzielle Zwecke bedarf der gesonderten Zustimmung. (3) Der Träger verpflichtet sich dafür zu sorgen, dass keine privaten Adressen, Telefon- und Fax-Nummern oder Email-Adressen publiziert werden. (4) Diese Zustimmung gilt bis auf Widerruf, längstens bis zum Ausscheiden des Kindes aus der Schule. § 11 Schlussbestimmungen Änderungen dieses Vertrags können nur schriftlich vereinbart werden. Forst, den Ort, Datum Unterschriften (Träger) Ort, Datum Unterschriften (Personensorgeberechtigte)