Trägerverein Evangelische Grundschule Groß Kölzig e

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Trägerverein Evangelische Grundschule Groß Kölzig e
Betreuungsvertrag
Die Archimedes Schulträger gUG, Dorfstraße 25, 03149 Forst
- Träger und die Personensorgeberechtigten
a)
Name:
...........................................................................................................
Anschrift:
...........................................................................................................
Telefonnummer/E-Mail:
...........................................................................................................
b)
Name:
...........................................................................................................
Anschrift (falls abweichend): ...........................................................................................................
...........................................................................................................
der Schülerin/des Schülers: ...........................................................................................................
geb. am: ................................., in: ..................................................
wohnhaft (falls abweichend): ...........................................................................................................
- Vertragspartner/Personensorgeberechtigte vereinbaren Folgendes:
§ 1 Aufnahme
(1)
Der Träger nimmt die Schülerin/den Schüler mit Wirkung vom _________ in die Archimedes
Grundschule Forst auf.
(2)
Die Aufnahme erfolgt in die ____ Klasse.
§ 2 Grundlagen
(1)
Grundlage der Erziehungs- und Unterrichtsarbeit bildet das durch das Ministerium für
Bildung, Jugend uns Sport des Landes Brandenburg genehmigte Schulkonzept in der
jeweiligen Fassung.
(2)
Die jeweils aktuelle Haus- und Schulordnung ist Vertragsbestandteil und kann im
Schulsekretariat angefordert werden.
§ 3 Verpflichtungen
(1)
Der Träger bildet die Schüler gemäß dem Inhalten der Rahmenpläne des Landes
Brandenburg sowie dem Schulkonzept aus und betreut die Schüler im Rahmen des
Ganztagsschulbetriebes und der Hortbetreuung.
(2)
Die Personensorgeberechtigten wirken mit dem Träger und den Lehrern entsprechend
den Ordnungen der Schule in dem Bemühen zusammen, die Erziehungs- und
Bildungsarbeit in der Schule zum Erfolg zu führen.
2
§ 4 Schulgeld
(1)
Für den Besuch der Schule sowie den Betreungsangeboten ist ein Schulgeld zu zahlen. Die
Höhe des Schulgeldes ist einkommensabhängig und richtet sich nach der jeweils gültigen
Schulgeldregelung des Trägers. Änderungen der Schuldgeldregelung sind den
Vertragspartnern schriftlich mitzuteilen.
(2)
Die Vertragspartner haften für die Zahlung des Schulgeldes als Gesamtschuldner.
(3)
Das Schulgeld wird durch Lastschrift eingezogen.
Einzugsermächtigung:
Hiermit ermächtige ich: .................................................................
die Archimedes Schulträger gUG, das monatliche Schul- und Essengeld von folgendem
Konto einzuziehen:
Bank: .................................................................
BLZ: ..............................................
Konto: ..............................................
..............................................
Datum, Unterschrift
§ 5 Versicherung und Haftung
(1)
Die Schüler sind nach den gesetzlichen Bestimmungen gegen Schulunfälle (Unfälle im
Schulbetrieb und auf dem Schulweg) versichert.
(2)
Wegeunfälle sind der Hort- bzw. Schulleitung unverzüglich zu melden, damit eine
Unfallanzeige fristgerecht erstellt werden kann.
(3)
Gegen Schadensfälle, die vom Träger, den Lehrern oder sonstigen Mitarbeitern
verursacht werden, ist der Träger durch den Abschluss einer Schulhaftpflichtversicherung
versichert.
(4)
Der Träger übernimmt keine Haftung für Schäden (Entwendung, Beschädigung etc.) an
mitgebrachten Sachen.
§ 6 Gesundheitsvorsorge
(1)
Die Personensorgeberechtigten verpflichten sich, der Einrichtung unverzüglich Mitteilung
zu machen, wenn bei dem Kind oder einer anderen Person, die mit dem Kind
zusammenlebt, eine ansteckende Krankheit aufgetreten ist.
(2)
Bei Auftreten einer meldepflichtigen Infektionskrankheit in der Familie müssen auch die
gesunden Geschwister vom Besuch der Einrichtung ausgeschlossen werden, um eine
Verbreitung der Infektion in der Einrichtung zu vermeiden (dies richtet sich nach den
Regelungen des Infektionsschutzgesetzes – IfSG).
(3)
Nach ansteckenden Krankheiten (Keuchhusten, Masern, Scharlach, Diphtherie, Mumps,
Röteln, Windpocken, Mundfäule, eitriger Bindehautentzündung (Konjunktivitis), Durchfall,
parasitärem Befall (z. B. Scabies, Milben, Läuse, etc. und fieberhaften Erkrankungen u. ä.)
kann das Kind nur nach Vorlage eines ärztlichen Attests bzw. einer ärztlichen
Bescheinigung wieder die Einrichtung besuchen.
(4)
Im Krankheitsfall und bei Fernbleiben aus anderen Gründen, die nicht mit der Einrichtung
abgesprochen wurden, ist die Einrichtung unverzüglich zu informieren.
3
§ 7 Öffnungszeiten/Schließzeiten
(1)
Die Schule ist zur Zeit von Montag bis Freitag in der Zeit von 6:00 Uhr bis 16:30 Uhr
geöffnet. Änderungen können sich aus dem Bedarf der Eltern ergeben.
(2)
Sollte das Kind allein oder mit einer den Mitarbeitern unbekannten Person die Schule
verlassen dürfen, muss eine schriftliche Bestätigung der Personensorgeberechtigten
vorliegen.
(3)
Die Schule behält sich vor, in den Sommerferien, für die Dauer von max. 2 Wochen, sowie
zwischen Weihnachten und Neujahr die Schule zu schließen (Schließzeiten).
§ 8 Beendigung des Schulvertrags
Dieser Vertrag endet:
a) mit Ablauf des Monats in dem der Schüler die 6. Klasse beendet,
b) auf Grund ordentlicher oder außerordentlicher Kündigung,
c) zu dem Zeitpunkt, zu dem der Vertrag im gegenseitigen Einvernehmen aufgehoben wird.
§ 9 Kündigung des Schulvertrags
Beide Vertragsparteien können den Schulvertrag unter Einhaltung einer Frist von sechs
Wochen zum Ende eines Schulhalbjahres kündigen (ordentliche Kündigung).
§ 10 Zustimmung Bild-/Tonaufnahmen
(1)
Die Vertragspartner nehmen davon Kenntnis, dass im Unterricht und im Rahmen von
schulischen Arbeitsgemeinschaften, Veranstaltungen und Projekten Bild-, Ton- und
Filmaufnahmen von und mit den Schülern gemacht werden.
(2)
Die Vertragspartner sind damit einverstanden, dass die Ergebnisse dieser Aufnahmen auf
denen unser Kind zu erkennen ist, im Rahmen schulischer Veranstaltungen und für
schulische Zwecke, insbesondere in Publikationen wie Schülerzeitung, Jahresbericht,
Schulchronik, Internetpräsens, Beiträge im Amtsblatt oder der regionalen Tageszeitung,
Tage der offenen Tür, Videofilmen und Multimedia-Produktionen der Schule veröffentlicht
werden können. Jede weitergehende Veröffentlichung, insbesondere die Nutzung für
kommerzielle Zwecke bedarf der gesonderten Zustimmung.
(3)
Der Träger verpflichtet sich dafür zu sorgen, dass keine privaten Adressen, Telefon- und
Fax-Nummern oder Email-Adressen publiziert werden.
(4)
Diese Zustimmung gilt bis auf Widerruf, längstens bis zum Ausscheiden des Kindes aus
der Schule.
§ 11 Schlussbestimmungen
Änderungen dieses Vertrags können nur schriftlich vereinbart werden.
Forst, den
Ort, Datum
Unterschriften (Träger)
Ort, Datum
Unterschriften (Personensorgeberechtigte)

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