Hepatitis A/ Hepatitis E Die Erreger sind der Hepatitis-A-Virus
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Hepatitis A/ Hepatitis E Die Erreger sind der Hepatitis-A-Virus
Struktureinheit: Ansprechpartner: Telefon: Telefax: Internet: FB Gesundheit Frau Nell 0345 221-3253 0345 221-3222 www.halle.de Hepatitis A/ Hepatitis E Die Erreger sind der Hepatitis-A-Virus (HAV) bzw. der Hepatitis-E-Virus (HEV). Der Mensch ist der Hauptwirt. Die Verbreitung erfolgt weltweit, sporadisch, endemisch oder in Form von Epidemien. Wie erfolgt die Infektion? Die Übertragung erfolgt gewöhnlich fäkal-oral durch Kontakt- oder Schmierinfektion. Die Inkubationszeit (Zeit der Aufnahme der Erreger bis zur Erkrankung) beträgt 15-50 Tage (im Durchschnitt 25-30 Tage). Wie lange besteht die Dauer der Ansteckungsfähigkeit? Erkrankte Personen sind 1-2 Wochen vor und bis zu 1 Woche nach Auftreten des Ikterus (Gelbfärbung der Haut) ansteckend. Welche Beschwerden treten auf? Symptome sind allgemeines Krankheitsgefühl, Temperaturerhöhungen, Oberbauchbeschwerden, Gelbfärbung der Haut und der weißen Augenhaut. Während der ikterischen Phase (Phase der Gelbfärbung) können Stuhl- und Urinverfärbungen auftreten. Wie verhalte ich mich bei einer Erkrankung? Wichtig ist die Einhaltung der persönlichen Hygiene. Weitere Maßnahmen werden durch das Gesundheitsamt festgelegt. Welche Maßnahmen können vorbeugend schützen? Es besteht die Möglichkeit einer Hepatitis-A-Impfung. Diese Impfung besteht aus zwei Impfdosen und wird von Ihrem Hausarzt durchgeführt (keine Pflichtimpfung). Eine Impfung gegen Hepatitis E ist z. Zt. nicht möglich. Kinder dürfen nach Abklingen der klinischen Symptome Schulen und sonstige Gemeinschaftseinrichtungen nach § 34 Infektionsschutzgesetz (s. auch Merkblatt „Wiederzulassung in Schulen und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen“) wieder besuchen. Nach § 42 Abs.1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) besteht Tätigkeitsverbot bzw. Berufsverbot für Personen beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen von Lebensmitteln. Das Tätigkeitsverbot wird durch das Gesundheitsamt ausgesprochen.