Ansteckende Bindehautentzündung durch Adenoviren

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Ansteckende Bindehautentzündung durch Adenoviren
INFEKTIONSSCHUTZ BEI KINDERN
Ansteckende Bindehautentzündung durch Adenoviren
Erreger/Vorkommen
Adenovirusinfektionen sind weltweit verbreitet. Jahreszeitliche
Häufungen sind nicht erkennbar. Nicht selten kommt es in Gemeinschaftseinrichtungen zu örtlich gehäuftem Auftreten bis
hin zu Kleinepidemien. Von diesen Viren gibt es viele verschiedene Untertypen. Sie lösen unterschiedlichste Infektionen aus,
z.B. im Bereich der Augen.
Gefürchtet ist die ansteckende Bindehautentzündung, z.B.
die Keratoconjunctivitis epidemica wegen ihrer hohen Ansteckungsfähigkeit.
Krankheitserscheinungen
Die Bindehautentzündung beginnt meist einseitig. Sie kann bis
zu 4 Wochen bestehen und weitere Komplikationen am Auge
auslösen, die aber meist folgenlos ausheilen.
Dauer der Ansteckungsfähigkeit
Die Übertragung der Erreger erfolgt sowohl durch Tröpfcheninfektion (Anhusten, Anniesen) als auch durch Hand-Augen-Kontakt, insbesondere beim Juckreiz der Bindehautentzündung.
Das gründliche Händewaschen mit Seife aus einem Spender
und das Abtrocknen der Hände mit Einmal-Papierhandtüchern
nach jedem Toilettengang und nach Augenkontakt ist in jedem Fall erforderlich und sollte mit Kindern und Personal
abgesprochen werden. Wegen der hohen Ansteckungsgefahr
dürfen erkrankte Personen Gemeinschaftseinrichtungen nicht
besuchen.
Empfehlungen für die Gemeinschaftseinrichtung mit Hinweisen
auf die Wiederzulassung nach Erkrankung
• Fälle von Keratoconjunctivitis epidemica sollten dem Gesundheitsamt gemeldet werden, um die erforderlichen Maßnahmen abzusprechen.
• Erkrankte Kinder können wieder zur Gemeinschaftseinrichtung zugelassen werden, wenn nach Urteil des behandelnden Augenarztes mit einer Weiterverbreitung nicht mehr zu
rechnen ist. Evtl. kann mit dem Gesundheitsamt und mit
den Augenärzten die Vorlage eines schriftlichen ärztlichen
Attestes zur Wiederzulassung abgesprochen werden.
Inkubationszeit (Zeit zwischen Ansteckung und Auftreten der
Krankheitszeichen)
Die Inkubationszeit beträgt 2 bis 10 Tage.
Vorbeugende Maßnahmen
• Händehygiene – wichtigste Hygiene-Maßnahme!!!
Information und Anregungen zum Thema Hygiene unter
www.hygiene-tipps-fuer-kids.de
Vorrangig für alle Personen der Gemeinschaftseinrichtung ist
die Einhaltung strenger Hygiene-Maßnahmen, denn nur dadurch kann eine weitere rasche Vermehrung der Krankheitserreger gestoppt werden!
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Für zusätzliche Auskünfte steht Ihnen das Gesundheitsamt des Regionalverbandes Saarbrücken gerne
zur Verfügung.
Infektionsschutztelefon des Kinder- und
Jugendärztlichen Dienstes: +49 681 506-5404
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Infektiöse Borkenflechte (Impetigo contagiosa)
Erreger/Übertragung
Die ansteckende Borkenflechte wird meist durch Streptococcus
pyogenes verursacht, Baktieren, die zu der Gruppe gehören,
die auch Scharlach verursacht. Sie werden durch Kontakt- bzw.
Schmierinfektion übertragen. Enges Zusammenleben z. B. in
Schulen, Kasernen und Heimen, begünstigt in dem Lebensalter
die Ausbreitung.
Borkenflechte darf keine Tätigkeit im Lebensmittelbereich nach
§ 42 des Infektionsschutzgesetzes ausgeübt werden. Erkrankte Personen dürfen keine Gemeinschaftseinrichtung für Kinder
besuchen. In den Einrichtungen und in der Versorgung der
Erkrankten sind strenge Hygienestandards einzuhalten und
mit dem Gesundheitsamt abzusprechen.
Krankheitserscheinungen
Haut und Weichteilinfektionen durch S. pyogenes können die
Haut, das Unterhautgewebe, Muskeln, Faszien betreffen, bei
der Borkenflechte die oberflächliche Haut, bevorzugt im Gesicht um Mund und Nase. Auch Beine und Windelbereich sind
häufig betroffen.
Es bilden sich Bläschen, die aufbrechen und zu honiggelben
Verkrustungen führen. Die Kinder machen keinen kranken
Eindruck, haben auch in der Regel kein Fieber, klagen aber
manchmal über Juckreiz an den befallenen Stellen. Selten breitet sich die Infektion in tiefere Hautschichten aus (Rötung,
Schwellung, Schmerz, dann begleitet von Fieber).
Dauer der Ansteckungsfähigkeit
So lange Bläschen, nässende Wunden und Verkrustungen vorhanden sind, muss mit Ansteckung gerechnet werden.
Vorbeugende Maßnahme
Wegen der weiten Verbreitung der Streptococcen sind die Möglichkeiten der Prävention begrenzt. Eine Schutzimpfung existiert nicht. Sauberkeit reduziert das Risiko. Die Weiterverbreitung der Infektion wird in erster Linie begrenzt durch deren
schnelle und effektive Behandlung und durch Basishygienemaßnahmen (z. B. Händehygiene, waschen von verunreinigten Textilien bei mind. 60 °C). Bei Erkrankung an ansteckender
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EHEC
Erreger/Übertragung
Unter dem Begriff EHEC versteht man einen besonderen Stamm
von Bakterien, der im Darm Krankheitserscheinungen auslösen
kann.
Als Überträger für den Erreger kommen Wiederkäuer, vor allem
Rinder, Schafe und Ziegen sowie ungenügend erhitzte bzw.
nicht durch gegartes Lebensmittel (z.B. Rohmilch, Tartar, Hamburger, roh verzehrtes Blattgemüse, Sprossen) in Frage.
Von großer Bedeutung ist allerdings auch die direkte Übertragung von einem Erkrankten auf einen gesunden Menschen.
Dieser Übertragungsweg, durch kleinste unsichtbare Kotspuren auf Wasserhähnen oder Gegenständen (Spielzeug, Handtücher), spielt innerhalb von Toilettengemeinschaften eine große
Rolle, da für eine Infektion des Menschen nur sehr geringe
Keimmengen (weniger als 100 Bakterien) ausreichen. In Frankreich heißt diese Infektion deshalb die Krankheit der schmutzigen Hände.
Krankheitserscheinungen
Die meisten Erkrankungen mit diesen Bakterien verlaufen
schleichend und bleiben deshalb oft unerkannt. Die ersten
Symptome sind meist unblutiger, wässriger Durchfall, begleitet von Bauchschmerzen und Erbrechen. Fieber wird selten
beobachtet. Bei 10% bis 20% der Erkrankten kommt es zu
schweren Verlaufsformen mit zum Teil lebensbedrohlichen
Komplikationen.
Dauer der Ansteckungsfähigkeit
Das Ansteckungsrisiko ist während der akuten Erkrankung am
höchsten.
Der Erreger kann in Ausnahmefällen auch noch nach Wochen
mit dem Stuhl ausgeschieden werden, obwohl keine Krankheitszeichen mehr vorhanden sind.
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Inkubationszeit (Zeit zwischen Ansteckung und Auftreten der
Krankheitszeichen)
Die Inkubationszeit beträgt 2 bis 10 Tage.
Vorbeugende Maßnahmen
Besonderes Augenmerk sollte auf Maßnahmen zur Vermeidung von EHEC-Infektionen durch Tierkontakt (Streichelzoo)
gelegt werden. Die Finger der Kinder sollten nach Tier- oder
Bodenkontakt nicht in den Mund gesteckt werden, sondern
gründlich mit warmem Wasser und Seife gereinigt werden.
Speisen und Getränke sollten außerhalb der Tierkontaktzone
eingenommen werden.
Der sichere Umgang mit Lebensmitteln:
• Im Besonderen sollten rohe Lebensmittel tierischer Herkunft und andere leicht verderbliche Lebensmittel
(z. B. Fleisch, Mettwurst, Wurstaufschnitt, Milch und Milcherzeugnisse, Feinkostsalate) stets im Kühlschrank aufbewahrt werden. Zum Abtöten von EHEC müssen Speisen
mindestens 10 Minuten auf eine Kerntemperatur über 65° C
erhitzt werde.
• Flächen, die mit infektiösen Ausscheidungen in Kontakt gekommen sind, müssen wischdesinfiziert werden.
• Rohmilch oder Rohrahm darf nicht in Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung verzehrt werden.
• Besonders bei der Zubereitung in der Mikrowelle ist darauf zu achten, dass die Speisen mindestens 10 Minuten bei
70° C erhitzt werden müssen.
• Effektive Händehygiene notwendig!!! Desinfektion von Flächen, die mit infektiösen Ausscheidungen des Erkrankten in
Kontakt gekommen sind.
• Saubere Arbeitskleidung!
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Empfehlungen für die Gemeinschaftseinrichtung mit Hinweisen
auf die Wiederzulassung nach Erkrankung
• Nach § 34 Infektionsschutzgesetz (IfSG) dürfen Personen,
wenn sie an EHEC erkrankt, dessen verdächtig oder Ausscheider sind, Schulen und Kindertageseinrichtungen nicht
betreten. Eltern müssen die entsprechende Einrichtung
über eine EHEC-Erkrankung informieren. Für Leiter von Gemeinschaftseinrichtungen besteht gemäß § 34 die Pflicht,
das zuständige Gesundheitsamt unverzüglich über das zur
Kenntnis gelangte Auftreten zu benachrichtigen und dazu
krankheits- und personenbezogene Angaben zu machen.
• Gemeinschaftseinrichtungen dürfen erst nach Abklingen
der klinischen Symptome besucht werden, jedoch frühestens bei 3 im Abstand von 1 bis 2 Tagen untersuchten neg.
Stuhlproben. Diese Empfehlung gilt auch für Ausscheider, da
anschließend eine Weiterverbreitung der Infektion im Allgemeinen nicht mehr zu befürchten ist.
• Ein schriftliches ärztliches Attest ist erforderlich!
• Personen, die im selben Haushalt wie eine an EHEC erkrankte Person leben (oder Erkrankungsverdächtige), zum Beispiel Geschwister, dürfen Gemeinschaftseinrichtungen nicht
betreten.
• Ausnahmen können vom Gesundheitsamt unter Einhaltung
von bestimmten Hygienerichtlinien zugelassen werden. Für
asymptomatische langfristige EHEC Ausscheider, die eine
Gemeinschaftseinrichtung besuchen, müssen Sonderregelungen in jedem Einzelfall mit dem Gesundheitsamt abgesprochen werden.
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Flohbefall
Erreger/Vorkommen
Die normalen Flohwirte bei uns sind Hunde, Katzen, Hühner,
Igel und im Einzelfall Nagetiere. Nur wo Tiere leben, können
sich Tierflöhe vermehren. Nagetiere überwintern gerne in Vogelnestern oder Nistkästen. Dort können Nagetierflöhe längere
Zeit überleben. Deshalb sollten Nester und Nistkästen nicht
in geschlossene Räume mitgebracht werden oder von Kindern
näher untersucht werden.
Menschenflöhe, die schwere Krankheiten übertragen, kommen in unserer Region derzeit nicht vor. Die Tierflöhe können Menschen stechen, sich aber nicht auf Menschen vermehren.
Kuscheldecken, Kleider und Bettwäsche sollten bei 60°C
gewaschen werden.
• Betroffene Kinder können Gemeinschaftseinrichtungen besuchen, weil sich Tierflöhe nicht auf Menschen vermehren.
Krankheitserscheinungen
Flohstiche sind als stark juckende, Mückenstichen ähnliche
rote Papeln erkennbar, wobei sich meistens mehrere Stiche an
einer Körperstelle relativ dicht beieinander befinden.
Flohstiche können zwar einen sehr unangenehmen Juckreiz
verursachen, sind aber in der Regel nicht gefährlich. Es kann
mit einer Insektenstichsalbe behandelt werden.
Vorbeugende Maßnahmen
Der Tierarzt kann Medikamente für Haustiere verordnen, die
den Befall durch Flöhe verhindern.
Empfehlungen für die Gemeinschaftseinrichtung mit Hinweisen
auf die Wiederzulassung nach Erkrankung
•Befallene Haustiere müssen mit geeigneten Insektiziden
sachgerecht behandelt werden. Flohlarven an den Schlafplätzen der Wirtstiere sollten vernichtet werden. Räume, in denen sich von Flöhen befallene Menschen oder
Tiere aufgehalten haben, sollen durch feuchtes Wischen
oder Staubsaugen in allen Bereichen gesäubert werden.
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Fuchsbandwurm
Erreger/Vorkommen
Bei dem Fuchsbandwurm (Echinococcus multilocularis) handelt es sich um einen Darmparasiten, der zwar hauptsächlich Füchse befällt, sich aber auch in anderen Fleischfressern
(Hund, Katze) entwickeln kann.
Der Parasit wird über die mit dem Kot des Hauptwirtes ausgeschiedenen Eier übertragen. Für den Menschen besteht die
Infektionsgefahr über direkten Kontakt (Fell des Hauptwirtes),
Schmierinfektionen, der Umgang mit kontaminierter Erde oder
die Aufnahme kontaminierter Nahrungsmittel (z.B. bodennah
wachsende Waldfrüchte).
Der Fuchsbandwurm parasitiert im Dünndarm des Fleischfressers. Hier legt er seine Eier ab, die über den Kot in die
Umwelt gelangen. Die sehr leichten und 2 bis 3 Monate
ansteckungsfähigen Eier werden von Nagetieren, insbesondere Mäusen, aufgenommen. In diesen Zwischenwirten
entwickelt sich (meist in der Leber) das Larvenstadium des
Fuchsbandwurmes, die sog. „Bandwurmfinne”. Werden die
Mäuse gefressen, so entwickelt sich im Wirtstier (Fuchs
und andere Fleischfresser) der geschlechtsreife Fuchsbandwurm.
Krankheitserscheinungen
Nimmt der Mensch Eier des Fuchsbandwurmes auf, so kann
es durch die entstehenden Leberschäden zu einer lebensbedrohlichen Erkrankung kommen. Als Zwischenwirt entwickeln
sich im Menschen keine Bandwürmer, sondern das Larvenstadium, das sich tumorartig über Jahre in der Leber vergrößern kann.
Dauer der Ansteckungsfähigkeit
Eine Ansteckungsfähigkeit von Mensch zu Mensch besteht
nicht.
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Inkubationszeit (Zeit zwischen Ansteckung und Auftreten der
Krankheitszeichen)
Die Inkubationszeit ist variabel und kann einen Zeitraum von
mehreren Monaten bis zu vielen Jahren umfassen.
Vorbeugende Maßnahmen
• Waldfrüchte sowie Fallobst und Gemüse aus waldnahen Gebieten sollten nur nach Erhitzen über 60 °C gegessen bzw.
vor dem Verzehr gewaschen werden. Nach Arbeiten mit
Erde (z. B. Wald-, Feld- und Gartenarbeiten) sollen die Hände
gründlich gewaschen werden. Tot aufgefundene oder erlegte
Füchse sollen mit Handschuhen angefasst und in Plastiksäcke verpackt werden.
• Hunde und Katzen sollten regelmäßig mit einem gegen
Fuchsbandwurm wirksamen Mittel entwurmt werden. Nach
dem Streicheln insbesondere von fremden Haustieren sollten immer die Hände gewaschen werden.
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Hand-Fuß-Mund-Krankheiten
Erreger und Vorkommen
Die Hand-Fuß-Mundkrankheit wird vorwiegend durch Enteroviren der Gruppe A (Coxsackie-A-Viren, Enterovirus 71) übertragen.
Enteroviren sind weltweit vorkommende Erreger mit einer hohen Kontagiosität.
Die Übertragung der Viren erfolgt sowohl durch Tröpfcheninfektion (Niesen, Husten) als auch durch Schmierinfektion.
Die Erkrankung tritt gehäuft im Sommer und Frühherbst auf.
Die Viren können im Stuhl wochenlang und auch von klinisch
nicht erkrankten Menschen ausgeschieden werden.
Krankheitserscheinungen
• Ca. 1 bis 2 Wochen nach Ansteckung bildet sich auf der Haut
ein juckender roter Ausschlag, der später in weißgraue Bläschen übergeht. Typische Lokalisationen sind an den Handinnenflächen, den Fußsohlen, evtl auch am Gesäß, an Knien
und Ellenbogen.
• Gleichzeitig bilden sich in der Mundhöhle Bläschen und/
oder kleine schmerzhafte Geschwüre (Aphten).
• Es kann leichtes Fieber bestehen.
• Grundsätzlich verläuft die Erkrankung harmlos und heilt
selbständig innerhalb von drei bis sechs Tagen ab.
• Auch bei Schwangeren verläuft die Infektion meist harmlos.
• In Ausnahmefällen sind schwere Verläufe bei Neugeborenen
bei Infektionen um den Geburtstermin herum möglich.
Inkubationszeit (Zeit zwischen Ansteckung und Auftreten der
Krankheitszeichen)
Die Inkubationszeit beträgt 3 bis 35 Tage.
Dauer der Ansteckungsfähigkeit
Während der ersten Woche der Erkrankung, insbesondere bei
ulzerierten Bläschen ist die Kontagiosität am höchsten. Da die
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Viren über Wochen mit dem Stuhl ausgeschieden werden, können die Personen sehr lange ansteckend sein. Hierbei ist zu
bedenken, dass viele infizierte Erwachsene kaum Krankheitssymptome aufweisen.
Empfehlungen für die Gemeinschaftseinrichtung mit Hinweisen
auf die Wiederzulassung nach Erkrankung
• Personen mit Hand-Fuß-Munderkrankung sollten die Gemeinschaftseinrichtung oder Schwimmbäder erst nach vollständiger Genesung wieder besuchen.
• Ein ärztliches Attest ist nicht erforderlich.
• Für Familienangehörige gibt es keine Einschränkungen.
• Da viele Erkrankungen asymptomatisch verlaufen und die
Erreger wochenlang ausgeschieden werden können, kann
ein Verbot für Erkrankte, die Einrichtung nicht zu besuchen,
die Infektionskette alleine nicht unterbrechen.
• Das Infektionsrisiko kann durch gute Händehygiene begrenzt
werden
• Im Rahmen von Ausbruchsgeschehen sollten geeignete Desinfektionsmaßnahmen mit dem Gesundheitsamt besprochen werden.
• Für einzelne Erkrankungen besteht keine Meldepflicht, jedoch sollten Erkrankungshäufungen und Ausbrüche dem
Gesundheitsamt gemeldet werden.
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Hepatitis A
Erreger/Übertragung
Bei der Hepatitis A handelt es sich um eine durch ein Virus
hervorgerufene Leberentzündung. Die Hepatitis A ist eine
weltweit verbreitete Infektionskrankheit, die nicht nur für die
Entwicklungsländer von Bedeutung ist, sondern auch in den
Industrieländern eine Rolle spielt.
Krankheitserscheinungen
Die Erkrankung beginnt häufig mit uncharakteristischen Erscheinungen wie allgemeinem Unwohlsein, Kopf-, Gliederund Oberbauchschmerzen, Durchfall und Fieber. Nach wenigen Tagen, manchmal auch nach 1 bis 2 Wochen, kann es zur
Gelbfärbung der Augen und der Haut („Gelbsucht”) kommen.
Gelegentlich wird die Hepatitis A aber auch unbemerkt durchgemacht.
Dauer der Ansteckungsfähigkeit
Die Ansteckungsfähigkeit einer erkrankten Person beginnt
bereits 1 bis 2 Wochen vor Auftreten von Krankheitszeichen
und dauert bis zu einer Woche nach Auftreten der Gelbsucht
an. Die Übertragung der Hepatitis A-Erreger erfolgt auf fäkaloralem Wege, d. h. über Weiterverbreitung durch Schmierinfektion z. B. nach Kontakt mit Erregern im Stuhl und mangelhafter Händedesinfektion oder durch Genuss von kontaminierten
Lebensmitteln wie Meeresfrüchten, Austern oder kontaminiertem Wasser.
Ein erhöhtes Krankheitsrisiko besteht in vielen südlichen
Ländern.
Inkubationszeit
(Zeit zwischen Ansteckung und Auftreten der Krankheitszeichen)
Die Inkubationszeit beträgt 15 bis 50 Tage.
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Vorbeugende Maßnahmen
Es gibt einen gut verträglichen aktiven Impfstoff gegen die
Hepatitis A, der für Kinder ab dem 2. Lebensjahr zugelassen
ist. Die Hepatitis A Impfung ist für Kinder empfohlen bei Auftreten einer Hepatitis A-Erkrankung im Umfeld mit gleichzeitigem engen Kontakt zum Erkrankten, wie er z. B. im Haushalt,
in Kindertageseinrichtungen, in Kinderheimen und vereinzelt
auch in der Schule vorkommt. Auch vor Reisen in Länder mit
erhöhtem Hepatitis A-Risiko sollte geimpft werden.
Für Erwachsene gibt es neben den allgemeinen Impfempfehlungen vor Auslandsreisen auch Empfehlungen für
einzelne Berufsgruppen, die sich gegen Hepatitis A impfen lassen sollten, nämlich solche, die vermehrten Kontakt zu möglicherweise kontaminiertem Wasser und
Fäkalien haben. Hierzu gehört auch das Personal von Kindertageseinrichtungen! Für Kinder und Erwachsene gibt es
auch einen gut verträglichen Kombinationsimpfstoff gegen
Hepatitis A und Hepatitis B.
Überprüfen Sie deshalb Ihren Impfstatus und den Ihrer Kinder
anhand des Impfausweises und lassen Sie fehlende Impfungen komplettieren.
Um eine Weiterverbreitung zu vermeiden ist darüber hinaus vor allem eine gründliche Händedesinfektion nach jedem Toilettengang zur Verhinderung der Virusübertragung
durch weitere fäkal-orale Schmierinfektion notwendig. Für die
Dauer der Inkubationszeit sollen sich Kontaktpersonen daher die Hände nach jedem Stuhlgang und auch vor der Zubereitung von Mahlzeiten gründlich waschen, die Hände mit
Einmal-Papierhandtüchern abtrocknen und anschließend mit
einem alkoholischen Händedesinfektionsmittel einreiben.
Eine entsprechende Beratung erfolgt durch das zuständige Gesundheitsamt.
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Empfehlungen für die Gemeinschaftseinrichtung mit Hinweisen
auf die Wiederzulassung nach Erkrankung
Nach Bekanntwerden eines Erkrankungsfalles an Hepatitis A
in einer Gemeinschaftseinrichtung ist umgehend das zuständige Gesundheitsamt einzuschalten.
Die Eltern der anderen Kinder und das gesamte Personal der
Einrichtung sind über den Erkrankungsfall anonym zu informieren.
Alle Kontaktpersonen in der Gemeinschaftseinrichtung und
alle Familienmitglieder des Erkrankten sollten umgehend ärztlich untersucht werden und bei fehlenden Krankheitszeichen
und fehlendem Impfschutz eine Hepatitis A-Impfung erhalten.
Für Kontaktpersonen, für die eine Hepatitis A eine besondere
Gefahr darstellt, sollte gleichzeitig mit der 1. Impfung ein Immunglobulinpräparat gegeben werden.
Nach erfolgter Impfung dürfen Kontaktpersonen die Gemeinschaftseinrichtung i.d.R. nach 1 bis 2 Wochen wieder besuchen. Ansonsten dürfen enge Kontaktpersonen, die die Impfung nicht durchführen lassen, die Gemeinschaftseinrichtung
erst 4 Wochen nach dem letzten Kontakt zu der erkrankten
Person besuchen.
Bei bestehendem Impfschutz oder früher durchgemachter Erkrankung ist die Isolierung von Kontaktpersonen nicht erforderlich.
Das an Hepatitis A erkrankte Kind darf die Gemeinschaftseinrichtung frühestens 2 Wochen nach Auftreten der 1. Krankheitszeichen bzw. 1 Woche nach Auftreten der Gelbsucht
wieder besuchen, wenn nach ärztlichem Urteil mit einer
Weiterverbreitung nicht mehr zu rechnen ist.
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Hepatitis B
Erreger/Vorkommen
Hepatitis B ist eine Leberentzündung, die durch ein Virus hervorgerufen wird. Das Virus lässt sich bei Erkrankten in allen
Körperflüssigkeiten nachweisen. Die höchste Viruskonzentration findet sich im Blut. Die Hauptübertragungswege für die
Hepatitis B in Deutschland sind Sexualkontakte und Übertragung durch direkte Blutkontakte.
Krankheitserscheinungen
Eine akute Hepatitis B äußert sich in der Regel zunächst mit
Übelkeit, Erbrechen, Durchfall und Bauchschmerzen. Fieber
und Gelenkschmerzen sowie Juckreiz können hinzukommen.
Im weiteren Verlauf entwickelt sich oft eine Gelbsucht (Gelbfärbung der Augen und der Haut). In den meisten Fällen heilt
die Hepatitis B nach 4 bis 6 Monaten wieder aus.
Bei einem Teil der Patienten kommt es zu einer Chronifizierung, d.h. zu einer Dauerentzündung der Leber. Diese Patienten sind dann stark gefährdet, weil sich bei ihnen eine Leberzirrhose oder Leberkrebs entwickeln kann. Außerdem bleiben
sie dauerhaft ansteckend. Die Wahrscheinlichkeit, dass eine
akute Hepatitis B nicht ausheilt, ist umso höher, je jünger der
betroffene Patient ist. Unbehandelte, an Hepatitis B infizierte
Neugeborene, erleiden in 95 % der Fälle einen chronischen Verlauf; Kinder der Altersgruppe 2 bis 5 Jahre noch in 40 %, erst im
Alter von 10 Jahren reduziert sich die chronische Verlaufsform
auf 5 bis 10 % und bleibt dann auch mit zunehmendem Alter
konstant.
Dauer der Ansteckungsfähigkeit
Die Inkubationszeit der Hepatitis B (Zeitraum von der Ansteckung bis zum Auftreten der ersten Krankheitssymptome) beträgt 45 bis 180 Tage. Wie lange eine Ansteckungsfähigkeit besteht, hängt vom Verlauf der Erkrankung (akut oder chronisch)
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und von der Viruslast im Blut ab (Menge der Hepatitis B Viren
im Blut).
Vorbeugende Maßnahmen
Gegen die Hepatitis B gibt es einen sicheren Impfschutz. Da
die Hepatitis B im Kindesalter häufig einen chronischen Verlauf
nimmt, sollen Kinder und Jugendliche frühzeitig aktiv gegen
Hepatitis B geimpft werden. Die Grundimmunisierung sollte ab
dem 3. Lebensmonat begonnen werden, kann jedoch zu jedem
späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Ein wirksamer Impfschutz ist aufgebaut nach dreimaliger aktiver Impfung oder
viermaliger Impfung im Kombinations-Impfstoff. Neugeborene
Kinder Hepatitis B-positiver Mütter werden unmittelbar nach
Geburt aktiv und passiv immunisiert.
Erwachsene sollen geimpft werden, wenn bestimmte Bedingungen gegeben sind, z.B. häufiger Kontakt mit Blut- oder Blutprodukten, Betreuung von Patienten mit chronischer Hepatitis
B, Personal in Einrichtungen mit behinderten Menschen.
Da es unbekannte Hepatitis B-Träger gibt, muss der direkte
Kontakt mit Blut vermieden werden. Dies bedeutet, dass offene Wunden nur mit Handschuhen versorgt werden sollten.
Empfehlungen für die Gemeinschaftseinrichtung mit Hinweisen
auf die Wiederzulassung nach Erkrankung
• Kinder mit einer akuten Hepatitis B dürfen eine Gemeinschaftseinrichtung nicht besuchen.
• Wenn ein Fall von Hepatitis B in einer Gemeinschaftseinrichtung bekannt ist, sollten alle Kontaktpersonen durch eine
dreimalige aktive Impfung vor einer Ansteckung geschützt
sein.
• Kinder mit einer chronischen Hepatitis B Infektion können
in den meisten Fällen die Gemeinschaftseinrichtung besuchen, denn seit 1995 werden fast alle Säuglinge im Rahmen
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des üblichen Impfschemas auch gegen Hepatitis B geimpft.
In einzelnen Fällen (z.B. Kinder die sich aggressiv verhalten,
immungeschwächte Kinder, die nicht geimpft werden können)
können besondere Maßnahmen erforderlich werden, die im
Einzelfall mit dem behandelnden Arzt des Kindes, den Eltern, dem Gesundheitsamt und der aufnehmenden Einrichtung abgesprochen werden.
Empfohlene Maßnahmen
• Überprüfen Sie Ihren Impfstatus und den Ihrer Kinder anhand des Impfausweises und lassen Sie fehlende Impfungen
komplettieren.
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Hepatitis E
Erreger/Übertragung
Bei der Hepatitis E handelt es sich um eine durch ein Virus
hervorgerufene Leberentzündung.
Krankheitserscheinungen
Die Erkrankung beginnt häufig mit uncharakteristischen Erscheinungen wie allgemeinem Unwohlsein, Kopf-, Glieder- und
Oberbauchschmerzen, Durchfall und Fieber. Nach wenigen
Tagen, manchmal auch nach 1 bis 2 Wochen, kann es zur
Gelbfärbung der Augen und der Haut („Gelbsucht”) kommen.
Gelegentlich wird die Hepatitis E aber auch unbemerkt durchgemacht.
Dauer der Ansteckungsfähigkeit
Die Ansteckungsfähigkeit einer erkrankten Person beginnt
bereits 1 bis 2 Wochen vor Auftreten von Krankheitszeichen
und dauert bis zu einer Woche nach Auftreten der Gelbsucht
an. Die Übertragung der Hepatitis E-Erreger erfolgt auf fäkaloralem Wege, d.h. über Weiterverbreitung durch vor allem
durch Genuss von kontaminierten Lebensmitteln. Ein erhöhtes
Krankheitsrisiko besteht in asiatischen Ländern.
bereitung von Mahlzeiten gründlich waschen, die Hände mit
Einmal-Papierhandtüchern abtrocknen und anschließend mit
einem alkoholischen Händedesinfektionsmittel einreiben. Eine
entsprechende Beratung erfolgt durch das zuständige Gesundheitsamt.
Empfehlungen für die Gemeinschaftseinrichtung mit Hinweisen
auf die Wiederzulassung nach Erkrankung
Nach Bekanntwerden eines Erkrankungsfalles an Hepatitis E in
einer Gemeinschaftseinrichtung ist umgehend das zuständige
Gesundheitsamt einzuschalten. Die Eltern der anderen Kinder
und das gesamte Personal der Einrichtung sind über den Erkrankungsfall anonym zu informieren. Kontaktpersonen dürfen die Gemeinschaftseinrichtung in den 4 bis 5 Wochen nach
dem letzten Kontakt zu der erkrankten Person nur mit Genehmigung des Gesundheitsamtes besuchen. Bei früher durchgemachter Erkrankung ist die Isolierung von Kontaktpersonen
nicht erforderlich. Das an Hepatitis E erkrankte Kind darf die
Gemeinschaftseinrichtung frühestens 2 Wochen nach Auftreten der 1. Krankheitszeichen bzw. 1 Woche nach Auftreten der
Gelbsucht wieder besuchen, wenn nach ärztlichem Urteil mit
einer Weiterverbreitung nicht mehr zu rechnen ist.
Inkubationszeit (Zeit zwischen Ansteckung und Auftreten der
Krankheitszeichen)
Die Inkubationszeit beträgt 15 bis 60 Tage.
Vorbeugende Maßnahmen
Um eine Weiterverbreitung zu vermeiden ist vor allem eine
gründliche Händedesinfektion nach jedem Toilettengang und
vor Kontakt zu Lebensmitteln zur Verhinderung der Virusübertragung durch weitere fäkal-orale Schmierinfektion notwendig.
Für die Dauer der Inkubationszeit sollen sich Kontaktpersonen
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Hib-Infektionen
Erreger/Vorkommen
Das Haemophilus influenzae b-Bakterium ist der Erreger einer
der schwersten bakteriellen Infektionen in den ersten 5 Lebensjahren. Der Erreger kommt nur beim Menschen vor und findet
sich vor allem auf den Schleimhäuten der oberen Atemwege.
Das Bakterium wird über Tröpfcheninfektion (Annießen oder
Husten) von Mensch zu Mensch weiter verbreitet.
Krankheitserscheinungen
Es kann eine fieberhafte Infektion des Nasenrachenraums mit
Mittelohr-Nasennebenhöhlen- und Lungenentzündung auftreten. Gefürchtete Komplikationen sind Hirnhautentzündung oder
Entzündung des Kehldeckels, die mit Schluckbeschwerden, kloßiger Stimme, Halsschmerzen und hohem Fieber einhergehen.
Die Prophylaxe ist nicht mehr sinnvoll, wenn der Kontakt länger als 7 Tage zurückliegt.
Diese vorbeugende antibiotische Behandlung sollte möglichst
mit dem Gesundheitsamt abgestimmt werden.
Empfehlungen für die Gemeinschaftseinrichtung mit Hinweisen
auf die Wiederzulassung nach Erkrankung
Nach § 34 Infektionsschutzgesetz (IfSG) dürfen Kinder Schulen und Kindertageseinrichtungen nach antibiotischer Therapie
und nach Abklingen der klinischen Symptome wieder besuchen. Ein schriftliches ärztliches Attest ist nicht erforderlich.
Dauer der Ansteckungsfähigkeit
Ansteckungsfähigkeit besteht, solange die Erreger auf den
Schleimhäuten der Atemwege nachweisbar sind. Bei antibiotischer Therapie ist nach 24 Stunden Behandlung keine Ansteckungsfähigkeit mehr gegeben.
Vorbeugende Maßnahmen
Vor einer schwerwiegenden Hib-Infektion schützt die frühzeitige Impfung, die bei allen Kindern bis zum 5 Lebensjahr empfohlen wird.
Ihr Kind ist ausreichend geimpft, wenn es 4 Impfungen (Kombinationsimpfung) bis zum 2. Lebensjahr erhält.
Eine vorbeugende antibiotische Behandlung wird empfohlen,
wenn im Haushalt eines erkrankten Kindes weitere Kinder
unter 4 Jahren leben, die unvollständig gegen Hib geimpft
sind, oder in Kindereinrichtungen mit Kindern unter 2 Jahren
die unzureichend geimpft sind und deren Mitarbeiter/innen
(außer Schwangeren).
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Kopfläuse
Erreger/Vorkommen/Übertragung
Kopflausbefall ist weltweit verbreitet und kommt zu jeder
Jahreszeit vor. Auch bei uns kommt es besonders in Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder und Jugendliche immer wieder
zum Auftreten von Kopfläusen.
Kopfläuse sind 2 bis 3 mm große Parasiten, die auf Haaren gut
krabbeln und klettern können und nur von Mensch zu Mensch
übertragen werden: meist durch Kopf-zu-Kopf-Kontakt, gelegentlich auch über Gegenstände, die mit dem Kopfhaar in Berührung gekommen sind wie Kopfbedeckungen, Schals, Haarbürsten, Spieltiere etc..
Ohne Wirt können sie maximal zwei bis drei Tage auf Gegenständen überleben.
Kopfläuse leben ausschließlich auf dem behaarten Kopf von
Menschen. Sie saugen mit ihren Mundwerkzeugen mehrmals
täglich Blut aus der Kopfhaut, was zu starkem Juckreiz führen
kann.
Der Lebenszyklus der Läuse verläuft in drei Stadien: Ei, Larve
und voll entwickelte Laus. Vom Ei bis zur ersten Eiablage einer
voll entwickelten Laus dauert es i.d.R. drei Wochen.
Befruchtete Weibchen heften ihre als Nissen bezeichneten
ovalen ca. 0,8 mm langen Eier in der Nähe des Haaransatzes
wasserunlöslich in Chitinhüllen verpackt an die Kopfhaare. Die
Nissen kleben sehr fest am Haar und können nur schlecht
abgestreift werden. Im Laufe ihres 3 bis 4wöchigen Lebens
können die weiblichen Läuse 100 bis 150 Eier ablegen.
Festgestellt wird der Befall oftmals erst, wenn sich die Kopfläuse nach einem Lebenszyklus von drei Wochen vermehrt haben und Nissen vorhanden sind.
Da im Kopfhaar oft nur wenige Läuse vorhanden sind, gelingt
es nicht leicht, die Läuse selbst zu entdecken.
Besonders gut ist der Befall hinter den Ohren, in der Schläfenund Nackengegend zu erkennen.
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Meldepflicht/Empfehlungen für die Gemeinschaftseinrichtung/
Wiederzulassung
Nach § 34 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) besteht
für Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen betreut werden oder dort arbeiten, ein Besuchsverbot bei Kopflausbefall.
Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, die Gemeinschaftseinrichtung umgehend über das Vorliegen einen Kopflausbefalles bei ihrem Kind zu unterrichten (§ 34 Abs.5 IfSG).
Die Gemeinschaftseinrichtung ist verpflichtet, das zuständige
Gesundheitsamt über das Vorligen von Kopflausbefall namentlich zu unterrichten (§ 34 Abs.6 IfSG).
Die Gemeinschaftseinrichtung sollte die übrigen Kinder der
Gruppe/Klasse sowie weitere enge Kontaktpersonen anonym
über das Vorliegen von Kopflausbefall in der Einrichtung unterrichten. Durch entsprechendes Informationsmaterial werden die Erziehungsberechtigten aufgefordert, ihre Kinder auf
Kopflausbefall zu untersuchen.
Der § 34 IfSG sieht für die Prüfung nicht unbedingt medizinische Sachkenntnisse als Voraussetzung vor.
Die Eltern können selbst den Befall feststellen, führen eine
geeignete Behandlung durch und bestätigen dies auf einer besonderen Mitteilung.
In der Praxis wird daher nur bei anhaltendem Läusebefall ein
schriftliches ärztliches Attest gefordert.
Entscheidend ist somit die Unterscheidung zwischen Erst- und
Zweitbefall mit Läusen.
Erstbefall:
Für die Wiederzulassung ist eine Behandlungserklärung der
Erziehungsberechtigten, nicht unbedingt eine Bescheinigung
des behandelnden Arztes über eine Freiheit von Läusen erforderlich. Die Wiederzulassung ist direkt nach Durchführung der
ersten von zwei erforderlichen Behandlungen möglich.
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INFEKTIONSSCHUTZ BEI KINDERN
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Eine Nissenfreiheit ist nicht unbedingt erforderlich!
Hierbei ist jedoch folgendes zu beachten:
Der Nachweis von Nissen, die weniger als 1 bis 1,5 cm von
der Kopfhaut entfernt sind und eher grau aussehende Eier
in durchsichtigen Hüllen sind, stellt noch einen behandlungspflichtigen Befund dar. Diese Eier sind mit hoher Wahrscheinlichkeit noch entwicklungsfähig und können zu einer weiteren
Übertragung führen.
Da Larven nach 7 bis 8 Tagen aus den Eiern schlüpfen und
Kopfhaare etwa 1 cm pro Monat wachsen, sind weißliche Nissen, die mehr als 1 bis 1,5 cm von der Kopfhaut entfernt am
Haar kleben, bei durchgeführter sachgerechter Behandlung
nicht mehr entwicklungsfähig und stellen somit keine Übertragungsgefahr mehr dar.
Zweitbefall (wiederholter Befall innerhalb von 4 Wochen):
Voraussetzung für die Wiederzulassung in diesem Fall ist eine Bescheinigung des behandelnden Arztes.
Bei erheblichen Ausbrüchen mit Befall mehrerer Kinder in einer
Einrichtung, die nicht kontrolliert werden können, kann in Absprache mit dem Gesundheitsamt Nissenfreiheit empfohlen werden.
Das Gesundheitsamt legt in Abhängigkeit von der Situation die
notwendigen Maßnahmen fest. Erst bei andauerndem Kopflausbefall in einer Gemeinschaftseinrichtung kann das Gesundheitsamt eigene Kontrollen anbieten oder generell die Vorlage eines
ärztlichen Attestes bei den betroffenen Personen verlangen.
Behandlung
Optimal ist eine Kombination von chemischen-physikalischen
und mechanischen Maßnahmen. Behördlich anerkannt sind die
Wirkstoffe Pyrethrum, Allethrin und Dimeticon oder ähnliche Öle.
Bei Kindern unter 12 Jahre können diese Mittel ärztlich verordnet
werden und werden von den Krankenkassen übernommen.
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Ziel ist es, geschlechtsreife Läuse und Larven wirksam abzutöten. Da die Nissen (Eier) nur bedingt erreicht werden, ist
immer eine zweite Behandlung 8 bis 10 Tage nach der Erstbehandlung erforderlich.
In diesem Zeitraum sind alle Larven aus den Eiern geschlüpft.
Die Entfernung der Nissen erfolgt nach der chemischen oder
physikalischen Behandlung durch gründliches Auskämmen
des feuchten Haares mit einem Nissenkamm. Die Anwendung
einer Pflegespülung erleichtert die Ablösung der Nissen vom
Kopfhaar.
Weitere Maßnahmen
Große Reinigungsaktionen sind unnötig, aber:
• Kämme, Bürsten und Haarspangen oder Haarbänder sollten in
heißer Seifenlauge mit einer feinen Bürste gereinigt werden.
• Kopfbedeckungen wie Mützen und Schals sowie Bettwäsche
sollten so heiß wie möglich gewaschen werden.
• Alternativ sollten nicht waschbare Kleidungsstücke sowie
Stofftiere 3 Tage in einem verschlossenen Plastikbeutel oder
24 h bei –15° C im Gefrierfach aufbewahrt werden.
• Polstermöbel, Kuschelecken (auch in Gemeinschaftseinrichtungen), textile Kopfstützen in Autos und alle Flächen, die
mit Kopfhaar in Berührung gekommen sind, sollten gestaubsaugt werden.
Für zusätzliche Auskünfte steht Ihnen das Gesundheitsamt des Regionalverbandes Saarbrücken gerne
zur Verfügung.
Infektionsschutztelefon des Kinder- und
Jugendärztlichen Dienstes: +49 681 506-5404
INFEKTIONSSCHUTZ BEI KINDERN
Magen-Darm-Erkrankungen durch Bakterien (Yersinien – Campylobacter)
Erreger/Vorkommen
Bei der Campylobacter-Erkrankung (auch bei Yersinien-Erkrankung) erfolgt die Infektion vornehmlich über Krankheitserreger in
bestimmten Nahrungsmitteln. Über unzureichend erhitztes Fleisch,
Rohmilch, aber auch über Haustiere können die Infektionen auf
den Menschen übertragen werden. Infektionen durch Bakterien
der Gattung Campylobacter sind weltweit verbreitet. In der warmen Jahreszeit treten diese Erkrankungen in Europa vermehrt auf.
Krankheitserscheinungen
Häufig bestehen 12 bis 24 Std. vor Auftreten der typischen Darmsymptome Fieber (38 bis 40 ° C), Kopf-, Muskel- und Gelenkschmerzen
und Müdigkeit. Die häufigsten typischen Symptome sind dann Durchfälle, Bauchschmerzen, bzw. Krämpfe, Fieber, Müdigkeit. Die Durchfälle können breiig bis massiv wässrig, nicht selten auch blutig sein.
Grundsätzlich sollte ein Kind mit Zeichen einer Magen-DarmInfektion einer Kinder-Gemeinschaftseinrichtung zum eigenen
Schutz und mit Rücksicht auf die anderen Kinder solange fern
bleiben bis sich sein Gesundheitszustand wieder vollständig
stabilisiert hat. Eine antibiotische Therapie ist indiziert bei Patienten mit hohem Fieber, bei Verdacht auf septische Streuung
und schweren klinischen Verläufen.
Dauer der Ansteckungsfähigkeit
Ansteckungsfähigkeit besteht prinzipiell, solange Erreger im
Stuhl ausgeschieden werden.
Inkubationszeit (Zeit zwischen Ansteckung und Auftreten der
Krankheitszeichen)
Die Inkubationszeit vom Kontakt zum kontaminierten Nahrungsmittel bis zum Ausbruch der Erkrankung dauert bei einer
Campylobacter-Erkrankung 2 bis 7 Tage, bei einer YersinenErkrankung etwa 2 bis 10 Tage.
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Vorbeugende Maßnahmen
• Händehygiene – wichtigste Hygiene-Maßnahme!!!
Informationen und Anregungen zum Thema Hygiene unter
www.hygiene-tipps-fuer-kids.de
• Vorrangig für alle Personen der Gemeinschaftseinrichtung
ist die Einhaltung strenger Hygiene-Maßnahmen, denn nur
dadurch kann eine weitere rasche Vermehrung der Krankheitserreger gestoppt werden!
• Das gründliche Händewaschen mit Seife aus einem Spender
und das Abtrocknen der Hände mit Einmal-Papierhandtüchern nach jedem Toilettengang ist in jedem Fall erforderlich
und sollte mit Kindern und Personal abgesprochen werden.
• Auf Sauberkeit in den Toilettenräumen ist zu achten.
Empfehlungen für die Gemeinschaftseinrichtung mit Hinweisen
auf die Wiederzulassung nach Erkrankung
Erkrankte Kinder können wieder zur Gemeinschaftseinrichtung
zugelassen werden, wenn der Durchfall abgeklungen ist (geformter Stuhl), das Kind nicht mehr erbricht, fieberfrei und
kreislaufstabil ist und keine strenge Diät mehr benötigt.
Das Urteil des behandelnden Arztes sollte deshalb von den
Eltern eingeholt werden.
Ein Ausschluss von Geschwisterkindern ohne Krankheitszeichen von der Gemeinschaftseinrichtung ist nicht erforderlich.
Für zusätzliche Auskünfte steht Ihnen das Gesundheitsamt des Regionalverbandes Saarbrücken gerne
zur Verfügung.
Infektionsschutztelefon des Kinder- und
Jugendärztlichen Dienstes: +49 681 506-5404
INFEKTIONSSCHUTZ BEI KINDERN
Magen-Darm-Erkrankungen durch Noroviren
Erreger/Vorkommen
Noroviren sind weltweit verbreitet und für einen Großteil der
nicht-bakteriellen ansteckenden Magen-Darm-Infektionen in
Gemeinschaftseinrichtungen verantwortlich. Saisonale Gipfel
von Epidemien werden in den Monaten Oktober bis März beobachtet.
Das ursprünglich nach der amerikanischen Stadt Norwalk benannte Virus verbreitet sich von Mensch zu Mensch durch
fäkal-orale Schmierinfektion, durch Kontakt mit verunreinigten
Gegenständen oder Erbrochenem oder durch Verzehr kontaminierter Lebensmittel.
Die Infektiosität ist sehr hoch, zur Ansteckung genügen wahrscheinlich 10 bis 100 Viruspartikel.
Krankheitserscheinungen
Die Erkrankten leiden meist an schwallartigem Erbrechen,
wässrigen Durchfällen und Bauchkrämpfen. Zu Anfang der
Erkrankung bestehen oft Erkältungssymptome, gelegentlich
auch mäßiges Fieber. Die klinischen Symptome klingen meist
nach 12 bis 48 Stunden wieder ab. Bei Säuglingen und Kleinkindern besteht die Gefahr einer Dehydratation (Austrocknung
durch den Flüssigkeitsverlust).
Inkubationszeit (Zeit zwischen Ansteckung und Auftreten der
Krankheitszeichen)
Die Inkubationszeit beträgt 6 bis 50 Stunden.
Dauer der Ansteckungsfähigkeit
Die Ansteckungsfähigkeit besteht, solange Erreger mit dem
Stuhl ausgeschieden werden, i.d.R. für 7 bis 14 Tage. Bei
Frühgeborenen und Kindern mit Immundefekten kann das
Virus auch über Wochen bis Monate durch den Stuhl ausgeschieden werden.
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Vorbeugende Maßnahmen
• Händehygiene – wichtigste Hygiene-Maßnahme!!!
Informationen und Anregungen zum Thema Hygiene unter
www.hygiene-tipps-fuer-kids.de
Nur durch die Einhaltung strenger Hygiene-Maßnahmen kann
eine weitere rasche Vermehrung der Krankheitserreger gestoppt werden.
• Das gründliche Händewaschen mit Seife aus einem Spender
und das Abtrocknen mit Einmal-Papierhandtüchern nach
jedem Toilettengang ist in jedem Fall erforderlich und sollte mit den Kindern und dem Personal abgesprochen werden.
• In Ausbruchssituationen ist die Desinfektion mit dem Gesundheitsamt abzusprechen.
Empfehlungen für die Gemeinschaftseinrichtung mit Hinweisen
auf die Wiederzulassung nach Erkrankung
•Erkrankte Kinder können in der Regel 48 Std. nach Abklingen der Krankheitszeichen wieder zur Gemeinschaftseinrichtung zugelassen werden, d.h. wenn der Durchfall
abgeklungen ist, das Kind nicht mehr erbricht, fieberfrei
und kreislaufstabil ist und keine strenge Diät mehr benötigt.
• Ein schriftliches Attest ist nicht erforderlich.
• Ein Ausschluss von Geschwisterkindern ohne Krankheitszeichen ist nicht erforderlich.
• Erkranktes Personal sollte auch bei geringsten gastroenteritischen Beschwerden von der Arbeit freigestellt werden und
frühestens zwei Tage nach Ende der klinischen Symptome die
Arbeit wieder aufnehmen.
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INFEKTIONSSCHUTZ BEI KINDERN
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• Die Desinfektion von Händen und Wickeltischen ist nach jeder Benutzung notwendig, ebenso ist die Desinfektion aller
Kontaktflächen (Türklinken, Toilettensitze, Zieh- und Druckvorrichtungen etc.) täglich erforderlich.
• Beim Aufwischen von Erbrochenem oder Stuhl sollten Mundschutz und Einmalhandschuhe getragen werden.
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INFEKTIONSSCHUTZ BEI KINDERN
Magen-Darm-Erkrankungen durch Salmonellen
Erreger/Übertragung
Bei der Salmonellen-Erkrankung erfolgt die Infektion vornehmlich über Krankheitserreger in bestimmten Nahrungsmitteln,
z.B. in unzureichend erhitztem Fleisch (z. B. Geflügel, Hackfleisch, Rohwurstsorten wie z. B. frische Mettwurst sowie
Fleischsalate), in Milch- und Ei-Produkten, z.B. Speiseeis oder
Mayonnaise. Salmonellosen des Menschen sind weltweit verbreitet.
Krankheitserscheinungen
Die Salmonellose manifestiert sich meist als akute Darmentzündung mit plötzlich einsetzendem Durchfall, Kopf- und
Bauchschmerzen, Unwohlsein und manchmal Erbrechen. Häufig tritt leichtes Fieber auf. Die Symptome halten oft über mehrere Tage an.
Dauer der Ansteckungsfähigkeit
Die Ansteckung erfolgt überwiegend über die Krankheitserreger
in der befallenen Speise. Eine direkte Übertragung von einer
erkrankten Person auf gesunde Personen ist sehr selten. Die Inkubationszeit vom Kontakt zum kontaminierten Nahrungsmittel
bis zum Ausbruch der Erkrankung dauert bei der SalmonellenErkrankung 6 bis 72 Std. Ansteckungsfähigkeit besteht prinzipiell
solange wie Erreger im Stuhl ausgeschieden werden. Ein „Ausscheider” ohne Krankheitszeichen stellt bei richtiger Einhaltung
hygienischer Maßnahmen praktisch keine Infektionsquelle für
seine Umgebung dar. So scheiden viele Menschen Salmonellen
im Stuhl aus ohne dies überhaupt zu wissen.
Vorbeugende Maßnahmen
• Händehygiene – wichtigste Hygiene-Maßnahme!!!
Informationen und Anregungen zum Thema Hygiene unter
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Vorrangig für alle Personen der Gemeinschaftseinrichtung ist
die Einhaltung strenger Hygiene-Maßnahmen, denn nur dadurch kann eine weitere rasche Vermehrung der Krankheitserreger gestoppt werden!
Das gründliche Händewaschen mit Seife aus einem Spender
und das Abtrocknen der Hände mit Einmal-Papierhandtüchern nach jedem Toilettengang, nach Kontakt mit vermutlich kontaminierten Gegenständen, Windeln, Nahrungsmitteln (z. B. Geflügel) und vor der Zubereitung von Speisen,
ist in jedem Fall erforderlich und sollte mit dem Personal
abgesprochen werden. Auf Sauberkeit der Toilettenräume ist
zu achten.
Dauerausscheider von Krankheitserregern, die vom Gesundheitsamt die Erlaubnis zum Besuch der Gemeinschaftseinrichtung erhalten haben, sollen sich nicht an der Zubereitung der
Mahlzeiten beteiligen.
Empfehlungen für die Gemeinschaftseinrichtung mit Hinweisen
auf die Wiederzulassung nach Erkrankung
Erkrankte Kinder können wieder zur Gemeinschaftseinrichtung
zugelassen werden, wenn der Durchfall abgeklungen ist (geformter Stuhl), das Kind nicht mehr erbricht, fieberfrei und
kreislaufstabil ist und keine strenge Diät mehr benötigt.
Bei Kindern, die Kontakt zu Säuglingen unter einem Jahr
haben, ist es empfehlenswert, eine Wiederzulassung erst nach
1 bis 2 negativen Stuhlproben vorzunehmen.
Empfohlene Maßnahmen
Bei Auftreten einer Salmonellenerkrankung in einer Gemeinschaftseinrichtung ist das zuständige Gesundheitsamt einzuschalten. Die Eltern der anderen Kinder sowie das Personal
der Gemeinschaftseinrichtung sollen über die Erkrankung in-
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INFEKTIONSSCHUTZ BEI KINDERN
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formiert werden. Ein Ausschluss von Geschwisterkindern ohne
Krankheitszeichen von der Gemeinschaftseinrichtung ist nicht
erforderlich.
Bei Verdacht auf Übertragung durch bestimmte Lebensmittel
muss die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde sofort in Kenntnis gesetzt werden.
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zur Verfügung.
Infektionsschutztelefon des Kinder- und
Jugendärztlichen Dienstes: +49 681 506-5404
INFEKTIONSSCHUTZ BEI KINDERN
Magen-Darm-Erkrankungen durch Rotaviren
Erreger/Vorkommen
Rotaviren sind weltweit verbreitet. Sie verbreiten sich von Mensch
zu Mensch durch fäkal-orale Schmierinfektion, durch Handkontakt mit verunreinigten Gegenständen oder Erbrochenem, aber
auch über verunreinigte Lebensmittel und verunreinigtes Wasser.
Rotaviren können außerhalb des menschlichen Körpers wochenlang überleben, 10 bis 100 Viren genügen zur Ansteckung. Rotaviren sind neben Noroviren die häufigste Ursache viraler Darminfektionen bei Kindern, der Häufigkeitsgipfel liegt bei 6 bis 24
Monate. Die Erkrankung tritt saisonal gehäuft auf und ist in den
Monaten Februar bis April am höchsten.
Krankheitserscheinungen
Die Erkrankten leiden an akuten wässrigen Durchfällen, Bauchschmerzen, Erbrechen und oft hohem Fieber. Zu Anfang der Erkrankung bestehen oft Erkältungssymptome. Meistens klingen
die Krankheitszeichen innerhalb weniger Tage wieder rasch ab.
Im Stuhl findet man oft Schleimbeimengungen. Bei Säuglingen
und Kleinkindern kommt es häufiger als bei älteren Kindern
zu einer Dehydratation (Austrocknung durch den hohen Flüssigkeitsverlust).
Dauer der Ansteckungsfähigkeit
Die Ansteckungsfähigkeit besteht, solange Erreger im Stuhl ausgeschieden werden, in der Regel für die Dauer von 8 Tagen (bei Frühgeborenen und Kindern mit Immundefekten auch über Monate).
Inkubationszeit (Zeit zwischen Ansteckung und Auftreten der
Krankheitszeichen)
Die Inkubationszeit beträgt 1 bis 3 Tage.
Vorbeugende Maßnahmen
• Händehygiene – wichtigste Hygiene-Maßnahme!!!
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Information und Anregungen zum Thema Hygiene unter
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Eine Impfung gegen Rotaviren ist bei jungen Säuglingen möglich, muss aber im Einzelfall entschieden werden und ist bisher von der Ständigen Impfkommission (STIKO) nicht allgemein empfohlen.
Vorrangig für alle Personen der Gemeinschaftseinrichtung ist die Einhaltung strenger Hygiene-Maßnahmen, denn nur dadurch kann eine
weitere rasche Vermehrung der Krankheitserreger gestoppt werden!
Das gründliche Händewaschen mit Seife aus einem Spender und
das Abtrocknen der Hände mit Einmal-Papierhandtüchern nach jedem Toilettengang ist in jedem Fall erforderlich und sollte mit Kindern und Personal abgesprochen werden. Eine Hände-Desinfektion
mit einem alkoholischen Desinfektionsmittel und die Desinfektion
der Toiletten ist mit dem Gesundheitsamt abzusprechen.
Empfehlungen für die Gemeinschaftseinrichtung mit Hinweisen
auf die Wiederzulassung nach Erkrankung
Erkrankte Kinder können 3 Tage nachdem die Krankheitszeichen abgeklungen sind wieder zur Gemeinschaftseinrichtung
zugelassen werden, d.h. wenn der Durchfall beendet ist (geformter Stuhl), das Kind nicht mehr erbricht, fieberfrei und
kreislaufstabil ist und keine strenge Diät mehr benötigt.
Ein Ausschluss von Geschwisterkindern ohne Krankheitszeichen von der Gemeinschaftseinrichtung ist nicht erforderlich.
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INFEKTIONSSCHUTZ BEI KINDERN
Masern
Erreger/Übertragung
Masern sind eine hoch ansteckende virusbedingte Erkrankung, die nur beim Menschen vorkommt. Die Viren werden
durch das Einatmen infektiöser Tröpfchen, die beim Sprechen,
Husten und Niesen entstehen, übertragen. Es kommt bereits
nach kurzer Kontaktzeit bei fast allen nichtimmunen Personen zu einer Infektion. Etwa 95 % der Infizierten entwickeln
Krankheitserscheinungen. Masernausbrüche treten in Europa
in letzter Zeit wieder gehäuft auf.
Krankheitserscheinungen
Die Erkrankung verläuft in zwei Phasen: Nach der Ansteckung beginnt meist nach acht bis zwölf Tagen die Erkrankung mit Fieber,
Husten, Schnupfen, Augenentzündungen und Rötung am Gaumen
und Rachen sowie häufig auch Durchfall. Beweisend für die Infektion sind die auf der Mundschleimhaut erkennbaren kalkspritzerartigen, weißen Flecken (Koplik-Flecken). Meist am 14. bis 15. Tag
tritt das typische Masern-Exanthem auf (bräunlich-rosafarbene
Hautflecken, beginnend im Gesicht und hinter den Ohren) das
etwa für vier bis sieben Tage bestehen bleibt. Auch wenn die
akute Erkrankung bereits überstanden ist, können verschiedene
Folgeerkrankungen (Mittelohr-, Lungen- oder Hirnentzündung)
auftreten. Sehr selten ist die gefürchtete Subakute Sklerosierende
Panenzephalitis (SSPE), die nach Jahren unter Hirnabbau zum Tod
führt. Für immungeschwächte Menschen (z.B. unter einer Chemotherapie) sind Masern akut lebensbedrohlich.
Dauer der Ansteckungsfähigkeit
Ein an Masern Erkrankter ist etwa vom fünften Tag vor bis vier
Tage nach Auftreten des Exanthems ansteckend. Er kann also
etwa acht bis zwanzig Tage nach Ansteckung infektiös sein!
Dabei ist die Ansteckung unmittelbar vor Ausbruch des Exanthems am größten.
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Inkubationszeit (Zeit zwischen Ansteckung und Auftreten der
Krankheitszeichen)
Die Inkubationszeit beträgt in der Regel 8 bis 14 Tage.
Vorbeugende Maßnahmen
• Wer einmal an Masern erkrankt war, ist lebenslang vor einer Ansteckung geschützt. Ansonsten ist die Impfung der einzige Schutz!
• Derzeit ist eine Kombinationsimpfung gegen Masern, Mumps
und Röteln (MMR) zwischen dem 11. und 14. Lebensmonat
öffentlich empfohlen. Die zweite Impfung sollte bis zum
Ende des 2. Lebensjahres erfolgt sein.
• Eine Altersbegrenzung für die Impfempfehlung existiert
nicht, so dass sich auch ältere Kinder, Heranwachsende und
Erwachsene gegen Masern impfen lassen können.
• Empfohlen wird eine Impfung auch für Ungeimpfte oder nur
einmal geimpfte Kinder und Jugendliche sowie andere gefährdete Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen Kontakt zu Masernerkrankten hatten. Die Impfung sollte möglichst innerhalb von 3 Tagen nach dem Kontakt erfolgen.
• Desweiteren kann eine Immunglobulingabe für gefährdete
Personen mit hohem Komplikationsrisiko und für Schwangere erwogen werden.
Empfehlungen für die Gemeinschaftseinrichtung mit Hinweisen
auf die Wiederzulassung nach Erkrankung
Nach § 34 Infektionsschutzgesetz (IfSG) dürfen Kinder Schulen
und Kindertageseinrichtungen nicht besuchen, wenn sie an
Masern erkrankt oder dessen verdächtig sind. Eltern müssen
die entsprechende Einrichtung über eine Masern-Erkrankung
informieren, die Leitung der Einrichtung muss sie dem Gesundheitsamt melden. Gemeinschaftseinrichtungen dürfen erst nach
Abklingen der klinischen Symptome, jedoch frühestens am
5. Tag nach Auftreten des Exanthems wieder besucht werden.
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INFEKTIONSSCHUTZ BEI KINDERN
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Ein schriftliches ärztliches Attest ist hierfür nicht erforderlich.
Personen, die im selben Haushalt wie eine an Masern erkrankte (oder erkrankungsverdächtige) Person leben, zum Beispiel
Geschwister, dürfen Gemeinschaftseinrichtungen für die Dauer von 14 Tagen nach der Exposition nicht besuchen, es sei
denn, es besteht ein zweimaliger Impfschutz oder eine frühere
Masern-Erkrankung wird ärztlich bestätigt.
Empfohlene Maßnahmen
Auch unabhängig von Masernausbrüchen empfiehlt der Öffentliche Gesundheitsdienst für alle Kinder die zweimalige
Impfung gegen Masern (als Kombinationsimpfstoff Masern,
Mumps, Röteln und ggf. Windpocken).
Überprüfen Sie deshalb Ihren Impfstatus und den Ihrer Kinder
anhand des Impfausweises und lassen Sie fehlende Impfungen komplettieren.
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INFEKTIONSSCHUTZ BEI KINDERN
Meningokokken
Erreger/Vorkommen
Meningokokken (Neisseria meningitidis) sind Bakterien, die
sich beim Menschen im Nasen-Rachen Raum ansiedeln und
dort bei bis zu 10% der gesunden Menschen nachweisbar
sind. Sie treten weltweit auf, kommen aber in verschiedenen Untergruppen vor. Erkrankungen in Deutschland sind
etwa zu 2/3 durch den Serotyp B, zu etwa 1/3 durch den
Serotyp C verursacht. Meningokokken können unter bestimmten Umständen die Schleimhautbarriere durchdringen
und eine schwere Infektion auslösen (Sepsis, Hirnhautentzündung).
Krankenhaus. Bei fortgeschrittener Erkrankung kommt es
zum Kreislaufversagen, inneren Blutungen, Durchblutungsstörungen der Extremitäten und ohne eine rechtzeitige intensivmedizinische Behandlung führt dies immer zum Tod
des Patienten.
Krankheitserscheinungen
Meningokokken-Erkrankungen beginnen plötzlich und meist
aus völligem Wohlbefinden heraus.
Inkubationszeit (Zeit zwischen Ansteckung und Erkrankungsbeginn)
Die Inkubationszeit beträgt beträgt 2 bis 10 Tage, in der Regel
3 bis 4 Tage.
Es gibt zwei Verläufe:
1. Meningitis (Hirnhautentzündung)
mit Kopfschmerzen, Fieber, Schüttelfrost, Erbrechen, Nackensteifigkeit, schwerstem Krankheitsgefühl, neurologischen Störungen bis hin zur Bewusstlosigkeit (Koma). Diese Symptome
sind umso schwieriger zu erkennen, je jünger das Kind ist.
2. Sepsis, (eine Überschwemmung des gesamten Körpers
durch die Bakterien)
Sie kann sich innerhalb von Stunden entwickeln. Hier stehen Fieber und die rasche Verschlechterung des Allgemeinbefindens im Vordergrund. Weitere Alarmzeichen sind
Kreislaufkollaps und Sichtbarwerden von Einblutungen in
die Haut. Kleinste rote Punkte in der Haut, später dann
größere Blutergüsse am ganzen Körper sind bereits gefährliche Anzeichen einer fortgeschrittenen Erkrankung und
bedürfen dringend intensivmedizinischer Behandlung im
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seite
Dauer der Ansteckungsfähigkeit
Da die Keime gewöhnlich außerhalb des Körpers rasch absterben, ist für eine Infektion ein enger Kontakt erforderlich.
Meningokokken werden durch Tröpfcheninfektion von Mensch
zu Mensch übertragen.
Vorbeugende Maßnahmen
Mittlerweile gibt es Impfstoffe gegen Meningokokken für verschiedene Altersguppen. Seit Juli 2006 ist die Impfung gegen
Meningokokken C mit Beginn des zweiten Lebensjahres von
der STIKO empfohlen. Seither sind die meisten Kinder dieser
Altersgruppe geimpft. Leider schützt diese Impfung nur vor
dem selteneren Typ C, nicht gegen den häufigeren Typ B. Auch
gegen weitere Typen, die in Mitteleuropa eine geringe Rolle
spielen, können inzwischen Kinder und Erwachsene geimpft
werden.
Bei engem Kontakt zu einem Erkrankungsfall, können mit einer
sofortigen antibiotischen Prophylaxe (Rifampicin, Ciprofloxacin
oder Ceftriaxon) die Meningokokken auf den Schleimhäuten
abgetötet werden. Näheres veranlasst das Gesundheitsamt in
enger Kooperation mit den Kliniken, niedergelassenen Ärzten,
Kontaktpersonen und Gemeinschaftseinrichtungen.
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INFEKTIONSSCHUTZ BEI KINDERN
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Für Schwangere ist das Antibiotikum Ceftriaxon zugelassen.
Gerade auch wegen dieser Notwendigkeit der Umgebungsprophylaxe ist die schnellstmögliche Meldung einer Meningokokken-Erkrankung an das Gesundheitsamt sehr wichtig.
Empfehlungen für die Gemeinschaftseinrichtung mit Hinweisen
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INFEKTIONSSCHUTZ BEI KINDERN
Mumps
Erreger/Vorkommen
Mumps (Ziegenpeter) ist eine weit verbreitete Erkrankung, die
durch das Mumpsvirus hervorgerufen wird und sowohl Kinder
als auch Erwachsene befallen kann.
Krankheitserscheinungen
Die Infektion mit dem Mumpsvirus verläuft in den meisten Fällen milde als fieberhafte Infektion, in deren Verlauf es zu einer
deutlich sichtbaren Schwellung der Ohrspeicheldrüsen kommt
(dicke Backe, abstehendes Ohrläppchen). Auch die Bauchspeicheldrüse kann befallen sein (Bauchschmerzen, Inappetenz,
Erbrechen); häufig kommt es auch zu einer milden Entzündung des zentralen Nervensystems.
Bei Jugendlichen und erwachsenen Männern kann das Mumpsvirus die Hoden befallen und eine Unfruchtbarkeit verursachen.
Empfehlungen für die Gemeinschaftseinrichtung mit Hinweisen
auf die Wiederzulassung nach Erkrankung
Nach § 34 Infektionsschutzgesetz (IfSG) dürfen an Mumps erkrankte Kinder Schulen und Kindertageseinrichtungen frühestens 9 Tage nach Ausbruch der Erkrankung wieder besuchen.
Ein schriftliches ärztliches Attest ist nicht erforderlich.
Kontaktpersonen dürfen die Gemeinschaftseinrichtung für die
Dauer der mittleren Inkubationszeit von 18 Tagen nicht besuchen. Dies entfällt, wenn sie nachweislich früher bereits an
Mumps erkrankt waren oder geimpft wurden. Das zuständige
Gesundheitsamt muss über die Leitungen der Gemeinschaftseinrichtung informiert werden.
Dauer der Ansteckungsfähigkeit
Die Ansteckungsfähigkeit ist 2 Tage vor bis 4 Tage nach Erkrankungsbeginn am größten, kann aber bis 9 Tage anhalten.
Inkubationszeit (Zeit zwischen Ansteckung und Auftreten der
Krankheitszeichen)
Die Inkubationszeit beträgt 12 bis 25 Tage.
Vorbeugende Maßnahmen
Die beste und wirksamste Vorbeugung ist die Mumps-Impfung.
Sie ist sehr gut verträglich und sollte in Form des Kombinationsimpfstoffs gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken
gegeben werden.
Die 1. Impfung sollte beim Kleinkind im Alter von 11 bis 14
Monaten durchgeführt werden, die 2. Impfung kann bereits
4 bis 6 Wochen später erfolgen.
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INFEKTIONSSCHUTZ BEI KINDERN
Keuchhusten (Pertussis)
Erreger/Vorkommen
Keuchhusten ist eine hoch ansteckende bakterielle Erkrankung der
Atemwege. Verursacht wird die Erkrankung durch das Bakterium Bordetella pertussis. Die Übertragung erfolgt durch Husten (Tröpfcheninfektion) und verunreinigte Hände (Ansteckungsrate 50 bis 100%).
Krankheitserscheinungen
Der Keuchhusten kann über mehrere Wochen bis Monate verlaufen. Er wird in drei Stadien eingeteilt, wobei das erste Stadium grippeähnliche Symptome wie Schnupfen leichtes oder
kein Fieber und nur leichten Husten zeigt (ca. 7 Tage).
Beim zweiten Stadium kommt der anfallartige Husten mit pfeifendem Einatemgeräuch und Erbrechen hinzu. Dieses kann bis
zu 6 Wochen dauern!
Im dritten Stadium, das wieder 6 Wochen anhalten kann, werden die Hustenattacken langsam weniger.
Aus bislang nicht völlig geklärten Gründen besteht für Keuchhusten kein oder nur ein geringer Nestschutz. Folglich sind Neugeborene und junge Säuglinge besonders gefährdet; sie haben auch das
höchste Risiko, schwerwiegende Komplikationen zu erleiden. Nicht
geimpfte Säuglinge zeigen nicht das typische Bild des Keuchhustens,
sondern bieten Atempausen und weitere schwere Komplikationen.
Für sie ist eine Keuchhusteninfektion potentiell lebensbedrohlich.
Dauer der Ansteckungsfähigkeit
Ansteckungsfähigkeit beginnt bereits wenige Tage vor Auftreten der ersten Symptome und kann bis ca. 3 Wochen nach
Beginn des typischen Hustens andauern. Eine Antibiotikagabe
kann die Ansteckungsfähigkeit auf 5 Tage verkürzen.
Inkubationszeit (Zeit zwischen Ansteckung und Auftreten der
Krankheitszeichen)
Die Inkubationszeit beträgt 7 bis 20 Tage.
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Vorbeugende Maßnahmen
Wichtig ist eine Grundimmunisierung zum frühest möglichen
Termin, d.h. nach dem 2. Lebensmonat, im dritten und vierten
Monat, danach zwischen dem elften und vierzehnten Lebensmonat sowie eine erste Auffrischung im Alter von 5 bis 6 Jahren. Die 2. Auffrischung erfolgt im Alter von 9 bis 17 Jahren.
Jede Auffrischimpfung gegen Tetanus sollte bei Erwachsenen
Anlass sein, eine mögliche Indikation einer Pertussisimpfung
zu überprüfen und gegebenenfalls einen Pertussis- Kombinationsimpfstoff einzusetzen (alle 10 Jahre).
Empfehlungen für die Gemeinschaftseinrichtung mit Hinweisen
auf die Wiederzulassung nach Erkrankung
Nach § 34 Infektionsschutzgesetz (IfSG) dürfen Kinder und Erwachsene Schulen und Kindertageseinrichtungen frühestens 5
Tage nach Beginn einer antibiotischen Behandlung, oder ohne
Antibiotikatherapie 3 Wochen nach Beginn des typischen Hustens wieder besuchen. Ein schriftliches ärztliches Attest ist
nicht erforderlich. Kontaktpersonen dürfen die Gemeinschaftseinrichtung besuchen, solange sie keine keuchhustenverdächtigen Symptome haben. Besteht bei Geschwisterkindern kein
ausreichender Impfschutz, sollte mit dem Kinderarzt abgeklärt
werden, ob eine antibiotische Behandlung erfolgen sollte.
Das zuständige Gesundheitsamt ist unverzüglich über Erkrankungsfälle zu informieren.
Für zusätzliche Auskünfte steht Ihnen das Gesundheitsamt des Regionalverbandes Saarbrücken gerne
zur Verfügung.
Infektionsschutztelefon des Kinder- und
Jugendärztlichen Dienstes: +49 681 506-5404
INFEKTIONSSCHUTZ BEI KINDERN
Ringelröteln
Erreger/Vorkommen
Das Parvovirus B 19 ist der Erreger der Ringelröteln (Erythema
infectiosum). Sie ist eine hochansteckende, aber in der Regel
leicht verlaufende Viruserkrankung, die Kinder und Erwachsene befallen kann.
d. h. wenn die Diagnose Ringelröteln anhand des typischen
Hautausschlags gestellt wird, ist der Patient in der Regel nicht
mehr ansteckend. Die Erkrankung wird nur einmal im Leben
durchgemacht. Viele Erwachsene erkranken daher wegen früherer Erkrankung in der Kindheit später nicht mehr.
Krankheitserscheinungen
Die Krankheit verläuft wie ein leichter grippaler Infekt, aber
mit typischem, manchmal leicht juckendem Hautausschlag,
der ringförmig-netzartig meist auf den Wangen beginnt und
sich auf die Streckseiten der Arme und Beine ausbreitet. Der
Ausschlag ist etwa 6 bis 10 Tage sichtbar, blasst ab und blüht
wieder auf (manchmal über mehrere Wochen).
Komplikationen sind bei Ringelröteln in zwei Situationen zu
erwarten:
Bei einer mütterlichen Ringelröteln-Erkrankung in der Schwangerschaft besteht ein hohes Risiko der Schädigung des Ungeborenen, da das Parvovirus eine Störung der Bildung der kindlichen roten Blutkörperchen bewirkt. Dies kann eine schwere
Blutarmut (Anämie) des Ungeborenen mit Sauerstoffmangel
zur Folge haben, ein gestörtes Organwachstum, Schädigung
der Hirnentwicklung und oftmals ein intrauteriner Fruchttod
sind möglich. Die Schwangere sollte sofort Kontakt mit Ihrem
Gynäkologen aufnehmen.
Bei Menschen mit chronischen Erkrankungen der roten Blutkörperchen kann der Hämoglobinwert so stark abfallen, dass
eine Bluttransfusion erforderlich wird.
Inkubationszeit (Zeit zwischen Ansteckung und Auftreten der
Krankheitszeichen)
Die Inkubationszeit kann 4 Tage bis 3 Wochen dauern.
Dauer der Ansteckungsfähigkeit
Die Ansteckung erfolgt über Tröpfcheninfektion (Anhusten, Anniesen), verunreinigte Hände und verunreinigte Gegenstände.
Die Dauer der Ansteckungsfähigkeit ist nicht genau bekannt,
ist jedoch vor dem Auftreten des Hautausschlages am größten,
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Vorbeugende Maßnahmen
Gegen Ringelröteln gibt es noch keinen Impfstoff.
Empfehlungen für die Gemeinschaftseinrichtung mit Hinweisen
auf die Wiederzulassung nach Erkrankung.
• Ein Ausschluss der erkrankten Kinder von der Gemeinschaftseinrichtung ist auch bei noch sichtbarem Ausschlag nicht
nötig, da in dieser Phase keine Ansteckungsgefahr mehr besteht.
• Die Eltern aller Kinder und alle Mitarbeiter/innen der Einrichtung sollten wegen den genannten Komplikationen umgehend informiert werden.
• Eine Anzeige der Erkrankung durch die Gemeinschaftseinrichtung an das Gesundheitsamt ist normalerweise nicht
erforderlich, ein größerer Ausbruch sollte gemeldet werden.
Für zusätzliche Auskünfte steht Ihnen das Gesundheitsamt des Regionalverbandes Saarbrücken gerne
zur Verfügung.
Infektionsschutztelefon des Kinder- und
Jugendärztlichen Dienstes: +49 681 506-5404
INFEKTIONSSCHUTZ BEI KINDERN
Röteln
Erreger/Vorkommen
Röteln sind eine in der Regel leicht verlaufende Infektion
durch das Rötelnvirus.
Krankheitserscheinungen
Krankheitszeichen sind Fieber, Kopfschmerzen, flüchtiger
Hautausschlag mit Beginn im Gesicht, Lymphknotenschwellungen im Nackenbereich und manchmal Gelenkbeschwerden. In
der Hälfte der Fälle verläuft die Erkrankung unbemerkt wie ein
grippaler Infekt, ist dabei jedoch hochansteckend.
Komplikationen
Die Hauptgefahr einer Rötelnerkrankung besteht darin, dass
sich eine Frau in den ersten Monaten einer Schwangerschaft
infiziert. Die Rötelnviren gehen auf das ungeborene Kind über,
und es kommt zum Krankheitsbild der Röteln-Embryopathie
mit vielfältigen Schädigungen und oft bleibenden schwersten Behinderungen des Kindes z.B. angeborenen Herzfehlern,
Augenerkrankungen, Hörbehinderungen und Schädigungen
des Nervensystems.
onsimpfstoffs gegen Masern, Mumps, Röteln und ggf. Windpocken gegeben werden. Die 1. Impfung sollte beim Kleinkind
im Alter von 11 bis 14 Monaten durchgeführt werden, die 2.
Impfung kann bereits 4 bis 6 Wochen später erfolgen. Damit
die Röteln ausgerottet werden und damit die Schädigung ungeborener Kinder verhindert wird, ist der konsequente Impfschutz der ganzen Bevölkerung notwendig!
Empfehlungen für die Gemeinschaftseinrichtung mit Hinweisen auf die Wiederzulassung nach Erkrankung
Ein an Röteln erkranktes Kind darf die Gemeinschaftseinrichtung nach Abklingen der Krankheitszeichen wieder besuchen.
Alle ungeimpften oder nur einmal geimpften Personen in Gemeinschaftseinrichtungen sollten möglichst frühzeitig eine
Masern/Mumps/Röteln-Impfung (ggfs.MMRV) erhalten.
Das zuständige Gesundheitsamt sollte informiert werden, um
neben einer Beratung ggf. Maßnahmen zur Verhütung der Weiterverbreitung einleiten zu können.
Dauer der Ansteckungsfähigkeit
Die Ansteckungsfähigkeit durch Tröpfcheninfektion besteht bereits eine Woche vor Ausbruch des Exanthems und dauert bis
zu einer Woche nach Auftreten des Exanthems.
Inkubationszeit (Zeit zwischen Ansteckung und Auftreten der
Krankheitszeichen)
Die Inkubationszeit beträgt 14 bis 21 Tage.
Vorbeugende Maßnahmen
Die beste und wirksamste Vorbeugung ist die Röteln-Impfung.
Sie ist sehr gut verträglich und sollte in Form des Kombinati-
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INFEKTIONSSCHUTZ BEI KINDERN
Staphylococcus aureus und MRSA
Erreger/Übertragung
Staphlococcus aureus ist ein überall in unserer Umwelt vorkommendes Bakterium, das bei 30 bis 40% aller Menschen
vorübergehend den Nasenvorhof besiedelt. Auch auf der Haut
findet man S. aureus, insbesondere, wenn die Haut nicht intakt ist (zum Beispiel bei chronischen Entzündungen oder
Wunden, bei der atopischen Dermatitis, früher „Neurodermitis”). Die Übertragung von S. aureus erfolgt durch Tröpfcheninfektion (durch Anhusten oder Anniesen), über verunreinigte
Hände, Gegenstände und Oberflächen. S.aureus ist sehr widerstandsfähig gegen Umwelteinflüsse und kann über Monate
im trockenen Staub überleben. Wenn Menschen gemeinsam
in einem Haushalt leben, wird S.aureus auch über gemeinsam
genutzte Handtücher und andere Pflegeartikel übertragen.
Auch Haus- und Nutztiere (Hunde, Katzen, Pferde, Schweine)
können mit S. aureus besiedelt sein. S. aureus ist ein „fakultativ pathogener” Erreger: er braucht eine 'Eintrittspforte' um
eine Infektion auszulösen.
Krankheitserscheinungen
S. aureus ist der wichtigste Erreger von Haut- und Weichteilinfektionen. Eintrittspforten sind Hautverletzungen (am häufigsten nach operativen Eingriffen, aber auch bei banalen
Verletzungen). Entzündete Hautläsionen jucken oft; über die
Hände werden die Erreger zu anderen Hautstellen weitergetragen. Dann bilden sich oberflächliche, meist oval geformte eitrige Hautdefekte aus, die im Verlauf verkrusten (Ekthymata).
Gelangt der Erreger in tiefere Hautschichten, kann eine tiefe
Eiteransammlung (Abszess, Furunkel) entstehen. Auch eitrige
Entzündungen der Lymphknoten kommen vor. Im ungünstigsten Fall streut der Erreger über die Blut- oder Lymphbahnen
und löst an anderen Stellen im Körper Infektionen aus (Sepsis,
Knochenentzündung, septische Gelenkentzündung, Lungen-
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entzündung). S.aureus kann auch Lebensmittel'vergiftungen'
auslösen, wenn die Bakterien bestimmte Toxine (Giftstoffe)
bilden und sich in verunreinigten Lebensmitteln (z.B. Kartoffelsalat) vermehren. Diese Toxine sind hitzestabil. Die betroffenen Menschen entwickeln dann heftigen Durchfall, Bauchschmerzen und Erbrechen, wenige Stunden nachdem sie das
verunreinigte Lebensmittel gegessen haben.
Inkubationszeit (Zeit zwischen Ansteckung und Auftreten der
Krankheitszeichen)
Die Inkubationszeit ist abhängig von der Eintrittspforte und
vom Abwehrsystem des infizierten Menschen. Sie beträgt wenige Tage. Die Ansteckungsfähigkeit lässt unter einer wirksamen Antibiotikatherapie innerhalb weniger Tage nach, große
Eiteransammlungen müssen oft chirurgisch behandelt werden.
Besondere S.aureus Isolate
PVL-bildende S.aureus Stämme
Es gibt S. aureus Isolate, die zusätzlich mit bestimmten Enzymen oder Toxinen ausgestattet sind. Ein Beispiel hierfür ist
das Panton-Valentin-Leukozidin (PVL), das die lokale Abwehrreaktion des Infizierten schwächt. Sehr selten können diese
Bakterien auch eine schwere Lungenentzündung (Kinder nach
Influenza, Jugendliche) auslösen.
Antibiotika-resistente S.aureus Stämme (MRSA)
S. aureus Stämme, die unempfindlich gegenüber dem Antibiotikum Methicillin sind, werden als 'Methicillin-resistente S.
aureus' (MRSA) bezeichnet. Weil diese Stämme oft gegen zahlreiche Standardantibiotika resistent sind, spricht man auch
von 'multiresistenten S. aureus'. In der Regel werden solche
Bakterien im Krankenhaus oder bei anderen Kontakten mit
dem Gesundheitssystem erworben. Deshalb bezeichnet man
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INFEKTIONSSCHUTZ BEI KINDERN
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diese Bakterien auch als „im Krankenhaus erworben” (Englisch: 'hospital acquired', ha-MRSA).
haMRSA sind nicht gefährlicher als nicht-resistente S. aureus.
Infektionen durch MRSA, sind aber mitunter schwierigerzu behandeln, weil Standardantibiotika nicht wirksam sind.
Wenn ein ansonsten gesunder Mensch mit haMRSA in Kontakt
kommt, wird er oder sie meist nur vorübergehend besiedelt.
Die resistenten Staphylokokken werden sozusagen von nicht
resistenten Umweltbakterien wieder verdrängt. MRSA Infektionen sind bei ansonsten Gesunden sehr selten.
einer solchen Besiedlung zu suchen und den Besuch von
Gemeinschaftseinrichtungen einzuschränken.
• Personen mit akuten eitrigen Infektionen der Haut sollten
keine Gemeinschaftseinrichtung für Kinder besuchen, sondern ihren Kinder- oder Hausarzt aufsuchen, damit eine geeignete Behandlung eingeleitet werden kann.
• Über die Wiederzulassung zu Gemeinschaftseinrichtungen
sollte in Absprache mit dem behandelnden Arzt entschieden
werden. Ein Ausschluss von Kontaktpersonen aus der Gemeinschaftseinrichtung ist nicht erforderlich.
Vorbeugende Maßnahmen
Wegen der weiten Verbreitung von S. aureus in der belebten
und unbelebten Umgebung sind die Möglichkeiten der Vorbeugung begrenzt auf
• Standardhygienemaßnahmen
(Händewaschen, Wäschehygiene, gute Hautpflege)
• Lebensmittelhygiene
• Sorgfältige Desinfektion von Hautverletzungen, plus steriles
Pflaster zur Abdeckung
Eine Schutzimpfung gegen S. aureus existiert nicht. Die Influenza-Impfung schützt indirekt auch vor den sekundären
bakteriellen Lungeninfektionen, die im Verlauf einer Influenza
auftreten können.
Für Kontaktpersonen sind in der Regel keine speziellen Maßnahmen erforderlich Spezielle Desinfektionsmaßnahmen von
Oberflächen und Gegenständen sind nur in Ausbruchssituationen in Absprache mit dem Gesundheitsamt notwendig.
Zusätzliche Auskünfte gibt es unter www.dgpi.de.
Empfehlungen für die Gemeinschaftseinrichtung mit Hinweisen
auf die Wiederzulassung nach Erkrankung
• Da 30 bis 40% aller Menschen vorübergehend mit S. aureus besiedelt sind, ist es weder sinnvoll noch möglich, nach
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INFEKTIONSSCHUTZ BEI KINDERN
Scharlach
Erreger/Übertragung
Scharlach ist eine durch Bakterien (ß-hämolysierende Streptokokken der Gruppe A) verursachte Infektionskrankheit. Es gibt
verschiedene Bakterienstämme, von denen jeder Einzelne alle
Scharlachsymptome verursachen kann.
Da durchgemachter Scharlach nur eine Immunität gegen bestimmte Stämme hinterlässt, kann es mehrfach zu Scharlachinfektionen kommen.
Sie gehören zu den häufigsten bakteriellen Erkrankungen im
Kindesalter und weisen einen Gipfel in der Altersgruppe der
6 bis 12jährigen auf. Ausbrüche sind allerdings auch in allen
anderen Altersgruppen möglich.
In den meisten Fällen verlaufen Scharlachinfektionen als fieberhafte Halsentzündung ohne den für Scharlach charakteristischen Ausschlag.
Erkrankungen treten insbesondere in den Wintermonaten gehäuft auf. Eine Besiedelung des Rachens ohne Krankheitszeichen ist dann bei bis zu 20% der Bevölkerung nachweisbar.
Die Übertragung des Scharlachs erfolgt durch Tröpfcheninfektion (durch Anhusten oder Anniesen).
Neben der Übertragung von Mensch zu Mensch ist auch eine
Übertragung durch Scharlachbakterien auf Gegenständen (z.B.
über in den Mund genommenes Spielzeug) möglich.
Krankheitserscheinungen
Der Verlauf des Scharlachs kann unterschiedlich stark ausgeprägt sein. Der Beginn kann akut sein mit Übelkeit, Erbrechen, Schüttelfrost, hohem Fieber und Halsschmerzen. Die
Rachenmandeln sind in der Regel gerötet und angeschwollen, oft mit gelben Stippchen belegt, der Gaumen kann fleckig gerötet sein, die Zunge ist anfänglich dick weißlich
belegt. Der Zungenbelag stößt sich nach mehreren Tagen ab
und hinterlässt eine himbeerartig aussehende Zunge. Das
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Gesicht ist mit Aussparung der Haut um den Mund herum
(blasses Munddreieck) gerötet. Es entwickelt sich ein feinfleckiger Ausschlag, der am Oberkörper beginnt und sich
über den Stamm bis auf Arme und Beine ausbreitet. Nach
Abklingen des Ausschlags (meist nach 6 bis 9 Tagen) kann
sich die Haut an Händen und Füßen abschälen.
Neben diesem typischen Scharlachverlauf kann es auch zu
sehr symptomarmen Verläufen ohne Hautausschlag kommen.
Die Komplikationen, die der Scharlach verursacht, sind unabhängig vom Schweregrad des Verlaufs. Komplikationen
des Scharlachs können ausgelöst werden durch das Bakterium selbst, durch von ihm gebildete Toxine, sowie durch
allergische Reaktionen.
Auftreten können: Mittelohr- und Nebenhöhlenentzündung,
Lungenentzündung, Abszessbildungen, Sepsis, Erbrechen,
Durchfälle, Blutungen im Bereich innerer Organe, Herz- und
Nierenschädigungen, Schädigung im Bereich des Zentralnervensystems und Rheumatisches Fieber. Ohne eine Penicillintherapie kann es einige Wochen nach der Scharlachinfektion zu Erkrankungen der Niere, des Herzens, der
Gelenke und des zentralen Nervensystems kommen.
Dauer der Ansteckungsfähigkeit
Der Zeitraum zwischen der Ansteckung und dem Auftreten von Krankheitszeichen beträgt im Mittel 1 bis 3 Tage,
er kann auf wenige Stunden verkürzt und bis zu 20 Tage
verlängert sein. Patienten mit einer akuten Streptokokkeninfektion, die nicht spezifisch behandelt wurden, können
bis zu 3 Wochen ansteckend sein, unbehandelte Patienten
mit eitrigen Ausscheidungen auch länger. Nach Beginn einer wirksamen antibiotischen Therapie erlischt die Ansteckungsfähigkeit nach etwa 24 Std.
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INFEKTIONSSCHUTZ BEI KINDERN
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Vorbeugende Maßnahmen
Wegen der weiten Verbreitung der Streptokokken sind die
Möglichkeiten der Prävention begrenzt. Eine Schutzimpfung
existiert nicht.
Bei Ausbrüchen ist die Diagnose schnell zu sichern und bei
allen Erkrankten, auch denen mit einem symptomarmen Verlauf eine antibiotische Therapie einzuleiten, um eine weitere
Ausbreitung zu verhindern. Für Kontaktpersonen sind keine
speziellen Maßnahmen erforderlich. Sie sollten jedoch über
ihr Infektionsrisiko und die mögliche Symptomatik aufgeklärt
werden, um im Erkrankungsfall einen rechtzeitigen Arztbesuch
und eine Therapie zu gewährleisten.
Desinfektionsmaßnahmen von Oberflächen und Gegenständen
sind nicht notwendig. Es reicht eine Reinigung mit handelsüblichen Putzmitteln.
Empfehlungen für die Gemeinschaftseinrichtung mit Hinweisen
auf die Wiederzulassung nach Erkrankung
Personen mit einem ansteckenden Scharlach dürfen eine Gemeinschaftseinrichtung für Kinder nicht besuchen. Eine Wiederzulassung zu Gemeinschaftseinrichtungen kann bei einer
Antibiotikatherapie und ohne Krankheitserscheinungen ab
dem 2. Tag erfolgen.
Kinder, die eine mikrobiologisch gesicherte Scharlacherkrankung
haben und kein Antibiotikum erhalten (z. B. weil die Eltern dies
ablehnen), sollten erst nach 14 Tagen wieder zu Gemeinschaftseinrichtungen zugelassen werden. Ein schriftliches ärztliches Attest ist nicht erforderlich. Ein Ausschluss von Kontaktpersonen
aus der Gemeinschaftseinrichtung ist nicht erforderlich. Eine
vorbeugende antibiotische Behandlung kann in besonderen Situationen bei engen Kontaktpersonen (z. B. Familienangehörigen) erforderlich sein und sollte mit dem/ der behandelnden
Kinderarzt/-ärztin bzw. Hausarzt/-ärztin abgeklärt werden.
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Krätze (Skabies)
Erreger/Vorkommen
Die Krätze des Menschen ist eine durch Krätzemilben verursachte infektiöse Hauterkrankung. Die Milbenweibchen sind
mit 0,3 bis 0,5 mm Größe kaum sichtbar. Sie legen ihre Eier in
der Hornschicht der Haut ab und fressen dabei typische ca. 2,5
cm lange Milbengänge in die Haut. Vom Wirt getrennt bleiben
Milben 1 bis 2 Tage bei einer Temperatur von 21°C lebensfähig.
Krankheitserscheinungen
Krankheitszeichen bei Befall mit Krätzemilben können leichtes
Brennen der Haut oder unterschiedlich starker Juckreiz sein, der
vor allem bei Bettwärme verstärkt wird. In der nächsten Phase
können sich mückenstichartige kleine rote Punkte bilden, die
sich durch Kratzen entzünden können. Bevorzugt befallen werden die dünnen Hautbereiche zwischen den Fingern und Zehen,
die Beugeseiten der Handgelenke und Ellenbogen, Knöchelregion, innere Fußränder, die Achselhöhlen und alle Hautstellen im
Bereich der Unterwäsche. Die Behandlung muss individuell nach
Empfehlung des behandelnden Arztes, durch Auftragen von speziellen Medikamenten (Cremes, Emulsionen) erfolgen.
Dauer der Ansteckungsfähigkeit
Die Ansteckung erfolgt hauptsächlich durch engen körperlichen
Kontakt in der Familie und im Freundeskreis: Schlafen im selben
Bett, Kuscheln, gemeinsame Benutzung von Handtüchern etc.
Durch Waschen der Wäsche bei 60 °C oder durch chem. Reinigung
werden Milben aus Wäsche und Kleidung abgetötet. Ist dies nicht
möglich, können Kleidungsstücke z.B. in Plastiksäcke eingepackt
werden. Nach einer Woche sind evtl. vorhandene Milben dann abgestorben. Polster, Möbel und Teppiche sollten gründlich mit dem
Staubsauger abgesaugt werden. Den Staubsaugerbeutel umgehend
entsorgen! Das Desinfizieren von Oberflächen und Gebrauchsgegenständen oder Spielsachen ist in der Regel nicht notwendig.
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Inkubationszeit (Zeit zwischen Ansteckung und Auftreten der
Krankheitszeichen)
Die Inkubationszeit beträgt 4 bis 5 Wochen.
Empfehlungen für die Gemeinschaftseinrichtung mit Hinweisen
auf die Wiederzulassung nach Erkrankung
Nach § 34 Infektionsschutzgesetz (IfSG) dürfen Personen Schulen
und Kindertageseinrichtungen nicht besuchen, wenn sie an Krätze erkrankt oder dessen verdächtig sind. Eltern müssen die entsprechende Einrichtung über eine Krätze-Erkrankung informieren.
Die Leitung der Einrichtung muss unverzüglich das zuständige
Gesundheitsamt informieren. Das Gesundheitsamt kann anordnen, dass das Auftreten der Erkrankung ohne Hinweis auf die
betroffene Person in der Gemeinschaftseinrichtung, an Eltern und
Mitarbeiter bekannt gegeben wird. Gemeinschaftseinrichtungen
dürfen erst nach Abklingen der klinischen Symptome und wenn
Milbenfreiheit besteht, besucht werden.
Ein schriftliches ärztliches Attest ist hierfür erforderlich.
Personen, die im selben Haushalt wie eine an Krätze erkrankte
Person leben, sollten auch dem behandelnden Arzt vorgestellt
werden.
Dies ist wichtig, da bei ungenügender Behandlung anderer erkrankter Familienmitglieder und engen Kontaktpersonen mit
häufigen Rückfällen und weiterer Ausbreitung der Erkrankung
zu rechnen ist.
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Tuberkulose
Erreger/Vorkommen
Die Tuberkulose ist eine Infektionskrankheit, die durch das
Bakterium Mykobacterium tuberculosis (Mtbc) hervorgerufen
wird. Besonders ansteckend ist die „offene Tuberkulose” der
Atemwege, bei der im Bronchialsekret Mtbc mikroskopisch
nachgewiesen werden kann.
Übertragung
Die Übertragung erfolgt vor allem über sehr kleine Tröpfchenkerne (Aerosole), die beim Husten, Niesen oder Sprechen in
den Atemwegen des an offener Tuberkulose Erkrankten gebildet werden.
Die an Aerosole gebundenen Mtbc können über einen längeren
Zeitraum und auch über eine weitere Distanz hinweg in der
Luft schweben, werden von Kontaktpersonen in die tiefen Lungenabschnitte eingeatmet und lösen dort eine Infektion aus.
Die Ansteckungsgefahr ist demnach am größten, wenn man
sich mit einem ansteckenden Patienten über einen längeren
Zeitraum in einem schlecht gelüfteten Raum aufhält.
Kinder erkranken meist durch den Kontakt mit einem erwachsenen Familienmitglied, das an Tuberkulose erkrankt ist. Daher veranlasst das Gesundheitsamt bei jedem neuen Erkrankungsfall systematische Umgebungsuntersuchungen.
Krankheitserscheinungen
Zu Krankheitsbeginn treten uncharakteristische Symptome
wie Müdigkeit, Gewichtsabnahme, Appetitlosigkeit, Husten,
Nachtschweiß, Fieber und Abgeschlagenheit auf. Bei allen
Kindern mit chronischem Husten (>4 Wochen) und den genannten Allgemeinsymptomen muss eine Tuberkulose ausgeschlossen werden. Diagnostiziert wird die Tuberkulose über
Hauttests, ein Röntgenbild und den Erregernachweis in Atemwegssekreten.
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Dauer der Ansteckungsfähigkeit
Unter einer wirksamen antituberkulösen Therapie sind Patienten i.d.R nach 3 Wochen nicht mehr ansteckend.
Inkubationszeit (Zeit zwischen Ansteckung und Auftreten der
Krankheitszeichen)
Die Inkubationszeit beträgt 6 bis 8 Wochen nach Kontakt.
Vorbeugende Maßnahmen
Eine Tuberkuloseimpfung ist derzeit in Deutschland nicht empfohlen.
Empfehlungen für die Gemeinschaftseinrichtung mit Hinweisen
auf die Wiederzulassung nach Erkrankung
Nach § 34 Infektionsschutzgesetz (IfSG) dürfen Kinder und Erwachsene (Lehrer und Erzieher) die Schule oder die Kindertageseinrichtung nicht besuchen. Ein ärztliches Attest zur Wiederzulassung ist erforderlich!
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Infektionsschutztelefon des Kinder- und
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INFEKTIONSSCHUTZ BEI KINDERN
Warzen
Erreger/Übertragung
Die gewöhnlichen Warzen (Verrucae vulgaris), die Fußsohlenwarzen (Dornwarzen) oder die Feigwarzen (Condylomata acuminata) werden durch humane Papillomaviren (HPV) verursacht und per Kontakt- oder Schmierinfektion übertragen.
Die Dellwarzen werden vom Molluscum-contagiosum-Virus
(MCV) verursacht – der Übertragungsweg ist der gleiche.
Krankheitserscheinungen
Die gewöhnlichen Warzen sind runde oder unregelmäßige
Hautveränderungen von grau- bis gelb-schwarzer Farbe, die
bevorzugt an Händen, Fingern und Fußsohlen vorkommen und
Schwielen und Hühneraugen vortäuschen können.
Bei den Plantar- oder Dornwarzen kommt es zur Ausbildung
eines in den Fuß gerichteten Dornes, wodurch bei Belastung
(Gehen, Wandern) erhebliche Schmerzen entstehen. Unbehandelt können sie Monate bis Jahre vorhanden sein.
Dellwarzen sind stecknadelkopf- bis erbsengroße Knötchen
mit glatter, oft glänzender Oberfläche. Bisweilen, aber nicht
immer, weisen sie in der Mitte eine Vertiefung („Delle”) auf.
Durch Kratzen können sie verletzt und infiziert werden. Sie
können überall am Körper vorkommen, man findet sie jedoch
bevorzugt auf den Armen (einschließlich der Hände und Finger), auf dem Rücken, auf der Brust und am seitlichen Rumpf.
Ein besonders ausgeprägter Befall mit Dellwarzen kann auf
eine Immunschwäche hindeuten, die dann ärztlich abgeklärt
werden sollte.
Vorbeugende Maßnahmen
Wenn in der Gemeinschaftseinrichtung gehäuft Warzen auftreten, sollten Kinder nicht mit nackten Füßen laufen, damit eine
Weiterverbreitung der Warzen vermieden wird.
Empfehlungen für die Gemeinschaftseinrichtung mit Hinweisen auf die Wiederzulassung nach Erkrankung
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Die Gemeinschaftseinrichtung darf besucht werden. Es besteht
keine Meldepflicht. Bei ausgeprägtem Befall sollte den Eltern
dazu geraten werden, mit ihrem Kind einen Kinder- oder Hautarzt aufzusuchen.
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INFEKTIONSSCHUTZ BEI KINDERN
Windpocken
Erreger/Übertragung
Das Varizella-Zoster-Virus (VZV) kann 2 verschiedene klinische
Krankheitsbilder verursachen:
bei Erstinfektion die Windpocken
nach früher durchgemachten Windpocken eine Gürtelrose
(Zoster)
Windpocken sind eine hochansteckende Viruserkrankung. Es
handelt sich um eine sog. „fliegende Infektion”. Die Viren können durch Luftzug über mehrere Meter Entfernung übertragen
werden.
Krankheitserscheinungen
Erste Krankheitszeichen können leichtes Fieber und Erkältungssymptome sein. Dann treten schubweise Bläschen am
gesamten Körper auf. Die Bläschen füllen sich zunehmend mit
Flüssigkeit, trocknen dann ein; es bilden sich Krusten, die unter Hinterlassung einer kleinen Narbe abfallen. Da über mehrere Tage neue Bläschen auftreten, kann man zeitgleich mit
Flüssigkeit gefüllte Bläschen, eingetrocknete Bläschen, Krusten und Narben erkennen. Sehr unangenehm ist der Befall
der Schleimhäute (Mund, Rachen, Bindehaut). Der Krankheitsverlauf kann unterschiedlich schwer sein. Ernsthafte Komplikationen wie Lungenentzündungen, Beteiligung des Zentralen
Nervensystems oder Blutungsneigung sind bei sonst gesunden
Kindern selten.
Einen besonders schwerwiegenden Verlauf können Windpocken bei Patienten nehmen, die an einer Immunschwäche
oder einer schweren Hauterkrankung (z.B. Neurodermitis) leiden. Diese Personen und auch ihre im Haushalt lebenden Familienangehörigen sollen, sofern sie noch keine Windpocken
durchgemacht haben, gegen Windpocken geimpft werden.
Gefährlich ist die Windpockeninfektion für Schwangere, die
selbst noch keine Windpocken durchgemacht haben und nicht
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gegen Windpocken geimpft sind. In der Frühschwangerschaft
kann es zu Fehlbildungen oder Fehlgeburt kommen. Bei einer
Erkrankung 4 Wochen oder kürzer vor der Entbindung oder
kurz nach der Geburt kann es beim Neugeborenen zu einer
lebensbedrohlich verlaufenden Windpockenerkrankung kommen.
Dauer der Ansteckungsfähigkeit
Die Ansteckungsfähigkeit beginnt 1 bis 2 Tage vor Auftreten
der Bläschen und endet nach etwa 7 Tagen. Es müssen nicht
alle Krusten abgefallen sein.
Inkubationszeit (Zeit zwischen Ansteckung und Auftreten der
Krankheitszeichen)
Die Inkubationszeit beträgt 8 bis 28 Tage, meistens 14 bis 16
Tage.
Vorbeugende Maßnahmen
Seit August 2004 ist die Impfung gegen Windpocken von der
STIKO für alle Kinder und Jugendlichen empfohlen. Seither sind
Windpockenerkrankungen deutlich zurückgegangen. Die Impfung umfasst zwei Dosen und wird in der Regel im Alter von
11 bis 14 Monaten begonnen. Es kann ein MMR-VarizellenKombinationsimpfstoff (Masern, Mumps, Röteln, Windpocken)
angewendet werden. Der Mindestabstand zwischen 2 Dosen
sollte 4 bis 6 Wochen betragen, in Abhängigkeit vom verwendeten Impfstoffprodukt. Es steht aber auch ein Einzelimpfstoff
für Windpocken zur Verfügung. Noch ungeimpfte 9- bis 17 Jährige ohne Windpocken Vorerkrankung sollten möglichst bald
geimpft werden, da die Erkrankung bei ihnen mit einer höheren Komplikationsrate einhergeht. Auch ungeschütztes Personal in verschiedenen Gesundheitsberufen, sowie Mitarbeiter
bei Neueinstellungen in Gemeinschaftseinrichtungen für das
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INFEKTIONSSCHUTZ BEI KINDERN
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Vorschulalter, sollten durch Impfungen vor Erkrankung und der
Weiterverbreitung der Windpocken geschützt werden.
Frauen mit Kinderwunsch sollten gegen Windpocken geschützt
sein, Schwangere sollten bei Windpockenkontakt umgehend
ihren Frauenarzt darauf ansprechen.
Empfehlungen für die Gemeinschaftseinrichtung mit Hinweisen auf die Wiederzulassung nach Erkrankung
Nach § 34(1) IfSG dürfen an Windpocken erkrankte Personen
Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder nicht besuchen, bis
nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit
durch sie nicht mehr zu befürchten ist. Ein schriftliches ärztliches Attest ist nicht erforderlich.
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Durch Zecken übertragene Erkrankungen
Erreger/Vorkommen
Durch Zecken können verschiedene Krankheitserreger übertragen werden, z.B. Bakterien der Gruppe Borrelia burgdorferi und FSME-Viren. Durch einen Zeckenstich gelangen diese
Erreger über die Blutbahn in den Körper des Menschen und
können 2 verschiedene Krankheitsbilder auslösen:
• Borreliose = Erkrankung durch Borrelien-Erreger
• FSME = Früh-Sommer-Meningo-Enzephalitis durch FSME-Viren
Beide Erkrankungen lassen sich durch Untersuchung des Blutes und/oder des Hirnwassers (auch noch nach Jahren) nachweisen.
Borreliose
Die Erkrankung ist in der nördlichen Hemisphäre weit verbreitet. Auch im Saarland werden jährlich zahlreiche Erkrankungsfälle beobachtet. Die Wahrscheinlichkeit einer Borrelien-Übertragung auf den Menschen hängt vom Entwicklungsstadium
der Zecke ab und von der Dauer bis zu ihrer Entfernung. Wird
die Zecke innerhalb von 12 Stunden komplett entfernt, ist eine
Übertragung eher unwahrscheinlich.
Krankheitserscheinungen und Verlauf
Es sind 3 Krankheitsstadien möglich, die in unterschiedlichen
Zeiträumen nach einem Zeckenstich auftreten können.
• Erythema migrans (Wanderröte): wenige Tage bis Wochen
nach einem Zeckenstich auftretender Knoten im Bereich der
Einstichstelle oder an anderen Körperstellen, der anschließend zu einer scharf abgegrenzten, sich ringförmig ausbreitenden Rötung mit zentraler Abblassung wird. Der Zeckenstich ist oft nicht erinnerlich.
• Nach Wochen bis Monaten können Hirnhaut- und Nervenentzündungen auftreten mit schlaffen Lähmungen, insbesondere Gesichtsnervenlähmungen. Auch Herzbeteiligung
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(Herzmuskelentzündungen oder Herzrhythmusstörungen)
ist möglich.
• Monate bis Jahre später können Gelenkentzündungen folgen
(Lyme-Arthritis), besonders in den Kniegelenken. Weiterhin
können Hautveränderungen sowie eine chronische Entzündung des Gehirns mit fortschreitenden Lähmungen auftreten.
Vorbeugende Maßnahmen
Achten Sie darauf, dass Ihr Kind bei Wandertagen oder Aufenthalt im Freien, im hohen Gras oder Strauchwerk hautbedeckende helle Kleidung und geschlossene Schuhe trägt.
Zecken abwehrende Duftstoffe (Repellentien) wirken je nach
Produkt mehrere Stunden. Suchen Sie insbesondere in den
Frühjahr- und Sommermonaten täglich, am besten abends
beim Waschen, die Haut Ihres Kindes nach Zecken ab, besonders gründlich auch den Haaransatz des Kopfes, den Ohrbereich, die Haut am Hosenbund und zwischen Fingern und
Zehen!
Je früher eine Zecke aus der Haut entfernt wird, desto geringer
ist das Risiko einer Erkrankung durch übertragbare Erreger! Die
Zecke sollte umgehend, aber schonend und vollständig aus
der Haut entfernt werden, z.B. mit einer Zeckenzange aus der
Apotheke. Klebstoffe, Öl o. ä. sollte nicht verwendet werden!
Die Einstichstelle sollte anschließend desinfiziert werden. Eine
leichte Rötung an der Einstichstelle ist meist normal.
Bei stärkerer oder länger andauernder Rötung an der Stichstelle, Fieber oder Ausbildung eines Hautausschlages (große rote
Hautringe Tage bis Wochen nach dem Zeckenstich, überall am
Körper, nicht unbedingt an der Stichstelle) sollte umgehend
der Kinderarzt/Hausarzt bzw. die Kinderärztin/Hausärztin aufgesucht werden!
Ein Impfstoff existiert nicht!
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INFEKTIONSSCHUTZ BEI KINDERN
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Empfohlene Behandlung
Eine Therapie mit Antibiotika ist in der Frühphase einer nachgewiesenen Infektion in der Regel am erfolgreichsten. Eine
vorbeugende Antibiotikagabe nach Zeckenstich wird nicht
empfohlen.
FSME (Früh-Sommer-Meningo-Enzephalitis)
Die Erkrankung kommt in bestimmten Gebieten, sog. FSMERisikogebieten vor!
Dazu zählen Gebiete in Bayern, Baden-Württemberg, im südlichen Hessen, in Teilen von Thüringen oder Rheinland-Pfalz. Im
Saarland ist der Saar-Pfalz-Kreis als FSME-Risikogebiet ausgewiesen. Wenn man sich dort oft im Freien aufhält (Wald, Waldrand) ist Schutz durch eine FSME-Impfung empfehlenswert.
Sonst kann es nach dem Stich einer infizierten Zecke zu einer
Infektion kommen.
exponiert sind wird die aktive Immunisierung empfohlen. Es
sind für einen kompletten Schutz 3 Impfungen erforderlich.
Auffrischimpfungen sollten nach 3 bis 5 Jahren erfolgen. Eine
nachträgliche Impfung nach erfolgtem Zeckenstich kann eine
FSME nicht verhindern. Für Kinder wird die FSME Impfung nur
empfohlen, wenn sie sich in einem Risikogebiet aufhalten.
Empfohlene Behandlung
Die Therapie erfolgt symptomatisch. Eine spezifische, gegen
das Virus gerichtete Therapie ist nicht verfügbar.
Krankheitserscheinungen
• Nach 7 bis 14 Tagen kann es nach einem Zeckenstich zu
grippeartigen Krankheitszeichen kommen.
• Bei ca. 10% der Erkrankten kommt es nach einem freien
Intervall von bis zu 20 Tagen zum Auftreten einer Hirnhautentzündung (Meningitis), zu einer Entzündung des Gehirns
(Enzephalitis) oder zu fortschreitenden Lähmungserscheinungen.
• Bleibende Schäden sind selten, es sind aber auch Todesfälle
beschrieben.
Vorbeugende Maßnahmen
Zeckenschutz, wie bei der Borreliose, ist wichtig. Jedoch gibt
es durch einen Impfstoff einen wirksamen Schutz gegen die
FSME. Für Personen, die sich in FSME-Risikogebieten aufhalten (beruflich oder in der Freizeit) und gegenüber Zecken
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Für zusätzliche Auskünfte steht Ihnen das Gesundheitsamt des Regionalverbandes Saarbrücken gerne
zur Verfügung.
Infektionsschutztelefon des Kinder- und
Jugendärztlichen Dienstes: +49 681 506-5404