19 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
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19 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Besonderer Teil 2: Delikte gegen Gemeinschaftswerte § 19 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort StrafR BT 2: Straftaten gg Gemeinschaftswerte 1 § 19 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB privates Feststellungsinteresse Schutzgut Deliktsart abstraktes (Vermögens-) Gefährdungsdelikt Sonderdelikt (Unfallbeteiligter) Humboldt-Universität - Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie StrafR BT 2: Straftaten gg Gemeinschaftswerte Prof. Dr. Klaus Marxen 2 § 19 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB: Aufbau der Vorschrift Abs. 1 Abs. 2 Abs. 3 Abs. 4 Abs. 5 Tatbestand Tatbestand Tatbestandsergänzende Bestimmung Strafzumessung Tatbestandsergänzende Bestimmung Handlungsvarianten: - Verletzung der Anwesenheitsund Vorstellungspflicht - Verletzung der Wartepflicht Handlungsvariante: - Verletzung der Nachholpflicht Erläuterung der Nachholpflicht gem § 142 Abs. 2 StGB Tätige Reue Humboldt-Universität - Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie Legaldefinition „Unfallbeteiligter“ Prof. Dr. Klaus Marxen GRATIS-Folien Besonderer Teil 2: Delikte gegen Gemeinschaftswerte § 19 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort StrafR BT 2: Straftaten gg Gemeinschaftswerte 3 § 19 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB Systematik der Vorschrift Ausgangslage: Der Unfallbeteiligte U ist am Unfallort. 1. feststellungsbereite Person anwesend Pflichten aus § 142 Abs. 1 StGB? Nr. 2 Wartepflicht (auf feststellungsbereite Person) Nr. 1 Anwesenheits- und Vorstellungspflicht U entfernt sich ohne Pflichterfüllung... ...(aber) berechtigt oder entschuldigt Nr. 1 (+) 2. feststellungsbereite Person nicht anwesend U entfernt sich „erfolglos“ nach Ablauf der Wartefrist U entfernt sich vor Ablauf der Wartefrist Nr. 2 (+) § 142 Abs. 2 StGB: Nachholpflicht Aktive Mitwirkungspflicht (Abs. 3) Humboldt-Universität - Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie StrafR BT 2: Straftaten gg Gemeinschaftswerte Prof. Dr. Klaus Marxen § 19 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort 4 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB zentrale Begriffe Unfall im Straßenverkehr – Plötzliches Ereignis, – das mit den Gefahren des öffentlichen Straßenverkehrs ursächlich zusammenhängt und Unfallbeteiligter (§ 142 Abs. 5 StGB) – Jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann – einen nicht völlig belanglosen Personen- oder Sachschaden zur Folge hat Humboldt-Universität - Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie Prof. Dr. Klaus Marxen GRATIS-Folien Besonderer Teil 2: Delikte gegen Gemeinschaftswerte § 19 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort StrafR BT 2: Straftaten gg Gemeinschaftswerte § 19 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort 5 Nachholpflicht gem. § 142 Abs. 2 StGB nach unvorsätzlichem Sichentfernen und nachfolgender Kenntnisnahme vom Unfall? Nein Ja bei engem zeitl. und räuml. Zusammenhang – Wortlaut erfasst nicht die Unvorsätzlichkeit. – Wortlaut darf nicht fachlichjuristisch verstanden werden. – Keine unmittelbare Konfrontation mit dem Unfallgeschehen – Vergleichbare Konfrontationslage bei zeit- und ortsnaher Kenntnisnahme – Auffangfunktion von § 142 Abs. 2 StGB Humboldt-Universität - Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie Prof. Dr. Klaus Marxen GRATIS-Folien