VR China - Visum.de

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VR China - Visum.de
VR China
Dokumenten-Legalisierung
Alle zu legalisierenden Dokumente müssen zunächst vorbeglaubigt werden.
In aller Regel sind folgende Vorbeglaubigungen durzuführen:
 Vorbeglaubigung durch einen Notar
 Beglaubigung durch das zuständige Landgericht
 Überbeglaubigung durch das Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln
Über das Bundesverwaltungsamt sollte vorab erfragt werden, welche Instanz die
Vorbeglaubigung des Dokumentes vorzunehmen hat.
Nähere Informationen dazu entnehmen Sie bitte folgendem Link:
http://www.bva.bund.de/cln_046/nn_385550/DE/Aufgaben/Abt__II/Legalisation/merblatt__endbeglaubigung.
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Die Beglaubigung beim BVA kann gegen eine zusätzliche Gebühr durch den Visa Dienst in
Bonn eingeholt werden.
Nur mit den oben genannten Vorbeglaubigungen ist die Endbeglaubigung durch das Konsulat
der VR China möglich.
Zuständig für die Endbeglaubigung ist das chinesische Konsulat, in dessen
Zuständigkeitsbereich die Vorbeglaubigung des Landgerichtes erfolgt ist.
Für Dokumente privaten Ursprungs oder Betreffs gelten evtl. andere Bestimmungen.
Bitte beachten Sie, dass zur Beglaubigung durch die Botschaft in jedem Fall das
Antragsformular auf Beglaubigung und Legalisation ausgefüllt und eine Kopie des
Personalausweises der ausfüllenden Person beigefügt werden muss.
Gebühren:
Beglaubigung beim Bundesverwaltungsamt in Köln inkl. Kurierkosten, Bearbeitungsgebühren
des BVA sowie 19% MwSt:
1. Dokument
jedes weitere Dokument
121,38 Euro
+29,75 Euro
Konsulat/Botschaft der VR China:
Handelsdokumente:
pro zu beglaubigendem Dokument
35,-€
Zivildokumente:
pro zu beglaubigendem Dokument
15,-€
Expressbearbeitung innerhalb 2 Arbeitstagen
Expressbearbeitung innerhalb 1 Arbeitstag
zzgl. 20,-€
zzgl. 30,-€
Alle Angaben gelten unter Vorbehalt. Die Auslegung, Umsetzung und ggf. kurzfristige Änderung
obliegt dem jeweils zuständigen Konsulat.