VR China - Visum.de
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VR China Dokumenten-Legalisierung Alle zu legalisierenden Dokumente müssen zunächst vorbeglaubigt werden. In aller Regel sind folgende Vorbeglaubigungen durzuführen: Vorbeglaubigung durch einen Notar Beglaubigung durch das zuständige Landgericht Überbeglaubigung durch das Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln Über das Bundesverwaltungsamt sollte vorab erfragt werden, welche Instanz die Vorbeglaubigung des Dokumentes vorzunehmen hat. Nähere Informationen dazu entnehmen Sie bitte folgendem Link: http://www.bva.bund.de/cln_046/nn_385550/DE/Aufgaben/Abt__II/Legalisation/merblatt__endbeglaubigung. html Die Beglaubigung beim BVA kann gegen eine zusätzliche Gebühr durch den Visa Dienst in Bonn eingeholt werden. Nur mit den oben genannten Vorbeglaubigungen ist die Endbeglaubigung durch das Konsulat der VR China möglich. Zuständig für die Endbeglaubigung ist das chinesische Konsulat, in dessen Zuständigkeitsbereich die Vorbeglaubigung des Landgerichtes erfolgt ist. Für Dokumente privaten Ursprungs oder Betreffs gelten evtl. andere Bestimmungen. Bitte beachten Sie, dass zur Beglaubigung durch die Botschaft in jedem Fall das Antragsformular auf Beglaubigung und Legalisation ausgefüllt und eine Kopie des Personalausweises der ausfüllenden Person beigefügt werden muss. Gebühren: Beglaubigung beim Bundesverwaltungsamt in Köln inkl. Kurierkosten, Bearbeitungsgebühren des BVA sowie 19% MwSt: 1. Dokument jedes weitere Dokument 121,38 Euro +29,75 Euro Konsulat/Botschaft der VR China: Handelsdokumente: pro zu beglaubigendem Dokument 35,-€ Zivildokumente: pro zu beglaubigendem Dokument 15,-€ Expressbearbeitung innerhalb 2 Arbeitstagen Expressbearbeitung innerhalb 1 Arbeitstag zzgl. 20,-€ zzgl. 30,-€ Alle Angaben gelten unter Vorbehalt. Die Auslegung, Umsetzung und ggf. kurzfristige Änderung obliegt dem jeweils zuständigen Konsulat.