Beglaubigung von Unterlagen - Pädagogische Hochschule Karlsruhe

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Beglaubigung von Unterlagen - Pädagogische Hochschule Karlsruhe
Akademisches Auslandsamt
International Office
Bureau des Relations Internationales
Beglaubigung von Unterlagen
Bitte beachten Sie: Reichen Sie bitte keine Originaldokumente ein! Senden Sie uns bitte
nur amtlich beglaubigte Kopien!
In Ihrem Heimatland können Sie amtliche Beglaubigungen z.B. bei den deutschen Botschaften bzw. Konsulaten anfertigen lassen oder einer Institution, die zur Beglaubigung von Dokumenten berechtigt ist.
In Deutschland kann jede öffentliche Stelle amtlich beglaubigen, die ein Dienstsiegel führt
(z.B. Rathaus, Einwohnermeldeamt, Bürgerbüro). Nachweise sind auch in Form einer notariellen Beglaubigung möglich.
Die amtliche Beglaubigung muss mindestens enthalten:
•
einen Beglaubigungsvermerk zur Übereinstimmung der Kopie mit dem Original,
•
die Unterschrift des Beglaubigenden und
•
den Abdruck des Dienstsiegels (DS). Ein Dienstsiegel enthält in der Regel ein Emblem. Ein einfacher Schriftstempel genügt nicht.
Besteht die Kopie aus mehreren Einzelblättern, muss jede Seite nachweislich von derselben
Urkunde stammen. Es ist ausreichend, wenn nur eine Seite mit dem Beglaubigungsvermerk
und der Unterschrift versehen ist, sofern alle Blätter schuppenartig übereinander gelegt und
so überstempelt werden, dass auf jeder Seite ein Teil des Dienstsiegelabdrucks erscheint.
Natürlich kann auch jede Seite einzeln beglaubigt werden. Achten Sie in diesem Fall darauf,
dass auf jeder Seite des Originals Ihr Name steht. Ansonsten muss dieser in den Beglaubigungsvermerke aufgenommen werden, zusammen mit einem Hinweis auf die Art der Urkunde.
Befindet sich auf der Vorder- und Rückseite eines Blattes eine Kopie und kommt es auf den
Inhalt beider Seiten an, muss sich der Beglaubigungsvermerk auf die Vorder- und Rückseite
beziehen (z. B. "Hiermit wird beglaubigt, dass die vor-/umstehende Kopie mit dem Original
übereinstimmt"). Ist dies nicht der Fall, müssen Vorder- und Rückseite gesondert beglaubigt
sein.
Kopien von amtlich beglaubigten Kopien sind nicht ausreichend für Ihre Bewerbung an der
PH Karlsruhe.
Nachweise, die nicht ordnungsgemäß beglaubigt wurden, können für Ihre Bewerbung nicht
berücksichtigt werden.
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