Namensrechtliche Folgen einer Eheschließung in der Türkei

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Namensrechtliche Folgen einer Eheschließung in der Türkei
Namensrechtliche Folgen einer Eheschließung in der Türkei
Stand: August 2013
Die vor dem türkischen Standesbeamten getroffene Namenswahl einer deutschen Ehefrau wird
NICHT automatisch in das deutsche Recht übernommen.
Um auch eine Namensänderung für den deutschen Rechtsbereich herbeizuführen, ist es erforderlich,
gegenüber dem deutschen Standesbeamten eine Erklärung zur Namensführung abzugeben. Diese
Erklärung kann das Konsulat aufnehmen und an das zuständige Standesamt in Deutschland
weiterleiten. Erst wenn von dort die gewünschte Namensführung bestätigt wird, ist diese wirksam.
Für die Aufnahme der Namenserklärung ist grundsätzlich die Vorsprache beider Ehepartner
erforderlich.
Ausnahme: Sollte einer der Ehepartner die Erklärung bei dem zuständigen Standesamt in
Deutschland abgeben, so kann die des anderen Ehepartners im Konsulat unter der Voraussetzung
aufgenommen werden, dass das deutsche Standesamt die dort aufgenomme Erklärung dem Konsulat
mit den Personal- und Kontaktdaten des in der Türkei lebenden Ehepartners übersendet.
Beachten Sie bitte, dass die in Deutschland aufgenommene Erklärung dem Konsulat bei der
Vereinbarung eines Termin vorliegen muss.
Auswirkungen der Ehenamenserklärung auf gemeinsame Kinder:
Die Bestimmung eines Ehenamens nach deutschem Recht erstreckt sich auch auf gemeinsame
Kinder der Ehepartner.
Kinder ab 14 Jahren müssen für die Namensänderung eine Anschlusserklärung abgeben. In diesem
Falle ist bei der Aufnahme der Namenserklärung der Eltern auch die persönliche Anwesenheit des
Kindes erforderlich.
Übrigens: Das Konsulat empfiehlt dringend, gleichzeitig mit der Abgabe der Namenserklärung im
Konsulat einen Reisepass und/oder Personalausweis auf den künftigen Ehenamen bzw. einen
Kinderreisepass für das Kind/die Kinder zu beantragen.
Bitte beachten Sie hierzu die Hinweise in den entsprechenden Merkblättern zur Beantragung von
Ausweisdokumenten auf der Website des Konsulats.
Für die Abgabe der Namenserklärung sind folgende Unterlagen erforderlich:
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Ausweisdokumente beider Ehepartner, sowie ggf. der gemeinsamen Kinder, die von der
Namenserklärung betroffen sind
Internationale Heiratsurkunde (Çok Dilli Evlenme Kayıt Örneği, beim Nüfus Müdürlüğü zu
beantragen, das internationale Familienbuch wird nicht akzeptiert)
Falls einer oder beide Ehepartner türkische Staatsangehörige sind oder waren: aktueller
vollständiger Personenstandsregisterauszug mit allen Anmerkungen (Nüfus Kayıt Örneği düşünceler bölümü ile, beim Nüfus Müdürlüğü zu beantragen)
Konsulat der Bundesrepublik Deutschland
Çağlayan Mah.
Barınaklar Blv. No.: 54
07235 A n t a l y a / Türkei
Telefon:
00 90 (242) 314 11 01
00 90 (242) 314 11 02
Telefax:
00 90 (242) 321 69 14
Website:
www.antalya.diplo.de
E-Mail:
[email protected]
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Falls einer der Ehepartner in den deutschen Staatsverband eingebürgert wurde:
Einbürgerungsurkunde
Deutsche oder internationale türkische Geburtsurkunde der Ehefrau und des Ehemannes
Aktuelle Meldebescheinigung bzw. Abmeldebestätigung der deutschen Meldebehörde
Ggf. deutsche oder internationale Geburtsurkunden (Çok Dilli Doğum Kayıt Örneği, beim
Nüfus Müdürlüğü zu beantragen) der gemeinsamen Kinder, die von der Namenserklärung der
Eltern betroffen sind
Bei erfolgter Wiedereinbürgerung in den türkischen Staatsverband:
o Wiedereinbürgerung vor dem 01.01.2000: Ein- und Ausreisenachweis der
Sicherheitsdirektion (Giriş-Çıkış Belgesi) für den Zeitraum von zwei Jahren vor und
nach der Wiedereinbürgerung
o Wiedereinbürgerung nach dem 01.01.2000: Urkunde über die Genehmigung zur
Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit
Ggf. können weitere Dokumente verlangt werden
Wenn Sie alle – auf Sie zutreffenden – Unterlagen zusammengestellt haben, vereinbaren Sie
für die Aufnahme der Namenserklärung bitte telefonisch einen Termin im Konsulat.
Bitte übersenden Sie die Unterlagen vorab per E-Mail oder per Post. Das Konsulat hat so die
Möglichkeit, den Antrag zur Namensführung vorzubereiten und Ihr Anliegen am Tag der Vorsprache
zügig zu bearbeiten.
Bitte sehen Sie von einer Übersendung per Fax ab, da die so übersandten Unterlagen in der Regel
sehr schlecht lesbar sind.
Wichtiger Hinweis:
Zur Bearbeitung Ihres Antrags ist es erforderlich, dass bei Ihrem Besuch im
Konsulat alle Unterlagen im Original vorgelegt werden.
Bitte bringen Sie zusätzlich zwei einfache Kopien von jedem Dokument mit.
Die Originaldokumente erhalten Sie zurück.
Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Anträge bearbeitet werden können.
Die Gebühren:
Im Rahmen der Abgabe der Erklärung fallen folgende Gebühren an:
- Beglaubigung der Unterschrift: 25,- €
- Beglaubigung der Kopien: 10,- €
Das Konsulat bittet um Verständnis, dass derzeit nur Barzahlung in Euro (Banknoten bis 100,- Euro) möglich ist und
Türkische Lira nicht akzeptiert werden. Auch nur leicht eingerissene Euro-Banknoten dürfen nicht angenommen werden.
Bitte beachten Sie, dass für die empfohlene gleichzeitige Beantragung eines neuen
Ausweisdokuments ein separater Termin über die Website des Konsulats unter
www.antalya.diplo.de gebucht werden muss.
Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen des Konsulats im Zeitpunkt
der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener
Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.
Konsulat der Bundesrepublik Deutschland
Çağlayan Mah.
Barınaklar Blv. No.: 54
07235 A n t a l y a / Türkei
Telefon:
00 90 (242) 314 11 01
00 90 (242) 314 11 02
Telefax:
00 90 (242) 321 69 14
Website:
www.antalya.diplo.de
E-Mail:
[email protected]