Hilfeplan 4

Transcription

Hilfeplan 4
Landratsamt Böblingen ⋅ Kreisjugendamt ⋅ Parkstr. 16 ⋅ 71034 Böblingen
Telefon
Telefax
E-Mail
Zimmer
15. April 2008
Az.:
Hilfeplanung nach § 36 KJHG (Kinder- und Jugendhilfegesetz)
HP 1 Vorlage zur Erziehungskonferenz
HP 2 Protokoll der Erziehungskonferenz
HP 3E Erster Hilfeplan mit Zielvereinbarungen
Name:
geb. am:
HP 3 Hilfeplanfortschreibung
HP 4 Abschlusshilfeplan
Nationalität:
Anschrift/Tel.:
volljährig:
Eltern/Personensorgeberechtigte(r):
Anschrift/Tel.:
Geschwister:
Geburtsdatum:
In der Familie gesprochene Sprache:
KJHG: §
Hilfeart:
Leistungserbringer:
Anschrift/Tel./Fax/E- Mail (für HP-Expl. Einrichtung):
Beginn der Hilfe:
Datum letztes HP-Gespräch:
Datum aktuelles HP-Gespräch:
Ort:
HP 4, Stand 15.04.08
Landratsamt
Parkstraße 16
71034 Böblingen
Telefon
Telefax
Internet
E-Mail
07031 663-0
07031 663-1483
www.landkreis-boeblingen.de
[email protected]
Öffnungszeiten
Mo-Fr
8.30-12.00 Uhr
Do
13.30-18.00 Uhr
Kfz-Zulassungsstelle
Mo-Mi 7.00-13.00 Uhr
Do
7.00-18.00 Uhr
Fr
7.00-12.00 Uhr
Sa
8.00-12.00 Uhr
Kreissparkasse Böblingen
BLZ 603 501 30
Kto. Nr. 17
-2-
TeilnehmerInnen (Funktion):
Vorab-Info lag vor am
Hilfe wird beendet am (letzter Hilfetag):
1. Bewertung des Hilfeverlaufes durch die Beteiligten
(Bitte beachten: Die Vorab-Info des Leistungserbringers ist nur bei Bedarf zu ergänzen, die
Sicht des Jugendamtes ist dagegen immer einzufügen).
(Wie bewerten die Beteiligten den Verlauf der Hilfe? Wie bewerten die Beteiligten die
Zusammenarbeit miteinander?
aus Sicht des jungen Menschen:
aus Sicht der Eltern bzw. des Elternteils:
aus der Sicht des Leistungserbringers:
aus Sicht des Jugendamtes:
-3-
2. Einschätzungen zur Zielerreichung
Name des jungen Menschen:
Datum Hilfeende:
Jugendamt
Außenstelle Böblingen
Außenstelle Herrenberg
Außenstelle Leonberg
Außenstelle Sindelfingen
Jugendgerichtshilfe
Leistungserbringer
Sozialtherapeutischer Verein
Stiftung Jugendhilfe aktiv
Verein für Jugendhilfe
Waldhaus
(andere Träger bitte einfügen)
Hilfetypus
§ 27
§ 35 a
§ 41
Hilfeart
§ 27, 2
§ 29
§ 30
§ 31
§ 32
§ 33
§ 34
§ 34 BJW
§ 35
Inwiefern konnten die Ziele der Hilfe insgesamt erreicht werden?
Bitte die Bewertungen entsprechend Schulnoten vornehmen:
1= sehr gut, 2= gut, 3= befriedigend, 4= ausreichend, 5= mangelhaft, 6= ungenügend
(Entsprechendes bitte ankreuzen, im Elternblock können weitere wichtige, an der Hilfeplanung beteiligte
Familienmitglieder ( z.B. Stiefeltern, Großeltern) aufgenommen werden)
Einschätzung
1
2
3
4
5
6
(sehr gut)
(gut)
(befriedigend)
(ausreichend)
(mangelhaft)
(ungenügend)
Mutter
Vater
Einschätzung
1
2
3
4
5
6
(sehr gut)
(gut)
(befriedigend)
(ausreichend)
(mangelhaft)
(ungenügend)
junger Mensch
junger Mensch
junger Mensch
junger Mensch
junger Mensch
Einschätzung
1
2
3
4
5
6
(sehr gut)
(gut)
(befriedigend)
(ausreichend)
(mangelhaft)
(ungenügend)
Jugendamt
Einschätzung
1
2
3
4
5
6
(sehr gut)
(gut)
(befriedigend)
(ausreichend)
(mangelhaft)
(ungenügend)
Leistungserbringer
Wie viele Bögen für die Befragung der Eltern, Kinder und Jugendlichen wurden verteilt?
Anzahl Bögen junge Menschen: Ziffer Anzahl Bögen Eltern/Erziehungsberechtigte Ziffer
-4-
3. Vereinbarung zur Perspektive nach Abschluss der Hilfe
Ist eine Anschlusshilfe geplant? Wenn ja, welche?
Wurden Beratungsgutscheine verteilt ?
ja
Anzahl
, einzulösen bis spätestens:
(maximal 6 Monate nach Hilfeende)
nein
(Bitte in der Einstellungsverfügung unter „Bemerkungen“ angeben: Beratungsgutscheine am....über
insgesamt....FLS wurden erteilt).
Wie viele Bögen für die Befragung der Eltern, Kinder und Jugendlichen wurden
verteilt ?
Anzahl:
4. Weitere Anmerkungen
(Was ist besonders gut gelungen? Was hätte besser laufen können? etc.)
Gute Wünsche für den weiteren Weg!
Hilfeplan verschickt am:
Verteiler:
Eltern/Personensorgeberechtigte(r)
Jugendliche(r) (ab 14 Jahren)
Junge(r) Volljährige(r)
Leistungserbringer
Sozialer Dienst
Jugendgerichtshilfe
Weitere:
Zielerreichungsbögen bitte in einem Sammelordner der Außenstelle/JGH
aufbewahren.
Datum, Unterschrift:
________________________
Der Hilfeplan wird in der vorliegenden Fassung anerkannt, sofern nicht innerhalb von
2 Wochen nach Versand durch eine der beteiligten Personen Einspruch erhoben
wird.