Antrag auf Schulwechsel (ab Jg.5 bis Jg.10) - Albert

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Antrag auf Schulwechsel (ab Jg.5 bis Jg.10) - Albert
Antrag auf Schulwechsel
(ab Jg.5 bis Jg.10)
Hinweis zur Datenerfassung: Zum Zwecke der Zuordnung eines Schulplatzes müssen Ihre Angaben aus organisatorischen Gründen von der zuständigen Behörde elektronisch verarbeitet werden. Rechtsgrundlage hierfür ist § 98 Absatz 1 Hamburgisches
Schulgesetz i. V. m. § 42 Hamburgisches Schulgesetz. Die elektronisch gespeicherten personenbezogenen Daten sind nur für die
zuständigen Sachbearbeiter/innen einsehbar und werden nur der abgebenden und der aufnehmenden Schule übermittelt, nicht
jedoch an Dritte. Nach einem Jahr werden die personenbezogenen Daten anonymisiert.
Antragsteller/in:
(Sorgeberechtigte/r)
Rückgabe bis
an:
Vor- u. Nachname/n:
Straße:
PLZ, Ort:
Telefon:
Tagsüber erreichbar unter:
Schulstempel
Angaben zur Schülerin/zum Schüler:
Vorname:
Nachname:
Geburtsdatum:
Bisherige Klasse:
Gewünschte Schulen:
Gewünschter Wechselzeitpunkt:
1.
Schuljahreswechsel
2.
Halbjahreswechsel
3.
anderer (Begründung auf Beiblatt):
Hinweise: Die Wiederholung einer Jahrgangsstufe ist nach dem Hamburgischen Schulgesetz grundsätzlich nicht
mehr vorgesehen. Eine andere Schule als die an erster Stelle gewünschte wird Ihrem Kind nur dann zugewiesen,
wenn die gewünschte Schule nicht genügend Platz hat und andere Kinder ggf. näher zu ihr wohnen als Ihr Kind.
Ausschließlich für diesen Fall sollten Sie auf dem Antragsformular mehr als einen Schulwunsch angeben. Dies kann
helfen, für Ihr Kind eine Schule nach Ihren Vorstellungen zu finden.
Sollte keine der von Ihnen gewünschten Schulen aufnahmefähig sein und Ihr Kind an seiner jetzigen Schule verbleiben dürfen, so entscheiden Sie sich bitte für diesen Fall vorsorglich für eine der nachstehenden Möglichkeiten:
Kann keine der o.g. Schulen aufnehmen, soll
mein Kind an seiner jetzigen Schule verbleiben.
Es soll eine andere Schule gesucht
werden. Schulform:
Sonstige Hinweise:
Datum, Unterschrift eines sorgeberechtigten Elternteils
Feststellungen der abgebenden Schule (von der Schule auszufüllen):
Muss das Gymnasium nach Jg.6 verlassen
Kann übergehen in Jg.
5
6
7
Darf übergehen in Jg.7 des Gymnasiums
8
9
10
Darf Jg.10 wiederholen
Sonderpädagogischer Förderbedarf ist lt. Förderplan / Gutachten / Bescheid vom
folgenden Schwerpunkt festgestellt worden:
Ordnungsmaßnahme n. § 49 (4) Nr.5 HmbSG ist / wird beantragt
Datum, Unterschrift der Schulleitung
AS 80 Fassung 12.2012
mit dem
Weitere Hinweise siehe Beiblatt