Unnötige Reglementierung von Minijobs verhindern
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Unnötige Reglementierung von Minijobs verhindern
Unnötige Reglementierung von Minijobs verhindern Positionspapier zum Vorschlag des SPD-Parteivorstandes: Wiedereinführung der 15-Stunden-Regel bei Minijobs Januar 2008 Ansprechpartner: Abteilung Soziale Sicherung T +49 30 2033-1600 [email protected] BDA | Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände Zusammenfassung Die BDA lehnt die Wiedereinführung der 15Stunden-Regel bei Minijobs ab. Die 15-StundenGrenze ist im Jahr 2003 mit Zustimmung der SPD abgeschafft worden, um mehr Flexibilität am Arbeitsmarkt zu schaffen und Bürokratie abzubauen. Diese Entscheidung war und ist richtig. Es darf außerdem nicht sein, dass der Gesetzgeber für Minijobs mittelbar gesetzliche Lohnuntergrenzen vorgibt, die oberhalb von Tariflöhnen liegen. Gerade in den neuen Bundesländern liegen die Tariflöhne auf einem Niveau, das mehr Einsatzmöglichkeiten für Minijobs zulässt, als nach der Einführung der 15-Stunden-Grenze möglich wären (z. B. Friseurhandwerk, Gartenbau, Bewachungsgewerbe, Sanitärhandwerk, Landwirtschaft, Floristik, Fleischerhandwerk, Hotel/Gaststätten, Einzelhandel). im Einzelnen 3. 1. Handlungsbedarf fehlt Anders als der SPD-Parteivorstand in seinem Beschluss vom 6. Januar 2008 glauben macht, dass „bei geringfügiger Beschäftigung in einem zunehmenden Maße hohe Arbeitszeiten festgeschrieben werden“, kommt das RheinischWestfälische Institut für Wirtschaftsforschung (RWI Essen) in einer von der Minijob-Zentrale in Auftrag gegebenen Untersuchung zur „Entwicklung der Minijobs“ zu dem Ergebnis, dass nur etwa 3 Prozent der Minijobber monatlich mehr als 60 Stunden in ihrem Minijob beschäftigt sind. Da die Minijob-Grenze bei 400 € eingefroren ist, die Löhne und Gehälter aber weiter steigen, dürfte dieser ohnehin schon geringe Prozentsatz in den nächsten Jahren eher sinken als steigen. 2. Keine neue Bürokratie schaffen Implizite Mindestlöhne für Minijobs verhindern Die Einführung einer Höchststundenzahl für Minijobs würde im Ergebnis zu einem gesetzlichen Mindestlohn für Minijobber führen. Für einen 400 €-Minijob würde nach dem SPD-Vorschlag ein Mindestlohn von deutlich über 6 € gelten. Dabei können Mindestlöhne gerade bei Minijobs schnell zu Beschäftigungsverlusten führen, weil im Rahmen von Minijobs häufig einfach qualifizierte Tätigkeiten ausgeführt werden, die nur zu geringen Löhnen rentabel sind. Daher hätte die Wiedereinführung der 15-Stunden-Grenze vor allem zur Folge, dass Arbeitnehmer mit niedrigen Stundenlöhnen weniger Stunden beschäftigt würden. Die Einführung einer Stundengrenze für Minijobs würde zu neuer Bürokratie für die Betriebe führen. Die Arbeitgeber müssten bei den einzelnen Arbeitnehmern neben dem Lohnkriterium auch die Stundenzahl regelmäßig überwachen. Diese neue Kontrollpflicht des Arbeitgebers stünde dem Ziel der Bundesregierung, die Bürokratiekostenbelastung der Wirtschaft deutlich zu senken, klar entgegen. Eine neuerliche 15-Stunden-Regel müsste auch staatlich überwacht werden, was zusätzlichen Kontrollaufwand erfordern würde. Mehr sozialversicherungspflichtige Beschäftigung entsteht nicht dadurch, dass Minijobs verkompliziert werden, sondern dass sozialversicherungspflichtige Arbeit billiger und insbesondere von Sozialabgaben entlastet wird. 4. Nachteilige Wirkungen für Arbeitnehmer verhindern Soweit aufgrund des Überschreitens der 15Stunden-Grenze ein Minijob nicht mehr vorliegt, gingen die nachteiligen Wirkungen voll zu Lasten der Arbeitnehmer: Während sich für den Arbeitgeber die Beitragsbelastung infolge der Umwandlung von einem pauschal verbeitragten in ein voll sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis von 30 Prozent auf 20 Prozent reduziert, würde sie für den Arbeitnehmer von 0 auf gut 20 Prozent wachsen. Eine solche Schlechterstellung der Arbeitnehmer kann nicht gewollt sein. Positionspapier zum Vorschlag des SPD-Parteivorstandes: Wiedereinführung der 15-StundenRegel bei Minijobs Januar 2008 2 5. Wirksamkeit gegen Schwarzarbeit erhalten Minijobs haben eine große Bedeutung bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit. Zwischen 2003 und 2006 ist die Schattenwirtschaft in Deutschland – gerade aufgrund der Minijob-Neuregelung im Jahr 2003 – um rund 6,6 Prozent oder rund 24,5 Mrd. € zurückgegangen, ein Novum in der Geschichte der Bundesrepublik. Diese positive Entwicklung wurde im vergangenen Jahr gedämpft. Nach Meinung von Experten hat das Schwarzarbeitsvolumen in 2007 wieder leicht zugenommen. Ein wesentlicher Grund hierfür ist – neben der deutlichen Anhebung der Mehrwertsteuer – die Erhöhung der Pauschalabgaben für Minijobs von 25 Prozent auf 30 Prozent zum 1. Juli 2006. Die BDA hatte im Gesetzgebungsverfahren eindringlich vor einem Wiederanstieg der Schwarzarbeit gewarnt. Sollte nunmehr auch noch eine Höchststundenzahl für Minijobber eingeführt werden, wird die Schwarzarbeit in Deutschland unzweifelhaft weiter zunehmen. Im Beschluss des SPD-Parteivorstandes vom 6. Januar 2008 wird der Bekämfung der illegalen Beschäftigung oberste Priorität eingeräumt. Die Einführung einer Höchststundenzahl für Minijobber steht dazu im diametralen Widerspruch. 6. Wiedereingliederung Arbeitsloser nicht gefährden Minijobs leisten einen wichtigen Beitrag zur Aktivierung und Wiedereingliederung Arbeitsloser in den Arbeitsmarkt. Nicht selten sind sie ein Weg, um (wieder) den Einstieg in Beschäftigung zu schaffen. Nahezu ein Viertel der neuen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisse im Jahr 2006 resultieren aus Minijobs. Diese wichtige Brückenfunktion der Minijob-Regelung muss erhalten bleiben und darf nicht durch neue bürokratische Hemmnisse behindert werden. 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