Unnötige Reglementierung von Minijobs verhindern

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Unnötige Reglementierung von Minijobs verhindern
Unnötige Reglementierung von Minijobs verhindern
Positionspapier zum Vorschlag des SPD-Parteivorstandes: Wiedereinführung der 15-Stunden-Regel bei Minijobs
Januar 2008
Ansprechpartner:
Abteilung Soziale Sicherung
T +49 30 2033-1600
[email protected]
BDA | Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
Zusammenfassung
Die BDA lehnt die Wiedereinführung der 15Stunden-Regel bei Minijobs ab. Die 15-StundenGrenze ist im Jahr 2003 mit Zustimmung der
SPD abgeschafft worden, um mehr Flexibilität am
Arbeitsmarkt zu schaffen und Bürokratie abzubauen. Diese Entscheidung war und ist richtig.
Es darf außerdem nicht sein, dass der Gesetzgeber für Minijobs mittelbar gesetzliche Lohnuntergrenzen vorgibt, die oberhalb von Tariflöhnen liegen. Gerade in den neuen Bundesländern liegen
die Tariflöhne auf einem Niveau, das mehr
Einsatzmöglichkeiten für Minijobs zulässt, als
nach der Einführung der 15-Stunden-Grenze
möglich wären (z. B. Friseurhandwerk, Gartenbau, Bewachungsgewerbe, Sanitärhandwerk,
Landwirtschaft, Floristik, Fleischerhandwerk, Hotel/Gaststätten, Einzelhandel).
im Einzelnen
3.
1.
Handlungsbedarf fehlt
Anders als der SPD-Parteivorstand in seinem
Beschluss vom 6. Januar 2008 glauben macht,
dass „bei geringfügiger Beschäftigung in einem
zunehmenden Maße hohe Arbeitszeiten festgeschrieben werden“, kommt das RheinischWestfälische Institut für Wirtschaftsforschung
(RWI Essen) in einer von der Minijob-Zentrale in
Auftrag gegebenen Untersuchung zur „Entwicklung der Minijobs“ zu dem Ergebnis, dass nur etwa 3 Prozent der Minijobber monatlich mehr als
60 Stunden in ihrem Minijob beschäftigt sind. Da
die Minijob-Grenze bei 400 € eingefroren ist, die
Löhne und Gehälter aber weiter steigen, dürfte
dieser ohnehin schon geringe Prozentsatz in den
nächsten Jahren eher sinken als steigen.
2.
Keine neue Bürokratie schaffen
Implizite Mindestlöhne für Minijobs verhindern
Die Einführung einer Höchststundenzahl für Minijobs würde im Ergebnis zu einem gesetzlichen
Mindestlohn für Minijobber führen. Für einen
400 €-Minijob würde nach dem SPD-Vorschlag
ein Mindestlohn von deutlich über 6 € gelten. Dabei können Mindestlöhne gerade bei Minijobs
schnell zu Beschäftigungsverlusten führen, weil
im Rahmen von Minijobs häufig einfach qualifizierte Tätigkeiten ausgeführt werden, die nur zu
geringen Löhnen rentabel sind. Daher hätte die
Wiedereinführung der 15-Stunden-Grenze vor
allem zur Folge, dass Arbeitnehmer mit niedrigen
Stundenlöhnen weniger Stunden beschäftigt würden.
Die Einführung einer Stundengrenze für Minijobs
würde zu neuer Bürokratie für die Betriebe führen. Die Arbeitgeber müssten bei den einzelnen
Arbeitnehmern neben dem Lohnkriterium auch
die Stundenzahl regelmäßig überwachen. Diese
neue Kontrollpflicht des Arbeitgebers stünde dem
Ziel der Bundesregierung, die Bürokratiekostenbelastung der Wirtschaft deutlich zu senken, klar
entgegen. Eine neuerliche 15-Stunden-Regel
müsste auch staatlich überwacht werden, was
zusätzlichen Kontrollaufwand erfordern würde.
Mehr sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
entsteht nicht dadurch, dass Minijobs verkompliziert werden, sondern dass sozialversicherungspflichtige Arbeit billiger und insbesondere von
Sozialabgaben entlastet wird.
4.
Nachteilige Wirkungen für Arbeitnehmer
verhindern
Soweit aufgrund des Überschreitens der 15Stunden-Grenze ein Minijob nicht mehr vorliegt,
gingen die nachteiligen Wirkungen voll zu Lasten
der Arbeitnehmer: Während sich für den Arbeitgeber die Beitragsbelastung infolge der Umwandlung von einem pauschal verbeitragten in ein voll
sozialversicherungspflichtiges
Beschäftigungsverhältnis von 30 Prozent auf 20 Prozent reduziert, würde sie für den Arbeitnehmer von 0 auf
gut 20 Prozent wachsen. Eine solche Schlechterstellung der Arbeitnehmer kann nicht gewollt
sein.
Positionspapier zum Vorschlag des SPD-Parteivorstandes: Wiedereinführung der 15-StundenRegel bei Minijobs
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5.
Wirksamkeit gegen Schwarzarbeit erhalten
Minijobs haben eine große Bedeutung bei der
Bekämpfung der Schwarzarbeit. Zwischen 2003
und 2006 ist die Schattenwirtschaft in Deutschland – gerade aufgrund der Minijob-Neuregelung
im Jahr 2003 – um rund 6,6 Prozent oder rund
24,5 Mrd. € zurückgegangen, ein Novum in der
Geschichte der Bundesrepublik.
Diese positive Entwicklung wurde im vergangenen Jahr gedämpft. Nach Meinung von Experten
hat das Schwarzarbeitsvolumen in 2007 wieder
leicht zugenommen. Ein wesentlicher Grund hierfür ist – neben der deutlichen Anhebung der
Mehrwertsteuer – die Erhöhung der Pauschalabgaben für Minijobs von 25 Prozent auf 30 Prozent
zum 1. Juli 2006. Die BDA hatte im Gesetzgebungsverfahren eindringlich vor einem Wiederanstieg der Schwarzarbeit gewarnt. Sollte nunmehr
auch noch eine Höchststundenzahl für Minijobber
eingeführt werden, wird die Schwarzarbeit in
Deutschland unzweifelhaft weiter zunehmen.
Im Beschluss des SPD-Parteivorstandes vom 6.
Januar 2008 wird der Bekämfung der illegalen
Beschäftigung oberste Priorität eingeräumt. Die
Einführung einer Höchststundenzahl für Minijobber steht dazu im diametralen Widerspruch.
6.
Wiedereingliederung Arbeitsloser nicht
gefährden
Minijobs leisten einen wichtigen Beitrag zur Aktivierung und Wiedereingliederung Arbeitsloser in
den Arbeitsmarkt. Nicht selten sind sie ein Weg,
um (wieder) den Einstieg in Beschäftigung zu
schaffen. Nahezu ein Viertel der neuen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisse im Jahr
2006 resultieren aus Minijobs. Diese wichtige
Brückenfunktion der Minijob-Regelung muss erhalten bleiben und darf nicht durch neue bürokratische Hemmnisse behindert werden.
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