Gibt es eine Pflicht, den Gesetzen zu gehorchen?
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Gibt es eine Pflicht, den Gesetzen zu gehorchen?
Rechtspflichtneu Gibt es eine Pflicht, den Gesetzen zu gehorchen? 1. Es gibt politische Tugenden wie z.B. die Tugend der Teilnahme an Wahlen. Doch können diese Tugenden erzwungen werden? Ist Stimmzwang, wie er z.B. in Australien und Belgien besteht, moralisch legitim? Oder sollte die Teilnahme an Wahlen freiwillig bleiben? – Gegner des Stimmzwangs behaupten, dieser sei ein viel zu gravierender Eingriff in die Privatsphäre und die persönliche Entscheidungsfreiheit des Individuums und könne deshalb nicht von allen Menschen gefordert werden. Anhänger des Stimmzwangs dagegen behaupten, dieser sei ein geeignetes Mittel zur Bekämpfung der politischen Abstinenz, zur politischen Erziehung und zur Legitimierung der Demokratie. Wer nicht stimme, untergrabe die Legitimität der Demokratie. 2. Es gibt Bürgertugenden, die werden in den meisten Staaten erzwungen, z.B. die Pflicht, seine Steuern zu bezahlen und die Wehrpflicht für Männer. Unter ‚Pflicht‘ verstehen wir im Folgenden immer eine moralische oder gesetzliche Norm, die erzwungen werden darf. Ist dieser Zwang legitim? Gibt es eine moralische Pflicht, diesen zwingenden Gesetzen zu gehorchen? Oder gilt: „Taxation is slavery“? 3. Eine konservative Auffassung besagt, daß es eine politische Verpflichtung gibt, den Gesetzen zu gehorchen. Diese Pflicht wird nicht nur als eine Rechtspflicht betrachtet (legal obligation), sondern auch als eine moralische Pflicht (morally binding legal obligation). Diese Auffassung hat Sokrates/Platon im Dialog Kriton vertreten. 4. Kriton ist ein gleichaltriger Freund von Sokrates, der diesem ein Angebot zur Flucht aus dem Gefängnis macht. Sokrates wurde wegen angeblicher Verführung der Jugend, Leugnung der Götter [asebia] und rhetorischer Verdrehung der Wahrheit zum Tode verurteilt. Er hat in einer Rede vor dem Gericht diese Anklage und das anschließende Urteil angefochten, und er hat auch darauf insistiert, daß er unter allen Bedingungen fortfahren werde, auf seine Weise zu philosophieren. Auch hat er den Richtern klar gemacht, daß er den Tod nicht fürchte und daß das Unrecht seiner Verleumder für diese selber viel schlimmer sei als das Unrecht, daß Sokrates durch einen Justizirrtum zu erleiden habe. Es gilt: „Wer unrecht handelt, ist unglückseliger als wer Unrecht leidet.“ (Platon, Gorgias) Das Leben des Märtyrers ist zwar nicht das beste Leben, doch es ist besser als jenes des Tyrannen. Sokrates bemüht sich jedoch durch seine Rede, die Ankläger davon zu überzeugen, daß sie Unrecht tun. Nicht mit Gewalt, aber mit Argumenten versucht er sie am Unrechttun zu hindern. 5. Sokrates scheint die Anklage wegen Gottlosigkeit als eine relevante Anklage zu betrachten, obwohl er glaubt, daß sie auf ihn nicht zutreffe, da er sich selber immer wieder auf seinen „Daimon“, d.h. eine innere Stimme berufe, die er als göttliche Stimme oder Gewissen interpretiert. Er beruft sich auch auf einen Zuspruch des Orakels von Delphi, er sei der weiseste Mensch und deutet seine Berufung zur Philosophie als Wille des Gottes Apollon. Damit anerkennt Sokrates nicht nur die Existenz von Göttern, sondern auch die normative Auffassung, daß wir den Göttern mehr Gehorsam schulden als den Rücksichten auf die (unbegründeten) Meinungen der Menschen. 1 6. Die Pflicht zum Gehorsam gegen das Recht besagt: X ist ein moralisch obligatorischer Grund zu handeln, weil X ein Gesetz ist. Gesetze sind per se moralisch verbindlich. Diese Behauptung wäre selbstverständlich wahr, wenn Recht und Moral völlig zusammenfallen würden. Doch Recht und Moral sind begrifflich zu unterscheiden. Der Begriff des Rechts ist moralisch neutral. (Vgl. Wolf 1985; Hoerster 2006, Kapitel 8) 7. Die Auffassung, daß Gesetze als solche moralisch verbindlich sind, hat eine gewisse Plausibilität, wenn 1) eine Regierung legitim oder gerecht ist (z.B. keine Diktatur) und 2) wenn der Inhalt des Gesetzes zusammenfällt mit einer moralischen Norm (wie z.B. dem Verbot, andere zu schädigen oder sie der Freiheit zu berauben). Wenn der Inhalt eines Gesetzes zusammenfällt mit einer moralischen Norm, dann ist die zusätzliche Annahme einer moralischen Pflicht, allen Gesetzen zu gehorchen, überflüssig. Interessanter ist dagegen die Frage, ob es eine moralische Pflicht gibt, alle Gesetze, auch moralisch indifferente oder fragwürdige Gesetze zu befolgen, die ich nicht billige. 8. Ein Staat ohne Gerechtigkeit gleicht eher einer Räuberbande als einem legitimen Rechtsstaat. (Der Vergleich stammt von Augustinus.) Eine Räuberbande, die uns zu etwas zwingen will, hat kein Recht auf unseren Gehorsam, und wir haben keine Pflicht, ihren Befehlen zu gehorchen, außer wenn diese zufällig mit moralischen Normen zusammenfallen. (Wenn mir z.B. ein Räuber befiehlt, mir nicht mein Leben zu nehmen, dann muß ich gehorchen, aber nicht deshalb, weil es mir befohlen wurde, sondern weil Suizid nach Augustinus in sich verwerflich ist.) 9. Die Annahme einer Pflicht, den Gesetzen zu gehorchen, ist weniger plausibel unter den Bedingungen eines ungerechten Regimes oder angesichts „schlechter“ oder „ungerechter“ Gesetze. Man hat die Pflicht daher nicht als eine absolute, sondern nur als eine prima facie Pflicht verstanden, die gilt, so lange es nicht schwerwiegendere moralische Gründe gibt. So würde z.B. Sokrates nie ein Gesetz respektieren oder befolgen, daß ihm verbietet, an öffentlichen Orten philosophische Unterredungen zu führen. 10. Sokrates ist das Opfer von Verleumdungen und eines Justizirrtums. Eine Mehrheit der Richter hält ihn für schuldig. Sokrates ist mit dem Urteil nicht einverstanden, weil er es für falsch hält. Gleichwohl fühlt er sich den Gesetzen Athens zu Gehorsam verpflichtet. Überdies ist er überzeugt, daß ihn das Gerichtsurteil nicht dazu verpflichtet, selber Unrecht zu tun, sondern lediglich Unrecht zu leiden. Kritions Gründe zur Flucht vermögen ihn nicht zu überzeugen, weil sie nur die Meinungen der anderen oder eine unbedeutende Gefahr für die Freunde des Sokrates in Erwägung ziehen. Die Gründe Kritions sind eher persönliche Gründe der Freundschaft als unpersönliche Gründe, die von jedermann anerkannt und befolgt werden müßten. 11. Sokrates führt einen fiktiven Dialog mit den Gesetzen Athens, die sich als seine „Eltern“ und „Ernährer“ bezeichnen. Die Gesetze führen einige Gründe an für die Pflicht, ihnen zu gehorchen. Dies Gründe werden in den folgenden Thesen rekonstruiert. 12. Primo: Dankbarkeit – ohne die Gesetze würden wir gar nicht leben. Sie bieten uns Schutz und andere Wohltaten, um sicher auf die Welt zu kommen und aufzuwachsen. Sie haben uns wie Eltern Fürsorge geschenkt in einer Periode unseres Lebens, in der wir völlig schutzlos und unfähig zu reziproken Pflichten waren. Aus dieser unilateralen Leistung der Gesetze folgt eine retrospektive Pflicht zum Gehorsam und Respekt aus Dankbarkeit. Hier sind es also die Wohltaten und der Inhalt der Gesetze, die uns verpflichten. 2 13. Secundo: Zustimmung – Sokrates hat seine Heimatstadt nur selten verlassen und den größten Teil seines Lebens zufrieden in Athen verbracht. Mit dieser Sesshaftigkeit hat er den Gesetzen Athens (zumindest stillschweigend) zugestimmt. Zustimmung aber verpflichtet wie ein Versprechen oder ein Vertrag. Hier sind wir es selber, die uns eine Pflicht auferlegen, von der wir uns nicht grundlos und einseitig entbinden können. 14. Tertio: Mitgliedschaft – Sokrates ist das, was er heute ist, nur als Mitglied der athenischen Polis geworden. Er wäre nicht, was er heute ist, wenn er nicht im Bereich der athenischen Gesetze aufgewachsen wäre. Alle Freiheit die er hat, ist nicht Freiheit gegen die Gesetze oder ohne die Gesetze, sondern Freiheit unter den Gesetzen. Athens Gesetze haben ihm bisher die einzig sinnvolle Lebensform gesichert, nämlich jene eines „examined life“, eines durch die besten Gründe geprüften und geleiteten Lebens. Seine Identität als Person ist nicht zu trennen von seiner Identität als Staatsbürger. Weil die Mitgliedschaft so wichtig und prägend ist, kann sich Sokrates nicht ohne Verlusts der persönlichen Integrität von den Gesetzen seines Landes lossagen. 15. Quarto: Konsequentialismus – Ungehorsam gegen die Gesetze führt in letzter Instanz zum Zusammenbruch der Ordnung und zur Auflösung der Gesellschaft. Der Gehorsam jedes einzelnen Bürgers zählt, so wie umgekehrt eine geringe Steuer aller zum großen Vorteil der Allgemeinheit, kleine Beiträge zur Garantierung öffentlicher Güter. Positiv formuliert: Jeder Mensch hat die Pflicht, etwas zur Etablierung und Erhaltung gerechter Institutionen beizutragen. – Dieses Argument auferlegt die schwere Pflicht, die genannten Folgen oder Risiken des Rechtsungehorsams empirisch zu belegen. Oder – falls es nur hypothetisch gemeint ist („Was wären die Folgen, wenn alle oder die meisten die Gesetze nicht respektierten“) – fällt es mit dem Argument der Fairneß zusammen. (Vgl. 17 und 18) 16. Quinto: Geringe Kosten – Gehorsam gegen den Staat und seine Gesetze ist gewöhnlich mit einem geringen Aufwand und geringen Kosten für den Einzelnen verbunden. Das gilt sogar für das Lebensopfer, denn Unrechtleiden (infolge eines Justizirrtums) ist weniger schlimm als Unrechttun (durch eine unerlaubte Flucht oder Falschaussagen vor Gericht) und der Tod ist für einen alten und weisen Menschen überhaupt kein Übel. Sokrates verzichtet auf ein heuchlerisches Geständnis „Ich bereue alles und werde es nie mehr tun“, was seine Ankläger vermutlich von ihm hören möchten. (Vgl. Apologie) 17. Fairneß – Sokrates hat die Vorteile des Lebens unter den Gesetzen Athens freiwillig und gerne akzeptiert. Diese Vorteile verlangen einen fairen Beitrag, selbst dann, wenn dieser Beitrag kaum bemerkenswerte Folgen hat für die Ordnung und die Sicherheit. Gehorsam wird nicht nur den Gesetzen geschuldet, sondern auch den anderen Bürgern, die sich de facto an die Gesetze halten. Es geht nicht um die (utilitaristisch verstandene) Pflicht, anderen nicht zu schaden, als vielmehr um die Pflicht, andere nicht zu mißachten, sie nicht als „Untermenschen“ zu behandeln. Wer sich jedoch neben den Vorteilen des Lebens in Sicherheit und Wohlstand noch einen speziellen Vorteil anmaßt, die Gesetze und die Mitbürger zu verachten, verstößt gegen die Gebote der Gleichheit und Fairneß und verhält sich gegenüber anderen wie ein Übermensch, der über den Gesetzen steht. 18. Der Fairneß-Gedanke findet sich nicht im Dialog von Platon und wurde erst im 20. Jahrhundert durch Autoren wie Herbert Hart und John Rawls entwickelt. Ich formuliere das Argument folgendermaßen: P1: Ich schulde allen Mitbürgern gleichen Respekt, sofern sie Menschen und Mitglieder meiner Rechtsgemeinschaft sind. P2: Nur wer bereit ist, für freiwillig empfangene Vorteile aus der Kooperation anderer seinen Teil beizutragen, respektiert die anderen Teilnehmer. P3: Alle Menschen begrüßen freiwillig die Vorteile der Sicherheit und Ordnung, die nur durch das Gesetz gewährleistet werden können. 3 Konklusion: Es wäre unfair, diese Vorteile aus dem Rechtsgehorsam aller anderen zu akzeptieren, ohne selber den Gesetzen zu gehorchen. Wer das Gesetz bricht, handelt unfair, weil er sich einen Vorteil vor allen anderen zu ergattern versucht, der ihm nicht zukommt, nämlich den Vorteil der Straflosigkeit für Straftaten. 19. Die Frage der Annahme einer Pflicht zum Gehorsam gegen das Recht ist bis heute umstritten. Bereits die Idee des „Gehorsams“ stößt auf Widerstand. Zum einen evoziert dieser Ausdruck eine blinde Unterordnung unter eine Autorität und ist somit mit der Idee der Autonomie nicht vereinbar. Zum anderen macht es häufig keinen Sinn, Gehorsam zu verlangen, weil manche Gesetze nicht die Form von Imperativen haben, keine Befolgung verlangen, sondern lediglich Bedingungen für rechtsgültige Handlungen sind wie z.B. die gesetzlichen Vorschriften für ein gültiges Testament. Wer gar kein Testament verfaßt oder ein ungültiges, macht sich dadurch nicht strafbar. Schließlich und wichtiger noch fallen Respekt (z.B. vor der Verfassung) und Gehorsam (z.B. gegenüber einzelnen Gesetzen) nicht zusammen. Vielmehr ist es sogar möglich, daß wir aus Achtung vor der Verfassung (die unter anderem die Diskrimination von Frauen verbietet) ein Gesetz verletzen, daß Frauen benachteiligt oder dessen Verletzung dazu geeignet ist, politische Aufmerksamkeit zu erwecken. („civil disobedience“) 20. Die Begründung einer Pflicht zum Gehorsam gegenüber dem Gesetz wird durch folgende Bedingungen erschwert: Die Pflicht zum Gehorsam sollte generell sein, d.h. sich auf alle Bürger und auf alle (befehlenden bzw. verbietenden) Gesetze erstrecken. Auf einige Bürger erstreckt sie sich möglicherweise nicht, weil diese 1) keine besonderen Vorteile empfangen haben, sondern ein miserables Leben geführt haben; 2) weil sie den Gesetzen ihres Landes nie zugestimmt haben – weder explizit noch implizit; 3) weil ihnen einige „Vorteile“ des Lebens (z.B. der kostspieligen Bau von Palästen oder Autobahnen) unter den Gesetzen aufgezwungen wurden und sie nie um ihre Meinung gefragt wurden; 4) weil sie sich nicht als Bürger ihres Staates, sondern als Weltbürger fühlen, z.B. viel gereist sind und nirgends besonders verwurzelt; 5) weil sie der (korrekten) Meinung sind, daß ihr Gehorsam gegenüber den Gesetzen keine Bedeutung haben würde und ihr Ungehorsam keine Katastrophe herbeiführt für Staat und Gesellschaft; weil sie den Einwand „Wenn das alle tun würden“ als müßige Spekulation über hypothetische Folgen betrachten; 6) weil sie den Gehorsam gegen die Gesetze als unerträgliche Last (z.B. Militärdienst), als Demütigung oder als zusätzliche Verschlechterung ihrer geringen Lebensqualität empfinden. – Die Rechtspflicht sollte nicht für alle Gesetze gelten, weil es – nach der Auffassung der Mehrheit – veraltete, unnütze und sogar unmoralische Gesetze gibt. 21. Die Pflicht zum Gehorsam sollte partikular sein, d.h. sie sollte nur die Bürger eines staatlichen Territoriums verpflichten. Niemand schuldet anderen Staaten und ihren Gesetzen Gehorsam. Diese Bedingung der Partikularität ist aber unvereinbar mit der universellen Geltung von Pflichten, die Not anderer zu lindern, das Wohl anderer zu fördern. 22. Christopher Wellmann vertritt die Auffassung, daß es eine generelle Rechtspflicht gibt, weil der Rechtsgehorsam ein notwendiger und bescheidener Beitrag jedes einzelnen sei, um alle anderen Mitbürger von den Unsicherheiten und anderen Übeln des Naturzustandes zu bewahren. Er vergleicht sie deshalb mit den Samaritaner-Pflichten, andere vom Notstand zu retten. Der Motor des Rechtsgehorsams ist nicht der Egoismus (wie bei Hobbes), sondern der Altruismus. – Der Vergleich der Rechtspflicht mit der Samaritanerpflicht hinkt jedoch in mancher Hinsicht. Menschen geraten nicht häufig oder gar permanent in die Situation von Samaritern; dagegen sind sie permanent zum Gehorsam gegen die Gesetze verpflichtet. 4 23. John Simmons vertritt dagegen einen philosophischen Anarchismus, der besagt, daß kein der bisher vorgebrachten Gründe für eine generelle Rechtspflicht genügt, weil sie entweder keine generelle Rechtspflicht zu begründen vermögen oder weil sie an der Bedingung der Partikularität scheitern, welche die Rechtspflicht auf die Mitglieder eines territorialen Flächenstaates zu beschränken versucht. Weniger mißverständlich wäre vielleicht die Bezeichnung „Skeptiker in bezug auf die Rechtspflicht“. 24. John Simmons glaubt, daß sich der philosophische Anarchist vom politischen Anarchisten unterscheiden lassen und daß sich niemand vor einem philosophischen Anarchisten zu fürchten brauche, sofern dieser einen friedfertigen Charakter habe und die meisten Gesetze befolge, aber nicht aus Respekt vor den Gesetzen, sondern aus Respekt vor den Freiheiten und dem Wohl anderer Menschen und gelegentlich auch bloß aus Klugheit (zur Vermeidung von Sanktionen). Appendix I: The Crito problem From: Frankena, William K.: Ethics, Prentice-Hall, Inc., Englewood Cliffs, New Jersey, second edition 1973, 2ff. [Socrates gives in the Crito] a threefold argument that he ought not to break the laws by escaping. First: we ought never to harm anyone. Socrates‘ escaping would harm the state, since it would violate and show disregard for the state’s laws. Second: if one remains living in a state when one could leave it, one tacitly agrees to obey its laws; hence, if Socrates were to escape he would be breaking an agreement, which is something one should not do. Third: one’s society or state is virtually one’s parent and teacher, and one ought to obey one’s parents and teachers. In each of these arguments Socrates appeals to a general moral rule or principle which, upon reflection he and and his friend Crito accept as valid: (1) that we ought never to harm anyone; (2) that we ought to keep promises, and (3) that we ought to obey or respect our parents and teachers. In each case he also uses another premise which involves a statement of fact and applies the rule or principle to the case in hand: (1a) if I escape I will do harm to society, (2a) if I escape I will be breaking a promise, and (3a) if a escape I will be disobeying my parent and teacher. Then he draws a conclusion about what he should do in his particular situation. This is a typical pattern of reasoning in moral matters and is nicely illustrated here. In this pattern of moral reasoning one determines what one should do in a particular situation by reference to certain general principles or rules, which one takes as premises from which to deduce a particular conclusion by a kind of practical syllogism, as Aristotle called it. One takes general principles and applies them to individual situations. How natural this procedure is will be apparent to any reader of the Crito. In all fairness, however, we must observe at this point that some moral thinkers have a different view of the logic of moral deliberation [...] It happens that in the Crito Socrates thinks his three principles all lead to the same conclusion. But sometimes when two or more rules apply to the same case, this is not true. In fact, most moral problems arise in situations where there is a „conflict of duties“, that is, where one moral principle pulls one way and another pulls the other way. Socrates is represented in Plato’s Apology as saying that if the state spares his life on condition that he no longer teach as he has been doing, he will not obey, because (4) he has been assigned the duty of teaching by the god, Apollo, and (5) his teaching is necessary for the true good of the state. He would then be involved in a conflict of duties. His duty to obey the state applies, but so do two other duties, (4) and (5), and these he judges to take precedence over his duty to obey the commands of the state. Here, then, he resolves the problem, not just by appealing to rules, for 5 this is not enough, but by determining which rules take precedence over which others. This is another typical pattern of moral reasoning. To return to the Crito, Socrates completes his reasoning by answering his friends‘ arguments in favor of escaping by contending that he will not really be doing himself, his friends, or even his family any good by becoming an outlaw or going onto exile, and that death is not an evil to an old man who has done his best, whether there is a hereafter or not. In other words, he maintains that there are no good moral gounds on the other side and no good prudential ones – which would count only if moral considerations were not decisive –either. All this is interesting, not just because it represents one of the classic discussions of the question of civil disobedience, but because it illustrates two kinds of moral problems and how one reflective and serious moral agent went about solving them. It also shows us much of Socrates‘ working ethics: principles (1) to (5) plus the second-order principle that (4) and (5) take precedence over the duty to obey the state. This duty to obey the state, by the way, is for him a derivative rule which rests on (1), (2), and (3), which are more basic. One can find out one’s own working ethics by seeing how one would answer these two problems oneself, or others like them. This is a good exercise. Suppose that in doing this you disagree with Socrates' answer to the Crito problem. You might then challenge his principles, which Crito did not do. You might ask Socrates to justify his regarding (1), (2), and (3) valid, and Socrates would have to try to answer you, since he believes in reason and argument in ethics, and wants knowledge, not just true opinion. At this point Socrates might argue that (2), for example ist valid because it follows from a still more basic principle, say, (4) or (5). That is, he might maintain that we should keep promises because it is commanded by the gods or because it is necessary for the general welfare. But, of course, you might question his more basic principle, if you have any good reason for doing so (if you question without reason, you are not really entering into the dialogue). At some point you or he will almost inevitably raise the question of how ethical judgments and principles, especially the most basic ones, are to be justified anyway; and this is likely to lead to the further question of what is meant by saying that something is right, good, virtuous, just, and the like, a question which Socrates in fact often raises in other dialogues. (In the Euthyphro for example, he argues, in effect, that ‚right‘ does not mean ‚commanded by the gods‘.) Appendix II: The patterns of fairness From: Herbert L.A. Hart: Are There Any Natural Rights? 1955 A third very important source of special rights and obligations which we recognize in many spheres of life is what may be termed mutuality of restrictions, and I think political obligations is intelligible only if we see what precisely this is and how it differs from other right-creating transactions (consent, promising) to which philosophers have assimilated it. In its bare schematic outline it is this: when a number of persons conduct any joint enterprise according to rules and thus restrict their liberty, those who have submitted to these restrictions when required have a right to similar submission from those who have benefited by their submission. The rules may provide that officials should have authority to enforce obedience and make further rules, and this will create a structure of legal rights and duties, but the moral obligation to obey the rules in such circumstances is due to the co-operating members of the society, and they have the correlative moral right to obedience. In social situations of this sort (of which political society is the most complex example) the obligation to obey the rules is something distinct from whatever other moral reasons there may be for obedience in terms of good consequences (e.g. the prevention fo suffering); the obligation is due to the co-operating 6 members of the society as such and not because they are human beings on whom it would be wrong to inflict suffering. The utilitarian explanation of political obligation fails to take account of this feature of the situation both in its simple version that the obligation exists because and only if the direct consequences of a particular act of disobedience are worse than obedience, and also in its more sophisticated version that the obligation exists even when this is not so, if disobedience increases the probability that the law in question or other laws will be disobeyed on other occasions when the direct consequences of obedience are better than those of disobecience. (Hart, reprinted in: Theories of Rights, ed. by Jeremy Waldron (Oxford Readings in Philosophy), Oxford: UP 1984, 85f.) Literatur Allen, R.E. (1980): Socrates and Legal Obligation, Minneapolis: UP. Altham, J.E. J. (1979): Reflections on the state of nature, in: Rational Action. Studies in Philosophy and Social Science, ed. by Ross Harrison, Cambridge: UP, 133-145. Augustinus, (1998): De Civitate Dei/ The City of God against the Pagans (Cambridge Texts in the History of Political Thought), Cambridge: UP. Edmundson, William A. (1999) (ed.): The Duty to Obey the Law. Selected Philosophical Readings [including contributions by Richard A. Wasserstrom, John Rawls, Robert Paul Wolff, MB.E. Smith, A. John Simmons, Rolf Sartorius, Joseph Raz, Kent Greenawalt, George Klosko, Philip Soper, Nancy J. Hirschman, Jeremy Waldron, Leslie Green, and Mark C. Murphy), Lanham, Boulder, New York, Oxford: Rowman & Littlefield Publishers. Hart, Herbert L. (1955): Are There Any Natural Rights? In: The Philosophical Review April 64, 2, 175-191. Hoerster, Norbert (2006): Was ist Recht? Grundfragen der Rechtsphilosophie, München: Beck. Kraut, Richard (1984): Socrates and the State, Princeton, New Jersey: Princeton UP. Platon (1997): Apologie de Socrate, Criton, Paris: GF-Flammarion. Platon (2004): Apologie Kriton Phaidon, Düsseldorf, Zürich: Artemis & Winkler, Patmos. Rawls, John (1958): Justice as Fairness, in: The Philosophical Review April 67, 2, 164-194. Rinderle, Peter (2005): Der Zweifel des Anarchisten, (Philosophische Abhandlungen Band 91): Frankfurt a. M.: Klostermann. Sanders, John T./ Narveson, Jan (1996) (eds.): For and Against the State. New Philosophical Readings, Lanham, London: Rowman & Littlefield Publishers. Simmons, A. John (1979): Moral Principles and Political Obligations, Princeton: UP. Simmons, A. John (1993): On the Edge of Anarchy. Locke, Consent, and the Limits of Society (Studies in Moral, Political, and Legal Philosophy. General Editor: Marshall Cohen), Princeton: UP. Simmons, A. John (2001): Justification and Legitimacy. Essays on Rights and Obligations, Cambridge: UP. Simmons, A. John (2003): Civil Disobedience and the Duty to Obey the Law, in: A Companion to Applied Ethics, ed. by R.G. Frey and Christopher Heath Wellman, Malden, MA, Oxford, Carlton, Victoria: Blackwell Publishing, 50-61. Wellman, Christopher Heath/ Simmons, A. John (2005): Is There a Duty to Obey the Law? (Series: For and Against, General Editor: R. G. Frey), Cambridge: UP. Wolf, Jean-Claude (1985): Zur Trennung von Recht und Moral in der analytischen Rechtsphilosophie, in: Studia Philosophica (Die Herausforderung des Rechts durch die Moral – Le Droit positif et les exigences de la morale), Bern und Stuttgart, 34–48). 7