Schulordnung der Kraichgau
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Schulordnung der Kraichgau
Schulordnung der Kraichgau-Realschule (von der Schulkonferenz am 03.03.2010 verabschiedet und ab dem 12.04.2010 gültig) Für unsere Schule Schulgemeinschaft gelten Regeln, die das Zusammenleben und Lernen ermöglichen: 1. Umgang miteinander Für das Zusammenleben an unserer Schule gilt: Jeder Schüler hat das Recht, ungestört lernen zu können. Jeder Lehrer hat das Recht, ungestört zu unterrichten. Jeder muss stets die Rechte des Anderen respektieren. Um dies zu unterstützen, setzen wir in der Unterstufe als Streitschlichter ausgebildete Schülerinnen und Schüler ein. Das bedeutet: Ich bin höflich, rücksichtsvoll, hilfsbereit und gefährde niemanden! Ich störe den Unterricht nicht durch Zwischenrufe und Bemerkungen. Ich befolge die Anweisungen der Lehrer und aller anderen an der Schule tätigen Personen. Ich beschimpfe oder beleidige niemanden. Ich schade niemandem, indem ich schlecht über ihn rede oder schreibe. Ich wende keine körperliche Gewalt gegen andere an. Ich bewege mich im Schulhaus und auf dem Schulgelände so, dass niemand gefährdet wird. 2. Umgang mit Sachen Ich gehe mit eigenem und fremdem Eigentum sorgfältig um: Schulbücher binde ich ein, schreibe nicht hinein und halte sie sauber. Das Klassenbuch behandle ich pfleglich. Türen, Fenster, Schränke, Tische und Stühle benutze ich so, dass sie nicht beschädigt und verunreinigt werden. Ich bemale und beschreibe sie nicht. Die Tafel beschreibe und bemale ich nur für Unterrichtszwecke. Ich gehe sorgfältig mit dem Tageslichtprojektor, den mathematischen Zeichengeräten, den Steckdosen, den Lichtschaltern und anderen elektronischen Anschlüssen um. Kaugummis klebe ich nicht auf Tische, Stühle, Wände oder den Boden. Kreide und Schwamm benutze ich nicht als Wurfgegenstände. Schultaschen und Kleider der Mitschüler werfe ich nicht mutwillig herum und beschmutze sie nicht. Ich verlasse die Toilette so, wie ich wünsche, sie anzutreffen. Die Klassenordner kontrollieren, bevor die Klasse den Raum verlässt, die Ordnung im Raum. 3. Elektronische Geräte Elektronische Geräte (MP3/4-Player, i-Pod, Funktelefone, usw.) incl. Zubehör dürfen im Schulhaus und auf dem Schulgelände nicht sichtbar getragen oder verwendet werden und bleiben ausgeschaltet, soweit sie nicht ausdrücklich im Unterricht Verwendung finden. Bei Zuwiderhandlung wird das entsprechende Gerät vom Lehrer eingezogen, eine Elternbenachrichtigung ausgegeben und über die Schulleitung nach Dokumentation am Ende des Unterrichtstages auf Verlangen ausgehändigt. Sollte die Schulleitung nicht erreichbar sein, gibt der Fachlehrer das Gerät am Ende des Unterrichts zurück und vermerkt das Fehlverhalten im Klassenbuch. 4. Umgang mit Zeiten und Pausen Ich halte die Unterrichtszeiten pünktlich ein. In allen Pausen werden die Fenster geöffnet. Die 5. und 6. Klassen verbringen die Pause im Pausenhof. Die kleinen Pausen dienen dem Lehrerwechsel und dem Toilettenbesuch. Die Schülerinnen und Schüler dürfen sich nicht auf den Treppen aufhalten und sind mit dem Läuten im Klassenzimmer. Am Schulvormittag dürfen die Schülerinnen und Schüler das Schulgelände ohne Genehmigung der Klassenlehrerin oder des Klassenlehrers nicht verlassen. In der Mittagspause besteht die Möglichkeit in der Mensa Essen zu gehen oder aber auch das Schulgelände zu verlassen, um auf direktem Weg zuhause zu essen oder Speisen in der Stadt einzukaufen 5. Waffen Das Mitführen von gefährlichen Gegenständen (z.B. Messer, Laserpointer oder Pfefferspray…) ist verboten und kann zum sofortigen Schulausschluss führen. 6. Klassenordnung Für das Verhalten während des Unterrichts und im Klassenzimmer geben sich die Klassen zu Beginn des Schuljahres eine Klassenordnung, die im Klassenzimmer in geeigneter Form veröffentlicht wird. 7. Gesundheit und Umwelt Ich bringe in die Schule keine Suchtmittel, wie zum Beispiel Zigaretten, Alkohol oder andere Drogen mit. Ich vermeide die Verschmutzung von Schulgelände, Schulhaus und Schuleinrichtungen und werfe keinen Müll auf den Boden. Zusätzlich vermeide ich unnötigen Müll und trenne diesen auch in der Schule. 8. Lärm Während der Unterrichtszeit ist im gesamten Schulgebäude Ruhe. Treffen vor oder nach dem Unterricht finden im Aufenthaltsraum statt. Das kleine Fußballfeld ist nur in der großen Pause und in der Mittagspause zu benutzen. Bei Stillbeschäftigung bleiben alle im Zimmer und an ihrem Platz. Der Wechsel zwischen den Klassenräumen verläuft geordnet und ruhig. 9. Fernbleiben vom Unterricht Laut Schulbesuchsverordnung ist es der Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung unverzüglich mitzuteilen, falls eine Schülerin oder ein Schüler aus zwingenden Gründen (z.B. Krankheit) verhindert ist. Die Entschuldigungspflicht ist spätestens am zweiten Tage der Verhinderung mündlich, fernmündlich, elektronisch oder schriftlich zu erfüllen. Im Falle einer fernmündlichen Entschuldigung ist die schriftliche Entschuldigung binnen drei Tagen nachzureichen. 10. Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen Wer die Regeln nicht einhält muss mit pädagogischen Erziehungsmaßnahmen beziehungsweise mit Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen gemäß Schulgesetz §90 rechnen. Pädagogische Erziehungsmaßnahmen sind: Ordnungsdienste für die Klassengemeinschaft (z.B. Tafeldienst, Zimmerkehren) Erledigung von Schreibaufgaben Benachrichtigung der Eltern Zeitweiliger Ausschluss aus der Unterrichtsstunde. Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit den Streitschlichtern Erarbeiten von Zielen in Zusammenarbeit mit der Schulsozialarbeit Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen gemäß Schulgesetz §90 sind: Nachsitzen bis zu zwei Stunden. Nachsitzen bis zu vier Stunden. Überweisung in einen Parallelklasse Androhung des zeitweiligen Unterrichtsausschlusses Ausschluss vom Unterricht bis zu vier Wochen Androhung des Schulausschlusses Ausschluss aus der Schule