Hausordnung des Rudolf-Diesel

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Hausordnung des Rudolf-Diesel
Hausordnung des Rudolf-Diesel-Gymnasium
Augsburg
Stand: 03.07.2015
Kein Gemeinwesen kann ohne Spielregeln leben. Dies gilt auch für die Schulgemeinschaft.
Um unserem Zusammenleben und der gemeinsamen Arbeit möglichst große Freiheit zu belassen, müssen sich alle Beteiligten an Ordnungen halten, die ein reibungsloses Miteinander
gewährleisten sollen und letztlich dazu dienen, den Frieden und das gute Zusammenleben
dieser Gemeinschaft zu fördern.
Die Gesellschaft und alle an der Gestaltung des schulischen Lebens beteiligten Gruppen
können erwarten, dass sich jede Schülerin und jeder Schüler entsprechend den Bildungszielen des Gymnasiums verhält. Daher sollte das gegenseitige Verhalten von Achtung und Höflichkeit geprägt sein. Sorgfalt im Umgang mit dem Schulgebäude, mit seinen Einrichtungen
und Außenanlagen, die Teil unserer Arbeitsumgebung sind, ist eine Selbstverständlichkeit.
Lehrkräfte, Angestellte, Hausmeister und Hauspersonal leisten ihre Arbeit im Interesse der
Schülerinnen und Schüler. Sie können erwarten, mit Höflichkeit behandelt zu werden.
Unterrichtsbetrieb
Das Schulgebäude ist an Schultagen von 7.00 Uhr bis ca. zehn Minuten nach Unterrichtsende offen, Fahrschülern steht am Morgen vor Schulbeginn die Pausenhalle (Aula) zur Verfügung.
Die Klassenzimmer und die Gänge dürfen erst mit dem Gong um 7.50 Uhr betreten werden.
Schüler, die vorher kommen müssen, halten sich in der Aula auf. Dies gilt auch für Klassen,
bei denen die erste Stunde ausfällt. Q11/12-Schülerinnen und Schüler dürfen in ihre Aufenthaltsbereiche. In Freistunden dürfen sich Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5-9
aus aufsichtsrechtlichen Gründen ausschließlich in der Aula aufhalten.
Rechtzeitiges Erscheinen zum Unterricht ist Verpflichtung und ein Gebot der Höflichkeit.
In den beiden Pausen am Vormittag halten sich Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 –
10 in der Aula (Pausenhalle) oder im Pausenhof vor dem Hauptgebäude, dem Pavillon und
der Turnhalle auf. Parkplätze, Fahrradständer und die zugehörigen Zufahrtswege sind
keine Pausenbereiche. Auch zwischen Pavillon und Sportgelände dürfen sich Schüler aus
aufsichtsrechtlichen Gründen während der Pausen nicht aufhalten.
Bei regnerischem Wetter sollen auf dem Weg zur Schule oder in der Pause die unbefestigten
Teile des Außengeländes nicht betreten werden.
Ist eine Klasse fünf Minuten nach Stundenbeginn ohne Lehrer, so hat eine Meldung im Sekretariat oder Direktorat zu erfolgen.
In jedem Klassenzimmer hängen diese Hausordnung, ein Sitzplan und ein Zeitplan des Tafel- und Ordnungsdienstes aus. Verantwortung hierfür tragen Klassensprecher und Klassenleiter.
Nach dem Unterricht werden die Klassen- und Fachräume vom Lehrer abgesperrt. [Ausnahme: Klassenzimmer, die als Studierräume für Oberstufenschüler ausgewiesen sind.]
Fachräume (Chemie, Physik, Biologie, Musik, usw.) dürfen nur bei Anwesenheit eines Lehrers betreten werden.
Hausordnung des Rudolf-Diesel-Gymnasiums Augsburg
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Verlassen des Schulgeländes:
Jahrgangsstufe
Freistunden
Pausen am Vormittag
nein
nein
5-6
Mittagspause
nein
Ausnahme: Antrag der
Eltern
7-9
nein
nein
ja
10
ja
nein
ja
11 - 12
ja
ja
ja
Hygiene und Sauberkeit
Im Sinne der Schonung der Umwelt sind wir
bestrebt, die Müllmenge zu reduzieren. Es
soll keine Pausenverpflegung in gewerblichen Verpackungen mitgebracht werden, die
im Schulhaus verbleiben. In den Klassenzimmern wird auf Trennung des Abfalls geachtet. Die SMV organisiert in Absprache mit
dem Direktorat einen Pausenordnungsdienst.
Das Kaugummikauen ist im gesamten
Schulgebäude verboten.
Jedes Mitglied der Schulgemeinschaft wird
aufgefordert, auf Sauberkeit im persönlichen Bereich und in der Gemeinschaft zu
achten. Zuwiderhandlungen sind von den
Lehrern disziplinarisch zu ahnden. Bei Nässe darf vor dem Unterricht und in den Pausen nicht über die Rasenflächen gegangen
werden (Verschmutzung des Hauses).
Schüler und Lehrkräfte vergewissern sich
gegen Ende des Unterrichtsvormittags über
die Sauberkeit am Boden und unter den
Schülerbänken. Diese „Grobschmutzentfernung“ wird entsprechend den zwischen der
Stadt und den Reinigungsfirmen abgeschlossenen Verträgen in den Klassenräumen durch die Schülerinnen und Schüler
erbracht. Sie haben insofern bei der Reinigung eine Mitwirkungspflicht.
Aus Sicherheitsgründen dürfen Glasflaschen
nicht aus der Pause mit in die Umkleiden der
Sporthalle genommen werden. In den Klassenzimmern müssen die Glasflaschen sicher
verwahrt werden.
Aus hygienischen Gründen gehört Garderobe nicht ins Klassenzimmer. Eine Ausnahme
kann dann gemacht werden, wenn eine Jacke o.ä. auf der Lehne des eigenen Stuhles
untergebracht wird und nicht am Boden
streift. Dicke und feuchte Kleidungsstücke
müssen in die Garderobenschränke, ebenso
Schirme. Auf freien Tischen und Stühlen, auf
den Heizungen, in Schaukästen u.ä. sowie
auf dem Boden darf nichts abgelegt werden.
Weitere Regelungen
Entsprechend der Schulordnung dürfen weder gefährliche Gegenstände noch solche,
die den Unterricht oder die Ordnung der
Schule stören können, mitgebracht werden.
Bei Missachtung werden sie dem Schüler /
der Schülerin weggenommen und erst später
auf Antrag an die Erziehungsberechtigten
zurückgeben. Spielzeug, Messer oder gar
Pistolenattrappen gehören nicht in die Schule.
Handys und alle digitalen Speichermedien müssen gemäß Anordnung des Bayerischen Kultusministeriums und nach Art. 56
Abs. 5 BayEUG auf dem gesamten Schulgelände ausgeschaltet bleiben. „Stumm
schalten“ der Handys genügt nicht. Im anderen Falle können sie von der Lehrkraft bzw.
der Schulleitung vorübergehend einbehalten
werden, in schweren Verstößen auch über
einen längeren Zeitraum bzw. bis zum Eingang eines schriftlichen Antrags eines Erziehungsberechtigten.
Wenn eine besondere Veranlassung besteht
(z.B. wenn Schüler ihre Eltern anrufen sollen), kann der unterrichtende oder Aufsicht
führende Lehrer das Telefonieren erlauben.
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Bei schriftlichen Prüfungsarbeiten, also
bei Schulaufgaben, Stegreifaufgaben, Kurzarbeiten und Abiturprüfungen müssen auch
ausgeschaltete Handys in der Mappe bleiben. Ein Verstoß gegen diese Regel wird als
Bereithaltung nicht zugelassener Hilfsmittel und damit als Unterschleif gewertet,
mit der zwingenden Folge, dass zumindest
die betroffene Prüfung mit Note 6 bewertet
wird.
Foto- oder Filmaufnahmen auf dem gesamten Schulgelände bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung eines Lehrers. Dabei ist
der Datenschutz unbedingt zu beachten.
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Sportschuhe, die abfärben oder Streifen am
Boden verursachen könnten, dürfen in der
Turnhalle nicht verwendet werden.
Für alle Schulen gilt ein gesetzliches
Rauchverbot auf dem gesamten Schulgelände. Dieses erstreckt sich auf alle Personen, die sich auf dem Schulgelände aufhalten und auch auf die Zeiten außerhalb des
Unterrichts. Dies gilt auch für E-Zigaretten
und E-Shishas.
Essen im Unterricht ist untersagt, sofern der
Fachlehrer dies im Einzelfall nicht ausdrücklich erlaubt. Das Trinken im Unterricht ist
i.d.R gestattet. Die Bestimmung über die
Glasflaschen ist zu beachten.
Verkehrserziehung, Unfallvermeidung, Diebstahlsvorbeugung
Schulweg
Unfallschutz
Aus Sicherheitsgründen werden die Schüler
aufgefordert, besonders in der Friedberger
Straße ausschließlich die Fußgängerüberwege zu benützen. Vorsicht ist beim Herausfahren aus dem Schulgelände auf die Peterhofstraße geboten. Befahren werden dürfen
nur die Zufahrten zu den Fahrradständern
bzw. den Parkplätzen. Aus Sicherheitsgründen darf die Fahrradhalle nicht mit Motorrädern und Rollern benutzt werden (eigener
Abstellplatz auf dem südlichen Parkplatz).
Alle Schüler sind auf dem Schulweg, während des Unterrichts und im Rahmen von
Schulveranstaltungen bzw. Schulfahrten
unfallversichert. Alle Schulunfälle und
Schulwegunfälle müssen unverzüglich im
Sekretariat II gemeldet werden. Der behandelnde Arzt rechnet mit der Gemeindeunfallversicherung ab, sofern er von dem Schulunfall Kenntnis erlangt hat, und stellt keine Privatrechnung.
Um Unfälle zu vermeiden besteht von 7:30
bis 14:35 Uhr (Ende der 8. Stunde) auf dem
Schulgelände ein allgemeines Fahrverbot.
Dieses betrifft auch die Eltern. Ausnahmen
müssen abgesprochen sein. Wir bitten die
Eltern, nur in wirklich notwendigen Fällen
ihre Kinder mit dem Auto zur Schule zu bringen oder von dort abzuholen, da das zusätzliche Verkehrsaufkommen im Bereich der
Eingänge zur Schule und der Parkplätze
eine Gefahr darstellt.
Die Schüler, die von der Bahn kommen,
werden dringend gebeten, die Peterhofstraße im Bereich der eigens dafür geschaffenen
Aufpflasterung (zwischen Unterführung und
Schule) zu überschreiten. Noch wichtiger ist,
dass jedes unfallträchtige Verhalten am
Bahnhof und im Zug vermieden wird.
Unerlaubtes Verlassen des Schulgeländes
und Umwege auf dem Schulweg führen zum
Erlöschen des Versicherungsschutzes.
Für die Schüler, die bei Nachmittagsunterricht mittags zum Essen heimgehen und
anschließend für den weiteren Unterricht
erneut die Schule aufsuchen, besteht an
solchen Unterrichtstagen für den Schul- und
den Nachhauseweg zweimal Unfallversicherungsschutz.
Verhalten in den Pausen
Das Herumtoben im Schulgebäude und auf
dem Pausenhof ist aus Sicherheitsgründen
untersagt. Zum Pausenverkauf muss eine
Warteschlange gebildet werden. Drängeln
und „Auftragskäufe“ sind nicht gestattet. Bei
schönem und trockenem Wetter findet die
Pause grundsätzlich im Freien statt. In der
Aula halten sich die Schülerinnen und Schüler nur zum Zwecke des Pausenverkaufs
auf. Ballspielen ist aus Sicherheitsgründen
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nur mit weichen Bällen erlaubt, Schneeballwerfen ist verboten. (Verletzungsgefahr)
Diebstahlvorbeugung
Es sollen keine größeren Geldbeträge und
wertvollen Gegenstände mit in die Schule
gebracht werden. Für Wertsachen (z.B.
Handys) wird das Anmieten von Schließfächern dringend empfohlen.
Es besteht auch die Möglichkeit der Aufbewahrung im Sekretariat, im Direktorat oder
beim Sportlehrer (Keine Wertsachen in den
Umkleidebereichen der Sporthalle belassen!). Teure Musikinstrumente können bei
den Musiklehrern deponiert werden.
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Garderobenschränke sind nicht abschließbar
und damit kein Aufbewahrungsplatz für Geld
und Wertsachen. Für abhanden gekommene
oder beschädigte Gegenstände sowie Kleidungsstücke besteht keine Haftung.
Da auch andere Schüler in den Klassenzimmern Unterricht haben, werden Schulmappen in die Fachräume / Turnhalle mitgenommen. Folgt auf diesen Unterricht eine
Pause, dürfen die Taschen nicht in die Klassenzimmer gebracht werden; sie können bis
zum Ende der Pause im Fachraum bleiben.
Fahrräder müssen mit einem guten Schloss
gesichert sein, sie sind nicht durch die Schule versichert.
Am Nachmittag dürfen Fahrräder auch vor
dem Schulgebäude abgestellt werden.
Krankmeldung, Unterrichtsbefreiung und Beurlaubung
Krankheit
Ist ein Schüler durch Krankheit am Unterrichtsbesuch verhindert, muss die Schule
noch vor Unterrichtsbeginn telefonisch
oder per Fax informiert werden. Nur in Ausnahmefällen kann die Krankmeldung über
einen Mitschüler erfolgen. Bei mündlicher
Krankmeldung muss der Schule innerhalb
von zwei Tagen eine schriftliche Krankheitsbestätigung vorgelegt werden. Dabei
ist das offizielle (weiße) Formular der Schule
(„Krankheitsanzeige“) zu verwenden, Email
wird nicht akzeptiert.
Bei mehr als drei Tagen Krankheitsdauer
ist eine zusätzliche „Krankheitsbestätigung“
(rotes Formular) notwendig, die die Schülerin
/ der Schüler mitbringt, sobald sie / er wieder
die Schule besucht. Für Erkrankungen, die
länger als 10 Tage dauern, muss zusätzlich
eine Bestätigung des behandelnden Arztes
(Krankmeldung, kein kostenpflichtiges Attest) vorgelegt werden.
Schüler der Oberstufe müssen für die angekündigten Leistungsnachweise im Krankheitsfall ein Attest vorlegen. Näheres steht
im Merkblatt für Oberstufenschüler.
Hat ein Schüler bereits an einer oder mehreren Unterrichtsstunden teilgenommen, so
kann er vom weiteren Unterricht dieses Tages, auch bei plötzlicher Erkrankung, nur
durch das Direktorat befreit werden. Dies gilt
auch für den Nachmittagsunterricht und für
volljährige Schüler.
Unterrichtsbefreiung / Beurlaubung
Anträgen auf Unterrichtsbefreiung aus
dringenden, aber vorhersehbaren Gründen
(z.B. Arztbesuch, Führerscheinprüfung),
kann nur entsprochen werden, wenn die Erziehungsberechtigten bzw. die volljährigen
Schüler einen entsprechenden Antrag rechtzeitig (d.h. spätestens bis zur zweiten Pause
des Vortages) bei der Schule einreichen.
Eine Beurlaubung von Schülern zur Teilnahme an privaten Reisen (auch der Erziehungsberechtigten), Veranstaltungen von
Vereinen und anderen Aktivitäten während
der Schulzeit oder auch kurz vor den Ferien
ist nach den Bestimmungen der Schulordnung grundsätzlich nicht gestattet. Die Schüler sollen also nur in der unterrichtsfreien
Zeit an solchen Veranstaltungen teilnehmen.
Die Hausordnung tritt am 19. April 2010 in Kraft.
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zuletzt geändert / ergänzt am 08.04.2014
Herbert Hofmann
Oberstudiendirektor

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