der Hausordnung - Realschule Schloß Neuhaus

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der Hausordnung - Realschule Schloß Neuhaus
Hausordnung der Realschule Schloß Neuhaus
1. Präambel
Damit das Zusammenleben in der Schulgemeinde gelingt, sind Regeln notwendig.
Die Hausordnung soll die Aussagen im Schulgesetz NRW in Verbindung mit der APO SI für unsere
Schule ergänzen. Schüler, Lehrer und Eltern müssen sie im Schulleben beachten.
2. Grundsätze für den Umgang miteinander
Wir verpflichten uns,
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die Würde des anderen zu achten, ihn in seiner Persönlichkeit zu respektieren,
tolerantes Verhalten gegenüber allen anzuwenden,
das Eigentum der anderen rücksichtsvoll zu behandeln,
Konflikte im Gespräch miteinander zu lösen und jede Art von Gewalt zu vermeiden.
Verantwortung für die Gemeinschaft zu übernehmen,
3. Unterricht
Der Unterricht wird durch die Lehrer pünktlich begonnen und beendet.
Während des Unterrichts ist Essen und Trinken nicht gestattet, ebenfalls das Kauen von Kaugummi und Tragen von
Kopfbedeckungen.
Die Benutzung elektronischer Kommunikations- und Spielgeräte wie Gameboys sowie Walkmen und Discmen ist
während der Unterrichtszeit nicht erlaubt.
Handys dürfen zwar mit in die Schule genommen werden, müssen aber während der Unterrichtszeit ausgeschaltet und in
der Schultasche sein.
Regelung bei Krankheit während der Schulzeit
Nach § 43 des Neuen Schulgesetzes sind die Eltern verpflichtet, im Falle einer Erkrankung unverzüglich die Schule zu
benachrichtigen. Nimmt die Schülerin/der Schüler wieder am Unterricht teil, so ist innerhalb von drei Tagen schriftlich
der Grund für das Schulversäumnis mitzubringen – ansonsten gilt das Versäumnis als unentschuldigt und wird auf dem
Zeugnis vermerkt.
Bei Krankheit und Unwohlsein während der Schulzeit meldet sich der Schüler beim Fachlehrer ab.
Regelung zur Befreiung vom Sportunterricht
In den ersten acht Wochen entscheidet der Fachlehrer über Art und Umfang der Befreiung aus gesundheitlichen Gründen.
Er kann bei einer Befreiung von mehr als einer Woche ein ärztliches Attest fordern.
Über eine Befreiung von mehr als zwei Monaten entscheidet der Schulleiter. Für seine Entscheidung kann er ebenfalls ein
ärztliches Zeugnis fordern.
Stundenplan
Die Vertretungspläne werden an festgelegten Stellen ausgehängt. Der Klassensprecher schreibt die Vertretungen für die
Klasse im Klassenraum an die Tafel.
Bei Nichterscheinen einer Lehrkraft zum Unterricht informiert der Klassensprecher das Sekretariat spätestens nach 7
Minuten.
4. Pausen
Die Fünf-Minuten-Pausen sind dazu da, die Arbeitsplätze in Ordnung zu bringen und die Vorbereitungen für die
nächste Stunde zu treffen. Dazu gehört auch, kurz die Fenster zu öffnen. Der Aufenthalt auf den Fluren ist nicht gestattet.
Ein notwendiger Raumwechsel wird zügig vollzogen.
Zu Beginn der beiden großen Pausen verlassen alle Schülerinnen und Schüler unmittelbar die Unterrichtsräume und
begeben sich auf die Pausenhöfe. Für Schüler, die im Marstall unterrichtet werden, gilt der Schulhof am Schloss.
Die Fachlehrer achten darauf, dass das Licht ausgeschaltet ist, und schließen den Klassenraum ab.
Schüler, die aus der Sporthalle bzw. dem Marstall kommen, betreten nach dem Schellen zu den großen Pausen nicht mehr
das Schulgebäude, um die Taschen abzulegen.
Die Aufsichten sind durch Vorgaben geregelt, die Schüler haben den Anweisungen der Schüleraufsichten Folge zu
leisten.
Während der Hofpausen sind die beiden aufsichtführenden Lehrer Ansprechpartner, um bei der Lösung von Konflikten
behilflich zu sein, die Innenaufsicht(en) regeln mit den Schüleraufsichten die Ordnung im Gebäude.
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Bei Regenwetter können die Schüler in den Klassenräumen und auf den Fluren bleiben. Dann ertönt ein dreimal
unterbrochenes Klingelzeichen.
Das Verlassen des Schulhofes und des Schulgeländes ist ohne Genehmigung eines Fachlehrers nicht gestattet.
Der Schulhof am Schloss ist der Schlossinnenhof, die hintere Gräftebrücke und die Querachse zum Schlossgarten von
blauer Bank bis blauer Bank an den Enden der Eibenhecken.
Der Schulhof am Unterstufengebäude ist die Fläche vor dem Unterstufengebäude und die Fläche entlang der Sertürner
Schule. Beide Schulen benutzen den Schulhof.
Der Unterrichtsweg zur Sporthalle führt immer rechts am Marstallcafe vorbei in die Turnhalle und auf dem gleichen
Weg zurück.
Biologie-, Physik- und Ausweichraum werden über den Weg durch den Schulgarten betreten und nach Unterrichtsschluss
durch das Treppenhaus zur Marstallstraße verlassen.
Der Chemieraum wird von der Marstallstraße betreten und auf dem gleichen Weg wieder verlassen.
Zur Sporthalle bzw. zum Marstall gehen die Schüler nach dem ersten Schellen.
Ein Umstellen der Fahrräder, Roller und Motorräder während des Schultages ist nicht gestattet.
5. Nutzung von Schuleinrichtungen
Vor und nach dem Unterricht
Für Schüler, die vor 7.30 Uhr in der Schule eintreffen, steht ein spezieller Klassenraum zur Verfügung (bitte Aushang
beachten).
Schüler, die noch Nachmittagsunterricht haben, können die durch Aushang bekanntgegebenen Klassenräume benutzen.
Ordnung und Sauberkeit in der Schule und im Schulgelände
Jeder ist zu Sauberkeit im Schulgebäude und auf dem Schulgelände verpflichtet.
Die Reinigung des Hofes geschieht im Schloss durch Schüler der Klassen 7, im Unterstufengebäude durch Schüler der
Klassen 6 nach einem vom Klassenlehrer festgelegten Plan. Müllzangen und Eimer werden an den angegebenen Stellen
abgeholt und nach erfolgter Reinigung dorthin wieder zurückgebracht.
Das Verhalten im SV-Raum regelt die SV in Verbindung mit den SV-Lehrern und der Schulleitung.
6. Klassenräume
Das Aufräumen und Säubern der Klassenräume wird von den Schülern am Ende der letzten Unterrichtsstunde im
Unterrichtsraum übernommen.
Klasse und Klassenlehrer bestimmen einen Ordnungsdienst für diese Aufgabe; dieser wird im Klassenbuch vermerkt.
Der Ordnungsdienst sorgt für
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die Sauberkeit des Raumes,
das Schließen der Fenster,
das Ausschalten des Lichts,
das Leeren der Mülleimer,
das Säubern der Tafel(n)
das Aufräumen der Schränke,
das tägliche Überprüfen der klasseneigenen Gegenstände und Geräte.
Darüber hinaus ist jeder Schüler verpflichtet,
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die Stühle hochzustellen,
auf bzw. unter seinem Tisch die Abfälle zu beseitigen und
den Boden im Umkreis zu säubern.
Der jeweilige Fachlehrer der letzten Unterrichtsstunde stellt dafür genügend Zeit (ca. 2-3 Minuten) zur Verfügung.
Er sorgt auch dafür, dass der Raum abgeschlossen wird.
Der Klassenlehrer bestimmt die Sitzordnung. Nach jeder Unterrichtsstunde ist die ursprüngliche Sitzordnung
wiederherzustellen und die Tafel für die nächste Stunde sauber zu übergeben.
Mit den Klassenlehrern und Fachlehrern gestalten die Schüler ihren Klassenraum vor allem mit Unterrichtsergebnissen.
Ausgehängte Zeichnungen und ausgestellte Schülerarbeiten dürfen nicht beschädigt werden.
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7. Fachräume
Nutzung und Pflege der Fachräume sind in Nutzungsplänen der Fachschaften geregelt.
8. Umwelterziehung
Müllreduzierung und -vermeidung
Zum Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen ist die Vermeidung bzw. Reduzierung von Müll unabdingbar.
Der Müll wird getrennt in die dafür vorgesehenen Eimer abgelegt.
Gegenständen werden nicht aus den Fenstern geworfen. Besonders das Verunreinigen der Gräfte muss vermieden
werden.
9. Gesundheitserziehung
Rauchen und Alkohol, Suchtmittel
Rauchen ist in der Schule, auf dem Schulhof und im Schulgelände verboten.
Alkoholgenuss in der Schule, auf dem Schulhof, im Schulgelände und bei Klassenfahrten ist verboten.
Besitz, Konsum und Weitergabe von Suchtmitteln jeder Art sind im Schulgelände und Schulgebäude untersagt.
Gefährliche Gegenstände/Aktivitäten
Alle gefährlichen Aktivitäten (z.B. Skateboard fahren, Rollerskate fahren, Roller fahren, Spielen mit festen Bällen,
Schneeball werfen, Betreten der Gräfte bei Gefrieren) und das Mitbringen gefährlicher Gegenstände (z.B. Laserpointer,
Messer, Waffen, Sprühdosen, Feuerwerkskörper) sind untersagt.
Bei den Ballspielen während der Pausen dürfen nur Softbälle gebraucht werden.
Spucken
Spucken im Schulgebäude, auf dem Schulhof und im Schulgelände ist unhygienisch und hat daher zu unterbleiben.
Toiletten
Die Toiletten sind kein Aufenthaltsraum. Sie müssen sauber sein. Die Innenaufsichten achten auf eine den Regeln
gemäße Nutzung.
10. Unfallverhütung
Verhalten bei Unfällen
Jeder Unfall im Bereich der Schule oder auf dem Schulweg ist unverzüglich im Sekretariat zu melden. Der Fachlehrer
und das Sekretariat informieren bei Bedarf die Erziehungsberechtigten.
Fensterbänke dürfen wegen der damit verbundenen Gefahren nicht als Sitzgelegenheit benutzt werden.
Feueralarm
Die Anzeige geschieht durch ununterbrochenes Klingelzeichen.
Alle Schüler verlassen das Gebäude auf den vorgeschriebenen Fluchtwegen und stellen sich klassenweise auf den
bestimmten Sammelplätzen auf. Die Feuerwehrzufahrten sind unbedingt freizuhalten.
Klassenbücher sind mitzunehmen, Fenster zu schließen, Türen zuzumachen, aber nicht abzuschließen.
11. Versicherungsschutz/Haftung
Fremdes Eigentum/Diebstahl/Zerstörung
Fremdes Eigentum ist unbedingt zu achten. Wer fahrlässig oder mutwillig Schuleigentum oder das Eigentum von
Mitschülern beschädigt, wird dem Sekretariat gemeldet und muss den Schaden ersetzen.
Wertgegenstände und größere Geldbeträge
Wertgegenstände und größere Geldbeträge bringen wir möglichst nicht mit in die Schule. In Ausnahmefällen können sie
zur Aufbewahrung im Büro abgegeben werden.
Bei Verlust von Wertsachen im Schulgebäude oder auf dem Schulgelände gibt es keine Haftung.
Fundsachen
Fundsachen sind im Büro abzugeben.
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Jeder Schüler hilft durch besondere Aufmerksamkeit, dass keine Fahrräder gestohlen oder beschädigt werden.
Fahrräder, Mofas und Roller sind durch die Schule nicht versichert.
12. Hausrecht
Der Schulleiter nimmt das Hausrecht nach § 59 Abs.2 des SchulG NRW und nach § 23 der Allgemeinen Dienstordnung
im Auftrag des Schulträgers wahr, während seiner Abwesenheit die stellvertretende Schulleiterin.
Gastschüler sollen in der Regel nicht am Unterricht teilnehmen. Sondergenehmigungen erteilt die Schulleitung.
Klassenfeste am Spätnachmittag bedürfen der Zustimmung des Schulleiters und der Absprache mit dem Hausmeister.
Das Verteilen von Flugblättern und Zeitungen im Schulgelände, auf dem Schulhof oder im Schulgebäude ist nur nach
Genehmigung des Schulleiters erlaubt.
Der Hausmeister ist mitverantwortlich für die Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit auf dem Schulgelände und hat Schäden
an den Schulanlagen und Einrichtungsgegenständen abzuwenden. Er ist daher berechtigt, den Schülern in diesem
Zusammenhang Anweisungen zu erteilen. Außerdem kann er Unbefugte vom Schulgelände weisen.
Das Befahren des Schulgeländes und besonders des Schulhofes durch Fahrzeuge ist in den Pausen verboten und
außerhalb der Pausen nur mit Genehmigung des Schulleiters gestattet.
Fahrräder, Mopeds, Mofas, Motorräder
Fahrräder, Mopeds, Mofas und Motorräder werden auf die dafür vorgesehenen Abstellplätze gestellt.
Sekretariat
Das Sekretariat ist besetzt von 7.30 - 13.30 Uhr.
Alle Besucher der Schule melden sich zunächst im Büro.
Schüler betreten einzeln das Büro.
13. Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen
Die Anwendung von Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen richtet sich nach dem Neuen Schulgesetz NRW.
Ordnungsmaßnahmen kommen in der Regel erst in Betracht, wenn durch erzieherische Maßnahmen eine
Verhaltensänderung des Schülers nicht erreicht werden konnte.
Störungen des Unterrichts, Fehlzeiten und Verspätungen werden in Aktennotizen bzw. in Klassenbucheintragungen
festgehalten. Bei wiederholtem Fehlverhalten erfolgt eine Benachrichtigung der Eltern.
Fehlzeiten und Verspätungen werden auf allen Zeugnissen ausgewiesen.
Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten werden mit den Notenstufen „sehr gut“, „gut“, „befriedigend“ und
„unbefriedigend“ auf den Zeugnissen in Form von Kopfnoten vermerkt.
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