Hausordnung - bei der LBE Emmen
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Hausordnung - bei der LBE Emmen
Hausordnung 1. Allgemeine Bestimmungen Das Zusammenleben in einem Mehrfamilienhaus erfordert bestimmte Richtlinien, vor allem aber gegenseitige Rücksichtsnahme. Gegenseitige Toleranz heisst nicht, seinen Freiraum ausnützen, bis jemand reklamiert, sondern im Interesse eines friedlichen Zusammenlebens einige wichtige Grundsätze zu beachten. Der Mieter ist für Schäden, für die er verantwortlich ist oder die aus der Nichtbeachtung dieser Hausordnung entstehen, dem Vermieter gegenüber haftbar. Wir empfehlen den Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung. Bei der Installation von Geschirrspül- und Etagenwaschmaschinen ist der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung obligatorisch. 2. Gegenseitige Rücksichtsnahme Ruhe Die Hausbewohner vermeiden Ruhestörungen jeder Art. Sie achten auf ruhiges Schliessen der Haus-, Wohnungs- und Lifttüren, der Rollladen usw. Ab 22.00 Uhr beginnt die Nacht- und Ruhezeit. Die Mittagsruhe dauert von 12.00 bis 14.00 Uhr. Radios, Fernseher, Musikgeräte usw. müssen so eingestellt werden, dass Dritte nicht belästigt werden (Zimmerlautstärke). Das Musizieren vor 8.00 und nach 20.00 Uhr, so wie während der Mittagspause von 12.00 bis 14. 00 Uhr ist untersagt. Kinder Den Kindern ist die notwendige Aufsicht zu schenken. Den Spielbedürfnissen von Kindern ist in angemessener Weise Rechnung zu tragen. Insbesondere dürfen sie auf den dafür vorgesehenen Flächen spielen. Aus Sicherheitsgründen dürfen sie sich nicht im Keller, in der Tiefgarage oder ähnlichen Gemeinschaftseinrichtungen aufhalten. Der Hauseingang, das Treppenhaus und der Lift dürfen nicht als Spielort benutzt werden. Das Beschmutzen oder Bemalen der Häuserfassaden und Treppenhauswänden ist untersagt. Strassenkreiden dürfen nur dort verwendet werden, wo der Boden durch Regen wieder gereinigt wird. Kinder dürfen auf der zum Haus gehörenden Wiese spielen, Zelte und Planschbecken aufstellen, soweit dies nicht zu unzumutbarer Belästigung für die Mitmieter oder Schädigung der Anlage führt. Auf die Bepflanzung ist Rücksicht zu nehmen. Bälle dürfen nicht gegen Gebäudewände, Garagentore, Türen und Pflanzungen geschossen, geworfen oder geprellt werden. Die Vorschriften betreffend Benutzung der gemeinsamen Spiel- und Rasenfelder der Miteigentümergemeinschaften sind verbindlich. Die Sauberhaltung des Spielplatzes und Sandkastens nebst Umgebung gehört zu den Aufgaben der Eltern, deren Kinder dort spielen. Auch die Kinder selbst sind aufgerufen, in ihrem Spielbereich für Sauberkeit zu sorgen. Die Eltern der spielenden Kinder haben darauf zu achten, dass das benutzte Spielzeug nach Beendigung des Spielens weggeräumt wird. Kinder unter 6 Jahren dürfen den Lift nur in Begleitung einer erwachsenen Person benützen. Tiere Kleintiere wie Hamster, Mäuse, Meerschweinchen, Zwerghasen, Kanarienvögel und Zierfische können in der Wohnung gehalten werden, soweit sich deren Anzahl und die Art der Haltung im üblichen Rahmen hält. Das Halten von anderweitigen grösseren Haustieren bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Die Erlaubnis zur Tierhaltung kann von Bedingungen abhängig gemacht oder mit Auflagen verbunden werden. Tiere müssen in jedem Fall artgerecht, sauber und mit Rücksicht auf die Nachbarn gehalten werden. Bei Haustieren ist darauf zu achten, dass diese sich nicht ohne Aufsicht in den Aussenanlagen, im Treppenhaus oder anderen Gemeinschaftseinrichtungen aufhalten. Verunreinigungen sind sofort zu entfernen. Von den Spielplätzen sind die Haustiere fernzuhalten. 1/20.02.2008/rb Umgebung Die Benutzung der Grünflächen und der Plätze steht grundsätzlich allen offen. Gegenseitige Rücksichtsnahme ist notwendig. Dies betrifft insbesondere die Ordnung (herumliegendes Spielzeug, Abfall usw.). Pflege und Unterhalt der Umgebung sind Aufgaben der Liberalen Baugenossenschaft Emmen (LBE). Das dauernde Aufstellen von Gartenmöbeln und anderen Gegenständen sowie Einpflanzungen ausserhalb der vermieteten Flächen bedarf der schriftlichen Zustimmung der LBE. Das Abstellen von motorisierten Fahrzeugen auf nicht gekennzeichneten Plätzen, Gehwegen und Grünflächen ist nicht gestattet. Autos und Motorräder dürfen auf dem Grundstück weder gewaschen noch dürfen Ölwechsel und Reparaturen durchgeführt werden. Beim Befahren der Garageneinfahrten und Parkplätzen ist Schritttempo einzuhalten. Das Abstellen von Fahrrädern ist nur auf den dafür vorgesehenen Flächen und im Fahrradkeller gestattet. Besucherparkplätze sind ausschliesslich für Besucher bestimmt. Sämtliche Mieter sind verpflichtet, ihre Autos auf den von ihnen gemieteten Parkplätzen zu parkieren. Jeder Mieter muss so viele Abstellplätze mieten, wie Autos im entsprechenden Haushalt vorhanden sind. Firmenfahrzeuge werden mitgezählt. Einstellhallen / Garagen Es gelten die Vorschriften der Kantonalen Gebäudeversicherung. Autoeinstellhallenplätze dürfen nicht für andere Zwecke (z.B. als Werkstätten oder Lagerräume) benützt werden. Lagerung und Umfüllen von Treibstoff ist nicht gestattet. Fluchtwege und Löscheinrichtung müssen jederzeit frei und ungehindert genutzt werden können. Waschboxen in Einstellhallen dienen ausschliesslich der Reinigung von Fahrzeugen. Geruchsemissionen / Grillieren Auf die übrigen Hausbewohner/innen muss Rücksicht genommen werden. Auf allen Balkonen ist das Grillieren mit offener Flamme (Holzkohle, Holz usw.) verboten. Grillieren mit Gas- oder Elektrogrill wird auf Zusehen hin geduldet. Die feuerpolizeilichen Vorschriften sind strikte einzuhalten. Ordnung / Sauberkeit / Hygiene Die Mieter sind gehalten, im eigenen Interesse und zur Aufrechterhaltung des Hausfriedens in der Wohnung, in den allgemeinen Räumen sowie auf den Balkonen, Sitzplätzen und um das Haus herum auf Ordnung und Sauberkeit zu achten. Die Wohnung ist auch in der kalten Jahreszeit ausreichend zu lüften. Dies erfolgt durch möglichst kurzes, aber mehrmaliges Öffnen der Fenster. Zum Treppenhaus hin darf die Wohnung, vor allem aber die Küche, nicht entlüftet werden. Grundsätzlich gehört kein Hausrat ins Treppenhaus und in die allgemeinen Räume. Die Hausbewohner sorgen dafür, dass Treppenhaus, Hausflur, Zugangswege und sonstige gemeinsame Räume bzw. Aussenflächen ungehindert benützt werden können. Fahrräder, Kinderwagen und Kinderfahrzeuge dürfen ausser im eigenen Kellerabteil nur in den hierfür vorgesehen Räumen eingestellt werden. Andere Gegenstände wie Möbelstücke und Kisten dürfen nicht in den gemeinsamen Räumen abgestellt oder gelagert werden. Der Vermieter kann eine verbindliche Reinigungsordnung erlassen. Ausserordentliche Verunreinigungen sind auch dort vom Verursacher selbst zu beseitigen, wo Reinigungsarbeiten sonst durch den Hauswart besorgt werden. Blumenbretter und Blumenkästen dürfen nur innerhalb der Balkonbrüstungen montiert werden. Beim Giessen von Blumen ist darauf zu achten, dass das Wasser nicht an der Hauswand herunter läuft und auf die Fenster, Balkone oder Sonnenstoren anderer Mieter tropft. Das Füttern von Vögeln auf Fenstersims, Balkon und Sitzplätzen ist zu unterlassen. Das Ausschütteln und Ausklopfen von Behältnissen, Decken usw. aus Fenstern und von Terrassen bzw. Balkonen ist nicht gestattet. 2/20.02.2008/rb Parabolantennen mit einem Durchmesser bis 0,6m werden geduldet, sofern diese hinter den Balkonbrüstungen platziert sind. Die Antennen dürfen weder mit der Gebäudehülle noch mit der Balkonbrüstung fest verbunden werden. Sicherheit Aufmerksamkeit schafft Sicherheit. Besondere Beobachtungen können den Hauswartinnen und Hauswarten, der Verwaltung oder der Polizei gemeldet werden. Haustüren, Kellereingänge usw. sind grundsätzlich immer geschlossen zu halten. Das Lagern von feuergefährlichen, leicht entzündbaren sowie Geruch verursachenden Stoffen im Keller in Garagen und Einstellhallen ist untersagt. Sonnenstoren dürfen bei Wind und Regenwetter nicht ausgestellt bleiben. An den im Schutzraum vorhandenen Installationen darf nichts verändert werden. Eine ausdrücklich schriftliche Zustimmung des Vermieters ist für die Verwendung von privaten Apparaten mit Wasseranschluss nötig. Dies erfordert zudem den Abschluss einer Mieterhaftpflichtversicherung. Motorräder, Roller, Mofas usw. dürfen weder im Velokeller noch in Kellerabteilen eingestellt werden. Das Abbrennen von Feuerwerks- und Knallkörpern in den Innenhöfen und Anlagen sowie auf den allgemeinen Wegen und Plätzen ist nicht gestattet. 3. Abfälle Die Vorschriften der Gemeinde Emmen sind einzuhalten. Abfall in Kehrichtsäcken gehört nicht auf den Balkon oder ins Treppenhaus, sondern in den dafür bestimmten Säcken in den Abfallcontainer. Die Kehrichtsäcke dürfen nicht vor oder neben den Containern deponiert werden. Sperrgut kann kostengünstig über das Abfuhrwesen entsorgt werden (vgl. Abfallkalender der Gemeinde Emmen). Sperrgut ist frühestens am Vorabend des Abfuhrtages, versehen mit den entsprechenden Sperrgutmarken, bereitzustellen. Papier und Karton muss getrennt entsorgt werden. Wegwerfwindeln, Damenbinden, Slipeinlagen, Katzenstreu usw. gehören auf keinen Fall ins WC sondern in den Kehrichtsack. 4. Waschküche / Trocknungsräume Turnus Der vom Vermieter festgelegte Turnus der Waschküchenbenützung ist einzuhalten. Es ist dem Mieter gestattet, seinen ihm zugeteilten Waschtag einem Mieter im Haus abzutreten oder abzutauschen. Die Verantwortung für die richtige Abgabe der Waschküche liegt aber in jedem Fall bei dem auf dem Waschküchenplan angegebenen Mieter. Waschzeiten Zwischen 22.00 und 7.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen darf die Waschmaschine, Tumbler, Wäschetrockner usw. nicht benutzt werden. Die Wäsche darf nur in den zum Trocknen vorgesehenen Räumlichkeiten aufgehängt werden. Die benutzten Räume sind so bald als möglich wieder frei zu geben. Wäscheständer (Stewi) müssen nach Gebrauch wieder versorgt werden. Reinigung Nach beendigter Wäsche sind die Waschmaschine, Waschküche und der Trockenraum gründlich zu reinigen. Waschmaschine: Die Trommel trocken ausreiben und unbedingt auf liegen gebliebene kleine Wäschestücke, Knöpfe, Fäden etc. zu kontrollieren. Die Türe ist offen zu lassen. Waschtrog: Innen und aussen reinigen und nachtrocknen. Hahnen, Chromteile ebenfalls reinigen und glanztrocknen. Fenster, Türen: Bei Verschmutzung sind die Fenster und Türen zu reinigen. 3/20.02.2008/rb Übergabe der Waschküche Die Waschküche sowie der Trockenraum müssen zeitgerecht übergeben werden. Festgestellte Schäden oder Störungen an der Waschmaschine und Waschküche sind sofort dem Hauswart zu melden. Sicherheit Wegen Explosionsgefahr ist der Gebrauch von Gasolin, Benzin, Petrol und anderen Explosivstoffen unbedingt zu vermeiden. 5. Eigentums- und Besichtigungsrecht Der Vermieter ist berechtigt, die Räume des Mieters zur Wahrung seiner Rechte zu betreten. Über den Termin hat er sich mit dem Mieter zu verständigen. Für eine Wiedervermietung steht auch neuen Mietinteressenten das Besichtigungsrecht zu. Über den Termin hat sich der Vermieter mit dem Mieter zu verständigen. In der Regel gelten folgende Besichtigungszeiten: 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 19.00 Uhr. 6. Besondere Vorschriften und Sonderordnungen Der Vermieter ist berechtigt, neben dieser allgemeinen Hausordnung noch besondere Hausordnungen oder Vorschriften für jedes einzelne Haus zu erlassen, in welchen die Besonderheiten geregelt werden, die im einzelnen Objekt gelten. Soweit solche spezielle Hausordnungen oder Waschküchenordnungen der vorliegenden allgemeinen Hausordnung widersprechen oder vorliegende Hausordnung nicht nur ergänzen, gehen sie im Einzelfall vor. Die Mieter eines Hauses sind berechtigt, dem Vermieter solche Sondervorschriften vorzuschlagen. Die Vorschläge sollen von der Mehrzahl der Mieter unterzeichnet werden. Über den Vorschlag entscheidet der Vermieter, resp. der Vorstand. 7. Schlussbestimmungen Die Hausordnung ist integrierender Bestandteil des Mietvertrages. Den Anordnungen der Liberalen Baugenossenschaft (Vorstandsmitglieder, Mitglieder der Geschäftsstelle) ist Folge zu leisten. Schwerwiegende Verstösse im Sinne des Mietrechts berechtigen die Liberale Baugenossenschaft Emmen nach erfolgloser schriftlicher Mahnung, die Auflösung des Mietverhältnisses einzuleiten. Die Hausordnung ersetzt alle früheren Ausgaben von Hausordnungen und tritt am 1. Juli 2005 in Kraft. Liberale Baugenossenschaft Emmen Ober-Kapf 1a 6020 Emmenbrücke 4/20.02.2008/rb