Vereinbarung über Gartennutzung

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Vereinbarung über Gartennutzung
Vereinbarung über Gartennutzung
zwischen
als Vermieter
und
als Mieter
Der Vermieter überlässt dem Mieter
❑ für die Dauer des Mietverhältnisses
❑ für folgenden Zeitraum:
den nachfolgend näher bezeichneten Garten:
Der Mieter übernimmt auf eigene Kosten die laufende Pflege des Gartens. Die Gartengeräte und das Material zur
Pflege des Gartens beschafft der Mieter auf eigene Kosten.
Der Mieter verpflichtet sich, den Garten lediglich als Ziergarten oder Nutzgarten gärtnerisch zu nutzen und nur
Zierpflanzen anzupflanzen, die leicht wieder entfernt werden können. Bäume und Sträucher dürfen nur mit
Zustimmung des Vermieters gepflanzt werden.
Gartenhäuser, Gartenlauben oder andere Aufbauten jeder Art sind
❑ nicht erlaubt.
❑ nur mit Zustimmung des Vermieters erlaubt.
Gleiches gilt auch für jegliche Aufbauten, die Tieren als Unterkunft dienen sollen.
Das Halten von Tieren im Garten ist nur mit Zustimmung des Vermieters erlaubt. Das gilt insbesondere auch für
die Käfighaltung von Tieren wie Hähnen und Hühnern.
Ein Grillplatz darf im Garten
❑ nicht eingerichtet werden.
❑ nur mit Erlaubnis des Vermieters eingerichtet werden.
❑ Das Abstellen jedweder Art von Fahrzeugen im Garten ist untersagt.
❑ Der Mieter darf ausschließlich folgende Fahrzeuge im Garten abstellen:
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Der Mieter verpflichtet sich, bei Beendigung des Mietverhältnisses auf Verlangen des Vermieters den ursprünglichen Zustand des Gartens auf eigene Kosten wiederherzustellen.
Ort, Datum
Ort, Datum
Vermieter
Mieter

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