Wann darf der Vermieter wegen Eigenbedarfs kündigen?

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Wann darf der Vermieter wegen Eigenbedarfs kündigen?
TIPP
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Wann darf der Vermieter wegen
Eigenbedarfs kündigen?
Der Mieter hat einen Schadenersatzanspruch für
Umzugs-, Makler-, Prozess- und Mehrkosten, die beim
Einzug in eine vergleichbare neue Wohnung entstehen.
Was machen andere? Was geht, was nicht?.
Beispiel 1: Pflegebedarf.
Das Problem – die Rechtslage
Der Vermieter muss ein berechtigtes Interesse an der
Kündigung seiner Wohnung nachweisen. Dazu muss er
im Kündigungsschreiben detaillierte Gründe angeben.
Das reicht nicht: „Wir wollen die Wohnung für die Großeltern“ oder „Ich habe Eigenbedarf“.
Eigenbedarf kann auch nicht geltend gemacht werden,
wenn der Vermieter neben der beanspruchten noch eine
Ausweichwohnung im Haus beziehen könnte.
Erfolgreich handeln – was ist zu tun?
Am einfachsten: Der Vermieter will den Wohnraum für
sich selbst und für die eigene Familie nutzen. Aber auch
das Überlassen an Familienangehörige oder andere Mitglieder des Haushalts ist möglich.
Generell sind bei Eigenbedarf des Vermieters diese Verwandten wohnberechtigt: Ehefrau, Eltern, Schwiegereltern und Kinder des Vermieters, seine Geschwister, Enkel
oder Stiefkinder. Nur im Ausnahmefall ausziehen muss
der Mieter bei Schwager, Neffen und Nichten des Vermieters, der hierfür einen besonders engen Kontakt nachzuweisen hat. Das muss ihn moralisch verpflichten, solchen
Verwandten den Wohnraum zu überlassen.
Achtung Falle 1: Wegfall nach Kündigung!.
Fällt der Eigenbedarf des Vermieters nach bereits ausgesprochener Kündigung dem Mieter gegenüber weg, ist
der Vermieter zur Mitteilung verpflichtet und muss dem
Mieter anbieten, das Mietverhältnis weiter bestehen zu
lassen. Versäumt er das, kann der Mieter Schadenersatz
von ihm fordern – siehe Falle 2.
Achtung Falle 2: Vorgetäuschter Eigenbedarf!.
Anzeichen für vorgetäuschten Eigenbedarf sind langes
Leerstehen der Wohnung nach dem Auszug des Mieters,
teures Weitervermieten durch den Vermieter oder gar
Verkauf der Wohnung des ehemaligen Mieters.
DIE 52 BESTEN TIPPS FÜR VERWALTER
Die alte Mutter braucht Pflege und wohnte bisher in der
Wohnung des Vermieters. Für sie darf der Vermieter
wegen Eigenbedarfs kündigen – wenn die Mieter seiner
Wohnung nicht selbst pflegebedürftig sind und der
Umzug für sie keine soziale Härte darstellt. Ein Gericht
würde hier den Einzelfall prüfen. Möglich ist auch, dass
der Vermieter die Wohnung kündigt, um ein Au-PairMädchen einziehen zu lassen, das ihn in seiner im selben
Haus befindlichen Wohnung pflegen soll. Das entschied
der Bundesgerichtshof erst kürzlich.
Beispiel 2: Sozialklausel.
Besondere Härte: Der Mieter ist schwer erkrankt – oder
zu alt oder zu gebrechlich, schwerbehindert, oder es
besteht eine Schwangerschaft („fortgeschritten“, ab
etwa 5. Monat) – und kann die Wohnung deshalb nicht
räumen. Dann darf er der Kündigung widersprechen und
verlangen, das Mietverhältnis fortzusetzen.
Beispiel 3: Umwandeln von Miet- in .
Eigentumswohnungen.
Die bewohnten Wohnungen im Mehrfamilienhaus, das
dem Vermieter gehört, sollen verkauft und verschenkt
werden. Rechtlich ist entschieden: Kauf oder Schenkung
brechen die Miete nicht. Die Mieter können zu den
Bedingungen, die in ihrem Mietvertrag stehen, in der
Wohnung bleiben. Die Miete zahlen sie künftig aber an
den neuen Eigentümer.
Bei einer solchen Wohnungsumwandlung gehen die Mieterrechte noch weiter. Sie dürfen die Wohnung selbst
erwerben und haben dafür ein Vorkaufsrecht. Das gilt
nur dann nicht, wenn der Vermieter die Wohnung an
einen Angehörigen verkaufen will.
Fazit
Berechtigtes Interesse am Eigenbedarf heißt ausnahmslos detaillierte Gründe – vermeiden Sie „Wischi-WaschiArgumente“!