Wann darf der Vermieter wegen Eigenbedarfs kündigen?
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Wann darf der Vermieter wegen Eigenbedarfs kündigen?
TIPP 36 Wann darf der Vermieter wegen Eigenbedarfs kündigen? Der Mieter hat einen Schadenersatzanspruch für Umzugs-, Makler-, Prozess- und Mehrkosten, die beim Einzug in eine vergleichbare neue Wohnung entstehen. Was machen andere? Was geht, was nicht?. Beispiel 1: Pflegebedarf. Das Problem – die Rechtslage Der Vermieter muss ein berechtigtes Interesse an der Kündigung seiner Wohnung nachweisen. Dazu muss er im Kündigungsschreiben detaillierte Gründe angeben. Das reicht nicht: „Wir wollen die Wohnung für die Großeltern“ oder „Ich habe Eigenbedarf“. Eigenbedarf kann auch nicht geltend gemacht werden, wenn der Vermieter neben der beanspruchten noch eine Ausweichwohnung im Haus beziehen könnte. Erfolgreich handeln – was ist zu tun? Am einfachsten: Der Vermieter will den Wohnraum für sich selbst und für die eigene Familie nutzen. Aber auch das Überlassen an Familienangehörige oder andere Mitglieder des Haushalts ist möglich. Generell sind bei Eigenbedarf des Vermieters diese Verwandten wohnberechtigt: Ehefrau, Eltern, Schwiegereltern und Kinder des Vermieters, seine Geschwister, Enkel oder Stiefkinder. Nur im Ausnahmefall ausziehen muss der Mieter bei Schwager, Neffen und Nichten des Vermieters, der hierfür einen besonders engen Kontakt nachzuweisen hat. Das muss ihn moralisch verpflichten, solchen Verwandten den Wohnraum zu überlassen. Achtung Falle 1: Wegfall nach Kündigung!. Fällt der Eigenbedarf des Vermieters nach bereits ausgesprochener Kündigung dem Mieter gegenüber weg, ist der Vermieter zur Mitteilung verpflichtet und muss dem Mieter anbieten, das Mietverhältnis weiter bestehen zu lassen. Versäumt er das, kann der Mieter Schadenersatz von ihm fordern – siehe Falle 2. Achtung Falle 2: Vorgetäuschter Eigenbedarf!. Anzeichen für vorgetäuschten Eigenbedarf sind langes Leerstehen der Wohnung nach dem Auszug des Mieters, teures Weitervermieten durch den Vermieter oder gar Verkauf der Wohnung des ehemaligen Mieters. DIE 52 BESTEN TIPPS FÜR VERWALTER Die alte Mutter braucht Pflege und wohnte bisher in der Wohnung des Vermieters. Für sie darf der Vermieter wegen Eigenbedarfs kündigen – wenn die Mieter seiner Wohnung nicht selbst pflegebedürftig sind und der Umzug für sie keine soziale Härte darstellt. Ein Gericht würde hier den Einzelfall prüfen. Möglich ist auch, dass der Vermieter die Wohnung kündigt, um ein Au-PairMädchen einziehen zu lassen, das ihn in seiner im selben Haus befindlichen Wohnung pflegen soll. Das entschied der Bundesgerichtshof erst kürzlich. Beispiel 2: Sozialklausel. Besondere Härte: Der Mieter ist schwer erkrankt – oder zu alt oder zu gebrechlich, schwerbehindert, oder es besteht eine Schwangerschaft („fortgeschritten“, ab etwa 5. Monat) – und kann die Wohnung deshalb nicht räumen. Dann darf er der Kündigung widersprechen und verlangen, das Mietverhältnis fortzusetzen. Beispiel 3: Umwandeln von Miet- in . Eigentumswohnungen. Die bewohnten Wohnungen im Mehrfamilienhaus, das dem Vermieter gehört, sollen verkauft und verschenkt werden. Rechtlich ist entschieden: Kauf oder Schenkung brechen die Miete nicht. Die Mieter können zu den Bedingungen, die in ihrem Mietvertrag stehen, in der Wohnung bleiben. Die Miete zahlen sie künftig aber an den neuen Eigentümer. Bei einer solchen Wohnungsumwandlung gehen die Mieterrechte noch weiter. Sie dürfen die Wohnung selbst erwerben und haben dafür ein Vorkaufsrecht. Das gilt nur dann nicht, wenn der Vermieter die Wohnung an einen Angehörigen verkaufen will. Fazit Berechtigtes Interesse am Eigenbedarf heißt ausnahmslos detaillierte Gründe – vermeiden Sie „Wischi-WaschiArgumente“!