Zeitmietvertrag für einen Partyraum

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Zeitmietvertrag für einen Partyraum
Zeitmietvertrag für einen Partyraum
zwischen
Karl Heinz Oellers Hausen 62 41751 Viersen (Vermieter)
und
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(Mieter)
Für die Zeit vom ____ . _____ . ______
_____ Uhr bis ____ . _____ . ______
_____ Uhr
Zum Preis von _________________ €
Eine Kaution ist in Höhe von _________ € ist bei Vertragsabschluß zu entrichten.
1.
Mietgegenstand
Partyraum Hausen 60
2.
Vertragszweck
Vertragszweck ist die begrenzte Vermietung eines Partyraumes des Vermieters an den Mieter
3.
Nutzungsart
Der Partyraum darf nur für eine private Familienfeier genutzt werden, eine anders geartete Veranstaltung ins besondere zum Zwecke
von Gewinnerwirtschaftung, ist untersagt.
4.
Dekoration
Die Dekoration wird vom Mieter in Eigenregie übernommen, kann aber auf Wunsch gestellt werden. Hierzu muß ein gesonderter
Vertrag in schriftlicher Form geschlossen werden.
5.
Inventar
Zum Inventar des Mietgegenstandes gehören Stühle, Tische, Stehtische, eine Küchenzeile und eine Theke. Gläser sowie Geschirr
zählen nicht zum Inventar und müssen vom Mieter gestellt werden.
6.
Rückgabe der Mietsache
Die Mietsache muß zum oben angegebenen Zeitpunkt gereinigt an den Vermieter gereinigt zurückgegeben werden.
Bei Mietdauerüberschreitung wird ein anteiliger Mietzins zusätzlich erhoben. Bei unsachgemäßer oder nicht durchgeführter Reinigung
wird eine Reinigungspauschale in Höhe von 60,-€ erhoben
7.
Haftung
Alle Schäden die durch den Mieter oder seinen Gästen verursachten Schäden werden dem Mieter in Rechnung gestellt
Für durch Dritte entstandene Schäden ist der Vermieter nur bei grober Fahrlässigkeit seitens des Vermieters haftbar.
8.
Zusatzvereinbarungen
Zusatzvereinbarung bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabredungen bestehen nicht
9.
Salvatoresche Klausel
Sollten Teile oder komplette Klauseln dieses Vertrages ungültig sein, wird dadurch nicht der Vertrag in Gänze nichtig, An die Stelle der
unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der
wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise
undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der
Vertrag als lückenhaft erweist. § 139 BGB findet keine Anwendung.“
Viersen, den ______. ______ . ________
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(Mieter)
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(Vermieter)

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