- Scheffler Logistics

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www.scheffler-logistics.com
Käufer
Entladung
Zoll
Spediteur
Frachtterminal
Hafen
Transport
Hafen
Frachtterminal
Spediteur
Beladung
Zoll
Verkäufer
Incoterms® 2010
EXW – Ab Werk (bennanter Lieferort)
FCA – Frei Frachtführer (bennanter Lieferort)
FOB – Frei an Bord (bennanter Verschiffungshafen)
CFR – Kosten und Fracht (bennanter Bestimmungshafen)
CIF – Kosten, Versicherung und Fracht (bennanter Verschiffungshafen)
CPT – Frachtfrei (bennanter Bestimmungsort)
CIP – Frachtfrei versichert (bennanter Bestimmungsort)
DAT – Geliefert Terminal (bennantes Terminal im Bestimmungshafen/-ort)
DAP – Geliefert benannter Ort (bennanter Bestimmungsort)
DDP – Geliefert verzollt (bennanter Bestimmungsort)
= Risiko
= Kosten
Wir arbeiten ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteur-bedingungen 2017 (ADSp 2017).
Hinweis: Die ADSp 2017 weichen in Ziffer 23 hinsichtlich des Haftungshöchstbetrages für Güterschäden (§ 431 HGB) vom Gesetz ab, indem sie die Haftung bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung und
bei unbekanntem Schadenort auf 2 SZR/kg und im Übrigen die Regelhaftung von 8,33 SZR/kg zusätzlich auf 1,25 Millionen Euro je Schadenfall sowie 2,5 Millionen Euro je Schadenereignis, mindestens aber 2 SZR/kg, beschränken.
Hannoversche Volksbank 00 269 573 00 (BLZ 251 900 01) · IBAN: DE62 2519 0001 0026 9573 00 · BIC: VOHADE2H · Commerzbank Hannover 05 206 066 00 (BLZ 250 800 20) · IBAN: DE64 2508 0020 0520 6066 00 · BIC: DRESDEFF250
Postbank Hannover 0 086 196 303 (BLZ 250 100 30) · IBAN: DE61 2501 0030 0086 1963 03 · BIC: PBNKDEFF
Persönlich haftende Gesellschaft: Raben Services GmbH · Geschäftsführer: Uwe Hasselberg, Isabella Kirschbaum · Amtsgericht Hannover: HRA 20604
St.-Nr.: 2720208307 · USt-IdNr.: DE 115833616 · Gerichtsstand Hannover
SEEFRACHT
FAS – Frei Längsseite Schiff (bennanter Verschiffungshafen)
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Klauseln für alle Transportarten:
EXW
“EX Works / Ab Werk“ bedeutet, dass der Verkäufer seine Lieferverpflichtung bereits dann
erfüllt, wenn er die Ware dem Käufer zur vereinbarten Zeit beim Verkäufer oder an einem
anderen benannten Ort (z.B. ab Werk, Fabrik, Lager etc.) zur Abholung bereitstellt.
FCA
“Free CArrier / Frei Frachtführer“ bedeutet, dass der Verkäufer verpflichtet ist, die Ware auf
eigene Rechnung und eigenes Risiko bis zu einem vereinbarten Ort liefern zu lassen und sie
dort dem Frachtführer zu übergeben. Zudem hat er ggf. die Ausfuhrgenehmigung und/oder
andere behördliche Genehmigungen zu beschaffen und alle Zollformalitäten zu erledigen.
CPT
“Carriage Paid To / Frachtfrei“ bedeutet, dass der Verkäufer verpflichtet ist, die Ware dem
Frachtführer oder einer anderen vom Verkäufer benannten Person an einem vereinbarten
Ort zu liefern und einen Beförderungsvertrag bis zum vertraglich vereinbarten
Bestimmungsort abzuschließen. Zudem hat er ggf. die Ausfuhrgenehmigung und/oder
andere behördliche Genehmigungen zu beschaffen und alle Zollformalitäten zu erledigen.
CIP
“Carriage and Insurance Paid to / Frachtfrei versichert”, entspricht der Klausel CPT.
Zusätzlich ist der Verkäufer dazu verpflichtet, eine Transportversicherung für die
Beförderung von der Übergabe an den ersten Frachtführer bis zum Bestimmungsort
abzuschließen und deren Kosten zu tragen.
DAT
“Delivered At Terminal / Geliefert Terminal” bedeutet, dass der Verkäufer zur Lieferung der
Ware an ein bestimmtes Terminal verpflichtet ist. Seine Lieferpflicht hat er erfüllt, sobald die
Ware an dem benannten Terminal von dem ankommenden Beförderungsmittel entladen und
dem Käufer zur Abholung zur Verfügung gestellt wurde. Der Begriff Terminal im Sinne dieser
Vorschrift ist weit zu fassen, hierbei kann es sich um einen Hafenkai, eine Lagerhalle, ein
Containerdepot oder ein Straßen-, Schienen- oder Luftfrachtterminal handeln.
DAP
“Delivered At Place / Geliefert benannter Ort” bedeutet, dass der Verkäufer verpflichtet ist, die
Ware dem Käufer an einem vereinbarten Ort und zu einer bestimmten Zeit auf dem
ankommenden Beförderungsmittel entladebereit zur Verfügung zu stellen. Anders als im Falle
der Klausel DAT hat der Verkäufer seine Lieferpflicht somit nicht erst dann erfüllt, wenn er die
Ware selbst entladen hat.
DDP
“Delivered Duty Paid / Geliefert verzollt“ bedeutet, dass der Verkäufer verpflichtet ist, die zur
Einfuhr bereits freigemachte Ware dem Käufer auf dem ankommenden Beförderungsmittel
entladebereit am vereinbarten Ort zur Verfügung zu stellen.
Wir arbeiten ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteur-bedingungen 2017 (ADSp 2017).
Hinweis: Die ADSp 2017 weichen in Ziffer 23 hinsichtlich des Haftungshöchstbetrages für Güterschäden (§ 431 HGB) vom Gesetz ab, indem sie die Haftung bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung und
bei unbekanntem Schadenort auf 2 SZR/kg und im Übrigen die Regelhaftung von 8,33 SZR/kg zusätzlich auf 1,25 Millionen Euro je Schadenfall sowie 2,5 Millionen Euro je Schadenereignis, mindestens aber 2 SZR/kg, beschränken.
Hannoversche Volksbank 00 269 573 00 (BLZ 251 900 01) · IBAN: DE62 2519 0001 0026 9573 00 · BIC: VOHADE2H · Commerzbank Hannover 05 206 066 00 (BLZ 250 800 20) · IBAN: DE64 2508 0020 0520 6066 00 · BIC: DRESDEFF250
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St.-Nr.: 2720208307 · USt-IdNr.: DE 115833616 · Gerichtsstand Hannover
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Klauseln für See- und Binnenschifftransporte:
FAS
“Free Alongside Ship / Frei Längsseite Schiff“ bedeutet, dass der Verkäufer verpflichtet ist,
die Ware auf eigene Rechnung bis zur Längsseite des Transportschiffes im vereinbarten
Verschiffungshafen zu befördern. Dementsprechend hat er ggf. auch die
Ausfuhrgenehmigung und/oder andere behördliche Genehmigungen zu beschaffen und alle
Zollformalitäten zu erledigen.
FOB
“Free On Board / Frei an Bord” bedeutet, dass der Verkäufer verpflichtet ist, die Ware an Bord
des vom Käufer benannten Schiffes im benannten Verschiffungshafen zu liefern. Zudem hat
er ggf. die Ausfuhrgenehmigung und/oder andere behördliche Genehmigungen zu beschaffen
und alle Zollformalitäten zu erledigen. Der Verkäufer ist jedoch nicht zur Erledigung der
Einfuhrformalitäten sowie zur Zahlung der Einfuhrabgaben verpflichtet.
CFR
“Cost and FReight / Kosten und Fracht“ bedeutet, dass der Verkäufer verpflichtet ist, die Ware
auf eigene Rechnung bis zu einem vereinbarten Lieferort zu liefern und darüber hinaus einen
Vertrag über die Beförderung der Ware bis zum einem Bestimmungshafen abzuschließen.
Zudem hat er ggf. die Ausfuhrgenehmigung und/oder andere behördliche Genehmigungen zu
beschaffen und alle Zollformalitäten zu erledigen.
CIF
“Cost, Insurance and Freight / Kosten, Versicherung, Fracht“ entspricht CFR. Zusätzlich hat
der Verkäufer auf eigene Rechnung eine Transportversicherung abzuschließen
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Wir arbeiten ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteur-bedingungen 2017 (ADSp 2017).
Hinweis: Die ADSp 2017 weichen in Ziffer 23 hinsichtlich des Haftungshöchstbetrages für Güterschäden (§ 431 HGB) vom Gesetz ab, indem sie die Haftung bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung und
bei unbekanntem Schadenort auf 2 SZR/kg und im Übrigen die Regelhaftung von 8,33 SZR/kg zusätzlich auf 1,25 Millionen Euro je Schadenfall sowie 2,5 Millionen Euro je Schadenereignis, mindestens aber 2 SZR/kg, beschränken.
Hannoversche Volksbank 00 269 573 00 (BLZ 251 900 01) · IBAN: DE62 2519 0001 0026 9573 00 · BIC: VOHADE2H · Commerzbank Hannover 05 206 066 00 (BLZ 250 800 20) · IBAN: DE64 2508 0020 0520 6066 00 · BIC: DRESDEFF250
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Persönlich haftende Gesellschaft: Raben Services GmbH · Geschäftsführer: Uwe Hasselberg, Isabella Kirschbaum · Amtsgericht Hannover: HRA 20604
St.-Nr.: 2720208307 · USt-IdNr.: DE 115833616 · Gerichtsstand Hannover