- Scheffler Logistics
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Heinrich Scheffler GmbH & Co. KG · Grovestraße 19 · D – 30853 Langenhagen Telefon Fax – National Fax – Osteuropa Fax – Westeuropa +49 (0) 511 9 78 94-0 +49 (0) 511 9 78 94-22 +49 (0) 511 9 78 94-44 +49 (0) 511 74 30 16 www.scheffler-logistics.com Käufer Entladung Zoll Spediteur Frachtterminal Hafen Transport Hafen Frachtterminal Spediteur Beladung Zoll Verkäufer Incoterms® 2010 EXW – Ab Werk (bennanter Lieferort) FCA – Frei Frachtführer (bennanter Lieferort) FOB – Frei an Bord (bennanter Verschiffungshafen) CFR – Kosten und Fracht (bennanter Bestimmungshafen) CIF – Kosten, Versicherung und Fracht (bennanter Verschiffungshafen) CPT – Frachtfrei (bennanter Bestimmungsort) CIP – Frachtfrei versichert (bennanter Bestimmungsort) DAT – Geliefert Terminal (bennantes Terminal im Bestimmungshafen/-ort) DAP – Geliefert benannter Ort (bennanter Bestimmungsort) DDP – Geliefert verzollt (bennanter Bestimmungsort) = Risiko = Kosten Wir arbeiten ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteur-bedingungen 2017 (ADSp 2017). Hinweis: Die ADSp 2017 weichen in Ziffer 23 hinsichtlich des Haftungshöchstbetrages für Güterschäden (§ 431 HGB) vom Gesetz ab, indem sie die Haftung bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung und bei unbekanntem Schadenort auf 2 SZR/kg und im Übrigen die Regelhaftung von 8,33 SZR/kg zusätzlich auf 1,25 Millionen Euro je Schadenfall sowie 2,5 Millionen Euro je Schadenereignis, mindestens aber 2 SZR/kg, beschränken. Hannoversche Volksbank 00 269 573 00 (BLZ 251 900 01) · IBAN: DE62 2519 0001 0026 9573 00 · BIC: VOHADE2H · Commerzbank Hannover 05 206 066 00 (BLZ 250 800 20) · IBAN: DE64 2508 0020 0520 6066 00 · BIC: DRESDEFF250 Postbank Hannover 0 086 196 303 (BLZ 250 100 30) · IBAN: DE61 2501 0030 0086 1963 03 · BIC: PBNKDEFF Persönlich haftende Gesellschaft: Raben Services GmbH · Geschäftsführer: Uwe Hasselberg, Isabella Kirschbaum · Amtsgericht Hannover: HRA 20604 St.-Nr.: 2720208307 · USt-IdNr.: DE 115833616 · Gerichtsstand Hannover SEEFRACHT FAS – Frei Längsseite Schiff (bennanter Verschiffungshafen) Seite | 2 Klauseln für alle Transportarten: EXW “EX Works / Ab Werk“ bedeutet, dass der Verkäufer seine Lieferverpflichtung bereits dann erfüllt, wenn er die Ware dem Käufer zur vereinbarten Zeit beim Verkäufer oder an einem anderen benannten Ort (z.B. ab Werk, Fabrik, Lager etc.) zur Abholung bereitstellt. FCA “Free CArrier / Frei Frachtführer“ bedeutet, dass der Verkäufer verpflichtet ist, die Ware auf eigene Rechnung und eigenes Risiko bis zu einem vereinbarten Ort liefern zu lassen und sie dort dem Frachtführer zu übergeben. Zudem hat er ggf. die Ausfuhrgenehmigung und/oder andere behördliche Genehmigungen zu beschaffen und alle Zollformalitäten zu erledigen. CPT “Carriage Paid To / Frachtfrei“ bedeutet, dass der Verkäufer verpflichtet ist, die Ware dem Frachtführer oder einer anderen vom Verkäufer benannten Person an einem vereinbarten Ort zu liefern und einen Beförderungsvertrag bis zum vertraglich vereinbarten Bestimmungsort abzuschließen. Zudem hat er ggf. die Ausfuhrgenehmigung und/oder andere behördliche Genehmigungen zu beschaffen und alle Zollformalitäten zu erledigen. CIP “Carriage and Insurance Paid to / Frachtfrei versichert”, entspricht der Klausel CPT. Zusätzlich ist der Verkäufer dazu verpflichtet, eine Transportversicherung für die Beförderung von der Übergabe an den ersten Frachtführer bis zum Bestimmungsort abzuschließen und deren Kosten zu tragen. DAT “Delivered At Terminal / Geliefert Terminal” bedeutet, dass der Verkäufer zur Lieferung der Ware an ein bestimmtes Terminal verpflichtet ist. Seine Lieferpflicht hat er erfüllt, sobald die Ware an dem benannten Terminal von dem ankommenden Beförderungsmittel entladen und dem Käufer zur Abholung zur Verfügung gestellt wurde. Der Begriff Terminal im Sinne dieser Vorschrift ist weit zu fassen, hierbei kann es sich um einen Hafenkai, eine Lagerhalle, ein Containerdepot oder ein Straßen-, Schienen- oder Luftfrachtterminal handeln. DAP “Delivered At Place / Geliefert benannter Ort” bedeutet, dass der Verkäufer verpflichtet ist, die Ware dem Käufer an einem vereinbarten Ort und zu einer bestimmten Zeit auf dem ankommenden Beförderungsmittel entladebereit zur Verfügung zu stellen. Anders als im Falle der Klausel DAT hat der Verkäufer seine Lieferpflicht somit nicht erst dann erfüllt, wenn er die Ware selbst entladen hat. DDP “Delivered Duty Paid / Geliefert verzollt“ bedeutet, dass der Verkäufer verpflichtet ist, die zur Einfuhr bereits freigemachte Ware dem Käufer auf dem ankommenden Beförderungsmittel entladebereit am vereinbarten Ort zur Verfügung zu stellen. Wir arbeiten ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteur-bedingungen 2017 (ADSp 2017). Hinweis: Die ADSp 2017 weichen in Ziffer 23 hinsichtlich des Haftungshöchstbetrages für Güterschäden (§ 431 HGB) vom Gesetz ab, indem sie die Haftung bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung und bei unbekanntem Schadenort auf 2 SZR/kg und im Übrigen die Regelhaftung von 8,33 SZR/kg zusätzlich auf 1,25 Millionen Euro je Schadenfall sowie 2,5 Millionen Euro je Schadenereignis, mindestens aber 2 SZR/kg, beschränken. Hannoversche Volksbank 00 269 573 00 (BLZ 251 900 01) · IBAN: DE62 2519 0001 0026 9573 00 · BIC: VOHADE2H · Commerzbank Hannover 05 206 066 00 (BLZ 250 800 20) · IBAN: DE64 2508 0020 0520 6066 00 · BIC: DRESDEFF250 Postbank Hannover 0 086 196 303 (BLZ 250 100 30) · IBAN: DE61 2501 0030 0086 1963 03 · BIC: PBNKDEFF Persönlich haftende Gesellschaft: Raben Services GmbH · Geschäftsführer: Uwe Hasselberg, Isabella Kirschbaum · Amtsgericht Hannover: HRA 20604 St.-Nr.: 2720208307 · USt-IdNr.: DE 115833616 · Gerichtsstand Hannover Seite | 3 Klauseln für See- und Binnenschifftransporte: FAS “Free Alongside Ship / Frei Längsseite Schiff“ bedeutet, dass der Verkäufer verpflichtet ist, die Ware auf eigene Rechnung bis zur Längsseite des Transportschiffes im vereinbarten Verschiffungshafen zu befördern. Dementsprechend hat er ggf. auch die Ausfuhrgenehmigung und/oder andere behördliche Genehmigungen zu beschaffen und alle Zollformalitäten zu erledigen. FOB “Free On Board / Frei an Bord” bedeutet, dass der Verkäufer verpflichtet ist, die Ware an Bord des vom Käufer benannten Schiffes im benannten Verschiffungshafen zu liefern. Zudem hat er ggf. die Ausfuhrgenehmigung und/oder andere behördliche Genehmigungen zu beschaffen und alle Zollformalitäten zu erledigen. Der Verkäufer ist jedoch nicht zur Erledigung der Einfuhrformalitäten sowie zur Zahlung der Einfuhrabgaben verpflichtet. CFR “Cost and FReight / Kosten und Fracht“ bedeutet, dass der Verkäufer verpflichtet ist, die Ware auf eigene Rechnung bis zu einem vereinbarten Lieferort zu liefern und darüber hinaus einen Vertrag über die Beförderung der Ware bis zum einem Bestimmungshafen abzuschließen. Zudem hat er ggf. die Ausfuhrgenehmigung und/oder andere behördliche Genehmigungen zu beschaffen und alle Zollformalitäten zu erledigen. CIF “Cost, Insurance and Freight / Kosten, Versicherung, Fracht“ entspricht CFR. Zusätzlich hat der Verkäufer auf eigene Rechnung eine Transportversicherung abzuschließen Copyright © 2011 ICC Germany e. V., International Chamber of Commerce (ICC). Alle Rechte vorbehalten. Jegliche Vervielfältigung – sei es auf grafischem, elektronischem oder mechanischem Weg, einschließlich aller Arten von Fotokopien und aller anderen Erfassungsarten – ist ohne schriftliche Genehmigung der ICC Germany e. V. untersagt. Diese Publikation sowie der Originaltext der Incoterms® 2010 sind zu beziehen über: ICC Germany e. V. www.iccgermany.de Incoterms® ist ein eingetragenes Markenzeichen der International Chamber of Commerce. Wir arbeiten ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteur-bedingungen 2017 (ADSp 2017). Hinweis: Die ADSp 2017 weichen in Ziffer 23 hinsichtlich des Haftungshöchstbetrages für Güterschäden (§ 431 HGB) vom Gesetz ab, indem sie die Haftung bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung und bei unbekanntem Schadenort auf 2 SZR/kg und im Übrigen die Regelhaftung von 8,33 SZR/kg zusätzlich auf 1,25 Millionen Euro je Schadenfall sowie 2,5 Millionen Euro je Schadenereignis, mindestens aber 2 SZR/kg, beschränken. Hannoversche Volksbank 00 269 573 00 (BLZ 251 900 01) · IBAN: DE62 2519 0001 0026 9573 00 · BIC: VOHADE2H · Commerzbank Hannover 05 206 066 00 (BLZ 250 800 20) · IBAN: DE64 2508 0020 0520 6066 00 · BIC: DRESDEFF250 Postbank Hannover 0 086 196 303 (BLZ 250 100 30) · IBAN: DE61 2501 0030 0086 1963 03 · BIC: PBNKDEFF Persönlich haftende Gesellschaft: Raben Services GmbH · Geschäftsführer: Uwe Hasselberg, Isabella Kirschbaum · Amtsgericht Hannover: HRA 20604 St.-Nr.: 2720208307 · USt-IdNr.: DE 115833616 · Gerichtsstand Hannover