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INCOTERMS – International Commercial Terms
für jede Art des Transportes sowie Kombinationen von Transportarten
- EXW – Ex Works
Der Verkäufer muß dem Käufer die Ware nicht exportfähig und nicht verladen auf seinem Firmengelände
oder einem anderen benannten Ort zur Abholung bereitstellen. Der Verkäufer trägt die Kosten.
- FCA – Free Carrier
Der Verkäufer muß die Ware exportfähig bei dem vom Käufer genannten Frachtführer an einem
vereinbarten Ort anliefern. Der Verkäufer trägt die Kosten bis zum vereinbarten Ort.
- CPT – Carriage Paid To
Der Verkäufer muß die Ware einem vereinbarten Frachtführer übergeben und alle weiteren anfallenden
Transportkosten bezahlen, die notwendig sind, um die Ware am Bestimmungsort abzuliefern. Der Käufer
trägt alle weiteren Kosten und Risiken, nach Übergabe der Ware an den vereinbarten Frachtführer.
- CIP – Carriage and Insurance Paid To
Der Verkäufer hat dieselben Verpflichtungen wie bei Incoterm CPT. Zusätzlich muß er eine
Transportversicherung für den Käufer eindecken, um für den Falle eines Verlustes oder einer
Beschädigung der Ware während des Transportes vorzusorgen.
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INCOTERMS – International Commercial Terms
für jede Art des Transportes sowie Kombinationen von Transportarten
- DAT – Delivered at Terminal
Der Verkäufer ist verpflichtet, die Ware an das benannte Bestimmungsterminal (z. B. Kai,
Containerdepot, Eisenbahnterminal, Luftfrachtterminal) zu bringen. Hierbei trägt der Verkäufer alle
Kosten, die bei dem Transport der Ware an den benannten Bestimmungsort anfallen.
- DAP – Delivered at Place
Der Verkäufer ist verpflichtet, die Ware an den benannten (vereinbarten) Bestimmungsort zu
bringen und dort zur Abholung/ Abladung verfügbar zu machen. Hierbei trägt der Verkäufer alle
Kosten, die bei dem Transport der Waren zum Ziel anfallen. Der Käufer übernimmt die
Zollformalitäten einschließlich Zollgebühren, Steuern und sonstiger Gebühren, die bei der Einfuhr
der Waren zu bezahlen sind.
- DDP – Delivered Duty Paid
Der Verkäufer muß die importfertige Ware, noch nicht abgeladen, an dem vereinbarten
Bestimmungsort anliefern. Der Verkäufer trägt die Kosten, bis die Ware noch nicht abgeladen den
Bestimmungsort erreicht hat.
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INCOTERMS – International Commercial Terms
für Lieferorte in See- oder Binnenschiffhäfen
- FAS – Free Alongside Ship
Der Verkäufer muß die Ware exportfähig an der Längsseite des Schiffes im genannten Exporthafen
bereitstellen. Der Verkäufer trägt die Kosten, bis zum Exporthafen, an der Längsseite des Schiffes.
- FOB – Free on Board
Der Verkäufer muß die Ware exportfähig bereitstellen und die Ware muß die Schiffsreling des
genannten Schiffes im Exporthafen überschritten haben. Der Verkäufer trägt die Kosten, bis die Ware
die Schiffsreling überschreitet.
- CFR – Cost and Freight
Der Verkäufer liefert die Waren bis an Bord de Schiffes im Verschiffungshafen und muß Kosten und
Fracht für den Transport der Waren an den benannten Bestimmungshafen bezahlen. Der Käufer trägt
alle zusätzlichen Kosten und Risiken, nachdem die Waren geliefert wurden.
- CIF – Cost Insurance and Freight
Der Verkäufer hat dieselben Verpflichtungen wie bei Incoterm CFR. Zusätzlich muß er eine Transportversicherung für den Käufer eindecken, um für den Fall eines Verlustes oder einer Beschädigung der
Ware während des Transportes vorzusorgen. Der Verkäufer trägt alle Frachtkosten, Abgaben und die
Kosten der Transportversicherung bis zum vereinbarten Bestimmungshafen.
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