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INCOTERMS – International Commercial Terms für jede Art des Transportes sowie Kombinationen von Transportarten - EXW – Ex Works Der Verkäufer muß dem Käufer die Ware nicht exportfähig und nicht verladen auf seinem Firmengelände oder einem anderen benannten Ort zur Abholung bereitstellen. Der Verkäufer trägt die Kosten. - FCA – Free Carrier Der Verkäufer muß die Ware exportfähig bei dem vom Käufer genannten Frachtführer an einem vereinbarten Ort anliefern. Der Verkäufer trägt die Kosten bis zum vereinbarten Ort. - CPT – Carriage Paid To Der Verkäufer muß die Ware einem vereinbarten Frachtführer übergeben und alle weiteren anfallenden Transportkosten bezahlen, die notwendig sind, um die Ware am Bestimmungsort abzuliefern. Der Käufer trägt alle weiteren Kosten und Risiken, nach Übergabe der Ware an den vereinbarten Frachtführer. - CIP – Carriage and Insurance Paid To Der Verkäufer hat dieselben Verpflichtungen wie bei Incoterm CPT. Zusätzlich muß er eine Transportversicherung für den Käufer eindecken, um für den Falle eines Verlustes oder einer Beschädigung der Ware während des Transportes vorzusorgen. Seite 1 INCOTERMS – International Commercial Terms für jede Art des Transportes sowie Kombinationen von Transportarten - DAT – Delivered at Terminal Der Verkäufer ist verpflichtet, die Ware an das benannte Bestimmungsterminal (z. B. Kai, Containerdepot, Eisenbahnterminal, Luftfrachtterminal) zu bringen. Hierbei trägt der Verkäufer alle Kosten, die bei dem Transport der Ware an den benannten Bestimmungsort anfallen. - DAP – Delivered at Place Der Verkäufer ist verpflichtet, die Ware an den benannten (vereinbarten) Bestimmungsort zu bringen und dort zur Abholung/ Abladung verfügbar zu machen. Hierbei trägt der Verkäufer alle Kosten, die bei dem Transport der Waren zum Ziel anfallen. Der Käufer übernimmt die Zollformalitäten einschließlich Zollgebühren, Steuern und sonstiger Gebühren, die bei der Einfuhr der Waren zu bezahlen sind. - DDP – Delivered Duty Paid Der Verkäufer muß die importfertige Ware, noch nicht abgeladen, an dem vereinbarten Bestimmungsort anliefern. Der Verkäufer trägt die Kosten, bis die Ware noch nicht abgeladen den Bestimmungsort erreicht hat. Seite 2 INCOTERMS – International Commercial Terms für Lieferorte in See- oder Binnenschiffhäfen - FAS – Free Alongside Ship Der Verkäufer muß die Ware exportfähig an der Längsseite des Schiffes im genannten Exporthafen bereitstellen. Der Verkäufer trägt die Kosten, bis zum Exporthafen, an der Längsseite des Schiffes. - FOB – Free on Board Der Verkäufer muß die Ware exportfähig bereitstellen und die Ware muß die Schiffsreling des genannten Schiffes im Exporthafen überschritten haben. Der Verkäufer trägt die Kosten, bis die Ware die Schiffsreling überschreitet. - CFR – Cost and Freight Der Verkäufer liefert die Waren bis an Bord de Schiffes im Verschiffungshafen und muß Kosten und Fracht für den Transport der Waren an den benannten Bestimmungshafen bezahlen. Der Käufer trägt alle zusätzlichen Kosten und Risiken, nachdem die Waren geliefert wurden. - CIF – Cost Insurance and Freight Der Verkäufer hat dieselben Verpflichtungen wie bei Incoterm CFR. Zusätzlich muß er eine Transportversicherung für den Käufer eindecken, um für den Fall eines Verlustes oder einer Beschädigung der Ware während des Transportes vorzusorgen. Der Verkäufer trägt alle Frachtkosten, Abgaben und die Kosten der Transportversicherung bis zum vereinbarten Bestimmungshafen. Seite 3