An unsere Kunden Betr.: SOLAS/VGM Wir möchten Sie rechtzeitig

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An unsere Kunden Betr.: SOLAS/VGM Wir möchten Sie rechtzeitig
Sea Master Shipping GmbH * Messberg 4 * D-20095 Hamburg
An unsere Kunden
Hamburg, 13.05.2016
Betr.: SOLAS/VGM
Wir möchten Sie rechtzeitig auf die neuen Regeln für das Verladen von Containern ab dem 01.07.2016 hinweisen. Das betrifft alle
Standardcontainer sowie Flat Racks, Open Top und Bulk Container.
Zur Verbesserung der Schiffsicherheit hat die Internationale Schifffahrtsorganisation (IMO) eine Richtlinie beschlossen
(MSC.1/Rundschreiben 1475), nach der ab dem 01.07.2016 kein beladener Container mehr verladen werden darf, ohne dass sein
tatsächliches Gewicht bekannt ist. Die neuen Regeln sind Teil des SOLAS-Übereinkommens und gelten nach Inkrafttreten
weltweit.
Um das Gewicht festzustellen, dürfen die Lieferanten, d.h. Urablader/Shipper zwischen zwei Methoden wählen.
Methode 1: Der komplette beladene Container wird mittels einer Waage gewogen.
Methode 2: Das Gewicht wird aus den Einzelangaben der zu transportierenden Ware, sämtlichen Verpackungs- und
Füllmaterialien sowie dem Leergewicht des Containers berechnet. Diese zweite Methode darf nur verwendet werden, wenn der
Verlader durch die BG Verkehr zertifiziert wurde und damit ermächtigt ist, diese zweite Methode anzuwenden. Somit steht diese
zweite Variante in der Regel noch nicht zur Wahl.
Die Bruttomasse ist in jedem Falle zu wiegen. Toleranzen sind durch Ungenauigkeiten (Verkehrsfehlergrenzen) der verwendeten
Waagen bestimmt. Es ist maximal eine Toleranz von 2 % erlaubt. Die Carrier und Reedereien sind verpflichtet, durch Stichproben
die Richtigkeit der Angaben zu überprüfen.
Es ist derzeitig unbekannt, welche Sanktionen dem Lieferanten drohen, wenn im Fall einer Kontrolle das tatsächliche Gewicht
nicht mit dem angegebenen übereinstimmt. In jedem Fall ist klar, dass eine Verladung des Containers nicht erfolgen darf, wenn
gar keine Angaben zum Gewicht gemacht wurden oder diese fehlerhaft sind. Zudem hat der Lieferant die Kosten zu tragen, die
durch diesen Umstand entstehen (Strafen, Standgelder, Kosten für den Rücktransport, etc.)
Wichtig ist es, dass es der Lieferant ist, der das Gewicht seiner Sendungen festzustellen hat und dieses auch dokumentieren
muss. Es ist zudem seine Pflicht, diese Information frühzeitig und rechtzeitig vor VGM-Cutoff an den Carrier bzw. seinen
Spediteur weiterzuleiten.
Die verifizierte Bruttomasse muss durch den Verlader in einem Beförderungspapier dokumentiert werden. Das Dokument kann
als Bestandteil der Versandanweisungen an den Carrier bzw. Spediteur gesandt werden, oder als eine getrennte Mitteilung. Sie
muss jedoch in jedem Falle von einer vom Verlader bevollmächtigten Person unterzeichnet sein.
Wir sind Ihnen gerne behilflich beim Wiegen Ihrer Ladung oder Ihres Containers, um eine Ablehnung der Verladung Ihrer Ware zu
vermeiden. Wir unterstützen Sie gerne bei der Anmeldung der VGM. Bei Fragen stehen Ihnen Ihre bekannten Ansprechpartner in
unserem Hause jederzeit gerne zur Verfügung.
Über weitere Entwicklungen zu diesem Thema werden wir Sie gerne auf dem Laufenden halten.
Mit freundlichem Gruß,
Sea Master Shipping Team
Wir arbeiten vorrangig auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2016 (ADSp 2016) neueste Fassung. Wenn ein Konnossement oder Seefrachtbrief erstellt wurde, gehen die Konnossomentsbedingungen bzw. die Bedingungen des Seefrachtbriefes
den ADSp 2016 vor. Bitte beachten Sie, dass die ADSp 2016 in Ziffer 23 die gesetzliche Haftung für Güterschäden, die nach §431 HGB auf 8,33 SZR/kg festgelegt wurde, weiter auf 1 Million Euro je Schadenfall bzw. auf 2 Millionen Euro je Schadenereignis oder 2 SZR/kg
beschränkt, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung ist die Haftungsgrenze generell 2SZR/kg. Link zu den ADSp 2016: www.seamastershipping.de
Sea Master Shipping GmbH
Meßberg 4
D-20095 Hamburg
Managing Director
Dipl.-Kauffrau
Sabine Zucht-Wilhelm
Fon: +49 40 32 01 04 – 0
Fax: +49 40 32 52 66 - 44
e-mail: [email protected]
www.seamastershipping.de
Amtsgericht Hamburg
HRB 65178
USt.-IdNr.: DE812285476
Tax No.: 2447 300 187