- Jugendverband Neumünster eV
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Jugendverband Neumünster e.V., Boostedter Str.3, 24534 Neumünster Tel. (04321) 44355, Fax (04321) 48145, E-Mail: [email protected] Leihvertrag für Moderations- und Seminarmaterialien aus dem Gerätepool des JVN Der Jugendverband Neumünster e.V. und der Verein/Verband ____________________________________________________________ vertreten durch __________________________________Telefon: ___________________ vereinbaren die Ausleihe der Geräte des JVN zu den umseitigen Verleihbedingungen. Abholtag: ______________________ Rückgabetag: ______________________ zurück am: ______________________ Kaution (50,- €): ____________________ erhalten Jugendverband NMS Kaution (50,- €). _____________________ zurück erhalten Verein/Verband Es wird ausgeliehen: 1. Moderationskoffer Viking/Alukoffer_____(Stück) o 2. Moderationswände Neuland __________Stück (max.3) o 3. Flipchart o 4. Overheadprojektor (im Transportkoffer) o 5.Stehtische________(Stück) o (nicht an Ferienfreizeiten) 6.Teamspiele Box (diverse Teamspiele) o 7. Das laufende A (Teamspiel) o 8. Tangram (Teamspiele) o 13. Schwarzlichttheater-Pool (2 Leuchtröhren, Bühnen- Molton 3x10 Meter) o 14. Schwarzlichtbühnengestell (Traverse) o 15. Pavillon groß (3x6) o 16. Steilwandzelt ________Stck. o 17. Groß Jurte komplett o 18. Leinwand klein o 20. Leinwand groß o 21. Mehrfachsteckdosen (nicht an Ferienfreizeiten) o 22. Kabeltrommeln (nicht an Ferienfreizeiten) o 23. Laminiergerät o 24. Teamspiele Metalog (Ausnahmen) o Der/die Entleiher/in erkennt die umseitig aufgeführten Verleihbedingungen für die Geräte des JVN ausdrücklich an. Neumünster, den __________ _________________ ____________________ für den JVN für den Verein/Verband Jugendverband Neumünster e.V., Boostedter Str.3, 24534 Neumünster Tel. (04321) 44355, Fax (04321) 48145, E-Mail: [email protected] Leihvertrag für Medien aus dem Gerätepool des JVN Der Jugendverband Neumünster e.V. und der Verein/Verband ____________________________________________________________ vertreten durch Abholtag: __________________________________Telefon: ___________________ ______________________ Kaution (50,-€): _____________________ erhalten für den Jugendverband Rückgabetag: ______________________ zurück am: ______________________ Kaution (50,-€): _____________________ zurück erhalten für den Verein/Verband Es wird ausgeliehen: 1. Tragbarer MP3-CD-Playback Phillips AZ 1538 o 2. Tragbares JVC CD-System RV-B99 o 3. Stativ hama Gamma 79 o 4. Stativ hama Alpha 60 o 5. Fernseher Orion mit Fernbedienung o 5. Videorecorder mit Fernbedienung Orion VH-2911HIFI SI o 6. DVD-Player Phillips DVP 520 o 6. Aschenbach Mobile Discoanlage mit CD- und Plattenspieler* o (+ Boxen groß/klein) 7. Mikrofone (Adapterstecker) und Zubehör__________________________ o 8. Fotodrucker o 9. Fotocamera Olympus Camelia C 4000* o 10. Digitale Video Camera Panosonic NV-GS 75 o 11. Beamer/LCD Projektor ASK C95 o 12. Beamer Projektor ASK Proxima o 13. Lautsprecher für Beamer o 14. GPS- Geräte ______________________ o 15. PA- Anlage (Ausnahmen) Lichtpult (Ausnahmen) o 16.JVC-Rekorder neu (nicht an Ferienfreizeiten) o Der/die Entleiher/in erkennt die umseitig aufgeführten Verleihbedingungen für die Geräte des JVN ausdrücklich an. Neumünster, den __________ _________________ ____________________ für den JVN für den Verein/Verband Jugendverband Neumünster e.V., Boostedter Str.3, 24534 Neumünster Tel. (04321) 44355, Fax (04321) 48145, E-Mail: [email protected] Leihvertrag für Musikinstrumente und -zubehör aus dem Gerätepool des JVN Der Jugendverband Neumünster e.V. und der Verein/Verband ____________________________________________________________ vertreten durch __________________________________Telefon: ___________________ vereinbaren die Ausleihe der Geräte des JVN zu den umseitigen Verleihbedingungen. Abholtag: ______________________ Rückgabetag: ______________________ zurück am: ______________________ Kaution (50,- €) ___________________ erhalten Jugendverband NMS Kaution (50,- €) ____________________ zurück erhalten Verein/ Verband Es wird ausgeliehen: 1. Percussion- Instrumenten-Kiste o 2. Conga rot/ Tumba rot mit/ohne Ständer Meinl o 3. Surdo groß oder Surdo mittelgroß mit/ohne Schlegel o 4. Gitarren mit Tasche ___________ Stück (max.4) o. 6. Boomwhackers o Der/die Entleiher/in erkennt die umseitig aufgeführten Verleihbedingungen für die Geräte des JVN ausdrücklich an. Neumünster, den __________ _________________ für den JVN ____________________ für den Verein/Verband Jugendverband Neumünster e.V., Boostedter Str.3, 24534 Neumünster Tel.: (04321) 44355, Fax: (04321) 48145, E-Mail: [email protected] Leihvertrag für Bücher, Brett- und Kartenspiele, Outdoor- und Teamspiele Der Jugendverband Neumünster e.V. und der Verein/Verband ____________________________________________________________ vertreten durch __________________________________Telefon: ___________________ vereinbaren die Ausleihe der Geräte des JVN zu den umseitigen Verleihbedingungen. Abholtag: ______________________ Rückgabetag: ______________________ zurück am: ______________________ Kaution (50,- €) ________________________ erhalten Kaution (50,-€) _________________________ zurück erhalten Es wird ausgeliehen: 1. Crossboccia Bumball o 2. Kricket Riesenmikado o 3. Pogo Sticks Hüpfsäcke o 4. Kubbspiele (2Stück) Schminkkoffer o 5. Slackline/mobile Slackline o 6. Vier gewinnt o 7. Badminton Schläger o 8. Speedstacking Koffer o 9. Torschussmessgerät o 10. Buttonmaschine groß/ mit Rohlingen____ Stück o 11.Buttonmaschine klein/ mit Rohlingen_____Stück o 7. Jonglage/ o Fallschirme 8. Bewegungskiste o 9. 2er- Elektrokochplatte o 10. Campinggas Partygrill o 11. Basketballkörbe/ Bälle o 12. Minitore o 13 Pylonen Trampoline Spielfässer o Der/die Entleihe/in erkennt die umseitig aufgeführten Verleihbedingungen für die Geräte des JVN ausdrücklich an. Neumünster, den __________ _________________ für den JVN ____________________ für den Verein/Verband Verleihbedingungen für Materialien aus dem Gerätepool des Jugendverband Neumünster e.V. Personkreis, Verein, Verbände §1 Die Geräte werden an alle Mitgliedsverbände des JVN kostenlos verliehen. Wir erheben für alle Materialien eine Kaution von 50,00€ Verfahren, Bedingungen §2 (1) Der Verleih erfolgt durch Vertrag zu den Verleihbedingungen des JVN. Der Vertrag wird in doppelter Ausfertigung erstellt, ein unterschriebenes Exemplar (weiß) erhält der/die Entleiher/in, ein zweites Exemplar (farbig),ebenfalls unterschrieben wird auf der Geschäftsstelle des JVN hinterlegt. (2) Die Berücksichtigung von Anträgen auf Verleih der Geräte erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs beim JVN. Sofern eine Ausleihe von mehr als vierzehn Tagen ununterbrochen beantragt ist, können in der vierzehn Tage überschreitenden Verleihfrist andere Verleihanträge auch bei späterem Eingang berücksichtigt werden. (3) Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Ort, Gebühren §3 (1) Die Geräte sind durch den/die Entleiher/in zu den vereinbarten Terminen (Öffnungszeiten) in den Räumen der Geschäftsstelle des JVN abzuholen und zurückzugeben. Eine Rückgabe an andere ist nicht zulässig. (2) Werden die Geräte verspätet zurückgegeben, ist eine Säumnisgebühr in Höhe von 5,- € pro Tag Verspätung zu entrichten. Bei schuldhafter Verspätung sind auch die Kosten zu erstatten, die ggf. dem nächsten Entleiher für die Anmietung von Ersatzmaterialien entstehen. (3) Für einige Materialien wird eine Kaution in Höhe von 50,-€ erhoben. Diese Materialien sind in den Leihverträgen besonders gekennzeichnet. Haftung §4 (1) Der/die Entleiher/in haftet für den Verlust sowie für sämtliche Schäden am ausgeliehenen Material, unabhängig vom Verschulden, soweit die Kosten nicht durch eine entsprechende Versicherung des JVN abgedeckt sind. (2) Der Entleiher ist verpflichtet, den Bedienungsanleitungen für mechanische, elektronische und digitale Geräte Folge zu leisten und jegliche Reparaturversuche zu unterlassen. (3) Schäden und Funktionsstörungen, die an den Materialien auftreten, sind spätestens bei der Rückgabe zu melden. Verbrauchsmaterial §5 Verbrauchsmaterial wie z.B. zusätzliches Moderationsmaterial, Buttonmaterial kann in der Geschäftsstelle des JVN zum Selbstkostenpreis käuflich erworben werden. §6 Diese Verleihbedingungen sind seit dem 01.August 1993 in Kraft. Geändert am 23.08.2011