- Jugendverband Neumünster eV

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- Jugendverband Neumünster eV
Jugendverband Neumünster e.V., Boostedter Str.3, 24534 Neumünster
Tel. (04321) 44355, Fax (04321) 48145, E-Mail: [email protected]
Leihvertrag für
Moderations- und Seminarmaterialien
aus dem Gerätepool des JVN
Der Jugendverband Neumünster e.V.
und der Verein/Verband ____________________________________________________________
vertreten durch
__________________________________Telefon: ___________________
vereinbaren die Ausleihe der Geräte des JVN zu den umseitigen Verleihbedingungen.
Abholtag:
______________________
Rückgabetag:
______________________
zurück am:
______________________
Kaution (50,- €): ____________________
erhalten
Jugendverband NMS
Kaution (50,- €). _____________________
zurück erhalten
Verein/Verband
Es wird ausgeliehen:
1. Moderationskoffer Viking/Alukoffer_____(Stück)
o
2. Moderationswände Neuland __________Stück (max.3)
o
3. Flipchart
o
4. Overheadprojektor (im Transportkoffer)
o
5.Stehtische________(Stück)
o
(nicht an Ferienfreizeiten)
6.Teamspiele Box (diverse Teamspiele)
o
7. Das laufende A (Teamspiel)
o
8. Tangram (Teamspiele)
o
13. Schwarzlichttheater-Pool (2 Leuchtröhren, Bühnen- Molton 3x10 Meter)
o
14. Schwarzlichtbühnengestell (Traverse)
o
15. Pavillon groß (3x6)
o
16. Steilwandzelt ________Stck.
o
17. Groß Jurte komplett
o
18. Leinwand klein
o
20. Leinwand groß
o
21. Mehrfachsteckdosen (nicht an Ferienfreizeiten)
o
22. Kabeltrommeln (nicht an Ferienfreizeiten)
o
23. Laminiergerät
o
24. Teamspiele Metalog (Ausnahmen)
o
Der/die Entleiher/in erkennt die umseitig aufgeführten Verleihbedingungen für die Geräte des
JVN ausdrücklich an.
Neumünster, den __________
_________________
____________________
für den JVN
für den Verein/Verband
Jugendverband Neumünster e.V., Boostedter Str.3, 24534 Neumünster
Tel. (04321) 44355, Fax (04321) 48145, E-Mail: [email protected]
Leihvertrag für
Medien
aus dem Gerätepool des JVN
Der Jugendverband Neumünster e.V.
und der Verein/Verband ____________________________________________________________
vertreten durch
Abholtag:
__________________________________Telefon: ___________________
______________________
Kaution (50,-€): _____________________
erhalten
für den Jugendverband
Rückgabetag: ______________________
zurück am:
______________________
Kaution (50,-€): _____________________
zurück erhalten
für den Verein/Verband
Es wird ausgeliehen:
1. Tragbarer MP3-CD-Playback Phillips AZ 1538
o
2. Tragbares JVC CD-System RV-B99
o
3. Stativ hama Gamma 79
o
4. Stativ hama Alpha 60
o
5. Fernseher Orion mit Fernbedienung
o
5. Videorecorder mit Fernbedienung Orion VH-2911HIFI SI
o
6. DVD-Player Phillips DVP 520
o
6. Aschenbach Mobile Discoanlage mit CD- und Plattenspieler*
o
(+ Boxen groß/klein)
7. Mikrofone (Adapterstecker) und Zubehör__________________________
o
8. Fotodrucker
o
9. Fotocamera Olympus Camelia C 4000*
o
10. Digitale Video Camera Panosonic NV-GS 75
o
11. Beamer/LCD Projektor ASK C95
o
12. Beamer Projektor ASK Proxima
o
13. Lautsprecher für Beamer
o
14. GPS- Geräte ______________________
o
15. PA- Anlage (Ausnahmen) Lichtpult (Ausnahmen)
o
16.JVC-Rekorder neu (nicht an Ferienfreizeiten)
o
Der/die Entleiher/in erkennt die umseitig aufgeführten Verleihbedingungen für die Geräte des
JVN ausdrücklich an.
Neumünster, den __________
_________________
____________________
für den JVN
für den Verein/Verband
Jugendverband Neumünster e.V., Boostedter Str.3, 24534 Neumünster
Tel. (04321) 44355, Fax (04321) 48145, E-Mail: [email protected]
Leihvertrag für
Musikinstrumente und -zubehör
aus dem Gerätepool des JVN
Der Jugendverband Neumünster e.V.
und der Verein/Verband ____________________________________________________________
vertreten durch
__________________________________Telefon: ___________________
vereinbaren die Ausleihe der Geräte des JVN zu den umseitigen Verleihbedingungen.
Abholtag:
______________________
Rückgabetag:
______________________
zurück am:
______________________
Kaution (50,- €) ___________________
erhalten
Jugendverband NMS
Kaution (50,- €) ____________________
zurück erhalten
Verein/ Verband
Es wird ausgeliehen:
1. Percussion- Instrumenten-Kiste
o
2. Conga rot/ Tumba rot mit/ohne Ständer Meinl
o
3. Surdo groß oder Surdo mittelgroß mit/ohne Schlegel
o
4. Gitarren mit Tasche ___________ Stück (max.4)
o.
6. Boomwhackers
o
Der/die Entleiher/in erkennt die umseitig aufgeführten Verleihbedingungen für die Geräte des
JVN ausdrücklich an.
Neumünster, den __________
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für den JVN
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für den Verein/Verband
Jugendverband Neumünster e.V., Boostedter Str.3, 24534 Neumünster
Tel.: (04321) 44355, Fax: (04321) 48145, E-Mail: [email protected]
Leihvertrag für
Bücher, Brett- und Kartenspiele,
Outdoor- und Teamspiele
Der Jugendverband Neumünster e.V.
und der Verein/Verband ____________________________________________________________
vertreten durch
__________________________________Telefon: ___________________
vereinbaren die Ausleihe der Geräte des JVN zu den umseitigen Verleihbedingungen.
Abholtag:
______________________
Rückgabetag:
______________________
zurück am:
______________________
Kaution (50,- €) ________________________
erhalten
Kaution (50,-€) _________________________
zurück erhalten
Es wird ausgeliehen:
1. Crossboccia
Bumball
o
2. Kricket
Riesenmikado
o
3. Pogo Sticks
Hüpfsäcke
o
4. Kubbspiele (2Stück)
Schminkkoffer
o
5. Slackline/mobile Slackline
o
6. Vier gewinnt
o
7. Badminton Schläger
o
8. Speedstacking Koffer
o
9. Torschussmessgerät
o
10. Buttonmaschine groß/ mit Rohlingen____ Stück
o
11.Buttonmaschine klein/ mit Rohlingen_____Stück
o
7. Jonglage/
o
Fallschirme
8. Bewegungskiste
o
9. 2er- Elektrokochplatte
o
10. Campinggas Partygrill
o
11. Basketballkörbe/ Bälle
o
12. Minitore
o
13 Pylonen
Trampoline
Spielfässer
o
Der/die Entleihe/in erkennt die umseitig aufgeführten Verleihbedingungen für die Geräte des
JVN ausdrücklich an.
Neumünster, den __________
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für den JVN
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für den Verein/Verband
Verleihbedingungen für Materialien aus dem Gerätepool des
Jugendverband Neumünster e.V.
Personkreis, Verein, Verbände
§1
Die Geräte werden an alle Mitgliedsverbände des JVN kostenlos verliehen.
Wir erheben für alle Materialien eine Kaution von 50,00€
Verfahren, Bedingungen
§2
(1) Der Verleih erfolgt durch Vertrag zu den Verleihbedingungen des JVN.
Der Vertrag wird in doppelter Ausfertigung erstellt, ein unterschriebenes Exemplar
(weiß) erhält der/die Entleiher/in, ein zweites Exemplar (farbig),ebenfalls
unterschrieben wird auf der Geschäftsstelle des JVN hinterlegt.
(2) Die Berücksichtigung von Anträgen auf Verleih der Geräte erfolgt in der
Reihenfolge des Eingangs beim JVN. Sofern eine Ausleihe von mehr als vierzehn
Tagen ununterbrochen beantragt ist, können in der vierzehn Tage überschreitenden
Verleihfrist andere Verleihanträge auch bei späterem Eingang berücksichtigt werden.
(3) Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
Ort, Gebühren
§3
(1) Die Geräte sind durch den/die Entleiher/in zu den vereinbarten Terminen
(Öffnungszeiten) in den Räumen der Geschäftsstelle des JVN abzuholen und
zurückzugeben.
Eine Rückgabe an andere ist nicht zulässig.
(2) Werden die Geräte verspätet zurückgegeben, ist eine Säumnisgebühr in Höhe
von 5,- € pro Tag Verspätung zu entrichten. Bei schuldhafter Verspätung sind auch
die Kosten zu erstatten, die ggf. dem nächsten Entleiher für die Anmietung von
Ersatzmaterialien entstehen.
(3) Für einige Materialien wird eine Kaution in Höhe von 50,-€ erhoben. Diese
Materialien sind in den Leihverträgen besonders gekennzeichnet.
Haftung
§4
(1) Der/die Entleiher/in haftet für den Verlust sowie für sämtliche Schäden am
ausgeliehenen Material, unabhängig vom Verschulden, soweit die Kosten nicht durch
eine entsprechende Versicherung des JVN abgedeckt sind.
(2) Der Entleiher ist verpflichtet, den Bedienungsanleitungen für mechanische,
elektronische und digitale Geräte Folge zu leisten und jegliche Reparaturversuche zu
unterlassen.
(3) Schäden und Funktionsstörungen, die an den Materialien auftreten, sind
spätestens bei der Rückgabe zu melden.
Verbrauchsmaterial
§5
Verbrauchsmaterial wie z.B. zusätzliches Moderationsmaterial, Buttonmaterial kann in
der Geschäftsstelle des JVN zum Selbstkostenpreis käuflich erworben werden.
§6
Diese Verleihbedingungen sind seit dem 01.August 1993 in Kraft.
Geändert am 23.08.2011