Merkblatt Versicherungskarte

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Merkblatt Versicherungskarte
Ihre neue Versichertenkarte
Personen mit obligatorischer Krankenpflegeversicherung
Vorderseite
Rückseite
0848 848 899
Bei Notfällen im Ausland (24h)
+41 (0)848 848 855
Serviceline
sana24
www.visana.ch
MUSTER
Muster, Maria-Luisa
MARIA-LUISA25.09.1980
Name, Vorname/Nom, prénom/Cognome, nome/Num, prenum
8075601562 02452130 19 123456 756.3047.5009.62
Karten-Nr./No carte/N. carta/Nr. da la carta
25.09.1980 F
BAG-Nr./No OFSP
N. UFSP/Nr. UFSP
Geburtsdatum, Geschlecht/Date de naissance, sexe
Data die nascita, sesso/Data da naschientscha, schlattaina
2 Rechtsträger
1 Mikroprozessor
AHV-Nr./No AVS/N. AVS/Nr. AVS
31.12.2018
Ablaufdatum/Date d’expiration
Data di scadenza/Data da scadenza
3 BAG-Nummer
4 Serviceline
756.3047.5009.62
01555 - Visana
80756015620245213031.12.2018
6 Ablaufdatum
7 Bei Notfällen im Ausland (24h)
(nur Vacanza-Versicherte)
5 AHV-Nummer
1 Mikroprozessor
4 Serviceline
Auf dem Mikroprozessor sind alle Daten, die gemäss Bundes­
Für Fragen oder bei Anwendungsproblemen steht Ihnen
amt für Gesundheit (BAG) auf der Versichertenkarte aufzu­
die Hotline zur Verfügung.
drucken sind (Name, Vorname, Karten-Nr., Geburtsdatum,
Geschlecht, BAG-Nr., AHV-Nr. der versicherten Person,
5 AHV-Nummer
Ablaufdatum), elektronisch gespeichert. Sie können, wenn Sie
Wie vom Gesetzgeber verlangt, steht Ihre Versicherten­
dies wünschen, bei den zugelassenen Leistungs­erbringern
nummer der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
(wie beispielsweise Ärzten) medizinische Daten auf dem Mik­
auf der Versichertenkarte.
roprozessor elektronisch abspeichern lassen.
6 Ablaufdatum
2 Rechtsträger
Ihre Karte ist gültig bis zum aufgeführten Datum. Nach Erhalt
Hier sehen Sie, bei welchem Rechtsträger Sie die Grundversi­
einer neuen Karte ist die alte zu entsorgen.
cherung abgeschlossen haben (sana24 oder vivacare). Wenn
7 Bei Notfällen im Ausland (24h)
nichts steht, ist Ihr Rechtsträger die Visana.
Bei Notfällen im Ausland unterstützt die Visana-Assistance
3 BAG-Nummer
Versicherte mit den Zusatzversicherungen Ambulant,
Unter dieser Nummer ist der Rechtsträger für die Grundversi­
Spital oder Basic 24 Stunden an 7 Tagen pro Woche.
cherung beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) registriert.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen zur neuen Versichertenkarte finden Sie im Internet unter www.bag.admin.ch
> Themen > Krankenversicherung > Versichertenkarte.
Personen ohne obligatorische Krankenpflegeversicherung
Vorderseite
Rückseite
Visana Services AG, Weltpoststrasse 19, 3000 Bern 15, www.visana.ch
0848 848 899
V-92 05.2014
Serviceline
Muster, Maria-Luisa
Name, Vorname
1.234.567.00
123456 0000 1234567 12
25.09.1980 F
31.12.2018
Versicherten-Nr.
Geburtsdatum, Geschlecht
Zur Visana-Gruppe gehören Visana, sana24 und vivacare
Karten-Nr.
Ablaufdatum
Bei Notfällen im Ausland (24h)
+41 (0)848 848 855
Versichertenkarte
Eine Versichertenkarte erhalten folgende versicherte Personen:
Personen mit obligatorischer Krankenpflegeversicherung.
Personen mit obligatorischer Krankenpflegeversicherung und den
Zusatzversicherungen Ambulant, Komplementär, Spital und Basic.
Personen mit den Zusatzversicherungen Ambulant, Komplementär,
Spital und Basic (also ohne obligatorische Krankenpflegeversicherung).
Die Versichertenkarte dient als Ausweis über abgeschlossene Versicherungen gegenüber zugelassenen Leistungserbringern (wie Ärzten, Spi-
tälern, Apotheken usw.). Die Versichertenkarte lautet auf den Namen der versicherten Person. Die versicherte Person ist verantwortlich für ihre Versichertenkarte. Diese bleibt Eigentum von Visana.
Gültigkeitsdauer
Das Verfalldatum ist auf der Karte angegeben.
Sorgfaltspflichten
Die versicherte Person hat insbesondere folgende Sorgfaltspflichten:
Die Versichertenkarte darf nicht weitergegeben werden
und ist geschützt aufzubewahren.
Bei Verlust der Versichertenkarte ist Visana unverzüglich
zu benachrichtigen.
Bei missbräuchlicher Verwendung haftet die versicherte Person für den
Visana entstandenen Schaden. Insbesondere sind die zu Unrecht
erfolgten Versicherungsleistungen Visana zurückzuerstatten und die
damit verbundenen Kosten und Umtriebe zu übernehmen. Vorbehalten bleibt schuldloses Verhalten. In diesem Fall hat die versicherte Person nach bestem Wissen zur Aufklärung des Falles und zur Verminderung des Schadens beizutragen. Bei strafbaren Handlungen hat sie Anzeige
bei der Polizei zu erstatten.
Die versicherte Person ist verantwortlich für die Entsorgung der ersetz­
ten respektive ungültig gewordenen Versichertenkarte. Diese ist zudem
so zu entsorgen, dass sie nicht missbräuchlich verwendet werden kann.
Fällt die Versicherungsdeckung weg, hat die versicherte Person die Ver­
sichertenkarte zu vernichten.
Gebühren
Für die Ausstellung einer Ersatzkarte kann Visana von der versicherten
Person eine Umtriebsentschädigung erheben. Die versicherte Person ist
verpflichtet, die Karte beim Bezug von Leistungen vorzuweisen. Ansonsten
ist Visana berechtigt, für ihre zusätzlichen Aufwendungen bei der Vergü­
tung von Leistungen eine Gebühr zu erheben.
Online-Verfahren
Visana ist gemäss der Verordnung über die Versichertenkarte für die
obligatorische Krankenpflegeversicherung (VVK) verpflichtet, den zuge­
lassenen Leistungserbringern, bei denen sich die versicherte Person mit
ihrer Versichertenkarte ausgewiesen hat, die administrativen Daten der
versicherten Person in einem Online-Verfahren zur Verfügung zu stellen.
Im Online-Verfahren sind durch die zugelassenen Leistungserbringer
auch allfällige Zusatzversicherungsdeckungen abrufbar, wenn die versi­
cherte Person Visana nicht innert 30 Tagen nach Erhalt der Karte schrift­
lich mitteilt, dass sie dies nicht wünscht. In diesem Fall kann die versi­
cherte Person sämtliche Medikamente, die aus Zusatzversicherungen
vergütet werden, nicht mehr bargeldlos bei den Apotheken beziehen.
Im Falle eines Prämienverzugs ist Visana berechtigt, die Karte zu sperren.
Daten auf der Versichertenkarte
Hat die versicherte Person die obligatorische Krankenpflegeversicherung
bei Visana abgeschlossen, hat sie Anspruch auf eine Versichertenkarte mit
Mikroprozessor. Auf dem Mikroprozessor der Karte sind alle Daten, die gemäss den Vorgaben des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) auf der Karte
aufzudrucken sind (Name, Vorname, Karten-Nr., Geburtsdatum,
Geschlecht, BAG-Nr. von Visana, AHV-Nr. der versicherten Person, Ablauf­
datum), elektronisch gespeichert. Zugriff auf die Daten auf dem Mikropro­
zessor der Karte haben die zugelassenen Leistungserbringer (Ärzte, Spitä­
ler, Apotheken usw.).
Die zugelassenen Leistungserbringer können zur Verbesserung der medizi­
nischen Behandlung zusätzliche Daten auf dem Mikroprozessor der Karte
speichern, sofern die versicherte Person damit einverstanden ist. Die frei­
willig zusätzlich aufgenommenen Daten kann die versicherte Person mit
einem persönlichen PIN schützen. Die versicherte Person hat sich dazu an
einen zugelassenen Leistungserbringer zu wenden. Die Offenlegung der
freiwillig zusätzlich aufgenommenen Daten kann die versicherte Person
ohne Angabe von Gründen verweigern.
Die versicherte Person hat das Recht, über die auf der Versichertenkarte
enthaltenen Daten informiert zu werden und diese nötigenfalls berichti­
gen zu lassen. Freiwillig aufgenommene Daten kann sie jederzeit löschen
lassen. Für die Löschung der zusätzlich aufgenommenen Daten hat sich
die versicherte Person an einen zugelassenen Leistungserbringer zu
wenden.
Europäische Krankenversicherungskarte
Hat die versicherte Person die obligatorische Krankenpflegeversicherung
bei Visana abgeschlossen, hat sie Anspruch auf die Europäische Kran­
kenversicherungskarte. Diese wird in Kombination mit der Versicherten­
karte abgegeben. Bei vorübergehenden Auslandaufenthalten in den Mit­
gliedstaaten der EU sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen kann
die versicherte Person gegen Vorweisen ihrer gültigen Europäischen
Krankenversicherungskarte Leistungen bei Krankheit, Mutterschaft und
Nichtberufsunfall nach den Bestimmungen des entsprechenden Staates
beziehen, die während der geplante Aufenthaltsdauer medizinisch not­
wendig sind.
Die Europäische Krankenversicherungskarte verleiht keinen Anspruch
auf Kostenübernahme, wenn der Zweck der Reise eine bestimmte medi­
zinische Behandlung im Ausland vorsieht. Falls die versicherte Person die
Versichertenkarte im Bedarfsfall nicht bei sich hat, kann sie bei Visana
eine provisorische Ersatzbescheinigung verlangen. Die Bedingungen der
Versichertenkarte gelten sinngemäss auch für die Europäische Kranken­
versicherungskarte.
Weitere Bedingungen
Im Übrigen gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der obli­
gatorischen Krankenpflegeversicherung sowie die Allgemeinen Vertragsund Zusatzbedingungen der Zusatzversicherungen Ambulant, Komple­
mentär, Spital und Basic.
Allgemeine Information zur Versichertenkarte
Die Erläuterungen zur Versichertenkarte beziehen sich auf den Rechtsträ­
ger Visana. Für sana24 und vivacare gelten die Aussagen sinngemäss.