Merkblatt Versicherungskarte
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Merkblatt Versicherungskarte
Ihre neue Versichertenkarte Personen mit obligatorischer Krankenpflegeversicherung Vorderseite Rückseite 0848 848 899 Bei Notfällen im Ausland (24h) +41 (0)848 848 855 Serviceline sana24 www.visana.ch MUSTER Muster, Maria-Luisa MARIA-LUISA25.09.1980 Name, Vorname/Nom, prénom/Cognome, nome/Num, prenum 8075601562 02452130 19 123456 756.3047.5009.62 Karten-Nr./No carte/N. carta/Nr. da la carta 25.09.1980 F BAG-Nr./No OFSP N. UFSP/Nr. UFSP Geburtsdatum, Geschlecht/Date de naissance, sexe Data die nascita, sesso/Data da naschientscha, schlattaina 2 Rechtsträger 1 Mikroprozessor AHV-Nr./No AVS/N. AVS/Nr. AVS 31.12.2018 Ablaufdatum/Date d’expiration Data di scadenza/Data da scadenza 3 BAG-Nummer 4 Serviceline 756.3047.5009.62 01555 - Visana 80756015620245213031.12.2018 6 Ablaufdatum 7 Bei Notfällen im Ausland (24h) (nur Vacanza-Versicherte) 5 AHV-Nummer 1 Mikroprozessor 4 Serviceline Auf dem Mikroprozessor sind alle Daten, die gemäss Bundes Für Fragen oder bei Anwendungsproblemen steht Ihnen amt für Gesundheit (BAG) auf der Versichertenkarte aufzu die Hotline zur Verfügung. drucken sind (Name, Vorname, Karten-Nr., Geburtsdatum, Geschlecht, BAG-Nr., AHV-Nr. der versicherten Person, 5 AHV-Nummer Ablaufdatum), elektronisch gespeichert. Sie können, wenn Sie Wie vom Gesetzgeber verlangt, steht Ihre Versicherten dies wünschen, bei den zugelassenen Leistungserbringern nummer der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) (wie beispielsweise Ärzten) medizinische Daten auf dem Mik auf der Versichertenkarte. roprozessor elektronisch abspeichern lassen. 6 Ablaufdatum 2 Rechtsträger Ihre Karte ist gültig bis zum aufgeführten Datum. Nach Erhalt Hier sehen Sie, bei welchem Rechtsträger Sie die Grundversi einer neuen Karte ist die alte zu entsorgen. cherung abgeschlossen haben (sana24 oder vivacare). Wenn 7 Bei Notfällen im Ausland (24h) nichts steht, ist Ihr Rechtsträger die Visana. Bei Notfällen im Ausland unterstützt die Visana-Assistance 3 BAG-Nummer Versicherte mit den Zusatzversicherungen Ambulant, Unter dieser Nummer ist der Rechtsträger für die Grundversi Spital oder Basic 24 Stunden an 7 Tagen pro Woche. cherung beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) registriert. Allgemeine Informationen Zusätzliche Informationen zur neuen Versichertenkarte finden Sie im Internet unter www.bag.admin.ch > Themen > Krankenversicherung > Versichertenkarte. Personen ohne obligatorische Krankenpflegeversicherung Vorderseite Rückseite Visana Services AG, Weltpoststrasse 19, 3000 Bern 15, www.visana.ch 0848 848 899 V-92 05.2014 Serviceline Muster, Maria-Luisa Name, Vorname 1.234.567.00 123456 0000 1234567 12 25.09.1980 F 31.12.2018 Versicherten-Nr. Geburtsdatum, Geschlecht Zur Visana-Gruppe gehören Visana, sana24 und vivacare Karten-Nr. Ablaufdatum Bei Notfällen im Ausland (24h) +41 (0)848 848 855 Versichertenkarte Eine Versichertenkarte erhalten folgende versicherte Personen: Personen mit obligatorischer Krankenpflegeversicherung. Personen mit obligatorischer Krankenpflegeversicherung und den Zusatzversicherungen Ambulant, Komplementär, Spital und Basic. Personen mit den Zusatzversicherungen Ambulant, Komplementär, Spital und Basic (also ohne obligatorische Krankenpflegeversicherung). Die Versichertenkarte dient als Ausweis über abgeschlossene Versicherungen gegenüber zugelassenen Leistungserbringern (wie Ärzten, Spi- tälern, Apotheken usw.). Die Versichertenkarte lautet auf den Namen der versicherten Person. Die versicherte Person ist verantwortlich für ihre Versichertenkarte. Diese bleibt Eigentum von Visana. Gültigkeitsdauer Das Verfalldatum ist auf der Karte angegeben. Sorgfaltspflichten Die versicherte Person hat insbesondere folgende Sorgfaltspflichten: Die Versichertenkarte darf nicht weitergegeben werden und ist geschützt aufzubewahren. Bei Verlust der Versichertenkarte ist Visana unverzüglich zu benachrichtigen. Bei missbräuchlicher Verwendung haftet die versicherte Person für den Visana entstandenen Schaden. Insbesondere sind die zu Unrecht erfolgten Versicherungsleistungen Visana zurückzuerstatten und die damit verbundenen Kosten und Umtriebe zu übernehmen. Vorbehalten bleibt schuldloses Verhalten. In diesem Fall hat die versicherte Person nach bestem Wissen zur Aufklärung des Falles und zur Verminderung des Schadens beizutragen. Bei strafbaren Handlungen hat sie Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Die versicherte Person ist verantwortlich für die Entsorgung der ersetz ten respektive ungültig gewordenen Versichertenkarte. Diese ist zudem so zu entsorgen, dass sie nicht missbräuchlich verwendet werden kann. Fällt die Versicherungsdeckung weg, hat die versicherte Person die Ver sichertenkarte zu vernichten. Gebühren Für die Ausstellung einer Ersatzkarte kann Visana von der versicherten Person eine Umtriebsentschädigung erheben. Die versicherte Person ist verpflichtet, die Karte beim Bezug von Leistungen vorzuweisen. Ansonsten ist Visana berechtigt, für ihre zusätzlichen Aufwendungen bei der Vergü tung von Leistungen eine Gebühr zu erheben. Online-Verfahren Visana ist gemäss der Verordnung über die Versichertenkarte für die obligatorische Krankenpflegeversicherung (VVK) verpflichtet, den zuge lassenen Leistungserbringern, bei denen sich die versicherte Person mit ihrer Versichertenkarte ausgewiesen hat, die administrativen Daten der versicherten Person in einem Online-Verfahren zur Verfügung zu stellen. Im Online-Verfahren sind durch die zugelassenen Leistungserbringer auch allfällige Zusatzversicherungsdeckungen abrufbar, wenn die versi cherte Person Visana nicht innert 30 Tagen nach Erhalt der Karte schrift lich mitteilt, dass sie dies nicht wünscht. In diesem Fall kann die versi cherte Person sämtliche Medikamente, die aus Zusatzversicherungen vergütet werden, nicht mehr bargeldlos bei den Apotheken beziehen. Im Falle eines Prämienverzugs ist Visana berechtigt, die Karte zu sperren. Daten auf der Versichertenkarte Hat die versicherte Person die obligatorische Krankenpflegeversicherung bei Visana abgeschlossen, hat sie Anspruch auf eine Versichertenkarte mit Mikroprozessor. Auf dem Mikroprozessor der Karte sind alle Daten, die gemäss den Vorgaben des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) auf der Karte aufzudrucken sind (Name, Vorname, Karten-Nr., Geburtsdatum, Geschlecht, BAG-Nr. von Visana, AHV-Nr. der versicherten Person, Ablauf datum), elektronisch gespeichert. Zugriff auf die Daten auf dem Mikropro zessor der Karte haben die zugelassenen Leistungserbringer (Ärzte, Spitä ler, Apotheken usw.). Die zugelassenen Leistungserbringer können zur Verbesserung der medizi nischen Behandlung zusätzliche Daten auf dem Mikroprozessor der Karte speichern, sofern die versicherte Person damit einverstanden ist. Die frei willig zusätzlich aufgenommenen Daten kann die versicherte Person mit einem persönlichen PIN schützen. Die versicherte Person hat sich dazu an einen zugelassenen Leistungserbringer zu wenden. Die Offenlegung der freiwillig zusätzlich aufgenommenen Daten kann die versicherte Person ohne Angabe von Gründen verweigern. Die versicherte Person hat das Recht, über die auf der Versichertenkarte enthaltenen Daten informiert zu werden und diese nötigenfalls berichti gen zu lassen. Freiwillig aufgenommene Daten kann sie jederzeit löschen lassen. Für die Löschung der zusätzlich aufgenommenen Daten hat sich die versicherte Person an einen zugelassenen Leistungserbringer zu wenden. Europäische Krankenversicherungskarte Hat die versicherte Person die obligatorische Krankenpflegeversicherung bei Visana abgeschlossen, hat sie Anspruch auf die Europäische Kran kenversicherungskarte. Diese wird in Kombination mit der Versicherten karte abgegeben. Bei vorübergehenden Auslandaufenthalten in den Mit gliedstaaten der EU sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen kann die versicherte Person gegen Vorweisen ihrer gültigen Europäischen Krankenversicherungskarte Leistungen bei Krankheit, Mutterschaft und Nichtberufsunfall nach den Bestimmungen des entsprechenden Staates beziehen, die während der geplante Aufenthaltsdauer medizinisch not wendig sind. Die Europäische Krankenversicherungskarte verleiht keinen Anspruch auf Kostenübernahme, wenn der Zweck der Reise eine bestimmte medi zinische Behandlung im Ausland vorsieht. Falls die versicherte Person die Versichertenkarte im Bedarfsfall nicht bei sich hat, kann sie bei Visana eine provisorische Ersatzbescheinigung verlangen. Die Bedingungen der Versichertenkarte gelten sinngemäss auch für die Europäische Kranken versicherungskarte. Weitere Bedingungen Im Übrigen gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der obli gatorischen Krankenpflegeversicherung sowie die Allgemeinen Vertragsund Zusatzbedingungen der Zusatzversicherungen Ambulant, Komple mentär, Spital und Basic. Allgemeine Information zur Versichertenkarte Die Erläuterungen zur Versichertenkarte beziehen sich auf den Rechtsträ ger Visana. Für sana24 und vivacare gelten die Aussagen sinngemäss.