Aus- und Weiterbildungs- pflicht für Berufskraftfahrer
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Aus- und Weiterbildungs- pflicht für Berufskraftfahrer
Bußgeldvorschriften Bis zu 5.000 Euro für Fahrer, die ohne gültige Aus- bzw. Weiterbildung fahren. Bis zu 20.000 Euro für die Person, welche die Fahrt eines Fahrers ohne gültigen Aus- oder Weiterbildungsnachweis anordnet. Antworten und Informationen zum Gesamtthema Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz oder zu einzelnen Themengebieten liefert Ihnen gerne Ihr Ansprechpartner: Ihr Kopfzerbrechen hat ein Ende: mehr Sicherheit durch GTÜ-Schulung Wir übernehmen für Sie: Unterstützung bei der Abwicklung nach BKrFQG Zeitgerechte Terminierung und Durchführung der Weiterbildungsseminare Fahrerlaubniskontrolle mit Überprüfung von Gültigkeit und Schlüsselzahlen Durchführung der Seminare an Ihren Wunschterminen Aus- und Weiterbildungspflicht für Berufskraftfahrer Frank Weber 05272/9131 [email protected] www.ingenieurbuero-gerhold.de Das neue Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) verpflichtet alle Bus- und LKW-Fahrer zur regelmäßigen Schulungsteilnahme. Ing.-Büro Gerhold Warburger Str. 55 33034 Brakel Die EU-Kommission fordert: Mehr Sicherheit im Straßenverkehr durch gezielte Schulung von Berufskraftfahrern. Vermittelt werden sollen vor allem tätigkeitsbezogene Fertigkeiten und Kenntnisse für Alltagssituationen. Wer ist betroffen? Alle Fahrer, die Fahrten mit Fahrzeugen im Güterverkehr mit mehr als 3,5t zGG im Personenverkehr mit mehr als 8 Sitzplätzen zu gewerblichen Zwecken durchführen. Ab wann besteht die Nachweispflicht der Weiterbildung? Busfahrer müssen die Weiterbildung frühestens ab dem 10.09.2010, LKW-Fahrer ab dem 10.09.2011 nachweisen. Welche Kenntnisbereiche werden vermittelt? wirtschaftliches Fahren Ladungssicherung Kriminalität und Schleusung Arbeitsunfälle in der Verkehrsbranche pneumatische Zweikreisbremsanlage gesunde Ernährung Wo bekomme ich die notwendige Weiterbildung? Was ist zu beachten? Wer unterliegt der Ausbildungspflicht? Regelmäßige Teilnahme an Weiterbildungsseminaren garantieren die problemlose Verlängerung Ihrer Fahrerlaubnis um weitere fünf Jahre. 5 Schulungstage in 5 Jahren Die GTÜ empfiehlt: 1 Tag Weiterbildung pro Jahr Alle, die einen Führerschein der Klasse D1, D1E, D, DE (Bus) ab dem 10.09.2008 erwerben sowie die einen Führerschein der Klasse C1, C1E, C, CE (LKW) ab dem 10.09.2009 erwerben. Legen sie den Abschluss Ihrer Weiterbildung mit dem Datum Ihrer Gesundheitsprüfung zusammen. So erreichen Sie, dass Ihre Fahrerlaubnis (FE) um 5 Jahre verlängert wird. Beispiel Geforderte Gesund heitsprüfung fällig Verlängerung der FE ohne Weiterbildung Verlängerung der FE mit Weiterbildung Busfahrer Lkw-Fahrer 17.11.2011 01.03.2013 09.09.2013 09.09.2014 17.11.2016 01.03.2018 Ausbildungsmöglichkeiten Zum Erwerb der Fahrerlaubnis muss zusätzlich eine der drei folgenden Ausbildungsmöglichkeiten absolviert werden: In unserem Büro in Brakel! Sichern Sie sich frühzeitig Ihren Seminarplatz. Beschleunigte Grundqualifikation: 140 Stunden Ausbildungspflicht mit anschließender Prüfung (90 Min. Theorie-Prüfung vor der IHK) oder Grundqualifikation: keine Ausbildungspflicht (450 Min. Theorie- u. Praxis-Prüfung vor der IHK) oder 3-jährige Berufsausbildung als: Berufskraftfahrer (BKF) oder Fachkraft im Fahrbetrieb (FIF)