Aus- und Weiterbildungs- pflicht für Berufskraftfahrer

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Aus- und Weiterbildungs- pflicht für Berufskraftfahrer
Bußgeldvorschriften
Bis zu 5.000 Euro für Fahrer,
die ohne gültige Aus- bzw.
Weiterbildung fahren.
Bis zu 20.000 Euro für die
Person, welche die Fahrt
eines Fahrers ohne gültigen
Aus- oder Weiterbildungsnachweis anordnet.
Antworten und Informationen zum Gesamtthema
Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz
oder
zu
einzelnen Themengebieten liefert Ihnen gerne Ihr
Ansprechpartner:
Ihr Kopfzerbrechen hat ein Ende:
mehr Sicherheit durch GTÜ-Schulung
Wir übernehmen für Sie:
Unterstützung bei der
Abwicklung nach BKrFQG
Zeitgerechte Terminierung
und Durchführung der
Weiterbildungsseminare
Fahrerlaubniskontrolle mit
Überprüfung von Gültigkeit
und Schlüsselzahlen
Durchführung der Seminare
an Ihren Wunschterminen
Aus- und Weiterbildungspflicht für Berufskraftfahrer
Frank Weber
05272/9131
[email protected]
www.ingenieurbuero-gerhold.de
Das neue Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz
(BKrFQG) verpflichtet alle Bus- und LKW-Fahrer
zur regelmäßigen Schulungsteilnahme.
Ing.-Büro Gerhold
Warburger Str. 55
33034 Brakel
Die EU-Kommission fordert:
Mehr Sicherheit im Straßenverkehr durch gezielte
Schulung von Berufskraftfahrern. Vermittelt werden
sollen vor allem tätigkeitsbezogene Fertigkeiten und
Kenntnisse für Alltagssituationen.
Wer ist betroffen?
Alle Fahrer, die Fahrten mit Fahrzeugen
im Güterverkehr mit mehr als 3,5t zGG
im Personenverkehr mit mehr als 8 Sitzplätzen
zu gewerblichen Zwecken durchführen.
Ab wann besteht die Nachweispflicht der
Weiterbildung?
Busfahrer müssen die Weiterbildung frühestens ab
dem 10.09.2010,
LKW-Fahrer ab dem 10.09.2011 nachweisen.
Welche Kenntnisbereiche werden
vermittelt?
wirtschaftliches Fahren
Ladungssicherung
Kriminalität und Schleusung
Arbeitsunfälle in der Verkehrsbranche
pneumatische Zweikreisbremsanlage
gesunde Ernährung
Wo bekomme ich die notwendige
Weiterbildung?
Was ist zu beachten?
Wer unterliegt der Ausbildungspflicht?
Regelmäßige Teilnahme an Weiterbildungsseminaren
garantieren die problemlose Verlängerung Ihrer Fahrerlaubnis um weitere fünf Jahre.
5 Schulungstage in 5 Jahren
Die GTÜ empfiehlt: 1 Tag Weiterbildung pro Jahr
Alle,
die einen Führerschein der Klasse D1, D1E,
D, DE (Bus) ab dem 10.09.2008 erwerben
sowie
die einen Führerschein der Klasse C1, C1E,
C, CE (LKW) ab dem 10.09.2009 erwerben.
Legen sie den Abschluss Ihrer Weiterbildung
mit dem Datum Ihrer Gesundheitsprüfung zusammen. So erreichen Sie, dass Ihre Fahrerlaubnis (FE) um 5 Jahre verlängert wird.
Beispiel
Geforderte Gesund heitsprüfung fällig
Verlängerung der FE
ohne Weiterbildung
Verlängerung der FE
mit Weiterbildung
Busfahrer
Lkw-Fahrer
17.11.2011
01.03.2013
09.09.2013
09.09.2014
17.11.2016
01.03.2018
Ausbildungsmöglichkeiten
Zum Erwerb der Fahrerlaubnis muss zusätzlich
eine der drei folgenden Ausbildungsmöglichkeiten
absolviert werden:
In unserem Büro in Brakel!
Sichern Sie sich frühzeitig Ihren Seminarplatz.
Beschleunigte Grundqualifikation:
140 Stunden Ausbildungspflicht mit
anschließender Prüfung
(90 Min. Theorie-Prüfung vor der IHK)
oder
Grundqualifikation: keine Ausbildungspflicht
(450 Min. Theorie- u. Praxis-Prüfung vor der
IHK)
oder
3-jährige Berufsausbildung als:
Berufskraftfahrer (BKF) oder Fachkraft
im Fahrbetrieb (FIF)

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