Aus- und Weiterbildung zum EU-Berufskraftfahrer Güterkraftverkehr

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Aus- und Weiterbildung zum EU-Berufskraftfahrer Güterkraftverkehr
Was ändert sich?
Anforderungen an den Fahrer bislang
Führerscheinerwerb
Ausübung Fahrerberuf
Anforderungen an den Fahrer ab 10.09.2008 (Bus) bzw. 10.09.2009 (Lkw)
Führer- Grundqualifikation* 5 Jahre
schein- (sofern erforderlich) Fahrererwerb
beruf
Beschleunigte
Grundqualifikation
(sofern erforderlich)
,
Weiterbildung
35 Stunden
(5 x 7),
betrifft
alle Fahrer
5 Jahre
Fahrerberuf
,
Weiterbildung
35 Stunden
(5 x 7),
betrifft
alle Fahrer
* Vorbesitz der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse ist Voraussetzung.
Wie werden die Absolvierungen der
Grundqualifikation und/oder Weiterbildung
nachgewiesen?
Willkommen bei MOVE!
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Aus- und Weiterbildung.
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Absolvierte Grundqualifikation und Weiterbildung werden durch den Eintrag
der Schlüsselzahl 95 im Führerschein nachgewiesen.
Grundqualifikation
Erwerb Befristung vorgelegt
Der direkte Weg zu uns. Über die A1/A44: am Kreuz Unna-Ost auf
die A443; Richtung Unna abfahren; im Kreisverkehr Richtung B1/Werl
halten und von der B1 die zweite rechts (Stadtwerke Unna) in die
Heinrich-Hertz-Straße einbiegen.
Muster
Welche Strafen drohen?
Das Anordnen bzw. Zulassen von Fahrten ohne entsprechende
Qualifikation kann für Unternehmen ein Bußgeld in Höhe
von 400,– Euro je Arbeitsschicht, für Fahrer bei vorsätzlichem
Handeln von 100,– Euro je Arbeitsschicht bedeuten.
www.move-unna.de
Verkehrsbildungszentrum Unna GmbH
Heinrich-Hertz-Straße 11 · 59423 Unna
Telefon (0 23 03) 94 25 50 · Telefax (0 23 03) 94 25 52
E-Mail: [email protected] · Internet: www.move-unna.de
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8.00 – 18.00 Uhr
Aus- und Weiterbildung
zum EU-Berufskraftfahrer
Güterkraftverkehr
www.move-unna.de
Seit dem 1. Oktober 2006 ist sie Gesetz:
Die Aus- und Weiterbildung
zum EU-Berufskraftfahrer
Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) regelt
die (beschleunigte) Grundqualifikation und die Weiterbildung.
Es gilt für alle Fahrer, die im Güterverkehr, Personenverkehr
oder Werkverkehr gewerblich fahren und Fahrzeuge lenken, für
die ein Führerschein der Klasse C1/C oder D1/D erforderlich ist.
Was kommt auf die Fahrer zu?
1.
Die Grundqualifikation
Weiterbildung Lkw: Ziele und Inhalte
Alle 5 Jahre müssen Lkw-Fahrer 35 Stunden Weiterbildung in Präsenzveranstaltungen absolvieren.
Dabei werden Kenntnisse aus folgenden Bereichen vermittelt:
■ Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln
■ Rechtliche Grundlagen und deren Anwendung
■ Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistungen, Logistik
Lernfeld 1:
ZIEL
Sie betrifft alle Neueinsteiger in den Beruf, deren Lkw-Führerschein nach dem 10.09.2009 bzw. Bus-Führerschein nach
dem 10.09.2008 ausgestellt wurde.
Die Grundqualifikation kann auf drei Wegen erworben werden:
■ durch Besuch eines 140-stündigen Unterrichts plus
theoretischer Prüfung (beschleunigte Grundqualifikation)
■ durch 7,5-stündige theoretische und praktische Prüfung
ohne Unterrichtspflicht
■ durch Berufsausbildung BKF/FiF
2.
Lernfeld 2:
ZIEL
Die regelmäßige Weiterbildung verpflichtet alle 5 Jahre zur
Teilnahme an 35 Stunden Pflichtunterricht in Einheiten von
mindestens 7 Stunden. Sie ist also beispielsweise abgegolten,
wenn 5-mal eine 7-stündige Weiterbildung besucht wurde.
Eine Prüfung ist nicht erforderlich.
* Um die Weiterbildung mit der Gültigkeit des Führerscheins zu synchronisieren, kann bei entsprechendem Ablaufdatum des Führerscheins
die Weiterbildung bis einschließlich 9. September 2015 bei Busfahrern
und bis einschließlich 9. September 2016 bei Lkw-Fahrern erfolgen.
Vermittlung einer wirtschaftlichen Fahrweise
■ Die kinematische Kette
■ Sicherheitstechnische Ausstattung
insbesondere Bremsanlage
■ Kontrollen und Defekte
■ Optimierung des Kraftstoffverbrauchs –
Leitfaden ECO-Training
Ladung und Logistik
Gewährleistung der Sicherheit
der Ladung unter Anwendung
der Sicherheitsvorschriften
■ Rechtliche Grundlagen
und Verantwortung
■ Grundlagen der Ladungssicherung
■ Techniken zur Ladungssicherung
■ Sicherungsmittel und Anschlagspunkte
■ Anforderungen an die Ladung
■ Praktische Anwendung
■ Mindestanforderungen an den Fahrer
Regelmäßige Weiterbildung
Die erste Weiterbildung (35 Stunden) erfolgt:
■ innerhalb von 5 Jahren nach dem Erwerb
der Grundqualifikation (sofern notwendig)
■ bis zum 10.09.2013* für alle gewerblichen Bus-Fahrer
■ bis zum 10.09.2014* für alle gewerblichen Lkw-Fahrer
Fahr- und Spartraining
Lernfeld 3:
ZIEL
Recht und Soziales
Lernfeld 4:
ZIEL
Lernfeld 5:
ZIEL
Gesund und sicher
Das allgemeine Unfallrisiko zu vermindern
■ Risiken und Gefahrenquellen
des Straßengüterverkehrs
■ Beachtung ergonomischer Grundsätze
■ Die Bedeutung einer guten körperlichen
und geistigen Verfassung
■ Verhalten bei Problemen und Notfällen
Wettbewerb und Ansehen
Sensibilisierung der Fahrer für eine Rolle
als Repräsentanten des Unternehmens
■ Die Rolle des Lkw-Fahrers als Imageträger
des Unternehmens
■ Wirtschaftliches Umfeld, Marktbedeutung
und Struktur des Güterkraftverkehrs
JETZT EINSTEIGEN!
Mit Kompetenz und Erfahrung
bringen wir Sie an’s Ziel.
Kenntnisse zu den allgemeinen und
sozialrechtlichen Vorschriften
■ Sozialrechtliche Rahmenbedingungen
und Vorschriften
■ Allgemeine Vorschriften
für den Güterkraftverkehr
■ Vorbeugung von Kriminalität und
Schleusung illegaler Einwanderer
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