Beschleunigte Grundqualifikation (IHK) zum/-r Busfahrer/-in

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Beschleunigte Grundqualifikation (IHK) zum/-r Busfahrer/-in
OSNABRÜCK
TRANSPORT / VERKEHR
Beschleunigte Grundqualifikation (IHK) zum/-r Busfahrer/-in
(113.11)
VERANSTALTUNGEN IN OSNABRÜCK
BUCHUNGSHINWEIS
Dieses Angebot richtet sich an Kunden mit Bildungsgutschein (Arbeitsagentur bzw. JobCenter) oder Kostenübernahme (BFD, Deutsche
Rentenversicherung, BG oder andere Fördergeber). Auch Privatzahler sind willkommen.
Wir informieren Sie gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch über dieses Bildungsangebot und Fördermöglichkeiten.
Öffentlich geförderte Weiterbildung
DEKRA Akademie GmbH Osnabrück
UNTERRICHTSFORM
DAUER
TERMINE
Vollzeit
5 Wochen (optional zzgl. 1 Woche
Prüfungsvorbereitung)
auf Anfrage
ZIELGRUPPE
INHALTE
Arbeitssuchende, die als Kraftfahrer * im Bereich des Güterverkehrs
eine berufliche Zukunft anstreben.
Basiswissen Lkw/Bus - Nutfahrzeugtechnik - Arbeitsrecht
und -sicherheit - Gesundheitsschutz Spezialwissen Bus Personenbeförderung - Personenverkehrsmarkt Perfektionsfahrten
(optional zzgl. Prüfungsvorbereitung)
HINTERGRUND
Die Anforderungen an Kraftfahrer im Personen- und
Güterverkehr sind stetig gestiegen, so dass allein der Besitz der
Fahrerlaubnis zur Ausübung des Berufes nicht mehr ausreicht.
Mit den Zielen der Qualitätssicherung, der Verbesserung der
Straßenverkehrssicherheit und der Sicherheit der Fahrer hat das
EU-Parlament die Richtlinie 2003/59/EG für alle Mitgliedsstaaten
erlassen, in der die Umsetzung neuer gemeinschaftlicher
Vorschriften geregelt ist. Das bedeutet u.a., dass alle Personen,
die ihre Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D oder DE, die sie
nach dem 10.09.2008 erworben haben und diese gewerblich
für die Personenbeförderung nutzen wollen, eine zusätzliche
Grundqualifikation absolvieren müssen. Ab dem 21. Lebensjahr
kann der Nachweis im Rahmen einer sog. beschleunigten
Grundqualifikation (Unterrichtsteilnahme und Prüfung, wobei der
Besitz einer Fahrerlaubnis nicht erforderlich ist) erbracht werden.
RECHTLICHE GRUNDLAGEN
Richtlinie 2003/59/EG, Gesetz über die Grundqualifikation
und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für
den Güterkraft- oder Personenverkehr (BKrFQG), Verordnung
zur Durchführung des Berufskraftfahrer-QualifikationsGesetzes (BKrFQV), Gemeinsame Richtlinien der Industrie- und
Handelskammern.
www.dekra-akademie.de
VORAUSSETZUNGEN
Beachten Sie, dass die untere Altersgrenze für den Einsatz von
Fahrer im Personenverkehr grundsätzlich das 23. Lebensjahr ist.
Lediglich im Linienverkehr bis 50 km ist die untere Altersgrenze
das 21. Lebensjahr. Gute Kenntnisse der deutschen Sprache
in Wort und Schrift sind Voraussetzung für eine erfolgreiche
Abschlussprüfung.
ABSCHLUSS
Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie zum Nachweis
der Unterrichtsteilnahme; IHK-Prüfungszeugnis 'Beschleunigte
Grundqualifikation'.
GÜLTIGKEIT
Für beruflich tätige Kraftfahrer besteht die gesetzliche Pflicht zur
Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren.
HINWEISE
* Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen
verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und
Angaben sowohl auf Frauen wie Männer.
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OSNABRÜCK
TRANSPORT / VERKEHR
VERANSTALTER
DEKRA Akademie GmbH Klöcknerstraße 17 49090 Osnabrück
Tel.: +49.541.13916-0 Fax: +49.541.13916-22 E-Mail:
[email protected]
VERANSTALTUNGSORT
DEKRA Akademie GmbH Klöcknerstr. 17 49090 Osnabrück
Tel.: +49.541.13916-0 Fax: +49.541.13916-22 E-Mail:
[email protected]
ANSPRECHPARTNER
Frau Anne Harbecke Tel: +49.541.13916-13 Fax:
+49.541.13916-22 E-Mail: [email protected]
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