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EUROPÄISCHE KOMMISSION Generaldirektion Justiz Direktion D: Gleichstellung Referat D.4: Nichtdiskriminierung und Koordination von Roma Angelegenheiten Informationen Deutschlands über den Fortschritt bei der Umsetzung ihrer nationalen Strategien oder politischen Maßnahmen für die Eingliederung von Roma1 (1) Dialog mit relevanten Interessengruppen Bitte machen Sie Angaben über Fortschritte beim Dialog mit relevanten Interessengruppen und deren Beteiligung bei der Umsetzung Ihrer jeweiligen nationalen RomaEingliederungsstrategie (NRES) oder demensprechenden politischen Maßnahmen. Von besonderer Bedeutung sind: Lokale und regionale Behörden Roma-Gemeinschaften und Zivilgesellschaft. Die Bundesregierung steht in ständigem Dialog mit dem Zentralrat Deutscher Sinti und Roma. Exemplarisch sind die folgenden Aktivitäten zu nennen: (a) Tisch gegen Rechtsextremismus Der Vorsitzende des Zentralrates Deutscher Sinti und Roma nahm auf Einladung des Bundesministers des Innern sowie der Ministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 24. Januar 2012 beim Spitzentreffen "Gemeinsam gegen Rechtsextremismus" im Bundesinnenministerium teil. Gegenstand des Gesprächs war eine Verständigung führender Akteure des Staates und der Zivilgesellschaft über die aktuelle Situation und die notwendige Zusammenarbeit gegen Rechtsextremismus. (b) Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet Die Bundesregierung führt seit dem Jahr 2012 mit dem Zentralrat Deutscher Sinti und Roma Gespräche über die Bekämpfung rechtsextremistischer Gewaltaufrufe und Hass im Internet. So fand am 24. Februar 2012 ein erstes Gespräch zwischen Vertretern des Zentralrates Deutscher Sinti und Roma, den zuständigen Referaten im Bundesministerium des Innern, jugendschutz.net sowie den Unternehmen google und ebay statt. Für Dezember 2012 ist in Berlin ein zweites Gespräch geplant, zu dem weitere Unternehmen wie Facebook, Yahoo, Amazon und Twitter eingeladen werden. Auch wird an der Sitzung ein Fachmann teilnehmen, der über die technischen Möglichkeiten der Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet informiert. (c) Asylmissbrauch Serbien und Mazedonien Im Dezember 2012 wird der Bundesminister des Innern aufgrund der aktuellen Entwicklungen ein Gespräch mit dem Zentralrat Deutscher Sinti und Roma zum Thema „Migration aus Serbien und Mazedonien“ führen. 1 Im Hinblick auf den 2013 Bericht der Kommission über die Umsetzung des EU-Rahmens für nationale Strategien zur Eingliederung von Roma. Siehe ebenfalls die Mitteilung der Kommission "Nationale Strategien zur Integration der Roma: erster Schritt zur Umsetzung des EU-Rahmens", COM(2012) 226 final (21. Mai 2012). 1 (d) Denkmal für die im Nationalsozialismus ermordeten Sinti und Roma Im Oktober 2012 wurde in Berlin das zentrale Mahnmal für die in der NS-Zeit ermordeten Sinti und Roma durch die Bundeskanzlerin eingeweiht. Diese hat hierbei ein entschiedenes Eintreten Deutschlands für die Rechte von Sinti und Roma zugesichert. Bei der Einweihung waren auch der Bundespräsident sowie der Bundestagspräsident anwesend. Das Mahnmal des israelischen Künstlers Dani Karavan besteht aus einem kreisrunden Brunnen mit zwölf Metern Durchmesser. Auf einen dreieckigen Stein in der Mitte soll täglich eine frische Blume gelegt werden. Die Gesamtkosten für das Denkmal beliefen sich auf 2,8 Millionen Euro. (e) Gesprächskreis beim Innenausschuss am 7. November 2012 Mehrmals im Jahr findet ein Gesprächskreis der nationalen Minderheiten in Deutschland unter Federführung des Vorsitzenden des Innenausschusses statt. An diesem nehmen neben Vertretern der nationalen Minderheiten auch die Bundesregierung sowie Abgeordnete teil. Am 7. November 2012 wurden bei dem Gesprächskreistreffen unter anderem die Themen „Diskriminierung von Sinti und Roma“ sowie „Erstellung eines Antizyganismusberichts“ erörtert. Zugang zu Bildung (exemplarische Beispiele) Bund/Länder-AG „Integration durch Bildung“ Auf der 2. Sitzung der Bund-Länder-AG „Integration durch Bildung“ am 19. Juni 2012 wurde das Thema „Bildungssituation von Sinti und Roma in Deutschland“ diskutiert. Zu der Sitzung luden die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration und eine Staatssekretärin des Bundesministeriums für Bildung und Forschung - unter anderem den Präsidenten der Kultusministerkonferenz - ein. Vertreter der Sinti und Roma (Romani Rose, Vorsitzender des Zentralrates Deutscher Sinti und Roma, Reinhold Lagrene vom Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma, Daniel Strauß, RomnoKher und Landesvorsitzender Baden-Württemberg Deutscher Sinti und Roma, sowie Hamze Bytyci) stellten die Bildungssituation von Sinti und Roma und entsprechende Handlungsbedarfe dar. Die Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft hat auf dieser Sitzung ihre Bereitschaft signalisiert, einen Arbeitskreis zu bilden, der systematisch Vorschläge zur Verbesserung der Bildungssituation von Sinti und Roma in Deutschland erarbeitet. Zu diesem sollen Vertreter von Bund, Ländern, Roma-Organisationen sowie sonstige Verbände eingeladen werden. Der Arbeitskreis ist zunächst auf zwei Jahre angelegt und soll vier Mal im Jahr tagen. Die Konstituierung dieses Arbeitskreises findet im Februar 2013 statt. Schulische Integration von Kindern und Jugendlichen Unter Berücksichtigung landesspezifischer Besonderheiten unternehmen die zuständigen Landesbehörden und Schulen vielfältige Anstrengungen, die schulische Integration von Kindern und Jugendlichen der Sinti und Roma voranzutreiben. So hat z.B. eine Weiterentwicklung des Hamburger Handlungskonzepts zur Unterstützung des Schulbesuchs von Sinti und Roma mit der Qualifizierung und dem Einsatz von Sinti- und Roma-Bildungsberatern an Schulen in enger Abstimmung mit dem Hamburger Landesverein der Sinti sowie der Rom und Cinti Union Hamburg stattgefunden. In Baden-Württemberg initiiert der Landesverband der Sinti und Roma BadenWürttemberg e.V. verschiedene Projekte zur schulischen Integration von Sinti und Roma Kindern und Jugendlichen. Er unterhält zudem eine Bildungsberatungsstelle in Mannheim, die eine zentrale Rolle bei der Koordination von Sinti und Roma Angelegenheiten 2 einnimmt. Dabei findet insbesondere der Aspekt „Nichtdiskriminierung“ eine besondere Berücksichtigung. Zugang zu Beschäftigung „ESF-Bundesprogramm zur arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge” Im „ESF-Bundesprogramm zur arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge” wurde Anfang 2012 eine Arbeitsgruppe „Roma im ESFBundesprogramm Bleiberecht“ gegründet. Die Arbeitsgruppe bildet eine Plattform für derzeit rund 25 Institutionen und Vereine, die Integrationsprojekte für Roma in Deutschland durchführen. Die Arbeitsgruppe wird Modelle guter Praxis im Hinblick auf die soziale und arbeitsmarktliche Integration der Roma, erfolgreiche Integrationsansätze, aber auch strukturelle und tatsächliche Hemmnisse für eine gelungene Integration aufbereiten und Entscheidungsträger/-innen aus Verwaltung und Politik sowie einer weiteren Öffentlichkeit zur Verfügung stellen. Die Arbeitsgruppe trifft sich dreimal jährlich, zum Teil auch an den Projektstandorten, um Details der Integrationsmodelle zu erörtern und Rückmeldungen der Teilnehmenden zu den Integrationsangeboten einzuholen. Zugang zu Wohnraum In Berlin wurde ein europaweit einmaliges Wohnprojekt für Roma errichtet: In 137 Wohnungen können rund 400 aus Rumänien stammende Roma in sanierten und bezahlbaren Wohnungen leben. Außerdem besteht in dem Gebäudekomplex die Möglichkeit der Kinderbetreuung, Mieterberatung und zahlreiche weitere soziale und künstlerische Angebote. 3 (2) Zuteilung angemessener finanzieller Ressourcen Bitte machen Sie Angaben über Fortschritte bei der Zuteilung finanzieller Ressourcen für die Sicherung der Durchführung geplanter Maßnahmen zur Eingliederung von Roma. Die Bundesregierung (Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien) fördert den Zentralrat sowie das Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma in Heidelberg institutionell (Jahr 2012: 1.768 T€). Zugang zu Bildung (exemplarische Beispiele) Projekt „MIGoVITA“ Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fördert seit Februar 2012 gemeinsam mit der Bundeszentrale für politische Bildung das Projekt „MIGoVITA“. Mit dem interkulturell angelegten Vorhaben erproben die Otto Benecke Stiftung e.V. zusammen mit Phönix e.V., Amaro Drom e.V. und dem Zentrum für Türkeistudien an neun Standorten in fünf Bundesländern, unter welchen Rahmenbedingungen Migrantenorganisationen verschiedener Bevölkerungsgruppen gemeinsam im Themenfeld Übergang Schule-Beruf – qualifiziert werden können, um junge Migrantinnen und Migranten gezielter zu fördern und ihre Teilhabechancen zu verbessern. Projekt „Jugend 2014 – Migrantenjugendorganisationen als Akteure der Zuwanderungsgesellschaft“ Für den Zeitraum vom 1. September 2012 bis 31. Dezember 2014 fördert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend das Projekt „Jugend 2014 – Migrantenjugendorganisationen als Akteure der Zuwanderungsgesellschaft“, bei dem u.a. Amaro Drom e.V. für den Ausbau einer bundesweiten Struktur sowie für eine nachhaltige Stärkung dessen eine Zuwendung für eine 0,5 hauptamtliche Stelle erhält. Land Baden-Württemberg Zur Förderung der gesellschaftlichen Integration von Sinti und Roma wird die Beratungsstelle Soziales/Arbeit des Landesverbands Baden-Württemberg vom Sozialministerium seit dem Jahr 1987 finanziell unterstützt. Die jährliche Förderung liegt derzeit bei 89.500 € . Das Innenministerium fördert die Geschäftsstelle des Landesverbands BadenWürttemberg der Sinti und Roma seit Jahren mit 90.000 € pro Jahr. Das Ministerium für Jugend, Kultus und Sport unterstützt den Landesverband Deutscher Sinti und Roma durch die jährliche Finanzierung einer halben Personalstelle im Bildungs- und Beratungszentrum in Mannheim (28.600 €). Das Ministerium für Integration ist mit relevanten Akteuren im Gespräch und unterstützt Projekte im Bereich Antidiskriminierung, die sich u.a. auch an Sinti und Roma richten, bzw. diese Gruppe auch betreffen (wie z.B. Schule ohne Rassismus). Darüber hinaus fördert das Sozialministerium seit dem Jahr 1991 das vom Landesverband Baden-Württemberg unabhängige „Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma“ mit Sitz in Heidelberg. Auf der Grundlage eines Ministerratsbeschlusses aus dem Jahr 1995 beteiligt sich das Land mit 10% an den laufenden Betriebskosten des Zentrums, die restlichen 90% werden vom Bund getragen (siehe oben). In den Jahren 2011 und 2012 wurden hierfür jeweils 143.000 € zur Verfügung gestellt, ab dem Jahr 2013 erhöht sich der Betrag auf 145.000 €. 4 Hansestadt Hamburg Die Anzahl der im Bereich der Behörde für Schule und Berufsbildung regelfinanzierten dauerhaften Vollzeitstellen für die besondere Unterstützung des Schulbesuchs von Sinti und Roma ist zum Schuljahr 2012/13 von fünf auf acht Stellen erhöht worden. Zugang zu Beschäftigung (exemplarische Beispiele) Nationales Programm Mikrokreditfonds Seit dem Jahr 2010 verfügt die Bundesregierung über das nationale Programm Mikrokreditfonds. Der Fonds hat bislang über 60 Mikrofinanzinstitute 11.000 Kleinkredite an überwiegend Kleinunternehmen und Existenzgründungen, die keinen Zugang zum regulären Kreditmarkt haben, mit einem Volumen von über 65 Millionen € ausgereicht. Mehr als 35% der Kredite gingen an Personen mit Migrationshintergrund. Angaben zur Inanspruchnahme durch Sinti und Roma liegen allerdings - wie auch zu anderen ethnischen Gruppen - nicht vor. Mehr als 30% der Kredite kamen Frauen bzw. von Frauen geführten Unternehmen zu Gute. Die Umsetzung des Programmes läuft bislang erfolgreich, da besonders benachteiligte Gruppen gut erreicht werden. Mittel des Europäischen Sozialfonds Im Rahmen der nationalen Verwaltung von Mitteln des Europäischen Sozialfonds werden derzeit folgende Roma-relevante Programme bzw. Aktivitäten durchgeführt: (a) „ESF-Bundesprogramm zur arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge” Im „ESF-Bundesprogramm zur arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge” werden Flüchtlinge mit einem mindestens nachrangigen Zugang zum Arbeitsmarkt und Bleibeberechtigte, darunter auch Roma, beraten, qualifiziert und bei Vorliegen entsprechender arbeitsgenehmigungsrechtlicher Voraussetzungen in den Arbeits- oder Ausbildungsmarkt integriert. In der ersten Förderrunde (2008 bis 2010) hatten rund 80% der Projekte Roma erreicht, das entspricht ungefähr 1.700 Personen. Bezogen auf alle Teilnehmenden wurde eine Vermittlungsquote von rd. 54% erreicht. Desweiteren wurde bei gut 64% der geförderten Teilnehmenden die Beschäftigungsfähigkeit und bei rd. 70% die Motivation zur aktiven Arbeitsplatzsuche erhöht. Für die aktuelle zweite Förderrunde (2010 bis 2014) liegen noch keine Teilnehmerzahlen vor. (b) ESF-Bundesprogramms „XENOS - Integration und Vielfalt“ Das ESF-Bundesprogramms „XENOS - Integration und Vielfalt“ fördert im Zeitraum von 2008 bis Ende 2014 insgesamt folgende vier Projekte mit dem Ziel, Vorurteile gegenüber Sinti– und Roma-Jugendlichen abzubauen und deren Chancen beim Zugang in den Arbeitsmarkt und bei der Integration in die Gesellschaft zu verbessern: - „Ajde - Komm mit“ (Durchführungszeitraum 01. April 2009-31.März 2012) Das Projekt "Ajde – Komm mit" unterstützte Roma-Jugendliche in Hamburg, die kaum Chancen auf dem ersten Ausbildungs- und Arbeitsmarkt haben und einen besonders hohen Betreuungsbedarf mitbringen. Die Zielsetzung des Projektes bestand darin, die Jugendlichen in der Wahrnehmung und Eigenverantwortung für die Gestaltung ihrer Berufsbiographien zu stärken und sie darin zu unterstützen, den Übergang in Arbeit oder Berufsausbildung vorzubereiten und umzusetzen. 5 - „Arbeitsmarkt für Roma - Kompetenzen fördern durch Outdoor-Trainings und interkulturelle Trainings“ (Durchführungszeitraum 1. Juni 2009-31. Mai 2011) Das Projekt „Arbeitsmarkt für Roma“ in Niedersachsen hat mit Hilfe von Outdoor-Trainings/ Erlebnispädagogik und interkulturellen Trainings dazu beigetragen, den kulturellen Austausch zu fördern, Vorurteile abzubauen und Kompetenzen zu vermitteln, die für die berufliche Integration von Roma hilfreich sind. - „Junge Roma in Berlin–Berufliche Orientierung zur besseren Integration in den Arbeitsmarkt/Maßnahmen gegen Ausgrenzung und Diskriminierung“ (Durchführungszeitraum 1. Januar 2012-31. Dezember 2014) Das Projekt „Junge Roma in Berlin – Berufliche Orientierung zur besseren Integration in den Arbeitsmarkt/Maßnahmen gegen Ausgrenzung und Diskriminierung“ trägt dazu bei, junge Roma aus Staaten des ehemaligen Jugoslawiens, Bulgarien, Rumänien und Polen sowie deren familiäres Umfeld nachhaltig in den Bereichen der beruflichen Orientierung, der besseren Teilhabe an Bildung und Beschäftigung, beim Abbau von Ressentiments der Zielgruppe gegenüber Bildungseinrichtungen und Behörden, der Entlastung bei Problemen der Alltagsbewältigung im familiären Umfeld der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie im Hinblick auf ein erhöhtes Bewusstsein für die Bedeutung von Bildung zu unterstützen. - „Sinti- und Roma - Bildungsarbeit als Profession: Sinti und Roma in pädagogischen, sozialen und anderen Berufen etablieren“ (Durchführungszeitraum 1. Juni 2012-31. Dezember 2014) Das Projekt fördert den Aufbau und die Verankerung eines Netzwerks aus Landesverbänden und Sinti- und Roma-Bildungsträgern in Berlin, München und Mannheim, das mit seinen fachlichen Partnern konzeptionell, curricular und praktisch daran arbeitet, Zielgruppenmediation als arbeitsmarktfähige Qualifikation für Sinti und Roma in bedarfsstarken Branchen anzubieten. Daneben gibt es XENOS-Projekte zur Verbesserung der individuellen und strukturellen Unterstützung der Opfer von Menschenhandel. (c) „Programm zur berufsbezogenen Sprachförderung für Personen mit Migrationshintergrund im Bereich des Bundes (ESF-BAMF-Programm)" Das aus Mitteln des ESF geförderte "Programm zur berufsbezogenen Sprachförderung für Personen mit Migrationshintergrund im Bereich des Bundes (ESF-BAMFProgramm)" dient der Verbesserung der berufsbezogenen Deutschkenntnisse. Ziel ist es, die Chancen von Menschen mit Migrationshintergrund zur Integration in den ersten Arbeitsmarkt zu erhöhen. Hierbei wird als neuartiger Ansatz der Sprachunterricht mit Elementen der beruflichen Weiterbildung verknüpft. Das Programm wurde nunmehr dahin gehend erweitert, dass auch Bleibeberechtigte und Flüchtlinge Zugang zur berufsbezogenen Sprachförderung erhalten. Damit werden die Chancen auf dem Arbeitsmarkt bzw. eine langfristige Stabilisierung und Sicherung von Beschäftigungsverhältnissen für diese Zielgruppe gezielt gefördert. 6 (d) Weitere Programme Für einen besseren Zugang zum Arbeitsmarkt stehen auch folgende Projekte zur Verfügung: - Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung-IQ“ Im gemeinsam vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales, dem Bundesministerium für Bildung und Forschung und der Bundesagentur für Arbeit initiierte Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung-IQ“ stehen Beratungsangebote für eine besseren Zugang zum Arbeitsmarkt insbesondere Zuziehenden aus den mittel- und osteuropäischen Staaten zur Verfügung. Die Angebote beziehen sich auf die berufsbezogene Sprachförderung und die Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen. - Projekt „Faire Mobilität - Arbeitnehmerfreizügigkeit sozial, gerecht und aktiv“ Mit dem im Juni 2011 initiierten ESF-Projekt wird das Beratungsangebot für Arbeitnehmer aus den Ländern Mittel- und Osteuropas aufgebaut, um die seit Mai 2011 bestehende Arbeitnehmerfreizügigkeit sozial und gerecht zu gestalten. Das Projekt leistet einen Beitrag zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen, in dem es mobilen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus Mittel- und Osteuropa eine persönliche Beratung in ihrer Heimatsprache anbietet. Hierfür sind bereits vier Beratungsstellen bundesweit eingerichtet worden. Darüber hinaus sollen mit dem Projekt neue Wege der Information und Schulung von Multiplikatoren und eine bessere Verzahnung in vorhandene Beratungsstrukturen erprobt werden. 7 (3) Überwachung der Umsetzung und mögliche Anpassungspolitik Bitte machen Sie Angaben über Fortschritte zur Sicherstellung einer wirksamen Überwachung des Umsetzungsprozesses Ihrer jeweiligen Strategie oder politischen Maßnahmen sowie zur Überprüfung der Strategie oder politischen Maßnahmen auf Grund gegebener Resultate. Zugang zu Bildung (exemplarische Beispiele) Land Baden-Württemberg Ein Ziel der Bildungspolitik Baden-Württembergs ist es, jeder Art von Diskriminierung entgegenzuwirken, was sich im Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schulen widerspiegelt. Lehrkräfte aller Schularten sind gehalten, für die besondere Situation der Sinti und Roma bei Bedarf zu sensibilisieren. Das Staatsministerium hat einen interministeriellen Arbeitskreis einberufen, dem das Sozialministerium, das Innenministerium, das Integrationsministerium und das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport angehören. Derzeit wird eine gemeinsame Erklärung des Landes und des Landesverbands Deutscher Sinti und Roma erarbeitet. Hansestadt Hamburg Die Tätigkeit der Roma- und Sinti-Bildungsberater wird durch das Fachamt und eine verpflichtende Weiterqualifizierungsmaßnahme des Landesinstituts für Lehrerbildung und Schulentwicklung begleitet. Zugang zu Beschäftigung Das ESF-Bundesprogramm für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge wurde von der ersten zur zweiten Förderrunde angepasst, indem die Projektaktivitäten von einer lokalen auf eine regionale Wirkungsebene erweitert wurden. Dieses war erforderlich, um mehr Projektteilnehmende auch aus ländlichen Regionen zu erreichen und die Strategien in den einzelnen Bundesländern besser planen zu können. Für die Förderperiode 2014 bis 2020 können noch keine Aussagen getroffen werden, da die Planungen für die operationellen Rahmen noch nicht abgeschlossen sind. Im ESF-Bundesprogramm für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge werden die Projektträger aller Bundesländer zur Sicherstellung einer hohen Qualität miteinander vernetzt. Ziel des Thematischen Netzwerks Bleiberecht ist gute Praxis unter den beteiligten Institutionen zu transferieren und direkt nutzbar zu machen, um so eine bundesweit gleich hohe Integrationspraxis sicherzustellen. In der ersten Förderrunde wurden unter den Projektteilnehmenden (Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit einem mindestens nachrangigen Zugang zum Arbeitsmarkt, z.B. Personen mit Aufenthaltsgestattung, mit befristeter Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen oder Geduldete) mehr Roma erreicht, als anfangs angenommen wurde. Aufgrund der spezifischen Bedarfe und Konzepte, die für eine Integration von Roma im Hinblick auf die asylspezifischen Fragestellungen erforderlich sind, wurde in der zweiten Förderrunde zusätzlich die Arbeitsgruppe Roma gegründet. Das BMAS leitet diese Arbeitsgruppe und leistet fachliche Unterstützung bei aktuellen Themen (z.B. Europäischer Gestaltungsrahmen zur Integration der Roma). Die Projekte in diesem Programm werden zusätzlich auf Ebene der Finanzabwicklung miteinander vernetzt. Ziel ist das Erreichen einer niedrigen Fehlerquote bei der Projektabwicklung (z.Zt. 0,02%). 8 (4) Wirksame Bekämpfung von Diskriminierung Bitte machen Sie Angaben über Fortschritte zur Bekämpfung von Diskriminierung der Roma und zur wirksamen Durchsetzung von Anti-Diskriminierungsrechtsvorschriften. Zugang zu Bildung Junge Menschen lernen unter anderem durch die Förderung der Auseinandersetzung von Kindern und Jugendlichen mit der Geschichte des Nationalsozialismus und der Geschichte von Minderheiten in Deutschland die Ursachen und Folgen von Vorurteilen und Diskriminierung zu erkennen und Strategien zu entwickeln, diesen entgegenzuwirken. Der Themenbereich Nationalsozialismus und Holocaust ist in allen Ländern in den gesellschaftswissenschaftlichen Fächern der Schulen als verpflichtender Unterrichtsgegenstand fest verankert. In der Regel verlässt demnach kein Schüler die Schule, ohne etwas über dieses Kapitel deutscher Geschichte erfahren zu haben. Dabei wird in vielen Rahmenlehrplänen der Länder die Verfolgung der Sinti und Roma explizit als Inhalt des Geschichts- bzw. Sozialkundeunterrichts genannt. Einzelne Länder bieten über ihre Landesinstitute zu diesem Thema spezielle Veranstaltungen für die Fortbildung von Lehrkräften an und haben hierzu Handreichungen und Materialien für die schulische Arbeit entwickelt. Zugang zu Beschäftigung Das ESF-Bundesprogramm „Bleibeberechtigte und Flüchtlinge“ ist ein Sonderprogramm des XENOS-Bundesprogramms. Die integrationsbezogenen Maßnahmen dienen direkt der Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Platzierung der Zielgruppe im Arbeitsmarkt. Die Projektstrategie zielt auf Verhinderung von Diskriminierungen u.a. seitens arbeitsmarktrelevanter Institutionen und versucht für die Projektzielgruppe eine Handlungsautonomie zu erringen (z.B. durch das Erreichen einer von Transferzahlungen unabhängigen Lebensführung). 9 (5) Zusätzliche Informationen Bitte teilen Sie uns zusätzliche Informationen oder Anliegen mit (z.B. über Maßnahmen, die im Anschluss an den Bewertungsbericht der Kommission vom Mai 2012 ergriffen wurden). (a) Aufnahme Schutz von Sinti und Roma in die Landesverfassung SchleswigHolstein Das Land Schleswig-Holstein hat im November 2012 den Schutz von Sinti und Roma in die Landesverfassung aufgenommen. Artikel 5, Absatz 2 der Landesverfassung lautet nun: „Die nationale dänische Minderheit, die Minderheit der deutschen Sinti und Roma und die friesische Volksgruppe haben Anspruch auf Schutz und Förderung“. Der Vorsitzende des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma nannte die Entscheidung SchleswigHolsteins ein Zeichen für die Minderheitenpolitik in ganz Europa. Der Staat bekenne sich damit auch zu seiner besonderen Verantwortung nach dem Holocaust gegenüber den seit Jahrhunderten in Deutschland beheimateten Sinti und Roma. (b) Rahmenvereinbarung Bremen mit dem Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Bremen e.V Im Juli 2012 wurde zwischen dem Senat der Freien Hansestadt Bremen und dem Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Bremen e.V. (Bremer Sinti Verein e.V. und Bremerhavener Sinti Verein e.V.) eine Rahmenvereinbarung geschlossen. Gemeinsam mit dem Verband Deutscher Sinti und Roma (Landesverband Bremen) setzt sich der Senat dafür ein, die Teilhabe der in Bremen lebenden Sinti und Roma am kulturellen, sozialen, wirtschaftlichen Leben und an öffentlichen Angelegenheiten zu fördern und Bedingungen zu schaffen, die es Sinti und Roma in Bremen erleichtern, ihre Identität zum Ausdruck zu bringen, zu bewahren und zu entwickeln. Insbesondere sollen Diskriminierungen jeglicher Art entgegengewirkt werden. Zugang zu Bildung Im Schuljahr 2011/12 wurden 15 Roma und Sinti in einer einjährigen Qualifizierungsmaßnahme des Hamburger Landesinstituts für Lehrerbildung und Schulentwicklung zu Bildungsberatern ausgebildet, die an Schulen mit einem hohen Anteil an Romaund Sinti-Kindern und -Jugendlichen unterrichtliche und sozialarbeiterische Aufgaben übernehmen sollen. Über die bereits seit Jahren in den Hamburger Schuldienst eingestellten fünf Sinti und Roma hinaus können im Laufe des Schuljahrs 2012/13 sechs weitere halbe Stellen von Sinti- und Roma-Bildungsberatern dauerhaft besetzt werden. Zugang zu Beschäftigung Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass - in Fortschreibung des nationalen RomaBerichts der Bundesregierung an die Kommission (Dezember 2011) - mittlerweile weitere Erleichterungen für den Zugang von bulgarischen und rumänische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zum deutschen Arbeitsmarkt eingeführt worden sind. Die Arbeitsgenehmigungspflicht entfällt endgültig Ende des Jahres 2013. Von dieser sind bereits jetzt schon Akademiker, Auszubildende und Saisonkräfte ausgenommen. Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt, das zum 1. April 2012 in Kraft getreten ist, wurde der Gestaltungsspielraum für die Arbeitsmarktintegration von arbeitslosen Menschen weiter erhöht. Eine höhere Flexibilität ermöglicht mit Blick auf die sehr unterschiedlichen persönlichen Voraussetzungen der Ausbildung- und Arbeitsuchenden und die Aufnahmefähigkeit der regionalen Arbeitsmärkte den Einsatz der für den konkreten Fall passenden Instrumente. Größere Individua- 10 lität ermöglicht, dass passgenaue Maßnahmen zur Verfügung stehen, die den Erwartungen der Ausbildung- und Arbeitsuchenden und der Arbeitgeber an individuelle zugeschnittene Leistungen entsprechen. Für die Grundsicherung für Arbeitsuchende wird dies unter anderem an den folgenden Regelungen deutlich: - Für Langzeitarbeitslose und -jugendliche erwerbsfähige Leistungsberechtigte, deren berufliche Eingliederung auf Grund von schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen besonders erschwert ist, ist eine Förderung von Praktika bei Arbeitgebern von bis zu zwölf Wochen (ansonsten sechs Wochen) möglich. - Mit der Erweiterung der Fördermöglichkeiten in der Freien Förderung können für Langzeitarbeitslose und junge Menschen mit schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen neue Wege zur Eingliederung in Arbeit realisiert werden. - Die Förderung der beruflichen Weiterbildung kann zusätzlich zur Aushändigung eines Bildungsgutscheins durch den Einkauf von Weiterbildungsmaßnahmen durch die Jobcenter realisiert werden. Damit kann bei Personen mit Schwierigkeiten im Umgang mit dem Bildungsgutschein eine direkte Zuweisung in ein geeignetes Bildungsangebot erfolgen. 11