Stellungnahme von AL/Grüne zur Outlet City Metzingen

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Stellungnahme von AL/Grüne zur Outlet City Metzingen
Outlet Erweiterung in Metzingen
GRat 22.07.13 zur Vorlage 271/2013
Metzingen ist nun überregional ein Magnet und hat sich zum Mekka der Schnäppchenjäger
entwickelt.
Die neuen Gebäude schießen in die Höhe, die Parkplätze in die Breite, der Verkehr nimmt
zu, die Arbeitslosenquote in Metzingen sinkt. Den Einkaufsfreudigen aus aller Welt kommen
her, Shuttle-Busse holen sie von den Hotels in der Nähe des Echterdinger Flugplatzes ab, Ziel
ihrer Reise: die Outlet City Metzingen..
Wir können nun einerseits den Geschäftsleuten, die die Fabrikverkäufe initiiert haben, zu
ihrem Erfolg gratulieren, und wir können auch die kühne moderne Architektur in Metzingen
bewundern. Andrerseits müssen wir aber konstatieren, dass es den Interessen der
Einzelhändler in unsrer Stadt massiv widerspricht, wenn sich das Metzinger Einkaufswunder
weiter vergrößert.
Zu der heftigen Konkurrenz, die aus dem Online-Handel entsteht, müssen die hiesigen
Händler nun auch noch befürchten, dass ihnen Metzingen die Kunden wegsaugt. Wo wir
heute in Tübingen schon die unerfreulich niedrige Kaufkraftquote von 75% haben!
Interessenskonflikte zwischen benachbarten Städten zu regeln, ist nicht ganz einfach.
Man denke nur an das jahrelange Ringen zwischen den Gemeinden des
Nachbarschaftsverbandes um die Frage, welche Gemeinde wie viel Bauland zugesprochen
bekommt. Das nur nebenbei, Metzingen gehört unsrem Nachbarschaftsverband nicht an.
In diesem Fall ist neben dem Landesentwicklungsgesetz das Raumordnungsgesetz relevant,
das festlegt, dass es Ober- und Mittel- und Unterzentren gibt und ihnen bestimmte Aufgaben
zuweist. Das RP ist die Behörde, die über die Raumordnung wacht. Bei Veränderungen der
Handelsfläche in dieser Größe braucht es ein Raumordnungsverfahren.
Die Stadt Metzingen hat die Firma Junker und Kruse beauftragt, eine Wirkungsanalyse zu
erstellen, die also besagt, wie sich eine Vergrößerung der Verkaufsfläche auswirkt, und ein
Anwaltsbüro, das den Antrag beim RP einreichte.
An dieser Wirkungsanalyse und an den Argumenten der Antragsteller gibt es verschiedenes
zu bemängeln, das wiederum hat das Büro Acocella im Auftrag der Stadt Reutlingen
festgestellt. Ich führe nur einige Punkte an:
1- Das Konzentrationsgebot ist nicht eingehalten, denn das Einzugsgebiet, von dem weitere
Kunden erwartet werden können, ist viel größer als das, was Metzingen als Mittelzentrum im
Sinne der Raumordnung zusteht. Das wären eigentlich nur 5.000 qm.
Die jetzige Verkaufsfläche der Outlet City ist bereits 30.000 qm groß (laut Junker und Kruse)
oder 35.000 qm (laut Acocella).
Auf der Website Outlet City Metzingen lese ich hingegen, die Verkaufsfläche sei 80.000 qm
groß. Die Flächenzahl wird also von Fall zu Fall unterschiedlich angegeben, je nachdem, ob
es um den Antrag für weitere Flächen oder um Kundenwerbung geht.
Vielleicht gibt es ja auch verschiedene Sorten von Quadratmetern, und ich habe es bloß noch
nicht mitgekriegt.
Metzingen ist längst zu einem Factory Outlet Center geworden. Auch wenn es einzelne
Betreiber der Handelshäuser gibt, agieren sie ja gemeinsam nach außen und werben
gemeinsam.
2- Bei der Berechnung der Umsatzzahlen für die geplante Hugo Boss Erweiterung wurden
von Junker und Kruse Durchschnittszahlen aus über 200 Hugo Boss Läden weltweit zugrunde
gelegt, die aber auch außerhalb von Verkaufskonglomeraten liegen, außerhalb dieser liegt der
Umsatz weit niedriger ist als in Metzingen.
3- Die Verkaufsflächen scheinen sich mehrfach vergrößert zu haben, ohne dass dabei die
Raumordnung oder der Landesentwicklungsplan Beachtung fanden, wie es Herr Linsmeier in
seiner Vorlage unter 13. darstellt. Das stimmt misstrauisch.
Jedenfalls müssen wir uns als Tübinger
diesen Vergrößerungswünschen aus Metzingen entgegenstellen.
Unsere Fraktion stimmt aus den genannten Gründen dem Beschlussantrag der Verwaltung zu.
Susanne Bächer
Stadträtin AL/Grüne