Präsentation von Herrn Kuchar
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Präsentation von Herrn Kuchar
Erfahrungen der Privatisierung von landwirtschaftlichen Flächen in Ostdeutschland Strategien zur Intensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung von Flächen in Russland (bisher ungenutzte Flächen) Deutsch-Russischer Agrarpolitischer Dialog Moskau, 26. Mai 2015 Detlev Kuchar BVVG Die Umgestaltung der Eigentumsordnung in Land- und Forstwirtschaft • Die Umgestaltung der Eigentumsordnung nach 1989/90 rechtlicher Rahmen, Eigentumsklärung, Privatisierung, erste Maßnahmen • Die Arbeit der BVVG Bodenverwertungsund –verwaltungs GmbH seit 1992 1. kurz- dann längerfristige Verpachtung Ziel: alle Flächen in Nutzung und Verpachtung 2. dann Mischung aus Verkauf und Verpachtung mit jährlichen Mengen- und Größenplanungen 3. schließlich nur noch Verkauf aktualisierte Zeitplanung bis 2030! 11.06.2015 Seite 2 BVVG I. Die Eigentumsordnung nach 1945; Situation der Landwirtschaft 1989/90 Gesamtfläche: 10,8 Mio. ha Eigentum der Kirche: 0,2 Mio. ha Volkseigentum 5,5 Mio. ha, davon 2,2 Mio. ha lw. Nutzfläche 11.06.2015 Eigentum der Bürger 5,1 Mio. ha, davon 3,3 Mio. ha lw. Nutzfläche in den landw. Produktionsgenossenschaften Seite 3 BVVG I. Die Eigentumsordnung nach 1945; Situation der Landwirtschaft 1989/90 • 4.500 Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften (LPG) - 55% ihrer Flächen war eingebrachtes Mitgliedereigentum • 515 Volkseigene Güter (VEG) • 2,2 Mio. ha der landwirtschaftliche Nutzfläche im Staatseigentum (35% der gesamten landw. Fläche) bewirtschaftet durch LPG u. VEG • 2,0 Mio. ha der Forstfläche im Staatseigentum (90% der Forstfläche) 11.06.2015 Seite 4 BVVG III. Die Arbeit der BVVG Bodenverwertungs- und – verwaltungs GmbH seit 1992 I Phase: Verpachtung und Verwaltung • Stabilisierung der Agrarbetriebe • Sicherung der Flächenbewirtschaftung • Sicherung der Waldbewirtschaftung • Basis für den Verkauf 1992 - 1996 11.06.2015 II Phase: Vergünstigter Verkauf nach EALG • Konsolidierung der landwirtschaftlichen Betriebe • Schaffung einer breiten Eigentumsbasis • Entwicklung neuer Privatwaldstruktur • 1996 - 2009 Seite 5 III Phase: Verkauf zum Verkehrswert • Verkauf von Agrarflächen auf dem Bodenmarkt • Verkauf der Wald(rest-)flächen BVVG Erfahrungen der BVVG • Eigentumsklärung und -zuordnung gemäß Nutzung und Privatisierungsauftrag für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen benötigt mehr Zeit als bei Gewerbe und Industrie • Priorität: Sicherstellung der Flächenbewirtschaftung • Erst danach: Pachtpreise am Markt orientiert steigerungsfähig • Erfolgreiche Verkäufe – von gesetzlichen Sonderregelungen abgesehen – über öffentliche Angebote und zum Marktwert Seite 6 BVVG Thesen • 1. Das Flächenangebot in Ostdeutschland lag bei rd. 5,5 Mio. ha Nutzfläche. Von dieser waren mit 2,2 Mio. ha rd. 35% als ehemals staatliche Fläche in die Verwaltung der BVVG übergeben worden. Auch die schlechteren Böden wie die Sande in Brandenburg waren ganz überwiegend in Nutzung. • 2. Für die ehemals staatlichen landwirtschaftlichen Nutzflächen galt es in den ersten Jahren zunächst die Bewirtschaftung durch den Abschluss von kurzfristigen Pachtverträgen (ein- oder zweijährig) weiter sicherzustellen (Phase 1). • 3. Auf der Grundlage des gesetzlichen Privatisierungsauftrages und weiterer gesetzlicher Regelungen schlossen sich daran bei oftmals weiter verlängerter Pacht oder nach Ausschreibung der Pacht auch mit anderen Pächtern (z.B. für 8 – 12 Jahre) die Flächenverwertung durch Verkäufe in einem zeitlich gestreckten Prozess mit marktgerechten Jahresmengen und Flächengrößen an (Phasen 2 und 3). • 4. Seit mehreren Jahren erfolgen Verpachtungen und Verkäufe der landwirtschaftlichen Nutzflächen ausschließlich zum Verkehrswert und in der Regel nach öffentlichen Angeboten (Phase 3). » 5. Auch ein einjähriger Nichtanbau fällt bei für den Landwirt bei zweimaligem Mähen noch in die EU-Förderung, sodass er einen Ertrag deutlich oberhalb der Pachtkosten erzielt. Die landwirtschaftliche Nutzung wird flächenbezogen auch aus der Luft überwacht und dokumentiert, da sich nur so die Förderansprüche nach den EU-Agrarprogrammen eindeutig nachvollziehen und belegen lassen. Seite 7 BVVG Thesen • 5. Auch ein einjähriger Nichtanbau fällt für den Landwirt bei zweimaligem Mähen noch in die EU-Förderung, sodass der Ertrag noch deutlich oberhalb der Pachtkosten liegt. • 6. Eine Pacht von Nutzflächen ohne Bewirtschaftungsabsicht quasi auf Vorrat oder lediglich zur Sicherung von Interessen ohne eigene Nutzung ist betriebswirtschaftlich nachteilig und erscheint für den Pächter nicht vorteilhaft, da der Eigentümer nach deutschem Recht durch den Pachtvertrag in seinen Rechten (auch zur Veräußerung) nicht gehindert wird. • Abschließender Hinweis: Der Privatisierungsauftrag der BVVG umfasst auch die Waldflächen. Diese unterliegen auch im Privateigentum den weitreichenden Waldgesetzen des Bundes und der Länder. Nach Anlaufschwierigkeiten konnte der Wald in den letzten 15 Jahren bis auf einen kleinen Rest in jeweils überschaubaren Größen an eine Vielzahl von Interessenten zu dem gesetzlich vorgesehenen bzw. zum Marktwert verkauft werden. Seite 8 BVVG Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Detlev Kuchar Rechtsanwalt, davor BVVG Chief of Internal Auditing Dep. Kontakt über: BVVG Schönhauser Allee 120 D-10437 Berlin fon: +49-(0)30-4432-1033 fax: +49-(0)30-4432-1201 mail: [email protected] Homepage of BVVG: http:// www.bvvg.de Seite 9 BVVG