Präsentation von Herrn Kuchar

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Präsentation von Herrn Kuchar
Erfahrungen der Privatisierung von
landwirtschaftlichen Flächen in Ostdeutschland
Strategien zur Intensivierung der
landwirtschaftlichen Nutzung von Flächen in
Russland (bisher ungenutzte Flächen)
Deutsch-Russischer Agrarpolitischer Dialog
Moskau, 26. Mai 2015
Detlev Kuchar
BVVG
Die Umgestaltung der Eigentumsordnung
in Land- und Forstwirtschaft
• Die Umgestaltung der Eigentumsordnung
nach 1989/90 rechtlicher Rahmen, Eigentumsklärung, Privatisierung, erste Maßnahmen
• Die Arbeit der BVVG Bodenverwertungsund –verwaltungs GmbH seit 1992
1. kurz- dann längerfristige Verpachtung
Ziel: alle Flächen in Nutzung und Verpachtung
2. dann Mischung aus Verkauf und Verpachtung
mit jährlichen Mengen- und Größenplanungen
3. schließlich nur noch Verkauf
aktualisierte Zeitplanung bis 2030!
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BVVG
I. Die Eigentumsordnung nach 1945;
Situation der Landwirtschaft 1989/90
Gesamtfläche: 10,8 Mio. ha
Eigentum der Kirche:
0,2 Mio. ha
Volkseigentum 5,5 Mio. ha,
davon
2,2 Mio. ha lw. Nutzfläche
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Eigentum der Bürger
5,1 Mio. ha, davon
3,3 Mio. ha lw. Nutzfläche in den
landw. Produktionsgenossenschaften
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I. Die Eigentumsordnung nach 1945;
Situation der Landwirtschaft 1989/90
• 4.500 Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften (LPG)
- 55% ihrer Flächen war eingebrachtes Mitgliedereigentum • 515 Volkseigene Güter (VEG)
• 2,2 Mio. ha der landwirtschaftliche Nutzfläche im Staatseigentum
(35% der gesamten landw. Fläche) bewirtschaftet durch LPG u. VEG
• 2,0 Mio. ha der Forstfläche im Staatseigentum (90% der Forstfläche)
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BVVG
III. Die Arbeit der BVVG Bodenverwertungs- und –
verwaltungs GmbH seit 1992
I Phase:
Verpachtung und
Verwaltung
• Stabilisierung der
Agrarbetriebe
• Sicherung der Flächenbewirtschaftung
• Sicherung der
Waldbewirtschaftung
• Basis für den Verkauf 1992
- 1996
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II Phase:
Vergünstigter
Verkauf nach EALG
• Konsolidierung der
landwirtschaftlichen
Betriebe
• Schaffung einer breiten
Eigentumsbasis
• Entwicklung neuer
Privatwaldstruktur
• 1996 - 2009
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III Phase:
Verkauf zum Verkehrswert
• Verkauf von
Agrarflächen auf
dem Bodenmarkt
• Verkauf der
Wald(rest-)flächen
BVVG
Erfahrungen der BVVG
• Eigentumsklärung und -zuordnung gemäß Nutzung
und Privatisierungsauftrag für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen benötigt mehr Zeit als bei
Gewerbe und Industrie
• Priorität: Sicherstellung der Flächenbewirtschaftung
• Erst danach: Pachtpreise am Markt orientiert
steigerungsfähig
• Erfolgreiche Verkäufe – von gesetzlichen
Sonderregelungen abgesehen – über öffentliche
Angebote und zum Marktwert
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Thesen
• 1.
Das Flächenangebot in Ostdeutschland lag bei rd. 5,5 Mio. ha Nutzfläche. Von
dieser waren mit 2,2 Mio. ha rd. 35% als ehemals staatliche Fläche in die Verwaltung der
BVVG übergeben worden. Auch die schlechteren Böden wie die Sande in Brandenburg
waren ganz überwiegend in Nutzung.
• 2.
Für die ehemals staatlichen landwirtschaftlichen Nutzflächen galt es in den ersten
Jahren zunächst die Bewirtschaftung durch den Abschluss von kurzfristigen
Pachtverträgen (ein- oder zweijährig) weiter sicherzustellen (Phase 1).
• 3.
Auf der Grundlage des gesetzlichen Privatisierungsauftrages und weiterer
gesetzlicher Regelungen schlossen sich daran bei oftmals weiter verlängerter Pacht oder
nach Ausschreibung der Pacht auch mit anderen Pächtern (z.B. für 8 – 12 Jahre) die
Flächenverwertung durch Verkäufe in einem zeitlich gestreckten Prozess mit
marktgerechten Jahresmengen und Flächengrößen an (Phasen 2 und 3).
• 4.
Seit mehreren Jahren erfolgen Verpachtungen und Verkäufe der
landwirtschaftlichen Nutzflächen ausschließlich zum Verkehrswert und in der Regel nach
öffentlichen Angeboten (Phase 3).
»
5.
Auch ein einjähriger Nichtanbau fällt bei für den Landwirt bei zweimaligem Mähen noch in die EU-Förderung, sodass er einen Ertrag deutlich oberhalb der Pachtkosten erzielt. Die landwirtschaftliche Nutzung wird flächenbezogen auch aus der Luft
überwacht und dokumentiert, da sich nur so die Förderansprüche nach den EU-Agrarprogrammen eindeutig nachvollziehen und belegen lassen.
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Thesen
• 5.
Auch ein einjähriger Nichtanbau fällt für den Landwirt bei zweimaligem Mähen noch
in die EU-Förderung, sodass der Ertrag noch deutlich oberhalb der Pachtkosten liegt.
• 6.
Eine Pacht von Nutzflächen ohne Bewirtschaftungsabsicht quasi auf Vorrat oder
lediglich zur Sicherung von Interessen ohne eigene Nutzung ist betriebswirtschaftlich
nachteilig und erscheint für den Pächter nicht vorteilhaft, da der Eigentümer nach
deutschem Recht durch den Pachtvertrag in seinen Rechten (auch zur Veräußerung) nicht
gehindert wird.
• Abschließender Hinweis:
Der Privatisierungsauftrag der BVVG umfasst auch die Waldflächen. Diese
unterliegen auch im Privateigentum den weitreichenden Waldgesetzen des Bundes
und der Länder. Nach Anlaufschwierigkeiten konnte der Wald in den letzten 15
Jahren bis auf einen kleinen Rest in jeweils überschaubaren Größen an eine
Vielzahl von Interessenten zu dem gesetzlich vorgesehenen bzw. zum Marktwert
verkauft werden.
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Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit!
Detlev Kuchar
Rechtsanwalt, davor BVVG
Chief of Internal Auditing Dep.
Kontakt über: BVVG
Schönhauser Allee 120
D-10437 Berlin
fon: +49-(0)30-4432-1033
fax: +49-(0)30-4432-1201
mail: [email protected]
Homepage of BVVG: http:// www.bvvg.de
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