Informationen zum Grundpraktikum in Organischer Chemie (OC I)

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Informationen zum Grundpraktikum in Organischer Chemie (OC I)
Informationen zum Grundpraktikum in Organischer
Chemie (OC I)
Das Grundpraktikum in der organischen Chemie soll die Studenten in den sicheren
Umgang mit Chemikalien und Gefahrstoffen einführen und sie in die Lage versetzen,
eine für Versuchsdurchführungen geeignete Apparatur selbstständig aufbauen und
betreiben zu können. Das Erlernen dieser Handfertigkeiten ist ein wesentliches
Lernziel des Praktikums. Daneben werden in den Vorsprachen und Protokollen
Details zu Reaktionsmechanismen abgefragt und so der Stoff aus Vorlesung und
Seminar an praktischen Beispielen vertieft. Außerdem wird über eine
Literaturrecherche ein Einblick in die wissenschaftliche Literatur gegeben.
Ab dem Sommersemester 2007 findet erstmals ein verändertes Grundpraktikum
statt. Zahlreiche Änderungen, vor allem organisatorischer Art, sollen die Ausbildung
grundlegend verbessern.
Allgemeines
1. Das Grundpraktikum kann wie bisher als Semester- oder Vorsemesterkurs
absolviert werden. Der Vorsemesterkurs findet ganztags (9:00 – 18:00 Uhr) in der
vorlesungsfreien Zeit vor dem 4. Semester, der Semesterkurs während des 4.
Semesters halbtags (13:00 – 18:00 Uhr) statt. Das Praktikum dauert acht
(halbtags) bzw. fünf Wochen (ganztags) und ist von Montag bis Freitag geöffnet.
Achtung: Für den Vorsemesterkurs (Ferienkurs) muss zu Beginn des Semesters
(WS) die Sicherheitsunterweisung absolviert werden.
2. Das Grundpraktikum ist in Vor- und Hauptpraktikum unterteilt.
3. Zulassungsbedingungen für das Vorpraktikum sind die erfolgreiche Teilnahme an
der Vorlesung OC Ia oder OC Ib, die Teilnahme an der Sicherheitsunterweisung
zu Semesterbeginn und der Laborbegehung am ersten Praktikumstag.
4. Das Vorpraktikum dauert fünf (ganztags) bzw. sieben Tage (halbtags). Ziel des
Vorpraktikums ist es, allgemeine Arbeitstechniken zu erlernen, deren
Beherrschung Voraussetzung für sichere Laborarbeit ist. Im Anschluss daran
werden in einer Klausur die folgenden Themengebiete geprüft: Sicherheit,
stöchiometrisches Rechnen, allgemeine Arbeitstechniken und Prinzipien von
Destillation, Umkristallisation, Dünnschichtchromatographie und Extraktion. Zum
Bestehen der Klausur sind 50 % der erreichbaren Punkte erforderlich. Es gibt
keine Nachklausur.
Das Vorpraktikum wird in Gruppen zu je fünf Studenten absolviert. Sie erhalten
eine ca. einstündige Einführung durch einen Assistenten. Danach werden
Aufgaben ausgegeben und direkt bearbeitet. Es besteht Anwesenheitspflicht.
5. Zulassungsbedingung für das Hauptpraktikum ist die Teilnahme am Vorpraktikum
sowie die bestandene Praktikums-Klausur.
6. Im Hauptpraktikum müssen insgesamt 25 Stufen (21 Präparate, eine Saalstufe
und drei Literaturstufen) absolviert werden. Die Studenten können die
Zeiteinteilung frei gestalten.
7. Zu einer Stufe gehören Vorsprache, Vorbereitung und Durchführung der
Reaktion,
deren
Aufarbeitung
und
anschließende
Reinigung
und
Charakterisierung des Produkts sowie die Erstellung eines Protokolls. In der
Vorsprache werden praktische Durchführung und theoretischer Hintergrund der
Reaktion geprüft. Das Protokoll wird am PC und nicht handschriftlich erstellt.
Eine Stufe gilt als abgeschlossen, wenn das Produkt in ausreichender Reinheit
und Ausbeute vorliegt (Assistent entscheidet) und das Protokoll vom Assistenten
unterschrieben ist. Spätestens am letzten Praktikumstag müssen alle 25 Stufen
testiert sein (Vorsprache, Ausbeute, Reinheit, Protokoll). Ist dies nicht der Fall, ist
das Praktikum nicht bestanden und muss ggf. zu einem späteren Zeitpunkt
komplett wiederholt werden.
8. Sollten nach Ablauf der regulären Zeit mindestens 16 Stufen testiert sein, schließt
sich eine Nachkochzeit von zwei Wochen (halbtags) bzw. einer Woche (ganztags)
an.
9. Zur Durchführung des Praktikums wird ein DIN-A4 Heft oder besser ein
gebundenes Buch als Laborjournal benötigt. Alle Versuche des Vor- und
Hauptpraktikums werden im Laborjournal protokolliert. Das Laborjournal ist täglich
vom Assistenten unterzeichnen zu lassen.
10. Betrugsversuche werden mit Ausschluss aus dem Praktikum geahndet. Weiterhin
kann vom Praktikum ausgeschlossen werden, wer Anweisungen der Assistenten
nicht befolgt, da diese der Aufrechterhaltung der Laborsicherheit dienen.
Kosten des Praktikums
Chemikalien, Lösungsmittel und Verbrauchsmaterialien (DC-Platten, Pipetten, etc.)
müssen am Ende des Praktikums bezahlt werden. Für die verwendeten Chemikalien
wird eine Pauschale von 16 € erhoben. Verbrauchsmaterialen und Lösungsmittel
werden nach konkretem Verbrauch berechnet und die Kosten auf alle Teilnehmer
des Praktikums umgelegt. Erfahrungsgemäß liegen die Gesamtkosten bei ca. 30 €.
Verursachte Schäden im Labor (z.B. Glasbruch) muss jeder Studierende separat
bezahlen. Eine Glasbruchversicherung ist daher empfehlenswert.
Anerkennung
Studierende mit Vorkenntnissen in praktischer Arbeit im organisch-chemischen Labor
(entsprechende Ausbildung oder technisches Gymnasium) können bei Vorlage des
Testathefts oder der Protokolle bereits absolvierte Stufen beim Praktikumsleiter
anerkennen lassen; eine bloße Bescheinigung reicht allerdings nicht aus, da die
konkret durchgeführten Reaktionen erkennbar sein müssen. Dabei kommt es nicht
auf die Zahl, sondern die Art der durchgeführten Reaktionen an.
Schein
Nach erfolgreichem Abschluss aller 25 Stufen wird die erfolgreiche Teilnahme
testiert. Der Schein wird erst dann ausgegeben, wenn die Kosten des Praktikums
beglichen sind.
Für Fragen zur Anerkennung, Zulassungsbedingungen, Ausnahmen etc. steht der
Praktikumsleiter (zurzeit Prof. K. Rück-Braun) zur Verfügung. Für Fragen zum Ablauf
des Praktikums bitte an Jochen Weckesser (C144) wenden.