Hinweise für den Praktikanten und den Betrieb zur

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Hinweise für den Praktikanten und den Betrieb zur
OSZ Kommunikations-, Informations- und Medientechnik
Osloer Straße 23 - 26, 13359 Berlin (Mitte)
Hinweise für den Praktikanten und den Betrieb zur
Durchführung des betrieblichen Praktikums im Rahmen der
zweijährigen Fachoberschule
des Fachbereichs Technik/Elektrotechnik
Zeitraum des Praktikums
Das Praktikum des Schuljahres 2010/2011 findet im 11.
Schuljahr unterrichtsbegleitend an den Wochentagen
Mittwoch, Donnerstag und Freitag statt. Sein zeitlicher Umfang entspricht dem des Schuljahres, konkret vom 01.
September 2010 bis zum 24. Juni 2011. Für den Fall, dass
aus betriebsinternen Gründen nur ein späterer Beginn des
Praktikums möglich ist, müsste das Praktikum nach hinten um
die fehlende Zeit verlängert werden. Wir bitten um Kontaktaufnahme für den Fall, dass das Praktikum nicht am 01.
September beginnen kann.
Beschäftigungszeit
Die tägliche und wöchentliche Beschäftigungszeit richtet sich
nach den für Auszubildende geltenden Bestimmungen unter
Beachtung des Jugendarbeitsschutzgesetzes.
Sie muss einer Ganztagsbeschäftigung entsprechen!
Ferienregelung/Urlaub
In den Schulferien findet kein Unterricht statt. In dieser Zeit
erstreckt sich das Praktikum daher auf die ganze Woche.
Für den Praktikanten besteht während des gesamten Praktikums ein Urlaubsanspruch von höchstens 10 Tagen, der in
den Schulferien zu nehmen ist. Der restliche Urlaubsanspruch
wird auf die Sommerferien nach Beendigung des Praktikums
angerechnet.
Unfallversicherung
Während des Praktikums muss der Praktikant über die Berufsgenossenschaft unfallversichert werden.
Vergütung
Ein Anspruch auf eine Vergütung der Praktikantentätigkeit
besteht nicht; einer Vergütung auf freiwilliger Basis steht
nichts entgegen.
Praktikantenvertrag
Über das Praktikum muss ein Praktikantenvertrag abgeschlossen werden.
Probezeit
Alle Praktikanten sind in der Schule einer halbjährigen Probezeit unterworfen, nach der entschieden wird, ob sie weiterhin
die Fachoberschule besuchen dürfen.
Einer Probezeit durch den Betrieb selbst steht nichts entgegen.
Berichtsheft
Der Praktikant muss ein Berichtsheft mit Wochen- und
Arbeitsberichten führen.
Diese Berichte, die vom Betrieb abgezeichnet werden müssen, werden in bestimmten Abständen der Schule vorgelegt.
Die Vorlagetermine werden dem Praktikanten von der Schule
bekannt gegeben.
Beurteilung
Zum Ende des ersten Halbjahres und am Ende des Praktikums erfolgt eine Beurteilung durch den Betrieb. Diese Beurteilungen entscheiden neben der Beurteilung der Berichtsheftführung durch die Schule darüber, ob das Praktikum erfolgreich oder nicht erfolgreich absolviert wurde. Ein erfolgreich absolviertes Praktikum ist Bedingung für die Versetzung
ins zweite Schuljahr des Bildungsgangs.
Sollten Sie weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an das
Oberstufenzentrum KIM
(Kommunikations-, Informations- und Medientechnik)
StD Manfred Schick
Osloer Straße 23-26
13359 Berlin (Wedding)
Tel: 49 30 7 – 113 (H. Schick)
Tel. 49 30 7 - 0 (Sekretariat, Fr. Johnson)
Anlagen:
Richtlinien zur Durchführung eines betrieblichen Praktikums,
Auszug aus der Ausbildungsordnung - Fachhochschulreife
Praktikumshinweise zweijaehrige Fachoberschule.DOC
Stand: 27.11.2009

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