Hinweise für den Praktikanten und den Betrieb zur
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Hinweise für den Praktikanten und den Betrieb zur
OSZ Kommunikations-, Informations- und Medientechnik Osloer Straße 23 - 26, 13359 Berlin (Mitte) Hinweise für den Praktikanten und den Betrieb zur Durchführung des betrieblichen Praktikums im Rahmen der zweijährigen Fachoberschule des Fachbereichs Technik/Elektrotechnik Zeitraum des Praktikums Das Praktikum des Schuljahres 2010/2011 findet im 11. Schuljahr unterrichtsbegleitend an den Wochentagen Mittwoch, Donnerstag und Freitag statt. Sein zeitlicher Umfang entspricht dem des Schuljahres, konkret vom 01. September 2010 bis zum 24. Juni 2011. Für den Fall, dass aus betriebsinternen Gründen nur ein späterer Beginn des Praktikums möglich ist, müsste das Praktikum nach hinten um die fehlende Zeit verlängert werden. Wir bitten um Kontaktaufnahme für den Fall, dass das Praktikum nicht am 01. September beginnen kann. Beschäftigungszeit Die tägliche und wöchentliche Beschäftigungszeit richtet sich nach den für Auszubildende geltenden Bestimmungen unter Beachtung des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Sie muss einer Ganztagsbeschäftigung entsprechen! Ferienregelung/Urlaub In den Schulferien findet kein Unterricht statt. In dieser Zeit erstreckt sich das Praktikum daher auf die ganze Woche. Für den Praktikanten besteht während des gesamten Praktikums ein Urlaubsanspruch von höchstens 10 Tagen, der in den Schulferien zu nehmen ist. Der restliche Urlaubsanspruch wird auf die Sommerferien nach Beendigung des Praktikums angerechnet. Unfallversicherung Während des Praktikums muss der Praktikant über die Berufsgenossenschaft unfallversichert werden. Vergütung Ein Anspruch auf eine Vergütung der Praktikantentätigkeit besteht nicht; einer Vergütung auf freiwilliger Basis steht nichts entgegen. Praktikantenvertrag Über das Praktikum muss ein Praktikantenvertrag abgeschlossen werden. Probezeit Alle Praktikanten sind in der Schule einer halbjährigen Probezeit unterworfen, nach der entschieden wird, ob sie weiterhin die Fachoberschule besuchen dürfen. Einer Probezeit durch den Betrieb selbst steht nichts entgegen. Berichtsheft Der Praktikant muss ein Berichtsheft mit Wochen- und Arbeitsberichten führen. Diese Berichte, die vom Betrieb abgezeichnet werden müssen, werden in bestimmten Abständen der Schule vorgelegt. Die Vorlagetermine werden dem Praktikanten von der Schule bekannt gegeben. Beurteilung Zum Ende des ersten Halbjahres und am Ende des Praktikums erfolgt eine Beurteilung durch den Betrieb. Diese Beurteilungen entscheiden neben der Beurteilung der Berichtsheftführung durch die Schule darüber, ob das Praktikum erfolgreich oder nicht erfolgreich absolviert wurde. Ein erfolgreich absolviertes Praktikum ist Bedingung für die Versetzung ins zweite Schuljahr des Bildungsgangs. Sollten Sie weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an das Oberstufenzentrum KIM (Kommunikations-, Informations- und Medientechnik) StD Manfred Schick Osloer Straße 23-26 13359 Berlin (Wedding) Tel: 49 30 7 – 113 (H. Schick) Tel. 49 30 7 - 0 (Sekretariat, Fr. Johnson) Anlagen: Richtlinien zur Durchführung eines betrieblichen Praktikums, Auszug aus der Ausbildungsordnung - Fachhochschulreife Praktikumshinweise zweijaehrige Fachoberschule.DOC Stand: 27.11.2009