Bedingungen für das Sparkassen-Tagesgeld
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Bedingungen für das Sparkassen-Tagesgeld
Bedingungen für das Sparkassen-Tagesgeld Fassung Juli 2010 1. Kontoführung Das S-Tagesgeld dient der Geldanlage. Der Mindestanlagebetrag beträgt 2.500 EUR. Zahlungsverkehr mittels Überweisungen und Lastschriften über das S-Tagesgeldkonto ist nicht zulässig. Überweisungen auf andere Konten, auch Gemeinschaftskonten, des Kontoinhabers bei der Sparkasse Chemnitz sind davon ausgenommen. 1.1. Verfügungen Verfügungen sind nur in Höhe des jeweiligen Guthabens möglich. Das Guthaben ist täglich fällig ohne Einhaltung von Kündigungsfristen. Bei Verfügungen wird das verbleibende Guthaben mit dem zu diesem Zeitpunkt gültigen Zinssatz für S-Tagesgeld verzinst. 1.2. Zuzahlungen Zuzahlungen sind jederzeit möglich. Wird durch Zuzahlungen ein nächsthöherer Einlagenbestand erreicht, erfolgt die Verzinsung nach dem zu diesem Zeitpunkt für die betreffende Guthabenhöhe maßgeblichen Zinssatz. 2. Zinsen, Zinszahlung und Zinsanpassungstermine 2.1. Zinsen Die Sparkasse zahlt für das jeweilige Gesamtguthaben variable und von der Einlagenhöhe abhängige Zinsen. Die jeweils gültigen Zinssätze für S-Tagesgeld können im Internet abgerufen oder in den Geschäftsräumen der Sparkasse Chemnitz eingesehen werden. 2.2. Zinszahlung Die Abrechnung für Zinszahlungen erfolgt vierteljährlich. Die Zinszahlungen erfolgen zum Ende des Abrechnungszeitraumes. Die gutgeschriebenen Zinsen werden dem Kapital hinzugerechnet und mit diesem vom Beginn des nächsten Abrechnungszeitraumes an verzinst. 2.3. Zinsanpassungstermine Die in Ziffer 2.1 genannten Zinssätze legt die Sparkasse Chemnitz unter Berücksichtigung der Veränderung des Geldmarktniveaus fest. 3. Gläubiger Gläubiger der Einlage ist der Kontoinhaber.