Bedingungen für das Sparkassen-Tagesgeld

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Bedingungen für das Sparkassen-Tagesgeld
Bedingungen für das Sparkassen-Tagesgeld
Fassung Juli 2010
1. Kontoführung
Das S-Tagesgeld dient der Geldanlage. Der Mindestanlagebetrag beträgt 2.500 EUR.
Zahlungsverkehr mittels Überweisungen und Lastschriften über das S-Tagesgeldkonto ist nicht
zulässig. Überweisungen auf andere Konten, auch Gemeinschaftskonten, des Kontoinhabers bei der
Sparkasse Chemnitz sind davon ausgenommen.
1.1. Verfügungen
Verfügungen sind nur in Höhe des jeweiligen Guthabens möglich. Das Guthaben ist täglich fällig ohne
Einhaltung von Kündigungsfristen. Bei Verfügungen wird das verbleibende Guthaben mit dem zu
diesem Zeitpunkt gültigen Zinssatz für S-Tagesgeld verzinst.
1.2. Zuzahlungen
Zuzahlungen sind jederzeit möglich. Wird durch Zuzahlungen ein nächsthöherer Einlagenbestand
erreicht, erfolgt die Verzinsung nach dem zu diesem Zeitpunkt für die betreffende Guthabenhöhe
maßgeblichen Zinssatz.
2. Zinsen, Zinszahlung und Zinsanpassungstermine
2.1. Zinsen
Die Sparkasse zahlt für das jeweilige Gesamtguthaben variable und von der Einlagenhöhe
abhängige Zinsen. Die jeweils gültigen Zinssätze für S-Tagesgeld können im Internet abgerufen
oder in den Geschäftsräumen der Sparkasse Chemnitz eingesehen werden.
2.2. Zinszahlung
Die Abrechnung für Zinszahlungen erfolgt vierteljährlich. Die Zinszahlungen erfolgen zum
Ende des Abrechnungszeitraumes. Die gutgeschriebenen Zinsen werden dem Kapital
hinzugerechnet und mit diesem vom Beginn des nächsten Abrechnungszeitraumes an verzinst.
2.3. Zinsanpassungstermine
Die in Ziffer 2.1 genannten Zinssätze legt die Sparkasse Chemnitz unter Berücksichtigung der
Veränderung des Geldmarktniveaus fest.
3. Gläubiger
Gläubiger der Einlage ist der Kontoinhaber.

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