Vertragsunterlagen relaxWärme

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Vertragsunterlagen relaxWärme
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RhönEnergie Fulda
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Full-Service für Ihren Komfort
relaxWärme liefert Sicherheit und
modernste Technik für sorgenfreien
Wärmegenuss. Damit Sie sich um
die wesentlichen Dinge kümmern
können.
RhönEnergie Fulda GmbH
Kundenzentrum
Bahnhofstraße 2, 36037 Fulda
Telefon:0661 12-100
Telefax:0661 12-101
[email protected]
Mein Versorger.
www.re-fd.de
Eingetragener Fachhandwerker und Kooperationspartner der RhönEnergie Fulda GmbH
Stempel
Stand: 11/2013 | Druck auf umweltfreundlichem, chlorfrei gebleichtem Papier.
Ihr vertrag für
relaxwärme
Mein Versorger.
www.re-fd.de
Breitband
(1 Auftragsdaten)
■
Vorname / Name (nachfolgend „Kunde“ genannt)
■
Straße / Hausnummer
■
■
■
Postleitzahl / Ort
■
■
Telefon
Fachgerechte Demontage und Entsorgung Ihrer alten
Heizungsanlage
Einbau einer modernen, energiesparenden, umweltschonenden Erdgas-Heizung
Planung und Abwicklung durch qualifizierte Fachkräfte
Versorgung mit Wärme über die gesamte Vertragsdauer
Optimale Einstellung der Anlage für hohen Komfort
und minimale Umweltbelastung
Regelmäßige Wartungen
Schnelle Schadensbehebung ohne Mehrkosten
Zu versorgendes Gebäude (Straße, Hausnummer, Ort)
relaxWärme Grundpreis
Basismodul Niedertemperatur (NT): Anlage und Service Installation eines betriebsfertigen Wärmeerzeugers bestehend aus: bodenstehenden oder wandhängendem Gas-Marken-Heizkessels,
wärmebedarfsgeführter Kesselregelung sowie jährlicher Wartung der Anlage
ModulBezeichnung
Übertrag Seite 2
Anzahl
Unsere Leistungen
Vertrag für die Belieferung mit Wärme
Modulpreis mtl.
Entgelt in €
NT-Kessel (Boden) bis 24 kW
2.1.1
79,00
NT-Kessel (Boden) bis 35 kW
2.1.2
86,00
NT-Kessel (Boden) bis 46 kW
2.1.3
95,00
Umlaufwasserheizer bis 20 kW
2.2.1
69,90
Angaben zum Gebäude
Anzahl der
Personen
Anzahl der Wohneinheiten
beauftragt hiermit die Versorgung des in seinem / ihrem Eigentum stehenden o. g.
Gebäudes mit Wärme durch die RhönEnergie Fulda GmbH, Bahnhofstr. 2,
36037 Fulda; im Folgenden RE genannt.
Wohn-Nutzfläche in m
Gasbrennwertkessel bis 24 kW
2.3.1
83,00
Gebäudebaujahr
Energetischer Zustand des
Gebäudes
gut
mittel
Ursprung
Angaben zur vorhandenen Heizungsanlage
Gasbrennwertkessel bis 35 kW
2.3.2
91,00
Gasbrennwertkessel bis 46 kW
2.3.3
102,00
WW-Speicher bis 120 Liter (emailliert)
2.4.1
22,00
WW-Speicher bis 160 Liter (emailliert)
2.4.2
24,00
WW-Speicher bis 200 Liter (emailliert)
2.4.3
26,00
WW-Speicher bis 300 Liter (emailliert)
2.4.4
32,00
Fremdstromanode
2.4.5
Zirkulationspumpe
Hersteller
2.4.6
0,74
hoch
0,80
0,74
0,95
0,88
3,40
Nutzung
Übertrag aus Tabelle
3,40
Heizung
87,00
Kessel-/WW-Speicher-Kombination (ca. NT 16 kW und ca. 120 Liter. Speicher)
2.5.3
93,00
Kompaktgeräte (BW-Kessel ca. 14 kW, ca. 80 Liter Speicher)
2.5.4
96,00
Kompaktgeräte (BW-Kessel ca. 22 kW, ca. 80 Liter Speicher)
2.5.5
98,00
Anzahl
Zusatzmodul Solar
Wärmeerzeugungsanlage
Solar-Warmwasserbereitung individuell bis max. 46kW
2.6.1
15,00
Demontage und Entsorgung des Heizkessels bis 30 kW (Heizöl)
3,20
Solar-Heizungsunterstützung und WW-Bereitung individuell bis max. 46kW
2.6.2
15,00
Kraft-Wärme-Kopplungsanlage (BHKW) bis max. 10 kW elektr. Leistung
2.6.5
16,00
Kaminsanierung für BW-Anlagen 80/125 mm; bis 10 m Länge
2.7.1
9,00
Kaminsanierung für BW-Anlagen 80/125 mm; je weiterer Meter
2.7.2
0,70
2.8.1
0,70
Demontage und Entsorgung des Heizkessels bis 40 kW (Heizöl)
1.1.2
3,60
Demontage und Entsorgung des Heizkessels bis 80 kW (Heizöl)
1.1.3
5,00
Demontage und Entsorgung des Heizkessels bis 100 kW (Heizöl)
1.1.4
5,60
Demontage und Entsorgung des Heizkessels bis 30 kW (Erdgas)
1.2.1
3,00
Demontage und Entsorgung des Heizkessels bis 40 kW (Erdgas)
1.2.2
3,40
Demontage und Entsorgung des Heizkessels bis 80 kW (Erdgas)
1.2.3
4,80
Verlegung der Warmwasserleitung je m (WW/Z) inkl. Isolierung (nur > 5 m)
2.8.2
0,90
Demontage und Entsorgung des Heizkessels bis 100 kW (Erdgas)
1.2.4
5,40
Verlegung der Gasinnenleitung, Mehrpreis je zusätzlichen Meter (nur > 5 m)
2.8.3
0,70
Demontage und Entsorgung eines (Kombi-)Umlaufwasserheizers bis 28 kW
1.3.1
2,00
Installation einer Gaszählerstation
2.8.4
3,40
Ungeregelter Heizkreis (inkl. Regelungserweiterung)
2.8.5
8,90
1,90
Geregelter Heizkreis (Mischer inkl. Regelungserweiterung)
2.8.6
15,00
2,20
Kondensathebeanlage (nur für BW-Anlage)
2.8.7
4,50
Regelkreis für Fußbodenheizung
2.8.8
22,00
Demontage Warmwasserspeicher bis 200 Liter
1.4.1
Demontage Warmwasserspeicher bis 300 Liter
1.4.2
Demontage Warmwasserspeicher bis 400 Liter
1.4.3
2,80
Demontage Warmwasserspeicher bis 500 Liter
1.4.4
3,20
Tankentsorgung
Zusatzmodul Abgasleitung
Verlegung der Heizungsleitung je m (VL/RL) inkl. Isolierung (nur > 5 m)
Wärmemengenzähler, Qn 1,5 (nur auf Wunsch für MFH)
2.8.9
7,00
Hydraulische Weiche
2.8.10
3,60
Exklusivpaket
2.8.11
0,80
Erschwerniszulage
2.8.12
0,60
Hausanschluss inkl. Zählersetzung und 10 m Anschlussleitung auf Privatgrund
2.8.13
30,00
Jeder weitere m Anschlussleitung auf Privatgrund
2.8.14
1,00
1.5.1
9,60
Bis 5.000 Liter Keller-Stahltank (geschweißt)
1.6.1
13,00
Bis 10.000 Liter Keller-Stahltank (geschweißt)
1.6.2
16,80
Bis 10.000 Liter Erdtank stilllegen und verfüllen
1.7.1
18,50
Zwischensumme Seite 2
Ab 10.000 Liter Erdtank stilllegen und verfüllen
1.7.2
27,00
Übertrag von Seite 1
1.8
0,70
1.9
2,50
Der Kunde wünscht abweichend von der AVBFernwärme eine Vertragslaufzeit von 15 Jahren
Gesamtbetrag Wärmegrundpreis
in € je Monat*
Der Kunde wünscht eine Vertragslaufzeit gemäß der AVB-Fernwärme von 10 Jahren (bei der
10-jährigen Laufzeit wird der ermittelte Wärmegrundpreis mit dem Faktor 1,3 multipliziert)
Gesamtbetrag Wärmegrundpreis
in € je Monat*
Sonstiges
Schließen und Demontage einer offenen Anlage
Summe, Übertrag
*Alle Preisangaben verstehen sich inklusive der
gesetzlichen USt. von zzt. 19 %.
11/13
Seite 1
Wohn-/Nutzfläche in m2
Abschlagszahlung im Monat
e/m2
x
m2
=
2
2
e/Monat*
Warmwasser
0,15
e/m
x
m
=
abzgl. Solaranteil
0,08
e/m2
x
m2
=
Arbeitspreis inkl. Gaszählergrundpreis laut gewähltem Tarif
=
e/Monat*
Wärme-Grundpreis
=
e/Monat*
Gesamtbetrag in €/Monat
=
e/Monat
davon enthaltene USt.
=
e/Monat
e/Monat*
—
e/Monat*
*Bitte beachten Sie, dass die Abschlagszahlungen nicht den tatsächlichen Wärmeverbrauch widerspiegeln können. Der tatsächliche Wärmeverbrauch hängt vom Gebäudezustand und Ihren
persönlichen Verbrauchsgewohnheiten ab. Daher können sich im Rahmen der Jahresverbrauchsabrechnung u. U. Nachzahlungen oder ein Guthaben für Sie ergeben, weil die
Abschlagszahlungen gegenüber Ihrem tatsächlichen Verbrauch zu niedrig oder zu hoch bemessen war. Ab dem 2. Vertragsjahr werden die Abschlagszahlungen auf Basis Ihrer tatsächlichen
Verbrauchswerte des Vorjahres errechnet (siehe § 6 Seite 4).
Erdgaspreis (E0): ____________ Cent/ kWh, Stand: _________________________ ,
Wärme-Arbeitspreis (A0) 1) : _
_ Cent/kWh
gemäß dem Tarif: ________________________ der RhönEnergie Fulda
1) Die Faktoren für die Umrechnung von dem Erdgaspreis in den Wärme-Arbeitspreis sind auf Seite 4, 6. (1.b) abgebildet.
Bemerkung:
Zusatzmodul „Sonstiges“
Bis 5.000 Liter Keller-Kunststoff-Batterietankanlagen
Abpumpen und Entsorgung von Heizölschlamm (je 100 l)
2
0,59
2.5.2
Warmwasser
BW
Bestandsobjekt
0,64
Kombi-Umlaufwasserheizer (BW) bis 25 kW
1.1.1
NT
spez. Wärme-Arbeitspreis in /m und Monat
0,80
Leistung
Gesamtpreis
mtl. Entgelt in €
BW
2
spez. Wärme-Arbeitspreis in /m und Monat
0,44
79,00
Modulpreis
mtl.
Entgelt in €
Neubau
NT
Energiebedarf
0,59
2.5.1
Demontagearbeiten bei vorhandenen Anlagen
Ermittlung der monatlichen Abschlagszahlungen im ersten Vertragsjahr
0,64
Kombi-Umlaufwasserheizer (NT) bis 25 kW
ModulBezeichnung
10,50
gewählter Betrag
0,48
Baujahr
Warmwasser
1.000,00
Bemerkung
mittel
Basismodul „Kombigeräte, Kessel-/WW-Speicher-Kombination“ inkl. Zubehör
Heizung
Reduzierung des mtl. Wärmegrundpreises in € um:
niedrig
Typ
Nutzung
Sonderzahlung in €
Betrag
relaxWärme Arbeitspreis
Zusatzmodul nebenstehende Warmwasserspeicher (WW)
Bisherige Energieart
relaxWärme Grundpreis
Anzahl
2
Bisheriger Energieverbrauch in
kWh/a
Stempelfeld Fachhandwerk SHK (Partnerbetrieb)
Sonderzahlung: Die Möglichkeit einer Sonderzahlung besteht einmalig am Vertragsbeginn und ist dann nur bei einer Vertragslaufzeit von 15 Jahren möglich. Die Sonderzahlung wird bei
Vertragsbeginn separat in Rechnung gestellt. Durch die einmalige Vorauszahlung reduzieren sich die weiteren Aufwendungen für den Wärmegrundpreis. Durch die einmalige Vorauszahlung
werden keine Eigentumsanteile an der Anlage erworben.
Wärmegrundpreis in €/ Monat (Wärmegrundpreis Übertrag Seite 2 abzüglich gewählter Betrag)
Basismodul Heizung Brennwert (BW) „Anlage und Service“:
Leistungsumfang wie NT-Heizungsanlage
Voraussichtlicher Beginn der Wärmelieferung
Gesamtpreis
mtl. Entgelt in €
Original RE – 1. Durchschlag Besprechnungsprotokoll für RE –
2. Durchschlag für Fachhandwerker – 3. Durchschlag für Kunden
*Alle Preisangaben verstehen sich inklusive der
gesetzlichen USt. von zzt. 19 %.
Seite 2
Einzugsermächtigung:
Der Kunde gestattet der RE bis auf Widerruf, die fälligen Abschlags- und Rechnungsbeträge von dem nachgenannten Konto abzubuchen:
Kontoinhaber
Kontonummer
Bank
BLZ
Ort, Datum
Ort, Datum
Kontoinhaber (Unterschrift)
Kunde (Unterschrift)
Die umseitig abgedruckten Vertragsbedingungen habe ich zur
Kenntnis genommen und akzeptiert:
RE bestätigt hiermit den Vertrag:
Ort, Datum
Ort, Datum
Kunde (Unterschrift)
RhönEnergie Fulda GmbH
*Alle Preisangaben verstehen sich inklusive der
gesetzlichen USt. von zzt. 19 %.
Kunde Unterschrift
Belehrung über das Widerrufsrecht:
Dieser Vertrag kann vom Kunden ohne Begründung innerhalb von 2 Wochen bei der RE
widerrufen werden. Der Widerruf muss in Textform erfolgen und kann per Post, Telefax
oder E-Mail mitgeteilt werden. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Kunden ein
Exemplar des von ihm unterschriebenen Vertrages nebst dieser Belehrung ausgehändigt
wird. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufes.
Stand: 01.11.13
Seite 3
Ihr Vertrag für komfortable Wärme
2
3
1.
a)
b)
c)
d)
e)
selbst oder durch nicht von RE beauftragte Dritte Veränderungen oder
Reparaturen an der WEA durchzuführen oder sonstige Einwirkungen
daran vorzunehmen oder zuzulassen.
Gegenstand des Vertrages
Der Kunde ist Eigentümer des oben aufgeführten zu versorgenden
Gebäudes. Er beauftragt für dieses Gebäude den Abschluss eines
relaxWärme -Vertrages mit RhönEnergie Fulda GmbH, Bahnhofstr. 2,
36037 Fulda; im Folgenden RE genannt. RE wird eine in ihrem
Eigentum stehende und über die gesamte Vertragslaufzeit (6) in ihrem
Eigentum verbleibende Wärmeerzeugungsanlage und ggf. Warmwasserbereitungsanlage (nachfolgend einzeln oder gemeinsam auch
kurz „WEA“ genannt) im Gebäude des Kunden installieren und dort
betreiben.
5.
Pflichten der RE
Die RE verpflichtet sich, dem Kunden Raumwärme und ggf. warmes
Wasser gemäß 1 zu liefern. Die Temperatur des Heizungswassers
muss so gesteuert sein, dass der Wärmebedarf für die Raumheizung
ordnungsgemäß entsprechend der gesetzlichen und allgemein anerkannten technischen Regelungen gedeckt werden kann. Entsprechendes gilt für die vom Kunden ggf. beantragte Warmwasserbereitungsanlage. Die Leistungen der RE sind im Wesentlichen:
Bereitstellung und Installation einer Wärmeerzeugungsanlage und ggf.
Warmwasserbereitungsanlage.
Betrieb der WEA einschließlich Bezug der zum Betrieb der Anlagen
erforderlichen Primärenergie.
Regelmäßige Wartung der WEA und Erbringung aller erforderlichen
Reparaturleistungen (inkl. Ersatz- und Verschleißteilen, Arbeitslohn) an
der bzw. für die nach diesem Vertrag installierte WEA, einschließlich
eines technisch während der Vertragslaufzeit eventuell notwendig
werdenden Austausches dieser Anlage(n).
Störungsannahme für die von RE bereitgestellte WEA rund um die
Uhr (täglich 24 Stunden); innerhalb einer Reaktionszeit von 1 Stunde
erfolgt eine Rückmeldung. Die Störungsbehebung erfolgt von 8 bis 21
Uhr. Erfolgt die Störungsmeldung nach 21 Uhr, erfolgt die Behebung
bevorzugt am nächsten Morgen.
Demontage und Entsorgung der im Eigentum von RE stehenden
Anlage und Anlagenteile nach dem Ende der Vertragslaufzeit oder bei
einem zwischenzeitlich erforderlichen Anlagenaustausch.
2.
Art und Einzelheiten der WEA und ihres Betriebes werden von RE
festgelegt.
4
Eigentumsgrenzen und Übergabestellen
1.
Die Übergabestellen der Wärme sind die Vor- und Rücklaufabsperrarmaturen der Wärmeerzeugungsanlage. Die Übergabestellen des
Warmwassers sind die Anschlussverschraubungen des Trinkwassererwärmers. Die vorerwähnten Übergabestellen bilden gleichzeitig
die Eigentumsgrenze(n) zwischen der WEA und der kundeneigenen
Hausanlage. Eigentumsgrenze im Falle der Abgasanlage ist die erste
Revisionsöffnung hinter
der WEA.
2.
Die WEA wird nur vorübergehend, d. h. für die Dauer dieses Vertrages
und zu dessen Erfüllung mit dem Grundstück verbunden. Die jeweilige
Anlage verbleibt im Eigentum von RE und wird kein Bestandteil des
Grundstückes (Paragraph 95 BGB).
Dieses gilt auch für zukünftige Einrichtungen und für Zubehör, welches
im Zusammenhang mit der WEA in dem Objekt errichtet oder mit dem
Grundstück verbunden wird.
3.
Nach dem Ende der Vertragslaufzeit wird die Anlage ausgebaut und
vom Grundstück des Kunden entfernt.
5
1.
Pflichten des Kunden
Der Kunde stellt RE einen geeigneten Aufstellungsraum zur Verfügung.
Dieser wird von RE zu einem Mietpreis in Höhe von 1 e/Monat
angemietet. Dieser Betrag ist im monatlichen Basispreis als Gutschrift
enthalten. Der Kunde hat im Aufstellungsraum der WEA Baufreiheit zu
jeder Zeit zu gewährleisten.
2.
Der zum Betrieb der WEA erforderliche Erdgashausanschluss wird
vom Kunden auf seine Kosten für RE bereitgestellt. Gleiches gilt für die
notwendige Strom- und Wasserversorgung sowie die zum Betrieb der
WEA erforderliche Hilfsenergie.
3.
Die Abgasanlage sowie die Zuleitung zur Wärmeverteilungsanlage
(Heizkörper etc.) und die Wärmeverteilungsanlage selbst werden vom
Kunden bereitgestellt. Falls sich RE gemäß 1 (Auftragsdaten) verpflichtet, die Warmwasserbereitung vorzunehmen, so wird vom Kunden
auch die hierfür erforderliche Verteilungsanlage bereitgestellt sowie
das Kaltwasser und ein Kaltwasseranschluss. Alle erforderlichen
Anschlüsse werden vom Kunden im Umkreis von maximal 5 m von der
zu installierenden Anlage im Aufstellungsraum bereitgestellt.
Der Raum, in dem sich die Anlagen von RE befinden (Aufstellungsraum), ist vom Kunden in einem Zustand zu halten, der einen
störungsfreien Betrieb der Anlage ermöglicht. Der Kunde hat alles zu
unterlassen, was den störungsfreien Betrieb der WEA beeinträchtigen
oder gefährden könnte. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt,
4.
Leistungsumfang/Eigentumsgrenzen (schematisch)
6
1.
Jedwede Art von Störungen, Beschädigungen oder Mängel an der
oder den RE gehörenden Anlage(n) hat der Kunde RE unverzüglich,
d. h. ohne schuldhaftes Zögern, mitzuteilen. Arbeiten an der Anlage
dürfen nur von RE bzw. durch von ihnen beauftragte Personen und
Firmen durchgeführt werden. Der Kunde verpflichtet sich für alle
Schäden, die durch seine Fahrlässigkeit und/oder Vorsatz durch
Beschädigung an der Anlage entstehen, in vollem Umfang zu haften
und für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen.
Preise, Preisänderung, Abrechnung und Folgen bei
Preisanhebung
Der monatlich zu zahlende gesamte Wärme-Grundpreis ergibt sich
aus 1 (ggf. korrigiert gem. der unten aufgeführten Preisanpassung)
und ist in den Auftragsdaten ausgewiesen.
Da die Leistungen von RE lohnabhängig sind, wird eine Preisgleitklausel
vereinbart. Maßgeblich für die Änderung des Grundpreises ist der für
RE jeweils gültige Tarifvertrag (zzt. Tarifvertrag Versorgungsbetriebe
TV-V vom 05.10.2000 der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände).
Maßgebend ist hierbei die monatliche Entgelttabelle für
Arbeitnehmer nach 6 Abs. 1 Satz 1 (West) TV-V, Entgeltgruppe 7, Stufe 1.
Die Preisgleitklausel für den Wärme-Grundpreis lautet:
G =G0 * (0,6 + 0,4L/L0) Euro/Monat; hierbei bedeutet:
G = neuer Wärme-Grundpreis
G0 = Basis-Wärme-Grundpreis, wie in den Auftragsdaten detailliert aufgeführt (siehe 1)
L = jeweils aktueller Lohn pro Monat
L0 = Basislohn pro Monat, d. h. 2.606,02 Euro pro Monat
(Stand 01.03.2012)
Der Wärme-Grundpreis ist vom Kunden auch dann zu entrichten,
wenn keine Raumwärme oder kein warmes Wasser abgenommen
wird.
b)
Der Wärme-Arbeitspreis wird pro kWh Nutzwärme berechnet. Sofern
ein Wärmemengenzähler eingebaut ist, erfolgt die Abrechnung
entsprechend der Wärmemengenzählerangabe. Ist kein Wärmemengenzähler eingebaut, erfolgt die Ermittlung der zu berechnenden
Nutzwärme aufgrund der Angaben des geeichten Gaszählers. Die
Umrechnung des Erdgasverbrauchs in Nutzwärme erfolgt mit dem
festen Faktor 0,8127 kWh Nutzwärme/kWh (Ho) Erdgasverbrauch im
Normal-Tarif und von 0,8579 kWh Nutzwärme/kWh (Ho) Erdgasverbrauch im Brennwert-Tarif.
Der Wärme-Arbeitspreis ist maßgeblich bestimmt durch die Entwicklung des Erdgaspreises. RE hat bei der Kalkulation des Wärme-Arbeitspreises pro kWh Nutzwärme den Erdgasarbeitspreis kalkuliert, den
die Kunden RE für die Belieferung mit Erdgas nach den angebotenen
Produkten (z.B. BestGas, FixGas usw.) bezahlen. Dieses Produkt gilt
für Erdgaskunden, die das Erdgas für Heizung und Warmwasser
einsetzen. Ändert sich dieser Arbeitspreis für Erdgas, so ändert sich
auch der Arbeitspreis für die Nutzwärme.
Die Preisgleitklausel für den Wärme-Arbeitspreis lautet:
A = A0 * E/E0 Cent/kWh; hierbei bedeutet:
A = neuer, aktueller Wärme-Arbeitspreis in Cent/pro kWh
Nutzwärme
A0 =Basis-Wärme-Arbeitspreis, wie auf Seite 3 aufgeführt
E =jeweils aktueller Erdgaspreis, d. h., BestGas oder FixGas
E0 =Basiserdgaspreis der RE, gemäß Seite 3
Sollte zukünftig bei RE die bisherigen Produkte (BestGas, FixGas usw.)
entfallen, dann wird das entsprechende Gaspreisprodukt für die
Berechnung zugrunde gelegt.
2.
3. 4.
Seite 4
6. Für die Wärmelieferung (Heizung/Warmwasserbereitung) und für die
von RE zusätzlich zu erbringenden Serviceleistungen zahlt der Kunde
ein Entgelt. Das Entgelt setzt sich zusammen aus einem monatlichen
Wärmegrundpreis (dazu nachfolgend a)) und einem Wärmeverbrauchspreis pro kWh Nutzwärme (dazu nachfolgend b)).
a)
5.
In den unter Ziffer 1 aufgeführten Preisen ist die zzt. gültige Umsatzsteuer in Höhe von 19 % enthalten. Ändert sich der Umsatzsteuersatz, so erfolgt eine Anpassung.
Eine Änderung des Wärme-Grundpreises wird dem Kunden in geeigneter Weise mitgeteilt. Die Mitteilung der Preisänderung des WärmeArbeitspreises erfolgt durch die Veröffentlichung des Allgemeinen
Tarifes für Erdgas. Die o. g. Preisänderungen erfolgen frühestens zu
Beginn des Monats, der auf die Änderungsmitteilung durch RE erfolgt.
Entsprechendes gilt bei eventuellen Preissenkungen.
Ändert sich der Wärme-Arbeitspreis, so wird die Verbrauchsabgrenzung durch RE maschinell berechnet; jahreszeitliche Verbrauchsschwankungen sind auf der Grundlage maßgeblicher Erfahrungswerte
angemessen zu berücksichtigen.
Falls RE den Wärmeverbrauchspreis anhebt, hat der Kunde jeweils
das Recht, RE von der Verpflichtung des für den Betrieb der Wärmeerzeugungsanlage erforderlichen Primärenergiebezuges gem. 3 Ziffer
1b) zu befreien. Der Kunde hat in diesem Fall die für den Betrieb der
Anlage erforderliche Primärenergie – gemäß der technischen Vorgaben RE – auf eigene Kosten bereitzustellen. Der Kunde kann dies mit
zweiwöchiger Frist auf das Ende des der Mitteilung über die Anhebung
des Wärmeverbrauchspreises folgenden Kalendermonats schriftlich
anzeigen. Ab dem Zeitpunkt, zu dem diese Regelung wirksam wird,
entfällt die Verpflichtung des Kunden, an RE einen Wärmeverbrauchspreis für die Nutzwärme zu zahlen. Zu diesem Zeitpunkt erfolgt eine
Ablesung des Wärmemengenzählers bzw. des Gaszählers. Die Verpflichtung, den monatlichen Wärmegrundpreis an RE zu zahlen, bleibt
jedoch bestehen.
Der Raumwärmeverbrauch und ggf. der Wärmeverbrauch für die
Warmwasserbereitung werden von RE einmal jährlich abgelesen
und für das abgelaufene Abrechnungsjahr abgerechnet. RE erhebt
bis zur jährlichen Abrechnung bis zu zwölf Abschlagszahlungen im
Abstand von jeweils einem Monat. Der Abschlag setzt sich zusammen
aus dem Wärme-Grundpreis pro Monat und der von RE ermittelten
monatlichen Abschlagszahlung für den Wärmeverbrauch. Im ersten
Vertragsjahr wird der Abschlag geschätzt. Der vom Kunden geleistete
Abschlag wird in der Jahresverbrauchsabrechnung verrechnet.
7.
Es wird RE hiermit gestattet, die fälligen Abschlags-/
Rechnungsbeträge von dem auf Seite 3 genannten Konto abzubuchen.
7
Vertragsbeginn, Laufzeit und Kündigungsfrist
1.
Mit dem Datum der schriftlichen Bestätigung dieses ausgefüllten
und vom Kunden unterschriebenen Vertrages durch RE tritt der
relaxWärme-Vertrag zwischen dem Kunden und RE in Kraft. Das
Recht des Kunden zum Widerruf dieses Antrages (Paragraph 312
BGB) bleibt unberührt. Sollte RE den Vertrag des Kunden nicht annehmen, wird dies dem Kunden schriftlich mitgeteilt.
2.
Die Wärmelieferung erfolgt zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der
WEA durch RE. Das Inbetriebnahmedatum wird dem Kunden durch
die Übersendung einer Versorgungsbestätigung mitgeteilt. Die
Wärmelieferung erfolgt dann über einen Zeitraum von 15 Jahren. Mit
Ablauf dieses Zeitraumes endet dieser Vertrag, ohne dass es einer
Kündigung bedarf.
3.
Der Kunde ist verpflichtet, im Falle einer Veräußerung desjenigen
Grundstücks, mit dem die WEA verbunden ist, dem jeweiligen
Rechtsnachfolger die Rechte und Pflichten aus diesem relaxWärmeVertrag aufzuerlegen.
4.
Das Recht beider Vertragspartner inklusive dieser Klausel zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (Paragraph 314 BGB)
bleibt unberührt.
8
Zutrittsrecht
Der Kunde hat den mit einem Ausweis versehenen Beauftragten von
RE den jederzeitigen Zutritt zu seinem Grundstück und seinen Räumen
zu gestatten, soweit dies für die Prüfung und den Betrieb der technischen Einrichtungen von RE sowie zur Wahrung sonstiger Rechte
und Pflichten aus diesem Vertrag erforderlich ist.
9
Haftung
1.
Die Vertragspartner haften einander – unbeschadet der nachfolgenden Ziffer 2. – nach den gesetzlichen Vorschriften.
2.
Für Schäden, die der Kunde durch Unterbrechung der Wärmeversorgung (und ggf. Warmwasserversorgung) oder durch Unregelmäßigkeiten in der Belieferung erleidet, haftet RE gemäß 6. der Verordnung
über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme
(AVB-FernwärmeV) in der jeweils gültigen Fassung. Die zurzeit gültige
AVB-FernwärmeV ist diesem Vertrag als Anlage 1 beigefügt.
an die geänderten Verhältnisse verlangen.
2.
Sollten nach Vertragsabschluss Steuern, Abgaben oder sonstige
sich aus gesetzlichen Bestimmungen ergebende, die Beschaffung,
Übertragung, Verteilung oder den Vebrauch der für die Erfüllung
dieses Vertrages notwendigen Primärenergie oder die Erzeugung
oder Bereitstellung der Wärme belastende gesetzliche Zahlungsverpflichtungen geändert oder wirksam werden, dann ist RE berechtigt,
die Preise entsprechend anzuheben. Falls sich durch die Änderungen
Preissenkungen ergeben, besteht die Verpflichtung von RE, die Preise
entsprechend zu senken.
Abgasanlage
Eigentumsgrenze
Kunde/RE
2. Heizkreis geregelt
ungeregelt
Anschlussleitung bis 5 m
VL:Vorlauf
RL:Rücklauf
12 Übertragung von Aufgaben der RE auf Dritte
RE ist berechtigt, ihre Aufgaben aus diesem Vertrag durch Dritte
durchführen zu lassen.
UP
UP:Umwälzpumpe
Stromanschluss bis 5 m
RV: Rückflussverhinderer
Außenfühler
Abwasseranschluss
13Schlussbestimmungen
1. RE und ihre Vertragspartner werden die überlassenen Daten ausschließlich im Rahmen der Abwicklung dieses Vertrages nutzen.
2. Soweit in diesem Vertrag keine abweichenden und abschließenden
Regelungen getroffen werden, gelten die Regelungen der AVBFernwärmeV in der jeweils gültigen im Bundesgesetzblatt veröffentlichten
Fassung. Die derzeit gültige AVBFernwärmeV ist diesem Vertrag als
Anlage 1 beigefügt.
3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder
werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
dieses Vertrages nicht berührt. Für diesen Fall verpflichten sich die
Vertragspartner, neue rechtswirksame Vereinbarungen zu treffen,
die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen
Vereinbarungen soweit wie möglich entsprechen. Für den Fall, dass
der Vertrag oder einzelne seiner Vereinbarungen sich als lückenhaft
erweisen, gilt das Vorstehende entsprechend.
4. Vertragsänderungen und Vertragszusätze bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Schriftform ist auch erforderlich für eine
Abänderung dieses Schriftformerfordernisses.
Warmwasserspeicher
inkl. Zirkulationsanschluss, Pumpe
Kalt-/Warmwasseranschluss bis 5 m,
WW-Ausdehnungsgefäß
Gasinnenleitung bis 5 m
Wärmeerzeuger
inkl. Sicherheitseinrichtung
Basispaket Wärme
Warmwasser
WMZ:Wärmemengenzähler
14Rechtsnachfolge
1. Jeder Vertragspartner ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus
diesem Vertrag auf einen Rechtsnachfolger zu übertragen. Der ausscheidende Vertragspartner bleibt dem anderen Partner gegenüber
so lange verpflichtet, bis der Rechtsnachfolger dem anderen Vertragspartner die Übernahme der Rechtsnachfolge rechtsverbindlich
schriftlich angezeigt hat.
15Sonstiges
Vor dem Abschluss des Vertrages ist RE berechtigt, bei der für den
Wohnsitz des Kunden zuständigen SCHUFA eine Auskunft einzuholen.
10 Fehlende Bereitstellung der Primärenergie durch den Kunden
Falls der Kunde die für die Wärmelieferung erforderliche Primärenergie gemäß 5 Ziffer 5 auf eigene Rechnung beschafft, gilt Folgendes:
Fehlt es in diesem Fall an der für den Betrieb der WEA erforderlichen
Bereitstellung der Primärenergie durch den Kunden oder seinen Lieferanten, dann ist RE von ihrer Verpflichtung zur Wärmelieferung befreit.
Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung des Wärme-Grundpreises
bleibt jedoch bestehen.
11 Änderung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen/
Steuern und Abgaben
1. Tritt während der Dauer dieses Vertrages eine wesentliche Veränderung derjenigen wirtschaftlichen Verhältnisse ein, die bei der
Festsetzung des Vertragsinhaltes maßgeblich waren, und sind infolgedessen die gegenseitigen Verpflichtungen der Vertragspartner unter
Berücksichtigung der Vertragsdauer in ein grobes Missverhältnis
geraten, so kann jeder Vertragspartner die Anpassung des Vertrages
MC SN f T
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