Vertragsunterlagen relaxWärme
Transcription
Vertragsunterlagen relaxWärme
Strom ERDGas TrinkWasser WÄRME Breitband Strom ERDGas RhönEnergie Fulda TrinkWasser WÄRME Full-Service für Ihren Komfort relaxWärme liefert Sicherheit und modernste Technik für sorgenfreien Wärmegenuss. Damit Sie sich um die wesentlichen Dinge kümmern können. RhönEnergie Fulda GmbH Kundenzentrum Bahnhofstraße 2, 36037 Fulda Telefon:0661 12-100 Telefax:0661 12-101 [email protected] Mein Versorger. www.re-fd.de Eingetragener Fachhandwerker und Kooperationspartner der RhönEnergie Fulda GmbH Stempel Stand: 11/2013 | Druck auf umweltfreundlichem, chlorfrei gebleichtem Papier. Ihr vertrag für relaxwärme Mein Versorger. www.re-fd.de Breitband (1 Auftragsdaten) ■ Vorname / Name (nachfolgend „Kunde“ genannt) ■ Straße / Hausnummer ■ ■ ■ Postleitzahl / Ort ■ ■ Telefon Fachgerechte Demontage und Entsorgung Ihrer alten Heizungsanlage Einbau einer modernen, energiesparenden, umweltschonenden Erdgas-Heizung Planung und Abwicklung durch qualifizierte Fachkräfte Versorgung mit Wärme über die gesamte Vertragsdauer Optimale Einstellung der Anlage für hohen Komfort und minimale Umweltbelastung Regelmäßige Wartungen Schnelle Schadensbehebung ohne Mehrkosten Zu versorgendes Gebäude (Straße, Hausnummer, Ort) relaxWärme Grundpreis Basismodul Niedertemperatur (NT): Anlage und Service Installation eines betriebsfertigen Wärmeerzeugers bestehend aus: bodenstehenden oder wandhängendem Gas-Marken-Heizkessels, wärmebedarfsgeführter Kesselregelung sowie jährlicher Wartung der Anlage ModulBezeichnung Übertrag Seite 2 Anzahl Unsere Leistungen Vertrag für die Belieferung mit Wärme Modulpreis mtl. Entgelt in € NT-Kessel (Boden) bis 24 kW 2.1.1 79,00 NT-Kessel (Boden) bis 35 kW 2.1.2 86,00 NT-Kessel (Boden) bis 46 kW 2.1.3 95,00 Umlaufwasserheizer bis 20 kW 2.2.1 69,90 Angaben zum Gebäude Anzahl der Personen Anzahl der Wohneinheiten beauftragt hiermit die Versorgung des in seinem / ihrem Eigentum stehenden o. g. Gebäudes mit Wärme durch die RhönEnergie Fulda GmbH, Bahnhofstr. 2, 36037 Fulda; im Folgenden RE genannt. Wohn-Nutzfläche in m Gasbrennwertkessel bis 24 kW 2.3.1 83,00 Gebäudebaujahr Energetischer Zustand des Gebäudes gut mittel Ursprung Angaben zur vorhandenen Heizungsanlage Gasbrennwertkessel bis 35 kW 2.3.2 91,00 Gasbrennwertkessel bis 46 kW 2.3.3 102,00 WW-Speicher bis 120 Liter (emailliert) 2.4.1 22,00 WW-Speicher bis 160 Liter (emailliert) 2.4.2 24,00 WW-Speicher bis 200 Liter (emailliert) 2.4.3 26,00 WW-Speicher bis 300 Liter (emailliert) 2.4.4 32,00 Fremdstromanode 2.4.5 Zirkulationspumpe Hersteller 2.4.6 0,74 hoch 0,80 0,74 0,95 0,88 3,40 Nutzung Übertrag aus Tabelle 3,40 Heizung 87,00 Kessel-/WW-Speicher-Kombination (ca. NT 16 kW und ca. 120 Liter. Speicher) 2.5.3 93,00 Kompaktgeräte (BW-Kessel ca. 14 kW, ca. 80 Liter Speicher) 2.5.4 96,00 Kompaktgeräte (BW-Kessel ca. 22 kW, ca. 80 Liter Speicher) 2.5.5 98,00 Anzahl Zusatzmodul Solar Wärmeerzeugungsanlage Solar-Warmwasserbereitung individuell bis max. 46kW 2.6.1 15,00 Demontage und Entsorgung des Heizkessels bis 30 kW (Heizöl) 3,20 Solar-Heizungsunterstützung und WW-Bereitung individuell bis max. 46kW 2.6.2 15,00 Kraft-Wärme-Kopplungsanlage (BHKW) bis max. 10 kW elektr. Leistung 2.6.5 16,00 Kaminsanierung für BW-Anlagen 80/125 mm; bis 10 m Länge 2.7.1 9,00 Kaminsanierung für BW-Anlagen 80/125 mm; je weiterer Meter 2.7.2 0,70 2.8.1 0,70 Demontage und Entsorgung des Heizkessels bis 40 kW (Heizöl) 1.1.2 3,60 Demontage und Entsorgung des Heizkessels bis 80 kW (Heizöl) 1.1.3 5,00 Demontage und Entsorgung des Heizkessels bis 100 kW (Heizöl) 1.1.4 5,60 Demontage und Entsorgung des Heizkessels bis 30 kW (Erdgas) 1.2.1 3,00 Demontage und Entsorgung des Heizkessels bis 40 kW (Erdgas) 1.2.2 3,40 Demontage und Entsorgung des Heizkessels bis 80 kW (Erdgas) 1.2.3 4,80 Verlegung der Warmwasserleitung je m (WW/Z) inkl. Isolierung (nur > 5 m) 2.8.2 0,90 Demontage und Entsorgung des Heizkessels bis 100 kW (Erdgas) 1.2.4 5,40 Verlegung der Gasinnenleitung, Mehrpreis je zusätzlichen Meter (nur > 5 m) 2.8.3 0,70 Demontage und Entsorgung eines (Kombi-)Umlaufwasserheizers bis 28 kW 1.3.1 2,00 Installation einer Gaszählerstation 2.8.4 3,40 Ungeregelter Heizkreis (inkl. Regelungserweiterung) 2.8.5 8,90 1,90 Geregelter Heizkreis (Mischer inkl. Regelungserweiterung) 2.8.6 15,00 2,20 Kondensathebeanlage (nur für BW-Anlage) 2.8.7 4,50 Regelkreis für Fußbodenheizung 2.8.8 22,00 Demontage Warmwasserspeicher bis 200 Liter 1.4.1 Demontage Warmwasserspeicher bis 300 Liter 1.4.2 Demontage Warmwasserspeicher bis 400 Liter 1.4.3 2,80 Demontage Warmwasserspeicher bis 500 Liter 1.4.4 3,20 Tankentsorgung Zusatzmodul Abgasleitung Verlegung der Heizungsleitung je m (VL/RL) inkl. Isolierung (nur > 5 m) Wärmemengenzähler, Qn 1,5 (nur auf Wunsch für MFH) 2.8.9 7,00 Hydraulische Weiche 2.8.10 3,60 Exklusivpaket 2.8.11 0,80 Erschwerniszulage 2.8.12 0,60 Hausanschluss inkl. Zählersetzung und 10 m Anschlussleitung auf Privatgrund 2.8.13 30,00 Jeder weitere m Anschlussleitung auf Privatgrund 2.8.14 1,00 1.5.1 9,60 Bis 5.000 Liter Keller-Stahltank (geschweißt) 1.6.1 13,00 Bis 10.000 Liter Keller-Stahltank (geschweißt) 1.6.2 16,80 Bis 10.000 Liter Erdtank stilllegen und verfüllen 1.7.1 18,50 Zwischensumme Seite 2 Ab 10.000 Liter Erdtank stilllegen und verfüllen 1.7.2 27,00 Übertrag von Seite 1 1.8 0,70 1.9 2,50 Der Kunde wünscht abweichend von der AVBFernwärme eine Vertragslaufzeit von 15 Jahren Gesamtbetrag Wärmegrundpreis in € je Monat* Der Kunde wünscht eine Vertragslaufzeit gemäß der AVB-Fernwärme von 10 Jahren (bei der 10-jährigen Laufzeit wird der ermittelte Wärmegrundpreis mit dem Faktor 1,3 multipliziert) Gesamtbetrag Wärmegrundpreis in € je Monat* Sonstiges Schließen und Demontage einer offenen Anlage Summe, Übertrag *Alle Preisangaben verstehen sich inklusive der gesetzlichen USt. von zzt. 19 %. 11/13 Seite 1 Wohn-/Nutzfläche in m2 Abschlagszahlung im Monat e/m2 x m2 = 2 2 e/Monat* Warmwasser 0,15 e/m x m = abzgl. Solaranteil 0,08 e/m2 x m2 = Arbeitspreis inkl. Gaszählergrundpreis laut gewähltem Tarif = e/Monat* Wärme-Grundpreis = e/Monat* Gesamtbetrag in €/Monat = e/Monat davon enthaltene USt. = e/Monat e/Monat* — e/Monat* *Bitte beachten Sie, dass die Abschlagszahlungen nicht den tatsächlichen Wärmeverbrauch widerspiegeln können. Der tatsächliche Wärmeverbrauch hängt vom Gebäudezustand und Ihren persönlichen Verbrauchsgewohnheiten ab. Daher können sich im Rahmen der Jahresverbrauchsabrechnung u. U. Nachzahlungen oder ein Guthaben für Sie ergeben, weil die Abschlagszahlungen gegenüber Ihrem tatsächlichen Verbrauch zu niedrig oder zu hoch bemessen war. Ab dem 2. Vertragsjahr werden die Abschlagszahlungen auf Basis Ihrer tatsächlichen Verbrauchswerte des Vorjahres errechnet (siehe § 6 Seite 4). Erdgaspreis (E0): ____________ Cent/ kWh, Stand: _________________________ , Wärme-Arbeitspreis (A0) 1) : _ _ Cent/kWh gemäß dem Tarif: ________________________ der RhönEnergie Fulda 1) Die Faktoren für die Umrechnung von dem Erdgaspreis in den Wärme-Arbeitspreis sind auf Seite 4, 6. (1.b) abgebildet. Bemerkung: Zusatzmodul „Sonstiges“ Bis 5.000 Liter Keller-Kunststoff-Batterietankanlagen Abpumpen und Entsorgung von Heizölschlamm (je 100 l) 2 0,59 2.5.2 Warmwasser BW Bestandsobjekt 0,64 Kombi-Umlaufwasserheizer (BW) bis 25 kW 1.1.1 NT spez. Wärme-Arbeitspreis in /m und Monat 0,80 Leistung Gesamtpreis mtl. Entgelt in € BW 2 spez. Wärme-Arbeitspreis in /m und Monat 0,44 79,00 Modulpreis mtl. Entgelt in € Neubau NT Energiebedarf 0,59 2.5.1 Demontagearbeiten bei vorhandenen Anlagen Ermittlung der monatlichen Abschlagszahlungen im ersten Vertragsjahr 0,64 Kombi-Umlaufwasserheizer (NT) bis 25 kW ModulBezeichnung 10,50 gewählter Betrag 0,48 Baujahr Warmwasser 1.000,00 Bemerkung mittel Basismodul „Kombigeräte, Kessel-/WW-Speicher-Kombination“ inkl. Zubehör Heizung Reduzierung des mtl. Wärmegrundpreises in € um: niedrig Typ Nutzung Sonderzahlung in € Betrag relaxWärme Arbeitspreis Zusatzmodul nebenstehende Warmwasserspeicher (WW) Bisherige Energieart relaxWärme Grundpreis Anzahl 2 Bisheriger Energieverbrauch in kWh/a Stempelfeld Fachhandwerk SHK (Partnerbetrieb) Sonderzahlung: Die Möglichkeit einer Sonderzahlung besteht einmalig am Vertragsbeginn und ist dann nur bei einer Vertragslaufzeit von 15 Jahren möglich. Die Sonderzahlung wird bei Vertragsbeginn separat in Rechnung gestellt. Durch die einmalige Vorauszahlung reduzieren sich die weiteren Aufwendungen für den Wärmegrundpreis. Durch die einmalige Vorauszahlung werden keine Eigentumsanteile an der Anlage erworben. Wärmegrundpreis in €/ Monat (Wärmegrundpreis Übertrag Seite 2 abzüglich gewählter Betrag) Basismodul Heizung Brennwert (BW) „Anlage und Service“: Leistungsumfang wie NT-Heizungsanlage Voraussichtlicher Beginn der Wärmelieferung Gesamtpreis mtl. Entgelt in € Original RE – 1. Durchschlag Besprechnungsprotokoll für RE – 2. Durchschlag für Fachhandwerker – 3. Durchschlag für Kunden *Alle Preisangaben verstehen sich inklusive der gesetzlichen USt. von zzt. 19 %. Seite 2 Einzugsermächtigung: Der Kunde gestattet der RE bis auf Widerruf, die fälligen Abschlags- und Rechnungsbeträge von dem nachgenannten Konto abzubuchen: Kontoinhaber Kontonummer Bank BLZ Ort, Datum Ort, Datum Kontoinhaber (Unterschrift) Kunde (Unterschrift) Die umseitig abgedruckten Vertragsbedingungen habe ich zur Kenntnis genommen und akzeptiert: RE bestätigt hiermit den Vertrag: Ort, Datum Ort, Datum Kunde (Unterschrift) RhönEnergie Fulda GmbH *Alle Preisangaben verstehen sich inklusive der gesetzlichen USt. von zzt. 19 %. Kunde Unterschrift Belehrung über das Widerrufsrecht: Dieser Vertrag kann vom Kunden ohne Begründung innerhalb von 2 Wochen bei der RE widerrufen werden. Der Widerruf muss in Textform erfolgen und kann per Post, Telefax oder E-Mail mitgeteilt werden. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Kunden ein Exemplar des von ihm unterschriebenen Vertrages nebst dieser Belehrung ausgehändigt wird. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufes. Stand: 01.11.13 Seite 3 Ihr Vertrag für komfortable Wärme 2 3 1. a) b) c) d) e) selbst oder durch nicht von RE beauftragte Dritte Veränderungen oder Reparaturen an der WEA durchzuführen oder sonstige Einwirkungen daran vorzunehmen oder zuzulassen. Gegenstand des Vertrages Der Kunde ist Eigentümer des oben aufgeführten zu versorgenden Gebäudes. Er beauftragt für dieses Gebäude den Abschluss eines relaxWärme -Vertrages mit RhönEnergie Fulda GmbH, Bahnhofstr. 2, 36037 Fulda; im Folgenden RE genannt. RE wird eine in ihrem Eigentum stehende und über die gesamte Vertragslaufzeit (6) in ihrem Eigentum verbleibende Wärmeerzeugungsanlage und ggf. Warmwasserbereitungsanlage (nachfolgend einzeln oder gemeinsam auch kurz „WEA“ genannt) im Gebäude des Kunden installieren und dort betreiben. 5. Pflichten der RE Die RE verpflichtet sich, dem Kunden Raumwärme und ggf. warmes Wasser gemäß 1 zu liefern. Die Temperatur des Heizungswassers muss so gesteuert sein, dass der Wärmebedarf für die Raumheizung ordnungsgemäß entsprechend der gesetzlichen und allgemein anerkannten technischen Regelungen gedeckt werden kann. Entsprechendes gilt für die vom Kunden ggf. beantragte Warmwasserbereitungsanlage. Die Leistungen der RE sind im Wesentlichen: Bereitstellung und Installation einer Wärmeerzeugungsanlage und ggf. Warmwasserbereitungsanlage. Betrieb der WEA einschließlich Bezug der zum Betrieb der Anlagen erforderlichen Primärenergie. Regelmäßige Wartung der WEA und Erbringung aller erforderlichen Reparaturleistungen (inkl. Ersatz- und Verschleißteilen, Arbeitslohn) an der bzw. für die nach diesem Vertrag installierte WEA, einschließlich eines technisch während der Vertragslaufzeit eventuell notwendig werdenden Austausches dieser Anlage(n). Störungsannahme für die von RE bereitgestellte WEA rund um die Uhr (täglich 24 Stunden); innerhalb einer Reaktionszeit von 1 Stunde erfolgt eine Rückmeldung. Die Störungsbehebung erfolgt von 8 bis 21 Uhr. Erfolgt die Störungsmeldung nach 21 Uhr, erfolgt die Behebung bevorzugt am nächsten Morgen. Demontage und Entsorgung der im Eigentum von RE stehenden Anlage und Anlagenteile nach dem Ende der Vertragslaufzeit oder bei einem zwischenzeitlich erforderlichen Anlagenaustausch. 2. Art und Einzelheiten der WEA und ihres Betriebes werden von RE festgelegt. 4 Eigentumsgrenzen und Übergabestellen 1. Die Übergabestellen der Wärme sind die Vor- und Rücklaufabsperrarmaturen der Wärmeerzeugungsanlage. Die Übergabestellen des Warmwassers sind die Anschlussverschraubungen des Trinkwassererwärmers. Die vorerwähnten Übergabestellen bilden gleichzeitig die Eigentumsgrenze(n) zwischen der WEA und der kundeneigenen Hausanlage. Eigentumsgrenze im Falle der Abgasanlage ist die erste Revisionsöffnung hinter der WEA. 2. Die WEA wird nur vorübergehend, d. h. für die Dauer dieses Vertrages und zu dessen Erfüllung mit dem Grundstück verbunden. Die jeweilige Anlage verbleibt im Eigentum von RE und wird kein Bestandteil des Grundstückes (Paragraph 95 BGB). Dieses gilt auch für zukünftige Einrichtungen und für Zubehör, welches im Zusammenhang mit der WEA in dem Objekt errichtet oder mit dem Grundstück verbunden wird. 3. Nach dem Ende der Vertragslaufzeit wird die Anlage ausgebaut und vom Grundstück des Kunden entfernt. 5 1. Pflichten des Kunden Der Kunde stellt RE einen geeigneten Aufstellungsraum zur Verfügung. Dieser wird von RE zu einem Mietpreis in Höhe von 1 e/Monat angemietet. Dieser Betrag ist im monatlichen Basispreis als Gutschrift enthalten. Der Kunde hat im Aufstellungsraum der WEA Baufreiheit zu jeder Zeit zu gewährleisten. 2. Der zum Betrieb der WEA erforderliche Erdgashausanschluss wird vom Kunden auf seine Kosten für RE bereitgestellt. Gleiches gilt für die notwendige Strom- und Wasserversorgung sowie die zum Betrieb der WEA erforderliche Hilfsenergie. 3. Die Abgasanlage sowie die Zuleitung zur Wärmeverteilungsanlage (Heizkörper etc.) und die Wärmeverteilungsanlage selbst werden vom Kunden bereitgestellt. Falls sich RE gemäß 1 (Auftragsdaten) verpflichtet, die Warmwasserbereitung vorzunehmen, so wird vom Kunden auch die hierfür erforderliche Verteilungsanlage bereitgestellt sowie das Kaltwasser und ein Kaltwasseranschluss. Alle erforderlichen Anschlüsse werden vom Kunden im Umkreis von maximal 5 m von der zu installierenden Anlage im Aufstellungsraum bereitgestellt. Der Raum, in dem sich die Anlagen von RE befinden (Aufstellungsraum), ist vom Kunden in einem Zustand zu halten, der einen störungsfreien Betrieb der Anlage ermöglicht. Der Kunde hat alles zu unterlassen, was den störungsfreien Betrieb der WEA beeinträchtigen oder gefährden könnte. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, 4. Leistungsumfang/Eigentumsgrenzen (schematisch) 6 1. Jedwede Art von Störungen, Beschädigungen oder Mängel an der oder den RE gehörenden Anlage(n) hat der Kunde RE unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern, mitzuteilen. Arbeiten an der Anlage dürfen nur von RE bzw. durch von ihnen beauftragte Personen und Firmen durchgeführt werden. Der Kunde verpflichtet sich für alle Schäden, die durch seine Fahrlässigkeit und/oder Vorsatz durch Beschädigung an der Anlage entstehen, in vollem Umfang zu haften und für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen. Preise, Preisänderung, Abrechnung und Folgen bei Preisanhebung Der monatlich zu zahlende gesamte Wärme-Grundpreis ergibt sich aus 1 (ggf. korrigiert gem. der unten aufgeführten Preisanpassung) und ist in den Auftragsdaten ausgewiesen. Da die Leistungen von RE lohnabhängig sind, wird eine Preisgleitklausel vereinbart. Maßgeblich für die Änderung des Grundpreises ist der für RE jeweils gültige Tarifvertrag (zzt. Tarifvertrag Versorgungsbetriebe TV-V vom 05.10.2000 der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände). Maßgebend ist hierbei die monatliche Entgelttabelle für Arbeitnehmer nach 6 Abs. 1 Satz 1 (West) TV-V, Entgeltgruppe 7, Stufe 1. Die Preisgleitklausel für den Wärme-Grundpreis lautet: G =G0 * (0,6 + 0,4L/L0) Euro/Monat; hierbei bedeutet: G = neuer Wärme-Grundpreis G0 = Basis-Wärme-Grundpreis, wie in den Auftragsdaten detailliert aufgeführt (siehe 1) L = jeweils aktueller Lohn pro Monat L0 = Basislohn pro Monat, d. h. 2.606,02 Euro pro Monat (Stand 01.03.2012) Der Wärme-Grundpreis ist vom Kunden auch dann zu entrichten, wenn keine Raumwärme oder kein warmes Wasser abgenommen wird. b) Der Wärme-Arbeitspreis wird pro kWh Nutzwärme berechnet. Sofern ein Wärmemengenzähler eingebaut ist, erfolgt die Abrechnung entsprechend der Wärmemengenzählerangabe. Ist kein Wärmemengenzähler eingebaut, erfolgt die Ermittlung der zu berechnenden Nutzwärme aufgrund der Angaben des geeichten Gaszählers. Die Umrechnung des Erdgasverbrauchs in Nutzwärme erfolgt mit dem festen Faktor 0,8127 kWh Nutzwärme/kWh (Ho) Erdgasverbrauch im Normal-Tarif und von 0,8579 kWh Nutzwärme/kWh (Ho) Erdgasverbrauch im Brennwert-Tarif. Der Wärme-Arbeitspreis ist maßgeblich bestimmt durch die Entwicklung des Erdgaspreises. RE hat bei der Kalkulation des Wärme-Arbeitspreises pro kWh Nutzwärme den Erdgasarbeitspreis kalkuliert, den die Kunden RE für die Belieferung mit Erdgas nach den angebotenen Produkten (z.B. BestGas, FixGas usw.) bezahlen. Dieses Produkt gilt für Erdgaskunden, die das Erdgas für Heizung und Warmwasser einsetzen. Ändert sich dieser Arbeitspreis für Erdgas, so ändert sich auch der Arbeitspreis für die Nutzwärme. Die Preisgleitklausel für den Wärme-Arbeitspreis lautet: A = A0 * E/E0 Cent/kWh; hierbei bedeutet: A = neuer, aktueller Wärme-Arbeitspreis in Cent/pro kWh Nutzwärme A0 =Basis-Wärme-Arbeitspreis, wie auf Seite 3 aufgeführt E =jeweils aktueller Erdgaspreis, d. h., BestGas oder FixGas E0 =Basiserdgaspreis der RE, gemäß Seite 3 Sollte zukünftig bei RE die bisherigen Produkte (BestGas, FixGas usw.) entfallen, dann wird das entsprechende Gaspreisprodukt für die Berechnung zugrunde gelegt. 2. 3. 4. Seite 4 6. Für die Wärmelieferung (Heizung/Warmwasserbereitung) und für die von RE zusätzlich zu erbringenden Serviceleistungen zahlt der Kunde ein Entgelt. Das Entgelt setzt sich zusammen aus einem monatlichen Wärmegrundpreis (dazu nachfolgend a)) und einem Wärmeverbrauchspreis pro kWh Nutzwärme (dazu nachfolgend b)). a) 5. In den unter Ziffer 1 aufgeführten Preisen ist die zzt. gültige Umsatzsteuer in Höhe von 19 % enthalten. Ändert sich der Umsatzsteuersatz, so erfolgt eine Anpassung. Eine Änderung des Wärme-Grundpreises wird dem Kunden in geeigneter Weise mitgeteilt. Die Mitteilung der Preisänderung des WärmeArbeitspreises erfolgt durch die Veröffentlichung des Allgemeinen Tarifes für Erdgas. Die o. g. Preisänderungen erfolgen frühestens zu Beginn des Monats, der auf die Änderungsmitteilung durch RE erfolgt. Entsprechendes gilt bei eventuellen Preissenkungen. Ändert sich der Wärme-Arbeitspreis, so wird die Verbrauchsabgrenzung durch RE maschinell berechnet; jahreszeitliche Verbrauchsschwankungen sind auf der Grundlage maßgeblicher Erfahrungswerte angemessen zu berücksichtigen. Falls RE den Wärmeverbrauchspreis anhebt, hat der Kunde jeweils das Recht, RE von der Verpflichtung des für den Betrieb der Wärmeerzeugungsanlage erforderlichen Primärenergiebezuges gem. 3 Ziffer 1b) zu befreien. Der Kunde hat in diesem Fall die für den Betrieb der Anlage erforderliche Primärenergie – gemäß der technischen Vorgaben RE – auf eigene Kosten bereitzustellen. Der Kunde kann dies mit zweiwöchiger Frist auf das Ende des der Mitteilung über die Anhebung des Wärmeverbrauchspreises folgenden Kalendermonats schriftlich anzeigen. Ab dem Zeitpunkt, zu dem diese Regelung wirksam wird, entfällt die Verpflichtung des Kunden, an RE einen Wärmeverbrauchspreis für die Nutzwärme zu zahlen. Zu diesem Zeitpunkt erfolgt eine Ablesung des Wärmemengenzählers bzw. des Gaszählers. Die Verpflichtung, den monatlichen Wärmegrundpreis an RE zu zahlen, bleibt jedoch bestehen. Der Raumwärmeverbrauch und ggf. der Wärmeverbrauch für die Warmwasserbereitung werden von RE einmal jährlich abgelesen und für das abgelaufene Abrechnungsjahr abgerechnet. RE erhebt bis zur jährlichen Abrechnung bis zu zwölf Abschlagszahlungen im Abstand von jeweils einem Monat. Der Abschlag setzt sich zusammen aus dem Wärme-Grundpreis pro Monat und der von RE ermittelten monatlichen Abschlagszahlung für den Wärmeverbrauch. Im ersten Vertragsjahr wird der Abschlag geschätzt. Der vom Kunden geleistete Abschlag wird in der Jahresverbrauchsabrechnung verrechnet. 7. Es wird RE hiermit gestattet, die fälligen Abschlags-/ Rechnungsbeträge von dem auf Seite 3 genannten Konto abzubuchen. 7 Vertragsbeginn, Laufzeit und Kündigungsfrist 1. Mit dem Datum der schriftlichen Bestätigung dieses ausgefüllten und vom Kunden unterschriebenen Vertrages durch RE tritt der relaxWärme-Vertrag zwischen dem Kunden und RE in Kraft. Das Recht des Kunden zum Widerruf dieses Antrages (Paragraph 312 BGB) bleibt unberührt. Sollte RE den Vertrag des Kunden nicht annehmen, wird dies dem Kunden schriftlich mitgeteilt. 2. Die Wärmelieferung erfolgt zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der WEA durch RE. Das Inbetriebnahmedatum wird dem Kunden durch die Übersendung einer Versorgungsbestätigung mitgeteilt. Die Wärmelieferung erfolgt dann über einen Zeitraum von 15 Jahren. Mit Ablauf dieses Zeitraumes endet dieser Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf. 3. Der Kunde ist verpflichtet, im Falle einer Veräußerung desjenigen Grundstücks, mit dem die WEA verbunden ist, dem jeweiligen Rechtsnachfolger die Rechte und Pflichten aus diesem relaxWärmeVertrag aufzuerlegen. 4. Das Recht beider Vertragspartner inklusive dieser Klausel zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (Paragraph 314 BGB) bleibt unberührt. 8 Zutrittsrecht Der Kunde hat den mit einem Ausweis versehenen Beauftragten von RE den jederzeitigen Zutritt zu seinem Grundstück und seinen Räumen zu gestatten, soweit dies für die Prüfung und den Betrieb der technischen Einrichtungen von RE sowie zur Wahrung sonstiger Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag erforderlich ist. 9 Haftung 1. Die Vertragspartner haften einander – unbeschadet der nachfolgenden Ziffer 2. – nach den gesetzlichen Vorschriften. 2. Für Schäden, die der Kunde durch Unterbrechung der Wärmeversorgung (und ggf. Warmwasserversorgung) oder durch Unregelmäßigkeiten in der Belieferung erleidet, haftet RE gemäß 6. der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVB-FernwärmeV) in der jeweils gültigen Fassung. Die zurzeit gültige AVB-FernwärmeV ist diesem Vertrag als Anlage 1 beigefügt. an die geänderten Verhältnisse verlangen. 2. Sollten nach Vertragsabschluss Steuern, Abgaben oder sonstige sich aus gesetzlichen Bestimmungen ergebende, die Beschaffung, Übertragung, Verteilung oder den Vebrauch der für die Erfüllung dieses Vertrages notwendigen Primärenergie oder die Erzeugung oder Bereitstellung der Wärme belastende gesetzliche Zahlungsverpflichtungen geändert oder wirksam werden, dann ist RE berechtigt, die Preise entsprechend anzuheben. Falls sich durch die Änderungen Preissenkungen ergeben, besteht die Verpflichtung von RE, die Preise entsprechend zu senken. Abgasanlage Eigentumsgrenze Kunde/RE 2. Heizkreis geregelt ungeregelt Anschlussleitung bis 5 m VL:Vorlauf RL:Rücklauf 12 Übertragung von Aufgaben der RE auf Dritte RE ist berechtigt, ihre Aufgaben aus diesem Vertrag durch Dritte durchführen zu lassen. UP UP:Umwälzpumpe Stromanschluss bis 5 m RV: Rückflussverhinderer Außenfühler Abwasseranschluss 13Schlussbestimmungen 1. RE und ihre Vertragspartner werden die überlassenen Daten ausschließlich im Rahmen der Abwicklung dieses Vertrages nutzen. 2. Soweit in diesem Vertrag keine abweichenden und abschließenden Regelungen getroffen werden, gelten die Regelungen der AVBFernwärmeV in der jeweils gültigen im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Fassung. Die derzeit gültige AVBFernwärmeV ist diesem Vertrag als Anlage 1 beigefügt. 3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Für diesen Fall verpflichten sich die Vertragspartner, neue rechtswirksame Vereinbarungen zu treffen, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Vereinbarungen soweit wie möglich entsprechen. Für den Fall, dass der Vertrag oder einzelne seiner Vereinbarungen sich als lückenhaft erweisen, gilt das Vorstehende entsprechend. 4. Vertragsänderungen und Vertragszusätze bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Schriftform ist auch erforderlich für eine Abänderung dieses Schriftformerfordernisses. Warmwasserspeicher inkl. Zirkulationsanschluss, Pumpe Kalt-/Warmwasseranschluss bis 5 m, WW-Ausdehnungsgefäß Gasinnenleitung bis 5 m Wärmeerzeuger inkl. Sicherheitseinrichtung Basispaket Wärme Warmwasser WMZ:Wärmemengenzähler 14Rechtsnachfolge 1. Jeder Vertragspartner ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Rechtsnachfolger zu übertragen. Der ausscheidende Vertragspartner bleibt dem anderen Partner gegenüber so lange verpflichtet, bis der Rechtsnachfolger dem anderen Vertragspartner die Übernahme der Rechtsnachfolge rechtsverbindlich schriftlich angezeigt hat. 15Sonstiges Vor dem Abschluss des Vertrages ist RE berechtigt, bei der für den Wohnsitz des Kunden zuständigen SCHUFA eine Auskunft einzuholen. 10 Fehlende Bereitstellung der Primärenergie durch den Kunden Falls der Kunde die für die Wärmelieferung erforderliche Primärenergie gemäß 5 Ziffer 5 auf eigene Rechnung beschafft, gilt Folgendes: Fehlt es in diesem Fall an der für den Betrieb der WEA erforderlichen Bereitstellung der Primärenergie durch den Kunden oder seinen Lieferanten, dann ist RE von ihrer Verpflichtung zur Wärmelieferung befreit. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung des Wärme-Grundpreises bleibt jedoch bestehen. 11 Änderung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen/ Steuern und Abgaben 1. Tritt während der Dauer dieses Vertrages eine wesentliche Veränderung derjenigen wirtschaftlichen Verhältnisse ein, die bei der Festsetzung des Vertragsinhaltes maßgeblich waren, und sind infolgedessen die gegenseitigen Verpflichtungen der Vertragspartner unter Berücksichtigung der Vertragsdauer in ein grobes Missverhältnis geraten, so kann jeder Vertragspartner die Anpassung des Vertrages MC SN f T Seite 5