Antrag Nr. 3 – Name „Christliche Arbeiterjugend“

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Antrag Nr. 3 – Name „Christliche Arbeiterjugend“
Diözesanversammlung 29.-31. Oktober 2010
Antrag Nr. 3 – Name „Christliche Arbeiterjugend“
Antragsteller:
CAJ Diözesanleitung (DL)
Beschluss:
Antrag auf Änderung Satzung und Geschäftsordnung.
Die Diözesanversammlung (DV) möge den Beschluss des Leitungsrats 2008 umsetzen und den bisherigen Namen „Christliche ArbeiterInnen Jugend Freiburg“ in
„Christliche Arbeiterjugend Freiburg“ umwandeln. Die Satzung soll entsprechend auf
dem Titelblatt und unter § 1 Abs. 1 angepasst werden. Die Geschäftsordnung soll
entsprechend unter Abschnitt 1, Abs. I verändert werden.
Begründung:
Der Antrag und die Begründung des Leitungsrats 2008 als höchstes beschlussfassendes Gremium der CAJ Deutschland ist auf der Rückseite abgedruckt.
Um ein einheitliches Erscheinungsbild aller Diözesanverbände der CAJ in Deutschland zu gewährleisten, sehen wir eine Anpassung unseres Namens für notwendig.
Auch wenn diese Anpassung noch im nächsten Jahr erfolgen könnte, wollen wir in
diesem Jahr bereits den Beschluss umsetzen, um uns im nächsten Jahr auf andere
Beschlüsse konzentrieren zu können. So können wir bereits am Leitungsrat 2010
unsere Änderung verkünden.
Antrag angenommen
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abgelehnt
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vertagt
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