FAQ Handyversicherung_DE

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FAQ Handyversicherung_DE
FAQ - Handyversicherung AXA Winterthur und Swisscom (Schweiz AG)
Abschluss der Versicherung
Wann kann die Versicherung abgeschlossen
werden?
Ausschliesslich beim Kauf eines neuen Mobiltelefons
(Handy und Smartphone).
Wichtig:

Für welche Geräte kann eine Versicherung
abgeschlossen werden?
Es können keine rückwirkenden Abschlüsse
getätigt werden.
Abschluss möglich für:

Handys und Smartphones
Abschluss nicht möglich für:

Tablets / Notebooks

Homepage www.axa.ch/mobilephone unter "Das
Wichtigste in Kürze"

Homepage www.swisscom.ch unter Mobile 
Zusatzdienste  Handyversicherung

Im Produktprospekt unter:
 Das Wichtigste in Kürze
 Ihre Versicherung im Überblick
 Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB)
Muss für jedes Gerät die Versicherung einzeln
gekauft werden?

Ja, die Versicherung muss pro Gerät gekauft
werden
Vorgehen bei Versicherungsfragen?

Der Kunde kann seine Fragen zur Versicherung
schriftlich via www.axa.ch/mobilephone (Email an
[email protected] oder über „Fragen zur
Versicherung“) stellen.
Bei versicherungstechnischen Fragen kann sich der
Kunde an die Nr. 0800 809 809 wenden.
Wo sind Details zur Versicherung zu finden?

Handyversicherung
07. Mai 2013
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Versicherungsdeckungen

Welche Gefahren sind versichert?

Beschädigung (plötzlich, unvorhergesehen, von
aussen)
Missbräuchliche Nutzung infolge Diebstahl bis
CHF 1'500
Wichtig:


Diebstahl (inkl. Verlust) ist nicht versichert!
Das Risiko Diebstahl ist in der Regel in der
Hausratversicherung versichert. Bitte nehmen
Sie in diesem Fall mit Ihrem Hausrat-Versicherer
Kontakt auf.
Was wenn einzelne Funktionen nicht mehr gehen,
sind dies versicherte Ereignisse?

Durch die Swisscom ist zu prüfen, ob es sich
um einen Garantiefall handelt.
Beispiele:

Handelt es sich um keinen Garantiefall, ist die
Deckung gegeben, sofern die Funktionen durch
eine plötzliche und unvorhergesehende
Beschädigung von aussen nicht mehr gehen.

Sind die oben aufgeführte Gegebenheiten
nicht erfüllt, handelt es sich um nicht
versicherte Ereignisse und werden somit nicht
von der AXA übernommen.

Das versicherte Mobiltelefon ist zum Neuwert
versichert, im Maximum bis zum Listenpreis der
Swisscom, welcher CHF 1'500.- nicht
übersteigen darf.

Missbräuchliche Nutzung infolge Diebstahl ist bis
maximal CHF 1'500.- versichert.
Wie hoch ist der Selbstbehalt?


Beschädigung: CHF 50.- pro Schadenereignis
Missbräuchliche Nutzung: CHF 0.-
Wo gilt die Versicherung?

weltweit
Von wann bis wann gilt die Versicherung?
Beginn:



Einschaltknopf funktioniert nicht mehr
Kamerafunktion geht nicht mehr
etc.
Welche Leistungen sind versichert?

Am im Kaufvertrag genannten Datum, mit
Zahlung der Prämie.
Ende:

Der Versicherungsschutz erlischt automatisch
nach 24 Monaten und kann nicht verlängert
werden.
Die Versicherung erlischt:



Ist die Versicherungsdeckung gegeben, wenn
man vergessen hat, sich zu registrieren?


im Totalschadenfall
wenn der kumulierte Schadenbetrag bei
mehreren Schäden den Listenpreis des Gerätes
übersteigt.
bei Verlust / Diebstahl des Gerätes
Ja, die Versicherungsdeckung ist auch ohne
durchgeführte Registrierung ab Kaufdatum
gegeben.
Wichtig dabei ist, dass die Prämie bei der
Swisscom bezahlt wurde.
Hinweis:

Handyversicherung
Mit der Registrierung wird jedoch eine schnelle
und unkomplizierte Abwicklung im Schadenfall
sichergestellt.
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Registrierung
Wie finde ich die Registrierungspage?
Gibt es eine Hilfe für die Registrierung?

Geben sie im Internetbrowser folgende Adresse ein:
www.axa.ch/mobilephone
oder

Suche im Google mit axa.ch/mobilephone  Link
anwählen

Unter www.axa.ch/mobilephone „Hilfe zur
Registrierung“ kann eine Wegleitung
heruntergeladen werden.
Mittels „Hilfe“-Link auf der www.axa.ch/mobilephoneSeite kann der Kunde zudem per Formular die
Anmeldeschwierigkeiten melden und wird
nachregistriert.

Fragen zur Registrierung?
Auf www.axa.ch/mobilephone unter "Technische
Anfragen" können Fragen zur Registrierung gestellt
werden.
Bsp.: Registrierung hat nicht funktioniert etc.
Wie funktioniert die Registrierung?
Ablauf für Registrierung:
1. Eingabe der URL im Internetbrowser (Explorer,
Firefox, Google Chrome) www.axa.ch/mobilephone
2. eMail Adresse erfassen und auf Button "Senden"
klicken
3. Details zur Person ausfüllen und auf Button
"Anmelden" klicken:
 Anrede
 Name, Vorname
 Sprache
 Land
 Mobiltelefon (Format beachten)
4. Aktivierungscode von der Kundenkarte (auf dem
Prospekt) eingeben und auf Button "Code prüfen"
klicken
5. Handy- und Adressangaben ergänzen und auf
Button "Senden" klicken:
 Handymarke (auswählen)
 Modell
 IMEI Nr.
 Kaufdatum
 Strasse Nr.
 PLZ, Ort
Probleme mit Aktivierungscode?


Wo findet man die IMEI Nr.?

Auf dem Handy den Code *#06# eingeben und
anwählen und die IMEI Nr. erscheint auf dem Display
oder

Was ist, wenn man keine eMail Adresse hat?
Handyversicherung
Die IMEI Nr. ist auf der Kaufquittung der Swisscom
ersichtlich.
 Einen eMail Account erstellen
oder



Nach Eingabe der Mailadresse wird nach einem
Passwort gefragt?
Problem unter "Hilfe" melden.
Das Anliegen wird geprüft und es folgt eine
Kontaktaufnahme mit dem Kunden.
Auf die Registrierung verzichten.
Die Swisscom übermittelt der AXA die nötigen Daten.
Geschieht ein Schadenfall bevor die Übermittlung
erfolgt , wird diese abgewartet und/oder der Kunde
kann den Kaufbeleg der Swisscom als Beweis
einreichen.
Das bedeutet, dass der Kunde bei der AXA bereits mit
siner Emailadresse registriert ist und unter der
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eingegebenen Mailadresse schon ein Konto besteht. Es
kann zum Schutz der Daten kein neues Passwort
vergeben werden, sondern das bestehende muss
verwendet werden. Wenn dieses nicht bekannt ist, kann
es unter „Passwort vergessen“ abgefragt werden.
Vorgehen beim vergessen des Passwortes?




Registrierung von mehreren Handys?
Via "Passwort anfordern" wird das bestehende
Passwort zurückgesetzt
Es wird ein Mail mit Link zugestellt, damit ein neues
Passwort angefordert werden kann
Link öffnen und neues Passwort vergeben
Wieder auf www.axa.ch/mobilephone gehen und die
Registrierung vornehmen
Wenn mehrere Handys gekauft wurden, können diese im
gleichen Account registriert werden.
1. erstes Handy registrieren
2. Um ein weiteres Handy zu registrieren, auf Button
"Handy registrieren" klicken und Aktivierungscode
sowie Angaben des weiteren Handy's eingeben.
Hinweis:
Bestätigungsmail oder –SMS nicht erhalten?

Alle Handys sind zu registrieren, auch wenn sie den
gleichen Aktivierungscode hätten

Für das Bestätigungs-SMS ist wichtig, dass die
Handynummer auf der Registrierungspage im
internationalen Format gemäss Beispiel eingegeben
wird: +41791234567
Falls der Dienst für das Mail oder SMS nicht
funktioniert hat, kann über "Technische Anfragen"
eine Bestätigung für die Registrierung per Mail
angefordert werden.

Besteht der Versicherungsschutz auch ohne die
Registrierung?


Wie ist das Vorgehen, wenn man keine
schriftlichen AXA News erhalten möchte?
Handyversicherung
Das Handy, für welches die Versicherung
abgeschlossen wurde, ist auch versichert, wenn die
Registrierung nicht vorgenommen wurde.
Mit der Registrierung wird jedoch eine schnelle und
unkomplizierte Abwicklung im Schadenfall
sichergestellt.
Nach erfolgter Registrierung auf
www.axa.ch/mobilephone , kann unter "Meine
Einstellungen" der Newsletter wieder abgemeldet
werden.
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Schadenfall
Wie ist das Vorgehen im Schadenfall?
1. Beschädigtes Gerät in Swisscom Shop bringen
2. Im Swisscom Shop wird die Reparatur oder der
Ersatz veranlasst
3. Die Kosten bei Swisscom begleichen
4. Nach erfolgter Reparatur unter
www.axa.ch/mobilephone Schadenformular
ausfüllen, die von Swisscom erhaltene Rechnung
/ Zahlungsbeleg anfügen und direkt an die AXA
übermitteln
oder
Schadenmeldung ausdrucken und mit der
Rechnung/Zahlungsbeleg per Post an die AXA
senden
Hinweis:
Wie viele Schäden können angemeldet werden?

die Adresse für die Zusendung der
Schadenmeldung und Rechnung/Zahlungsbelegs
lautet wie folgt:
AXA Winterthur
Service Center
Postfach 357
8401 Winterthur

wird die Reparatur durch jemand anderen als der
Swisscom im Auftrag gegeben, wird keine
Rückzahlung durch die AXA erfolgen. Ein
Beschädigtes Gerät ist immer via Swisscom
reparieren zu lassen.

Es ist möglich, dass während der
Versicherungsdauer von 24 Monaten mehrere
Schadenfälle angemeldet werden.
Das versicherte Mobiltelefon ist zum Neuwert, im
Maximum bis zum Listenpreis der Swisscom
versichert. Nach Erreichen dieses Betrages erlischt
der Versicherungsschutz automatisch.
Im Falle eines Totalschadens erlischt die
Versicherung ebenfalls.


An wen wendet man sich, wenn man mit der
Reparatur / Reparaturentscheidung nicht
zufrieden ist?



Ist der Kunde mit der Reparatur oder dem
Reparaturentscheid nicht einverstanden, hat er sich
an die Swisscom (Schweiz) AG zu wenden.
Die AXA hat keine Möglichkeit, die Reparatur / den
Reparaturentscheid der Swisscom zu überstimmen.
Im gemeldeten Schadenfall überprüft die AXA die
Versicherungsdeckung und erstattet dem Kunden
den Reparaturbetrag (abzüglich Selbstbehalt) des
Schadens zurück.
Beispiel:



Handyversicherung
Display des Handys ist durch herunterfallen
beschädigt worden.
Swisscom Entscheid:
Beschädigung des Displays = Folge des Schadens
Kratzer auf Hülle = Gebrauchsschäden, somit keine
Folgen des Schadens
 Reparatur = Displaywechsel
AXA Rückerstattung:
Reparatur (Displaywechsel) = gedeckter Schaden
Gebrauchsschäden = kein gedeckter Schaden
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Geräteaustausch
Wie können die Handydaten und die IMEI-Nr.
angepasst werden auf der bereits
vorgenommenen Registrierung? (z.B. bei
Umtausch oder Rückgabe des Gerätes)

Der Kunde hat die Möglichkeit, in seinem Account
unter www.axa.ch/mobilephone (nach erfolgter
Registrierung und erneutem Login) in der blauen
Hilfebox über „Wechsel der IMEI Nr. melden“ einen
Wechsel der IMEI Nr. zu melden. Die AXA prüft die
Änderung und nimmt diese für den Kunden vor.
Ablauf:





Was geschieht mit der Versicherung, wenn das
Gerät innerhalb 14 Tagen zurückgegeben und
kein neues bezogen wird?



Was geschieht mit der Versicherung, wenn das
Gerät infolge Defekt zurückgegeben und gegen
ein neues gleiches Gerät getauscht wird?

Die Swisscom tauscht das Handy aus und
registriert den IMEI-Wechsel bei sich intern
 Die Swisscom meldet der AXA die neue IMEI Nr.
 Der Kunde hätte aber auch die Möglichkeit, den
Tausch der IMEI Nr. via seinem Profil auf
www.axa.ch/mobilephone zu melden (Button "IMEINr.-Wechsel")
 AXA ändert die IMEI Nr. beim bestehenden Gerät
Variante 2:




Die Swisscom storniert die Versicherung und
bezahlt dem Kunden den Versicherungsbetrag für
das retournierte Gerät zurück.
Für das neue Gerät wird die Versicherung neu
abgeschlossen und der Kunde bezahlt die Prämie
für das neue Gerät der Swisscom.
Der Kunde registriert das neue Gerät (als weiteres
Gerät) unter seinem Profil auf
www.axa.ch/mobilephone
Die Swisscom meldet der AXA den Wegfall des
ersten defekten Geräts
Die AXA löscht die Daten des defekten/stornierten
Geräts
Die Versicherung geht nicht auf das neue Gerät
über!





Handyversicherung
Die Swisscom storniert die Versicherung und
bezahlt dem Kunden den Versicherungsbetrag
zurück.
Die Swisscom meldet der AXA den Wegfall des
Geräts.
Die AXA löscht die Daten des
retournierten/stornierten Geräts.
Variante 1:

Was geschieht mit der Versicherung, wenn das
Gerät zurückgegeben und gegen ein neues
anderes Gerät getauscht wird?
Einstieg mit Login auf Account
(www.axa.ch/mobilephone)
Gehe in der blauen Hilfebox (unterhalb der
Handyangaben) auf „Wechsel der IMEI Nr. melden“
Alte und neue IMEI Nr. angeben, Grund für den
Wechsel melden.
Der Wechsel wird gemeldet und geprüft.
AXA ändert die IMEI Nr.
Die Swisscom storniert die Versicherung und
bezahlt dem Kunden den Versicherungsbetrag für
das retournierte Gerät zurück.
Für das neue Gerät wird die Versicherung neu
abgeschlossen und der Kunde bezahlt die Prämie
für das neue Gerät der Swisscom.
Der Kunde registriert das neue Gerät (als weiteres
Gerät) unter seinem Profil auf
www.axa.ch/mobilephone.
Die Swisscom meldet der AXA den Wegfall des
ersten Geräts
Die AXA löscht die Daten des ersten Geräts
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