FAQ Handyversicherung_DE
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FAQ - Handyversicherung AXA Winterthur und Swisscom (Schweiz AG) Abschluss der Versicherung Wann kann die Versicherung abgeschlossen werden? Ausschliesslich beim Kauf eines neuen Mobiltelefons (Handy und Smartphone). Wichtig: Für welche Geräte kann eine Versicherung abgeschlossen werden? Es können keine rückwirkenden Abschlüsse getätigt werden. Abschluss möglich für: Handys und Smartphones Abschluss nicht möglich für: Tablets / Notebooks Homepage www.axa.ch/mobilephone unter "Das Wichtigste in Kürze" Homepage www.swisscom.ch unter Mobile Zusatzdienste Handyversicherung Im Produktprospekt unter: Das Wichtigste in Kürze Ihre Versicherung im Überblick Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) Muss für jedes Gerät die Versicherung einzeln gekauft werden? Ja, die Versicherung muss pro Gerät gekauft werden Vorgehen bei Versicherungsfragen? Der Kunde kann seine Fragen zur Versicherung schriftlich via www.axa.ch/mobilephone (Email an [email protected] oder über „Fragen zur Versicherung“) stellen. Bei versicherungstechnischen Fragen kann sich der Kunde an die Nr. 0800 809 809 wenden. Wo sind Details zur Versicherung zu finden? Handyversicherung 07. Mai 2013 1 Versicherungsdeckungen Welche Gefahren sind versichert? Beschädigung (plötzlich, unvorhergesehen, von aussen) Missbräuchliche Nutzung infolge Diebstahl bis CHF 1'500 Wichtig: Diebstahl (inkl. Verlust) ist nicht versichert! Das Risiko Diebstahl ist in der Regel in der Hausratversicherung versichert. Bitte nehmen Sie in diesem Fall mit Ihrem Hausrat-Versicherer Kontakt auf. Was wenn einzelne Funktionen nicht mehr gehen, sind dies versicherte Ereignisse? Durch die Swisscom ist zu prüfen, ob es sich um einen Garantiefall handelt. Beispiele: Handelt es sich um keinen Garantiefall, ist die Deckung gegeben, sofern die Funktionen durch eine plötzliche und unvorhergesehende Beschädigung von aussen nicht mehr gehen. Sind die oben aufgeführte Gegebenheiten nicht erfüllt, handelt es sich um nicht versicherte Ereignisse und werden somit nicht von der AXA übernommen. Das versicherte Mobiltelefon ist zum Neuwert versichert, im Maximum bis zum Listenpreis der Swisscom, welcher CHF 1'500.- nicht übersteigen darf. Missbräuchliche Nutzung infolge Diebstahl ist bis maximal CHF 1'500.- versichert. Wie hoch ist der Selbstbehalt? Beschädigung: CHF 50.- pro Schadenereignis Missbräuchliche Nutzung: CHF 0.- Wo gilt die Versicherung? weltweit Von wann bis wann gilt die Versicherung? Beginn: Einschaltknopf funktioniert nicht mehr Kamerafunktion geht nicht mehr etc. Welche Leistungen sind versichert? Am im Kaufvertrag genannten Datum, mit Zahlung der Prämie. Ende: Der Versicherungsschutz erlischt automatisch nach 24 Monaten und kann nicht verlängert werden. Die Versicherung erlischt: Ist die Versicherungsdeckung gegeben, wenn man vergessen hat, sich zu registrieren? im Totalschadenfall wenn der kumulierte Schadenbetrag bei mehreren Schäden den Listenpreis des Gerätes übersteigt. bei Verlust / Diebstahl des Gerätes Ja, die Versicherungsdeckung ist auch ohne durchgeführte Registrierung ab Kaufdatum gegeben. Wichtig dabei ist, dass die Prämie bei der Swisscom bezahlt wurde. Hinweis: Handyversicherung Mit der Registrierung wird jedoch eine schnelle und unkomplizierte Abwicklung im Schadenfall sichergestellt. 07. Mai 2013 2 Registrierung Wie finde ich die Registrierungspage? Gibt es eine Hilfe für die Registrierung? Geben sie im Internetbrowser folgende Adresse ein: www.axa.ch/mobilephone oder Suche im Google mit axa.ch/mobilephone Link anwählen Unter www.axa.ch/mobilephone „Hilfe zur Registrierung“ kann eine Wegleitung heruntergeladen werden. Mittels „Hilfe“-Link auf der www.axa.ch/mobilephoneSeite kann der Kunde zudem per Formular die Anmeldeschwierigkeiten melden und wird nachregistriert. Fragen zur Registrierung? Auf www.axa.ch/mobilephone unter "Technische Anfragen" können Fragen zur Registrierung gestellt werden. Bsp.: Registrierung hat nicht funktioniert etc. Wie funktioniert die Registrierung? Ablauf für Registrierung: 1. Eingabe der URL im Internetbrowser (Explorer, Firefox, Google Chrome) www.axa.ch/mobilephone 2. eMail Adresse erfassen und auf Button "Senden" klicken 3. Details zur Person ausfüllen und auf Button "Anmelden" klicken: Anrede Name, Vorname Sprache Land Mobiltelefon (Format beachten) 4. Aktivierungscode von der Kundenkarte (auf dem Prospekt) eingeben und auf Button "Code prüfen" klicken 5. Handy- und Adressangaben ergänzen und auf Button "Senden" klicken: Handymarke (auswählen) Modell IMEI Nr. Kaufdatum Strasse Nr. PLZ, Ort Probleme mit Aktivierungscode? Wo findet man die IMEI Nr.? Auf dem Handy den Code *#06# eingeben und anwählen und die IMEI Nr. erscheint auf dem Display oder Was ist, wenn man keine eMail Adresse hat? Handyversicherung Die IMEI Nr. ist auf der Kaufquittung der Swisscom ersichtlich. Einen eMail Account erstellen oder Nach Eingabe der Mailadresse wird nach einem Passwort gefragt? Problem unter "Hilfe" melden. Das Anliegen wird geprüft und es folgt eine Kontaktaufnahme mit dem Kunden. Auf die Registrierung verzichten. Die Swisscom übermittelt der AXA die nötigen Daten. Geschieht ein Schadenfall bevor die Übermittlung erfolgt , wird diese abgewartet und/oder der Kunde kann den Kaufbeleg der Swisscom als Beweis einreichen. Das bedeutet, dass der Kunde bei der AXA bereits mit siner Emailadresse registriert ist und unter der 07. Mai 2013 3 eingegebenen Mailadresse schon ein Konto besteht. Es kann zum Schutz der Daten kein neues Passwort vergeben werden, sondern das bestehende muss verwendet werden. Wenn dieses nicht bekannt ist, kann es unter „Passwort vergessen“ abgefragt werden. Vorgehen beim vergessen des Passwortes? Registrierung von mehreren Handys? Via "Passwort anfordern" wird das bestehende Passwort zurückgesetzt Es wird ein Mail mit Link zugestellt, damit ein neues Passwort angefordert werden kann Link öffnen und neues Passwort vergeben Wieder auf www.axa.ch/mobilephone gehen und die Registrierung vornehmen Wenn mehrere Handys gekauft wurden, können diese im gleichen Account registriert werden. 1. erstes Handy registrieren 2. Um ein weiteres Handy zu registrieren, auf Button "Handy registrieren" klicken und Aktivierungscode sowie Angaben des weiteren Handy's eingeben. Hinweis: Bestätigungsmail oder –SMS nicht erhalten? Alle Handys sind zu registrieren, auch wenn sie den gleichen Aktivierungscode hätten Für das Bestätigungs-SMS ist wichtig, dass die Handynummer auf der Registrierungspage im internationalen Format gemäss Beispiel eingegeben wird: +41791234567 Falls der Dienst für das Mail oder SMS nicht funktioniert hat, kann über "Technische Anfragen" eine Bestätigung für die Registrierung per Mail angefordert werden. Besteht der Versicherungsschutz auch ohne die Registrierung? Wie ist das Vorgehen, wenn man keine schriftlichen AXA News erhalten möchte? Handyversicherung Das Handy, für welches die Versicherung abgeschlossen wurde, ist auch versichert, wenn die Registrierung nicht vorgenommen wurde. Mit der Registrierung wird jedoch eine schnelle und unkomplizierte Abwicklung im Schadenfall sichergestellt. Nach erfolgter Registrierung auf www.axa.ch/mobilephone , kann unter "Meine Einstellungen" der Newsletter wieder abgemeldet werden. 07. Mai 2013 4 Schadenfall Wie ist das Vorgehen im Schadenfall? 1. Beschädigtes Gerät in Swisscom Shop bringen 2. Im Swisscom Shop wird die Reparatur oder der Ersatz veranlasst 3. Die Kosten bei Swisscom begleichen 4. Nach erfolgter Reparatur unter www.axa.ch/mobilephone Schadenformular ausfüllen, die von Swisscom erhaltene Rechnung / Zahlungsbeleg anfügen und direkt an die AXA übermitteln oder Schadenmeldung ausdrucken und mit der Rechnung/Zahlungsbeleg per Post an die AXA senden Hinweis: Wie viele Schäden können angemeldet werden? die Adresse für die Zusendung der Schadenmeldung und Rechnung/Zahlungsbelegs lautet wie folgt: AXA Winterthur Service Center Postfach 357 8401 Winterthur wird die Reparatur durch jemand anderen als der Swisscom im Auftrag gegeben, wird keine Rückzahlung durch die AXA erfolgen. Ein Beschädigtes Gerät ist immer via Swisscom reparieren zu lassen. Es ist möglich, dass während der Versicherungsdauer von 24 Monaten mehrere Schadenfälle angemeldet werden. Das versicherte Mobiltelefon ist zum Neuwert, im Maximum bis zum Listenpreis der Swisscom versichert. Nach Erreichen dieses Betrages erlischt der Versicherungsschutz automatisch. Im Falle eines Totalschadens erlischt die Versicherung ebenfalls. An wen wendet man sich, wenn man mit der Reparatur / Reparaturentscheidung nicht zufrieden ist? Ist der Kunde mit der Reparatur oder dem Reparaturentscheid nicht einverstanden, hat er sich an die Swisscom (Schweiz) AG zu wenden. Die AXA hat keine Möglichkeit, die Reparatur / den Reparaturentscheid der Swisscom zu überstimmen. Im gemeldeten Schadenfall überprüft die AXA die Versicherungsdeckung und erstattet dem Kunden den Reparaturbetrag (abzüglich Selbstbehalt) des Schadens zurück. Beispiel: Handyversicherung Display des Handys ist durch herunterfallen beschädigt worden. Swisscom Entscheid: Beschädigung des Displays = Folge des Schadens Kratzer auf Hülle = Gebrauchsschäden, somit keine Folgen des Schadens Reparatur = Displaywechsel AXA Rückerstattung: Reparatur (Displaywechsel) = gedeckter Schaden Gebrauchsschäden = kein gedeckter Schaden 07. Mai 2013 5 Geräteaustausch Wie können die Handydaten und die IMEI-Nr. angepasst werden auf der bereits vorgenommenen Registrierung? (z.B. bei Umtausch oder Rückgabe des Gerätes) Der Kunde hat die Möglichkeit, in seinem Account unter www.axa.ch/mobilephone (nach erfolgter Registrierung und erneutem Login) in der blauen Hilfebox über „Wechsel der IMEI Nr. melden“ einen Wechsel der IMEI Nr. zu melden. Die AXA prüft die Änderung und nimmt diese für den Kunden vor. Ablauf: Was geschieht mit der Versicherung, wenn das Gerät innerhalb 14 Tagen zurückgegeben und kein neues bezogen wird? Was geschieht mit der Versicherung, wenn das Gerät infolge Defekt zurückgegeben und gegen ein neues gleiches Gerät getauscht wird? Die Swisscom tauscht das Handy aus und registriert den IMEI-Wechsel bei sich intern Die Swisscom meldet der AXA die neue IMEI Nr. Der Kunde hätte aber auch die Möglichkeit, den Tausch der IMEI Nr. via seinem Profil auf www.axa.ch/mobilephone zu melden (Button "IMEINr.-Wechsel") AXA ändert die IMEI Nr. beim bestehenden Gerät Variante 2: Die Swisscom storniert die Versicherung und bezahlt dem Kunden den Versicherungsbetrag für das retournierte Gerät zurück. Für das neue Gerät wird die Versicherung neu abgeschlossen und der Kunde bezahlt die Prämie für das neue Gerät der Swisscom. Der Kunde registriert das neue Gerät (als weiteres Gerät) unter seinem Profil auf www.axa.ch/mobilephone Die Swisscom meldet der AXA den Wegfall des ersten defekten Geräts Die AXA löscht die Daten des defekten/stornierten Geräts Die Versicherung geht nicht auf das neue Gerät über! Handyversicherung Die Swisscom storniert die Versicherung und bezahlt dem Kunden den Versicherungsbetrag zurück. Die Swisscom meldet der AXA den Wegfall des Geräts. Die AXA löscht die Daten des retournierten/stornierten Geräts. Variante 1: Was geschieht mit der Versicherung, wenn das Gerät zurückgegeben und gegen ein neues anderes Gerät getauscht wird? Einstieg mit Login auf Account (www.axa.ch/mobilephone) Gehe in der blauen Hilfebox (unterhalb der Handyangaben) auf „Wechsel der IMEI Nr. melden“ Alte und neue IMEI Nr. angeben, Grund für den Wechsel melden. Der Wechsel wird gemeldet und geprüft. AXA ändert die IMEI Nr. Die Swisscom storniert die Versicherung und bezahlt dem Kunden den Versicherungsbetrag für das retournierte Gerät zurück. Für das neue Gerät wird die Versicherung neu abgeschlossen und der Kunde bezahlt die Prämie für das neue Gerät der Swisscom. Der Kunde registriert das neue Gerät (als weiteres Gerät) unter seinem Profil auf www.axa.ch/mobilephone. Die Swisscom meldet der AXA den Wegfall des ersten Geräts Die AXA löscht die Daten des ersten Geräts 07. Mai 2013 6