FAQ Handy- und Tabletversicherung AXA Winterthur und Swisscom

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FAQ Handy- und Tabletversicherung AXA Winterthur und Swisscom
FAQ Handy- und Tabletversicherung AXA Winterthur und Swisscom
(Schweiz AG) – (5. Ausgabe - 07.2014)
Abschluss der Versicherung
1
Wann kann die Versicherung abgeschlossen
werden?


die Versicherung kann beim Kauf eines neuen
Mobiltelefons (Handy und Smartphone) oder Tablets
abgeschlossen werden.
die Versicherung kann auch in folgenden Fällen
abgeschlossen werden:
 Nach dem Kauf eines Mobiltelefons (Handy oder
Smartphone) oder Tablets
 Nach erfolgter Reparatur eines Schadenfalles
Wichtig:


2
3
Es können keine rückwirkenden Abschlüsse
getätigt werden.
Die Versicherung darf dem Kunden nur innerhalb von
3 Monaten nach Kauf des Mobilgerätes angeboten
werden.
Für welche Mobilgeräte kann eine Versicherung
abgeschlossen werden?
Abschluss möglich für:
Wo kann die Versicherung abgeschlossen
werden?
Die Versicherung kann an folgenden Orten
abgeschlossen werden:




Handys und Smartphones
Tablets
Swisscom Verkaufsshop
Swisscom Onlineshop (nur bei Neugeräten)
Wichtig:
4
Welche Personen können eine solche
Versicherung abschliessen?

Der nachträgliche Abschluss der Versicherung (nach
Kauf oder erfolgter Reparatur) kann ausschliesslich
in einer Verkaufsstelle der Swisscom (Schweiz) AG
gemäss Shop Locator erfolgen.

Personen mit zivilrechtlichem Wohnsitz in der
Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein, können
beim Kauf eines Mobiltelefons die Versicherung
abschliessen.
Kunden mit Wohnsitz im Ausland können gemäss
Swisscom "Richtlinien Postpaid Neuanmeldungen"
die Versicherung abschliessen, wenn sie ein
Handyabo bei der Swisscom beziehen.

Hinweis:


5
Wo sind Details zur Versicherung zu finden?
Handy- und Tabletversicherung
Juli 2014
Der Besitzer kann aber eine andere Person sein,
diese muss dann registriert werden inkl.
Telefonnummer.
Bsp.:
A). Hans Muster kauft für Tochter ein Handy mit
Vertrag. Handyvertrag läuft auf Tochter 
Registrierung erfolgt auf Tochter
B). Hans Muster kauft für Tochter ein Handy mit
Vertrag. Vertrag läuft auf Hans Muster 
Registrierung erfolgt auf Hans Muster

Homepage www.axa.ch/mobile unter "Das Wichtigste
in Kürze"

Homepage www.swisscom.ch unter Mobile 
Zusatzdienste  Handy- und Tabletversicherung

Im Produktprospekt unter:
 Das Wichtigste in Kürze
 Ihre Versicherung im Überblick
 Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB)
1
6
Muss für jedes Mobilgerät die Versicherung
einzeln gekauft werden?

Ja, die Versicherung muss pro Gerät gekauft werden
7
Vorgehen bei Versicherungsfragen?

Versicherungsfragen der "Swisscom Verkaufsshops"
und "Swisscom Hotline" sollen per Mail an folgende
Inbox gerichtet werden:
[email protected]

Die Anfragen werden dann gesammelt an die AXA
([email protected]), zur
Abklärung weitergeleitet.

Beschädigung (plötzlich, unvorhergesehen, von
aussen)
Missbräuchliche Nutzung nach Diebstahl bis CHF
1'500
Abschliessend gelten die Allgemeinen
Vertragsbedingungen (AVB Artikel A2)
Versicherungsdeckungen
8
Welche Gefahren sind versichert?


Wichtig:
9


Diebstahl (inkl. Verlust) ist nicht versichert!
Das Risiko Diebstahl ist in der Regel in der
Hausratversicherung versichert. Bitte nehmen Sie in
diesem Fall mit Ihrem Hausrat-Versicherer Kontakt
auf.
Was wenn einzelne Funktionen nicht mehr
gehen, sind dies versicherte Ereignisse?

Durch die Swisscom ist zu prüfen, ob es sich um
einen Garantiefall handelt.
Beispiele:

Handelt es sich um keinen Garantiefall, ist die
Deckung gegeben, sofern die Funktionen durch eine
plötzliche und unvorhergesehende Beschädigung
von aussen nicht mehr gehen.

Sind die oben aufgeführte Gegebenheiten nicht
erfüllt, handelt es sich um nicht versicherte
Ereignisse und werden somit nicht von der AXA
übernommen.

Das versicherte Mobiltelefon bzw. Tablet ist zum
Neuwert versichert, im Maximum bis zum Listenpreis
der Swisscom, welcher CHF 1'500.- nicht
übersteigen darf.

Missbräuchliche Nutzung nach Diebstahl ist bis
maximal CHF 1'500.- versichert.



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Einschaltknopf funktioniert nicht mehr
Kamerafunktion geht nicht mehr
etc.
Welche Leistungen sind versichert?
11
Wie hoch ist der Selbstbehalt?


Beschädigung: CHF 50.- pro Schadenereignis
Missbräuchliche Nutzung: CHF 0.-
12
Wo gilt die Versicherung?

weltweit
13
Von wann bis wann gilt die Versicherung?
Beginn - Versicherungsabschluss beim Kauf eines
Mobilgerätes:

Es gilt das Datum, an dem das Gerät gekauft wurde.
Ende – Versicherungsabschluss beim Kauf eines
Mobilgerätes:

Der Versicherungsschutz erlischt automatisch 24
Monate nach Kaufdatum und kann nicht verlängert
werden.
Beginn – Versicherungsabschluss nachträglich nach
Kauf eines Mobilgerätes:

Es gilt das Datum, an dem die Versicherung gekauft
wurde.
Ende – Versicherungsabschluss nachträglich nach
Handy- und Tabletversicherung
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Kauf eines Mobilgerätes:

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In welchen Fällen erlischt die Versicherung
vorzeitig?
Die Versicherung erlischt:



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

Was wenn ein nicht versichertes Ereignis
eintritt?
Handy- und Tabletversicherung
Juli 2014
Der Versicherungsschutz erlischt automatisch mit
dem Ablauf der Garantie (24 Monate nach
Kaufdatum des Gerätes), welche die Swisscom
gewährt und kann nicht verlängert werden.
im Totalschadenfall
wenn der kumulierte Schadenbetrag bei mehreren
Schäden den Listenpreis des Mobilgeräts
übersteigt.
bei Verlust / Diebstahl des Gerätes
Schaden wird von der Versicherung nicht bezahlt
Bei Verlust / Diebstahl des Gerätes erlischt die
Versicherung vorzeitig
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Registrierung
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
Wie finde ich die Registrierungspage?
Geben Sie im Internetbrowser folgende Adresse ein:
www.axa.ch/mobile
oder
Gibt es eine Hilfe für die Registrierung?

Suchen Sie im Google mit axa.ch/mobile  Link
anwählen

Unter www.axa.ch/mobile „Hilfe zur Registrierung“
kann eine Wegleitung heruntergeladen werden.
Mittels „Hilfe“-Link auf der www.axa.ch/mobile-Seite
kann der Kunde zudem per Formular die
Anmeldeschwierigkeiten melden und wird
nachregistriert.

18
Fragen zur Registrierung?
Auf www.axa.ch/mobile unter "Technische Anfragen"
können Fragen zur Registrierung gestellt werden.
Bsp.:


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Wie funktioniert die Registrierung?
Registrierung hat nicht funktioniert
etc.
Ablauf für Registrierung:
1. Eingabe der URL im Internetbrowser (Explorer,
Firefox, Google Chrome) www.axa.ch/mobile
2. eMail Adresse erfassen, Passwort für Account
vergeben (für späteren Wiedereinstieg) und auf
Button "Senden" klicken
3. Details zur Person ausfüllen und auf Button
"Anmelden" klicken:
 Anrede
 Name, Vorname
 Sprache
 Land
 Mobiltelefon (Format beachten)
4. Aktivierungscode von der Kundenkarte (auf dem
Prospekt) eingeben und auf Button "Code prüfen"
klicken
5. Handy- bzw. Tablet- und Adressangaben ergänzen
und auf Button "Senden" klicken:
 Handy- bzw. Tabletmarke (auswählen)
 Modell
 IMEI Nr.
 Kaufdatum
 Strasse Nr.
 PLZ, Ort
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Probleme mit Aktivierungscode?


21
Wo findet man die IMEI Nr.?

Auf dem Handy bzw. Tablet den Code *#06#
eingeben und anwählen und die IMEI Nr. erscheint
auf dem Display
oder

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Was ist, wenn man keine eMail Adresse hat?
Was ist zu tun, wenn ein Kunde keine
Mailadresse hat?
Handy- und Tabletversicherung
Die IMEI Nr. ist auf der Kaufquittung der Swisscom
ersichtlich.
 Einen eMail Account erstellen
oder



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Problem unter "Hilfe" melden.
Das Anliegen wird geprüft und es folgt eine
Kontaktaufnahme mit dem Kunden.
Auf die Registrierung verzichten.
Die Swisscom übermittelt der AXA die nötigen Daten.
Geschieht ein Schadenfall bevor die Übermittlung
erfolgt , wird diese abgewartet und/oder der Kunde
kann den Kaufbeleg der Swisscom als Beweis
einreichen.
Untenstehende Daten mit dem Kunden aufnehmen und
auf www.axa.ch/mobile unter "Technische Hilfe" per Mail
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der AXA mitteilen.
Angaben zur Person
 Anrede
 Vorname / Nachname
 Adresse
 Geburtsdatum
 Mobiletelefon-Nr.
Handy- bzw. Tabletangaben





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Nach Eingabe der Mailadresse wird nach einem
Passwort gefragt
Handy- bzw. Tabletmarke
Modell
IMEI-Nr.
Kaufdatum
Aktivierungscode
Das bedeutet, dass der Kunde bei der AXA bereits mit
seiner Emailadresse registriert ist und unter der
eingegebenen Mailadresse schon ein Konto besteht. Es
kann zum Schutz der Daten kein neues Passwort
vergeben werden, sondern das bestehende muss
verwendet werden. Wenn dieses nicht bekannt ist, kann
es unter „Passwort vergessen“ abgefragt werden.
Vorgehen beim vergessen des Passwortes?




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Wie werden mehrere Mobilgeräte registriert?
Via "Passwort anfordern" wird das bestehende
Passwort zurückgesetzt
Es wird ein Mail mit Link zugestellt, damit ein neues
Passwort angefordert werden kann
Link öffnen und neues Passwort vergeben
Wieder auf www.axa.ch/mobile gehen und die
Registrierung vornehmen
Wenn mehrere Mobilgeräte (Handys und Tablets) inkl.
Versicherung gekauft wurden, können diese im gleichen
Account registriert werden.
1. erstes Mobilgerät registrieren
2. Um ein weiteres Mobilgerät zu registrieren, auf Button
"Handy registrieren" klicken und Aktivierungscode
sowie Angaben des weiteren Mobilgeräts eingeben.
Hinweis:
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Bestätigungsmail oder –SMS nicht erhalten?

Alle Mobilgeräte sind zu registrieren, auch wenn sie
den gleichen Aktivierungscode hätten (sofern die
Versicherung dafür gekauft wurde).

Für das Bestätigungs-SMS ist wichtig, dass die
Handynummer auf der Registrierungspage im
internationalen Format gemäss Beispiel eingegeben
wird: +41791234567
Falls der Dienst für das Mail oder SMS nicht
funktioniert hat, kann über "Technische Anfragen"
eine Bestätigung für die Registrierung per Mail
angefordert werden.

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Besteht der Versicherungsschutz auch ohne die
Registrierung?


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Wie ist das Vorgehen, wenn man keine
schriftlichen AXA News erhalten möchte?
Handy- und Tabletversicherung
Das Handy bzw. Tablet, für welches die Versicherung
abgeschlossen wurde, ist auch versichert, wenn die
Registrierung nicht vorgenommen wurde.
Mit der Registrierung wird jedoch eine schnelle und
unkomplizierte Abwicklung im Schadenfall
sichergestellt.
Nach erfolgter Registrierung auf www.axa.ch/mobile,
kann unter "Meine Einstellungen" der Newsletter
wieder abgemeldet werden.
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Schadenfall
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Wie ist das Vorgehen im Schadenfall?
1. Beschädigtes Mobilgerät in Swisscom Shop
bringen
2. Im Swisscom Shop wird die Reparatur oder der
Ersatz veranlasst
3. Die Kosten bei Swisscom begleichen
4. Nach erfolgter Reparatur unter www.axa.ch/mobile
Schadenformular ausfüllen, die von Swisscom
erhaltene Rechnung / Zahlungsbeleg anfügen und
direkt an die AXA übermitteln
oder
Schadenmeldung ausdrucken und mit der
Rechnung/Zahlungsbeleg per Post an die AXA
senden
Hinweis:
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Wie viele Schäden können angemeldet werden?

die Adresse für die Zusendung der Schadenmeldung
und Rechnung/Zahlungsbelegs lautet wie folgt:
AXA Winterthur
Service Center
Postfach 357
8401 Winterthur

wird die Reparatur durch jemand anderen als der
Swisscom im Auftrag gegeben, wird keine
Rückzahlung durch die AXA erfolgen. Ein
Beschädigtes Gerät ist immer via Swisscom
reparieren zu lassen.

Es ist möglich, dass während der
Versicherungsdauer von max. 24 Monaten mehrere
Schadenfälle angemeldet werden.
Das versicherte Mobiltelefon bzw. Tablet ist zum
Neuwert, im Maximum bis zum Listenpreis der
Swisscom, welcher das Maximum von CHF 1'500.00
nicht übersteigen darf, versichert. Nach Erreichen
dieses Betrages erlischt der Versicherungsschutz
automatisch.
Im Falle eines Totalschadens erlischt die
Versicherung ebenfalls.


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An wen wendet man sich, wenn man mit der
Reparatur / Reparaturentscheidung nicht
zufrieden ist?



Ist der Kunde mit der Reparatur oder dem
Reparaturentscheid nicht einverstanden, hat er sich
an die Swisscom (Schweiz) AG zu wenden.
Die AXA hat keine Möglichkeit, die Reparatur / den
Reparaturentscheid der Swisscom zu überstimmen.
Im gemeldeten Schadenfall überprüft die AXA die
Versicherungsdeckung und erstattet dem Kunden
den Reparaturbetrag (abzüglich Selbstbehalt) des
Schadens zurück.
Beispiel:



Handy- und Tabletversicherung
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Display des Handys ist durch herunterfallen
beschädigt worden.
Swisscom Entscheid:
Beschädigung des Displays = Folge des Schadens
Kratzer auf Hülle = Gebrauchsschäden, somit keine
Folgen des Schadens
 Reparatur = Displaywechsel
AXA Rückerstattung:
Reparatur (Displaywechsel) = gedeckter Schaden
Gebrauchsschäden = kein gedeckter Schaden
6
Geräteaustausch
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Vorgehen, wenn ein Mobilgerät ausgetauscht
wird / Meldung neuer IMEI-Nr. (SWAP-Geräte)?


33
Was geschieht mit der Versicherung, wenn das
Mobilgerät innerhalb 14 Tagen zurückgegeben
und kein neues bezogen wird?

Wenn ein neues Mobilgerät gekauft werden muss,
erlischt die Versicherung und für das neue Mobilgerät
kann eine neue Versicherung abgeschlossen werden.

Die neue IMEI Nr. wird in der Regel von der
Swisscom an die AXA übermittelt.

Der Kunde hat die Möglichkeit, in seinem Account
unter www.axa.ch/mobile (nach erfolgter
Registrierung und erneutem Login) in der blauen
Hilfebox über „Wechsel der IMEI Nr. melden“ einen
Wechsel der IMEI Nr. zu melden. Die AXA prüft die
Änderung und nimmt diese für den Kunden vor.

Die Swisscom storniert die Versicherung und bezahlt
dem Kunden die Versicherungsprämie zurück.
Die Swisscom meldet der AXA den Wegfall des
Mobilgeräts.
Die AXA löscht die Daten des
retournierten/stornierten Mobilgeräts.


34
Was geschieht mit der Versicherung, wenn das
Mobilgerät infolge Defekt zurückgegeben und
gegen ein neues gleiches Mobilgerät getauscht
wird?
Bei bestimmten Marken tauscht die Swisscom die
beschädigten Mobilgeräte durch sogenannte SWAPGeräte aus.
In diesen Fällen liegt kein Totalschaden vor und die
Versicherung geht auf das neuwertige
Ersatzgerät über. Die Deckung erlischt lediglich,
wenn die Schadensumme den Gerätewert (gemäss
Listenpreis) übersteigt.
Variante 1:




Die Swisscom tauscht das Mobilgerät aus und
registriert den IMEI-Wechsel bei sich intern
Die Swisscom meldet der AXA die neue IMEI Nr.
Der Kunde hätte aber auch die Möglichkeit, den
Tausch der IMEI Nr. via seinem Profil auf
www.axa.ch/mobile zu melden (Button "IMEI-Nr.Wechsel")
AXA ändert die IMEI Nr. beim bestehenden
Mobilgerät
Variante 2:





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Was geschieht mit der Versicherung, wenn das
Mobilgerät zurückgegeben und gegen ein neues
anderes Mobilgerät getauscht wird?
Die Versicherung geht nicht auf das neue Mobilgerät
über!



Handy- und Tabletversicherung
Juli 2014
Die Swisscom storniert die Versicherung und bezahlt
dem Kunden die Versicherungsprämie für das
retournierte Mobilgerät zurück.
Für das neue Mobilgerät wird die Versicherung neu
abgeschlossen und der Kunde bezahlt die
Versicherungsprämie für das neue Mobilgerät der
Swisscom.
Der Kunde registriert das neue Mobilgerät (als
weiteres Gerät) unter seinem Profil auf
www.axa.ch/mobile
Die Swisscom meldet der AXA den Wegfall des
ersten defekten Mobilgeräts
Die AXA löscht die Daten des defekten/stornierten
Mobilgeräts
Die Swisscom storniert die Versicherung und bezahlt
dem Kunden die Versicherungsprämie für das
retournierte Mobilgerät zurück.
Für das neue Mobilgerät wird die Versicherung neu
abgeschlossen und der Kunde bezahlt die
Versicherungsprämie für das neue Mobilgerät der
Swisscom.
Der Kunde registriert das neue Mobilgerät (als
7


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Mobilgerät verkauft – geht die Versicherung auf
den neuen Besitzer über?
weiteres Gerät) unter seinem Profil auf
www.axa.ch/mobile.
Die Swisscom meldet der AXA den Wegfall des
ersten Mobilgeräts
Die AXA löscht die Daten des ersten Mobilgeräts
Die Versicherung kann unter folgenden Voraussetzungen
auf den neuen Kunden übertragen werden:


Neuer Besitzer ist in der CH wohnhaft
Neuer Besitzer hat eine Schweizer Handy Nr.
Wichtig ist:
 Der bisherige Besitzer muss dem neuen Besitzer
den Prospekt inkl. Kundenkarte weitergeben
 Der bisherige Besitzer muss dem neuen Besitzer
mitteilen, dass er im Fall eines Schadens die
Swisscom aufsuchen soll  Reparaturen werden nur
von der AXA bezahlt, wenn sie bei der Swisscom in
Auftrag gegeben wurden
 Der neue Besitzer soll sich via www.axa.ch/mobile
registrieren
 Der bisherige Kunde soll in seinem Account unter
www.axa.ch/mobile (nach erfolgter Registrierung und
erneutem Login) in der blauen Hilfebox über
„Wechsel der IMEI Nr. melden“ den Verkauf des
Handys bzw. Tablets melden und den neuen Besitzer
mitteilen(Vor- und Nachname, Kauf- bzw.
Verkaufdatum). Die AXA prüft die Änderung und
löscht den Account des bisherigen Kunden.
Handy- und Tabletversicherung
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