Wann Sie die Grunderwerbsteuer absetzen können

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Wann Sie die Grunderwerbsteuer absetzen können
Wann Sie die Grunderwerbsteuer
absetzen können
Foto: © styleuneed - Fotolia.com
Eine Steuer von der Steuer absetzen - das klingt zunächst einmal paradox, ist aber
möglich. Beispiel Grunderwerbsteuer. Die müssen Sie bei jedem Immobilienkauf
zahlen. Doch in bestimmten Fällen können Sie sie in Ihrer Steuererklärung geltend
machen und damit weitere Steuern sparen.
Autor: Judith Engst
Worum geht es?
• Grunderwerbsteuer
• Absetzbarkeit
• Voraussetzungen
Es ist Sache der Bundesländer, die Höhe der Grunderwerbsteuer festzulegen. Von 3,5 bis
6,5 Prozent des Kaufpreises reicht inzwischen die Spanne. Was konkret bedeutet: Wer
eine Immobilie für 300.000 Euro erwirbt zahlt zusätzlich zum Kaufpreis zwischen 10.500
(in Bayern und Sachsen) und 19.500 Euro (in Schleswig-Holstein) an Grunderwerbsteuer.
Wie viel Sie zahlen müssen, hängt also von dem Bundesland ab, in dem Sie Ihre Immobilie
erwerben.
Tatsache ist aber: Die Grunderwerbsteuer können Sie bei der Steuer geltend machen,
vorausgesetzt, Sie kaufen die betreffende Immobilie nicht ausschließlich zur Nutzung als
Eigenheim. In zwei Fällen dürfen Sie die Grunderwerbsteuer absetzen.
Fall 1: Sie vermieten die Immobilie (ganz oder teilweise)
Als Vermieter machen Sie die Grunderwerbsteuer in Ihrer Anlage V (Einkünfte aus
Vermietung und Verpachtung) geltend. Allerdings zählen sie zu den sogenannten
Kaufnebenkosten. Und das heißt: Sie dürfen die gezahlte Grunderwerbsteuer nicht auf
einmal als Werbungskosten absetzen, sondern müssen sie vielmehr zusammen mit dem
gezahlten Immobilienpreis über die Nutzungsdauer abschreiben.
Wenn Sie die Immobilie teilweise vermieten und teilweise selbst bewohnen, dann teilen Sie
den Kaufpreis mitsamt Grunderwerbsteuer flächenanteilig auf. Abschreiben können Sie dann
nur, was auf den vermieteten Anteil der Grundfläche entfällt.
Fall 2: Sie nutzen die Immobilie betrieblich
Wenn Sie die Immobilie für betriebliche Zwecke gekauft haben, können Sie die
Grunderwerbsteuer ebenfalls steuerlich geltend machen. Die Grunderwerbsteuer gehört
dann zu den Betriebsausgaben.
Wenn Sie also etwa als Arzt die Räume für eine Praxis oder als Anwalt für eine
Kanzlei gekauft haben, dann sollten Sie den Grundsteuerbescheid unbedingt in der
Einkommensteuererklärung angeben.
Aber auch hier gilt: Sie können die Grunderwerbsteuer nicht auf einmal absetzen, sondern
müssen sie über die gewöhnliche Nutzungsdauer abschreiben.
meineimmobilie.de-Tipp
Die Grunderwerbsteuer von der Einkommensteuer abzusetzen ist schön und gut. Es erspart
Ihnen aber maximal 42 Prozent der gezahlten Summe. Das entspricht dem Höchststeuersatz
(wenn man mal von der Reichensteuer absieht). Zudem wird die Steuerersparnis über die
Nutzungsdauer gestückelt, sodass sie in jedem einzelnen Jahr nicht allzu hoch ausfällt.
Besser ist es deshalb, Sie achten von vornherein darauf, dass die Grunderwerbsteuer so
niedrig wie möglich ausfällt.
So geht‘s
Bevor Sie den Kaufvertrag durch den Notar aufsetzen lassen, sehen Sie sich die Immobilie
gut an. Bestimmte Gegenstände lassen sich aus dem Kaufpreis herausrechnen. So etwa
Möbel, die Sie mit der Immobilie übernehmen, eine Einbauküche oder eine Sauna.
Diese Gegenstände sollte der Notar getrennt vom Hauskauf mit ihrem realistischen Wert im
Vertrag aufführen. Vorteil: Um diesen Wert mindert sich dann die Bemessungsgrundlage für
die Grunderwerbsteuer.
Beispiel
Sie kaufen in Schleswig-Holstein eine Immobilie für 300.000 Euro. Die Einbauküche im Wert
von 20.000 Euro übernehmen Sie mit und ebenso eine Sauna im Wert von 10.000 Euro.
Dadurch mindert sich der Kaufpreis um insgesamt 30.000 Euro. Durch diesen ganz legalen
Trick sparen Sie immerhin 1.950 Euro an Grunderwerbsteuer.