Juli 2015

Transcription

Juli 2015
KAMMER
RUNDSCHREIBEN
Nr. 2 • Juli 2015
In dieser Ausgabe
Ordentliche Kammerversammlung 2015/
Wahl des Kammervorstandes
Termin und Meldefrist für die
Abschlussprüfung Winter 2015/2016
18
Termin und Meldefrist für die
Fortbildungsprüfung „Fachassistent/in
Lohn und Gehalt 2015“
18
Bundessteuerberaterkammer veröffentlicht
Frage-Antwort-Katalog zur
Musterverfahrensdokumentation
zum ersetzenden Scannen
26
Bezirk
Hessen-Nord
Bezirk
Hessen-Mitte
Groß-Gerau: Schloss Dornberg
Bezirk
Ffm.
Bezirk
Hessen-Süd
Körperschaft des öffentlichen Rechts
9
Statistische Angaben zum Landkreis Groß-Gerau
Kreisgebiet(1)
Gesamtfläche
Anzahl der Gemeinden
Bevölkerung(1)
Insgesamt (30.06.2013)
Einwohner je km²
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
am Arbeitsort (31.12.2012)
Betriebe (2)
Insgesamt (31.12.2012)
Nach Beschäftigtengrößenklassen:
0 bis 9 sozialversicherungspfl. Beschäftigte
10 bis 49 sozialversicherungspfl. Beschäftigte
50 bis 249 sozialversicherungspfl. Beschäftigte
250 und mehr sozialversicherungspfl. Beschäftigte
453 km²
14
257.301
568
89.008
10.736
9.694
799
211
32
Quelle: (1) Hess. Kreiszahlen 2013 (Band 2) des Hess. Statistischen
Landesamtes
(2) Unternehmensregister (Regionaldatenbank Deutschland),
31.12.2012
Angaben zur Mitgliederstruktur der Steuerberaterkammer
Hessen im Landkreis Groß-Gerau
Gesamtmitglieder
Steuerberater/StBv
Steuerberatungsgesellschaften
weiblich
selbständig
Anzahl der Betriebe/Gewerbetreibende
je selbständigem StB, StBv und StBG
179
163
16
33,7 %
82,2 %
72
Eigene Erhebung zum 24.06.2015
Impressum
Herausgeber:
Steuerberaterkammer Hessen
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Bleichstraße 1
60313 Frankfurt am Main
Postfach 10 31 52
60101 Frankfurt am Main
Telefon 069 153002-0
Telefax 069 153002-60
[email protected]
www.stbk-hessen.de
Verantwortlich für den Inhalt: StB Lothar Herrmann, Präsident
Redaktion: Dipl.-Vw. Thomas Ehry, Frankfurt am Main
Das Kammerrundschreiben der Steuerberaterkammer Hessen erscheint 4 x jährlich.
Gestaltung/Satz: druckerei MERKUR gmbh,
Berner Straße 115, 60437 Frankfurt am Main
Bildnachweis:
Titel: Schloss Dornberg, Groß-Gerau
(Foto: Der Kreisausschuss des Landkreises Groß-Gerau)
www.stbk-hessen.de
www.ausbildung-steuerfachangestellte.eu
3. Aus- und Fortbildung
3.1
Termin und Meldefrist für
die Abschlussprüfung
Winter 2015/2016
Der Termin für die Abschlussprüfung
Winter 2015/2016 (schriftliche Prüfungsfächer) ist auf
Dienstag, den 24. November 2015
und
Mittwoch, den 25. November 2015
festgesetzt worden. Das mündliche
Prüfungsfach „Mandantenorientierte
Sachbearbeitung“ wird im Dezember
2015 / Januar 2016 abgenommen werden.
Zur Abschlussprüfung Winter 2015/
2016 sind von den Ausbildungspraxen
anzumelden bzw. können sich anmelden
• Auszubildende, deren Ausbildungszeit bis zum 31. März 2016 endet,
• Wiederholer,
• Antragsteller, die nach § 10 der Prüfungsordnung der Steuerberaterkammer Hessen als
• Externe oder vorzeitig an der Abschlussprüfung teilnehmen möchten.
Anmeldeschluss:
Die Anmeldungen für die Abschlussprüfung Winter 2015/2016 müssen bis
spätestens zum
Donnerstag,
dem 24. September 2015
bei der Kammergeschäftsstelle eingereicht sein. Anmeldungen, die nach
diesem Termin (Ausschlussfrist) eingehen, können nicht mehr berücksichtigt
werden.
Anmeldeformulare können ab dem
1. Juli schriftlich bei der Kammergeschäftsstelle angefordert werden. Für Umschulungsverträge sind die
hierfür vorgesehenen Anmeldeformulare anzufordern.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin,
dass den Anmeldungen zur Abschlussprüfung die Bescheinigung über die
Teilnahme an der Zwischenprüfung,
der Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) und die Abschrift oder Fotokopie des letzten Berufsschulzeugnisses beizufügen sind. Die Vorlage dieser Unterlagen ist Voraussetzung für
die Zulassung zur Abschlussprüfung
(für Umschüler nicht erforderlich).
Das Anmeldeformular, die Prüfungsordnung, den aktualisierten Hilfsmittelerlass zur Prüfung und weitere Infos
haben wir für Sie auf unserer Website
in der Rubrik „Fachassistent/in Lohn
und Gehalt“ hinterlegt.
Ansprechpartnerin ist Frau Greiner,
Tel.: 069 153002-37, E-Mail:
[email protected].
3.3
3.2
Termin und Meldefrist für
die Fortbildungsprüfung
„Fachassistent/in Lohn
und Gehalt“ 2015
Als Nachweis für berufsbezogene
Kenntnisse und Fertigkeiten im Bereich
der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung
bietet die Steuerberaterkammer Hessen in diesem Jahr erstmalig die neue
Fortbildungsprüfung „Fachassistent/in
Lohn und Gehalt“ an.
Der schriftliche Prüfungstermin ist in
Abstimmung mit dem Klausurenverbund auf
Mittwoch, den 14. Oktober 2015
Stellenanzeigen optimal
ausgestalten
Geeignete Stellenbewerber für ihre
Kanzleien zu
finden stellt auch
Steuerberater vor
immer größere
Herausforderungen.
Peer Bieber,
Geschäftsführer
der TalentFrogs
GmbH, Köln,
im Interview
Peer Bieber, TalentFrogs GmbH
StBK: Herr Bieber, was können Steuerberaterkanzleien tun, damit Bewerber
sich von ihren Stellenanzeigen angesprochen fühlen?
festgelegt worden.
Anmeldeschluss:
Die Anmeldungen müssen bis spätestens bis
Donnerstag, dem 30. Juli 2015
18
bei der Kammergeschäftsstelle eingereicht sein. Anmeldungen, die nach
diesem Termin (Ausschlussfrist) eingehen, können nicht mehr berücksichtigt
werden.
Peer Bieber: Eine Stelle für eine/n Steuerberater/in oder Steuerfachangestellte/n kann noch so attraktiv sein – sind
die Informationen in einer Stellenanzeige falsch verpackt und die gewählten Kommunikationskanäle zu beStBK Hessen – KR Nr. 2 (Juli) 2015
grenzt, kann man lange auf die richtigen Bewerber warten. Hierbei sind es
oft Kleinigkeiten, die eine Anzeige aus
der Masse hervorstechen lassen.
StBK: Worauf sollten die Kanzleien bei
ihren Stellenanzeigen denn generell
achten?
Peer Bieber: Erfolgsfaktoren sind eine
gute Strukturierung und Übersichtlichkeit. Der Aufbau sollte möglichst einfach, gut lesbar und verständlich sein.
Inhaltlich empfiehlt es sich, die Anzeige so zu gestalten, dass alle relevanten
Informationen für den Interessenten
bzw. Bewerber enthalten sind: Der Name der Kanzlei sowie das Kanzleilogo
sollten sich in jeder Stellenanzeige finden. Auch ein Kanzleiprofil in Kurzbeschreibung mit maximal fünf Sätzen
hilft das Interesse geeigneter Bewerber
zu wecken.
StBK: Was ist wichtig bei der Beschreibung der Aufgabe?
Die Bezeichnung der zu besetzenden
Stelle sollte erwähnt werden, damit
der Bewerber schnell sehen kann, um
welchen Job es sich konkret handelt.
Hierbei ist es wichtig, keine Bezeichnungen zu vermischen. Wenn ein
Steuerfachangestellter gesucht wird,
sollte das auch so drin stehen und
nicht etwa ein scheinbar attraktiver
Kunstbegriff wie z.B. „Tax-Talent“. Anschließend sollte eine genauere Beschreibung der Position hinzugefügt
werden. Denn dadurch gibt man einen
weiteren Anhaltspunkt und der Interessent kann sich entscheiden, ob die
Stelle für ihn geeignet ist. Dem folgen
die Tätigkeiten und die Aufgaben, die
die Stelle mit sich bringt.
StBK: Was sollte die Stellenanzeige
noch enthalten?
Sehr wichtig sind natürlich abschließend die Kontaktmöglichkeiten: Hier
sollten Adresse, Telefonnummer sowie
E-Mail-Adresse angegeben werden.
StBK: Gibt es aus Ihrer Sicht eine „Geheimwaffe“ auf der Jagd nach Talenten?
Peer Bieber: Ja, definitiv. Nur „Postand-Pray-Recruiting“ zu betreiben, war
gestern – es gibt noch effektivere Wege, um den optimalen Mitarbeiter zu
finden. Wer heute proaktiv über Karriere-Netzwerke rekrutiert, dem stehen
StBK Hessen – KR Nr. 2 (Juli) 2015
nicht nur mehr Kandidaten zur Verfügung, sondern auch bessere. Während
eine Stellenanzeige lediglich ca. 15 bis
20 Prozent des Gesamtmarktes erreicht, können mit einer aktiven Suche,
dem so genannten Active Sourcing, bis
zu 50 Prozent des Arbeitsmarktes angesprochen werden.
StBK: Welche Trends können Sie beim
Recruitment feststellen?
Peer Bieber: Der Trend geht insgesamt
dahin, die Personalsuche über KarriereNetzwerke wie XING und LinkedIn
selbst durchzuführen oder durch Experten umsetzen zu lassen. Letztere
bringen sowohl die entsprechende Expertise und Erfahrung als auch die notwendigen Lizenzen hierfür mit. Jede
zehnte Stelle wird heute bereits durch
Active Sourcing besetzt. Dies ist insbesondere für Steuerberatungskanzleien,
die nicht mit einem bekannten Namen
für sich werben können, von Bedeutung. Das Active Sourcing ist eine effektive Möglichkeit, um auf sich aufmerksam zu machen.
StBK: Was ist das Erfolgsrezept beim
„Active Sourcing“?
Peer Bieber: Entscheidend dafür, ob
man einen passenden Kandidaten für
sich findet, ist die professionelle Recherche. Die Profildaten der potentiellen Mitarbeiter sind so individuell wie
die Menschen dahinter und nur mit einer semantischen Suche lassen sich die
richtigen Kandidaten finden. Unternehmen, die beispielsweise einen
Buchhalter suchen, müssen bei der Recherche auch die Begriffe „Buchhaltung“, „Accounting“ und ähnliche in
Betracht ziehen. Dieses Recruiting mag
also eine komplexe und zeitintensive
Art der Mitarbeitergewinnung sein, am
Ende des Tages garantiert es jedoch die
Passgenauigkeit der Kandidaten.
StBK: Herr Bieber, wir danken Ihnen
für das Gespräch.
Check-Liste Stellenanzeige:
•
•
•
•
•
Unternehmensprofil (inkl. Logo),
Stellentitel,
Aufgaben,
Anforderungen,
Unternehmensleistungen
(„Wir bieten“),
• Kontaktdaten.
3.4
Seminar „Methodentraining für Unterweiser von
Auszubildenden“
Einen jungen Menschen zum/zur Steuerfachangestellten auszubilden ist eine
anspruchsvolle und zeitintensive Aufgabe. Die hohe Kunst ist es, den Auszubildenden zu motivieren und für den
Ausbildungsberuf zu begeistern. Mit
einem Seminar unterstützt die Steuerberaterkammer Hessen Ausbilder und
Ausbilderinnen in den Steuerberaterkanzleien bei ihrer verantwortungsvollen Aufgabe. „Alte Hasen“ profitieren
von diesem Workshop genauso wie
„Neulinge“ – Erfahrungsaustausch inklusive.
Termin, Ort:
Donnerstag, 10. September 2015 von
10:00 Uhr bis 17:00 Uhr in Frankfurt
am Main, Kammergeschäftsstelle.
Die Teilnahme ist kostenlos. Die Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen begrenzt. Interessierte Berufsangehörige
werden gebeten, ihre/n Mitarbeiter/in
bis zum 14. August 2015 bei der
Kammergeschäftsstelle ([email protected]) anzumelden.
Seminar „Nachwuchs
sichern durch attraktive
Ausbildung!“
Die Sicherung von Nachwuchskräften
stellt Steuerberater vor große Herausforderungen. Steuerberaterinnen und
Steuerberater benötigen engagierte
und gut ausgebildete Mitarbeiter, um
die Qualität ihres Dienstleistungsangebots sicherzustellen. Eine zielorientierte Ausbildung ist ein wesentlicher Baustein, um diesen wachsenden Anforderungen gerecht zu werden. Diese
Veranstaltung gibt wichtige Impulse
für eine erfolgreiche Ausbildung. Das
Ausbilden von jungen Menschen stellt
ganz besondere Anforderungen an die
Ausbilderinnen und Ausbilder, welche
sich im Spannungsfeld von Führung,
Anleitung und Motivation bewegen. In
19
diesem Seminar setzen Sie sich aktiv
mit Ihrer Rolle als Ausbilder/-in auseinander, erleben einen Perspektivenwechsel in die Welt der Azubis und
nehmen Tipps und Tricks für die Gestaltung erfolgreicher Lernprozesse
mit – damit Sie miteinander mehr erreichen!
Das Seminarangebot richtet sich insbesondere an Steuerberaterinnen und
Steuerberater, die bislang noch nicht
ausgebildet haben, jedoch erwägen,
einen Ausbildungsplatz anzubieten sowie an Berufsangehörige, die erste
Ausbildungserfahrungen gesammelt
haben und die Bereitschaft mitbringen,
sich aktiv an einem gemeinsamen
Lernprozess in der Veranstaltung zu
beteiligen.
Termine, Ort:
Mittwoch, 25. November 2015 von
10:00 Uhr bis 17:00 Uhr in Frankfurt
am Main, Kammergeschäftsstelle.
Die Teilnahme ist kostenlos. Die Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen begrenzt. Interessierte Berufsangehörige
werden gebeten, sich bis zum 29. Oktober 2015 bei der Kammergeschäftsstelle ([email protected])
anzumelden.
Buchtipp „Die selten beherrschte
Kunst der richtigen Ausbildung“
Zugegeben, das A und O einer guten
Ausbildung ist die erfolgreiche Vermittlung von Fachkenntnissen auf hohem
Niveau. Worauf es noch ankommt und
wie Fachkenntnisse nachhaltig und
motivierend vermittelt werden können,
schildert Marco Weißer in seinem Buch
für Ausbilder, Lehrer und Führungskräfte. Hierbei geht er auf die Kunst
der richtigen Kommunikation als Erfolgsfaktor genauso ein wie auf die
Gestaltung des Beziehungsmanagements und belohnt den Leser mit praktischen Tipps.
Marco Weißer: Die selten beherrschte
Kunst der richtigen Ausbildung,
5. Aufl. 2014/2015, public book
media verlag.
3.5
3.6
Das Praktikum –
ein Eintrittstor in eine
erfolgreiche Berufsausbildung zur/m
Steuerfachangestellten
Verlängerung von Berufsausbildungsverträgen
bei Nichtbestehen der
Abschlussprüfung
Die „praktische Seite der Berufsorientierung“ ist das Praktikum. Es gilt als
probates Mittel zur Nachwuchsgewinnung und für eine erfolgreiche Berufsausbildung. Hierbei können junge
Menschen ihre Berufsorientierungskompetenz stärken und eine realistische Einschätzung der fachlichen und
persönlichen Anforderungen des Ausbildungsberufs „Steuerfachangestellte/r“ gewinnen. Das hilft auch Ausbildungsabbrüche zu verhindern. Die
Steuerberaterkanzlei kann gleichzeitig
einen ersten Eindruck der fachlichen
Eignung des Praktikanten gewinnen
und prüfen, ob es mit einer längerfristigen Zusammenarbeit klappen könnte. So stellt das Praktikum eine nachhaltige Win-Win-Situation dar, sofern
beide Seiten bereit sind, Engagement,
Ressourcen und Zeit zu investieren. Die
Steuerberaterkammer Hessen unterstützt ihre Mitglieder mit einem Praktikumspaket. Das kostenfreie Angebot
enthält Musterfälle und Lösungen für
die Bearbeitung durch Praktikanten,
Vertragsmuster und allgemeine Hinweise rund ums Praktikum. Ein weiterer Service ist die Azubi- und Praktikantenbörse der Kammer im Internet.
Konkrete Praktikums- und Ausbildungsplatzangebote können Sie auch
im Rahmen der Berufsorientierungsmessen anbieten – die Kammer nimmt
jährlich an über 40 Berufsbildungsmessen teil – auch in Ihrer Region!
Weitere Infos: Melanie Wicht,
[email protected]
Besteht ein Auszubildender die (Erst-)
Abschlussprüfung nicht, verlängert
sich gem. § 21 Abs. 3 Berufsbildungsgesetz (BBiG) das Berufsausbildungsverhältnis auf sein Verlangen bis zur
nächsten Wiederholungsprüfung,
höchstens um ein Jahr. Der Auszubildende muss die Verlängerung unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern nach dem Nichtbestehen der Prüfung verlangen.
Zu der Frage, ob ein Verlängerungsverlangen unverzüglich geäußert worden
ist, führt das Bundesarbeitsgericht
(BAG) in seiner Entscheidung vom
23.09.2004 (6 AZR 519/03) aus, dass
sich dies nach den Verhältnissen des
Einzelfalls bestimmt. „Bei der Bemessung dieser Frist ist zu berücksichtigen,
dass dem Auszubildenden nach dem
Nichtbestehen der Abschlussprüfung
ein angemessener Zeitraum verbleiben
muss, innerhalb dessen er sich Klarheit
verschaffen kann, ob er die Ausbildung
überhaupt und ob er sie in seinem bisherigen Ausbildungsbetrieb fortführen
will. An einem schuldhaften Zögern
kann es zudem fehlen, wenn dem Ausbildenden das Fortsetzungsverlagen
zwar erst nach Ablauf eines Ausbildungsverhältnisses zugeht, dies jedoch
auf Gründen beruht, die nicht der Risikosphäre des Auszubildenden zuzurechnen sind.“
In dem der Entscheidung des BAG zugrundeliegenden Fall hatte der Auszubildende seinen Verlängerungsanspruch erst mit Schreiben vom
26.08.2002 und daher nach Auffassung des Gerichts nicht unverzüglich
nach Ablauf der vereinbarten Ausbildungszeit (31.07.2002) geltend gemacht.
Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die
Geltendmachung des Verlängerungsanspruchs vor Ablauf der im Berufsausbildungsvertrag vereinbarten Ausbildungszeit nicht fristgebunden ist. Wird
der Verlängerungsanspruch jedoch erst
nach Ablauf der vereinbarten Ausbil-
20
StBK Hessen – KR Nr. 2 (Juli) 2015
dungszeit geltend gemacht, verlängert
sich das Berufsausbildungsverhältnis
nach § 21 Abs. 3 BBiG nur dann bis
zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, wenn das Verlangen unverzüglich erklärt wird, was im Einzelfall
zu überprüfen ist.
3.7
Urlaubsregelung für das
Jahr der Beendigung der
Berufsausbildung
Nach dem Berufsbildungsgesetz ist die
Kammer verpflichtet, die ihr als zuständige Stelle zur Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse vorgelegten Ausbildungsverträge
daraufhin zu prüfen, ob die gesetzlichen Bestimmungen beachtet wurden.
Dazu gehört auch die Prüfung des vereinbarten Urlaubs.
Voraussetzung für die Geltendmachung des vollen Urlaubsanspruchs
durch den Auszubildenden ist die Erfüllung der Wartezeit von sechs Monaten. Ist die Wartezeit erfüllt, so entsteht der Urlaubsanspruch in den folgenden Jahren jeweils bei Beginn des
Kalenderjahres. Für das Kalenderjahr,
in dem das Berufsausbildungsverhältnis endet, ist Folgendes zu beachten:
1. Wird das Ausbildungsverhältnis
zwischen dem 1. Januar und dem
30. Juni beendet, ist nach § 5 Abs.
1 c Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
der Urlaub anteilig zu gewähren.
Bei der Berechnung des anteiligen
Jahresurlaubs ist zu beachten, dass
nach den Vorschriften des Bundesurlaubsgesetzes im Zuge der Zwölftelung sich ergebende Bruchteile
von Urlaubstagen, die mindestens
einen halben Tag ausmachen, auf
volle Urlaubstage aufzurunden sind
(§ 5 Abs. 2 BUrlG).
2. Endet das Ausbildungsverhältnis
nach dem 30 Juni, ist der volle Jahresurlaub in die vertragliche Vereinbarung aufzunehmen. Der Auszubildende hat in diesem Fall Anspruch auf Gewährung des
ungekürzten Jahresurlaubs, es sei
StBK Hessen – KR Nr. 2 (Juli) 2015
denn, das Ausbildungsverhältnis
endet bis zum 30. Juni, beispielsweise durch Bestehen der Abschlussprüfung. Kann dem Auszubildenden zustehender Urlaub nicht
(mehr) genommen werden, so
muss der Urlaub abgegolten werden.
3.8
Werbemaßnahmen für
den Ausbildungsberuf
Steuerfachangestellte/r
Die Steuerberaterkammer Hessen beteiligt sich u. a. an berufskundlichen
Informationsveranstaltungen, um interessierten Schülerinnen und Schülern
den Ausbildungsberuf „Steuerfachangestellte/r“ vorzustellen und darauf
hinzuweisen, welche vielfältigen Möglichkeiten beruflicher Tätigkeit dieser
zukunftsorientierte Beruf bietet.
Unter Mitwirkung u.a. von Schulpaten
und Ausbildungsberatern der Steuerberaterkammer Hessen sowie von Auszubildenden hat sich die Kammer seit
der zuletzt veröffentlichten Ausgabe
des Kammerrundschreibens an folgenden Berufsinformationsveranstaltungen beteiligt:
15.04.2015
Job Day 2015, Korbach
Standbetreuung: Herr StB Engelbracht
17.04.2015
17. Ausbildungs-Infotag, Darmstadt
Standbetreuung: Frau StB Kircher, Herr
StB Hofmann und eine Steuerfachangestellte
23.04.2015
7. Abi-go-Tag, Fulda
Standbetreuung: Herr StB Herber mit
zwei Steuerfachangestellten
23.04.2015
Bewerbungstraining, Wiesbaden
unter Mitwirkung von Herrn StB von
Arendt
24.04.2015
Berufsinformationsmesse, Flörsheim
Standbetreuung: Frau StB Aichele, Frau
Wicht (Kammergeschäftsstelle)
24.04.-25.04.2015
IHK Ausbildungsmesse, Wiesbaden
Standbetreuung: Herr StB von Arend,
Frau StB Wiffler
08.05.2015
Berufsinformationsabend,
Helmholtzschule, Frankfurt
Standbetreuung: Herr Frau StBin König
08.05.-09.05.2015
Ausbildungsmesse gOFfit 2015,
Offenbach
Standbetreuung: Frau StB Lingnau,
Herr StB Ficht, Herr StB Mühleis, Herr
StB Emmelheinz und Auszubildende
12.05.-13.05.2015
Vocatium, Kassel
Standbetreuung: Herr StB Sinning,
Frau StB Peters, Herr StB Preuß, Frau
StB Mangold und Auszubildende
28.05.-30.05.2015
Job-Börse 2015, Wetzlar
Standbetreuung: Herr StB Bourcarde
01.06.2015
Bewerbungstraining, Immanuel-KantSchule, Rüsselsheim
unter Mitwirkung von Herrn StB/WP
Schwebel und Herrn Ehry (Kammergeschäftsstelle)
09.06.-10.06.2015
Studenten- und Auszubildende-Talks,
Frankfurt
Standbetreuung: Herr StB Kegelmann
und Auszubildende
11.06.2015
Tag der Ausbildung, Frankenberg
Standbetreuung: Herr StB Ladage
16.06.2015
Ausbildung-/Studienbörse „Nachwuchs
für Nordwaldeck“, Bad Arolsen
Standbetreuung: Herr StB Fieseler und
Auszubildende
17.06.2015
Tag des Mühlheimer Handwerks,
Mühlheim
Standbetreuung: Frau StBin Krug
21
23.06.-24.06.2015
Vocatium, Gießen
Standbetreuung: Herr StB Urich, Frau
StBin Proelß, Frau StBin Krämer, Herr
StB Schuffert, Frau StBin Fleckenstein,
Frau StBin Keil, Herr StB/WP/RA Köhler,
Frau StBin Ercan sowie Auszubildende
01.07.-02.07.2015
Vocatium, Offenbach
Standbetreuung: Hr. StB Reusch, Herr
StB Emmelheinz, Herr StB Ficht, Herr
StB Ewald-Wehner, Frau StBin Badalus
sowie Auszubildende
Anlässlich dieser 17 Veranstaltungen
konnten insgesamt etwa 800 Interessenten über die Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten im steuerberatenden
Beruf umfassend informiert werden.
Das Ausbildungsmarketing lebt vom
Engagement der Steuerberaterinnen
und Steuerberater, die auf Messen das
Berufsbild „Steuerfachangestellte/ r“
vorstellen und bei den Schülern Begeisterung für diesen vielseitigen und
zukunftsorientierten Ausbildungsberuf
wecken. Dieses Engagement dient der
Fachkräftesicherung und ist bedeutend
für den gesamten Berufsstand. Hierbei
können sich die Aussteller aber auch
gleich selbst als potentielle Ausbildungskanzlei bekannt machen.
Möchten Sie sich im Rahmen von
Berufsmessen oder Berufsorientierungsveranstaltungen von Schulen
in Ihrer Region engagieren?
Dann wenden Sie sich bitte an
Melanie Wicht, Tel: 069-153002-15,
E-Mail:
[email protected].
3.9
70 hessische Steuerfachwirte haben Prüfung
bestanden.
Mit der Prüfung zum Steuerfachwirt
haben 70 Steuerfachangestellte einen
weiteren Schritt auf der Karriereleiter
geschafft. Die besten Absolventen
wurden am 28. März 2015 in einer
feierlichen Veranstaltung der Steuerberaterkammer Hessen in der Frei-
22
70 frisch examinierte Steuerfachwirte feierten am 28.03.2015 gemeinsam in der Freimaurerloge, Frankfurt.
maurerloge zur Einigkeit in Frankfurt
am Main, geehrt. Über 50 junge Steuerfachwirte und Steuerfachwirtinnen
konnten im Rahmen dieser Veranstaltung ihre Zeugnisse entgegennehmen.
ten fest. Aus diesem Grund liegt das
Anforderungsniveau der Fortbildungsprüfung zum Steuerfachwirt deutlich
über dem der Abschlussprüfung für
Steuerfachangestellte.
Herr Daniel Antoni, Lautertal,
Frau Sonja Jacob, Gießen,
Frau Angie Kotitschke, Neu-Anspach,
Herr Christopher Römer, Bischoffen
wurden vom Präsidenten der Steuerberaterkammer Hessen, Herrn Lothar
Herrmann, für ihre herausragenden
Prüfungsleistungen mit Präsenten
geehrt.
3.10
„Die fachlichen Voraussetzungen für
die anspruchsvolle Prüfung haben sich
die Absolventen parallel zu ihrem Angestelltenalltag angeeignet, eine Leistung, für die sie eine besondere Anerkennung verdienen“, lobte Herr Präsident Lothar Herrmann bei der
offiziellen Feier in Frankfurt. Denn die
Prüfung zum Steuerfachwirt war auch
in diesem Jahr besonders schwierig.
Zur Prüfung hatten sich 116 Teilnehmer angemeldet, von denen 70 die
Prüfung zum Steuerfachwirt geschafft
haben.
Fortbildungen sind für alle Mitarbeiter
in Steuerberatungskanzleien notwendig, da sich die Steuergesetzgebung
ständig verändert. „Auf dem Weg zum
Steuerfachwirt mussten Sie nicht nur
Ihre Kenntnisse auf steuerlichem Gebiet systematisch ausweiten und vertiefen, sondern auch in der beruflichen
Praxis anwenden“, stellte Präsident
Herrmann bei der Feier der Absolven-
Ausbildungsbericht 2014
erschienen
Die Kammergeschäftsstelle erstellt
jährlich einen Ausbildungsbericht über
das vorangegangene Kalenderjahr. Neben einer detaillierten Beschreibung
der Ausbildungsstellensituation für den
Ausbildungsberuf des Steuerfachangestellten enthält der Bericht auf ca. 50
Seiten statistische Auswertungen der
Ergebnisse der Zwischen- und Abschlussprüfungen und informiert über
die Tätigkeit der Ausbildungsberater,
der Schulpaten und des Berufsbildungsausschusses sowie über die Ergebnisse der Fortbildungsprüfung
zum/zur Steuerfachwirt/in.
Der Ausbildungsbericht kann kostenlos
bei der Kammergeschäftsstelle schriftlich oder telefonisch (069 15300236/37) angefordert werden. Darüber
hinaus steht eine Datei im Internet unter www.stbk-hessen.de in der Rubrik
„Presse“ zum Download bereit.
StBK Hessen – KR Nr. 2 (Juli) 2015
6. Statistik
6.1
Ergebnisse der Steuerberaterprüfung 2014
Steuerberaterkammer bzw.
Bundesland
Zulassungsanträge
schriftl.
schriftl.
schriftl.
zur
zur
Rücktritt
Prüfung Prüfung
Prfg. nicht
Prüfung
Prüfung
während
abgelegt
nicht
bestanden
zugelassen erschienen der Prüfung
(= 100) bestanden
in v. H.
Bayern
968
954
823
90
733
274
- München
688
677
583
56
527
- Nürnberg
280
277
240
34
206
Baden-Württemberg
670
661
602
66
536
- Nordbaden
172
170
154
19
- Stuttgart
392
387
357
35
zu mdl.
Prfg.
geladen
entschuldigt
an mdl.
insgesamt
Prfg. nicht
bestanden
teilgenommen
insgesamt
bestanden
in v. H.
37,4%
459
0
380
51,8%
198
37,6%
329
0
262
49,7%
76
36,9%
130
0
118
57,3%
229
42,7%
307
0
282
52,6%
135
57
42,2%
78
0
72
53,3%
322
135
41,9%
187
0
173
53,7%
- Südbaden
106
104
91
12
79
37
46,8%
42
0
37
46,8%
Berlin
285
280
256
31
225
120
53,3%
105
1
99
44,0%
Brandenburg
66
65
56
17
39
18
46,2%
21
0
20
51,3%
Bremen
59
59
52
3
49
21
42,9%
28
0
26
53,1%
Hamburg
315
314
282
26
256
121
47,3%
135
0
121
47,3%
Hessen
519
511
457
46
411
189
46,0%
222
1
210
51,1%
Mecklenburg-Vorp.
41
40
35
6
29
17
58,6%
12
0
12
41,4%
Niedersachsen
289
286
260
25
235
104
44,3%
131
0
112
47,7%
Nordrhein-Westfalen
1.342
1.319
1.172
134
1.038
389
37,5%
649
1
559
53,9%
- Düsseldorf
579
571
513
47
466
177
38,0%
289
1
248
53,2%
- Köln
383
376
334
51
283
113
39,9%
170
0
148
52,3%
- Westfalen-Lippe
380
372
325
36
289
99
34,3%
190
0
163
56,4%
Rheinland-Pfalz
135
133
112
6
106
59
55,7%
47
0
46
43,4%
Saarland
62
62
57
0
57
22
38,6%
35
0
34
59,6%
Sachsen
164
158
136
11
125
54
43,2%
71
0
65
52,0%
Sachsen-Anhalt
45
42
37
7
30
9
30,0%
21
0
20
66,7%
Schleswig-Holstein
104
103
91
13
78
32
41,0%
46
0
41
52,6%
Thüringen
56
56
45
4
41
15
36,6%
26
0
22
53,7%
5.120
5.043
4.473
485
3.988
1.673
42,0%
2.315
3
2.049
51,4%
Bundesgebiet
28
StBK Hessen – KR Nr. 2 (Juli) 2015
6.2
Ergebnisse der Zwischenprüfung 2015
Zahl der
Teilnehmer
keine
Mängel
gezeigt
Bad Hersfeld
13
Bad Homburg
15
Bad Nauheim
Darmstadt I
Prüfungsausschuss
in 1 Fach
Mängel gezeigt
in 2 Fächern
ReWe u. in 3 Fächern insgesamt
StWe u.
StWe u.
WiSo
WiSo
ReWe
StWe
ReWe
WiSo
13
0
0
0
0
0
0
0
0
10
0
0
1
2
0
1
1
5
21
16
0
5
0
0
0
0
0
5
23
14
0
0
6
0
1
1
1
9
Darmstadt II
23
14
0
2
2
0
0
4
1
9
Frankfurt I
27
19
2
0
2
0
0
2
2
8
Frankfurt II
26
15
1
2
2
2
2
0
2
11
Frankfurt III
27
20
0
2
3
0
1
0
1
7
Fulda
21
17
0
1
0
3
0
0
0
4
Gießen
24
18
0
2
3
0
0
1
0
6
Hanau
27
19
1
3
0
1
1
0
2
8
Kassel I
26
23
0
0
1
0
0
1
1
3
Kassel II
26
20
0
3
2
1
0
0
0
6
Korbach
13
10
0
3
0
0
0
0
0
3
Limburg
12
10
0
2
0
0
0
0
0
2
Marburg
15
10
2
0
2
0
0
0
1
5
Obertshausen
25
18
0
3
0
0
0
1
3
7
Wetzlar
11
10
0
0
1
0
0
0
0
1
Wiesbaden I
17
7
0
2
2
0
0
6
0
10
Wiesbaden II
17
10
1
2
2
1
0
1
0
7
Gesamt
409
293
7
32
29
10
5
18
15
116
StWe = Steuerwesen; ReWe = Rechnungswesen; WiSo = Wirtschafts- und Sozialkunde
StBK Hessen – KR Nr. 2 (Juli) 2015
29