Juli 2015
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KAMMER RUNDSCHREIBEN Nr. 2 • Juli 2015 In dieser Ausgabe Ordentliche Kammerversammlung 2015/ Wahl des Kammervorstandes Termin und Meldefrist für die Abschlussprüfung Winter 2015/2016 18 Termin und Meldefrist für die Fortbildungsprüfung „Fachassistent/in Lohn und Gehalt 2015“ 18 Bundessteuerberaterkammer veröffentlicht Frage-Antwort-Katalog zur Musterverfahrensdokumentation zum ersetzenden Scannen 26 Bezirk Hessen-Nord Bezirk Hessen-Mitte Groß-Gerau: Schloss Dornberg Bezirk Ffm. Bezirk Hessen-Süd Körperschaft des öffentlichen Rechts 9 Statistische Angaben zum Landkreis Groß-Gerau Kreisgebiet(1) Gesamtfläche Anzahl der Gemeinden Bevölkerung(1) Insgesamt (30.06.2013) Einwohner je km² Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort (31.12.2012) Betriebe (2) Insgesamt (31.12.2012) Nach Beschäftigtengrößenklassen: 0 bis 9 sozialversicherungspfl. Beschäftigte 10 bis 49 sozialversicherungspfl. Beschäftigte 50 bis 249 sozialversicherungspfl. Beschäftigte 250 und mehr sozialversicherungspfl. Beschäftigte 453 km² 14 257.301 568 89.008 10.736 9.694 799 211 32 Quelle: (1) Hess. Kreiszahlen 2013 (Band 2) des Hess. Statistischen Landesamtes (2) Unternehmensregister (Regionaldatenbank Deutschland), 31.12.2012 Angaben zur Mitgliederstruktur der Steuerberaterkammer Hessen im Landkreis Groß-Gerau Gesamtmitglieder Steuerberater/StBv Steuerberatungsgesellschaften weiblich selbständig Anzahl der Betriebe/Gewerbetreibende je selbständigem StB, StBv und StBG 179 163 16 33,7 % 82,2 % 72 Eigene Erhebung zum 24.06.2015 Impressum Herausgeber: Steuerberaterkammer Hessen Körperschaft des öffentlichen Rechts Bleichstraße 1 60313 Frankfurt am Main Postfach 10 31 52 60101 Frankfurt am Main Telefon 069 153002-0 Telefax 069 153002-60 [email protected] www.stbk-hessen.de Verantwortlich für den Inhalt: StB Lothar Herrmann, Präsident Redaktion: Dipl.-Vw. Thomas Ehry, Frankfurt am Main Das Kammerrundschreiben der Steuerberaterkammer Hessen erscheint 4 x jährlich. Gestaltung/Satz: druckerei MERKUR gmbh, Berner Straße 115, 60437 Frankfurt am Main Bildnachweis: Titel: Schloss Dornberg, Groß-Gerau (Foto: Der Kreisausschuss des Landkreises Groß-Gerau) www.stbk-hessen.de www.ausbildung-steuerfachangestellte.eu 3. Aus- und Fortbildung 3.1 Termin und Meldefrist für die Abschlussprüfung Winter 2015/2016 Der Termin für die Abschlussprüfung Winter 2015/2016 (schriftliche Prüfungsfächer) ist auf Dienstag, den 24. November 2015 und Mittwoch, den 25. November 2015 festgesetzt worden. Das mündliche Prüfungsfach „Mandantenorientierte Sachbearbeitung“ wird im Dezember 2015 / Januar 2016 abgenommen werden. Zur Abschlussprüfung Winter 2015/ 2016 sind von den Ausbildungspraxen anzumelden bzw. können sich anmelden • Auszubildende, deren Ausbildungszeit bis zum 31. März 2016 endet, • Wiederholer, • Antragsteller, die nach § 10 der Prüfungsordnung der Steuerberaterkammer Hessen als • Externe oder vorzeitig an der Abschlussprüfung teilnehmen möchten. Anmeldeschluss: Die Anmeldungen für die Abschlussprüfung Winter 2015/2016 müssen bis spätestens zum Donnerstag, dem 24. September 2015 bei der Kammergeschäftsstelle eingereicht sein. Anmeldungen, die nach diesem Termin (Ausschlussfrist) eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Anmeldeformulare können ab dem 1. Juli schriftlich bei der Kammergeschäftsstelle angefordert werden. Für Umschulungsverträge sind die hierfür vorgesehenen Anmeldeformulare anzufordern. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass den Anmeldungen zur Abschlussprüfung die Bescheinigung über die Teilnahme an der Zwischenprüfung, der Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) und die Abschrift oder Fotokopie des letzten Berufsschulzeugnisses beizufügen sind. Die Vorlage dieser Unterlagen ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung (für Umschüler nicht erforderlich). Das Anmeldeformular, die Prüfungsordnung, den aktualisierten Hilfsmittelerlass zur Prüfung und weitere Infos haben wir für Sie auf unserer Website in der Rubrik „Fachassistent/in Lohn und Gehalt“ hinterlegt. Ansprechpartnerin ist Frau Greiner, Tel.: 069 153002-37, E-Mail: [email protected]. 3.3 3.2 Termin und Meldefrist für die Fortbildungsprüfung „Fachassistent/in Lohn und Gehalt“ 2015 Als Nachweis für berufsbezogene Kenntnisse und Fertigkeiten im Bereich der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung bietet die Steuerberaterkammer Hessen in diesem Jahr erstmalig die neue Fortbildungsprüfung „Fachassistent/in Lohn und Gehalt“ an. Der schriftliche Prüfungstermin ist in Abstimmung mit dem Klausurenverbund auf Mittwoch, den 14. Oktober 2015 Stellenanzeigen optimal ausgestalten Geeignete Stellenbewerber für ihre Kanzleien zu finden stellt auch Steuerberater vor immer größere Herausforderungen. Peer Bieber, Geschäftsführer der TalentFrogs GmbH, Köln, im Interview Peer Bieber, TalentFrogs GmbH StBK: Herr Bieber, was können Steuerberaterkanzleien tun, damit Bewerber sich von ihren Stellenanzeigen angesprochen fühlen? festgelegt worden. Anmeldeschluss: Die Anmeldungen müssen bis spätestens bis Donnerstag, dem 30. Juli 2015 18 bei der Kammergeschäftsstelle eingereicht sein. Anmeldungen, die nach diesem Termin (Ausschlussfrist) eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Peer Bieber: Eine Stelle für eine/n Steuerberater/in oder Steuerfachangestellte/n kann noch so attraktiv sein – sind die Informationen in einer Stellenanzeige falsch verpackt und die gewählten Kommunikationskanäle zu beStBK Hessen – KR Nr. 2 (Juli) 2015 grenzt, kann man lange auf die richtigen Bewerber warten. Hierbei sind es oft Kleinigkeiten, die eine Anzeige aus der Masse hervorstechen lassen. StBK: Worauf sollten die Kanzleien bei ihren Stellenanzeigen denn generell achten? Peer Bieber: Erfolgsfaktoren sind eine gute Strukturierung und Übersichtlichkeit. Der Aufbau sollte möglichst einfach, gut lesbar und verständlich sein. Inhaltlich empfiehlt es sich, die Anzeige so zu gestalten, dass alle relevanten Informationen für den Interessenten bzw. Bewerber enthalten sind: Der Name der Kanzlei sowie das Kanzleilogo sollten sich in jeder Stellenanzeige finden. Auch ein Kanzleiprofil in Kurzbeschreibung mit maximal fünf Sätzen hilft das Interesse geeigneter Bewerber zu wecken. StBK: Was ist wichtig bei der Beschreibung der Aufgabe? Die Bezeichnung der zu besetzenden Stelle sollte erwähnt werden, damit der Bewerber schnell sehen kann, um welchen Job es sich konkret handelt. Hierbei ist es wichtig, keine Bezeichnungen zu vermischen. Wenn ein Steuerfachangestellter gesucht wird, sollte das auch so drin stehen und nicht etwa ein scheinbar attraktiver Kunstbegriff wie z.B. „Tax-Talent“. Anschließend sollte eine genauere Beschreibung der Position hinzugefügt werden. Denn dadurch gibt man einen weiteren Anhaltspunkt und der Interessent kann sich entscheiden, ob die Stelle für ihn geeignet ist. Dem folgen die Tätigkeiten und die Aufgaben, die die Stelle mit sich bringt. StBK: Was sollte die Stellenanzeige noch enthalten? Sehr wichtig sind natürlich abschließend die Kontaktmöglichkeiten: Hier sollten Adresse, Telefonnummer sowie E-Mail-Adresse angegeben werden. StBK: Gibt es aus Ihrer Sicht eine „Geheimwaffe“ auf der Jagd nach Talenten? Peer Bieber: Ja, definitiv. Nur „Postand-Pray-Recruiting“ zu betreiben, war gestern – es gibt noch effektivere Wege, um den optimalen Mitarbeiter zu finden. Wer heute proaktiv über Karriere-Netzwerke rekrutiert, dem stehen StBK Hessen – KR Nr. 2 (Juli) 2015 nicht nur mehr Kandidaten zur Verfügung, sondern auch bessere. Während eine Stellenanzeige lediglich ca. 15 bis 20 Prozent des Gesamtmarktes erreicht, können mit einer aktiven Suche, dem so genannten Active Sourcing, bis zu 50 Prozent des Arbeitsmarktes angesprochen werden. StBK: Welche Trends können Sie beim Recruitment feststellen? Peer Bieber: Der Trend geht insgesamt dahin, die Personalsuche über KarriereNetzwerke wie XING und LinkedIn selbst durchzuführen oder durch Experten umsetzen zu lassen. Letztere bringen sowohl die entsprechende Expertise und Erfahrung als auch die notwendigen Lizenzen hierfür mit. Jede zehnte Stelle wird heute bereits durch Active Sourcing besetzt. Dies ist insbesondere für Steuerberatungskanzleien, die nicht mit einem bekannten Namen für sich werben können, von Bedeutung. Das Active Sourcing ist eine effektive Möglichkeit, um auf sich aufmerksam zu machen. StBK: Was ist das Erfolgsrezept beim „Active Sourcing“? Peer Bieber: Entscheidend dafür, ob man einen passenden Kandidaten für sich findet, ist die professionelle Recherche. Die Profildaten der potentiellen Mitarbeiter sind so individuell wie die Menschen dahinter und nur mit einer semantischen Suche lassen sich die richtigen Kandidaten finden. Unternehmen, die beispielsweise einen Buchhalter suchen, müssen bei der Recherche auch die Begriffe „Buchhaltung“, „Accounting“ und ähnliche in Betracht ziehen. Dieses Recruiting mag also eine komplexe und zeitintensive Art der Mitarbeitergewinnung sein, am Ende des Tages garantiert es jedoch die Passgenauigkeit der Kandidaten. StBK: Herr Bieber, wir danken Ihnen für das Gespräch. Check-Liste Stellenanzeige: • • • • • Unternehmensprofil (inkl. Logo), Stellentitel, Aufgaben, Anforderungen, Unternehmensleistungen („Wir bieten“), • Kontaktdaten. 3.4 Seminar „Methodentraining für Unterweiser von Auszubildenden“ Einen jungen Menschen zum/zur Steuerfachangestellten auszubilden ist eine anspruchsvolle und zeitintensive Aufgabe. Die hohe Kunst ist es, den Auszubildenden zu motivieren und für den Ausbildungsberuf zu begeistern. Mit einem Seminar unterstützt die Steuerberaterkammer Hessen Ausbilder und Ausbilderinnen in den Steuerberaterkanzleien bei ihrer verantwortungsvollen Aufgabe. „Alte Hasen“ profitieren von diesem Workshop genauso wie „Neulinge“ – Erfahrungsaustausch inklusive. Termin, Ort: Donnerstag, 10. September 2015 von 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr in Frankfurt am Main, Kammergeschäftsstelle. Die Teilnahme ist kostenlos. Die Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen begrenzt. Interessierte Berufsangehörige werden gebeten, ihre/n Mitarbeiter/in bis zum 14. August 2015 bei der Kammergeschäftsstelle ([email protected]) anzumelden. Seminar „Nachwuchs sichern durch attraktive Ausbildung!“ Die Sicherung von Nachwuchskräften stellt Steuerberater vor große Herausforderungen. Steuerberaterinnen und Steuerberater benötigen engagierte und gut ausgebildete Mitarbeiter, um die Qualität ihres Dienstleistungsangebots sicherzustellen. Eine zielorientierte Ausbildung ist ein wesentlicher Baustein, um diesen wachsenden Anforderungen gerecht zu werden. Diese Veranstaltung gibt wichtige Impulse für eine erfolgreiche Ausbildung. Das Ausbilden von jungen Menschen stellt ganz besondere Anforderungen an die Ausbilderinnen und Ausbilder, welche sich im Spannungsfeld von Führung, Anleitung und Motivation bewegen. In 19 diesem Seminar setzen Sie sich aktiv mit Ihrer Rolle als Ausbilder/-in auseinander, erleben einen Perspektivenwechsel in die Welt der Azubis und nehmen Tipps und Tricks für die Gestaltung erfolgreicher Lernprozesse mit – damit Sie miteinander mehr erreichen! Das Seminarangebot richtet sich insbesondere an Steuerberaterinnen und Steuerberater, die bislang noch nicht ausgebildet haben, jedoch erwägen, einen Ausbildungsplatz anzubieten sowie an Berufsangehörige, die erste Ausbildungserfahrungen gesammelt haben und die Bereitschaft mitbringen, sich aktiv an einem gemeinsamen Lernprozess in der Veranstaltung zu beteiligen. Termine, Ort: Mittwoch, 25. November 2015 von 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr in Frankfurt am Main, Kammergeschäftsstelle. Die Teilnahme ist kostenlos. Die Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen begrenzt. Interessierte Berufsangehörige werden gebeten, sich bis zum 29. Oktober 2015 bei der Kammergeschäftsstelle ([email protected]) anzumelden. Buchtipp „Die selten beherrschte Kunst der richtigen Ausbildung“ Zugegeben, das A und O einer guten Ausbildung ist die erfolgreiche Vermittlung von Fachkenntnissen auf hohem Niveau. Worauf es noch ankommt und wie Fachkenntnisse nachhaltig und motivierend vermittelt werden können, schildert Marco Weißer in seinem Buch für Ausbilder, Lehrer und Führungskräfte. Hierbei geht er auf die Kunst der richtigen Kommunikation als Erfolgsfaktor genauso ein wie auf die Gestaltung des Beziehungsmanagements und belohnt den Leser mit praktischen Tipps. Marco Weißer: Die selten beherrschte Kunst der richtigen Ausbildung, 5. Aufl. 2014/2015, public book media verlag. 3.5 3.6 Das Praktikum – ein Eintrittstor in eine erfolgreiche Berufsausbildung zur/m Steuerfachangestellten Verlängerung von Berufsausbildungsverträgen bei Nichtbestehen der Abschlussprüfung Die „praktische Seite der Berufsorientierung“ ist das Praktikum. Es gilt als probates Mittel zur Nachwuchsgewinnung und für eine erfolgreiche Berufsausbildung. Hierbei können junge Menschen ihre Berufsorientierungskompetenz stärken und eine realistische Einschätzung der fachlichen und persönlichen Anforderungen des Ausbildungsberufs „Steuerfachangestellte/r“ gewinnen. Das hilft auch Ausbildungsabbrüche zu verhindern. Die Steuerberaterkanzlei kann gleichzeitig einen ersten Eindruck der fachlichen Eignung des Praktikanten gewinnen und prüfen, ob es mit einer längerfristigen Zusammenarbeit klappen könnte. So stellt das Praktikum eine nachhaltige Win-Win-Situation dar, sofern beide Seiten bereit sind, Engagement, Ressourcen und Zeit zu investieren. Die Steuerberaterkammer Hessen unterstützt ihre Mitglieder mit einem Praktikumspaket. Das kostenfreie Angebot enthält Musterfälle und Lösungen für die Bearbeitung durch Praktikanten, Vertragsmuster und allgemeine Hinweise rund ums Praktikum. Ein weiterer Service ist die Azubi- und Praktikantenbörse der Kammer im Internet. Konkrete Praktikums- und Ausbildungsplatzangebote können Sie auch im Rahmen der Berufsorientierungsmessen anbieten – die Kammer nimmt jährlich an über 40 Berufsbildungsmessen teil – auch in Ihrer Region! Weitere Infos: Melanie Wicht, [email protected] Besteht ein Auszubildender die (Erst-) Abschlussprüfung nicht, verlängert sich gem. § 21 Abs. 3 Berufsbildungsgesetz (BBiG) das Berufsausbildungsverhältnis auf sein Verlangen bis zur nächsten Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr. Der Auszubildende muss die Verlängerung unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern nach dem Nichtbestehen der Prüfung verlangen. Zu der Frage, ob ein Verlängerungsverlangen unverzüglich geäußert worden ist, führt das Bundesarbeitsgericht (BAG) in seiner Entscheidung vom 23.09.2004 (6 AZR 519/03) aus, dass sich dies nach den Verhältnissen des Einzelfalls bestimmt. „Bei der Bemessung dieser Frist ist zu berücksichtigen, dass dem Auszubildenden nach dem Nichtbestehen der Abschlussprüfung ein angemessener Zeitraum verbleiben muss, innerhalb dessen er sich Klarheit verschaffen kann, ob er die Ausbildung überhaupt und ob er sie in seinem bisherigen Ausbildungsbetrieb fortführen will. An einem schuldhaften Zögern kann es zudem fehlen, wenn dem Ausbildenden das Fortsetzungsverlagen zwar erst nach Ablauf eines Ausbildungsverhältnisses zugeht, dies jedoch auf Gründen beruht, die nicht der Risikosphäre des Auszubildenden zuzurechnen sind.“ In dem der Entscheidung des BAG zugrundeliegenden Fall hatte der Auszubildende seinen Verlängerungsanspruch erst mit Schreiben vom 26.08.2002 und daher nach Auffassung des Gerichts nicht unverzüglich nach Ablauf der vereinbarten Ausbildungszeit (31.07.2002) geltend gemacht. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die Geltendmachung des Verlängerungsanspruchs vor Ablauf der im Berufsausbildungsvertrag vereinbarten Ausbildungszeit nicht fristgebunden ist. Wird der Verlängerungsanspruch jedoch erst nach Ablauf der vereinbarten Ausbil- 20 StBK Hessen – KR Nr. 2 (Juli) 2015 dungszeit geltend gemacht, verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis nach § 21 Abs. 3 BBiG nur dann bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, wenn das Verlangen unverzüglich erklärt wird, was im Einzelfall zu überprüfen ist. 3.7 Urlaubsregelung für das Jahr der Beendigung der Berufsausbildung Nach dem Berufsbildungsgesetz ist die Kammer verpflichtet, die ihr als zuständige Stelle zur Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse vorgelegten Ausbildungsverträge daraufhin zu prüfen, ob die gesetzlichen Bestimmungen beachtet wurden. Dazu gehört auch die Prüfung des vereinbarten Urlaubs. Voraussetzung für die Geltendmachung des vollen Urlaubsanspruchs durch den Auszubildenden ist die Erfüllung der Wartezeit von sechs Monaten. Ist die Wartezeit erfüllt, so entsteht der Urlaubsanspruch in den folgenden Jahren jeweils bei Beginn des Kalenderjahres. Für das Kalenderjahr, in dem das Berufsausbildungsverhältnis endet, ist Folgendes zu beachten: 1. Wird das Ausbildungsverhältnis zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni beendet, ist nach § 5 Abs. 1 c Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) der Urlaub anteilig zu gewähren. Bei der Berechnung des anteiligen Jahresurlaubs ist zu beachten, dass nach den Vorschriften des Bundesurlaubsgesetzes im Zuge der Zwölftelung sich ergebende Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ausmachen, auf volle Urlaubstage aufzurunden sind (§ 5 Abs. 2 BUrlG). 2. Endet das Ausbildungsverhältnis nach dem 30 Juni, ist der volle Jahresurlaub in die vertragliche Vereinbarung aufzunehmen. Der Auszubildende hat in diesem Fall Anspruch auf Gewährung des ungekürzten Jahresurlaubs, es sei StBK Hessen – KR Nr. 2 (Juli) 2015 denn, das Ausbildungsverhältnis endet bis zum 30. Juni, beispielsweise durch Bestehen der Abschlussprüfung. Kann dem Auszubildenden zustehender Urlaub nicht (mehr) genommen werden, so muss der Urlaub abgegolten werden. 3.8 Werbemaßnahmen für den Ausbildungsberuf Steuerfachangestellte/r Die Steuerberaterkammer Hessen beteiligt sich u. a. an berufskundlichen Informationsveranstaltungen, um interessierten Schülerinnen und Schülern den Ausbildungsberuf „Steuerfachangestellte/r“ vorzustellen und darauf hinzuweisen, welche vielfältigen Möglichkeiten beruflicher Tätigkeit dieser zukunftsorientierte Beruf bietet. Unter Mitwirkung u.a. von Schulpaten und Ausbildungsberatern der Steuerberaterkammer Hessen sowie von Auszubildenden hat sich die Kammer seit der zuletzt veröffentlichten Ausgabe des Kammerrundschreibens an folgenden Berufsinformationsveranstaltungen beteiligt: 15.04.2015 Job Day 2015, Korbach Standbetreuung: Herr StB Engelbracht 17.04.2015 17. Ausbildungs-Infotag, Darmstadt Standbetreuung: Frau StB Kircher, Herr StB Hofmann und eine Steuerfachangestellte 23.04.2015 7. Abi-go-Tag, Fulda Standbetreuung: Herr StB Herber mit zwei Steuerfachangestellten 23.04.2015 Bewerbungstraining, Wiesbaden unter Mitwirkung von Herrn StB von Arendt 24.04.2015 Berufsinformationsmesse, Flörsheim Standbetreuung: Frau StB Aichele, Frau Wicht (Kammergeschäftsstelle) 24.04.-25.04.2015 IHK Ausbildungsmesse, Wiesbaden Standbetreuung: Herr StB von Arend, Frau StB Wiffler 08.05.2015 Berufsinformationsabend, Helmholtzschule, Frankfurt Standbetreuung: Herr Frau StBin König 08.05.-09.05.2015 Ausbildungsmesse gOFfit 2015, Offenbach Standbetreuung: Frau StB Lingnau, Herr StB Ficht, Herr StB Mühleis, Herr StB Emmelheinz und Auszubildende 12.05.-13.05.2015 Vocatium, Kassel Standbetreuung: Herr StB Sinning, Frau StB Peters, Herr StB Preuß, Frau StB Mangold und Auszubildende 28.05.-30.05.2015 Job-Börse 2015, Wetzlar Standbetreuung: Herr StB Bourcarde 01.06.2015 Bewerbungstraining, Immanuel-KantSchule, Rüsselsheim unter Mitwirkung von Herrn StB/WP Schwebel und Herrn Ehry (Kammergeschäftsstelle) 09.06.-10.06.2015 Studenten- und Auszubildende-Talks, Frankfurt Standbetreuung: Herr StB Kegelmann und Auszubildende 11.06.2015 Tag der Ausbildung, Frankenberg Standbetreuung: Herr StB Ladage 16.06.2015 Ausbildung-/Studienbörse „Nachwuchs für Nordwaldeck“, Bad Arolsen Standbetreuung: Herr StB Fieseler und Auszubildende 17.06.2015 Tag des Mühlheimer Handwerks, Mühlheim Standbetreuung: Frau StBin Krug 21 23.06.-24.06.2015 Vocatium, Gießen Standbetreuung: Herr StB Urich, Frau StBin Proelß, Frau StBin Krämer, Herr StB Schuffert, Frau StBin Fleckenstein, Frau StBin Keil, Herr StB/WP/RA Köhler, Frau StBin Ercan sowie Auszubildende 01.07.-02.07.2015 Vocatium, Offenbach Standbetreuung: Hr. StB Reusch, Herr StB Emmelheinz, Herr StB Ficht, Herr StB Ewald-Wehner, Frau StBin Badalus sowie Auszubildende Anlässlich dieser 17 Veranstaltungen konnten insgesamt etwa 800 Interessenten über die Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten im steuerberatenden Beruf umfassend informiert werden. Das Ausbildungsmarketing lebt vom Engagement der Steuerberaterinnen und Steuerberater, die auf Messen das Berufsbild „Steuerfachangestellte/ r“ vorstellen und bei den Schülern Begeisterung für diesen vielseitigen und zukunftsorientierten Ausbildungsberuf wecken. Dieses Engagement dient der Fachkräftesicherung und ist bedeutend für den gesamten Berufsstand. Hierbei können sich die Aussteller aber auch gleich selbst als potentielle Ausbildungskanzlei bekannt machen. Möchten Sie sich im Rahmen von Berufsmessen oder Berufsorientierungsveranstaltungen von Schulen in Ihrer Region engagieren? Dann wenden Sie sich bitte an Melanie Wicht, Tel: 069-153002-15, E-Mail: [email protected]. 3.9 70 hessische Steuerfachwirte haben Prüfung bestanden. Mit der Prüfung zum Steuerfachwirt haben 70 Steuerfachangestellte einen weiteren Schritt auf der Karriereleiter geschafft. Die besten Absolventen wurden am 28. März 2015 in einer feierlichen Veranstaltung der Steuerberaterkammer Hessen in der Frei- 22 70 frisch examinierte Steuerfachwirte feierten am 28.03.2015 gemeinsam in der Freimaurerloge, Frankfurt. maurerloge zur Einigkeit in Frankfurt am Main, geehrt. Über 50 junge Steuerfachwirte und Steuerfachwirtinnen konnten im Rahmen dieser Veranstaltung ihre Zeugnisse entgegennehmen. ten fest. Aus diesem Grund liegt das Anforderungsniveau der Fortbildungsprüfung zum Steuerfachwirt deutlich über dem der Abschlussprüfung für Steuerfachangestellte. Herr Daniel Antoni, Lautertal, Frau Sonja Jacob, Gießen, Frau Angie Kotitschke, Neu-Anspach, Herr Christopher Römer, Bischoffen wurden vom Präsidenten der Steuerberaterkammer Hessen, Herrn Lothar Herrmann, für ihre herausragenden Prüfungsleistungen mit Präsenten geehrt. 3.10 „Die fachlichen Voraussetzungen für die anspruchsvolle Prüfung haben sich die Absolventen parallel zu ihrem Angestelltenalltag angeeignet, eine Leistung, für die sie eine besondere Anerkennung verdienen“, lobte Herr Präsident Lothar Herrmann bei der offiziellen Feier in Frankfurt. Denn die Prüfung zum Steuerfachwirt war auch in diesem Jahr besonders schwierig. Zur Prüfung hatten sich 116 Teilnehmer angemeldet, von denen 70 die Prüfung zum Steuerfachwirt geschafft haben. Fortbildungen sind für alle Mitarbeiter in Steuerberatungskanzleien notwendig, da sich die Steuergesetzgebung ständig verändert. „Auf dem Weg zum Steuerfachwirt mussten Sie nicht nur Ihre Kenntnisse auf steuerlichem Gebiet systematisch ausweiten und vertiefen, sondern auch in der beruflichen Praxis anwenden“, stellte Präsident Herrmann bei der Feier der Absolven- Ausbildungsbericht 2014 erschienen Die Kammergeschäftsstelle erstellt jährlich einen Ausbildungsbericht über das vorangegangene Kalenderjahr. Neben einer detaillierten Beschreibung der Ausbildungsstellensituation für den Ausbildungsberuf des Steuerfachangestellten enthält der Bericht auf ca. 50 Seiten statistische Auswertungen der Ergebnisse der Zwischen- und Abschlussprüfungen und informiert über die Tätigkeit der Ausbildungsberater, der Schulpaten und des Berufsbildungsausschusses sowie über die Ergebnisse der Fortbildungsprüfung zum/zur Steuerfachwirt/in. Der Ausbildungsbericht kann kostenlos bei der Kammergeschäftsstelle schriftlich oder telefonisch (069 15300236/37) angefordert werden. Darüber hinaus steht eine Datei im Internet unter www.stbk-hessen.de in der Rubrik „Presse“ zum Download bereit. StBK Hessen – KR Nr. 2 (Juli) 2015 6. Statistik 6.1 Ergebnisse der Steuerberaterprüfung 2014 Steuerberaterkammer bzw. Bundesland Zulassungsanträge schriftl. schriftl. schriftl. zur zur Rücktritt Prüfung Prüfung Prfg. nicht Prüfung Prüfung während abgelegt nicht bestanden zugelassen erschienen der Prüfung (= 100) bestanden in v. H. Bayern 968 954 823 90 733 274 - München 688 677 583 56 527 - Nürnberg 280 277 240 34 206 Baden-Württemberg 670 661 602 66 536 - Nordbaden 172 170 154 19 - Stuttgart 392 387 357 35 zu mdl. Prfg. geladen entschuldigt an mdl. insgesamt Prfg. nicht bestanden teilgenommen insgesamt bestanden in v. H. 37,4% 459 0 380 51,8% 198 37,6% 329 0 262 49,7% 76 36,9% 130 0 118 57,3% 229 42,7% 307 0 282 52,6% 135 57 42,2% 78 0 72 53,3% 322 135 41,9% 187 0 173 53,7% - Südbaden 106 104 91 12 79 37 46,8% 42 0 37 46,8% Berlin 285 280 256 31 225 120 53,3% 105 1 99 44,0% Brandenburg 66 65 56 17 39 18 46,2% 21 0 20 51,3% Bremen 59 59 52 3 49 21 42,9% 28 0 26 53,1% Hamburg 315 314 282 26 256 121 47,3% 135 0 121 47,3% Hessen 519 511 457 46 411 189 46,0% 222 1 210 51,1% Mecklenburg-Vorp. 41 40 35 6 29 17 58,6% 12 0 12 41,4% Niedersachsen 289 286 260 25 235 104 44,3% 131 0 112 47,7% Nordrhein-Westfalen 1.342 1.319 1.172 134 1.038 389 37,5% 649 1 559 53,9% - Düsseldorf 579 571 513 47 466 177 38,0% 289 1 248 53,2% - Köln 383 376 334 51 283 113 39,9% 170 0 148 52,3% - Westfalen-Lippe 380 372 325 36 289 99 34,3% 190 0 163 56,4% Rheinland-Pfalz 135 133 112 6 106 59 55,7% 47 0 46 43,4% Saarland 62 62 57 0 57 22 38,6% 35 0 34 59,6% Sachsen 164 158 136 11 125 54 43,2% 71 0 65 52,0% Sachsen-Anhalt 45 42 37 7 30 9 30,0% 21 0 20 66,7% Schleswig-Holstein 104 103 91 13 78 32 41,0% 46 0 41 52,6% Thüringen 56 56 45 4 41 15 36,6% 26 0 22 53,7% 5.120 5.043 4.473 485 3.988 1.673 42,0% 2.315 3 2.049 51,4% Bundesgebiet 28 StBK Hessen – KR Nr. 2 (Juli) 2015 6.2 Ergebnisse der Zwischenprüfung 2015 Zahl der Teilnehmer keine Mängel gezeigt Bad Hersfeld 13 Bad Homburg 15 Bad Nauheim Darmstadt I Prüfungsausschuss in 1 Fach Mängel gezeigt in 2 Fächern ReWe u. in 3 Fächern insgesamt StWe u. StWe u. WiSo WiSo ReWe StWe ReWe WiSo 13 0 0 0 0 0 0 0 0 10 0 0 1 2 0 1 1 5 21 16 0 5 0 0 0 0 0 5 23 14 0 0 6 0 1 1 1 9 Darmstadt II 23 14 0 2 2 0 0 4 1 9 Frankfurt I 27 19 2 0 2 0 0 2 2 8 Frankfurt II 26 15 1 2 2 2 2 0 2 11 Frankfurt III 27 20 0 2 3 0 1 0 1 7 Fulda 21 17 0 1 0 3 0 0 0 4 Gießen 24 18 0 2 3 0 0 1 0 6 Hanau 27 19 1 3 0 1 1 0 2 8 Kassel I 26 23 0 0 1 0 0 1 1 3 Kassel II 26 20 0 3 2 1 0 0 0 6 Korbach 13 10 0 3 0 0 0 0 0 3 Limburg 12 10 0 2 0 0 0 0 0 2 Marburg 15 10 2 0 2 0 0 0 1 5 Obertshausen 25 18 0 3 0 0 0 1 3 7 Wetzlar 11 10 0 0 1 0 0 0 0 1 Wiesbaden I 17 7 0 2 2 0 0 6 0 10 Wiesbaden II 17 10 1 2 2 1 0 1 0 7 Gesamt 409 293 7 32 29 10 5 18 15 116 StWe = Steuerwesen; ReWe = Rechnungswesen; WiSo = Wirtschafts- und Sozialkunde StBK Hessen – KR Nr. 2 (Juli) 2015 29