Nachrichtenblatt Nr. 07 vom 15.02.2007
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Nachrichtenblatt Nr. 07 vom 15.02.2007
Seite 2 Amtlicher Teil Donnerstag, den 15. Februar 2007 NOTDIENSTE / BÜRGERSERVICE Polizei 110 Feuerwehr 112 Polizeiinspektion III Mainz Lerchenberg Telefon 0 61 31 / 65 43 10 Notarzt/Rettungsdienst/Krankentransport: Telefon 1 92 22 Abwasser/Kläranlage: Rufbereitschaft: 01 71 / 3 62 87 48 Ärztliche Bereitschaftspraxis für alle Ortsgemeinden (außer Jugenheim) Hubertusweg 8, 55268 Nieder-Olm Telefon Öffnungszeiten: Mo, Di, Do 19 Uhr bis 7 Uhr Mittwoch 14 Uhr bis 7 Uhr Freitag 19 bis Montag 7 Uhr ges. Feiertage: 7 - 7 Uhr 0 61 36 / 1 92 92 DRK Beratungs-und Koordinierungsstelle, Nieder-Olm Seniorenberatung zu ambulanten und stationären Hilfen Telefon 0 61 36 / 33 69 DRK-Sozialstation/Ambulantes Hilfezentrum (AHZ) in Nieder-Olm Häusliche Pflege und hauswirtschaft. Versorgung Telefon Mobile Soziale Dienste: Menü-Service (warm und kalt) Behindertenfahrdienst Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., Regionalverband Rheinhessen Hans-Böckler-Str. 109, 55128 Mainz Telefon (0,12 Euro à Minute) (01 805) 25 25 28 Mobile Soziale Dienste 0 61 36 / 33 68 Entsorgungszentrum Budenheim Schwarzenbergweg, 55257 Budenheim Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 10 bis 17 Uhr und samstags von 8 bis 12 Uhr Menüservice für Zuhause DRK Mainz Telefon Hausnotruf 0 61 31 / 2 69 - 34/35 0 61 31 / 2 69 - 31 Musikschule Verbandsgemeinde Nieder-Olm EWR Bezirksstelle Wörrstadt Mo. bis Do. 9 - 12 Uhr, Di. 14.30 - 19.00 Uhr, Fr. 9.00 - 11.00 Uhr Telefon 0 61 36 / 6 91 35 oder 6 91 39 Ärztliche Notfalldienstzentrale (für Jugenheim) Gewerbepark, Spiesheimer Weg 10 Tel.-Nr. 0 67 32 / 9 40 20 E-mail [email protected] Fax 0 67 32 / 94 02 14 EWR Störungsdienst Worms rund um die Uhr unter Tel. 01 80 / 1 84 88 20 Notruf für misshandelte Kinder 0 61 32 / 7 87 34 00 KV Mainz-Bingen, Telefon Pflegenotruf 01 75 / 157 02 88 Zum Römergrund 5, 55286 Wörrstadt Telefon Finanzamt Mainz-Süd nächtlicher Bereitschaftsdienst der Caritas Sozialstation Bodenheim und der DRK Sozialstation Nieder-Olm von 20.00 -7.00 Uhr 0 67 32 / 30 80 Öffnungszeiten: Mo, Di, Do 18 Uhr bis 7 Uhr Mittwoch 14 Uhr bis 7 Uhr Freitag 18 bis Montag 7 Uhr Zahnärztlicher Notdienst im Kreis Mainz-Land: (0,12 Euro/Min.) Tel. 0 18 05 / 66 61 66 Wochenend-Notfalldienst: von Freitag 15.00 Uhr bis Montag 8.00 Uhr An Feiertagen von 8.00 bis 8.00 Uhr des folgenden Tages Feste Sprechzeiten der Notfalldienstpraxis: freitags 16.00 - 17.00 Uhr samstags und sonntags 10.00 - 11.00 Uhr und 16.00 - 17.00 Uhr Angehörigengruppe für Alzheimerkranke der Kreisverwaltung Mainz-Bingen Ansprechpartnerin: Fr. Best Telefon 0 61 31 / 1 40 21 43 Apotheken-Bereitschaftsdienst – Ansage per Telefon Aus dem Festnetz (0,25 Euro/Min.): Vom Mobiltelefon (0,12 Euro/Min.): 0 90 05 - 25 88 25 0 18 05 - 25 88 25 Pariser Str. 107, Nieder-Olm Telefon 0 61 36 - 76 04 46 Fax 0 61 36 - 76 04 47 e-mail: [email protected] Öffnungszeiten: Mo., Di., Do., Fr. 10-16 Uhr, Mi. 10-12 Uhr Bürgerbüro der VG Nieder-Olm: Telefon Die Gruppe trifft sich jeden Montag ab 19.00 Uhr in Nieder-Olm im Camarahaus Kontakt: 0 61 30 / 94 54 83 10 - 22 Uhr; Do. 7 - 8 Uhr und 14 - 22 Uhr; Sa., So. und Feiertag 9 - 20 Uhr. Fällt der Feiertag auf einen Montag, ist das Bad geschlossen und die Sauna geöffnet. Tel.: 64 62. Störungsdienst Gasversorgung Freibad: geschlossen Sauna: Mo. 14 - 22 Uhr, Di. - Fr. 10 - 22 Uhr, Thüga Rheinhessen-Pfalz, Nieder-Olm Telefon 0 800 / 08 37 111 Gemeindebüchereien: Öffnungszeiten Essenheim: Do. 16.00 bis 18.15 Uhr, Fr. 15.00 - 17.30 Uhr Mo 10 - 12 Uhr, Di 16 - 18 Uhr, Do 16 - 18 Uhr Sa. 15 - 16.30 Uhr Nieder-Olm: Mo. 17 - 19 Uhr, Mi. 15 - 18 Uhr, Do. 10 - 11 Uhr und 16 - 19 Uhr, Tel. 760243. Stadecken-Elsheim: Mo. 17.30 - 19.00 Uhr und Do. 16.00 - 17.30 Uhr. Gleichstellungsbeauftragte der VG Nieder-Olm, Sprechzeit dienstags von 0 61 31 / 12 76 88 Caritasberatungszentrum Bodenheim Am Reichsritterstift 3, 55294 Bodenheim Telefon 0 61 35 / 70 28 53, Fax 0 61 35 / 70 28 49 Angebote in Nieder-Olm /Camarahaus: - Internationales Frauenfrühstück Mo. 10-12 Uhr - Schwangeren- und Frauenberatung, Di. 9-11 Uhr Sprechstunde Termine nach Vereinbarung - Lebens- und Sozialberatung/ Gesundheitsorientierte Beratung Do. 9-11 Uhr Sprechstunde Termine nach Vereinbarung 16 - 19 Uhr in Zimmer 301. Um Wartezeiten zu vermeiden, wird um telef. Terminvereinbarung unter Telefon während der Sprechzeit gebeten. 0 61 36 / 6 92 60 Ludwig-Eckes-Halle, Öffnungszeiten: Mo 18 - 21 Uhr, Di 14.30 - 18.30 Uhr, Mi ab 20 Uhr (offener Spieltag), Do 16 - 20 Uhr, Fr 18 - 21 Uhr 0 61 44 / 70 21, 01 71 / 585 76 33 Kinderbetreuung in Notsituationen Telefon Telefon Selbsthilfevereinigung für Stomaträger und Darmkrebserkrankte; Treffen: jeden 3. Donnerstag im Monat ab 15 Uhr, Haus der Vereine, Maria-Montessori-Straße Info: Reuter, Tel. 0 61 36 / 20 35, Fax 0 61 36 / 76 04 99 Deutscher Kinderschutzbund Nieder-Olm Maria-Montessori-Str. 6, 55268 Nieder-Olm Öffnungszeiten: Kinderpark Mo 9-11 Uhr, Di-Fr 9-12 Uhr, Sprechzeiten der Ehe-, Lebens- und Familienberatungsstelle nach tel. Anmeldung unter 01 70 / 7 18 96 47 Kleiderkammer (im Keller des Camarahauses) Öffnungszeiten: Selbsthilfegruppe trifft sich jeden 1. Dienstag im Monat um 19 Uhr im Deutschen Roten Kreuz, 1. Stock, Alfred-Delp-Str. 2, Info: Frau Kolb, Tel. 0 61 30 / 69 03 Pariser Straße 110, 55268 Nieder-Olm Telefon 0 61 36 / 6 91 33 Seniorentagesstätte Nieder-Olm Öffnungszeiten: Bund der Ruhestandsbeamten, Rentner u. Hinterbliebenen, Kreisverband Mainz-Alzey Vors. Lore Hartmann Telefon 0 61 31 / 4 50 49 Fax 0 61 31 / 46 98 61 0 67 21 / 18 13 86 SPAZ gGmbH Sozial-, Schulden- und Insolvenzberatung Sprechzeiten: 8.30 - 10.00 Uhr jeden 1. Dienstag im Monat in Zimmer 234 im Rathaus der Verbandsgemeinde Nieder-Olm Verband der Kriegs- u. Wehrdienstopfer, Behinderten und Rentner Deutschland e.V.; Ortsverband Ober-Olm/ Klein-Winternheim und Nieder-Olm Vorsitzender Heribert Schmitt Telefon 0 61 36 / 8 73 33 Fax 0 40 / 36 03 01 63 35 Kompostwerk Essenheim 0 61 32 / 79 04 70 Kontaktschutzmann: 0 61 36 / 13 14 Seniorenbetreuung der Verbandsgemeinde Nieder-Olm: VdK Mo 9.00 - 11.00 Uhr u. jeden 1. Montag im Monat 16 - 19 Uhr (außer in den Schulferien). Telefon Diabetiker-Selbsthilfegruppe Nieder-Olm und Umgebung Hilfen und Beratung bei (vermuteten) Impfschäden Infos: 06 71 / 4 45 15 Internet: www.impfschutzverband.de Sprechzeiten: nach vorheriger telefonischer Vereinbarung Frau Wenglein: Telefon Caritas-Sozialstation Bodenh./Nd.-Olm: Deutsche ILCO e. V. Schutzverband für Impfgeschädigte e. V. Kontakt- und Beratungsstelle für Rheinland-Pfalz Sozialpsychiatrischer Dienst der Kreisverwaltung Mainz-Bingen Kanalreinigung 0 61 35 / 24 68 0 61 36 / 6 92 03 0 61 36 / 6 92 10 Seniorenverband BRH 0 61 32 / 7 87 34 12 Jugendhaus Nieder-Olm, Telefon Do. von 14 - 16.15 Uhr, Rathaus, Nd.-Olm, Zi.229, 2. Stock. Telefon Fax: E-Mail: [email protected] Mo., Mi. v. 15 bis 18 Uhr Pfarrgasse, Nieder-Olm. Jugendamt der Kreisverwaltung Mainz-Bingen Frau Esswein: Telefon Sa., So. u. Feiertag 9 - 20 Uhr. Sprechzeiten des Schiedsmannes: Do. 16 bis 18 Uhr. Busverkehr: ORN Kundencenter Mainz, Pariser Str. 110, 55268 Nieder-Olm, Telefon 0 61 36 / 9 22 28 - 0 Telefax 0 61 36 / 9 22 28 - 7 Öffnungszeiten: Mo. bis Do. von 9 bis 12.30 Uhr u.v. 14.00 bis 16.30 Uhr. Fr von 9 bis 13.00 Uhr. Rheinhessen-Bad Nieder-Olm Öffnungszeiten: Hallenbad: Mo geschlossen, Di., Mi., Fr. 7 - 8 Uhr und Zornheim: Di. 18 bis 19 Uhr und 0 61 36 / 69 222 Psychosoziale Beratung und Suchtberatung Reling Freundeskreis Nieder-Olm Suchtkrankenhilfe Rheinhessen e.V. Klein-Winternheim, Mediathek Bildungs- und Bewerbungstreff Lernen Fördern Mo. u. Do. 8.30 - 16.00 Uhr, Di. 8.30 - 19.00 Uhr, Mi. 8.30 - 12.30 Uhr, Fr. 7.00 - 12.30 Uhr Sa. 9.30 - 11.30 Uhr Telefon Telefon: 06131/552-0 (Fax: 06131/552-25272) Öffnungszeiten des Service-Centers: Mo. – Mi. 8.00 Uhr – 17.00 Uhr, Do. 8.00 Uhr – 18.00 Uhr Fr. 8.00 Uhr – 13.00 Uhr Internet: www.finanzamt-mainz-sued.de E-Mail: [email protected] Info-Hotline der Finanzämter: 01 80 / 3 757 400* (* 9 Cent/Minute via dtms) Mo. – Fr.: 8.00 Uhr – 18.00 Uhr Klein-Winternheim, Ober-Olm, Mz.-Marienborn, Bläsius, PK 0 61 36 / 99 42 13 Stad.-Elsheim, Essenheim u. Jugenheim, Felchner, PK 0 61 36 / 23 79 Nd.-Olm, Zornheim, Sörgenloch, Wagner, POK, nach telefonischer Vereinbarung Telefon 0 61 36 / 6 92 21 Wasserversorgung Rheinhessen GmbH Entstörungsdienst: Telefon außerhalb der Dienstzeit Rufweiterschaltung. (06135) 6500 Wertstoffhof/Grünschnitte Nieder-Olm Öffnungszeiten: Winterzeit: 1. 11. - 31. 3. Di. u. Fr. von 12 - 17, Sa. von 10 - 17 Uhr Sommerzeit: 1. 4. - 31. 10. Di. u. Fr. 13 - 18, Sa. von 10. - 17.30 Uhr Donnerstag, den 15. Februar 2007 VG Nieder-Olm Sprechzeiten der Verbandsgemeindeverwaltung: Mo., Di., Do. 8.30 bis 12.30 Uhr, Di. auch 14.00 bis 19.00 Uhr, Fr. 7.00 - 12.30 Uhr, Tel. (0 61 36) 6 90, Fax (0 61 36) 6 92 10 Internet: www.vg-nieder-olm.de. e-mail: [email protected] Bürgerbüro: Mo. u. Do. 8.30 - 16.00 Uhr, Di. 8.30 - 19.00 Uhr, Mi. 8.30 - 12.30 Uhr, Fr. 7.00 - 12.30 Uhr Sa. 9.30 - 11.30 Uhr -Tel. 0 61 36 / 69 222 Einladung Hiermit lade ich Sie zu einer öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung ein. Gremien: Werksausschuss der Verbandsgemeinde Nieder-Olm Sitzungstermin: Donnerstag, 22.02.2007, 18.00 Uhr Ort: Rathaus, Pariser Str. 110, Nieder-Olm Raum: Sitzungszimmer I Tagesordnung: A. Nichtöffentlicher Teil: Beratung und Entscheidung über die öffentliche Behandlung der unter Teil B aufgeführten Tagesordnungspunkte. B. Öffentlicher Teil: 1. Information: Neuorganisation Abwasserzweckverband Untere Selz 2. Information: Zweckverband Abwassertechnik Rheinhessen 3. Information: Klärschlammbehandlung beim Abwasserzweckverband Untere Selz 4. Entwässerung des Baugebietes „In den Acht Morgen“ Stadecken-Elsheim 5. Vorstellung des Ergebnisses der Untersuchung der Kanäle in der Ortsgemeinde Jugenheim 6. Verschiedenes Mit freundlichen Grüßen Erwin Malkmus 1. Beigeordneter Öffnungszeiten an Fastnacht Am Donnerstag vor dem Fastnachtswochenende, 15. Februar, entfällt der Dienstleistungsabend in der Kreisverwaltung Mainz-Bingen. Am Freitag, 16. Februar ist ganz normal geöffnet, Rosenmontag bleibt die Kreisverwaltung, wie auch die Außenstellen in Bingen, Mainz und Oppenheim geschlossen. Geöffnet ist wieder am Fastnachtsdienstag, allerdings gilt hier eine großzügige Urlaubsregelung. Bei wichtigen und dringenden Angelegenheiten empfiehlt es sich deshalb, zuvor einen Termin mit dem zuständigen Mitarbeiter zu vereinbaren. Kreisverwaltung Mainz-Bingen Öffnungszeiten des Finanzamts Mainz-Süd Am Rosenmontag und Fastnachtsdienstag bleibt das Finanzamt Mainz-Süd geschlossen. Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung. Finanzamt Mainz-Süd - Der Vorsteher – i. V. Werner Kolb Anmeldung von so genannten „Kann-Kindern“ für das Schuljahr 2007/08 Kinder, die nach dem 30.06.2001 geboren sind und für das kommende Schuljahr somit nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen werden, wenn aufgrund ihrer Entwicklung zu erwarten ist, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen werden. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter im Benehmen mit der Schulärztin oder dem Schularzt. Zur Entscheidungsfindung soll mit Zustimmung der Eltern die Kindertagesstätte einbezogen werden. Amtlicher Teil Bei einer offensichtlichen Behinderung des anzumeldenden Kindes bitten wir die Erziehungsberechtigten, den/die Schulleiter/in zu informieren. Die Anmeldung kann auch direkt bei der zuständigen Sonderschule erfolgen bzw. kann auf Wunsch der Eltern ein Antrag auf integrative Einschulung/Integrationsantrag gestellt werden. Bei der Anmeldung ist es unbedingt erforderlich, das Kind mitzubringen, wir bitten Sie, die Geburtsurkunde oder das Stammbuch und auch einen Nachweis über den Besuch des Kindergartens vorzulegen. Anmeldetermine: Grundschule Essenheim Donnerstag, 22. Februar 2007 14.00 – 17.00 Uhr Grundschule Nieder-Olm Donnerstag, 15. Februar 2007 08.00 – 13.00 Uhr Grundschule Ober-Olm Mittwoch, 28. Februar 2007 08.00 – 13.00 Uhr 17.00 – 19.00 Uhr Grundschule Stadecken-Elsheim (für alle Schulanfänger aus Jugenheim und Stadecken-Elsheim) Montag, 26. Februar 2007 08.00 – 11.00 Uhr Nieder-Olm, 13. Februar 2007 Ralph Spiegler Bürgermeister Veröffentlichung einer Widmungsverfügung Gemäß § 68 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz veröffentlicht die Verbandsgemeinde Nieder-Olm nachstehend namens und im Auftrag der Stadt Nieder-Olm folgende Widmungsverfügung: Widmungsverfügung Aufgrund des § 3 Nr.3 i.V.m. § 36 des Landesstraßengesetzes für das Land Rheinland-Pfalz (LStrG-Rp) und des Beschlusses des Stadtrates Nieder-Olm vom 08.02.2007 werden die nachfolgend aufgeführten Straßen, Wege und Plätze in der Ortslage Nieder-Olm mit Wirkung vom 16.02.2007 als Gemeindestraßen dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Die Widmung erstreckt sich auf folgende Flurstücke: An der Steinkaut / Im Kalkofen Flur 16 Parzellen 169/12, 169/16, 178/25 169/13, 178/26 Ein Plan, aus dem die Lage der gewidmeten Flächen ersichtlich ist, liegt während der Dienststunden im Zimmer 216 der Verbandsgemeindeverwaltung zur Einsichtnahme aus. Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Nieder-Olm, Pariser Str. 110, 55268 Nieder-Olm, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist nur dann gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist eingegangen ist. Nieder-Olm, 12. Februar 2007 Spiegler Bürgermeister Rathaus und Kindertagesstätten geschlossen Aufgrund der traditionellen Rathausstürmung am Fastnachtsdonnerstag, 15. Februar sind die Verbandsgemeindeverwaltung Nieder-Olm sowie das Bürgerbüro an diesem Tag ab 12.30 Uhr geschlossen. Am Rosenmontag sowie am darauf folgenden Dienstag bleiben neben dem Rathaus der Verbandsgemeinde Nieder-Olm zusätzlich auch die NiederOlmer Kindertagesstätten geschlossen. Ab Aschermittwoch, 21. Februar 2007 sind die Einrichtung der Verbandsgemeinde Nie-der-Olm dann wieder wie gewohnt geöffnet. Nieder-Olm, 13. Februar 2007 Ralph Spiegler Bürgermeister Seite 3 Essenheim 55270 Essenheim, Hauptstraße 2 Tel. 0 61 36 / 8 82 25, Fax 0 61 36 / 8 88 04 Ortsbürgermeister Hans-Erich Blodt Bürozeiten: (Frau Heinze) Mo. u. Mi. 8.00 - 10.00 Uhr Di. u. Do. 16.30 - 19.00 Uhr Sprechzeiten Ortsbürgermeister: Di. u. Do. 17.00 - 19.00 Uhr Seniorenvertreterin: Elsa Schmahl, Telefon: 0 61 36 / 8 74 36 e-mail: [email protected] Rathaus an Fastnacht geschlossen Das Rathaus der Ortsgemeinde Essenheim ist in der Zeit vom 15. bis einschließlich 21. Februar geschlossen. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Verbandsgemeindeverwaltung in NiederOlm (Öffnungszeiten siehe VG Nieder-Olm). Essenheim, 13. Februar 2007 Hans-Erich Blodt Ortsbürgermeister Jugenheim 55270 Jugenheim, Schulstraße 3 Tel. 0 61 30 / 14 88, Fax 0 61 30 / 78 53 / 94 59 26 E-Mail: [email protected] Ortsbürgermeister Herbert Petri Bürozeiten: (Monika Geis) Mo., Do., 18.00 - 19.30 Uhr, Di., Fr. 10.00 - 11.30 Uhr Sprechzeiten Ortsbürgermeister: Mo., Do. 18.00 - 19.30 Uhr Seniorenvertreter: Dieter Schilling, Telefon: 0 61 30 / 83 21 Hermann Axt, Telefon: 0 61 30 / 14 13 Internet: www.jugenheim-rheinhessen.de Gemeindeverwaltung geschlossen Wegen der Fastnacht bleibt die Gemeindeverwaltung am Donnerstag, 15. Februar, sowie Montag und Dienstag, 19./20. Februar 2007, geschlossen. Am Freitag, dem 16. Februar sowie ab Donnerstag, 22. Februar, sind wir zu den gewohnten Zeiten wieder für Sie da. Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung. Jugenheim, 13. Februar 2007 Herbert Petri Ortsbürgermeister Klein-Winternheim 55270 Klein-Winternheim, Hauptstraße 6 Tel. 0 61 36 / 99 42 - 0, Fax 0 61 36 / 99 42 - 24 Ortsbürgermeisterin Ute Granold Bürozeiten: (Fr. Holzhauser/Fr. Silz) Mo. 9.30 - 11.30 Uhr, Di. 17.00 - 19.00 Uhr Fr. 16.00 - 17.30 Uhr Sprechzeiten Ortsbürgermeisterin: Di. 17.30 - 19.00 Uhr, Fr. 16.00 - 17.30 Uhr und nach Vereinbarung Seniorenvertreter: Rosemarie Becker, Telefon: 0 61 36 / 8 78 57 Peter Mühlenbeck, Telefon: 0 61 36 / 8 57 07 [email protected] Öffnungszeiten während der Fastnachtstage Anlässlich der Fastnachtstage ist die Gemeindeverwaltung vom 16. Februar bis einschließlich 20. Februar 2007 und die Mediathek am 19. und 20. Februar 2007 geschlossen. Wir bitten um Kenntnisnahme. Klein-Winternheim, 13. Februar 2007 Ute Granold Ortsbürgermeisterin Seite 4 Amtlicher Teil Donnerstag, den 15. Februar 2007 Satzung der Stadt Nieder-Olm über die Höhe des Ablösebetrages bei Nichtherstellung von Kfz-Stellplätzen (Stellplatzablösesatzung) Aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. 01. 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. 03. 2006 (GVBl. S. 57) und des § 47 Abs. 4 und 5 der Landesbauordnung für Rheinland-Pfalz (LBauO) vom 24. 11. 1998 (GVBl. S. 365), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. 09. 2005 (GVBl. S. 387), hat der Stadtrat der Stadt Nieder-Olm am 21.12.2006 beschlossen: §1 Die Stadt stimmt dem Antrag des Bauherrn zur Ablösung der Verpflichtung, notwendige Kfz-Stellplätze zu errichten, durch Zahlung eines Geldbetrages (Ablösebetrages) zu, wenn er diese Verpflichtung weder auf seinem Grundstück, noch auf einem Grundstück in zumutbarer Entfernung mit öffentlich-rechtlicher Sicherung errichten kann. (1) Die Anzahl der notwendigen Kfz-Stellplätze für ein Bauvorhaben bemisst sich nach der in Ziffer 2 der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums der Finanzen vom 24. 07. 2000 (MinBl. S. 231) über die Zahl, Größe und Beschaffenheit der Stellplätze für Kfz genannten Anlage über die Richtzahlen für die Ermittlung des Stellplatzbedarfs. (2) Die Höhe des vom Bauherrn zu zahlenden, einmaligen Ablösebetrages beträgt 6.100,00 Euro je Kfz-Stellplatz. §2 Über die Zustimmung der Stadt Nieder-Olm und die Verpflichtung des Bauherrn zur Zah-lung des Ablösebetrages ist ein öffentlichrechtlicher Vertrag nach Maßgabe dieser Sat-zung abzuschließen. Für die sich aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet. (1) Der Vertrag steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass die beantragte Bauge-nehmigung erteilt wird. (2) Die Unwirksamkeit einer Vertragsklausel berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Vertragsteile. (3) Der Bauherr verpflichtet sich für den Fall der Veräußerung des Baugrundstücks, die ihm nach diesem Vertrag obliegenden Verpflichtungen auf seinen Rechtsnachfolger zu übertragen. Unterlässt er dies, bleiben seine Verpflichtungen aus dem Vertrag bestehen, weiter-gehende Ansprüche bleiben unberührt. Entsprechendes gilt bei einem Wechsel der Bauherrschaft. §3 Der Ablösebetrag darf seitens der Stadt Nieder-Olm nur für folgende Zwecke verwendet werden: 1. zur Herstellung öffentlicher Parkeinrichtungen an geeigneter Stelle, 2. für die Instandhaltung und Modernisierung öffentlicher Parkeinrichtungen, 3. zum Ausbau und zur Instandhaltung von P + R Anlagen, 4. für die Einrichtung von Parkleitsystemen und andere Maßnahmen zur Verringerung des Parksuchverkehrs, 5. für bauliche oder andere Maßnahmen zur Herstellung und Verbesserung der Verbin-dungen zwischen Parkeinrichtungen und Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs. §4 Der Ablösebetrag ist mit Erteilung der Baugenehmigung fällig. Der Geldbetrag wird als Spareinlage mit gesetzlicher Kündigungsfrist angelegt. (1) Bis zur Fälligkeit des Ablösebetrages leistet der Bauherr Sicherheit durch Hinterlegung einer unbefristeten selbstschuldnerischen Bürgschaft unter Verzicht auf Anfechtung und Aufrechnung an die Verbandsgemeinde Nieder-Olm in Höhe des Ablösebetrages. (2) Wird von der erteilten Baugenehmigung kein Gebrauch gemacht, besteht ein Anspruch auf Herausgabe der hinterlegten Bankbürgschaft. §5 Sollte der Bauherr vor der Verwendung des Geldbetrages für eine Maßnahme nach § 3 Nr.1-5 in der Lage sein, selbst auf seinem Grundstück oder fremdem Grundstück in vertretbarer Entfernung die fehlenden oder einen Teil der fehlenden Parkmöglichkeiten nachzuweisen, so ist er von der Ablöseverpflichtung zu entlassen. (1) Voraussetzung ist, dass die vom Bauherrn geschaffenen Kfz-Stellplätze nicht städte-baulichen oder sonstigen Entwicklungsbelangen der Gemeinde zuwider laufen und diese Parkplätze auch tatsächlich als solche genutzt werden können. (2) Ein von der Stadt zurückzuzahlender Betrag wird einschließlich erwirtschafteter Zinsen zurückgezahlt. (3) Die Vorschriften über die Verjährung des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs bleiben hiervon unberührt. §6 Die räumliche Abgrenzung dieser Satzung nach der Anlage 1, die Bestandteil dieser Satzung ist, ergibt sich aus dem Lageplan (M: 1 : 4.000), der von der schwarz umrandeten Begrenzungslinie umschlossen ist. §7 Die Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Die Satzung vom 15.11.1996 wird zum 15.02.2006 inklusive der 1. Änderung aufgehoben. Nieder-Olm, 12. Februar 2007 Reinhard Küchenmeister, Stadtbürgermeister Hinweis: § 24 Abs. 6 GemO (6) Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Bei der Bekanntmachung der Satzung ist auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hinzuweisen. Donnerstag, den 15. Februar 2007 Amtlicher Teil Seite 5 Nieder-Olm Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Sörgenloch für das Haushaltsjahr 2007 Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff GemO für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) in der jeweils geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Mainz-Bingen - als Aufsichtsbehörde - vom 15.01.2007 hiermit bekannt gemacht wird: § 1 Gesamtbetrag der Einnahmen und Ausgaben Der Haushaltsplan wird für das Haushaltsjahr 2007 im Verwaltungshaushalt in Einnahmen auf in Ausgaben auf 967.190,00 € 967.190,00 € im Vermögenshaushalt in Einnahmen auf in Ausgaben auf 179.920,00 € 179.920,00 € festgesetzt. §2 Gesamtbetrag der Kredite 0,00 € 0,00 € Der Gesamtbetrag der Kredite wird festgesetzt auf Nachrichtlich: Umschuldung §3 Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf festgesetzt. 0,00 € §4 Kassenkredite Kassenkredite werden nicht veranschlagt. §5 Steuersätze Die Hebesätze der Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: - Grundsteuer A - Grundsteuer B - Gewerbesteuer nach Ertrag 270 v. H. 320 v. H. 350 v. H. §6 Gebühren 1. Die Weinbergshut wird zu 100 % umgelegt (pro 50 m2 - 0,21 €) 2. Die Wegebaubeiträge betragen (pro 50 m2 - 0,00 €) 3. Die Hundesteuer beträgt für den ersten Hund den zweiten Hund jeden weiteren Hund das Halten eines Kampfhundes für den zweiten Kampfhund und für jeden weiteren Kampfhund 34,00 46,00 68,00 267,00 369,00 531,00 € € € € € € Hinweis: Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 16.02.2007 bis 27.02.2007 von 8.30 Uhr - 16.00 Uhr, Freitag bis 12.30 Uhr im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Nieder-Olm, Pariser Straße 110, Zimmer 210, während der Dienststunden öffentlich aus. Sörgenloch, den 29. Januar 2007 Helmut Krämer Ortsbürgermeister § 24 Abs. 6 GemO (6) Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss bean-standet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Bei der Bekanntmachung der Satzung ist auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hinzuweisen. 55268 Nieder-Olm, Pariser Straße 110 Tel. 0 61 36 / 6 92 18 und 6 92 16 Fax: 0 61 36 / 6 92 17 [email protected] www.nieder-olm.de Stadtbürgermeister Reinhard Küchenmeister Bürozeiten (F. Ettlich / Fr. Fitzi) Mo. – Fr. 9.00 – 12.00 Uhr Sprechzeiten Stadtbürgermeister Montag: 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr offene Sprechstunde 18.00 Uhr bis 18.30 Uhr nach Terminvereinbarung Tel. 0 61 36 - 69 218 / 216 Bitte benutzen Sie den Hintereingang des Rathauses. 1. Beigeordneter Herbert Reuter (Bauen, Verkehr, Kultur, Vereine) Di. 9.00 – 12.00 Uhr Beigeordneter Gerhard Lenzen (Jugend, Soziales, Senioren und Sport, Sportvereine) Donnerstag 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr nach Terminvereinbarung Tel. 0 61 36 - 69 218 / 216 Beigeordneter Gerhard Mann (Umwelt, Natur, Landwirtschaft, Ortsverschönerung, Ludwig-Eckes-Halle, ausl. Mitbürger/innen) Mi. 10.00 – 12.00 Uhr Seniorenvertreter: Giuseppe Ceresa, Tel. 0 61 36 / 67 87 Renate Haink, Tel. 0 61 36 / 4 41 38 Jörg Illing, Tel. 0 61 36 / 92 42 17 Jugendvertreter: Anna-Lisa Knierim, Tel. 0 61 36 / 38 00 Marissa Schultheis, Tel. 0 61 36 / 56 07 Simon Schatz, Tel. 0 61 36 / 71 94 Öffnungszeiten während der Fastnachtstage An Rosenmontag und Fastnachtsdienstag, 19. und 20. Februar 2007, ist das Büro der Stadt NiederOlm geschlossen. Die Sprechstunden des Stadtbürgermeisters und des 1. Beigeordneten finden in dieser Woche nicht statt. Die Stadtbücherei bleibt an Rosenmontag geschlossen. Nieder-Olm, 12. Februar 2007 Reinhard Küchenmeister, Stadtbürgermeister Seniorentreff Am Rosenmontag, dem 19. Februar 2007, fällt das Seniorentreffen der Stadt Nieder-Olm aus. Nieder-Olm, den 12. Februar 2007 Gerhard Lenzen, Beigeordneter Ortsübliche Bekanntmachung... ...über die öffentliche Bekanntgabe der Bestimmung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen in der Gemeinde Nieder-Olm. In der Gemarkung Nieder-Olm, Neubaugebiet „Weinberg II, 2.BA“, wurden die Flurstücksgrenzen auf Antrag der Stadt Nieder-Olm bestimmt und abgemarkt. Betroffen sind die Flurstücke Flur 7 Flurstücke 478 (Rheinhessenblick), 479, 492 (Weinbergstraße), 493 (Weinbergstraße), 496/1, 497/1, 498/1, 499/1 und 505 (Am Sonnenhof) Als Anlieger sind folgende Flurstücke betroffen : für die Stadt Nieder-Olm Flur 7 Flurstücke 258/1, 478, 479, 483, 484, 492, 493, 496/1, 497/1, 498/1, 499/1, 505, 507, 508, 511, 521, 522, 523 Flur 9 Flurstücke 10/3, 10/4, 15/34 Flur 24 Flurstück 114 private Anlieger Flur 7 Flurstücke 473, 474/1, 474/3, 474/4, 475/2, 476, 477, 480, 481, 482, 485, 486/1, 486/2, 487, 488, 489, 490/1, 490/2, 490/3, 494, 495/1, 495/2, 496/2, 497/2, 498/2, 499/2, 500, 501, 502, 503/1,503/2, 504/1, 504/2, 506, 509, 510/1, 510/2, 512, 513, 514, 515, 516, 517, 518, 519, 520 Seite 6 Amtlicher Teil Über die Bestimmung und Abmarkung der Flurstücksgrenzen wurde am Dienstag, dem 30. Januar 2007 zwischen 10.00 und 12.00 Uhr MEZ, vor Ort ein Grenztermin durchgeführt. Gemäß § 17 Abs. 3 Satz 3 des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) vom 20. Dezember 2000 (GVBl. S. 572, BS 219-1) werden den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten der Flurstücke, die im Grenztermin nicht anwesend waren, die Verwaltungsentscheidungen öffentlich bekannt gegeben. Der verfügende Teil der im Grenztermin angefertigten Grenzniederschrift hat folgenden Wortlaut: „Entscheidung der öffentlichen Vermessungsstelle Die bestehenden bereits festgestellten Flurstücksgrenzen werden entsprechend dem Ergebnis der Grenzermittlung, wie in der Skizze (zur Grenzniederschrift) dargestellt, wiederhergestellt. Abmarkung der Grenzpunkte Die Grenzpunkte wurden auf der Grundlage der Entscheidung - wie in der Skizze (zur Grenzniederschrift) dargestellt - abgemarkt.“ Die Grenzniederschrift ist in der Zeit vom 19.02.2007 bis zum 02.03.2007 bei der Stadtverwaltung NiederOlm, Pariser Str. 102, Zimmer 223 (Frau Horn) ausgelegt und kann während der Dienststunden eingesehen werden. Zur gleichen Zeit ist ein weiteres Exemplar im Vermessungsbüro Dipl.-Ing. Rudolf Goebel, Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, in Welgesheim ausgelegt und kann auch hier nach Terminabsprache eingesehen werden. Die Verwaltungsentscheidung gilt nach § 1 Abs. 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes vom 23. Dezember 1976 (GVBl. S. 308, BS 2010-3) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit § 41 Abs. 4 Satz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes nach Ablauf von zwei Wochen nach dieser ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben. Rechtsbehelfsbelehrung : Gegen die genannte Verwaltungsentscheidung kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der öffentlichen Vermessungsstelle, Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Rudolf Goebel, Obergase 13, Welgesheim, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Vermessungsbüro Dipl.-Ing. Rudolf Goebel Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Obergasse 13 55576 Welgesheim Tel. 06701/911141 Fax 06701/911146 Veröffentlichung einer Widmungsverfügung Gemäß § 68 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz veröffentlicht die Verbandsgemeinde Nieder-Olm nachstehend namens und im Auftrag der Stadt Nieder-Olm folgende Widmungsverfügung: Widmungsverfügung Aufgrund des § 3 Nr.3 i.V.m. § 36 des Landesstraßengesetzes für das Land Rheinland-Pfalz (LStrG-Rp) und des Beschlusses des Stadtrates Nieder-Olm vom 08.02.2007 werden die nachfolgend aufgeführten Straßen, Wege und Plätze in der Ortslage Nieder-Olm mit Wirkung vom 16.02.2007 als Gemeindestraßen dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Die Widmung erstreckt sich auf folgende Flurstücke: An der Steinkaut / Im Kalkofen Flur 16 Parzellen 169/12, 169/16, 178/25 169/13, 178/26 Ein Plan, aus dem die Lage der gewidmeten Flächen ersichtlich ist, liegt während der Dienststunden im Zimmer 216 der Verbandsgemeindeverwaltung zur Einsichtnahme aus. Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Nieder-Olm, Pariser Str. 110, 55268 Nieder-Olm, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist nur dann gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist eingegangen ist. Nieder-Olm, 12. Februar 2007 Spiegler Bürgermeister Donnerstag, den 15. Februar 2007 Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Zornheim für das Haushaltsjahr 2007 vom 26.01.2007 Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff GemO für Rheinland-Pfalz in der jeweils geltenden Fassung (GVBl. S. 153), folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Mainz-Bingen - als Aufsichtsbehörde - vom 16.01.2007 hiermit bekannt gemacht wird: § 1 Gesamtbetrag der Einnahmen und Ausgaben Der Haushaltsplan wird für das Haushaltsjahr 2007 im Verwaltungshaushalt in Einnahmen auf in Ausgaben auf 2.395.620,00 € 2.395.620,00 € im Vermögenshaushalt in Einnahmen auf in Ausgaben auf 3.141.520,00 € 3.141.520,00 € festgesetzt. § 2 Gesamtbetrag der Kredite Der Gesamtbetrag der Kredite wird festgesetzt auf Nachrichtlich: Umschuldung 1.287.900,00 € 0,00 € § 3 Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf festgesetzt. 52.460,00 € § 4 Kassenkredite Kassenkredite werden nicht veranschlagt. §5 Steuersätze Die Hebesätze der Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: - Grundsteuer A - Grundsteuer B - Gewerbesteuer nach Ertrag 270 v. H. 320 v. H. 350 v. H. §6 Gebühren 1. Die Weinbergshut wird zu 100 % umgelegt (pro 50 m² - 0,25€) 2. Die Wegebaubeiträge betragen (pro 50 m² - 0,00€) 3. Die Hundesteuer beträgt für den ersten Hund den zweiten Hund jeden weiteren Hund das Halten eines Kampfhundes für den zweiten Kampfhund und für jeden weiteren Kampfhund 30,00 42,00 54,00 243,00 342,00 441,00 € € € € € € Hinweis: Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 16.02.2007 bis 27.02.2007 von 8.30 Uhr - 16.00 Uhr, Freitag bis 12.30 Uhr im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Nieder-Olm, Pariser Straße 110, Zimmer 211, während der Dienststunden öffentlich aus. Zornheim, 13. Februar 2007 Dr. Werner Dahmen Ortsbürgermeister § 24 Abs. 6 GemO (6) Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Bei der Bekanntmachung der Satzung ist auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hinzuweisen. Donnerstag, den 15. Februar 2007 Ober-Olm 55270 Ober-Olm, Kirchgasse 7 (zurzeit Provisorium gegenüber im Schulkeller) Tel. 0 61 36 / 80 40 (nur während der Öffnungszeiten des Gemeindebüros) Fax 0 61 36 / 8 90 50 Internet: www.Ober-Olm.de Gemeindebüro: E-Mail: Gemeindebü[email protected] Öffnungszeiten: Montag und Freitag 17.00 – 18.30 Uhr Manuela Steffen E-Mail: [email protected] Vertretung: Margit Schmitt E-Mail: [email protected] Dienstag 10.30 - 12.30 Uhr Uta-Maria Schmidt E-Mail: [email protected] Ortsbürgermeister Heribert Schmitt Sprechzeiten Ortsbürgermeister: Montag und Freitag 17.00 bis 18.30 Uhr Nach telefonischer Vereinbarung: Dienstag und Mittwoch 18.00 – 19.00 Uhr Sonst jederzeit erreichbar unter Tel. 0 61 36 / 8 73 33 E-Mail: [email protected] [email protected] 1. Beigeordneter Winfried Labenz (Geschäftsbereich: Bauangelegenheiten) Tel. 0 61 36 / 8 78 61 E-Mail: [email protected] Beigeordnete Renate Wiedenhöft (Geschäftsbereich: Umwelt, Verkehr und Ortsverschönerung, Einteilung der Gemeindearbeiter, Verwaltung des Friedhofes und der Ulmenhalle) Tel. 0 61 36 / 8 98 61 E-Mail: Renate.Wiedenhö[email protected] Beigeordneter Patrick Mutschke Tel. 0 61 36 / 8 71 83 E-Mail: [email protected] Sörgenloch 55270 Sörgenloch, Place de Ludes 10 Telefon 0 61 36 / 22 34 Fax 0 61 36 / 7 62 38 55 Ortsbürgermeister Helmut Krämer Bürozeiten: (Fr. Kessel) Mo. 17.00 - 19.00 Uhr Di. bis Do. 10.00 - 12.00 Uhr Sprechstunde des Ortsbürgermeisters: Mo. 17.00 - 19.00 Uhr Amtlicher Teil Seniorenvertreter: Karl Gmach, Telefon: 0 61 36 / 26 53 Rudolf Schlösser, Telefon: 0 61 36 / 28 05 Jugendraumvertreter: Peter Beck und Kai Wolf e-mail: [email protected] Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Sörgenloch für das Haushaltsjahr 2007 Siehe Seite 5 Einladung Hiermit lade ich Sie zu einer nichtöffentlichen Sitzung ein. Gremien: Haupt- und Finanz- sowie Bauausschuss der Ortsgemeinde Sörgenloch Sitzungstermin: Freitag, 23. Februar 2007, 20.00 Uhr Ort: Rathaus, Place de Ludes 10 Raum: Ratssaal, 1. OG Tagesordnung: Nichtöffentlicher Teil: 1. 1. Nachtrag zum Haushaltsplan 2007 2. Beschriftung Rathaus 3. Info-Tafeln an den Ortseingängen 4. Spielplatz Oberweide Süd 5. Verschiedenes Sörgenloch, 13. Februar 2007 Helmut Krämer, Ortsbürgermeister Stadecken-Elsheim 55271 Stadecken-Elsheim, Auf der Langweid 10 Tel. 0 61 36 / 22 48, Fax 0 61 36 / 67 01 Ortsbürgermeister Hermann Müller Bürozeiten: Frau Wehrland-Döß Montag 8.30 - 12.00 Uhr und 16.00 - 19.00 Uhr Mittwoch 8.30 - 12.00 Uhr Freitag 8.30 - 12.00 Uhr Sprechstunden Ortsbürgermeister: Montag 16.00 - 19.00 Uhr Freitag 9.00 - 13.00 Uhr (nach Vereinbarung) Seniorenvertreter: Annemie Singer, Telefon: 0 61 36 / 29 53 Rudolf Thielemann, Telefon: 0 61 30 / 94 55 60 e-mail: [email protected] Internet: www.stadecken-elsheim.de Seite 7 Zornheim 55270 Zornheim, Kirschgartenstraße 2 Tel 0 61 36 / 95 29 40, Fax: 0 61 36 / 9 52 94 13 Bürozeiten (Frau Becker, Frau Appel) Mo., Mi., Do., Fr., 10.00 - 12.00 Uhr Mo. auch 18.00 - 19.30 Uhr Mi. auch 17.30 - 19.00 Uhr Di. geschlossen Sprechzeiten Ortsbürgermeister Dr. Werner Dahmen Mo. 18.00 bis 19.30 Uhr. Mi. 17.30 bis 19.00 Uhr Sprechzeiten des 1. Beigeordneten Bardo Kneib (Geschäftsbereich: Bauen, Verkehr, Dorferneuerung sowie Umwelt, Landwirtschaft und Anlagen) Mi. 11.00 - 12.00 Uhr Sprechzeiten der Beigeordneten Luise Schöneberger-Bubach (Geschäftsbereich: Jugend, Senioren, Soziales, Kultur und Sport) Mo. 11.00 - 12.00 Uhr Seniorenvertreter: Ernst-Ulrich Mahr, Telefon: 0 61 36 / 4 36 92 Karin Schneider, Telefon: 0 61 36 / 4 48 93 Internet: www.zornheim.de e-mail: [email protected] Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Zornheim für das Haushaltsjahr 2007 vom 26.01.2007 Siehe Seite 6 Rosenmontag geschlossen Die Ortsgemeindeverwaltung ist am Rosenmontag, 19. Februar 2007 geschlossen. Wir bitten um Beachtung und Kenntnisnahme. Zornheim, 13. Februar 2007 Dr. Werner Dahmen Ortsbürgermeister Gemeindeverwaltung geschlossen Die Gemeindeverwaltung ist am Rosenmontag, 19. Februar 2007 und Aschermittwoch, 21. Februar 2007 geschlossen. Wir bitten um Berücksichtigung. Stadecken-Elsheim, 13. Februar 2007 Hermann Müller Ortsbürgermeister Ende amtlicher Teil „Das Seniorenzentrum wird die Lebensqualität unserer älteren Mitbürger langfristig steigern”, ist sich Bürgermeister Blodt sicher. Auf dem ca. 6.200 qm großen Grundstück wird ein Seniorenzentrum mit 91 Apartements und einer Gesamtfläche von etwa 5000 qm entstehen. Bei einem Investitionsvolumen von 11,8 Mio. Euro werden aber auch neue Arbeitsplätze in der Region geschaffen. So wird das Haus zukünftig zwischen 40 und 60 Mitarbeitern einen sicheren Arbeitsplatz bieten - Mitarbeiter, die die PROCON hauptsächlich in der Region selbst sucht. Natürlich ist auch ein Name für das Haus längst gefunden, ein Name, der bereits zu diesem Text: PROCON/Foto: L. Th. Richtfest beim Seniorenzentrum in Essenheim Immer mehr Menschen werden immer älter. Doch nicht immer finden Senioren in ihrem Umfeld die für sie geeignete Wohnform vor, wenn das Alleinleben in der bisherigen Wohnung nicht mehr möglich ist. In der Gemeinde Essenheim soll sich dies nun ändern. Die Firma PROCON - Projektentwickler und Betreiber für Seniorenreinrichtungen mit Sitz in Wiesbaden baut derzeit an einem Seniorenzentrum in der Raiffeisenstraße, das die Infrastruktur Essenheims auch für Senioren ergänzt. Mit der PROCON hat sich die Gemeinde einen erfahrenen Partner gesucht. Mit einer Mitarbeiterzahl von über 650 Personen und etwa 1.000 Betten unterhält das Unternehmen bundesweit mehrere Seniorenzentren und zählt zu den größten privaten Betreibern in Deutschland. Am Standort Essenheim wird ein umfangreiches Angebot für Senioren angeboten. Individuelle Wohn- und Pflegeangebote erleichtern es den älteren Menschen, ihre Selbständigkeit und Unabhängigkeit soweit wie möglich zu erhalten. Umfassende Service- und Dienstleistungen sowie ein abwechslungsreiches Freizeitprogramm ergänzen das Angebot. frühen Zeitpunkt die Verbundenheit mit der Region verdeutlicht: Seniorenzentrum Domherrengarten.