Nachrichtenblatt Nr. 07 vom 15.02.2007

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Nachrichtenblatt Nr. 07 vom 15.02.2007
Seite 2
Amtlicher Teil
Donnerstag, den 15. Februar 2007
NOTDIENSTE / BÜRGERSERVICE
Polizei
110
Feuerwehr
112
Polizeiinspektion III
Mainz Lerchenberg
Telefon
0 61 31 / 65 43 10
Notarzt/Rettungsdienst/Krankentransport:
Telefon
1 92 22
Abwasser/Kläranlage:
Rufbereitschaft:
01 71 / 3 62 87 48
Ärztliche Bereitschaftspraxis
für alle Ortsgemeinden (außer Jugenheim)
Hubertusweg 8, 55268 Nieder-Olm
Telefon
Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do 19 Uhr bis 7 Uhr
Mittwoch 14 Uhr bis 7 Uhr
Freitag 19 bis Montag 7 Uhr
ges. Feiertage: 7 - 7 Uhr
0 61 36 / 1 92 92
DRK Beratungs-und Koordinierungsstelle,
Nieder-Olm
Seniorenberatung zu ambulanten und stationären
Hilfen
Telefon
0 61 36 / 33 69
DRK-Sozialstation/Ambulantes
Hilfezentrum (AHZ) in Nieder-Olm
Häusliche Pflege und
hauswirtschaft. Versorgung
Telefon
Mobile Soziale Dienste:
Menü-Service (warm und kalt)
Behindertenfahrdienst
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.,
Regionalverband Rheinhessen
Hans-Böckler-Str. 109, 55128 Mainz
Telefon (0,12 Euro à Minute)
(01 805) 25 25 28
Mobile Soziale Dienste
0 61 36 / 33 68
Entsorgungszentrum Budenheim
Schwarzenbergweg, 55257 Budenheim
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von
10 bis 17 Uhr und samstags von 8 bis 12 Uhr
Menüservice für Zuhause
DRK Mainz
Telefon
Hausnotruf
0 61 31 / 2 69 - 34/35
0 61 31 / 2 69 - 31
Musikschule Verbandsgemeinde Nieder-Olm
EWR Bezirksstelle Wörrstadt
Mo. bis Do. 9 - 12 Uhr, Di. 14.30 - 19.00 Uhr,
Fr. 9.00 - 11.00 Uhr
Telefon
0 61 36 / 6 91 35 oder 6 91 39
Ärztliche Notfalldienstzentrale (für Jugenheim)
Gewerbepark, Spiesheimer Weg 10 Tel.-Nr. 0 67 32 / 9 40 20
E-mail [email protected]
Fax 0 67 32 / 94 02 14
EWR Störungsdienst Worms
rund um die Uhr unter
Tel. 01 80 / 1 84 88 20
Notruf für misshandelte Kinder
0 61 32 / 7 87 34 00
KV Mainz-Bingen, Telefon
Pflegenotruf
01 75 / 157 02 88
Zum Römergrund 5, 55286 Wörrstadt
Telefon
Finanzamt Mainz-Süd
nächtlicher Bereitschaftsdienst der Caritas
Sozialstation Bodenheim und der DRK Sozialstation
Nieder-Olm von 20.00 -7.00 Uhr
0 67 32 / 30 80
Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do 18 Uhr bis 7 Uhr
Mittwoch 14 Uhr bis 7 Uhr
Freitag 18 bis Montag 7 Uhr
Zahnärztlicher Notdienst
im Kreis Mainz-Land: (0,12 Euro/Min.)
Tel. 0 18 05 / 66 61 66
Wochenend-Notfalldienst:
von Freitag 15.00 Uhr bis Montag 8.00 Uhr
An Feiertagen von 8.00 bis 8.00 Uhr des folgenden Tages
Feste Sprechzeiten der Notfalldienstpraxis:
freitags 16.00 - 17.00 Uhr
samstags und sonntags 10.00 - 11.00 Uhr
und 16.00 - 17.00 Uhr
Angehörigengruppe für Alzheimerkranke
der Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Ansprechpartnerin: Fr. Best
Telefon
0 61 31 / 1 40 21 43
Apotheken-Bereitschaftsdienst
– Ansage per Telefon
Aus dem Festnetz (0,25 Euro/Min.):
Vom Mobiltelefon (0,12 Euro/Min.):
0 90 05 - 25 88 25
0 18 05 - 25 88 25
Pariser Str. 107, Nieder-Olm
Telefon
0 61 36 - 76 04 46
Fax
0 61 36 - 76 04 47
e-mail: [email protected]
Öffnungszeiten: Mo., Di., Do., Fr. 10-16 Uhr, Mi. 10-12 Uhr
Bürgerbüro der VG Nieder-Olm:
Telefon
Die Gruppe trifft sich jeden Montag
ab 19.00 Uhr in Nieder-Olm im Camarahaus
Kontakt:
0 61 30 / 94 54 83
10 - 22 Uhr; Do. 7 - 8 Uhr und 14 - 22 Uhr; Sa., So. und
Feiertag 9 - 20 Uhr. Fällt der Feiertag auf einen Montag, ist
das Bad geschlossen und die Sauna geöffnet.
Tel.: 64 62.
Störungsdienst Gasversorgung
Freibad: geschlossen
Sauna: Mo. 14 - 22 Uhr, Di. - Fr. 10 - 22 Uhr,
Thüga Rheinhessen-Pfalz, Nieder-Olm
Telefon
0 800 / 08 37 111
Gemeindebüchereien:
Öffnungszeiten
Essenheim: Do. 16.00 bis 18.15 Uhr,
Fr. 15.00 - 17.30 Uhr
Mo 10 - 12 Uhr, Di 16 - 18 Uhr, Do 16 - 18 Uhr
Sa. 15 - 16.30 Uhr
Nieder-Olm: Mo. 17 - 19 Uhr, Mi. 15 - 18 Uhr,
Do. 10 - 11 Uhr und 16 - 19 Uhr, Tel. 760243.
Stadecken-Elsheim:
Mo. 17.30 - 19.00 Uhr und
Do. 16.00 - 17.30 Uhr.
Gleichstellungsbeauftragte der
VG Nieder-Olm, Sprechzeit dienstags von
0 61 31 / 12 76 88
Caritasberatungszentrum Bodenheim
Am Reichsritterstift 3, 55294 Bodenheim
Telefon 0 61 35 / 70 28 53,
Fax 0 61 35 / 70 28 49
Angebote in Nieder-Olm /Camarahaus:
- Internationales Frauenfrühstück
Mo. 10-12 Uhr
- Schwangeren- und Frauenberatung,
Di. 9-11 Uhr Sprechstunde
Termine nach Vereinbarung
- Lebens- und Sozialberatung/
Gesundheitsorientierte Beratung
Do. 9-11 Uhr Sprechstunde
Termine nach Vereinbarung
16 - 19 Uhr in Zimmer 301.
Um Wartezeiten zu vermeiden,
wird um telef. Terminvereinbarung unter
Telefon
während der Sprechzeit gebeten.
0 61 36 / 6 92 60
Ludwig-Eckes-Halle, Öffnungszeiten:
Mo 18 - 21 Uhr, Di 14.30 - 18.30 Uhr,
Mi ab 20 Uhr
(offener Spieltag), Do 16 - 20 Uhr,
Fr 18 - 21 Uhr
0 61 44 / 70 21, 01 71 / 585 76 33
Kinderbetreuung in Notsituationen
Telefon
Telefon
Selbsthilfevereinigung für Stomaträger und Darmkrebserkrankte; Treffen: jeden 3. Donnerstag im Monat ab 15 Uhr,
Haus der Vereine, Maria-Montessori-Straße
Info: Reuter,
Tel. 0 61 36 / 20 35, Fax 0 61 36 / 76 04 99
Deutscher Kinderschutzbund Nieder-Olm
Maria-Montessori-Str. 6, 55268 Nieder-Olm
Öffnungszeiten: Kinderpark Mo 9-11 Uhr,
Di-Fr 9-12 Uhr, Sprechzeiten der Ehe-,
Lebens- und Familienberatungsstelle nach
tel. Anmeldung unter
01 70 / 7 18 96 47
Kleiderkammer
(im Keller des Camarahauses)
Öffnungszeiten:
Selbsthilfegruppe trifft sich jeden 1. Dienstag im Monat um
19 Uhr im Deutschen Roten Kreuz, 1. Stock,
Alfred-Delp-Str. 2, Info: Frau Kolb, Tel.
0 61 30 / 69 03
Pariser Straße 110, 55268 Nieder-Olm
Telefon
0 61 36 / 6 91 33
Seniorentagesstätte Nieder-Olm
Öffnungszeiten:
Bund der Ruhestandsbeamten, Rentner u.
Hinterbliebenen, Kreisverband Mainz-Alzey
Vors. Lore Hartmann
Telefon
0 61 31 / 4 50 49
Fax
0 61 31 / 46 98 61
0 67 21 / 18 13 86
SPAZ gGmbH
Sozial-, Schulden- und Insolvenzberatung
Sprechzeiten: 8.30 - 10.00 Uhr
jeden 1. Dienstag im Monat in Zimmer 234
im Rathaus der Verbandsgemeinde Nieder-Olm
Verband der Kriegs- u. Wehrdienstopfer, Behinderten
und Rentner Deutschland e.V.; Ortsverband Ober-Olm/
Klein-Winternheim und Nieder-Olm
Vorsitzender Heribert Schmitt
Telefon
0 61 36 / 8 73 33
Fax
0 40 / 36 03 01 63 35
Kompostwerk Essenheim
0 61 32 / 79 04 70
Kontaktschutzmann:
0 61 36 / 13 14
Seniorenbetreuung
der Verbandsgemeinde Nieder-Olm:
VdK
Mo 9.00 - 11.00 Uhr
u. jeden 1. Montag im Monat 16 - 19 Uhr
(außer in den Schulferien).
Telefon
Diabetiker-Selbsthilfegruppe Nieder-Olm
und Umgebung
Hilfen und Beratung bei (vermuteten) Impfschäden
Infos:
06 71 / 4 45 15
Internet: www.impfschutzverband.de
Sprechzeiten: nach vorheriger telefonischer
Vereinbarung
Frau Wenglein: Telefon
Caritas-Sozialstation Bodenh./Nd.-Olm:
Deutsche ILCO e. V.
Schutzverband für Impfgeschädigte e. V.
Kontakt- und Beratungsstelle für Rheinland-Pfalz
Sozialpsychiatrischer Dienst
der Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Kanalreinigung
0 61 35 / 24 68
0 61 36 / 6 92 03
0 61 36 / 6 92 10
Seniorenverband BRH
0 61 32 / 7 87 34 12
Jugendhaus Nieder-Olm,
Telefon
Do. von 14 - 16.15 Uhr, Rathaus,
Nd.-Olm, Zi.229, 2. Stock.
Telefon
Fax:
E-Mail: [email protected]
Mo., Mi. v. 15 bis 18 Uhr
Pfarrgasse, Nieder-Olm.
Jugendamt der Kreisverwaltung
Mainz-Bingen
Frau Esswein: Telefon
Sa., So. u. Feiertag 9 - 20 Uhr.
Sprechzeiten des Schiedsmannes:
Do. 16 bis 18 Uhr.
Busverkehr: ORN Kundencenter Mainz,
Pariser Str. 110, 55268 Nieder-Olm,
Telefon
0 61 36 / 9 22 28 - 0
Telefax
0 61 36 / 9 22 28 - 7
Öffnungszeiten: Mo. bis Do. von 9 bis 12.30 Uhr u.v.
14.00 bis 16.30 Uhr. Fr von 9 bis 13.00 Uhr.
Rheinhessen-Bad
Nieder-Olm Öffnungszeiten:
Hallenbad: Mo geschlossen, Di., Mi., Fr. 7 - 8 Uhr und
Zornheim: Di. 18 bis 19 Uhr und
0 61 36 / 69 222
Psychosoziale Beratung und Suchtberatung
Reling
Freundeskreis Nieder-Olm
Suchtkrankenhilfe Rheinhessen e.V.
Klein-Winternheim, Mediathek
Bildungs- und Bewerbungstreff
Lernen Fördern
Mo. u. Do. 8.30 - 16.00 Uhr,
Di. 8.30 - 19.00 Uhr, Mi. 8.30 - 12.30 Uhr,
Fr. 7.00 - 12.30 Uhr
Sa. 9.30 - 11.30 Uhr
Telefon
Telefon: 06131/552-0 (Fax: 06131/552-25272)
Öffnungszeiten des Service-Centers:
Mo. – Mi. 8.00 Uhr – 17.00 Uhr, Do. 8.00 Uhr – 18.00 Uhr
Fr. 8.00 Uhr – 13.00 Uhr
Internet: www.finanzamt-mainz-sued.de
E-Mail: [email protected]
Info-Hotline der Finanzämter:
01 80 / 3 757 400*
(* 9 Cent/Minute via dtms)
Mo. – Fr.: 8.00 Uhr – 18.00 Uhr
Klein-Winternheim, Ober-Olm,
Mz.-Marienborn, Bläsius, PK
0 61 36 / 99 42 13
Stad.-Elsheim, Essenheim u. Jugenheim,
Felchner, PK
0 61 36 / 23 79
Nd.-Olm, Zornheim, Sörgenloch,
Wagner, POK, nach telefonischer Vereinbarung
Telefon
0 61 36 / 6 92 21
Wasserversorgung Rheinhessen GmbH
Entstörungsdienst: Telefon
außerhalb der Dienstzeit Rufweiterschaltung.
(06135) 6500
Wertstoffhof/Grünschnitte Nieder-Olm
Öffnungszeiten:
Winterzeit: 1. 11. - 31. 3.
Di. u. Fr. von 12 - 17, Sa. von 10 - 17 Uhr
Sommerzeit: 1. 4. - 31. 10.
Di. u. Fr. 13 - 18, Sa. von 10. - 17.30 Uhr
Donnerstag, den 15. Februar 2007
VG Nieder-Olm
Sprechzeiten der
Verbandsgemeindeverwaltung:
Mo., Di., Do. 8.30 bis 12.30 Uhr,
Di. auch 14.00 bis 19.00 Uhr,
Fr. 7.00 - 12.30 Uhr,
Tel. (0 61 36) 6 90, Fax (0 61 36) 6 92 10
Internet: www.vg-nieder-olm.de.
e-mail: [email protected]
Bürgerbüro:
Mo. u. Do. 8.30 - 16.00 Uhr,
Di. 8.30 - 19.00 Uhr, Mi. 8.30 - 12.30 Uhr,
Fr. 7.00 - 12.30 Uhr
Sa. 9.30 - 11.30 Uhr -Tel. 0 61 36 / 69 222
Einladung
Hiermit lade ich Sie zu einer öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung ein.
Gremien:
Werksausschuss der
Verbandsgemeinde Nieder-Olm
Sitzungstermin: Donnerstag, 22.02.2007,
18.00 Uhr
Ort:
Rathaus, Pariser Str. 110,
Nieder-Olm
Raum:
Sitzungszimmer I
Tagesordnung:
A. Nichtöffentlicher Teil:
Beratung und Entscheidung über die öffentliche
Behandlung der unter Teil B aufgeführten Tagesordnungspunkte.
B. Öffentlicher Teil:
1. Information:
Neuorganisation Abwasserzweckverband
Untere Selz
2. Information:
Zweckverband Abwassertechnik Rheinhessen
3. Information:
Klärschlammbehandlung beim Abwasserzweckverband Untere Selz
4. Entwässerung des Baugebietes
„In den Acht Morgen“ Stadecken-Elsheim
5. Vorstellung des Ergebnisses der Untersuchung
der Kanäle in der Ortsgemeinde Jugenheim
6. Verschiedenes
Mit freundlichen Grüßen
Erwin Malkmus
1. Beigeordneter
Öffnungszeiten an Fastnacht
Am Donnerstag vor dem Fastnachtswochenende,
15. Februar, entfällt der Dienstleistungsabend in der
Kreisverwaltung Mainz-Bingen. Am Freitag, 16. Februar ist ganz normal geöffnet, Rosenmontag bleibt
die Kreisverwaltung, wie auch die Außenstellen in
Bingen, Mainz und Oppenheim geschlossen. Geöffnet ist wieder am Fastnachtsdienstag, allerdings gilt
hier eine großzügige Urlaubsregelung. Bei wichtigen
und dringenden Angelegenheiten empfiehlt es sich
deshalb, zuvor einen Termin mit dem zuständigen
Mitarbeiter zu vereinbaren.
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Öffnungszeiten des Finanzamts
Mainz-Süd
Am Rosenmontag und Fastnachtsdienstag bleibt
das Finanzamt Mainz-Süd geschlossen.
Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.
Finanzamt Mainz-Süd
- Der Vorsteher –
i. V. Werner Kolb
Anmeldung von so genannten
„Kann-Kindern“ für das Schuljahr
2007/08
Kinder, die nach dem 30.06.2001 geboren sind und
für das kommende Schuljahr somit nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Eltern in die Schule
aufgenommen werden, wenn aufgrund ihrer Entwicklung zu erwarten ist, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen werden.
Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der
Schulleiter im Benehmen mit der Schulärztin oder
dem Schularzt. Zur Entscheidungsfindung soll mit
Zustimmung der Eltern die Kindertagesstätte einbezogen werden.
Amtlicher Teil
Bei einer offensichtlichen Behinderung des anzumeldenden Kindes bitten wir die Erziehungsberechtigten, den/die Schulleiter/in zu informieren.
Die Anmeldung kann auch direkt bei der zuständigen
Sonderschule erfolgen bzw. kann auf Wunsch der
Eltern ein Antrag auf integrative Einschulung/Integrationsantrag gestellt werden.
Bei der Anmeldung ist es unbedingt erforderlich,
das Kind mitzubringen, wir bitten Sie, die Geburtsurkunde oder das Stammbuch und auch einen
Nachweis über den Besuch des Kindergartens
vorzulegen.
Anmeldetermine:
Grundschule Essenheim
Donnerstag, 22. Februar 2007
14.00 – 17.00 Uhr
Grundschule Nieder-Olm
Donnerstag, 15. Februar 2007
08.00 – 13.00 Uhr
Grundschule Ober-Olm
Mittwoch, 28. Februar 2007
08.00 – 13.00 Uhr
17.00 – 19.00 Uhr
Grundschule Stadecken-Elsheim
(für alle Schulanfänger aus Jugenheim und Stadecken-Elsheim)
Montag, 26. Februar 2007
08.00 – 11.00 Uhr
Nieder-Olm, 13. Februar 2007
Ralph Spiegler
Bürgermeister
Veröffentlichung einer
Widmungsverfügung
Gemäß § 68 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung
Rheinland-Pfalz veröffentlicht die Verbandsgemeinde Nieder-Olm nachstehend namens und im Auftrag
der Stadt Nieder-Olm folgende Widmungsverfügung:
Widmungsverfügung
Aufgrund des § 3 Nr.3 i.V.m. § 36 des Landesstraßengesetzes für das Land Rheinland-Pfalz
(LStrG-Rp) und des Beschlusses des Stadtrates Nieder-Olm vom 08.02.2007 werden die nachfolgend
aufgeführten Straßen, Wege und Plätze in der Ortslage Nieder-Olm mit Wirkung vom 16.02.2007 als Gemeindestraßen dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Die Widmung erstreckt sich auf folgende Flurstücke:
An der Steinkaut / Im Kalkofen
Flur
16
Parzellen 169/12, 169/16, 178/25
169/13, 178/26
Ein Plan, aus dem die Lage der gewidmeten Flächen
ersichtlich ist, liegt während der Dienststunden im
Zimmer 216 der Verbandsgemeindeverwaltung zur
Einsichtnahme aus.
Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Nieder-Olm, Pariser Str. 110, 55268
Nieder-Olm, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs
ist die Widerspruchsfrist nur dann gewahrt, wenn der
Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist eingegangen ist.
Nieder-Olm, 12. Februar 2007
Spiegler
Bürgermeister
Rathaus und Kindertagesstätten
geschlossen
Aufgrund der traditionellen Rathausstürmung am
Fastnachtsdonnerstag, 15. Februar sind die Verbandsgemeindeverwaltung Nieder-Olm sowie das
Bürgerbüro an diesem Tag ab 12.30 Uhr geschlossen.
Am Rosenmontag sowie am darauf folgenden Dienstag bleiben neben dem Rathaus der Verbandsgemeinde Nieder-Olm zusätzlich auch die NiederOlmer Kindertagesstätten geschlossen.
Ab Aschermittwoch, 21. Februar 2007 sind die
Einrichtung der Verbandsgemeinde Nie-der-Olm
dann wieder wie gewohnt geöffnet.
Nieder-Olm, 13. Februar 2007
Ralph Spiegler
Bürgermeister
Seite 3
Essenheim
55270 Essenheim, Hauptstraße 2
Tel. 0 61 36 / 8 82 25, Fax 0 61 36 / 8 88 04
Ortsbürgermeister Hans-Erich Blodt
Bürozeiten: (Frau Heinze)
Mo. u. Mi. 8.00 - 10.00 Uhr
Di. u. Do. 16.30 - 19.00 Uhr
Sprechzeiten Ortsbürgermeister:
Di. u. Do. 17.00 - 19.00 Uhr
Seniorenvertreterin:
Elsa Schmahl, Telefon: 0 61 36 / 8 74 36
e-mail: [email protected]
Rathaus an Fastnacht geschlossen
Das Rathaus der Ortsgemeinde Essenheim ist in der
Zeit vom 15. bis einschließlich 21. Februar geschlossen. In dringenden Fällen wenden Sie sich
bitte an die Verbandsgemeindeverwaltung in NiederOlm (Öffnungszeiten siehe VG Nieder-Olm).
Essenheim, 13. Februar 2007
Hans-Erich Blodt
Ortsbürgermeister
Jugenheim
55270 Jugenheim, Schulstraße 3
Tel. 0 61 30 / 14 88, Fax 0 61 30 / 78 53 / 94 59 26
E-Mail: [email protected]
Ortsbürgermeister Herbert Petri
Bürozeiten: (Monika Geis)
Mo., Do., 18.00 - 19.30 Uhr,
Di., Fr. 10.00 - 11.30 Uhr
Sprechzeiten Ortsbürgermeister:
Mo., Do. 18.00 - 19.30 Uhr
Seniorenvertreter:
Dieter Schilling, Telefon: 0 61 30 / 83 21
Hermann Axt, Telefon: 0 61 30 / 14 13
Internet: www.jugenheim-rheinhessen.de
Gemeindeverwaltung geschlossen
Wegen der Fastnacht bleibt die Gemeindeverwaltung
am Donnerstag, 15. Februar, sowie Montag und
Dienstag, 19./20. Februar 2007, geschlossen. Am
Freitag, dem 16. Februar sowie ab Donnerstag, 22.
Februar, sind wir zu den gewohnten Zeiten wieder für
Sie da. Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.
Jugenheim, 13. Februar 2007
Herbert Petri
Ortsbürgermeister
Klein-Winternheim
55270 Klein-Winternheim, Hauptstraße 6
Tel. 0 61 36 / 99 42 - 0, Fax 0 61 36 / 99 42 - 24
Ortsbürgermeisterin Ute Granold
Bürozeiten: (Fr. Holzhauser/Fr. Silz)
Mo. 9.30 - 11.30 Uhr, Di. 17.00 - 19.00 Uhr
Fr. 16.00 - 17.30 Uhr
Sprechzeiten Ortsbürgermeisterin:
Di. 17.30 - 19.00 Uhr, Fr. 16.00 - 17.30 Uhr
und nach Vereinbarung
Seniorenvertreter:
Rosemarie Becker, Telefon: 0 61 36 / 8 78 57
Peter Mühlenbeck, Telefon: 0 61 36 / 8 57 07
[email protected]
Öffnungszeiten
während der Fastnachtstage
Anlässlich der Fastnachtstage ist die Gemeindeverwaltung vom 16. Februar bis einschließlich
20. Februar 2007 und die Mediathek am 19. und
20. Februar 2007 geschlossen. Wir bitten um Kenntnisnahme.
Klein-Winternheim, 13. Februar 2007
Ute Granold
Ortsbürgermeisterin
Seite 4
Amtlicher Teil
Donnerstag, den 15. Februar 2007
Satzung der Stadt Nieder-Olm
über die Höhe des Ablösebetrages bei
Nichtherstellung von Kfz-Stellplätzen
(Stellplatzablösesatzung)
Aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz
(GemO) in der Fassung vom 31. 01. 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 02. 03. 2006 (GVBl. S. 57) und des §
47 Abs. 4 und 5 der Landesbauordnung für Rheinland-Pfalz
(LBauO) vom 24. 11. 1998 (GVBl. S. 365), zuletzt geändert durch
Gesetz vom 28. 09. 2005 (GVBl. S. 387), hat der Stadtrat der
Stadt Nieder-Olm am 21.12.2006 beschlossen:
§1
Die Stadt stimmt dem Antrag des Bauherrn zur Ablösung der Verpflichtung, notwendige Kfz-Stellplätze zu errichten, durch Zahlung eines Geldbetrages (Ablösebetrages) zu, wenn er diese Verpflichtung weder auf seinem Grundstück, noch auf einem Grundstück in zumutbarer Entfernung mit öffentlich-rechtlicher Sicherung errichten kann.
(1) Die Anzahl der notwendigen Kfz-Stellplätze für ein Bauvorhaben bemisst sich nach der in Ziffer 2 der Verwaltungsvorschrift
des Ministeriums der Finanzen vom 24. 07. 2000 (MinBl. S.
231) über die Zahl, Größe und Beschaffenheit der Stellplätze
für Kfz genannten Anlage über die Richtzahlen für die Ermittlung des Stellplatzbedarfs.
(2) Die Höhe des vom Bauherrn zu zahlenden, einmaligen Ablösebetrages beträgt 6.100,00 Euro je Kfz-Stellplatz.
§2
Über die Zustimmung der Stadt Nieder-Olm und die Verpflichtung
des Bauherrn zur Zah-lung des Ablösebetrages ist ein öffentlichrechtlicher Vertrag nach Maßgabe dieser Sat-zung abzuschließen. Für die sich aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist
der Verwaltungsrechtsweg eröffnet.
(1) Der Vertrag steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass
die beantragte Bauge-nehmigung erteilt wird.
(2) Die Unwirksamkeit einer Vertragsklausel berührt nicht die
Wirksamkeit der übrigen Vertragsteile.
(3) Der Bauherr verpflichtet sich für den Fall der Veräußerung des
Baugrundstücks, die ihm nach diesem Vertrag obliegenden
Verpflichtungen auf seinen Rechtsnachfolger zu übertragen.
Unterlässt er dies, bleiben seine Verpflichtungen aus dem Vertrag bestehen, weiter-gehende Ansprüche bleiben unberührt.
Entsprechendes gilt bei einem Wechsel der Bauherrschaft.
§3
Der Ablösebetrag darf seitens der Stadt Nieder-Olm nur für folgende Zwecke verwendet werden:
1. zur Herstellung öffentlicher Parkeinrichtungen an geeigneter
Stelle,
2. für die Instandhaltung und Modernisierung öffentlicher Parkeinrichtungen,
3. zum
Ausbau
und
zur
Instandhaltung
von
P + R Anlagen,
4. für die Einrichtung von Parkleitsystemen und andere Maßnahmen zur Verringerung des Parksuchverkehrs,
5. für bauliche oder andere Maßnahmen zur Herstellung und Verbesserung der Verbin-dungen zwischen Parkeinrichtungen
und Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs.
§4
Der Ablösebetrag ist mit Erteilung der Baugenehmigung fällig. Der Geldbetrag wird als Spareinlage mit gesetzlicher Kündigungsfrist angelegt.
(1) Bis zur Fälligkeit des Ablösebetrages leistet der Bauherr Sicherheit durch Hinterlegung einer unbefristeten selbstschuldnerischen Bürgschaft unter Verzicht auf Anfechtung und Aufrechnung an die Verbandsgemeinde Nieder-Olm in Höhe des Ablösebetrages.
(2) Wird von der erteilten Baugenehmigung kein Gebrauch gemacht, besteht ein Anspruch auf Herausgabe der hinterlegten Bankbürgschaft.
§5
Sollte der Bauherr vor der Verwendung des Geldbetrages für eine Maßnahme nach § 3 Nr.1-5 in der Lage sein, selbst auf seinem Grundstück oder fremdem Grundstück in vertretbarer Entfernung die fehlenden oder einen Teil der fehlenden Parkmöglichkeiten nachzuweisen, so ist er von der Ablöseverpflichtung zu entlassen.
(1) Voraussetzung ist, dass die vom Bauherrn geschaffenen Kfz-Stellplätze nicht städte-baulichen oder sonstigen Entwicklungsbelangen der Gemeinde zuwider laufen und diese Parkplätze auch tatsächlich als solche genutzt werden können.
(2) Ein von der Stadt zurückzuzahlender Betrag wird einschließlich erwirtschafteter Zinsen zurückgezahlt.
(3) Die Vorschriften über die Verjährung des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs bleiben hiervon unberührt.
§6
Die räumliche Abgrenzung dieser Satzung nach der Anlage 1, die Bestandteil dieser Satzung ist, ergibt sich aus dem Lageplan (M: 1 : 4.000), der von der schwarz umrandeten Begrenzungslinie umschlossen ist.
§7
Die Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Die Satzung vom 15.11.1996 wird zum 15.02.2006 inklusive der 1. Änderung aufgehoben.
Nieder-Olm, 12. Februar 2007
Reinhard Küchenmeister, Stadtbürgermeister
Hinweis:
§ 24 Abs. 6 GemO
(6) Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr
nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Bei der Bekanntmachung der Satzung ist auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hinzuweisen.
Donnerstag, den 15. Februar 2007
Amtlicher Teil
Seite 5
Nieder-Olm
Haushaltssatzung
der Ortsgemeinde Sörgenloch für das Haushaltsjahr 2007
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff GemO für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl.
S. 153) in der jeweils geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Mainz-Bingen - als Aufsichtsbehörde - vom 15.01.2007
hiermit bekannt gemacht wird:
§ 1
Gesamtbetrag der Einnahmen und Ausgaben
Der Haushaltsplan wird für das Haushaltsjahr 2007
im Verwaltungshaushalt
in Einnahmen auf
in Ausgaben auf
967.190,00 €
967.190,00 €
im Vermögenshaushalt
in Einnahmen auf
in Ausgaben auf
179.920,00 €
179.920,00 €
festgesetzt.
§2
Gesamtbetrag der Kredite
0,00 €
0,00 €
Der Gesamtbetrag der Kredite wird festgesetzt auf
Nachrichtlich: Umschuldung
§3
Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf
festgesetzt.
0,00 €
§4
Kassenkredite
Kassenkredite werden nicht veranschlagt.
§5
Steuersätze
Die Hebesätze der Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer A
- Grundsteuer B
- Gewerbesteuer nach Ertrag
270 v. H.
320 v. H.
350 v. H.
§6
Gebühren
1. Die Weinbergshut wird zu 100 % umgelegt
(pro 50 m2 - 0,21 €)
2. Die Wegebaubeiträge betragen
(pro 50 m2 - 0,00 €)
3. Die Hundesteuer beträgt für
den ersten Hund
den zweiten Hund
jeden weiteren Hund
das Halten eines Kampfhundes
für den zweiten Kampfhund
und für jeden weiteren Kampfhund
34,00
46,00
68,00
267,00
369,00
531,00
€
€
€
€
€
€
Hinweis:
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 16.02.2007 bis 27.02.2007 von 8.30 Uhr - 16.00
Uhr, Freitag bis 12.30 Uhr im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Nieder-Olm, Pariser
Straße 110, Zimmer 210, während der Dienststunden öffentlich aus.
Sörgenloch, den 29. Januar 2007
Helmut Krämer
Ortsbürgermeister
§ 24 Abs. 6 GemO
(6) Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder
auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung
oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss bean-standet
oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich
geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in
Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Bei der Bekanntmachung
der Satzung ist auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hinzuweisen.
55268 Nieder-Olm, Pariser Straße 110
Tel. 0 61 36 / 6 92 18 und 6 92 16
Fax: 0 61 36 / 6 92 17
[email protected]
www.nieder-olm.de
Stadtbürgermeister Reinhard Küchenmeister
Bürozeiten (F. Ettlich / Fr. Fitzi)
Mo. – Fr. 9.00 – 12.00 Uhr
Sprechzeiten Stadtbürgermeister
Montag:
17.00 Uhr bis 18.00 Uhr
offene Sprechstunde
18.00 Uhr bis 18.30 Uhr
nach Terminvereinbarung
Tel. 0 61 36 - 69 218 / 216
Bitte benutzen Sie den Hintereingang
des Rathauses.
1. Beigeordneter Herbert Reuter
(Bauen, Verkehr, Kultur, Vereine)
Di. 9.00 – 12.00 Uhr
Beigeordneter Gerhard Lenzen
(Jugend, Soziales, Senioren und Sport,
Sportvereine)
Donnerstag
17.00 Uhr bis 19.00 Uhr
nach Terminvereinbarung
Tel. 0 61 36 - 69 218 / 216
Beigeordneter Gerhard Mann
(Umwelt, Natur, Landwirtschaft, Ortsverschönerung,
Ludwig-Eckes-Halle, ausl. Mitbürger/innen)
Mi. 10.00 – 12.00 Uhr
Seniorenvertreter:
Giuseppe Ceresa, Tel. 0 61 36 / 67 87
Renate Haink, Tel. 0 61 36 / 4 41 38
Jörg Illing, Tel. 0 61 36 / 92 42 17
Jugendvertreter:
Anna-Lisa Knierim, Tel. 0 61 36 / 38 00
Marissa Schultheis, Tel. 0 61 36 / 56 07
Simon Schatz, Tel. 0 61 36 / 71 94
Öffnungszeiten während
der Fastnachtstage
An Rosenmontag und Fastnachtsdienstag, 19. und
20. Februar 2007, ist das Büro der Stadt NiederOlm geschlossen. Die Sprechstunden des Stadtbürgermeisters und des 1. Beigeordneten finden in dieser Woche nicht statt.
Die Stadtbücherei bleibt an Rosenmontag geschlossen.
Nieder-Olm, 12. Februar 2007
Reinhard Küchenmeister, Stadtbürgermeister
Seniorentreff
Am Rosenmontag, dem 19. Februar 2007, fällt das
Seniorentreffen der Stadt Nieder-Olm aus.
Nieder-Olm, den 12. Februar 2007
Gerhard Lenzen, Beigeordneter
Ortsübliche Bekanntmachung...
...über die öffentliche Bekanntgabe der Bestimmung
und Abmarkung von Flurstücksgrenzen in der Gemeinde Nieder-Olm.
In der Gemarkung Nieder-Olm, Neubaugebiet „Weinberg II, 2.BA“, wurden die Flurstücksgrenzen auf Antrag der Stadt Nieder-Olm bestimmt und abgemarkt.
Betroffen sind die Flurstücke
Flur 7 Flurstücke 478 (Rheinhessenblick), 479, 492
(Weinbergstraße), 493 (Weinbergstraße), 496/1, 497/1, 498/1,
499/1 und 505 (Am Sonnenhof)
Als Anlieger sind folgende Flurstücke betroffen :
für die Stadt Nieder-Olm
Flur 7 Flurstücke 258/1, 478, 479, 483, 484, 492,
493, 496/1, 497/1, 498/1, 499/1,
505, 507, 508, 511, 521, 522, 523
Flur 9 Flurstücke 10/3, 10/4, 15/34
Flur 24 Flurstück 114
private Anlieger
Flur 7 Flurstücke 473, 474/1, 474/3, 474/4, 475/2,
476, 477, 480, 481, 482, 485,
486/1, 486/2, 487, 488, 489,
490/1, 490/2, 490/3, 494, 495/1,
495/2, 496/2, 497/2, 498/2, 499/2,
500, 501, 502, 503/1,503/2,
504/1, 504/2, 506, 509, 510/1,
510/2, 512, 513, 514, 515, 516,
517, 518, 519, 520
Seite 6
Amtlicher Teil
Über die Bestimmung und Abmarkung der Flurstücksgrenzen wurde am Dienstag, dem 30. Januar 2007 zwischen 10.00 und 12.00 Uhr MEZ, vor
Ort ein Grenztermin durchgeführt.
Gemäß § 17 Abs. 3 Satz 3 des Landesgesetzes über
das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) vom 20.
Dezember 2000 (GVBl. S. 572, BS 219-1) werden
den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten der Flurstücke, die im Grenztermin nicht
anwesend waren, die Verwaltungsentscheidungen
öffentlich bekannt gegeben. Der verfügende Teil der
im Grenztermin angefertigten Grenzniederschrift hat
folgenden Wortlaut:
„Entscheidung der öffentlichen Vermessungsstelle
Die bestehenden bereits festgestellten Flurstücksgrenzen werden entsprechend dem Ergebnis der Grenzermittlung, wie in der Skizze (zur
Grenzniederschrift) dargestellt, wiederhergestellt.
Abmarkung der Grenzpunkte
Die Grenzpunkte wurden auf der Grundlage der
Entscheidung - wie in der Skizze (zur Grenzniederschrift) dargestellt - abgemarkt.“
Die Grenzniederschrift ist in der Zeit vom 19.02.2007
bis zum 02.03.2007 bei der Stadtverwaltung NiederOlm, Pariser Str. 102, Zimmer 223 (Frau Horn) ausgelegt und kann während der Dienststunden eingesehen werden. Zur gleichen Zeit ist ein weiteres Exemplar im Vermessungsbüro Dipl.-Ing. Rudolf
Goebel, Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur,
in Welgesheim ausgelegt und kann auch hier nach
Terminabsprache eingesehen werden.
Die Verwaltungsentscheidung gilt nach § 1 Abs. 1
des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes vom 23.
Dezember 1976 (GVBl. S. 308, BS 2010-3) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit § 41 Abs.
4 Satz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes nach
Ablauf von zwei Wochen nach dieser ortsüblichen
Bekanntmachung als bekannt gegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung :
Gegen die genannte Verwaltungsentscheidung
kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der öffentlichen Vermessungsstelle, Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Dipl.-Ing. Rudolf Goebel, Obergase 13, Welgesheim, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Vermessungsbüro Dipl.-Ing. Rudolf Goebel
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Obergasse 13
55576 Welgesheim
Tel. 06701/911141
Fax 06701/911146
Veröffentlichung einer
Widmungsverfügung
Gemäß § 68 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung
Rheinland-Pfalz veröffentlicht die Verbandsgemeinde Nieder-Olm nachstehend namens und im Auftrag
der Stadt Nieder-Olm folgende Widmungsverfügung:
Widmungsverfügung
Aufgrund des § 3 Nr.3 i.V.m. § 36 des Landesstraßengesetzes für das Land Rheinland-Pfalz
(LStrG-Rp) und des Beschlusses des Stadtrates Nieder-Olm vom 08.02.2007 werden die nachfolgend
aufgeführten Straßen, Wege und Plätze in der Ortslage Nieder-Olm mit Wirkung vom 16.02.2007 als Gemeindestraßen dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Die Widmung erstreckt sich auf folgende Flurstücke:
An der Steinkaut / Im Kalkofen
Flur
16
Parzellen 169/12, 169/16, 178/25
169/13, 178/26
Ein Plan, aus dem die Lage der gewidmeten Flächen
ersichtlich ist, liegt während der Dienststunden im
Zimmer 216 der Verbandsgemeindeverwaltung zur
Einsichtnahme aus.
Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Nieder-Olm, Pariser Str. 110, 55268
Nieder-Olm, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs
ist die Widerspruchsfrist nur dann gewahrt, wenn der
Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist eingegangen ist.
Nieder-Olm, 12. Februar 2007
Spiegler
Bürgermeister
Donnerstag, den 15. Februar 2007
Haushaltssatzung
der Ortsgemeinde Zornheim für das Haushaltsjahr 2007
vom 26.01.2007
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff GemO für Rheinland-Pfalz in der jeweils geltenden Fassung (GVBl. S. 153), folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung
durch die Kreisverwaltung Mainz-Bingen - als Aufsichtsbehörde - vom 16.01.2007 hiermit bekannt gemacht wird:
§ 1
Gesamtbetrag der Einnahmen und Ausgaben
Der Haushaltsplan wird für das Haushaltsjahr 2007
im Verwaltungshaushalt
in Einnahmen auf
in Ausgaben auf
2.395.620,00 €
2.395.620,00 €
im Vermögenshaushalt
in Einnahmen auf
in Ausgaben auf
3.141.520,00 €
3.141.520,00 €
festgesetzt.
§ 2
Gesamtbetrag der Kredite
Der Gesamtbetrag der Kredite wird festgesetzt auf
Nachrichtlich: Umschuldung
1.287.900,00 €
0,00 €
§ 3
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf
festgesetzt.
52.460,00 €
§ 4
Kassenkredite
Kassenkredite werden nicht veranschlagt.
§5
Steuersätze
Die Hebesätze der Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer A
- Grundsteuer B
- Gewerbesteuer nach Ertrag
270 v. H.
320 v. H.
350 v. H.
§6
Gebühren
1. Die Weinbergshut wird zu 100 % umgelegt
(pro 50 m² - 0,25€)
2. Die Wegebaubeiträge betragen
(pro 50 m² - 0,00€)
3. Die Hundesteuer beträgt für
den ersten Hund
den zweiten Hund
jeden weiteren Hund
das Halten eines Kampfhundes
für den zweiten Kampfhund
und für jeden weiteren Kampfhund
30,00
42,00
54,00
243,00
342,00
441,00
€
€
€
€
€
€
Hinweis:
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 16.02.2007 bis 27.02.2007 von 8.30 Uhr - 16.00
Uhr, Freitag bis 12.30 Uhr im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Nieder-Olm, Pariser
Straße 110, Zimmer 211, während der Dienststunden öffentlich aus.
Zornheim, 13. Februar 2007
Dr. Werner Dahmen
Ortsbürgermeister
§ 24 Abs. 6 GemO
(6) Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder
auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung
oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet
oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich
geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in
Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Bei der Bekanntmachung
der Satzung ist auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hinzuweisen.
Donnerstag, den 15. Februar 2007
Ober-Olm
55270 Ober-Olm, Kirchgasse 7
(zurzeit Provisorium gegenüber im Schulkeller)
Tel. 0 61 36 / 80 40 (nur während der Öffnungszeiten
des Gemeindebüros)
Fax 0 61 36 / 8 90 50
Internet: www.Ober-Olm.de
Gemeindebüro:
E-Mail: Gemeindebü[email protected]
Öffnungszeiten:
Montag und Freitag 17.00 – 18.30 Uhr
Manuela Steffen
E-Mail: [email protected]
Vertretung: Margit Schmitt
E-Mail: [email protected]
Dienstag 10.30 - 12.30 Uhr
Uta-Maria Schmidt
E-Mail: [email protected]
Ortsbürgermeister Heribert Schmitt
Sprechzeiten Ortsbürgermeister:
Montag und Freitag 17.00 bis 18.30 Uhr
Nach telefonischer Vereinbarung:
Dienstag und Mittwoch 18.00 – 19.00 Uhr
Sonst jederzeit erreichbar unter
Tel. 0 61 36 / 8 73 33
E-Mail: [email protected]
[email protected]
1. Beigeordneter Winfried Labenz
(Geschäftsbereich: Bauangelegenheiten)
Tel. 0 61 36 / 8 78 61
E-Mail: [email protected]
Beigeordnete Renate Wiedenhöft
(Geschäftsbereich: Umwelt, Verkehr und Ortsverschönerung, Einteilung der Gemeindearbeiter,
Verwaltung des Friedhofes und der Ulmenhalle)
Tel. 0 61 36 / 8 98 61
E-Mail: Renate.Wiedenhö[email protected]
Beigeordneter Patrick Mutschke
Tel. 0 61 36 / 8 71 83
E-Mail: [email protected]
Sörgenloch
55270 Sörgenloch, Place de Ludes 10
Telefon 0 61 36 / 22 34
Fax 0 61 36 / 7 62 38 55
Ortsbürgermeister Helmut Krämer
Bürozeiten: (Fr. Kessel)
Mo. 17.00 - 19.00 Uhr
Di. bis Do. 10.00 - 12.00 Uhr
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters:
Mo. 17.00 - 19.00 Uhr
Amtlicher Teil
Seniorenvertreter:
Karl Gmach, Telefon: 0 61 36 / 26 53
Rudolf Schlösser, Telefon: 0 61 36 / 28 05
Jugendraumvertreter: Peter Beck und Kai Wolf
e-mail: [email protected]
Haushaltssatzung
der Ortsgemeinde Sörgenloch für
das Haushaltsjahr 2007
Siehe Seite 5
Einladung
Hiermit lade ich Sie zu einer nichtöffentlichen Sitzung
ein.
Gremien:
Haupt- und Finanz- sowie
Bauausschuss der
Ortsgemeinde Sörgenloch
Sitzungstermin: Freitag, 23. Februar 2007,
20.00 Uhr
Ort:
Rathaus, Place de Ludes 10
Raum:
Ratssaal, 1. OG
Tagesordnung:
Nichtöffentlicher Teil:
1. 1. Nachtrag zum Haushaltsplan 2007
2. Beschriftung Rathaus
3. Info-Tafeln an den Ortseingängen
4. Spielplatz Oberweide Süd
5. Verschiedenes
Sörgenloch, 13. Februar 2007
Helmut Krämer, Ortsbürgermeister
Stadecken-Elsheim
55271 Stadecken-Elsheim, Auf der Langweid 10
Tel. 0 61 36 / 22 48, Fax 0 61 36 / 67 01
Ortsbürgermeister Hermann Müller
Bürozeiten: Frau Wehrland-Döß
Montag 8.30 - 12.00 Uhr und 16.00 - 19.00 Uhr
Mittwoch 8.30 - 12.00 Uhr
Freitag 8.30 - 12.00 Uhr
Sprechstunden Ortsbürgermeister:
Montag 16.00 - 19.00 Uhr
Freitag 9.00 - 13.00 Uhr (nach Vereinbarung)
Seniorenvertreter:
Annemie Singer, Telefon: 0 61 36 / 29 53
Rudolf Thielemann, Telefon: 0 61 30 / 94 55 60
e-mail: [email protected]
Internet: www.stadecken-elsheim.de
Seite 7
Zornheim
55270 Zornheim, Kirschgartenstraße 2
Tel 0 61 36 / 95 29 40,
Fax: 0 61 36 / 9 52 94 13
Bürozeiten (Frau Becker, Frau Appel)
Mo., Mi., Do., Fr., 10.00 - 12.00 Uhr
Mo. auch 18.00 - 19.30 Uhr
Mi. auch 17.30 - 19.00 Uhr
Di. geschlossen
Sprechzeiten Ortsbürgermeister
Dr. Werner Dahmen
Mo. 18.00 bis 19.30 Uhr.
Mi. 17.30 bis 19.00 Uhr
Sprechzeiten des 1. Beigeordneten
Bardo Kneib
(Geschäftsbereich: Bauen, Verkehr,
Dorferneuerung sowie Umwelt,
Landwirtschaft und Anlagen)
Mi. 11.00 - 12.00 Uhr
Sprechzeiten der Beigeordneten
Luise Schöneberger-Bubach
(Geschäftsbereich: Jugend, Senioren, Soziales,
Kultur und Sport)
Mo. 11.00 - 12.00 Uhr
Seniorenvertreter:
Ernst-Ulrich Mahr, Telefon: 0 61 36 / 4 36 92
Karin Schneider, Telefon: 0 61 36 / 4 48 93
Internet: www.zornheim.de
e-mail: [email protected]
Haushaltssatzung
der Ortsgemeinde Zornheim für das
Haushaltsjahr 2007
vom 26.01.2007
Siehe Seite 6
Rosenmontag geschlossen
Die Ortsgemeindeverwaltung ist am Rosenmontag,
19. Februar 2007 geschlossen.
Wir bitten um Beachtung und Kenntnisnahme.
Zornheim, 13. Februar 2007
Dr. Werner Dahmen
Ortsbürgermeister
Gemeindeverwaltung geschlossen
Die Gemeindeverwaltung ist am Rosenmontag, 19.
Februar 2007 und Aschermittwoch, 21. Februar 2007
geschlossen. Wir bitten um Berücksichtigung.
Stadecken-Elsheim, 13. Februar 2007
Hermann Müller
Ortsbürgermeister
Ende amtlicher Teil
„Das Seniorenzentrum wird
die Lebensqualität unserer älteren Mitbürger langfristig
steigern”, ist sich Bürgermeister Blodt sicher.
Auf dem ca. 6.200 qm großen
Grundstück wird ein Seniorenzentrum mit 91 Apartements und einer Gesamtfläche von etwa 5000 qm
entstehen. Bei einem Investitionsvolumen von 11,8 Mio.
Euro werden aber auch neue
Arbeitsplätze in der Region
geschaffen. So wird das Haus
zukünftig zwischen 40 und 60
Mitarbeitern einen sicheren
Arbeitsplatz bieten - Mitarbeiter, die die PROCON
hauptsächlich in der Region
selbst sucht. Natürlich ist auch ein Name für das Haus
längst gefunden, ein Name, der bereits zu diesem
Text: PROCON/Foto: L. Th.
Richtfest beim Seniorenzentrum in Essenheim
Immer mehr Menschen werden immer älter. Doch nicht
immer finden Senioren in ihrem Umfeld die für sie geeignete Wohnform vor, wenn das Alleinleben in der bisherigen Wohnung nicht mehr möglich ist.
In der Gemeinde Essenheim soll sich dies nun ändern.
Die Firma PROCON - Projektentwickler und Betreiber
für Seniorenreinrichtungen mit Sitz in Wiesbaden baut derzeit an einem Seniorenzentrum in der Raiffeisenstraße, das die Infrastruktur Essenheims auch für
Senioren ergänzt. Mit der PROCON hat sich die Gemeinde einen erfahrenen Partner gesucht. Mit einer
Mitarbeiterzahl von über 650 Personen und etwa 1.000
Betten unterhält das Unternehmen bundesweit mehrere Seniorenzentren und zählt zu den größten privaten
Betreibern in Deutschland.
Am Standort Essenheim wird ein umfangreiches Angebot für Senioren angeboten. Individuelle Wohn- und
Pflegeangebote erleichtern es den älteren Menschen,
ihre Selbständigkeit und Unabhängigkeit soweit wie
möglich zu erhalten. Umfassende Service- und Dienstleistungen sowie ein abwechslungsreiches Freizeitprogramm ergänzen das Angebot.
frühen Zeitpunkt die Verbundenheit mit der Region
verdeutlicht: Seniorenzentrum Domherrengarten.