Gebührenordnung für das Freibad der Verbandsgemeinde Nieder

Transcription

Gebührenordnung für das Freibad der Verbandsgemeinde Nieder
Auf der Grundlage des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz in der
Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes
vom 06.07.1998 (GVBl. S. 171) hat der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde
Nieder-Olm in seiner Sitzung vom 08.05.2003, geändert durch 1. Änderungssatzung über
die Gebührenordnung für das Freibad der Verbandsgemeinde Nieder-Olm vom
15.08.2007, folgende Gebührenordnung beschlossen:
Gebührenordnung
für das Freibad der Verbandsgemeinde Nieder-Olm
Tageseintrittskarten
1. a)
b)
Erwachsene
Kinder und Jugendliche
bis einschließlich des 18. Lebensjahres
2. Sondereintrittskartenberechtigte
2,80 €
1,50 €
1,50 €
Sondereintrittskartenberechtigt sind:
1.
2.
3.
Wehrpflichtige, Zivildienstleistende
Schüler/innen gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises
Personen und Familien, die einen Anspruch auf Befreiung von der
Zahlung der Rundfunkgebühren haben
Kinder unter 99 cm Körpergröße haben freien Eintritt.
Frühschwimmer
a) Erwachsene
b) Kinder und Jugendliche
bis einschließlich des 18. Lebensjahres
c) Sondereintrittskartenberechtigte
2,20 €
1,10 €
1,10 €
Zehnerkarten
a) Erwachsene
b) Kinder und Jugendliche
bis einschließlich des 18. Lebensjahres
c) Sondereintrittskartenberechtigte
22,00 €
11,00 €
11,00 €
25er-Karten
a) Erwachsene
b) Kinder und Jugendliche
bis einschließlich des 18. Lebensjahres
c) Sondereintrittskartenberechtigte
49,50 €
24,80 €
24,80 €
40er-Karten
a) Erwachsene
b) Kinder und Jugendliche
bis einschließlich des 18. Lebensjahres
c) Sondereintrittskartenberechtigte
Freibadkarten haben im Hallenbad/Sauna keine Gültigkeit.
71,50 €
35,80 €
35,80 €
Verlustentschädigung
für einen verlorenen Schlüssel
Beschädigungsentschädigung
für ein beschädigtes Spindpfandschloss
Die Gebührenordnung tritt mit Wirkung vom 08.05.2003 in Kraft.
Nieder-Olm, 09.05.2003
Spiegler
Bürgermeister
15,00 €
100,00 €

Documents pareils