Gebührenordnung für das Freibad der Verbandsgemeinde Nieder
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Gebührenordnung für das Freibad der Verbandsgemeinde Nieder
Auf der Grundlage des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 06.07.1998 (GVBl. S. 171) hat der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Nieder-Olm in seiner Sitzung vom 08.05.2003, geändert durch 1. Änderungssatzung über die Gebührenordnung für das Freibad der Verbandsgemeinde Nieder-Olm vom 15.08.2007, folgende Gebührenordnung beschlossen: Gebührenordnung für das Freibad der Verbandsgemeinde Nieder-Olm Tageseintrittskarten 1. a) b) Erwachsene Kinder und Jugendliche bis einschließlich des 18. Lebensjahres 2. Sondereintrittskartenberechtigte 2,80 € 1,50 € 1,50 € Sondereintrittskartenberechtigt sind: 1. 2. 3. Wehrpflichtige, Zivildienstleistende Schüler/innen gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises Personen und Familien, die einen Anspruch auf Befreiung von der Zahlung der Rundfunkgebühren haben Kinder unter 99 cm Körpergröße haben freien Eintritt. Frühschwimmer a) Erwachsene b) Kinder und Jugendliche bis einschließlich des 18. Lebensjahres c) Sondereintrittskartenberechtigte 2,20 € 1,10 € 1,10 € Zehnerkarten a) Erwachsene b) Kinder und Jugendliche bis einschließlich des 18. Lebensjahres c) Sondereintrittskartenberechtigte 22,00 € 11,00 € 11,00 € 25er-Karten a) Erwachsene b) Kinder und Jugendliche bis einschließlich des 18. Lebensjahres c) Sondereintrittskartenberechtigte 49,50 € 24,80 € 24,80 € 40er-Karten a) Erwachsene b) Kinder und Jugendliche bis einschließlich des 18. Lebensjahres c) Sondereintrittskartenberechtigte Freibadkarten haben im Hallenbad/Sauna keine Gültigkeit. 71,50 € 35,80 € 35,80 € Verlustentschädigung für einen verlorenen Schlüssel Beschädigungsentschädigung für ein beschädigtes Spindpfandschloss Die Gebührenordnung tritt mit Wirkung vom 08.05.2003 in Kraft. Nieder-Olm, 09.05.2003 Spiegler Bürgermeister 15,00 € 100,00 €