15 / 2738 - Landtag Baden Württemberg

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15 / 2738 - Landtag Baden Württemberg
Landtag von Baden-Württemberg
Drucksache 15 / 2738
15. Wahlperiode
26. 11. 2012
Antrag
der Abg. Klaus Maier u. a. SPD
und
Stellungnahme
des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft
Telearbeit in der Steuerverwaltung
Antrag
Der Landtag wolle beschließen,
die Landesregierung zu ersuchen
zu berichten,
1.inwiefern ihr bekannt ist, welche Erfahrungen die Bundesländer gemacht haben,
die bereits Telearbeit in der Steuerverwaltung ermöglichen;
2.welche Möglichkeiten sie sieht, im Rahmen eines Pilotprojekts auch in der
Steuerverwaltung Baden-Württemberg Telearbeitsplätze anzubieten;
3.welche Möglichkeiten und Chancen sie in der Telearbeit für die Steuerverwaltung sieht;
4.welche Probleme und Risiken damit ggf. verbunden sind, inwieweit Telearbeit
und Datenschutz in Einklang gebracht werden können und ob dabei auf Erfahrungen anderer Bundesländer zurückgegriffen werden kann;
5.welcher Organisations- und Koordinationsaufwand bei der Einrichtung und
Unterhaltung von Telearbeitsplätzen in der Steuerverwaltung zu leisten ist und
welche einmaligen und jährlichen Kosten pro eingerichtetem Telearbeitsplatz
anfallen würden;
6. zu welchem Ergebnis die Umfrage der Oberfinanzdirektion hinsichtlich des
Bedarfs an Heimarbeitsplätzen in den Finanzämtern gekommen ist;
7.inwieweit bei dieser Umfrage auch Beschäftigte im Erziehungsurlaub befragt
wurden;
1
Eingegangen: 26. 11. 2012 / Ausgegeben: 15. 02. 2013
Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet
abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente
Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.
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8.welche Möglichkeiten sie in der Verlagerung von Tätigkeiten an Finanzämter
mit hohem Personalbestand bzw. hohem Personalgewinnungspotenzial z. B.
durch Einrichtung auswärtiger Dienstsitze sieht;
9.welche weiteren Maßnahmen ergriffen werden können, um die Vereinbarkeit
von Familie und Beruf in der Steuerverwaltung zu erhöhen.
26. 11. 2012
Maier, Storz, Hofelich, Haller, Fulst-Blei, Stoch SPD
Begründung
Telearbeitsplätze und Heimarbeit können auch in der Steuerverwaltung viele
Chancen und Möglichkeiten eröffnen. Beispielsweise kann damit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert werden. Außerdem könnte dies ein sinnvolles Mittel zur Gewinnung von weiblichen Fachkräften sein, die ansonsten keine
Berufstätigkeit aufnehmen könnten – auch und gerade im ländlichen Raum.
Dadurch könnte außerdem der Pendlerverkehr minimiert und die Motivation der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gestärkt werden. Durch vermehrte Telearbeitsplätze bzw. Heimarbeit kann insbesondere die Integration von Frauen ins Berufsleben sowie der Wiedereinstieg nach dem Erziehungsurlaub erleichtert und gesteigert werden.
S t e l l u n g n a h m e *)
Mit Schreiben vom 7. Februar 2013 Nr. 1–0211.9/3 nimmt das Ministerium für
Finanzen und Wirtschaft zu dem Antrag wie folgt Stellung:
Der Landtag wolle beschließen,
die Landesregierung zu ersuchen
zu berichten,
1.
inwiefern ihr bekannt ist, welche Erfahrungen die Bundesländer gemacht
haben, die bereits Telearbeit in der Steuerverwaltung ermöglichen;
Zu 1.:
Die Abfrage in den Bundesländern hat zu folgendem Ergebnis geführt:
Die Mehrzahl der Bundesländer bietet den Beschäftigten in den Finanzämtern
die Möglichkeit an, eine heimbasierte Tätigkeit auszuüben. Derzeit ist zwischen
zwei Beschäftigungsformen zu unterscheiden: es existiert die Variante „Heimarbeitsplatz“, welche eine Arbeitserledigung über die Verwendung von Offline-Programmanwendungen zum Inhalt hat. Bei dieser Beschäftigungsform existiert keine
Netzanbindung zur jeweiligen Dienststelle.
Daneben existiert in verschiedenen Bundesländern auch die Variante „Telearbeit“,
welche einen Online-Zugriff auf die in den Steuerverwaltungen eingesetzten Verfahren ermöglicht.
Die Einzelheiten zum Umfang und den Erfahrungswerten ergeben sich aus der
beigefügten Anlage.
*) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt.
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2.welche Möglichkeiten sie sieht, im Rahmen eines Pilotprojekts auch in der
Steuerverwaltung Baden-Württemberg Telearbeitsplätze anzubieten;
Zu 2.:
Die Beschäftigungsform „Heimarbeit“ (heimbasierte Offline-Bildschirmarbeitsplätze) ist bereits für verschiedene Organisationseinheiten im Bereich der Steuerverwaltung Baden-Württemberg als fester Bestandteil eines Konzepts „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ eingeführt. Beschäftigte der Steuerverwaltung,
welche in den Prüfungsdiensten und im Bereich der Rechtsbehelfsstellen tätig sind,
können diese Beschäftigungsform in Anspruch nehmen, wenn die persönlichen
und sachlichen Voraussetzungen vorliegen. Bisher konnte aufgrund der vorhandenen edv-technischen Realisierungsmöglichkeiten (vgl. auch Ziffer 5) – unter
Berücksichtigung von arbeitsorganisatorischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten – ausschließlich für diese Aufgabenbereiche eine heimbasierte Tätigkeit
angeboten werden, da diese Organisationseinheiten keinen permanenten OnlineZugriff auf die steuerlichen Fachverfahren benötigten, sondern die fachlichen Aufgaben bereits durch die Nutzung von Offline-Bildschirmarbeitsplätzen weitestgehend heimbasiert erledigen konnten.
Die Rahmenbedingungen für diese Organisationseinheiten wurden mit dem Hauptpersonalrat beim Ministerium für Finanzen und Wirtschaft abgestimmt.
Für den Bereich der Rechtsbehelfsstellen wurde die pilothafte Erprobung im Jahr
2011 zur dauerhaften Einrichtung umgestaltet. Die operative Umsetzung der Rahmenbedingungen wurde jedoch u. a. aufgrund fehlender finanziellen Ressourcen bis
Ende 2012 zurückgestellt. In Härtefällen (z. B. problematische Kinderbetreuungssituation) erfolgte jedoch noch eine nachträgliche Aufnahme der jeweiligen Antragsteller in den Nutzerkreis der Pilotanwender, sodass für diese Personen schwerwiegende Härtefallsituationen vermieden werden konnten. Für den Bereich der
Prüfungsdienste besteht bereits seit dem Jahr 2008 die Möglichkeit der Nutzung
dieser heimbasierten Beschäftigungsform.
Derzeit nutzen in den vorgenannten Arbeitsbereichen bereits 698 Personen in den
Finanzämtern diese Beschäftigungsform.
Da sich die edv-technischen Rahmenbedingungen u. a. im Zuge der Realisierung
des Vorhabens KONSENS (Koordinierte neue Softwareentwicklung der Steuerverwaltung) und die flächendeckende Nutzungsmöglichkeit von DSL-/Breitbandanschlüssen geändert haben, wird geprüft, ob und ggf. welche weiteren Arbeitsbereiche in den Finanzämtern unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und
sozialen Gesichtspunkte sich für die Beschäftigungsform „Heim-/Telearbeit“
eignen. Hier sind neben den Überlegungen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf
und Familie und einer Kosten-/Nutzen-Relation auch die Problemstellungen innerhalb der Organisationsstrukturen der Finanzämter zu berücksichtigen.
Parallel hierzu werden für die bestehenden Heimarbeitsplätze bereits Möglichkeiten für die Online-Nutzung der vorhandenen Kommunikationsanbindungen (insbesondere E-Mail-Accounts, Internetnutzung) geschaffen.
3.welche Möglichkeiten und Chancen sie in der Telearbeit für die Steuerverwaltung sieht;
Zu 3.:
Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg verfolgt das
Ziel der Gewährleistung einer lebensphasenorientierten Personalpolitik zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Ein Mittel zur Erreichung dieses Ziels ist
die Einrichtung von Heim- bzw. Telearbeitsplätzen. Folgende Aspekte spielen aus
arbeitsorganisatorischer und personalwirtschaftlicher Sicht eine wichtige Rolle:
•die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und privater familiärer Lebensführung,
• Steigerung der Mitarbeiterbindung und Arbeitgeber-Attraktivität,
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• Unterstützung des betrieblichen Eingliederungsmanagements,
• Verringerung von Ausfallzeiten,
• Erhalt von Qualifikation und Wissen auch in der Familienzeit und
•Verbesserung der Motivation der Beschäftigten durch mehr Selbstverantwortung bei der Gestaltung und Durchführung der Arbeit.
4.welche Probleme und Risiken damit ggf. verbunden sind, inwieweit Telearbeit
und Datenschutz in Einklang gebracht werden können und ob dabei auf Erfahrungen anderer Bundesländer zurückgegriffen werden kann;
Zu 4.:
Im Zug der Einführung der heimbasierten Tätigkeit wurden in den Rahmenbedingungen detaillierte Festlegungen zum Schutz der personenbezogenen Daten – im
Allgemeinen – und der Wahrung des Steuergeheimnisses – im Speziellen – getroffen.
In den Rahmenbedingungen werden darüber hinaus auch die Anforderungen definiert, welche für die Prüfung, ob geeignete Räume für eine heimbasierte Arbeit zur
Verfügung stehen, essentiell sind. Dieses Zimmer darf z. B. nicht für jeden Besuch
zugänglich sein und auch nicht von anderen Familienmitgliedern genutzt werden.
Er muss – entsprechend den arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben – ausreichend groß
sein, dass sich Schreibtisch, Hardware und die sonstigen Arbeitsmittel unterbringen lassen.
Besonderes Augenmerk ist bei der Heim- bzw. Telearbeit auf die Wahrung des
Steuergeheimnisses zu richten. Bei Heim- bzw. Telearbeit werden Steuerfälle
räumlich außerhalb der zuständigen Behörde bearbeitet. Entsprechend hoch ist die
Verantwortung der Verwaltung und der betroffenen Beschäftigten, dass eine Einsichtnahme Dritter in Unterlagen und Daten zu Steuerfällen während des Transportes und zuhause ausgeschlossen ist. Die derzeit geltenden Rahmenbedingungen
für die Heimarbeit enthalten entsprechende Regelungen und sehen auch eine ausdrückliche schriftliche Erklärung der Beschäftigten vor, in der diese auf die Pflicht
zur Einhaltung des Steuergeheimnisses hingewiesen werden. Diese Regelungen
haben sich in der Vergangenheit als ausreichend erwiesen. Sie können auch bei
einer Ausdehnung der Beschäftigungsform „Telearbeit“ auf weitere Arbeitsbereiche der Finanzämter übernommen werden.
Derzeit haben die in Heimarbeit Beschäftigten keinen Zugriff auf Steuerdaten
über eine Netzwerkverbindung. Bei einer Ausdehnung der Beschäftigungsform
„Telearbeit“ auf weitere Arbeitsbereiche wie z. B. die Einkommensteuerfestsetzung wird eine solche Netzanbindung der Telearbeitsplätze aber erforderlich werden. Dann ist auch der Schutz dieser Daten durch geeignete technische Maßnahmen sicherzustellen, um auszuschließen, dass unbefugte Dritte auf diese Daten
Zugriff erlangen können.
Die in Baden-Württemberg getroffenen Regelungen finden sich in vergleichbarer
Form auch in den Vorgaben der übrigen Bundesländer, welche den Beschäftigten
in den Finanzämtern Tele- oder Heimarbeit ermöglichen.
5.welcher Organisations- und Koordinationsaufwand bei der Einrichtung und
Unterhaltung von Telearbeitsplätzen in der Steuerverwaltung zu leisten ist und
welche einmaligen und jährlichen Kosten pro eingerichtetem Telearbeitsplatz
anfallen würden;
Zu 5.:
Grundsätzlich entsteht aus technischer Sicht für einen Heim- bzw. Telearbeitsplatz
ein erhöhter Betreuungsaufwand durch die jeweiligen Supporteinheiten (Benutzerservice). Dieser Betreuungsaufwand ist bereits in den nachstehend dargestellten Kosten enthalten. Bei dieser Kostendarstellung gilt als Prämisse, dass keine
Vor-Ort-Betreuung der Anwender stattfindet (Fernwartung). Zusätzlich entsteht
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ein erhöhter organisatorischer Aufwand zur Einbindung der Telearbeiter in den
Finanzamtsalltag (u. a. Berücksichtigung von Abwesenheitstagen z. B. bei Dienstbesprechungen oder im Bereich des Publikumsverkehrs). Dieser Koordinationsaufwand steigt je mehr Beschäftigte einer Dienststelle einen Telearbeitsplatz nutzen. Dieser kann gegenwärtig jedoch nicht beziffert werden.
Auf die im Rahmen der KONSENS 1-Migration eingeführten zentralen Verfahren (UNIFA) wäre ein Zugriff via Telearbeitsplatz in der derzeitigen Organisation
der Arbeitsweise der Veranlagungsstellen und weiterer Stellen im Finanzamt ohne
größeren Aufwand technisch möglich. Daneben sind für einen Telearbeitsplatz im
Innendienst aber noch weitere Verfahren erforderlich, die derzeit dezentral auf
einem Server im jeweiligen Finanzamt vorgehalten werden. Ein Zugriff auf diese
rund 150 dezentralen Landes-Verfahren ist zum jetzigen Zeitpunkt via Telearbeitsplatz technisch nicht möglich. Grund hierfür ist, dass zunächst eine Anmeldung im
Rechenzentrum (Landeszentrum für Datenverarbeitung in der Oberfinanzdirektion
Karlsruhe) – also an zentraler Stelle – erforderlich ist. Zudem müsste ein weiteres,
noch aufwändig einzurichtendes Berechtigungsmanagement installiert werden, um
den jeweiligen Telearbeiter auf „seinen“ Finanzamts-Server zu verzweigen. Dabei ist davon auszugehen, dass in diesem Fall die Netzanbindung der Finanzämter
wesentlich verbessert werden müsste, da der Telearbeitsplatzzugriff zu einer deutlich höheren Netzbelastung führen würde.
Derzeit wird bereits untersucht, wie die auf den Finanzamts-Servern befindlichen
Verfahren auf eine zentrale Plattform im Rechenzentrum übernommen werden
können. Das Ergebnis und der daraus resultierende Zeitplan für eine Zentralisierung hat eine direkte Auswirkung auf den Betrieb und die damit einhergehenden
Kosten für die mögliche Telearbeit im Veranlagungsbereich der Finanzämter. Die
Übernahme aller für die Beschäftigten in der Veranlagung relevanten Anwendungen und Verfahren in einen virtuellen (zentralen) Arbeitsplatz wird bis voraussichtlich Ende 2014 andauern.
Unabhängig von den Kosten für die Zentralisierung der rund 150 dezentralen Landes-Anwendungen und -Verfahren sind bei der Beschäftigungsform „Telearbeit“
die betroffenen Beschäftigten mit zusätzlicher Hard- und Software auszustatten.
Die zusätzlichen Ausgaben bis zur angestrebten Zentralisierung der Landesanwendungen belaufen sich im Erstjahr auf knapp 2.400 EUR u. a. für die Hardware, das
Softwarelizenzpaket sowie den Netzanschluss je Telearbeitsplatz. In den folgenden
Jahren kommen zusätzlich rund 830 EUR pro Jahr für die laufenden Softwarekosten und den Netzzugang je Telearbeitsplatz hinzu.
6. zu welchem Ergebnis die Umfrage der Oberfinanzdirektion hinsichtlich des
Bedarfs an Heimarbeitsplätzen in den Finanzämtern gekommen ist;
Zu 6.:
Im Zuge des Übergangs der pilothaften Erprobung der heimbasierten Tätigkeit
im Bereich der Rechtsbehelfsstellen hin zu einer dauerhaften Beschäftigungsform wurden die Beschäftigten dieser Organisationseinheiten mit Verfügung vom
26. September 2012 durch die Oberfinanzdirektion Karlsruhe gebeten, mitzuteilen, ob über die Pilotanwender hinaus Interesse an der neuen Beschäftigungsform
existiert.
Die Interessensabfrage richtete sich nicht an weitere Stellen in den Finanzämtern,
da für andere Arbeitsbereiche noch keine entsprechenden Voraussetzungen (u. a.
abgestimmte Rahmenbedingungen bzw. edv-technische Anbindung – s. auch
Ziffer 5 und 8) existieren. Im Pilotversuch wurden bereits 22 Heimarbeitsplätze
genehmigt. Laut Umfrageergebnis sind 39 weitere Bearbeiter/-innen der Rechtsbehelfstellen an einem Heimarbeitsplatz interessiert, wobei davon 6 Bearbeiter/
-innen der Rechtsbehelfstellen im Erziehungsurlaub sind. Für diesen Personenkreis ist eine Umsetzung noch im Jahr 2013 geplant.
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7.inwieweit bei dieser Umfrage auch Beschäftigte im Erziehungsurlaub befragt
wurden;
Zu 7.:
Die Umfrage erfolgte bei dem unter Ziffer 6 bezeichneten Personenkreis auch bei
Beschäftigten, die sich noch im Erziehungsurlaub befanden.
8.welche Möglichkeiten sie in der Verlagerung von Tätigkeiten an Finanzämter
mit hohem Personalbestand bzw. hohem Personalgewinnungspotenzial z. B.
durch Einrichtung auswärtiger Dienstsitze sieht;
Zu 8.:
Die Frage der Verlagerung von einzelnen Aufgaben oder Aufgabenbereichen zu
bestimmten Standorten („auswärtige Dienstsitze“) z. B. zur Vermeidung etwaiger Bestandsversetzungen kann nicht isoliert von der arbeitsorganisatorischen
Gesamtstruktur (hier: Wahrnehmung von Führungsaufgaben auch im Hinblick auf
die Fach- und Dienstaufsicht) der gesamten Steuerverwaltung betrachtet werden.
Die Einrichtung auswärtiger Dienstsitze einzelner Bearbeiter ist in der Steuerverwaltung nur in Ausnahmefällen möglich. Dies erfolgt z. B. bei Prüfern der Zentralen Konzernbetriebsprüfung oder der land- und forstwirtschaftlichen Betriebsprüfung, die dann auch die Betriebe in der Umgebung ihres Dienstortes prüfen.
Demgegenüber sind insbesondere die Beschäftigten des Innendienstes in die
Abläufe ihres Arbeitsbereiches eingebunden. Im Gegensatz zu einem auswärtigen
Dienstsitz ist es bei der Telearbeit möglich – und wesentliche Voraussetzung für
die Genehmigung –, diese Einbindung weiterhin und dauerhaft zu gewährleisten.
Im Bereich der Steuerverwaltung wurden die arbeitsorganisatorischen sinnvollen
Verlagerungsmöglichkeiten ausgeschöpft. Bereits in der Vergangenheit wurden
bestimmte Aufgabenbereiche, soweit diese aufgrund der zu erledigenden Aufgaben geeignet waren, isoliert verlagert (z. B. Erbschaft- und Schenkungsteuerstellen – u. a. von Heidelberg nach Walldürn, von Freiburg nach Titisee-Neustadt bzw.
von Stuttgart nach Tauberbischofsheim). Diese Verlagerung orientierte sich an
personellen Gegebenheiten bzw. an der vorhandenen Gebäudeinfrastruktur. Diese
Form der Verlagerung hat sich bewährt und wird auch beibehalten.
Auch innerhalb des Veranlagungsbereichs wurde die räumliche Verlagerung von
einzelnen Teilaufgaben durchgeführt. Zu beachten sind jedoch die Problemstellungen, die sich durch die isolierte Verlagerung von Aufgaben innerhalb des Veranlagungsbereichs aus den Ballungsräumen in den ländlichen Raum ergeben:
Die Steuererklärungen müssen z. B. zunächst zum ausgelagerten Standort transportiert werden. Hinsichtlich der Personalführung sind ebenfalls Einschränkungen
in Kauf zu nehmen. Da der Sachgebietsleiter die einzige Führungskraft des Amtes
am ausgelagerten Standort ist, muss im Vertretungsfalle die Vertretung über eine
Führungskraft aus dem Bereich des am Standort originär zuständigen Finanzamts
erfolgen. Für Sachgebietsleiterbesprechungen mit dem Amtsleiter ist jeweils eine
Dienstreise an das Hauptamt erforderlich. Noch schwieriger gestaltet sich aufgrund
der räumlichen Trennung die Einflussnahme des Amtsleiters auf die Beschäftigten
des ausgelagerten Standorts. Auch von den Beschäftigten dieser Außenstellen wird
bemängelt, dass sie „zwischen den Stühlen sitzen“, also weder richtig zum Hauptamt noch zum Amt des Unterbringungsstandorts gehören.
9.welche weiteren Maßnahmen ergriffen werden können, um die Vereinbarkeit von
Familie und Beruf in der Steuerverwaltung zu erhöhen.
Zu 9.:
Die Finanzverwaltung Baden-Württemberg unterstützt ihre Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie mit familienfreundlichen
Arbeitsbedingungen. Wichtige Bausteine der familienfreundlichen Rahmenbedingungen, die weiter ausgebaut werden, sind:
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• Flexible Arbeitszeiten
Durch flexible Arbeitszeiten können die Bediensteten ihren Arbeitsrhythmus auf
die jeweilige familiäre Situation abstimmen.
• Teilzeit
Verschiedene Teilzeitmodelle mit breitem Spektrum hinsichtlich der Länge und
Lage der Arbeitszeit berücksichtigen die individuellen Bedürfnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und sind entscheidende Grundvoraussetzung für die
Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
• Telearbeitsplätze
In geeigneten Bereichen besteht die Möglichkeit, zu Hause einen Arbeitsplatz
einzurichten. In den meisten Fällen findet dies im Wege der sog. alternierenden
Beschäftigung statt, bei der ein Teil der Arbeit zu Hause und ein Teil in der
Dienststelle geleistet wird.
• Gesundheitsvorsorge und Gesundheitsförderung
Gesundheit und Leistungsfähigkeit sind untrennbar. Um die Mitarbeiter vor beruflich aber auch privat bedingten Erkrankungen zu schützen und ihre Gesundheit langfristig zu fördern, werden in allen Dienststellen die unterschiedlichsten
präventiven Maßnahmen angeboten (z. B. Rückenschulung, Gesundheits- und
Aktionstage sowie Fachvorträge zu unterschiedlichen Gesundheitsthemen).
• Elternzeit und Beurlaubung
Elternzeit und großzügige Regelung für eine Beurlaubung von bis zu 12 Jahren
aus familiären Gründen ermöglichen eine längere Familienpause ohne Risiko
des Arbeitsplatzverlustes.
Um auch weiterhin die Zufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu
verbessern, die Fachkräfte im Arbeitsprozess zu erhalten und die eigene Attraktivität als Arbeitgeber zu steigern, soll die familienbewusste Personalpolitik
durch weitere Maßnahmen verankert und vertieft werden.
Zukünftige Maßnahmen:
• Fortbildungen
Sich der Doppelherausforderung Familie und Beruf zu stellen, soll nicht zu
einem Gefühl der Überforderung führen. Die Fortbildungen unter dem Thema
„Familie und Beruf im Gleichklang“ dienen dem Erhalt der inneren Balance
sowohl im Berufs- als auch im Privatleben.
• Förderung der Wiedereingliederung nach der Elternzeit bzw. der Beurlaubung
urch ein Vier-Phasen-Konzept soll der berufliche Wiedereinstieg in die
D
Arbeitswelt unterstützt und erleichtert werden. Ziel ist es, die Qualifikation beurlaubter Kolleginnen und Kollegen zu erhalten, deren Potenziale zu sichern,
die Beurlaubungsphase zu verkürzen und die Kosten für einen beruflichen Wiedereinstieg zu minimieren. Strukturierte und effektive Einarbeitung soll zu einer
hohen Mitarbeiterzufriedenheit und Leistungsfähigkeit des Personals unter der
Berücksichtigung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie führen.
Dr. Nils Schmid
Minister für Finanzen und Wirtschaft
7
8
Tele-/Heimarbeit möglich?
Ja
Ja
In den FÄ bisher noch nicht
Technisch grundsätzlich
möglich
Ja, Einrichtung eines „mobilen Arbeitsplatzes“ (Heimarbeitsplatz)
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Bundesland
Bisher keine Kontingentierung
Bisher keine Nutzung in den FÄ
(Bisher) nicht vorgesehen
Kontingentierung bei den alternierenden Telearbeitsplätzen auf 600
Kontingentierung bzw. Anzahl der
nutzenden Personen
Keine Kontingentierung / 698 alternierende Heimarbeitsplätze in den
Finanzämtern / 36 Telearbeitsplätze
in der Oberfinanzdirektion
Anlage
Aufgrund der Erfahrungen mit der Beschäftigungsform
„Heimarbeit“ (Offline-Arbeitsplätze) in bisher nutzenden
Organisationseinheiten „Prüfungsdienste“ und „Rechtsbehelfsstellen“ und der jetzt edv-technisch möglichen
dezentralen Nutzung der steuerlichen Fachverfahren
wird derzeit eine Erweiterung auf andere Organisationseinheiten in den Finanzämtern geprüft (Einrichtung
von online Telearbeitsplätzen).
Die Erfahrung mit Telearbeit ist durchweg positiv. Eine
Ausweitung ist derzeit jedoch nicht geplant. In folgende
Arbeitsbereichen ist Telearbeit möglich: Arbeitnehmerstelle, Rechtsbehelfsstelle, Stundungs- und Erlassstelle,
Bußgeld- und Strafsachenstelle, Grunderwerbsteuerstelle, Erbschaft- und Schenkungsteuerstelle.
Voraussichtlich wird die Arbeitsform alternierende Telearbeit im Laufe des Jahres 2013 pilotiert. Der Entwurf
entsprechender Regelungen ist in Vorbereitung, voraussichtlich wird hierfür zwischen der Verwaltung und
der Beschäftigtenvertretung eine Dienstvereinbarung
abgeschlossen.
Auf Grundlage der Erfahrungen mit der Heimarbeit
(Offline-Arbeitsplätze) bei den Außenprüfungsdiensten,
Rechtsbehelfsstellen und obersten Finanzbehörde des
Landes sowie der jetzt technisch möglichen Telearbeit
(Online-Arbeitsplätze) ist eine Prüfung der Erweiterung
auf andere Organisationseinheiten auf ihre Erforderlichkeit und organisatorischen Machbarkeit in den Finanzämtern angedacht.
Die Erfahrung ist grundsätzlich gut: mehr effektive Arbeitszeit durch den Wegfall von Fahrzeiten, bessere
Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Erfahrungswerte
Telearbeit im Geschäftsbereich des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft;
Übersicht über die Beschäftigungsform „Telearbeit“ in den Bundesländern (Stand: Januar 2013);
Antrag der Abgeordneten Klaus Maier u.a. SPD (Drs. 15/2738)
Az.: 1-0211.9/3
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Ja - unter nachstehenden
Randbedingungen:
Alternierende Telearbeit:
Pilotierung der alternierenden Telearbeit in den Hamburger Regionalfinanzämtern in der Zeit vom
1.4.2011 bis 31.3.2012; Voraussetzungen: Beschäftigungsumfang mindestens
50%
Hamburg
15-20 Arbeitsplätze waren für die
Pilotierung vorgesehen; 12 Personen
nutzten das Angebot der Heimarbeit
während der Pilotierung
Nach Abschluss der Pilotphase wurde anhand der vorgelegten Erfahrungsberichte aus den FÄ entschieden,
die Heim- und Telearbeit in der Hamburger Steuerverwaltung nicht auszuweiten. Gegen eine Ausweitung
sprechen derzeit u. a. folgende Erwägungen:
Für die Zeit der Pilotierung der Telearbeit waren zunächst 5 Arbeitsplätze vorgesehen; 3 Personen nutzten
das Angebot der Telearbeit.
1. Teamstrukturen des VERA-Organisationsmodells1
werden geschwächt
2. Zusätzliche Belastungen für die regulär arbeitenden
Kolleg/innen, z.B. durch telefonische Nachfragen
von Bürgern (Bislang noch keine elektronische
Akte!)
3. An Anwesenheitstagen sind Heim- und Telearbeiter/innen verstärkt durch organisatorische Tätigkeiten gebunden; (Post absenden, Akten weglegen,
Akten heraussuchen, Unterlagen für die Heim-/
Telearbeit zusammenstellen, usw.)
4. Die Heim- und Telearbeiter haben weniger Kontakt
zu Vorgesetzten und Kolleg/innen.
5. Folge:
a. Einschränkungen im Wissenstransfer durch
weniger fachlichen Austausch
b. Die Begleitung der beruflichen Entwicklung
wird erschwert.
c. Erschwerte Beurteilungslage
d. Weniger sozialer Kontakt
6. Die Terminkoordinierung für Dienst- und Fachbesprechung wird erschwert
7. Heim- und Telearbeiter/innen können nur bedingt
als Multiplikatoren, Hauptsachbearbeiter/innen und
für sonstige Sonderfunktionen eingesetzt werden.
Außerdem stehen sie im Finanzamt nicht als Ausbilder/innen zur Verfügung.
Erfahrungswerte
Kontingentierung bzw. Anzahl der
nutzenden Personen
Neuorganisation und Vereinheitlichung der Veranlagungsdienststellen in den Hamburger Regionalfinanzämtern in den Jahren 2008 bis 2010
Heimarbeit:
Pilotierung von Heimarbeit
in den Hamburger Regionalfinanzämtern in der Zeit
vom 1.4.2011 bis
31.3.2012; Voraussetzungen: Beschäftigungsumfang
mindestens 50%
Tele-/Heimarbeit möglich?
Bundesland
-2-
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Tele-/Heimarbeit möglich?
Ja
Ja
Ja
Bundesland
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Kontingentierung auf ca. 70 Telearbeitsplätze
Zurzeit sind rd. 20 Telearbeitsplätze
im Rahmen eines Pilotversuchs bei
verschiedenen FÄ und in der OFD
eingerichtet. Für 2013 ist vorgesehen
weitere 50 Telearbeitsplätze einzurichten.
Keine Kontingentierung / 327 Personen
Kontingentierung: 3 % aller Beschäftigten zum Stichtag 14.11.2011
abzgl. der Beschäftigten in der Freistellungsphase der Altersteilzeit, in
Ausbildung / Vorbereitungsdienst/Einweisungszeit, Außendienst
/ 258 Telearbeitsplätze in allen FÄ
Kontingentierung bzw. Anzahl der
nutzenden Personen
-3-
Bisher liegen nur die Erfahrungen aus der Pilotierung in
einem Finanzamt vor. Die Evaluation wurde durch z.T.
anonyme Abfragen mittels Fragenbögen bei den Telearbeiterinnen/Telearbeitern, den Kolleginnen/ Kollegen
und den Vorgesetzten vorgenommen. Es wurden in allen drei Gruppen durchweg positive Erfahrungen gemacht.
Zusammenfassend für die Telearbeiterinnen/ Telearbeiter kann eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, ungestörtes und flexibles Arbeiten an der häuslichen Arbeitsstätte, in Einzelfällen mögliche Arbeitszeiterhöhungen, sowie eine ersparte Fahrzeit festgehalten
werden.
Die Gruppe der Kolleginnen und Kollegen hat sich positiv über die erhöhte Fallerledigungsquote der Telearbeiterinnen/ Telearbeiter geäußert. Und die Vorgesetzten
empfanden eine erhöhte Zufriedenheit/Motivation bei
den Telearbeiterinnen /Telearbeiten.
Beide Gruppen gaben aber auch an, dass ein (zwangsläufiger) Mehraufwand bei Kommunikation und Terminplanung anfiele.
Es ist beabsichtigt nach der flächendeckenden Einführung bei allen FÄ eine Evaluation durchzuführen (voraussichtlich im Dezember 2013)
Derzeit gibt es Sondierungen über eine Neuausrichtung
der Beschäftigungsform, konkrete Anpassungen liegen
jedoch noch nicht vor.
Aufgrund der positiven Erfahrungen im Pilotversuch ist
die Ausweitung der Telearbeit in den niedersächsischen
FÄ vorgesehen.
Bei Telearbeit handelt es sich um eine Tätigkeit des Innendienstes, für die ein ständiger und dauerhafter Zugang zum Netz der Steuerverwaltung benötigt wird.
Die Telearbeit erfolgt ausschließlich in alternierender
Form, d.h. die Tätigkeit wird nicht ausschließlich von zu
Erfahrungswerte
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Tele-/Heimarbeit möglich?
Ja
Ja
Ja
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Keine Kontingentierung /
72 Personen
Kontingentierung auf zurzeit 300 Telearbeitsplätze landesweit / aktuelle
Nutzer: 150 Personen in den Finanzämtern und weitere 47 Personen in
der OFD – Besitz- und
Verkehrsteuerabteilung
FÄ und Oberfinanzdirektionen:
max. 3 % der Beschäftigten einer
Dienststelle;
Rechenzentrum: 60
Kontingentierung bzw. Anzahl der
nutzenden Personen
-4-
Hause (häusliche Arbeitsstätte) aus verrichtet, sondern
es sind daneben wöchentlich Präsenztage in der
Dienststelle zu leisten.
Die häusliche Arbeitsstätte ist mit der Dienststelle online
verbunden. Die erforderliche technische Ausstattung für
den häuslichen Arbeitsplatz (Laptop, VPN-Client etc.)
wird daher vom Dienstherrn zur Verfügung gestellt.
Aufgrund der positiven Erfahrung mit der „Telearbeit“ erfolgte in 2012 eine neue Erlassregelung mit im Wesentlichen einer Ausweitung der Sozialkriterien, der Einführung einer neuen Technik und einer Ausweitung der
Anzahl der „Telearbeitsplätze“ (in etwa eine Verdoppelung).
Telearbeit wurde Ende 2005 im Rahmen einer zweijährigen Erprobungsphase mit 10 Telearbeitsplätze eingeführt. Nach erfolgter positiver Erprobung wurden 2008
landesweit 100 Telearbeitsplätze eingeführt und sukzessiv auf 200 erhöht. Aufgrund der bisher durchweg
positiven Erfahrungen wurde Ende 2012 das Kontingent
auf insgesamt 300 Telearbeitsplätze erhöht. Mit der
Bewilligung von Telearbeitsplätzen konnten einige Teilzeitkräfte ihre Arbeitszeit erhöhen (zusätzlich 10 VZÄ).
Der überwiegende Anteil der Telearbeiter in den Finanzämtern liegt im Mitarbeiter- und Sachbearbeiterbereich (73 % und 25 %), die Telearbeit wird auf der
Ebene der Sachgebietsleitungen sehr zurückhaltend in
Anspruch genommen (2 %). Die Telearbeit ist auf allen
Stellen im Innendienst möglich und wird auch in allen
Bereichen genutzt. Gründe für die Beantragung sind
Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Vereinbarkeit von
Beruf und Pflege, lange Fahrtstrecke zur Dienststelle,
Einsatz in der Info-Hotline, Schwerbehinderung oder
das Vorliegen von Erkrankungen.
Überwiegend positiv, Erweiterung nicht geplant
Erfahrungswerte
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Noch nicht, aber geplant
Ja, aber nur in Form von
Heimarbeit (ohne technische Anbindung an die Datensysteme der Finanzverwaltung)
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
Sachsen
Tele-/Heimarbeit möglich?
Nein (Pilotierung startet
2013)
Ja
Bundesland
Keine Kontingentierung, Nutzung
derzeit durch ca. 235 Personen
Keine Kontingentierung / alle Beschäftigten in der Betriebsprüfung
(inkl. USt-Fachprüfern) und in der
LSt-Außenprüfung (zurzeit ca. 520
Beschäftigte)
Max. 5% der Beschäftigten einer
Dienststelle
Kontingentierung bzw. Anzahl der
nutzenden Personen
-
-5-
Die Dienstvereinbarung zur Heimarbeit wird derzeit
überarbeitet. Bisher bestehende datenschutzrechtliche
Bedenken gegen den Zugriff auf steuerliche Daten vom
Heimarbeitsplatz aus konnten mittlerweile ausgeräumt
werden.
Daher wird eine heimbasierte Tätigkeit künftig auch für
Arbeitsbereiche, die einen dauerhaften Zugang auf das
Landesnetz benötigen, möglich sein (Telearbeit).
Die bisherige Nutzung der Heimarbeit durch die steuerlichen Prüfdienste hat sich bewährt. Gegenwärtig wird
die technische Anbindung dieser dezentralen Arbeitsplätze mittels UMTS an die Datensysteme der Finanzverwaltung erprobt.
Bisher keine Erfahrungswerte, da Pilotierung noch aussteht
Positive Erfahrungen in den genannten Arbeitsbereichen
Erfahrungswerte
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