15 / 2738 - Landtag Baden Württemberg
Transcription
15 / 2738 - Landtag Baden Württemberg
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2738 15. Wahlperiode 26. 11. 2012 Antrag der Abg. Klaus Maier u. a. SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Telearbeit in der Steuerverwaltung Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1.inwiefern ihr bekannt ist, welche Erfahrungen die Bundesländer gemacht haben, die bereits Telearbeit in der Steuerverwaltung ermöglichen; 2.welche Möglichkeiten sie sieht, im Rahmen eines Pilotprojekts auch in der Steuerverwaltung Baden-Württemberg Telearbeitsplätze anzubieten; 3.welche Möglichkeiten und Chancen sie in der Telearbeit für die Steuerverwaltung sieht; 4.welche Probleme und Risiken damit ggf. verbunden sind, inwieweit Telearbeit und Datenschutz in Einklang gebracht werden können und ob dabei auf Erfahrungen anderer Bundesländer zurückgegriffen werden kann; 5.welcher Organisations- und Koordinationsaufwand bei der Einrichtung und Unterhaltung von Telearbeitsplätzen in der Steuerverwaltung zu leisten ist und welche einmaligen und jährlichen Kosten pro eingerichtetem Telearbeitsplatz anfallen würden; 6. zu welchem Ergebnis die Umfrage der Oberfinanzdirektion hinsichtlich des Bedarfs an Heimarbeitsplätzen in den Finanzämtern gekommen ist; 7.inwieweit bei dieser Umfrage auch Beschäftigte im Erziehungsurlaub befragt wurden; 1 Eingegangen: 26. 11. 2012 / Ausgegeben: 15. 02. 2013 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2738 8.welche Möglichkeiten sie in der Verlagerung von Tätigkeiten an Finanzämter mit hohem Personalbestand bzw. hohem Personalgewinnungspotenzial z. B. durch Einrichtung auswärtiger Dienstsitze sieht; 9.welche weiteren Maßnahmen ergriffen werden können, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der Steuerverwaltung zu erhöhen. 26. 11. 2012 Maier, Storz, Hofelich, Haller, Fulst-Blei, Stoch SPD Begründung Telearbeitsplätze und Heimarbeit können auch in der Steuerverwaltung viele Chancen und Möglichkeiten eröffnen. Beispielsweise kann damit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert werden. Außerdem könnte dies ein sinnvolles Mittel zur Gewinnung von weiblichen Fachkräften sein, die ansonsten keine Berufstätigkeit aufnehmen könnten – auch und gerade im ländlichen Raum. Dadurch könnte außerdem der Pendlerverkehr minimiert und die Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gestärkt werden. Durch vermehrte Telearbeitsplätze bzw. Heimarbeit kann insbesondere die Integration von Frauen ins Berufsleben sowie der Wiedereinstieg nach dem Erziehungsurlaub erleichtert und gesteigert werden. S t e l l u n g n a h m e *) Mit Schreiben vom 7. Februar 2013 Nr. 1–0211.9/3 nimmt das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. inwiefern ihr bekannt ist, welche Erfahrungen die Bundesländer gemacht haben, die bereits Telearbeit in der Steuerverwaltung ermöglichen; Zu 1.: Die Abfrage in den Bundesländern hat zu folgendem Ergebnis geführt: Die Mehrzahl der Bundesländer bietet den Beschäftigten in den Finanzämtern die Möglichkeit an, eine heimbasierte Tätigkeit auszuüben. Derzeit ist zwischen zwei Beschäftigungsformen zu unterscheiden: es existiert die Variante „Heimarbeitsplatz“, welche eine Arbeitserledigung über die Verwendung von Offline-Programmanwendungen zum Inhalt hat. Bei dieser Beschäftigungsform existiert keine Netzanbindung zur jeweiligen Dienststelle. Daneben existiert in verschiedenen Bundesländern auch die Variante „Telearbeit“, welche einen Online-Zugriff auf die in den Steuerverwaltungen eingesetzten Verfahren ermöglicht. Die Einzelheiten zum Umfang und den Erfahrungswerten ergeben sich aus der beigefügten Anlage. *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 2 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2738 2.welche Möglichkeiten sie sieht, im Rahmen eines Pilotprojekts auch in der Steuerverwaltung Baden-Württemberg Telearbeitsplätze anzubieten; Zu 2.: Die Beschäftigungsform „Heimarbeit“ (heimbasierte Offline-Bildschirmarbeitsplätze) ist bereits für verschiedene Organisationseinheiten im Bereich der Steuerverwaltung Baden-Württemberg als fester Bestandteil eines Konzepts „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ eingeführt. Beschäftigte der Steuerverwaltung, welche in den Prüfungsdiensten und im Bereich der Rechtsbehelfsstellen tätig sind, können diese Beschäftigungsform in Anspruch nehmen, wenn die persönlichen und sachlichen Voraussetzungen vorliegen. Bisher konnte aufgrund der vorhandenen edv-technischen Realisierungsmöglichkeiten (vgl. auch Ziffer 5) – unter Berücksichtigung von arbeitsorganisatorischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten – ausschließlich für diese Aufgabenbereiche eine heimbasierte Tätigkeit angeboten werden, da diese Organisationseinheiten keinen permanenten OnlineZugriff auf die steuerlichen Fachverfahren benötigten, sondern die fachlichen Aufgaben bereits durch die Nutzung von Offline-Bildschirmarbeitsplätzen weitestgehend heimbasiert erledigen konnten. Die Rahmenbedingungen für diese Organisationseinheiten wurden mit dem Hauptpersonalrat beim Ministerium für Finanzen und Wirtschaft abgestimmt. Für den Bereich der Rechtsbehelfsstellen wurde die pilothafte Erprobung im Jahr 2011 zur dauerhaften Einrichtung umgestaltet. Die operative Umsetzung der Rahmenbedingungen wurde jedoch u. a. aufgrund fehlender finanziellen Ressourcen bis Ende 2012 zurückgestellt. In Härtefällen (z. B. problematische Kinderbetreuungssituation) erfolgte jedoch noch eine nachträgliche Aufnahme der jeweiligen Antragsteller in den Nutzerkreis der Pilotanwender, sodass für diese Personen schwerwiegende Härtefallsituationen vermieden werden konnten. Für den Bereich der Prüfungsdienste besteht bereits seit dem Jahr 2008 die Möglichkeit der Nutzung dieser heimbasierten Beschäftigungsform. Derzeit nutzen in den vorgenannten Arbeitsbereichen bereits 698 Personen in den Finanzämtern diese Beschäftigungsform. Da sich die edv-technischen Rahmenbedingungen u. a. im Zuge der Realisierung des Vorhabens KONSENS (Koordinierte neue Softwareentwicklung der Steuerverwaltung) und die flächendeckende Nutzungsmöglichkeit von DSL-/Breitbandanschlüssen geändert haben, wird geprüft, ob und ggf. welche weiteren Arbeitsbereiche in den Finanzämtern unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und sozialen Gesichtspunkte sich für die Beschäftigungsform „Heim-/Telearbeit“ eignen. Hier sind neben den Überlegungen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie und einer Kosten-/Nutzen-Relation auch die Problemstellungen innerhalb der Organisationsstrukturen der Finanzämter zu berücksichtigen. Parallel hierzu werden für die bestehenden Heimarbeitsplätze bereits Möglichkeiten für die Online-Nutzung der vorhandenen Kommunikationsanbindungen (insbesondere E-Mail-Accounts, Internetnutzung) geschaffen. 3.welche Möglichkeiten und Chancen sie in der Telearbeit für die Steuerverwaltung sieht; Zu 3.: Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg verfolgt das Ziel der Gewährleistung einer lebensphasenorientierten Personalpolitik zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Ein Mittel zur Erreichung dieses Ziels ist die Einrichtung von Heim- bzw. Telearbeitsplätzen. Folgende Aspekte spielen aus arbeitsorganisatorischer und personalwirtschaftlicher Sicht eine wichtige Rolle: •die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und privater familiärer Lebensführung, • Steigerung der Mitarbeiterbindung und Arbeitgeber-Attraktivität, 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2738 • Unterstützung des betrieblichen Eingliederungsmanagements, • Verringerung von Ausfallzeiten, • Erhalt von Qualifikation und Wissen auch in der Familienzeit und •Verbesserung der Motivation der Beschäftigten durch mehr Selbstverantwortung bei der Gestaltung und Durchführung der Arbeit. 4.welche Probleme und Risiken damit ggf. verbunden sind, inwieweit Telearbeit und Datenschutz in Einklang gebracht werden können und ob dabei auf Erfahrungen anderer Bundesländer zurückgegriffen werden kann; Zu 4.: Im Zug der Einführung der heimbasierten Tätigkeit wurden in den Rahmenbedingungen detaillierte Festlegungen zum Schutz der personenbezogenen Daten – im Allgemeinen – und der Wahrung des Steuergeheimnisses – im Speziellen – getroffen. In den Rahmenbedingungen werden darüber hinaus auch die Anforderungen definiert, welche für die Prüfung, ob geeignete Räume für eine heimbasierte Arbeit zur Verfügung stehen, essentiell sind. Dieses Zimmer darf z. B. nicht für jeden Besuch zugänglich sein und auch nicht von anderen Familienmitgliedern genutzt werden. Er muss – entsprechend den arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben – ausreichend groß sein, dass sich Schreibtisch, Hardware und die sonstigen Arbeitsmittel unterbringen lassen. Besonderes Augenmerk ist bei der Heim- bzw. Telearbeit auf die Wahrung des Steuergeheimnisses zu richten. Bei Heim- bzw. Telearbeit werden Steuerfälle räumlich außerhalb der zuständigen Behörde bearbeitet. Entsprechend hoch ist die Verantwortung der Verwaltung und der betroffenen Beschäftigten, dass eine Einsichtnahme Dritter in Unterlagen und Daten zu Steuerfällen während des Transportes und zuhause ausgeschlossen ist. Die derzeit geltenden Rahmenbedingungen für die Heimarbeit enthalten entsprechende Regelungen und sehen auch eine ausdrückliche schriftliche Erklärung der Beschäftigten vor, in der diese auf die Pflicht zur Einhaltung des Steuergeheimnisses hingewiesen werden. Diese Regelungen haben sich in der Vergangenheit als ausreichend erwiesen. Sie können auch bei einer Ausdehnung der Beschäftigungsform „Telearbeit“ auf weitere Arbeitsbereiche der Finanzämter übernommen werden. Derzeit haben die in Heimarbeit Beschäftigten keinen Zugriff auf Steuerdaten über eine Netzwerkverbindung. Bei einer Ausdehnung der Beschäftigungsform „Telearbeit“ auf weitere Arbeitsbereiche wie z. B. die Einkommensteuerfestsetzung wird eine solche Netzanbindung der Telearbeitsplätze aber erforderlich werden. Dann ist auch der Schutz dieser Daten durch geeignete technische Maßnahmen sicherzustellen, um auszuschließen, dass unbefugte Dritte auf diese Daten Zugriff erlangen können. Die in Baden-Württemberg getroffenen Regelungen finden sich in vergleichbarer Form auch in den Vorgaben der übrigen Bundesländer, welche den Beschäftigten in den Finanzämtern Tele- oder Heimarbeit ermöglichen. 5.welcher Organisations- und Koordinationsaufwand bei der Einrichtung und Unterhaltung von Telearbeitsplätzen in der Steuerverwaltung zu leisten ist und welche einmaligen und jährlichen Kosten pro eingerichtetem Telearbeitsplatz anfallen würden; Zu 5.: Grundsätzlich entsteht aus technischer Sicht für einen Heim- bzw. Telearbeitsplatz ein erhöhter Betreuungsaufwand durch die jeweiligen Supporteinheiten (Benutzerservice). Dieser Betreuungsaufwand ist bereits in den nachstehend dargestellten Kosten enthalten. Bei dieser Kostendarstellung gilt als Prämisse, dass keine Vor-Ort-Betreuung der Anwender stattfindet (Fernwartung). Zusätzlich entsteht 4 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2738 ein erhöhter organisatorischer Aufwand zur Einbindung der Telearbeiter in den Finanzamtsalltag (u. a. Berücksichtigung von Abwesenheitstagen z. B. bei Dienstbesprechungen oder im Bereich des Publikumsverkehrs). Dieser Koordinationsaufwand steigt je mehr Beschäftigte einer Dienststelle einen Telearbeitsplatz nutzen. Dieser kann gegenwärtig jedoch nicht beziffert werden. Auf die im Rahmen der KONSENS 1-Migration eingeführten zentralen Verfahren (UNIFA) wäre ein Zugriff via Telearbeitsplatz in der derzeitigen Organisation der Arbeitsweise der Veranlagungsstellen und weiterer Stellen im Finanzamt ohne größeren Aufwand technisch möglich. Daneben sind für einen Telearbeitsplatz im Innendienst aber noch weitere Verfahren erforderlich, die derzeit dezentral auf einem Server im jeweiligen Finanzamt vorgehalten werden. Ein Zugriff auf diese rund 150 dezentralen Landes-Verfahren ist zum jetzigen Zeitpunkt via Telearbeitsplatz technisch nicht möglich. Grund hierfür ist, dass zunächst eine Anmeldung im Rechenzentrum (Landeszentrum für Datenverarbeitung in der Oberfinanzdirektion Karlsruhe) – also an zentraler Stelle – erforderlich ist. Zudem müsste ein weiteres, noch aufwändig einzurichtendes Berechtigungsmanagement installiert werden, um den jeweiligen Telearbeiter auf „seinen“ Finanzamts-Server zu verzweigen. Dabei ist davon auszugehen, dass in diesem Fall die Netzanbindung der Finanzämter wesentlich verbessert werden müsste, da der Telearbeitsplatzzugriff zu einer deutlich höheren Netzbelastung führen würde. Derzeit wird bereits untersucht, wie die auf den Finanzamts-Servern befindlichen Verfahren auf eine zentrale Plattform im Rechenzentrum übernommen werden können. Das Ergebnis und der daraus resultierende Zeitplan für eine Zentralisierung hat eine direkte Auswirkung auf den Betrieb und die damit einhergehenden Kosten für die mögliche Telearbeit im Veranlagungsbereich der Finanzämter. Die Übernahme aller für die Beschäftigten in der Veranlagung relevanten Anwendungen und Verfahren in einen virtuellen (zentralen) Arbeitsplatz wird bis voraussichtlich Ende 2014 andauern. Unabhängig von den Kosten für die Zentralisierung der rund 150 dezentralen Landes-Anwendungen und -Verfahren sind bei der Beschäftigungsform „Telearbeit“ die betroffenen Beschäftigten mit zusätzlicher Hard- und Software auszustatten. Die zusätzlichen Ausgaben bis zur angestrebten Zentralisierung der Landesanwendungen belaufen sich im Erstjahr auf knapp 2.400 EUR u. a. für die Hardware, das Softwarelizenzpaket sowie den Netzanschluss je Telearbeitsplatz. In den folgenden Jahren kommen zusätzlich rund 830 EUR pro Jahr für die laufenden Softwarekosten und den Netzzugang je Telearbeitsplatz hinzu. 6. zu welchem Ergebnis die Umfrage der Oberfinanzdirektion hinsichtlich des Bedarfs an Heimarbeitsplätzen in den Finanzämtern gekommen ist; Zu 6.: Im Zuge des Übergangs der pilothaften Erprobung der heimbasierten Tätigkeit im Bereich der Rechtsbehelfsstellen hin zu einer dauerhaften Beschäftigungsform wurden die Beschäftigten dieser Organisationseinheiten mit Verfügung vom 26. September 2012 durch die Oberfinanzdirektion Karlsruhe gebeten, mitzuteilen, ob über die Pilotanwender hinaus Interesse an der neuen Beschäftigungsform existiert. Die Interessensabfrage richtete sich nicht an weitere Stellen in den Finanzämtern, da für andere Arbeitsbereiche noch keine entsprechenden Voraussetzungen (u. a. abgestimmte Rahmenbedingungen bzw. edv-technische Anbindung – s. auch Ziffer 5 und 8) existieren. Im Pilotversuch wurden bereits 22 Heimarbeitsplätze genehmigt. Laut Umfrageergebnis sind 39 weitere Bearbeiter/-innen der Rechtsbehelfstellen an einem Heimarbeitsplatz interessiert, wobei davon 6 Bearbeiter/ -innen der Rechtsbehelfstellen im Erziehungsurlaub sind. Für diesen Personenkreis ist eine Umsetzung noch im Jahr 2013 geplant. 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2738 7.inwieweit bei dieser Umfrage auch Beschäftigte im Erziehungsurlaub befragt wurden; Zu 7.: Die Umfrage erfolgte bei dem unter Ziffer 6 bezeichneten Personenkreis auch bei Beschäftigten, die sich noch im Erziehungsurlaub befanden. 8.welche Möglichkeiten sie in der Verlagerung von Tätigkeiten an Finanzämter mit hohem Personalbestand bzw. hohem Personalgewinnungspotenzial z. B. durch Einrichtung auswärtiger Dienstsitze sieht; Zu 8.: Die Frage der Verlagerung von einzelnen Aufgaben oder Aufgabenbereichen zu bestimmten Standorten („auswärtige Dienstsitze“) z. B. zur Vermeidung etwaiger Bestandsversetzungen kann nicht isoliert von der arbeitsorganisatorischen Gesamtstruktur (hier: Wahrnehmung von Führungsaufgaben auch im Hinblick auf die Fach- und Dienstaufsicht) der gesamten Steuerverwaltung betrachtet werden. Die Einrichtung auswärtiger Dienstsitze einzelner Bearbeiter ist in der Steuerverwaltung nur in Ausnahmefällen möglich. Dies erfolgt z. B. bei Prüfern der Zentralen Konzernbetriebsprüfung oder der land- und forstwirtschaftlichen Betriebsprüfung, die dann auch die Betriebe in der Umgebung ihres Dienstortes prüfen. Demgegenüber sind insbesondere die Beschäftigten des Innendienstes in die Abläufe ihres Arbeitsbereiches eingebunden. Im Gegensatz zu einem auswärtigen Dienstsitz ist es bei der Telearbeit möglich – und wesentliche Voraussetzung für die Genehmigung –, diese Einbindung weiterhin und dauerhaft zu gewährleisten. Im Bereich der Steuerverwaltung wurden die arbeitsorganisatorischen sinnvollen Verlagerungsmöglichkeiten ausgeschöpft. Bereits in der Vergangenheit wurden bestimmte Aufgabenbereiche, soweit diese aufgrund der zu erledigenden Aufgaben geeignet waren, isoliert verlagert (z. B. Erbschaft- und Schenkungsteuerstellen – u. a. von Heidelberg nach Walldürn, von Freiburg nach Titisee-Neustadt bzw. von Stuttgart nach Tauberbischofsheim). Diese Verlagerung orientierte sich an personellen Gegebenheiten bzw. an der vorhandenen Gebäudeinfrastruktur. Diese Form der Verlagerung hat sich bewährt und wird auch beibehalten. Auch innerhalb des Veranlagungsbereichs wurde die räumliche Verlagerung von einzelnen Teilaufgaben durchgeführt. Zu beachten sind jedoch die Problemstellungen, die sich durch die isolierte Verlagerung von Aufgaben innerhalb des Veranlagungsbereichs aus den Ballungsräumen in den ländlichen Raum ergeben: Die Steuererklärungen müssen z. B. zunächst zum ausgelagerten Standort transportiert werden. Hinsichtlich der Personalführung sind ebenfalls Einschränkungen in Kauf zu nehmen. Da der Sachgebietsleiter die einzige Führungskraft des Amtes am ausgelagerten Standort ist, muss im Vertretungsfalle die Vertretung über eine Führungskraft aus dem Bereich des am Standort originär zuständigen Finanzamts erfolgen. Für Sachgebietsleiterbesprechungen mit dem Amtsleiter ist jeweils eine Dienstreise an das Hauptamt erforderlich. Noch schwieriger gestaltet sich aufgrund der räumlichen Trennung die Einflussnahme des Amtsleiters auf die Beschäftigten des ausgelagerten Standorts. Auch von den Beschäftigten dieser Außenstellen wird bemängelt, dass sie „zwischen den Stühlen sitzen“, also weder richtig zum Hauptamt noch zum Amt des Unterbringungsstandorts gehören. 9.welche weiteren Maßnahmen ergriffen werden können, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der Steuerverwaltung zu erhöhen. Zu 9.: Die Finanzverwaltung Baden-Württemberg unterstützt ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie mit familienfreundlichen Arbeitsbedingungen. Wichtige Bausteine der familienfreundlichen Rahmenbedingungen, die weiter ausgebaut werden, sind: 6 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2738 • Flexible Arbeitszeiten Durch flexible Arbeitszeiten können die Bediensteten ihren Arbeitsrhythmus auf die jeweilige familiäre Situation abstimmen. • Teilzeit Verschiedene Teilzeitmodelle mit breitem Spektrum hinsichtlich der Länge und Lage der Arbeitszeit berücksichtigen die individuellen Bedürfnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und sind entscheidende Grundvoraussetzung für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. • Telearbeitsplätze In geeigneten Bereichen besteht die Möglichkeit, zu Hause einen Arbeitsplatz einzurichten. In den meisten Fällen findet dies im Wege der sog. alternierenden Beschäftigung statt, bei der ein Teil der Arbeit zu Hause und ein Teil in der Dienststelle geleistet wird. • Gesundheitsvorsorge und Gesundheitsförderung Gesundheit und Leistungsfähigkeit sind untrennbar. Um die Mitarbeiter vor beruflich aber auch privat bedingten Erkrankungen zu schützen und ihre Gesundheit langfristig zu fördern, werden in allen Dienststellen die unterschiedlichsten präventiven Maßnahmen angeboten (z. B. Rückenschulung, Gesundheits- und Aktionstage sowie Fachvorträge zu unterschiedlichen Gesundheitsthemen). • Elternzeit und Beurlaubung Elternzeit und großzügige Regelung für eine Beurlaubung von bis zu 12 Jahren aus familiären Gründen ermöglichen eine längere Familienpause ohne Risiko des Arbeitsplatzverlustes. Um auch weiterhin die Zufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verbessern, die Fachkräfte im Arbeitsprozess zu erhalten und die eigene Attraktivität als Arbeitgeber zu steigern, soll die familienbewusste Personalpolitik durch weitere Maßnahmen verankert und vertieft werden. Zukünftige Maßnahmen: • Fortbildungen Sich der Doppelherausforderung Familie und Beruf zu stellen, soll nicht zu einem Gefühl der Überforderung führen. Die Fortbildungen unter dem Thema „Familie und Beruf im Gleichklang“ dienen dem Erhalt der inneren Balance sowohl im Berufs- als auch im Privatleben. • Förderung der Wiedereingliederung nach der Elternzeit bzw. der Beurlaubung urch ein Vier-Phasen-Konzept soll der berufliche Wiedereinstieg in die D Arbeitswelt unterstützt und erleichtert werden. Ziel ist es, die Qualifikation beurlaubter Kolleginnen und Kollegen zu erhalten, deren Potenziale zu sichern, die Beurlaubungsphase zu verkürzen und die Kosten für einen beruflichen Wiedereinstieg zu minimieren. Strukturierte und effektive Einarbeitung soll zu einer hohen Mitarbeiterzufriedenheit und Leistungsfähigkeit des Personals unter der Berücksichtigung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie führen. Dr. Nils Schmid Minister für Finanzen und Wirtschaft 7 8 Tele-/Heimarbeit möglich? Ja Ja In den FÄ bisher noch nicht Technisch grundsätzlich möglich Ja, Einrichtung eines „mobilen Arbeitsplatzes“ (Heimarbeitsplatz) Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Bundesland Bisher keine Kontingentierung Bisher keine Nutzung in den FÄ (Bisher) nicht vorgesehen Kontingentierung bei den alternierenden Telearbeitsplätzen auf 600 Kontingentierung bzw. Anzahl der nutzenden Personen Keine Kontingentierung / 698 alternierende Heimarbeitsplätze in den Finanzämtern / 36 Telearbeitsplätze in der Oberfinanzdirektion Anlage Aufgrund der Erfahrungen mit der Beschäftigungsform „Heimarbeit“ (Offline-Arbeitsplätze) in bisher nutzenden Organisationseinheiten „Prüfungsdienste“ und „Rechtsbehelfsstellen“ und der jetzt edv-technisch möglichen dezentralen Nutzung der steuerlichen Fachverfahren wird derzeit eine Erweiterung auf andere Organisationseinheiten in den Finanzämtern geprüft (Einrichtung von online Telearbeitsplätzen). Die Erfahrung mit Telearbeit ist durchweg positiv. Eine Ausweitung ist derzeit jedoch nicht geplant. In folgende Arbeitsbereichen ist Telearbeit möglich: Arbeitnehmerstelle, Rechtsbehelfsstelle, Stundungs- und Erlassstelle, Bußgeld- und Strafsachenstelle, Grunderwerbsteuerstelle, Erbschaft- und Schenkungsteuerstelle. Voraussichtlich wird die Arbeitsform alternierende Telearbeit im Laufe des Jahres 2013 pilotiert. Der Entwurf entsprechender Regelungen ist in Vorbereitung, voraussichtlich wird hierfür zwischen der Verwaltung und der Beschäftigtenvertretung eine Dienstvereinbarung abgeschlossen. Auf Grundlage der Erfahrungen mit der Heimarbeit (Offline-Arbeitsplätze) bei den Außenprüfungsdiensten, Rechtsbehelfsstellen und obersten Finanzbehörde des Landes sowie der jetzt technisch möglichen Telearbeit (Online-Arbeitsplätze) ist eine Prüfung der Erweiterung auf andere Organisationseinheiten auf ihre Erforderlichkeit und organisatorischen Machbarkeit in den Finanzämtern angedacht. Die Erfahrung ist grundsätzlich gut: mehr effektive Arbeitszeit durch den Wegfall von Fahrzeiten, bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf Erfahrungswerte Telearbeit im Geschäftsbereich des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft; Übersicht über die Beschäftigungsform „Telearbeit“ in den Bundesländern (Stand: Januar 2013); Antrag der Abgeordneten Klaus Maier u.a. SPD (Drs. 15/2738) Az.: 1-0211.9/3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2738 1 Ja - unter nachstehenden Randbedingungen: Alternierende Telearbeit: Pilotierung der alternierenden Telearbeit in den Hamburger Regionalfinanzämtern in der Zeit vom 1.4.2011 bis 31.3.2012; Voraussetzungen: Beschäftigungsumfang mindestens 50% Hamburg 15-20 Arbeitsplätze waren für die Pilotierung vorgesehen; 12 Personen nutzten das Angebot der Heimarbeit während der Pilotierung Nach Abschluss der Pilotphase wurde anhand der vorgelegten Erfahrungsberichte aus den FÄ entschieden, die Heim- und Telearbeit in der Hamburger Steuerverwaltung nicht auszuweiten. Gegen eine Ausweitung sprechen derzeit u. a. folgende Erwägungen: Für die Zeit der Pilotierung der Telearbeit waren zunächst 5 Arbeitsplätze vorgesehen; 3 Personen nutzten das Angebot der Telearbeit. 1. Teamstrukturen des VERA-Organisationsmodells1 werden geschwächt 2. Zusätzliche Belastungen für die regulär arbeitenden Kolleg/innen, z.B. durch telefonische Nachfragen von Bürgern (Bislang noch keine elektronische Akte!) 3. An Anwesenheitstagen sind Heim- und Telearbeiter/innen verstärkt durch organisatorische Tätigkeiten gebunden; (Post absenden, Akten weglegen, Akten heraussuchen, Unterlagen für die Heim-/ Telearbeit zusammenstellen, usw.) 4. Die Heim- und Telearbeiter haben weniger Kontakt zu Vorgesetzten und Kolleg/innen. 5. Folge: a. Einschränkungen im Wissenstransfer durch weniger fachlichen Austausch b. Die Begleitung der beruflichen Entwicklung wird erschwert. c. Erschwerte Beurteilungslage d. Weniger sozialer Kontakt 6. Die Terminkoordinierung für Dienst- und Fachbesprechung wird erschwert 7. Heim- und Telearbeiter/innen können nur bedingt als Multiplikatoren, Hauptsachbearbeiter/innen und für sonstige Sonderfunktionen eingesetzt werden. Außerdem stehen sie im Finanzamt nicht als Ausbilder/innen zur Verfügung. Erfahrungswerte Kontingentierung bzw. Anzahl der nutzenden Personen Neuorganisation und Vereinheitlichung der Veranlagungsdienststellen in den Hamburger Regionalfinanzämtern in den Jahren 2008 bis 2010 Heimarbeit: Pilotierung von Heimarbeit in den Hamburger Regionalfinanzämtern in der Zeit vom 1.4.2011 bis 31.3.2012; Voraussetzungen: Beschäftigungsumfang mindestens 50% Tele-/Heimarbeit möglich? Bundesland -2- Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2738 9 10 Tele-/Heimarbeit möglich? Ja Ja Ja Bundesland Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Kontingentierung auf ca. 70 Telearbeitsplätze Zurzeit sind rd. 20 Telearbeitsplätze im Rahmen eines Pilotversuchs bei verschiedenen FÄ und in der OFD eingerichtet. Für 2013 ist vorgesehen weitere 50 Telearbeitsplätze einzurichten. Keine Kontingentierung / 327 Personen Kontingentierung: 3 % aller Beschäftigten zum Stichtag 14.11.2011 abzgl. der Beschäftigten in der Freistellungsphase der Altersteilzeit, in Ausbildung / Vorbereitungsdienst/Einweisungszeit, Außendienst / 258 Telearbeitsplätze in allen FÄ Kontingentierung bzw. Anzahl der nutzenden Personen -3- Bisher liegen nur die Erfahrungen aus der Pilotierung in einem Finanzamt vor. Die Evaluation wurde durch z.T. anonyme Abfragen mittels Fragenbögen bei den Telearbeiterinnen/Telearbeitern, den Kolleginnen/ Kollegen und den Vorgesetzten vorgenommen. Es wurden in allen drei Gruppen durchweg positive Erfahrungen gemacht. Zusammenfassend für die Telearbeiterinnen/ Telearbeiter kann eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, ungestörtes und flexibles Arbeiten an der häuslichen Arbeitsstätte, in Einzelfällen mögliche Arbeitszeiterhöhungen, sowie eine ersparte Fahrzeit festgehalten werden. Die Gruppe der Kolleginnen und Kollegen hat sich positiv über die erhöhte Fallerledigungsquote der Telearbeiterinnen/ Telearbeiter geäußert. Und die Vorgesetzten empfanden eine erhöhte Zufriedenheit/Motivation bei den Telearbeiterinnen /Telearbeiten. Beide Gruppen gaben aber auch an, dass ein (zwangsläufiger) Mehraufwand bei Kommunikation und Terminplanung anfiele. Es ist beabsichtigt nach der flächendeckenden Einführung bei allen FÄ eine Evaluation durchzuführen (voraussichtlich im Dezember 2013) Derzeit gibt es Sondierungen über eine Neuausrichtung der Beschäftigungsform, konkrete Anpassungen liegen jedoch noch nicht vor. Aufgrund der positiven Erfahrungen im Pilotversuch ist die Ausweitung der Telearbeit in den niedersächsischen FÄ vorgesehen. Bei Telearbeit handelt es sich um eine Tätigkeit des Innendienstes, für die ein ständiger und dauerhafter Zugang zum Netz der Steuerverwaltung benötigt wird. Die Telearbeit erfolgt ausschließlich in alternierender Form, d.h. die Tätigkeit wird nicht ausschließlich von zu Erfahrungswerte Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2738 Tele-/Heimarbeit möglich? Ja Ja Ja Bundesland Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Keine Kontingentierung / 72 Personen Kontingentierung auf zurzeit 300 Telearbeitsplätze landesweit / aktuelle Nutzer: 150 Personen in den Finanzämtern und weitere 47 Personen in der OFD – Besitz- und Verkehrsteuerabteilung FÄ und Oberfinanzdirektionen: max. 3 % der Beschäftigten einer Dienststelle; Rechenzentrum: 60 Kontingentierung bzw. Anzahl der nutzenden Personen -4- Hause (häusliche Arbeitsstätte) aus verrichtet, sondern es sind daneben wöchentlich Präsenztage in der Dienststelle zu leisten. Die häusliche Arbeitsstätte ist mit der Dienststelle online verbunden. Die erforderliche technische Ausstattung für den häuslichen Arbeitsplatz (Laptop, VPN-Client etc.) wird daher vom Dienstherrn zur Verfügung gestellt. Aufgrund der positiven Erfahrung mit der „Telearbeit“ erfolgte in 2012 eine neue Erlassregelung mit im Wesentlichen einer Ausweitung der Sozialkriterien, der Einführung einer neuen Technik und einer Ausweitung der Anzahl der „Telearbeitsplätze“ (in etwa eine Verdoppelung). Telearbeit wurde Ende 2005 im Rahmen einer zweijährigen Erprobungsphase mit 10 Telearbeitsplätze eingeführt. Nach erfolgter positiver Erprobung wurden 2008 landesweit 100 Telearbeitsplätze eingeführt und sukzessiv auf 200 erhöht. Aufgrund der bisher durchweg positiven Erfahrungen wurde Ende 2012 das Kontingent auf insgesamt 300 Telearbeitsplätze erhöht. Mit der Bewilligung von Telearbeitsplätzen konnten einige Teilzeitkräfte ihre Arbeitszeit erhöhen (zusätzlich 10 VZÄ). Der überwiegende Anteil der Telearbeiter in den Finanzämtern liegt im Mitarbeiter- und Sachbearbeiterbereich (73 % und 25 %), die Telearbeit wird auf der Ebene der Sachgebietsleitungen sehr zurückhaltend in Anspruch genommen (2 %). Die Telearbeit ist auf allen Stellen im Innendienst möglich und wird auch in allen Bereichen genutzt. Gründe für die Beantragung sind Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Vereinbarkeit von Beruf und Pflege, lange Fahrtstrecke zur Dienststelle, Einsatz in der Info-Hotline, Schwerbehinderung oder das Vorliegen von Erkrankungen. Überwiegend positiv, Erweiterung nicht geplant Erfahrungswerte Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2738 11 12 Noch nicht, aber geplant Ja, aber nur in Form von Heimarbeit (ohne technische Anbindung an die Datensysteme der Finanzverwaltung) Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Sachsen Tele-/Heimarbeit möglich? Nein (Pilotierung startet 2013) Ja Bundesland Keine Kontingentierung, Nutzung derzeit durch ca. 235 Personen Keine Kontingentierung / alle Beschäftigten in der Betriebsprüfung (inkl. USt-Fachprüfern) und in der LSt-Außenprüfung (zurzeit ca. 520 Beschäftigte) Max. 5% der Beschäftigten einer Dienststelle Kontingentierung bzw. Anzahl der nutzenden Personen - -5- Die Dienstvereinbarung zur Heimarbeit wird derzeit überarbeitet. Bisher bestehende datenschutzrechtliche Bedenken gegen den Zugriff auf steuerliche Daten vom Heimarbeitsplatz aus konnten mittlerweile ausgeräumt werden. Daher wird eine heimbasierte Tätigkeit künftig auch für Arbeitsbereiche, die einen dauerhaften Zugang auf das Landesnetz benötigen, möglich sein (Telearbeit). Die bisherige Nutzung der Heimarbeit durch die steuerlichen Prüfdienste hat sich bewährt. Gegenwärtig wird die technische Anbindung dieser dezentralen Arbeitsplätze mittels UMTS an die Datensysteme der Finanzverwaltung erprobt. Bisher keine Erfahrungswerte, da Pilotierung noch aussteht Positive Erfahrungen in den genannten Arbeitsbereichen Erfahrungswerte Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 2738