Beratung am Unternehmenssitz von Bauunternehmen 2011

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Beratung am Unternehmenssitz von Bauunternehmen 2011
BERATUNG VON BAUUNTERNEHMEN
Eine Schwerpunktaktion im Rahmen der österreichischen
Arbeitsschutzstrategie 2007 bis 2012
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
IMPRESSUM
Herausgeber
Bundesministerium für Arbeit,
Soziales und Konsumentenschutz,
Zentral-Arbeitsinspektorat,
1010 Wien, Stubenring 1
Für den Inhalt verantwortlich
Dipl.-Ing. Helmut Koschi
Zentral-Arbeitsinspektorat
1040 Wien, Favoritenstraße 7
Erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Wien, Dezember 2011
Inhaltsverzeichnis
Ziele der Schwerpunktaktion ........................................................................................... 4
Zielsetzung................................................................................................................... 4
Ausgangslage .............................................................................................................. 4
Zielgruppe .................................................................................................................... 4
Ablauf der Schwerpunktaktion ......................................................................................... 5
Beratungsumfang ............................................................................................................ 5
Ergebnisse der Beratungsaktion ...................................................................................... 6
Fazit ............................................................................................................................... 11
Ziele der Schwerpunktaktion
Zielsetzung
Im Rahmen der Österreichischen Arbeitsschutzstrategie 2007 bis 2012, deren Ziel es
ist, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen nachhaltig zu verbessern, sollen durch österreichweite Beratungsinitiativen der Arbeitsinspektion für Klein- und Mittelbetriebe der Bauwirtschaft Wissensstand und Sensibilisierung der verantwortlichen Personen der Baubranche am Unternehmenssitz zu
Fragen der Arbeitssicherheit erhöht werden.
Ausgangslage
Der Bau ist die unfallträchtigste Branche der Wirtschaft. Jeder fünfte Arbeitsunfall ereignet sich bei Bauarbeiten. Das heißt, nahezu jede zehnte im Bauwesen beschäftigte Person erleidet im Schnitt pro Jahr einen Arbeitsunfall. Diese Arbeitsunfälle verursachen
neben persönlichem Leid auch erhebliche betriebliche Kosten und einen enormen
volkswirtschaftlichen Schaden.
Bereits im Jahr 2010 wurde deshalb eine Beratungsaktion der Arbeitsinspektion zu
Fragen der Arbeitssicherheit in Baubetrieben mit einem Beschäftigtenstand von 20 bis
50 Arbeitnehmer/innen mit großem Erfolg durchgeführt. Diese Aktion wurde im Jahr
2011 in Mittelbetrieben der Bauwirtschaft (Hoch- und Tiefbau, Zimmerer/innen,
Spengler/innen, Dachdecker/innen usw.) mit 50 bis 150 Beschäftigten fortgesetzt.
Zielgruppe

Die Verantwortlichen von Mittelbetrieben der Bauwirtschaft

mit einem Beschäftigtenstand von
50 - 150 Arbeitnehmer/innen.
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Dabei sollten alle der Arbeitsinspektion bekannten Unternehmen, das sind etwa 330
Unternehmen des Bau- und Baunebengewerbes, über die Beratungsinitiative informiert
und zu Gesprächen eingeladen werden.
Ablauf der Schwerpunktaktion
Die Aktion wurde plangemäß im Zeitraum Juni bis Oktober 2011 durchgeführt.
Eingangs wurden die Bauunternehmen schriftlich über Inhalt und Umfang der Aktion
informiert sowie Gesprächstermine vorgeschlagen.
Nach Terminvereinbarung erfolgten die Beratungsgespräche an den jeweiligen
Firmensitzen.
Beratungsumfang
Folgende Themen sollten jedenfalls erörtert werden:

Arbeitsunfälle und Maßnahmen zur effektiven Reduktion von Arbeitsunfällen
und berufsbedingten Erkrankungen

Baustellenevaluierung, unter besonderer Berücksichtigung der Gefahren
durch optische Strahlung auf Baustellen

Rechtliche Neuerungen hinsichtlich der letzten Novellen der
Bauarbeiterschutzverordnung und der Arbeitsmittelverordnung.
Neben der Analyse von geschehenen Arbeitsunfällen wurden auch Beinaheunfälle
sowie die daraufhin gesetzten Maßnahmen angesprochen.
Bei der Behandlung des Themas Baustellenevaluierung war neben der Beratung
hinsichtlich Vorhandensein und Qualität der Evaluierung die Beurteilung
der Belastungen durch natürliche optische Strahlung ein besonderer Schwerpunkt.
Im Zusammenhang mit der Information zu rechtlichen Neuerungen wurde auf die letzten
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Novellen der Bauarbeiterschutzverordnung (Erweiterung auf Arbeitsvorgänge, die
nicht im Zusammenhang mit Hoch- und Tiefbauarbeiten stattfinden, Bestimmungen
zu Ersthelfern und Ersthelferinnen, Gerüste und Absturzsicherungen) und der
Arbeitsmittelverordnung
(geänderter Prüferkreis, Bestimmungen zu Leitern) eingegangen.
Als Unterstützung für die Beratungsgespräche wurde folgendes Informationsmaterial
übermittelt:

Folder Bauwesen Unfallgeschehen

Broschüre Koordination und Absturzsicherungen

BauV-Novelle 2011

Leitfaden natürliche optische Strahlung

Rechtliche Neuerungen BauV und AM-VO 2011

Liste prüfpflichtige Arbeitsmittel Bau.
Ergebnisse der Beratungsaktion
Es wurden 331 Bauunternehmen angeschrieben und die entsprechenden Beratungen
angeboten. Bis Ende Oktober konnten insgesamt 275 Beratungsgespräche vereinbart
werden, die von 48 Arbeitsinspektoren und 2 Arbeitsinspektorinnen geführt wurden. Die
durchschnittliche Gesprächsdauer betrug dabei 127 Minuten.
Seitens der Bauunternehmen nahmen dabei in der weitaus überwiegenden Zahl, nämlich in 92% der Fälle, verantwortliche Personen (Management) an den Gesprächen teil.
Die Bedeutung dieser Beratungen für das Management wurde dadurch hervorgehoben,
dass zusätzlich zu den verantwortlichen Personen, in 61% der Betriebe weitere
Personen, in 21% sogar mehr als 3 Personen, hinzugezogen wurden.
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Zahl der am Gespräch teilnehmenden
Zahl der zusätzlich am Gespräch
verantwortlichen Personen
teilnehmenden Personen
Die vorgesehenen Informationen zu rechtlichen Neuerungen, insbesondere die zuletzt
erlassenen Novellen der Bauarbeiterschutzverordnung (Bestimmungen zu Ersthelfern
und Ersthelferinnen, Gerüsten/Absturzsicherungen) und der Arbeitsmittelverordnung
(geänderter Prüferkreis, Bestimmungen zu Leitern) betreffend, konnten zu 95% - 99%
erfolgen:
Beratungsthemen
Das von den Unternehmen abgefragte „feedback“ zur Bedeutung der erhaltenen Informationen zeigte deren Sinnhaftigkeit. So hielten über 90% der Befragten diese Beratungen für wichtig oder sehr wichtig:
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Die Beratung über rechtliche Neuerungen ist
Zum Thema Arbeitsunfälle wurde vor den Beratungsgesprächen eine Recherche bezüglich bekanntgewordener Arbeitsunfälle und Aufforderungen durchgeführt und die Ergebnisse mit den Verantwortlichen diskutiert. Dabei wurden neben Ursachen und Schlussfolgerungen der geschehenen Arbeitsunfälle auch Beinaheunfälle sowie die daraufhin
gesetzten Maßnahmen thematisiert.
Zur Frage nach dem Unfallgeschehen ergab sich folgendes Bild:
Ereigneten sich in den letzten zwei Jahren Arbeitsunfälle / Beinaheunfälle?
Auf jeden tödlichen Unfall bzw. auf 1.000 meldepflichtige Unfälle kommen erfahrungsgemäß bis zu 70.000 Beinaheunfälle („Unfallpyramide“). Aus diesem Blickwinkel heraus
betrachtet, ist das Wissen der befragten verantwortlichen Personen über potentielle
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Unfallrisiken auf den Baustellen als eher gering einzustufen. Die Problematik des Unfallgeschehens ist jedoch durchaus bekannt und mehr als 81% der befragten Verantwortlichen begrüßen eine entsprechende Thematisierung, wie die nachfolgende Statistik
zeigt:
Die Thematisierung von Arbeitsunfällen ist
Als weiteres Thema der Schwerpunktaktion wurde die richtige Baustellenevaluierung
gewählt. Hier war neben der Hinterfragung und Beratung hinsichtlich Vorhandensein
und Qualität der Evaluierung auch die Beurteilung der Belastungen durch
Sonneneinstrahlung ein besonderer Schwerpunkt.
Wie vorgesehen, konnte in den meisten Fällen (91% bzw. 82%) eine entsprechende
Diskussion und Beratung zu den Themen Evaluierung allgemein bzw. Gefahren durch
natürliche optische Strahlung durchgeführt werden:
Beratung zu Evaluierungsthemen
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Zur Rückfrage, inwieweit die angesprochene Thematik „Baustellenevaluierung“ von Bedeutung gewesen sei, meinten 79% der Befragten, dass diese wichtig bzw. sehr wichtig
sei.
Abfrage Baustellenevaluierung
Dass die durchgeführte Schwerpunktaktion erfolgreich verlaufen ist, zeigt eindrucksvoll
die Beantwortung der Frage, ob weitere Beratungsgespräche gewünscht würden. 86%
der Bauunternehmen wünschen weitere Beratungsgespräche und 68% hätten gerne
auch baustellenbezogene Beratungen.
werden weitere
Beratungsgespräche gewünscht
werden baustellenbezogene
Beratungsgespräche gewünscht
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Fazit
Das Interesse der Bauunternehmen an den angebotenen Beratungsgesprächen war
abermals erfreulich groß – von den kontaktierten Unternehmen nahmen 83% das
Angebot an und 85,8% der beratenen Bauunternehmen wünschen sich weitere
derartige Beratungen!
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